Despoten - Eine derart krasse Missachtung des Volkswillens ist neu. Die FDP gibt die Schweiz preis - Von Roger Köppel

Seit bald drei Jahren setzen die Abstimmungsverlierer alles daran, das gegen ihren

Willen angenommene Volksbegehren gegen die Masseneinwanderung still und heimlich zu beerdigen. Der Bundesrat, die Linke, aber auch die bürgerlichen Parteien mit Ausnahme der SVP haben nie auch nur den Hauch eines Zweifels daran gelassen, dass eine verfassungsgemässe Inkraftsetzung des Zuwanderungsartikels für sie nicht in Frage komme. Krampfhaft, verbissen, ja mit schneidender Verachtung demokratischer Gepflogenheiten suchten die Verlierer deshalb nach einer Scheinlösung, die darin bestehen sollte, die von Volk und Ständen beschlossene eigenständige Steuerung der Zuwanderung auf legalem Weg wieder auszuhebeln. Diese Scheinlösung wurde nun gefunden. Selbst Rechtsprofessoren, die der SVP nicht nahestehen, sprechen mit Blick auf den Gesetzesentwurf von einer prekären Umsetzung. Ein Jurist der Universität Bern vermutet, mit dem Vorschlag der Staatspolitischen Kommission werde die Masseneinwanderungsinitiative zu bestenfalls einem Prozent verwirklicht. 

Die Machtergreifung der Politiker wird von den meisten Medien gnädig bis wohlwollend kommentiert. Vielen Redaktionen scheint der Verfassungsbruch derart offensichtlich, dass man das aufsteigende Gefühl der Peinlichkeit am besten dadurch dämpft, dass man gar nicht erst darüber berichtet. Unbestritten ist: Eine derart krasse Missachtung des Volkswillens ist neu. Gewiss: Schon früher gab es Verfassungsverkrümmungen, aber noch nie wurde die Bundesverfassung so planvoll und hinterlistig ausser Kraft gesetzt. Die Urheber des Staatsstreichs reden sich heraus. Sie sagen, schon beim Alpenschutz und bei der  Zweitwohnungsinitiative habe es freihändige Auslegungen gegeben. Das stimmt zwar und ist unsauber, aber in beiden Fällen wurden unter Einbezug der Initianten gutschweizerische Lösungen gefunden, die immerhin vom Willen getragen waren, einen wechselseitigen Interessenausgleich zum Wohl der Sache herbeizuführen.

Dieser Wille fehlte diesmal vollständig 
Die Abstimmungsverlierer bildeten von Beginn weg eine parteiübergreifende nationale Front zur gezielten Abwürgung des ungewollten Volksentscheids. Ist es Rache, ist es Rechthaberei, oder war es einfach dumpfer Neid, der die Kommission dazu bewog, dem siegreichen Gegner eins auszuwischen? Demokratie heisst: Mehrheit vor Wahrheit. Die Saboteure des Volkswillens stellen ihre subjektive Wahrheit über die Mehrheit des Souveräns. Und natürlich ist es eine Nichtumsetzung: Der Verfassungstext, dem die Bürger trotz massiver Staats- und Parteienpropaganda zustimmten, fordert unmissverständlich eine eigenständige Steuerung der Zuwanderung durch Inländervorrang, Höchstzahlen und Kontingente. Nichts davon findet sich in der Vorlage der Staatspolitischen Kommission. Selbst das, was als Inländervorrang verkauft wird, ist keiner, denn der Bundesrat kann lediglich anordnen, dass Unternehmen frei werdende Stellen bei den Arbeitsämtern melden, aber er kann nicht verbindlich durchsetzen, dass auch Inländer angestellt werden. Alle Massnahmen, die unsere Behörden über diese zahnlose Meldepflicht hinaus ergreifen würden, wären vorher mit Brüssel abzusprechen und von der EU zu bewilligen. Der Kniefall ist total, und er ist aussenpolitisch dumm. Jetzt werden wir nie in Verhandlungen herausfinden können, wie weit Brüssel der Schweiz bei der Personenfreizügigkeit entgegengekommen wäre. Eine Kommissionsmehrheit ist bereit, die Waffen zu strecken, bevor die Auseinandersetzungen richtig begonnen haben. Man kapituliert auf Vorrat. Erneut.

