Kritik an den Corona-Massnahmen 31.01.2021 20:19
d.a. SVP-Parteipräsident Marco Chiesa »fordert vom Bundesrat die sofortige Öffnung von Läden und Restaurants.
Alle massgeblichen Kennzahlen zum Coronavirus seien gesunken, erklärte er an der Online-Delegiertenversammlung der SVP Schweiz vom 30. Januar. Man dürfe die Wirtschaft nicht vergessen und auch die Schulen sollen geöffnet bleiben. Die Zahl der Infizierten, die Sterberate und der sogenannte Reproduktionswert seien zurückgegangen, doch halte Bundesrat Alain Berset trotz dieses Rückgangs am Shutdown fest, was nicht der richtige Weg sei. Berset sei der »teuerste Bundesrat aller Zeiten«.
»Allein der aktuelle Lockdown verschlingt pro Stunde 6 Millionen
Steuerfranken«. Für die SVP habe der Schutz der Gesundheit der
Bevölkerung Priorität, aber man dürfe die Arbeitsplätze und die Wirtschaft
nicht vergessen. ›Ich setze mich dafür ein, dass der Mittelstand die
Zeche nicht doppelt bezahlen muss: Mit Geschäftsschliessungen
und Lohneinbussen – und später mit höheren Steuern‹, versprach Chiesa«. [1]
Dass diese Forderung ihre Berechtigung hat, ergibt
sich auch aus der am Tag der Amtseinführung des neuen US-Präsidenten erfolgten
Mitteilung der WHO, der zufolge die »Epidemische Lage von Nationaler Tragweite« beendet ist. [2]
Wie
man uns wissen lässt, »hat die Weltgesundheitsorganisation ihre bisherige
Leitlinie zur Verwendung von PCR-Tests geändert. Demnach sei ein positives
Ergebnis dieses Tests kein Hinweis mehr auf eine
Covid-19-Infektion. Vielmehr solle zu deren Feststellung ein zweiter Test samt
klinischer Diagnose notwendig sein«. Hierzu stellte Wolfgang Hübner folgende Frage:
»Was
irritiert mich daran? Erstens der Zeitpunkt: Donald Trump, unter dessen
Präsidentschaft die USA der WHO kündigten, hatte das Weiße Haus gerade für einen
Nachfolger verlassen müssen, der sofort die Rückkehr in die WHO veranlaßte. Und
schon präsentiert die WHO eine
veränderte Leitlinie, die ganz andere Voraussetzungen schafft, so zum Beispiel
für Lockdown-Maßnahmen. Diese erlauben es nun dem neuen Präsidenten, mit bestem
Gewissen auf solche unpopulären Maßnahmen zu verzichten. Sein Vorgänger
hingegen war für seine Resistenz gegen Lockdowns als verantwortungslos
gebrandmarkt worden. Sollte das alles tatsächlich ein rein zufälliges
Zusammentreffen zweier Ereignisse sein?
Zweitens
irritiert es mich, die Information des WHO-Schwenks in Sachen Tests nicht aus
den Hauptstrommedien oder vom Robert-Koch-Institut erlangt zu haben, sondern
mal wieder über die sogenannten ›sozialen
Medien‹.
In diesen gibt es trotz der jüngsten
Zensurwelle eben immer noch ein paar Möglichkeiten, an ›nicht hilfreiche‹
Fakten heranzukommen, die sogar die deutsche Lockdown-Politik zu erschüttern geeignet
sind. Denn wenn die massenhaften PCR-Tests kein sicherer Hinweis mehr auf eine
Covid-19-Infektion sind, dann brechen die bisherigen Voraussetzungen sowohl für
unzählige Quarantänemaßnahmen als auch
für die Verhängung von einschneidenden Zwangsmaßnahmen weitgehend weg«. [3]
»Die WHO«, heisst es hierzu auf ›journalistenwatch‹, »erklärt
faktisch, dass die PCR-Tests als Datengrundlage des Pandemiegeschehens nur sehr
eingeschränkt taugen. [4] Und ein Weimarer Richter bewertet die gesamte
Lockdown-Politik als verfassungswidrige, katastrophale Fehlentscheidung. In
einem Land mit intakter, kritisch-differenzierter und bestmöglicher Aufklärung
der Öffentlichkeit verpflichteten Medienlandschaft wären beide Meldungen
absolutes Hauptthema mit gewaltiger Brisanz, werfen sie doch ein völlig neues
Licht auf einen unnatürlichen, schädlichen und historisch einmaligen
Ausnahmezustand, der immer mehr Opfer und Kollateralschäden fordert.
