Asylreform - Interessenverbände bringen sich in Stellung - Von Frank O. Salzgeber 17.04.2016 22:19
Hauseigentümerverband gegen Asylreform: Um Asylunterkünfte
zu bauen, erlaubt das revidierte Asylgesetz im Notfall
auch Enteignungen. Dagegen lanciert der Hauseigentümerverband eine eigene
Nein-Kampagne. Am 5. Juni stimmt das Schweizer Stimmvolk über die Asylreform
ab. Das Hauptziel des neuen Asylgesetzes ist die Beschleunigung der
Asylverfahren. Jetzt unterstützt der Schweizerische Hauseigentümerverband (HEV)
das Referendum der SVP mit einer eigenen Nein-Kampagne.
Was den HEV am geänderten Asylgesetz stört, ist ein bislang
wenig beachteter Paragraph, das sogenannte Plangenehmigungsverfahren. Auf die
anderen Aspekte des revidierten Asylgesetzes geht der HEV nicht ein.
HEV
gegen Enteignungsparagraph »Das
neue Plangenehmigungsverfahren auf Bundesebene hebelt die Eigentumsrechte aus«,
sagt Reinhard Meichtry, Geschäftsführer des Oberwalliser Hauseigentümerverbands.
Für den Bau neuer Asylzentren wären neu nicht mehr die Kantone, sondern das
Justiz- und Polizeidepartement zuständig. Und dieses könnte einen Landbesitzer,
auch gegen seinen Willen, im Notfall enteignen. Bis jetzt wird das Plangenehmigungsverfahren
nur für wichtige Infrastrukturprojekte angewendet wie etwa Bahnstrecken,
Autobahnen oder Flughäfen. Dass dieser ›Enteignungsparagraph‹ jetzt auch dazu benützt werden kann,
den Bau von Asylzentren durchzusetzen, ist für den HEV inakzeptabel: »Der
Schutz des Privateigentums ist ein Kernthema des HEV, deshalb müssen wir die
Nein-Parole ausgeben«, betont Meichtry und verweist darauf, dass das revidierte
Asylgesetz unvereinbar mit den Statuten des HEV, die den Verband zur Förderung,
Wahrung und Vertretung der Interessen der Haus- und Grundeigentümer
verpflichtet, ist. »Gerade im Oberwallis
mit relativ vielen Grundeigentümern sollte man sich bewusst sein, was für
Folgen das neue Gesetz zum Beispiel für die Besitzer eines geeigneten
Ferienheims oder Hotels haben könnte«, gibt Meichtry zu bedenken.
Tendenz zur
Machtverschiebung Für
Meichtry ist das revidierte Asylgesetz nur ein Beispiel für die zunehmende
Machtballung beim Bund. Gemeinden und Kantone würden immer mehr Kompetenzen
verlieren. Das revidierte Raumplanungsgesetz beispielsweise degradiere heute
Kanton und Gemeinden mehr und mehr nur noch zu Auftragsempfängern des Bundes.
Quelle: http://www.1815.ch/rhonezeitung/zeitung/region/hauseigentuemerverband-gegen-asylreform/ 7. 4. 16
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