Die Architektin dieser Unterwerfung heisst FDP 
Es ist tragisch, dass die Partei, die den unabhängigen Bundesstaat 1848 gegen internationale Widerstände heldenhaft durchboxte, heute an der Spitze derer steht, die diesen Staat, ein bemerkenswertes Erfolgsmodell, durch die feige Unterwerfung unter eine dysfunktionale EU scheibchenweise preisgeben. Die Kommissionsfreisinnigen um den windigen Juristen Kurt Fluri sind mit ihren angstschlotternden Forderungen noch hinter die vorsichtigen Vorstösse der Wirtschaft zurückgefallen. Die Verbände wären bereit gewesen, massvolle Höchstzahlen und Kontingente bei überbordender Zuwanderung auch ohne Genehmigung aus Brüssel, eben eigenständig, einzuführen. Aber selbst dazu fehlte dem panischen Freisinn der Wille oder die Kraft oder beides.

Das immerhin wird jetzt dreidimensional zur Kenntlichkeit entstellt: Im Zweifelsfall steht die FDP nicht mehr zur Schweiz. Sie kuscht vor der EU, sie stellt die Interessen der EU über die präzis formulierten Willensbekundungen der Stimmbürger. Bei der Bundesstaatsgründung mussten die Franzosen noch zwei Divisionen an die Schweizer Grenze beordern, bis in Bern etwas Nervosität aufkam. Heute reicht ein Räuspern der EU, damit die Freisinnigen die Bundesverfassung fallenlassen. Man versteht gar nicht, woher diese eklatante Selbstauflösung von Zivilcourage und staatsbürgerlicher Gesinnung letztlich kommt. Wie man hört, war es der irrlichternde Ex-Präsident Philipp Müller, den ein fiebriger Hass auf die SVP antreibt, der die FDP in die empfangsbereiten Arme der Euroturbo-Linken um Parteichef Christian Levrat steuerte. Im Quervergleich war die von Gerhard Pfister geführte CVP, die erst ganz am Schluss kippte, für einmal fast stabil.

Es ist ein stiller Staatsstreich gegen die direkte Demokratie im Gang  Politiker und Richter greifen nach der Macht. Vom Volk beschlossene Verfassungsbestimmungen werden stinkfrech abserviert. Internationale Verträge sollen Volksentscheide kippen. In Bern machen sich Despoten breit. Wenn Volksentscheide nicht mehr gelten, hilft nur noch eines: Der Stimmbürger muss sich die Namen merken und bei den nächsten Wahlen schleunigst das anti­demokratische Personal im Bundeshaus auswechseln.   [1]

Ein noch nie dagewesener Verfassungsbruch   
Was sich die staatspolitische Kommission des Nationalrats mit ihrem Vorschlag für die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative geleistet hat, schreibt Albert Rösti, ist einmalig in der Geschichte der Eidgenossenschaft. Sie hat sich geweigert, auch nur einen einzigen Punkt des Verfassungsartikels 121a zur Steuerung der Zuwanderung in ein Gesetz umzusetzen. Es ist absurd, wenn argumentiert wird, auch andere Verfassungsartikel seien nicht immer eins zu eins umgesetzt worden. Beim Zweitwohnungsartikel etwa wurde eine Lösung gefunden, die sich nach wie vor an der angenommenen Volksinitiative orientierte. Hier hingegen wird das Volk und die Bundesverfassung komplett ignoriert.

In vorauseilendem Gehorsam gegenüber Brüssel ignorieren die Vertreter von FDP, CVP und den Linken, dass die Personenfreizügigkeit in ganz Europa zunehmend in Frage gestellt wird. So sind die Briten doch hauptsächlich deswegen aus der EU ausgetreten. Und in vielen anderen Ländern bestimmt die Forderung nach einer klaren Einschränkung der Einwanderung die politische Agenda.  Auch in der Schweiz können wir die steigende Arbeitslosigkeit, gerade von Arbeitnehmern über 50, sowie die Einwanderung in die Sozialsysteme, nicht mehr länger tolerieren. In ihrer Arroganz gefährden die Mitte-Links-Parteien auch das Vertrauen der Bürger in die Demokratie: Warum soll man noch abstimmen gehen, wenn das Parlament Volksentscheide komplett ignoriert?

