Eidgenössische Volksabstimmung vom 12. Februar 2017 - Unternehmenssteuerreform III - Auf Befehl der OECD ? Wie kann die souveräne Schweiz damit umgehen? - Von Dr. iur. Marianne Wüthrich

Dieses Jahr jährt sich der Ausbruch der europäischen Finanzkrise zum zehnten Mal.

Sie erinnern sich: Die Krise kam nicht aus heiterem Himmel. Sie wurde uns aus den USA übergestülpt, deren Finanzblase, die aus ihren unbezahlbaren Kriegen und den dafür geschaffenen virtuellen Dollar-Billionen entstand, in den Jahren 2007/2008 zu platzen drohte. Wie schon zu Zeiten des Vietnamkriegs schob die US-Regierung ihre Schulden mittels massiver Abwertung des Dollars nach Europa. In der Folge begann der Euro  - von Anfang an eine fragwürdige Erfindung -  ernsthaft zu kränkeln, und viele Euro-Staaten versanken in Krise, Arbeitslosigkeit und Verschuldung, womit die EU bis heute belastet bleibt. So weit nur in Kurzform zur Erinnerung. 

Was hat dieser Rückblick mit der Schweiz zu tun? Nun, als Staat mit einer relativ gut geordneten Finanzpolitik, tiefer Arbeitslosigkeit und einer gesunden eigenen Währung muss sich die Schweiz seit diesen zehn Jahren ihrer Haut wehren, um nicht ungebremst als Spielball der Begehrlichkeiten der EU und der OECD ausgesaugt zu werden. Der Krieg der Grossmächte USA und EU gegen den Wirtschaftsstandort Schweiz ist in vollem Gange, in der irrigen Hoffnung, mit dem Absahnen von Schweizer Steuerkassen und Bankkonten und mit der Schwächung dieses kleinen, aber starken Konkurrenten kämen sie selbst besser über die Runden. Heute findet rund um den Erdball ein erbitterter Kampf um die grossen wirtschaftlichen Unternehmen statt. Denn in der globalisierten Welt sind die Grosskonzerne oft nicht mehr mit ihrem Herkunftsland verbunden, sondern siedeln ihre Produktionsstätten in den kostengünstigen Weltregionen an; für ihren Hauptsitz wählen sie einen Staat mit hoher politischer Stabilität und Rechtssicherheit sowie wenig Bürokratie und niedrigen Steuern aus. 

Föderalistische Struktur und Steuerprivilegien heute   
Die Schweiz ist als Standort für ausländische Firmen einerseits attraktiv, zeichnet sie sich doch besonders in politisch und wirtschaftlich unsicheren Zeiten durch hohe Stabilität aus. Gerade der starke Franken gibt Sicherheit, ist aber andererseits mit hohen Lebenshaltungskosten verknüpft. Damit die Kantone im internationalen Standortwettbewerb mithalten können, boten sie bisher den etwa 24000 sogenannten Statusgesellschaften, welche ihren Umsatz grösstenteils im Ausland erzielen, eine Steuerpauschale mit wenig bürokratischem Aufwand an. Darunter sind rund 11000 Holdings, die im Land keine Geschäftstätigkeit betreiben, sondern nur Beteiligungen an anderen Unternehmen besitzen und verwalten. Diese Betriebe stellen in der Schweiz etwa 150000 Arbeitsplätze zur Verfügung. Die steuerlich privilegierten Firmen bezahlen über 5 Milliarden direkte Bundessteuer und etwa 1,6 Milliarden Franken kantonale Gewinnsteuer. Die über 300000 nicht privilegierten grossen, mittleren und kleinen Unternehmen, die ihre Gewinne voll versteuern müssen, liefern in den Kantonen etwa 6,3 Milliarden ab [Quelle: St.Galler Tagblatt vom 19.1.2017].  

EU und OECD machen seit Jahren Druck auf die Schweiz  
Die OECD ist eigentlich nur ein Büro mit rund 2500 Mitarbeitern, das Statistiken produziert und daraus Politikempfehlungen ableitet und Standards setzt. [1]  

Diese Empfehlungen und Standards der OECD werden in autoritärer Manier an Kleinstaaten wie die Schweiz übermittelt: Entweder hintenherum (zum Beispiel im Bildungs- und Gesundheitswesen) oder dann mit Befehlen, Druck und der Drohung mit schwarzen und grauen Listen. So war im September 2015 in der  Neuen Zürcher Zeitung zu lesen: »Seit dem Ausbruch der Finanz- und  Schuldenkrise 2007/08 ist vorab in den grossen OECD-Ländern der politische Wille zur Verschärfung der globalen Regeln stark gestiegen. Kleinere Länder wie die Schweiz […] hegen ihre Zweifel über den Aktivismus der OECD, müssen sich aber den machtpolitischen Realitäten beugen.«  

