Bundesanwalt schützt eklatanten Asylmissbrauch. Wenn Rechtsorgane die Orientierung verlieren - Von Ulrich Schlüer

Von dem buchstäblich himmelschreienden Missstand wird seit langem berichtet: Eritreer,

die als angebliche Flüchtlinge in unser Land gelangen, zweigen einen Teil der hier erhaltenen Sozialhilfe ab und überweisen diesen als eine Art Steuer an ihren sie angeblich an Leib und Leben bedrohenden Herkunftsstaat. Die Bundesanwaltschaft hat indessen die Nichtannahme des gegen diesen Betrug an der Schweiz gestellten Strafantrags erklärt. Man traut Augen und Ohren kaum: Da wird die Schweiz von der Masseneinwanderung zunehmend überrollt. Seit Monaten dominieren unter den Einwanderern die Eritreer, die sich insgesamt als Militärdienstverweigerer ausgeben.

Denn die Schweiz ist auf der ganzen Welt das einzige Land, das Militärdienstverweigerungals einen das Asyl begründenden Fluchtgrund anerkennt. Dies trotz der Tatsache, dass das Schweizervolk in einer Volksabstimmung genau das Gegenteil dessen beschlossen hat, was durch das Departement Sommaruga und das Bundesverwaltungsgericht heute zur geltenden Praxis erklärt worden ist.

Offensichtliche Missbräuche  
Zwar machen inzwischen die Syrer und Afghanen den Eritreern diesenSpitzenplatzmit den jüngsten Einwanderungswellen streitig, sicher aber ist eines: Als schutzbedürftige Kriegsflüchtlingekönnen sich die noch immer in grosser Zahl eintreffenden Eritreer nicht bezeichnen. Zwar wurde Eritrea vor Jahren von einem Krieg heimgesucht, heute aber herrscht  dort kein Krieg mehr. In nahezu allen Schweizer Gemeinden, denen Eritreer zugeteilt worden sind, häufen sich Klagen: Wohl seien diese Zugewiesenen meist friedlich. Aber man stellt fest, dass es diesen in ihrem Heimatland angeblich bedrohten Eritreern offensichtlich möglich ist, in ihr Herkunftsland zu reisen, dies ferienhalber oder für Besuche bei Angehörigen und Verwandten. Niemand hindere sie daran, nach einem solchem Besuch in Eritrea auf normalem Weg wieder in die Schweiz zurückzukehren. 

Zudem mehren sich Hinweise, wonach die Asyl begehrenden Eritreer  - die hier zumeist von Sozialhilfe aus öffentlichen Kassen leben -  in Form der bereits genannten Art von Steuerregelmässig Zahlungen an ihr Heimatland überweisen. Wo genauer recherchiert wurde, ergab sich, dass zumindest viele der in der Schweiz weilenden Eritreer regelmässig 2 % des ihnen zumeist als Sozialhilfe zufliessenden Geldes nach Eritrea überweisen. Erstaunlicherweise beziehen sie die Einzahlungsscheine zur Überweisung ihrer Zahlungen von dem in Genf ansässigen Konsulat Eritreas.  

Rechtsweg vereitelt 
Auf diese Weise geschädigte Amtsstellen und Gemeinden strengten gegen Eritreer, die sie solcher Missbräuche verdächtigen, Strafverfahren an. Über diese Anträge hat die Bundesanwaltschaft zu entscheiden. Vor wenigen Tagen hat indessen der Bundesanwalt  - perplexe Antragsteller hinterlassend -  die Nichtannahme besagter Strafanträge verkündet. Die ihm eingereichten  Verdachtsmomente betrachte er zur Eröffnung eines Strafverfahrens als nicht hinreichend. Es entzieht sich unserer Kenntnis, ob bei dem Entscheid der Bundesanwaltschaft der Umstand eine Rolle spielte, dass die Schweiz, hätte das eritreische Konsulat in der Schweiz zu rechtswidrigen Handlungen gegen unser Land Hand geboten -  die diplomatischen Beziehungen zu diesem Land abbrechen müsste, was wohl auch den Abbruch laufender Entwicklungshilfe-Projekte in Eritrea zur Folge gehabt hätte. Sicher ist nur, dass sich der Bundesrat im Rahmen der Beantwortung eines parlamentarischen Vorstosses in diesem Sinn geäussert hat.

Die mit Indizien unterlegte Anschuldigung an die Adresse von Eritreern beruht auch auf der Feststellung, wonach eritreische Asylbegehrende, die zu Besuchszwecken in die sie angeblich  bedrohende Heimat reisen wollen, vom Konsulat Eritreas in Genf mit falschen Papieren ausgerüstet werden, so dass sie, falls in Eritrea eventuell eine Strafverfolgung gegen sie laufen sollte, sicher ein- und danach auch wieder ausreisen könnten.