Die SVP wird abwarten, ob die Räte sich an ihren Schwur auf die Verfassung erinnern und doch noch zur Vernunft zurückkehren. Falls nicht, muss die SVP eine Volksinitiative zur Kündigung der Personenfreizügigkeit in Erwägung ziehen. Es zeigt sich: Die Wahlen in den Kantonen und auf nationaler Ebene werden immer wichtiger. Es braucht dringend mehr verlässliche SVP. Die anderen Parteien treten den Volkswillen mit Füssen und scheren sich keinen Deut um die Verfassung.  [2]


Zur Person von Kurt Fluri schrieb das Mitglied der Staatspolitischen Kommission Zürich, Nationalrat Gregor Rutz, am 15. September:

Wo Kurt Fluri und seine Freunde irren 
Artikel 121a der Bundesverfassung verlangt, dass die Schweiz die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig steuert. Diese Steuerung soll mittels jährlicher Höchstzahlen und Kontingenten geschehen. Bei der Festlegung besagter Höchstzahlen und Kontingente sind die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz zu berücksichtigen. Zudem soll ein Inländervorrang gelten. Über diese klaren Vorgaben wurde am 9. Februar 2014 abgestimmt; sie sind heute Teil der Bundesverfassung. Die zitierte Bestimmung setzt nicht nur klare Leitplanken dafür, wie die Steuerung der Zuwanderung zu geschehen hat. Sie sagt auch, was zu tun ist, wenn die erwähnten Massnahmen in ein Spannungsfeld mit internationalen Abkommen geraten: Dann sind die entsprechenden völkerrechtlichen Verträge neu zu verhandeln und anzupassen (Art. 197 Ziff. 9 Abs. 1 BV).

IRRTUM 1 
Der Kommissionsvorschlag ist keine Umsetzungsvariante. Laut Kurt Fluri hat die Staatspolitische Kommission (SPK) entschieden, den
Verfassungsartikel in einer sehr leichten Form umzusetzen [Südostschweiz vom 10.9.2016]. Faktum ist: Der Kommissionsvorschlag zeichnet sich durch strikte Nichtbeachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben aus. Kritik an der Verfassungsmässigkeit äussern denn auch diverse freisinnige Fraktionskollegen [Andrea Caroni, AZ vom 5. 9. 2016; Thierry Burkart, AZ vom 6. 9. 2016; Hans-Peter Portmann, Sonntagsblick vom 11. 9. 2016].

Der SPK-Vorschlag verstösst in folgenden Punkten gegen die Verfassung: Eine eigenständige Steuerung der Zuwanderung ist nicht mehr möglich: Es dürfen nur Massnahmen ergriffen werden, welche nicht gegen das Freizügigkeitsabkommen verstossen. Im Zweifelsfall muss das Einverständnis aus Brüssel eingeholt werden. Die Lösung bewirkt keine effektive Senkung der Zuwanderung, da die Abhilfemassnahmen auf das erforderliche Mindestmass zu beschränken sind. Es darf also, wenn überhaupt, höchstens das Minimum gemacht werden.

Der SPK-Entwurf enthält keinen Inländervorrang, sondern lediglich eine fakultative Stellenmeldepflicht, welche allerdings erst bei Erreichen eines bestimmten Schwellenwerts eingeführt werden kann. Der SPK-Entwurf enthält keine Höchstzahlen und Kontingente. Diese Punkte wurden von der Mitte-Links-Mehrheit der SPK bewusst und gezielt aus der Vorlage herausgestrichen.

Es ist einzig von (unbestimmten) Abhilfemassnahmen die Rede, welche nach Überschreiten eines bestimmten Schwellenwerts bei Wirkungslosigkeit der fakultativen Stellenmeldepflicht und bei Vorliegen schwerwiegender wirtschaftlicher oder sozialer Probleme eingeführt werden können [nicht müssen]. Dass Sozialdemokraten und Grüne positiv auf die FDP-Avancen reagierten, ist einfach erklärbar: Sie sind nicht an einer Umsetzung von Art. 121a BV interessiert. Darüber hinaus sind sie der Auffassung, die Schweiz habe eigentlich gar kein Zuwanderungsproblem. Die Grünen fordern, dass die Freiheit, sich irgendwo niederzulassen, ein Menschenrecht sein soll. Zudem fordern sie ein Umdenken, weg von der Einteilung der Menschen in Herkunftskategorien und weg von immer restriktiveren Zulassungsbedingungen