Nach dem Bodigen des Bankkundengeheimnisses folgt jetzt dasselbe in Grün bei den Unternehmenssteuern: Seit langem fordern EU und OECD von der Schweiz, die Steuerprivilegien abzuschaffen. Dadurch halten sie heute schon manche Unternehmen davon ab, sich in der Schweiz niederzulassen, weil man nicht genau weiss, wie die Rechtslage sein wird (Rechtsunsicherheit). Da die Aufhebung der Privilegien aber in der Kompetenz der Kantone liegt, musste der Bund über Jahre mit den Kantonsregierungen, den Parteien, den Wirtschaftsverbänden und anderen Betroffenen zusammen eine Lösung suchen, die das Damoklesschwert schwarzer Listen von der Schweiz und den einzelnen Kantonen nehmen und bei den Stimmberechtigten mehrheitsfähig sein könnte. Darüber entscheidet nun am 12. Februar 2017 der Souverän. 

Was mit der Abstimmung geändert werden sollpro und kontra 

Wir beschränken uns hier auf die wesentlichen und für jedermann verständlichen Punkte der Unternehmenssteuerreform (USRIII).

Kernelement 
Der Bund beugt sich den Grossmächten und verbietet den Kantonen, von den ausländischen Statusgesellschaften weniger Gewinnsteuer (Einkommenssteuer) zu verlangen als von den einheimischen Firmen. Statt dessen können alle Unternehmen, inländische und ausländische, grosszügige Steuerabzüge für Forschung und Entwicklung geltend machen, und der Gewinn aus Patenten wird tiefer besteuert (siehe Abstimmungsbüechli Seite 32). Diese Entlastungsmassnahmen für alle Firmen sind gemäss OECD-Standard zulässig.

Die Referendumsgegner bezeichnen die neuen Vergünstigungen als undurchsichtige Steuertricks, die nur eine Handvoll Steuerberater und Wirtschaftsanwälte verstehen (Abstimmungsbüechli S.35). Wer den Wortlaut der geplanten Gesetzesänderungen zu lesen oder gar zu verstehen versucht (Abstimmungsbüechli  S.38–46), muss den Gegnern recht geben: Von Allgemeinverständlichkeit keine Spur!

Die Befürworter versprechen sich von den neuen Steuererleichterungen, dass möglichst viele in- und ausländische Firmen in der Schweiz bleiben und damit Arbeitsplätze erhalten oder gar schaffen werden.

Die Referendumsgegner, dies kommt besonders auch in vielen Leserbriefen zum Ausdruck, sind der Meinung, auf Google, Apple und Co. könnten wir problemlos verzichten.

Die Befürworter halten dem entgegen, dass mit dem Wegzug eines Grossteils der ausländischen Unternehmen das Loch in den Schweizer Steuerkassen und der Verlust von Arbeitsstellen empfindlich spürbar wäre.   

Was die meisten Kantone vermutlich nach einem Ja ändern werden  
In der föderalistischen Schweiz liegt die Steuersouveränität bei den Kantonen. Der Bund kann den Kantonen zwar vorschreiben, dass sie alle Unternehmen nach demselben Steuertarif besteuern müssen. Wie sie diese Vorschrift im kantonalen Recht umsetzen, liegt jedoch in ihrer Hand. Das bedeutet, dass sie in eigener Regie die ordentliche Gewinnsteuer für in- und ausländische Unternehmen senken können, um sie zum Bleiben zu motivieren. Davon profitieren  - darüber sind sich die meisten einig -  würde auch das Gros der kleinen und mittleren Unternehmungen (KMU): Ihr Steuersatz würde ja ebenfalls gesenkt. Über die Änderungen der kantonalen Steuerordnungen werden die Stimmbürger der einzelnen Kantone an der Urne entscheiden.

Damit das Loch in den kantonalen Steuerkassen auf Grund der Steuersenkungen nicht allzu gross wird, will der Bund den Kantonen unter die Arme greifen: Ihr Anteil an den Einnahmen der direkten Bundessteuer würde von 17 % auf 21,2 % erhöht (Abstimmungsbüechli S. 34). Insgesamt würde der Bundeszuschuss gemäss offiziellen Zahlen rund 1,3 Milliarden jährlich betragen. 


Debatte zu den Folgen eines Ja oder Nein zur USR III 

Die Referendumsgegner wenden ein, dass das Loch in der Bundeskasse aber auch viel grösser sein kann als der Bundesrat heute sagt, ganz zu schweigen von den massiven Ausfällen in den kantonalen Steuerkassen, die im voraus niemand genau beziffern könne (Abstimmungsbüechli S.35). Der Bundesrat bestätigt dies sogar selbst: Die finanziellen Auswirkungen der Reform seien von vielen Faktoren abhängig, die heute noch nicht bekannt seien (Abstimmungsbüechli S.31). 

