Rahmenvertrag - Der unfreundliche Brief

Ein EU-internes Schreiben zeigt, wie man in der EU-Kommission über die Schweiz denkt.

Seit Tagen, so der Bericht von Dominik Feusi in der »Basler Zeitung« vom 21. Juni, kursiert er in Brüssel, seit Mittwoch, 19. 6., auch in Bern. Es ist eine Note des österreichischen EU-Kommissars Johannes Hahn an den Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker über die Beziehungen zur Schweiz. Dass der Brief in Bern gelandet ist, dürfte kein Zufall sein. Er ist mindestens so an den Bundesrat wie an die EU-Spitze gerichtet. 

Die Schweiz profitiere vom Binnenmarkt der EU, schreibt Hahn an seinen Chef, aber sie übernehme dessen Regulierung nur ungenügend, was zu einseitigen   Vorteilen und Diskriminierung europäischer Firmen führe. Es fehlten klare Regeln für die staatlichen Beihilfen und ein Streitbeilegungsverfahren, das der EU Rechtssicherheit bringe.
»Ich habe den eindeutigen Eindruck, dass die Schweizer Regierung seit der Einigung über den Vertragsentwurf auf Zeit gespielt hat«, so   Hahn weiter. Der Bundesrat sei nicht willens, sich vor den eidgenössischen Wahlen vom Oktober zum Abkommen zu bekennen. Dafür verlange man Klärungen. Diese seien nicht harmlos, sondern würden dazu führen, dass das Abkommen betreffend staatliche Beihilfen, Personenfreizügigkeit und flankierende Massnahmen abgeändert werden müsste.

Damit gibt Hahn zu, dass der Entwurf des Rahmenabkommens weder den Lohnschutz garantiert, noch die staatlichen Beihilfen zum Beispiel der Kantone schützt, noch die Schweiz vor der Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie bewahrt. Dass der Bundesrat vor zwei Wochen den im Inland höchst umstrittenen Streitbeilegungsmechanismus mit einem dem Gerichtshof der EU unterstellten Schiedsgericht akzeptiert hat, erwähnt Hahn jedoch nicht.

Entgegen der Bereitschaft der EU, die verlangten Klärungen schriftlich rasch zu klären, wolle der Bundesrat weitere interne Konsultationen durchführen, statt hart an der Inlandfront zu arbeiten, fährt Hahn fort. Die Verlängerung der Börsenäquivalenz Ende 2018 sei ein symbolischer Anreiz für die Schweiz gewesen, damit der Bundesrat das Abkommen rasch unterzeichne und sich  hinter das Rahmenabkommen stelle.

Er komme zum Schluss, so schreibt Hahn, dass die Schritte der Schweiz zugunsten des Rahmenabkommens klar ungenügend seien. Es fehle am politischen Willen. Das Auslaufen der Börsenäquivalenz sei der Warnschuss,  welche die Schweiz benötige. Die EU müsse jedoch auch sagen, dass man dieses wieder zurücknehme, wenn sich die Schweiz glaubwürdig und nachhaltig zum Abkommen bekenne. 

Bestrafung der Schweiz, Signal an London
Hahn gibt aber auch zu, dass das Auslaufen der Börsenäquivalenz keine grössere Störung des Finanzplatzes verursachen werde. »Wir können nicht akzeptieren, dass man die Sache weiter verzögert und die internen Marktregeln verwässert, besonders nicht während einer entscheidenden Phase hinsichtlich des Brexit«. Damit legt Hahn dar, dass es ihm nicht um die technische Frage der Gleichwertigkeit der Börsenregulierung, sondern um eine Bestrafung der Schweiz geht und um ein Signal an London.

Der von Johannes Hahn am 17. Juni an Juncker gerichtete Brief ist zum Nachlesen auf baz onlinein seiner Gänze abgebildet.  [1]

Wie dem Newsletter des Komitees Nein zum schleichenden EU-Beitritt zu entnehmen ist, hat Prof. Dr. Carl Baudenbacher, der ehemalige Präsident des EFTA-Gerichtshofs, in der Ausgabe der in Zürich erscheinenden Internet-Zeitung Inside Paradeplatzvom 9. Juni einen Gastkommentar zum EU-Rahmenabkommen verfasst; in diesem nimmt er die Stellungnahme des Bundesrats zum Rahmenabkommen unter die Lupe.