IRRTUM 2 
Der SPK-Vorschlag wird nicht zu einer Senkung der Zuwanderung führen. Wenn Kurt Fluri behauptet, man könne die Migration immerhin indirekt reduzieren, indem das Arbeitskräftepotential im Inland besser ausgenutzt wird, irrt er  [Südostschweiz vom 10. 9. 2016]. Die pauschale Aussage, dass die Zuwanderung schon allein mit dem Inländervorrang um über 6.000 Personen jährlich abnehmen werde [P. Gössi, Sonntagsblick vom 11. 9. 2016], hat mit dem SPK-Vorschlag nichts zu tun. Der Kommissionsvorschlag sieht lediglich eine fakultative Stellenmeldepflicht vor, aber keinen Inländervorrang (s.o.). Die FDP bezieht sich hier auf Vorschläge des Arbeitgeberverbands und ein Projekt des Zürcher Amts für Wirtschaft und Arbeit, das kürzlich präsentiert worden ist.

Der Vorschlag des Arbeitgeberverbands, von dem diese Zahlen herrühren,  basiert auf einem mehrstufigen Inländervorrang, der zeitlich, regional und auf Berufsgruppen begrenzt ist. Dieser sähe aber nicht nur eine bessere Ausschöpfung des Potentials an inländischen Arbeitskräften vor, sondern auch eine Meldepflicht sowie eine Nachweispflicht der Unternehmen [V. Vogt, NZZ vom 31. 8. 2016]. Denn: Ein Inländervorrang bedeutet, dass man einen ausländischen Arbeitnehmer erst einstellen darf, wenn man nachweisen kann, dass man keine valable inländische Arbeitskraft gefunden hat.

Unter der Voraussetzung, dass auch die anderen Kantone ein Modell einführen, wie es der Kanton Zürich jüngst vorgestellt hat [Monitoring von Berufsgruppen, Effizienzsteigerung der Verwaltungsarbeiten] kann die genannte Reduktion möglich sein. Diese Massnahmen jedoch wären auch unabhängig von der Masseneinwanderungsinitiative möglich und nötig gewesen. Zudem stellen sie kein Gesamtkonzept  - sondern lediglich eine Teilmassnahme -  bei der Umsetzung von Art. 121a BV dar.

IRRTUM 3
Das vorgeschlagene Gesetz ist nicht wirtschaftsfreundlich. Um ein attraktiver Wirtschafts- und Werkplatz zu bleiben, muss die Schweiz langfristig attraktive, stabile Rahmenbedingungen schaffen und die Rechtssicherheit gewährleisten. Die enorme Zuwanderung, die wir derzeit erleben, gefährdet diese  Rahmenbedingungen:

Die Sozialwerke sind zunehmend beansprucht.
Wir erleben eine falsche Zuwanderung – immer häufiger eine Zuwanderung in die Sozialwerke. Die Arbeitslosigkeit wird aufgrund der Zuwanderung weiter zunehmen. Die Infrastrukturen, Bahn, Bus, Strassen, Elektrizitäts- und Wasserversorgung etc., werden massiv beansprucht und stossen an die Grenzen ihrer Kapazitäten. Sie bedürfen umfangreicher Investitionen. Auch ist die öffentliche Sicherheit zunehmend gefährdet. Die Folge dieser Zustände wird sein, dass die Bevölkerung immer weniger Bereitschaft für die dringend nötigen Reformen im Sozialbereich haben wird. Umgekehrt formulieren die Sozialdemokraten bereits jetzt ihre Forderungen für zusätzliche flankierende Massnahmen:
Die flankierenden Massnahmen müssen mittels Reformen der Wirtschafts- und Sozialpolitik gestärkt und ausgebaut werden: Intensivierung der Arbeitsmarktkontrollen, Bildungsoffensive auf dem Binnenmarkt für Erwerbstätige mit ungenügender Ausbildung, Entwicklung und Ausbau einer öffentlichen Wohnung- und Bodenpolitik, welche Bund, Kantone und Gemeinden in die Pflicht nimmt. (…) Die Migrationspolitik muss im Arbeitsmarkt allen Lohnabhängigen die gleichen Chancen einräumen und nicht nur den Privilegierten.