Die Referendumsgegner warnen deshalb vor künftigen Steuererhöhungen für die Bürger und vor dem Abbau der staatlichen Leistungen bei einem Ja: Gewinnen würden ein paar wenige Grossunternehmen und deren Aktionäre, zur Kasse gebeten dagegen die normalen Steuerzahler und Bürger  [2].  Allerdings steigen auch die Gegner mit unbelegten Zahlen ein, zum Beispiel mit der Auflistung von konkret bezifferten Steuererhöhungen (im Falle der Annahme der Steuerreform) in den einzelnen Gemeinden im Kanton St.Gallen.

Die Befürworter setzen dem entgegen, die Steuerausfälle bei einem Ja zur Unternehmensreform III seien nur vorübergehend, weil sich wieder neue Betriebe in der Schweiz ansiedeln würden. Zudem könnten inländische Firmen, wenn sie weniger Steuern bezahlen müssten, mehr im Inland investieren und produzieren. Bundesrat Ueli Maurer, der Chef des Finanzdepartements, warnt: »Im Gegensatz zu den Folgen eines Neins sind die Ausfälle bei einer Annahme der Reform gering. […] Bei einem Nein verlieren wir sofort Steuerpotential und Arbeitsplätze, es gibt weniger Investitionen, und die Neuansiedlungen sinken auf Null.« 


Was nun
?  
Abschliessend soll der Versuch einer Zusammenschau und möglicher Lösungsansätze gewagt werden.  

Zusammenschau  
Dass die Schweiz die bevorzugte Besteuerung der ausländischen Statusunternehmen laut Diktat der OECD abschaffen muss, darüber sind sich praktisch alle einig. Der Absicht, in Zukunft alle wirtschaftlichen Unternehmungen nach demselben Tarif zu besteuern und allen dieselben Steuerabzüge zu gewähren, steht vom Gesichtspunkt der Steuergerechtigkeit nichts entgegen. Einig ist man sich auch, dass ein Ja zur Steuerreform mindestens vorübergehend zu weniger Steuereinnahmen in der Rechnung des Bundes und der Kantone führen wird. Uneinigkeit besteht hingegen vor allem darin, wie diese Ausfälle und die geplanten Stützungszahlungen des Bundes berappt werden sollen. Sollen die Unternehmenssteuern auf dem Buckel der normalen Steuerzahler gesenkt werden? Dagegen bäumt sich jedes Gerechtigkeitsgefühl in uns auf. 

Die Referendumsgegner äussern sich aber meist nicht dazu, wie sie sich denn eine sozialverträglichere Lösung vorstellen, so zum Beispiel Ständerätin Anita Fetz (SP Basel-Stadt): Unter dem Titel Ohne Alternative? Ach was! suchen wir vergeblich nach einem echten Alternativ-Vorschlag: »In der Politik gibt es zum Glück die Möglichkeit, das Paket an den Absender zurückzuschicken. Auftrag: Nachbessern!« Wie denn?

Innerstaatlicher Lösungsansatz  
Wir Stimmbürger könnten die Chance nutzen, unsere übermässig gewachsenen Verwaltungsblasen und Staatsquoten in Bund, Kantonen und Städten zurückzufahren. So sind etwa die Bildungs- und Forschungsausgaben des Bundes von 2005 bis 2015 von 4,3 Milliarden auf über 7 Milliarden Franken gestiegen, das sind 62 % mehr! Ein rechter Teil davon fliesst in EU-Forschungsprojekte, die wir in eigener Regie billiger haben könnten, und fast 1 Milliarde an den Schweizerischen Nationalfonds - das ist mehr als die gesamten Bundesbeiträge für die Schweizer Berufsbildung (vgl. Schweizer Forschungs- und Bildungsplatz und EU-Bürokratie in Zeit-Fragen Nr.27 vom 22. November 2016)!   

Ähnlich läuft es in vielen Kantonen und Städten. In der Stadt Zürich zum Beispiel stimmt das Volk völlig überrissenen Bauprojekten fast immer mit grossem Mehr zu; so am 9. Juni 2013 mit 73,4% Ja für ein Lehrplan-21-kompatibles Primarschulhaus für 90 Millionen Franken (mit Dreifachturnhalle und Schulzimmern, die flexibel nutzbar sind und moderne Unterrichtsformen ermöglichen)! 

Wir Bürger und die Parlamente sollten die einzelnen Verwaltungsabteilungen duresträhle und nur sparsamen und sinnvollen Sachprojekten zustimmen; da würde einiges an Staatsgeldern frei.                

