Unglaublich: Der Bundesrat lässt »Lies!«-Jihadisten weiter hetzen! 10.09.2017 19:51
Es vergeht kaum eine Woche in dieser hektischen Zeit, ohne
dass
uns die verheerenden Folgen des im Zuge der Masseneinwanderung importierten und
verschärften Islamismus vor Augen geführt würden. Und was tut unser Bundesrat?
Er kuscht weiter und sträubt sich, nur schon minimste Massnahmen zu ergreifen. »Unsere«
Landesregierung lehnt es sogar weiterhin ab, die umstrittenen
Koran-Verteilaktionen der Organisation »Lies!« - deren Gefahrenpotential eigentlich
längst erwiesen ist - zu verbieten.
Schweizer Milieus Es
ist noch nicht lange her, dass publik wurde, wie ein nicht integrierter
muslimischer Hassprediger über einige Jahre 600.000 Franken von unserem
Sozialstaat kassierte. Und erst vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass sich zwei
junge Frauen, die just im Umfeld jener Moschee, in welcher der erwähnte vom
Schweizer Steuerzahler durchgefütterte Prediger seine Tiraden verbreitete, sich
dem Islamischen Staat angeschlossen und nach Syrien abgesetzt hatten.
Es
ist ein unumstösslicher Fakt: In der Schweiz haben sich unter anderem in der
Region Biel regelrechte Milieus gebildet, in denen junge Muslime offenbar
fernab jeglicher Einflussnahme sogenannt gemässigter Kräfte und des Staates
radikalisiert werden. Eine besonders gefährliche Kampagne, die
dschihadistisches Gedankengut verbreitet und speziell junge Menschen für eine
radikale Ausprägung des Islams gewinnen will, ist die von extremistischen
Salafisten ins Leben gerufene Aktion »Lies!«.
Salafistische
Hetze Die
breit angelegte Koran-Verteilungskampagne hat ihre Anfänge im Jahr 2011. Das
Ziel ist die maximale Verbreitung des Islams durch Missionierung der ›Kuffar‹, der Ungläubigen beziehungsweise der Nicht-Muslime. Von
Deutschland ausgehend wurde die Kampagne auf andere europäische Staaten
ausgedehnt. Die »Lies!«-Organisatoren
prahlen damit, in Deutschland, Österreich und in der Schweiz insgesamt bereits
über 25 Millionen Koran-Exemplare verteilt zu haben. Treibende Kraft hinter »Lies!« war der in Deutschland
lebende salafistische Prediger Ibrahim Abou-Nagie. Dessen Träger-Organisation ›Die wahre Religion‹ wurde in Deutschland im November 2016 verboten, da sie sich gegen
die verfassungsmässige Ordnung sowie gegen den Gedanken der Völkerverständigung
richtet. Abou-Nagie tauchte danach unter.
Unheimliches
Netzwerk Deutsche
»Lies!«-Aktivisten wie Abou-Nagie
verherrlichen in Deutschland den Märtyrertod im Dschihad, im ›Heiligen Krieg der Muslime‹, befürworten die Todesstrafe für
Homosexuelle und halten Gewaltanwendung gegenüber Ungläubigen für legitim. Sie
stellen muslimisches Recht, die Sharia, über den demokratischen Rechtsstaat
westlicher Zivilisationen. Bei der Verbreitung ihrer extremistischen Ideologie
können die Islamisten auf eine geölte, aber undurchsichtige
Finanzierungsstruktur zurückgreifen. Das Netzwerk ist weit verzweigt und fast
schon unheimlich.
In Deutschland ging der Verfassungsschutz Ende 2016 davon aus, dass nach der
Teilnahme an »Lies!«-Aktionen
140 Menschen nach Syrien und in den Irak ausgereist sind, um sich dort dem
Islamischen Staat (IS) anzuschliessen.
»Rekrutierung verbieten« In
der Schweiz beteiligen sich unter anderen Personen aus dem Umfeld des
Islamischen Zentralrats (IZRS) an den »Lies!«-Aktionen.
Auch bei uns dienen die Koran-Verteilaktionen hauptsächlich als Plattform, um
junge Leute zu umwerben und für den Jihadismus zu gewinnen. »In
Winterthur sollen mehrere junge Menschen über die Koran-Verteilaktion
radikalisiert und in den Krieg nach Syrien oder in den Irak geschickt worden
sein«, begründet der Solothurner SVP-Nationalrat Walter
Wobmann, seines Zeichens Präsident des Egerkinger Komitees, seinen
parlamentarischen Vorstoss für ein »Lies!«-Verbot.
[1]
Er forderte den Bundesrat in einer Motion auf, »Lies!« und anderslautende
Organisationen mit gleicher Zielsetzung auf Schweizer Boden zu verbieten und
entsprechende »Rekrutierungsveranstaltungen«
unter dem Deckmantel von Koran-Verteilaktionen in Schweizer Städten oder im
Internet soweit möglich zu unterbinden.
Der
Bundesrat hat den Vorstoss nun beantwortet. Er sieht keinen Handlungsbedarf und
lehnt ihn ab. Zwar beurteile er es als »wahrscheinlich«,
dass die Kampagne »Lies!» zur Radikalisierung von
Personen und deren Rekrutierung für dschihadistisch motivierte Reisen beitrage
und gibt auch zu, dass ein wesentlicher Anteil von mutmasslichen oder
erwiesenen Schweizer Dschihad-Reisenden Bezüge zu »Lies!« habe. Dennoch könnten die
Koran-Verteilaktionen auf eidgenössischer Ebene nicht verboten werden, da »Belege
für eine existierende Organisationsstruktur in der Schweiz«
fehlten.