Fazit: Der wirkungslose SPK-Gesetzestext wird nicht nur zu einer weiteren Zunahme der Zuwanderung führen, sondern letztlich auch zu neuen flankierenden Massnahmen, welche die Koalitionspartner der FDP, paradoxerweise mit Bezug auf die Freizügigkeit, einfordern werden, und damit zu einer massiven Einschränkung des freien Arbeitsmarktes. Wer eine wirtschaftsfreundliche Haltung vertritt, muss folglich alles Interesse daran haben, dass der untaugliche SPK-Gesetzesentwurf abgelehnt wird.

Irrtum 4  
Internationale Verträge sind nicht wichtiger als die Bundesverfassung. Wer für Rechtssicherheit sorgen will, muss gewährleisten, dass die Rechtsordnung konsequent durchgesetzt wird. Wer internationalen Abkommen mehr Gewicht beimisst als der eigenen Rechtsordnung, stellt nicht nur die Souveränität eines Staates in Frage, sondern gefährdet auch dessen Rechtssicherheit.

Auf die Frage, ob die Bundesverfassung sekundär sei, antwortet Fluri: Ja. (…) Wichtige internationale Verträge sind höher zu gewichten als die eigene Verfassung [Südostschweiz vom 10. 9. 2016]. Und weiter: Das Schweizer Recht über internationales Recht zu stellen, geht einfach nicht. Wenn wir immer das eigene Recht durchsetzen wollten, könnten wir bald gar keine internationalen Verträge mehr abschliessen. (a.a.O.). Kurt Fluri sagte im Zusammenhang mit der Durchsetzungsinitiative: Es ist eine Anmassung des Gesetzgebers, sich in die Rolle des Richters zu versetzen“ [NZZ vom 28. 12. 2015]. Diese Aussage stimmt: Nur wollte das damals gar niemand. Heute jedoch müsste er sich die umgekehrte Aussage zu Herzen nehmen: Es ist eine Anmassung der Gerichte, sich in die Rolle des Gesetzgebers zu versetzen. Dass Parlamentarier mit Blick auf das Bundesgericht, das das Freizügigkeitsabkommen konsequent der Bundesverfassung vorordnen will, jegliche Gesetzgebungsaktivitäten umgehend neu ausrichten, ist mit Blick auf die Gewaltenteilung höchst problematisch.

Klares Verfassungskonzept zur Regelung der Zuwanderung 
Das Konzept der Bundesverfassung zur Regelung der Zuwanderung ist entgegen aller Kritik klar und konsequent. Wer fragt, wo die Höchstgrenze liegen würde und wie gross die Kontingente sein könnten, hat Art. 121a BV nicht verstanden.  Die Verfassungsbestimmung will keine pauschale Festsetzung einer unverrückbaren Obergrenze, sondern jährliche Zahlen, welche die wirtschaftlichen Entwicklungen berücksichtigen. Wichtig ist jedoch, dass die aus diesen Zahlen folgenden Massnahmen unabhängig und eigenständig festgesetzt werden können. Nur dies erlaubt der Schweiz, die Zuwanderung wieder eigenständig zu steuern.  

Die SVP betont noch einmal: Als Partei der Wirtschaft, des Gewerbes und der Unternehmer wollen wir ein Gesetz, welches eine eigenständige Steuerung der Zuwanderung erlaubt und welches die Bedürfnisse der Wirtschaft ernst nimmt. Der vorliegende Entwurf respektiert keines dieser Anliegen. Darum ist er keine taugliche Arbeitsgrundlage. Es bleibt zu hoffen, dass in den Fraktionen von FDP, CVP und BDP ein Umdenken stattfindet und das Engagement für einen stabilen Standort Schweiz wieder mehr Gewicht erhält.  [3]   

 

[1]  http://www.weltwoche.ch/ausgaben/2016-36/artikel/despoten--die-weltwoche-ausgabe-362016.html  
Editorial: Despoten - Die Weltwoche; Ausgabe 36/2016 vom 22. September 2016 [2]  https://www.svp.ch/aktuell/parteizeitung/2016/svp-klartext-september-2016/ein-noch-nie-dagewesener-verfassungsbruch/    20. 9. 16 Albert Rösti 
[3]  http://www.svp.ch/aktuell/editorials/wo-kurt-fluri-und-seine-freunde-irren/