Was tun als Kleinstaat?  
Verbündete suchen! »Als Einzelner können Sie sich nicht wehren. Das würde sich katastrophal auswirken. Darum müssen wir Partner suchen: Staaten, die gleich denken.« So Bundesrat Ueli Maurer; seinen Aufenthalt am WEF in Davos nutzte er für Kontakte, um in Europa in einer Art kleinen G-4-Gruppe mit den Niederlanden, Belgien und Schweden zusammen und ausserhalb der EU mit Grossbritannien, Australien und Singapur zu fungieren. Gemeinsam könnte sich ein solcher sachbezogener Staatenverbund zum Beispiel gegen neue Standards in der OECD zur Wehr setzen.  

Die Stärken der Schweiz bewahren: Dass es der Schweiz heute im Vergleich zu anderen Staaten immer noch gut geht, verdanken wir nicht Steuerschlupflöchern und multinationalen Grosskonzernen, sondern den Stärken unserer Staatsstruktur, unserer kleinräumigen Wirtschaft und den vielen aktiven und verantwortungsbewussten Bürgerinnen und Bürgern.  

  Föderalismus und direkte Demokratie: In den kleinen Gemeinden wird am sorgfältigsten und am sparsamsten gewirtschaftet, weil dort die Bürger viel freiwillige Milizarbeit leisten und in den Gemeindeversammlungen direkt über den Gemeindehaushalt entscheiden und die Verwaltung kontrollieren. Diese Kontrolle müssen wir vermehrt auch in den Städten, Kantonen und im Bund vornehmen oder sie von unseren Parlamentariern einfordern – dank unseren direktdemokratischen Rechten ist das möglich.  

-   Starke KMU, duales Berufsbildungssystem und gute Volksschulbildung: Die Schweiz hat mit Abstand die niedrigste Arbeitslosigkeit und vor allem die tiefste Jugendarbeitslosigkeit in Europa, weil die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), aber auch viele inländische Grossbetriebe sowie die Staatsbetriebe die duale Berufsbildung ermöglichen und betreuen. 80 % der Schweizer Jugendlichen (dazu gehören auch die hier lebenden ausländischen Jugendlichen!) absolvieren eine Berufslehre und tragen damit zur Erhaltung der gut aufgestellten staatlichen und wirtschaftlichen Ordnung bei. Alarmierend ist allerdings die Tatsache, dass wegen der zunehmenden Verschlechterung der Volksschulbildung immer mehr Schulabgänger schlicht und einfach nicht fähig – und zum Teil auch nicht willig! – sind, eine Berufslehre anzutreten und erfolgreich abzuschliessen. Allein schon aus diesem Grund muss der schädliche Lehrplan21 verhindert werden.

Die Schweiz hat eine einzigartig bürgernahe Staatsstruktur, eine relativ tiefe Staatsverschuldung und eine verhältnismässig gesunde Wirtschaft sowie – immer noch! – eine mehrheitlich einsatzfreudige und leistungsfähige Bevölkerung. Da werden wir wohl auch mit einer Unternehmenssteuerreform fertig werden, die zu vorübergehenden Einbussen führen könnte. 

EU droht mit schwarzer Liste für «nicht kooperative Steuergebiete»  
Ende Januar wird die Schweiz – neben 90 anderen Staaten – eine Mitteilung der EU erhalten, wonach diese bis Ende 2017 überprüfen will, ob die einzelnen Staaten gemäss EU-Kodex schädliche Steuerprivilegien für Unternehmen zulassen (Neue Zürcher Zeitung vom 27. 1. 2017). Diese Ankündigung kommt den Befürwortern der Schweizer UnternehmenssteuerreformIII, die am 12. Februar zur Abstimmung steht, natürlich gelegen. Denn damit sollen die heute in vielen Kantonen praktizierten Privilegien für ausländische Statusgesellschaften verboten werden. Die Gegner der Steuerreform kommen damit in eine Zwickmühle, stammen sie doch mehrheitlich aus Kreisen, die sich regelmässig für eine Öffnung der Schweiz gegenüber der EU aussprechen. Um sich nicht in Gegensatz zur EU zu stellen, wollen sie nach dem von ihnen gewünschten Nein zur USR III eine Alternativvorlage einbringen. In Anbetracht der Tatsache, dass bei den Gegnern keine Einigkeit über die konkreten Inhalte einer solchen neuen Vorlage besteht, ist es allerdings sehr unwahrscheinlich, dass diese innert nützlicher Frist auf dem Tisch liegt, geschweige denn abstimmungsreif sein wird.  [3] 
 

 

[1]  Vgl. https://www.oecd.org/berlin/dieoecd/

[2]  Vgl. www.usr3-nein.ch

[3]  Quelle:
http://www.zeit-fragen.ch/de/ausgaben/2017/nr-34-31-januar-2017/unternehmenssteuerreform-iii-auf-befehl-der-oecd.html
   31. 1. 2017  Zeit-Fragen Nr. 3/4 vom 31. 1. 2017