Jedoch ist das genaue Gegenteil der Fall
Die WHO-Einschätzung wurde in den Mainstream-Medien erst gar nicht rezipiert, das Weimarer Urteil von manchen Onlinemedien allenfalls
›unter ferner liefen‹, dies als eine Art juristischer
Einzelmeinung – lange nachdem die freien Medien darüber im Netz schon berichtet
hatten und kritische Geister, wie etwa Ex-Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg
Maaßen, dazu hoffnungsfroh Stellung genommen hatten. Was die WHO in ihrer
Nutzanwendungsrichtlinie ›WHO
Information Notice for IVD Users 2020/05‹ [5] bestätigt,
bedeutet nicht weniger als eine Sensation, dass nämlich ein Großteil der
gegenwärtig mit ›Neuinfektionen‹ gleichgesetzten positiven PCR-Tests
mutmaßlich gar keine Aussage über eine Corona-Infektion treffen kann – weil eine zu hohe Zahl an Replikationszyklen
beim Labortest (Ct-Wert), wie sie etwa in Deutschland bislang akzeptiert wird,
kaum noch zum Nachweis einer echten Sars-CoV2-Infektion taugt. Je höher der
Ct-Wert, desto geringer ist die Belastung der Probe mit dem Virus bzw. dessen
genetischem Material.
Spektakuläre Zäsur der Pandemiebewertung
Der sich hieraus ergebende Schluß, oder zumindest erhebliche
Verdacht, dass eine unbekannte,
womöglich dominante Zahl von als positiv gewerteten Tests überhaupt keine
Infektion nachweist, hat weitreichende Konsequenzen: Nicht nur wären damit die
Fallzahlen, auf deren Basis die ›Inzidenzwerte‹ ausschließlich ermittelt werden,
wertlos; ebenfalls ist die ›Epidemische
Lage von Nationaler Tragweite‹, auf
deren Grundlage seit über 10 Monaten in Deutschland ausschließlich Politik
gemacht wird, hinfällig – und damit auch das auf deren Grundlage in Kraft
gesetzte, im November deutlich nachgeschärfte Infektionsschutzgesetz (IfSG),
mit dem das Parlament (etwa in Artikel 28) die Regierung zu weitreichenden
Vollmachten ermächtigt hat. Dass die WHO mit ihrer nunmehrigen Relativierung
des PCR-Verfahrens, das nur in engen Grenzen bis zu bestimmten Ct-Werten
aussagekräftig ist, die Rechtfertigungsgrundlage aller Lockdowns auf Grund
pandemischer Notlagen praktisch global beseitigt hat, sollte eigentlich
weltweit die spektakulärste Nachricht seit einem Jahr sein – und ein sofortiges
Umdenken zur Folge haben«.
»Was unabhängige Geister seit Monaten vortragen«, hält Carlos A.
Gebauer fest, »ist nun auch von der Weltgesundheitsorganisation bestätigt, die
in ihrer bereits zitierten ›WHO
Information Notice for IVD Users 2020/05‹
erklärt: ›Wo das Testresultat nicht
mit dem klinischen Befund eines Untersuchten übereinstimmt, hat eine neue Probe
genommen und eine weitere Untersuchung vorgenommen zu werden. Mehr noch: Der
Ct-Wert eines Testergebnisses verhalte sich umgekehrt proportional zu der erkannten
Viruslast bei einer untersuchten Person. Je mehr Replikationszyklen bei einem
PCR-Test gefahren werden müssen, um eine (vermeintliche) Kontamination des
Untersuchten mit dem Virus (oder Bruchstücken seiner Erbinformation) zu
erkennen, desto geringer ist die Belastung des Untersuchten mit dem Virus bzw.