»Das fundamentale Problem des Rahmenabkommens«, so Baudenbacher, »hat der Bundesrat offensichtlich nicht angesprochen: Es ist und bleibt mit allen Klärungen ein Unterwerfungsvertrag. Die Stellungnahme des Bundesrates vom 7. Juni zeigt, dass die Mehrheit der Bundesräte mit dem Rahmenabkommen, wie es vorliegt, gut leben kann. Das angebliche Schiedsgericht, das einer Farce gleicht, wurde in der Stellungnahme des Bundesrates nicht einmal mehr erwähnt. Gleichzeitig wird auch die automatische Rechtsübernahme vom Bundesrat kommentarlos akzeptiert, obwohl das unsere Demokratie untergräbt.

Gegen den Willen der CVP und FDP
Die FDP wie die CVP sprachen sich letztes Jahr gegen eine EuGH-Lösung aus. So meinte CVP-Präsident Gerhard Pfister, er und seine Partei würden sich gegen die Gerichtssprüche aus Brüssel und Luxemburg aussprechen. Die FDP wollte ein abgeschwächtes Schiedsgericht, das nur Ausgleichsmassnahmen beurteilen dürfe. Diese beiden Forderungen sind heute mit dem Rahmenabkommen nicht erfüllt. Sie scheinen nicht einmal mehr der Erwähnung wert.

Schein- Schiedsgericht
Der Mechanismus des
Schein-Schiedsgerichts der EU wurde schon in der Ukraine, Georgien und Moldawien angewendet. Die Einsetzung wurde durch die sowjetische Vergangenheit dieser Länder und das Heranführen an die Demokratie begründet. Dieses Schiedsgericht ist ein Affront gegen die Schweiz und gegen unsere hochgehaltene und gelebte Demokratie. In EU-Kreisen werde nicht einmal in Abrede gestellt, dass dieses Gericht und der Vertrag einen getarnten Souveränitätstransfer, die automatische Rechtsübernahme und die Unterstellung unter das EuGH nach sich ziehen.

Nachverhandlungen? Kein Thema
Das Thema der Nachverhandlung wird nicht einmal angedacht. Der Bundesrat unterwirft sich mit dem Vasallenvertrag lieber der EU. Die Stellungnahme des Bundesrats und das versuchte Beschwichtigen entschärft den EU-Rahmenvertrag auf keinen Fall. Die neu erdachten Sanktionen und Guillotinen wurden ohne Widerworte vom Bundesrat abgesegnet. Die vermeintlichen aber und Klärungen werden nichts daran ändern, dass das Rahmenabkommen unsere Demokratie, Eigenständigkeit und Freiheit zerstört«.  [2]

Der SVP Nationalrat Roger Köppel schrieb diesen April, dass wir uns nicht einbilden sollten, dass die EU an gleichberechtigten bilateralen Beziehungen mit einer Schweiz interessiert sei. Die EU will etwas ganz anderes: Sie will, dass sich die Schweiz der Europäischen Union unterstellt; sie will auch nicht auf Augenhöhe zusammenarbeiten, sondern fordert, dass sich die Schweiz dem EU-Recht, den EU-Richtern, den EU-Sanktionen und den EU-Guillotinen unterwirft! Diesbezüglich ist es auch hier die SVP, die sich als einzige Partei verlässlich gegen diesen Wahnsinn der institutionellen Knechtschaft stellt.

Fakt ist, dass eine grosse Koalition aus FDP, SP, CVP, GLP und Grünen Ende März eine Resolution unterschrieben hat, in der der Bundesrat aufgefordert wird, diesen EU-Vasallenvertrag zu unterschreiben. Natürlich nicht vor, sondern erst nach den Wahlen.

Dieser Plan zur institutionellen Unterjochung der Schweiz ist gemeinsam zu bekämpfen; wir werden ihn verhindern; wir müssen ihn versenken. Lassen wir uns nicht ins Bockshorn jagen, lassen wir uns von den Medien die Hirne nicht grün einnebeln. Zeigen wir unseren Gegnern die Zähne. Decken wir ihre wahren Ziele und Absichten auf. Kämpfen wir entschlossen für eine starke Schweiz in Freiheit, Wohlstand und Sicherheit!  [3]

 

[1]  https://www.bazonline.ch/schweiz/standard/der-unfreundliche-brief/story/10305649  vom  21. 6. 19  

[2]  EU No Bern  mailto:info@eu-no.ch   13. 6. 19

[3]  https://www.svp.ch/partei/publikationen/parteizeitung/2019-2/svp-klartext-april-2019/die-svp-hat-doch-nichts-gegen-den-umweltschutz/
Roger Köppel am 11. 4. 19