Verantwortungslos Der
Bundesrat reicht die heisse Kartoffel lieber an die Kantone und Gemeinden
weiter: Er begrüsse und unterstütze Anstrengungen der zuständigen Behörden der
Kantone und Gemeinden, Standaktionen von »Lies!«
zu unterbinden, indem sie die polizeilichen Bewilligungen verweigerten. Zudem
gelte ja grundsätzlich die Meinungsäusserungs- und Religionsfreiheit und
Koran-Verteilaktionen seien für sich alleine genommen noch »keine Bedrohung der
inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz«.
Trotz
des offensichtlichen Gefahrenpotentials stiehlt sich die schweizerische
Landesregierung aus der Verantwortung und verpasst es, klare Kante zu zeigen.
Das ist fahrlässig und realitätsfremd – ja skandalös. Muss, wie leider so oft
in der Politik, noch viel Schlimmeres geschehen, bis endlich gehandelt wird?
Sofortmassnahmen
nötig
Die »Lies!«-Koran-Verteilaktionen
gehören selbstverständlich sofort landesweit verboten – verbunden mit weiteren,
dringend nötigen Sofortmassnahmen. Die Behörden müssen beispielsweise endlich
wissen, was in Schweizer Moscheen effektiv gepredigt wird und proaktiv dort
eingreifen, wo die Menschen radikalisiert und indoktriniert werden.
Wir
brauchen daher endlich eine verstärkte, systematische nachrichtendienstliche
Überwachung von Moscheen und der darin predigenden Imame. Der Nachrichtendienst
des Bundes (NDB) ist konzentriert mit arabisch- und türkischsprechenden
Sachverständigen aufzurüsten, die genauestens verstehen und auswerten können,
was in Moscheen hierzulande vorgetragen wird.
[2]
Anmerkung politonline d.a.
Siehe hierzu
Der
Masterplan zur Islamisierung aller Länder - Von Doris Auerbach
Im November 2016 war die Polizei in
Deutschland bei einer bundesweiten Razzia vor allem in Nordrhein-Westfalen
gegen die radikal-salafistische Vereinigung ›Die wahre Religion‹ vorgegangen. Die inzwischen verbotene Vereinigung war zuvor in
zahlreichen Städten des Landes mit Koran-Verteilungsaktionen unter dem Motto »Lies!«
in Erscheinung getreten. Die Behörden, die in der Vereinigung eine Gruppe sehen,
die zur Rekrutierung dschihadistischer Islamisten beiträgt, beschlagnahmten
hierbei auch rund 22.000 Koran-Übersetzungen in einem Lager in Pulheim.
Wie weit die Anpassung, um das Wort Unterwerfung zu
vermeiden, an islamische Vorgaben bereits
fortgeschritten ist, erhellt sich aus der sich in diesem Zusammenhang
ergebenden Frage, was mit den Büchern, deren weiterer Gebrauch ausschied, da die
Koran-Übersetzungen stark salafistisch geprägt sind, passieren sollte. Der
Umgang mit religiösen Büchern ist im Islam traditionell geregelt und da es sich
in diesem Fall um die Heilige Schrift der Muslime handelte, war ein Verbrennen,
Schreddern oder eine Entsorgung im Altpapier nicht in Betracht zu ziehen.
»Wir suchen im Gespräch mit
Islam-Organisationen nach einer islamgerechten Lösung«, hiess es bei den
Behörden. Ferner: Es gebe allerdings auch Islamwissenschaftler, die eine
Entsorgung gerade dann weniger kritisch sehen, wenn es sich um Übersetzungen
handelt. Wie die Islamwissenschaftlerin Kadriye
Acar erklärte, gebe es Koranbücher, die in einer Unterzeile darauf
hinweisen, dass es sich bei der Übersetzung ins Deutsche nur um die ungefähre
Bedeutung des Korans handelt. »Diese Unterzeile müsste die Entsorgung
erleichtern.«
Eine Möglichkeit, ein solches Buch zu
entsorgen, besteht darin, es an einer Stelle zu vergraben, über die keine
Menschen laufen. Daneben galt das Vergraben in Tüchern in der Wüste zum
Zeitpunkt der Einsammlung als die wahrscheinlichste Lösung. Wie eine Sprecherin
des Bundesinnenministeriums verlauten liess, sei noch keine Entscheidung
getroffen worden. Offiziell gehören die Bücher dem Bund, der sich somit um die
Entsorgung zu kümmern hat.
Wie das Problem des Loswerdens dieser
in die Tausende gehenden Exemplare letztlich geregelt wurde, war in der Folge
kein Thema mehr in der Presse, es sei denn, ich hätte dies übersehen. [3]
d.auerbach@gmx.ch
[1]
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20173583 Verbot der salafistischen Organisation »Lies! « und
Unterbindung der Verbreitung von jihadistischem Gedankengut – Walter Wobmann -
Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
[2] Unglaublich: Bundesrat lässt
«Lies!»-Jihadisten weiter hetzen!
Freitags-Kommentar vom 8. 9. 2017 von Anian Liebrand, Redaktion «Schweizerzeit»
http://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/news/unglaublich_bundesrat_laesst_liesjihadisten_weiter_hetzen-3163
[3] http://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/entsorgung-beschlagnahmte-korane-100.html
30. 12. 16
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