dessen genetischem Material. Bislang
ist man beinahe flächendeckend regelhaft davon ausgegangen, dass ein jeder wie
auch immer beschaffener positiver PCR-Test den Nachweis dafür erbringe, der
Getestete sei eine akute Gefahr für seine Mitmenschen. Deswegen wurden Menschen
massenweise aus dem Verkehr gezogen oder sonstwie voneinander abgesondert,
koste es, was es wolle. Die jetzige Mitteilung der WHO berichtigt nun die
unzutreffende Alarmprämisse unzweideutig. Richtig ist, zu unterscheiden, ob ein
Betroffener kontaminiert, infiziert oder infektiös ist. Eine Kontamination
liegt vor, wenn ein Virus (oder ein sonstiger Erreger) mit dem menschlichen
Organismus in Kontakt gekommen ist. Eine
Kontamination bedeutet zwar eine ›Verschmutzung‹, jedoch ist ein verschmutzter Betroffener
nicht sogleich auch ›infiziert‹. Eine Infektion setzt – jedenfalls
nach dem Wortlaut des
Infektionsschutzgesetzes – voraus, dass der von dem menschlichen Organismus
aufgenommene Krankheitserreger sich in dem Menschen auch entwickelt oder
vermehrt. Das kann er regelhaft nur dann, wenn er überhaupt in einer gewissen
Vielzahl in den Organismus einzieht. Hier spricht man von der sogenannten ›Virenlast‹. Kommen zu wenige Viren in einem Organismus an, scheitert der Versuch einer Infektion. Wird
der Erreger direkt nach der Kontamination vom Immunsystem erkannt und ›besiegt‹, kommt es also erst gar nicht zu einer Infektion.
Wer nicht infiziert ist, kann einen anderen Menschen aber auch
nicht anstecken. Denn die Infektion ist die Voraussetzung der Infektiosität.
Kurz: Wer asymptomatisch durch die Welt läuft, der ist mit an absoluter
Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch keine Ansteckungsgefahr für
andere. Ihn allein auf der Grundlage eines PCR-Tests abzusondern oder, mehr
noch, ihn auch ohne PCR-gestützten Kontaminationsverdacht rein präventiv
in Masken zu hüllen, ist rechtlich nicht begründbar. Die WHO hat somit
am 20. Januar 2021 allen infektionsschutzrechtlichen Schlußfolgerungen, die
allein auf der (unrichtigen) Annahme einer Infektiosität bei
jedwedem positiven PCR-Test ohne weitere Differentialdiagnostik basieren, den
Boden entzogen. Diesen Umstand kann man gar nicht überbewerten. Denn er
bedeutet: Jede Quarantäneanordnung gegenüber einer Person auf alleiniger Basis
eines nicht näher spezifizierten positiven PCR-Tests entbehrt einer rechtlichen
Grundlage. Jede allgemeinverfügende Kontaktbeschränkung, die derartige
PCR-Tests singulär in Bezug nimmt, ist gesetzeswidrig. Alle auf der Annahme
einer Infektiosität nur wegen irgendeiner positiven PCR-Testung beruhenden
Grundrechtsverkürzungen ermangeln einer rechtlichen Grundlage«. [6]
Das Weimarer
Urteil Wie der
Rechtsanwalt und Mitgründer der Stiftung ›Corona Ausschuss‹, Dr. Reiner Fuellmich, ausführt, »untersucht die
Stiftung [7] seit Mitte Juli letzten Jahres in
mehrstündigen Live-Sitzungen, warum die Bundes- und Landesregierungen im Rahmen
des Coronavirus-Geschehens beispiellose Beschränkungen verhängt haben und
welche Folgen diese für die Menschen hatten und haben.