Wie in einer Bananenrepublik 
Das alles bleibt nach der Nichtannahme»-Verfügung des Bundesanwalts zu eingereichten Strafanträgen jetzt vor strafrechtlicher Untersuchung sicher. Ein Signal, das Eritreas Offizielle zweifellos sofort zu verstehen und zu nutzen wissen werden: Je mehr Eritreer in die Schweiz geschickt werden können, desto erfreulicher füllt sich Eritreas Staatskasse.

Schlicht unglaublich sind die Ausführungen des Bundesanwalts zur Abzweigung hier erhaltener Sozialhilfe in Form von Steuerzahlungen an Eritrea. Die Steuererhebung sei, weil von einem Staat ausgehend, als legal zu werten, meint die Bundesanwaltschaft. Schweizer Steuerzahlern Geld abzunehmen und es via Sozialhilfe Einwanderern zuzuweisen, deren Asylbegründung, gelinde gesagt, als sehr zweifelhaft erscheint und die einen Teil des erhaltenen Geldes dann in Form einer Steuer an den Staat überweisen, aus dem sie wegen Bedrohung fliehen müssen hätten, ein derartunglaublicher Vorgang wird von der Schweizer Bundesanwaltschaft also als legal reingewaschen.

Wie tief muss der einst weltweit als vorbildlich anerkannte Rechtsstaat Schweiz mit seinem sich immer rettungsloser in dem sich beständig weiter auswuchernden Paragraphen-Dschungel verirrenden Heer von Justizfunktionären eigentlich noch sinken, bis es selbst den Inhabern der höchsten Ämter in unserem Staat endlich dämmert, dass auch die eigene, die Schweizer Bevölkerung Rechte hat und den Anspruch darauf, dass die in hohe Ämter gewählten Funktionäre diese Rechte unserer Bürgerinnen und Bürger endlich respektieren und schützen?   [1]   


An dieser Stelle sei nachfolgend auch eine Mitteilung des Komitees gegen den schleichenden EU-Beitritt vom 12. November eingefügt: 

Die EU-Frage tritt in den Vordergrund: Mit Hilfe sämtlicher Parteien – mit Ausnahme der SVP – ist es dem Bundesrat gelungen, die gegenwärtig für die Schweiz wichtigste Frage, die Frage nach der Gestaltung des Verhältnisses zu Brüssel, aus dem Nationalratswahlkampf zu verbannen. Die Wahlen sind jetzt vorbei. Das Thema EU tritt in den Vordergrund. Zahllose Behauptungen kursieren. Viele sind tatsachenwidrig oder frei erfunden. Dazu einige Beispiele:

Behauptungen und Tatsachen

Abschottung
So wurde die Öffentlichkeit informiert: 

«Die Schweiz schickt sich an, sich von Europa abzuschotten» (Forschungsmagazin Horizonte, die Zeitschrift des Nationalfonds, zur angeblichen Abkoppelung der Schweiz von der Forschung, 3. Juni 2014).

Die Tatsachen
Die Schweiz liegt sowohl beim Anteil ausländischer Forscher (57 %) als auch beim Anteil der einheimischen Forscher mit Auslandserfahrung (78 %) europaweit mit Abstand an der Spitze. Die Schweiz belegt aktuell in Relation zur Bevölkerungszahl bei vielen internationalen Rankings in der Forschung und Innovation Spitzenplätze, unter anderem bei den wissenschaftlichen Publikationen oder bei Patentanmeldungen. Zudem finden die Schweizer Wissenschaftspublikationen in der internationalen Forschungsgemeinde überdurchschnittliche Beachtung.  

Arbeitslose / Arbeitslosigkeit 
So wurde die Öffentlichkeit informiert:  
«Der freie Personenverkehr gilt nicht für Arbeitslose» (Abstimmungsbüchlein 2005). 

Die Tatsachen
EU-Arbeitslose können legal in die Schweiz einreisen, wenn sie angeben, «zwecks Arbeitssuche» in die Schweiz zu kommen.

Bankgeheimnis / Schengen  
So wurde die Öffentlichkeit informiert: 
«Die Teilnahme an Schengen bringt wirtschaftliche Vorteile. So wird das Bankgeheimnis für die direkten Steuern vertraglich abgesichert» (Abstimmungsbotschaft 5. Juni 2005).

Die Tatsachen:  
«Wenn wir den Marktzutritt in der EU wollen, müssen wir auch die anderen Mechanismen der EU übernehmen, beispielsweise den Informationsaustausch» (Eveline Widmer-Schlumpf am 11.2.2010).

Einwanderungsdruck / Einwanderung  
So wurde die Öffentlichkeit informiert:   
«Wie die Erfahrungen in der EU zeigen, sind die Ängste [...], dass die Einwanderung aus EU-Staaten in die Schweiz stark zunehmen wird, nicht begründet». Es ist «nicht mit einem Einwanderungsdruck» zu rechnen (Abstimmungsbüchlein zum ersten bilateralen Paket, Abstimmung vom 21. Mai 2000). Micheline Calmy-Rey zur Befürchtung, es könnte jährlich ein Vielfaches der vom Bundesrat errechneten 10000 Einwanderer einwandern: «Das ist ein Phantasma.» 

Die Tatsachen
Der jährliche Einwanderungs-Überschuss aus der Europäischen Union in die Schweiz beträgt netto um die 80000 Personen (Durchschnittszahl 2009-2014).

Familiennachzug / Wirtschaft 
So wurde die Öffentlichkeit informiert:  
«Die Zuwanderung in die Schweiz wird in erster Linie durch die Nachfrage der Wirtschaft bestimmt» (Bundesrätin Simonetta Sommaruga, 11. 12. 2013, in der Fragestunde im Nationalrat).

Die Tatsachen: 
Gemäss Statistik des Bundesamts für Migration (BFM) entfallen 44 % der Einwanderung auf den Familiennachzug, auf Aus- und Weiterbildung und auf «nicht bestimmbare» Berufstätigkeit. Zudem ist die starke Beschäftigungszunahme der vergangenen Jahre vor allem auf die starke Expansion staatsnaher Dienstleistungen zurückzuführen. Es handelt sich dabei grösstenteils nicht um innovationsgetriebenes, produktivitätssteigerndes Stellenwachstum.  

Grenzwachtkorps  
Das wurde der Öffentlichkeit versprochen: 
«Die Grösse des Grenzwachtkorps bleibt mindestens auf dem Stand von Dezember 2003» (Abstimmungsbotschaft 5. Juni 2005). 

Die Tatsachen: 
Von 2003 bis 2008 erfolgte ein Stellenabbau von 416 Stellen, das sind 10 Prozent.

Meinungsumfrage: 
So wurde die Öffentlichkeit informiert:  
«Aussergewöhnlich starke Mobilisierung und Zustimmung zur Initiative [gegen die Masseneinwanderung] durch weniger privilegierte Stimmbürger» (vom Bund finanzierte Vox-Meinungsumfrage vom 26.2.2014). 

Die Tatsachen: 
Absolventen der höheren Berufsbildung stimmten der Initiative mit 63 Prozent überdeutlich zu.

Strassengüterverkehr / Gütermenge: 
So wurde die Öffentlichkeit informiert:  
«Ab 2005 ist ein kontinuierlicher Rückgang des alpenquerenden Strassengüterverkehrs zu erwarten» (Abstimmungsbotschaft zum 21. Mai 2000).

Die Tatsachen: 
In der Zeitspanne von 2000 bis 2012 hat die auf den Strassen transportierte Gütermenge durch die Schweizer Alpen um satte 54 %  zugenommen.

Wachstum / Pro-Kopf-Einkommen: 
So wurde die Öffentlichkeit informiert: 
«Die Schweiz überragt mit diesem Wachstum andere Volkswirtschaften bei weitem, ein wichtiger Treiber ist die Zuwanderung» (10 vor 10).

Die Tatsachen: 
Die Freizügigkeit wurde erst 2007 voll eingeführt; bis 2007 galten Kontingente. Tatsache ist, dass die Zunahme des Pro-Kopf-Einkommens von 4.500.- Euro praktisch ausschliesslich zwischen 2002 und 2007 stattgefunden hat. Von 2007 bis 2012, also mit der vollen Freizügigkeit, hat das Pro-Kopf-Einkommen hingegen stagniert. Die Steigerung des BIP verdankt die Schweiz unter anderem dem Umstand, dass seit 2012 – im Einklang mit EU-Ländern – Schätzungen über Prostitution und Drogenhandel Bestandteil der volkswirtschaftlichen Buchhaltung sind.   [2]

 

[1]  http://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/news/bundesanwalt_schuetzt_eklatanten_asylmissbrauch-2485   Der Freitags-Kommentar vom 27. 11. 15 der Schweizerzeit von Ulrich Schlüer  

Siehe hierzu auch   
http://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/eritreische-botschaft-kassiert-fluechtlinge-ab-wenn-diese-etwas-brauchen-129413779    27. 7. 15 
Eritreische Botschaft kassiert Flüchtlinge ab, wenn diese etwas brauchen

[2]  Quelle: EU-NO Newsletter vom 12. November 2015  
Weitere Kurzkommentare zu Stichworten aus der EU-Debatte finden sich im sogenannten «Lügenpapier» des Komitees gegen den schleichenden EU-Beitritt, das unter dem Titel «Bundesberns Lügen und Märchen» am 2. Juni 2015 erschienen ist. Diese können auf
www.eu-no.ch  eingesehen werden. Dort finden sich auch zu den im obigen Kommentar aufgeführten Stichworten die genauen Quellenangaben.  

Überparteiliches Komitee
Nein zum schleichenden EU-Beitritt
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