Wie Fuellmich
erklärt, habe der Richter am Amtsgerichts Weimar in seinem Ureil vom 11. Januar
2021 genau dargelegt, was im Frühjahr 2020 Aufgabe des deutschen Bundestags
gewesen wäre, nämlich Fakten zu überprüfen; er habe ferner detailliert
dargelegt, dass die vom Bundestag beschlossene epidemische Lage nationaler
Tragweite sowie deren Kern, die drohende Überlastung des Gesundheitssystems, zu
keinem Zeitpunkt gegeben waren. Aus diesem Grund sind sämtliche Maßnahmen
sowohl rechts-als auch verfassungswidrig und damit nichtig.
Dem Urteil des
Amtsgerichts Weimar vom 11. Januar 2021 war eine Geburtstagsfeier im April 2020
vorausgegangen, die von der Polizei beendet worden war. Sie sah darin einen
Verstoß gegen die ›Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen
zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2‹ und verhängte Bußgeldbescheide.
Einer der Partygäste klagte daraufhin und wurde freigesprochen.
Das vollständige Urteil mit Aktenzeichen 6OWi-523 Js
202518/20 kann im Internet nachgelesen werden. [8]
Nachfolgend
einige Passagen aus dem Urteil:
RN 21: »Es gab keine ›epidemische Lage von nationaler Tragweite‹ (…), wenngleich dies der
Bundestag mit Wirkung ab 28. 3. 2020 festgestellt hat«.
RN 29: »Die Schreckenszenarien, die im Frühjahr die
Entscheidungen über den Lockdown maßgeblich beeinflußten, beruhten auch auf
falschen Annahmen zur Letalität des Virus (sog. Infection fatality rate = IFR)
und zur Frage einer bereits vorhandenen bzw. fehlenden Grundimmunität gegen das
Virus in der Bevölkerung«.
RN 31: »Das allgemeine
Kontaktverbot bzw. das Ansammlungsverbot (…) ist aus materiellen Gründen
verfassungswidrig, weil es die als unantastbar garantierte Menschenwürde
verletzt«.
RN 33: »Bei einem allgemeinen Kontaktverbot handelt es sich um einen schweren
Eingriff in die Bürgerrechte. Es gehört zu den grundlegenden Freiheiten des
Menschen in einer freien Gesellschaft, dass er selbst bestimmen kann, mit
welchen Menschen (deren Bereitschaft vorausgesetzt) und unter welchen Umständen
er in Kontakt tritt. Die freie Begegnung der Menschen untereinander zu den
unterschiedlichsten Zwecken ist zugleich die elementare Basis der Gesellschaft.
Der Staat hat sich hier grundsätzlich jedes zielgerichteten regulierenden und
beschränkenden Eingreifens zu enthalten. Die Frage, wie viele Menschen ein
Bürger zu sich nach Hause einlädt oder mit wie vielen Menschen ein Bürger sich
im öffentlichen Raum trifft, um spazieren zu gehen, Sport zu treiben,
einzukaufen oder auf einer Parkbank zu sitzen, hat den Staat grundsätzlich
nicht zu interessieren«.
RN 34: »Selbst in der Risikoanalyse ›Pandemie durch Virus Modi-SARS‹, die immerhin ein Szenario
mit 7,5 Millionen Toten beschrieb, wird ein allgemeines Kontaktverbot (ebenso
wie Ausgangssperren und die weitgehende Stilllegung des öffentlichen Lebens) nicht
in Erwägung gezogen«.
RN 36: »Hinzu kommt - und ist als ein gesondert zu würdigender
Aspekt zu beachten - dass der Staat mit
dem allgemeinen Kontaktverbot zum Zwecke des Infektionsschutzes jeden Bürger
als potentiellen Gefährder der Gesundheit Dritter behandelt. Wird jeder Bürger
als Gefährder betrachtet, vor dem andere geschützt werden müssen, wird ihm
zugleich die Möglichkeit genommen, zu entscheiden, welchen Risiken er sich
selbst aussetzt, was eine grundlegende Freiheit darstellt«.
RN 49: »Der Verordnungsgeber konnte aus den Daten des Robert-Koch-Instituts auch
erkennen, dass es keine Hinweise auf die Wirksamkeit des am 22. März
beschlossenen Lockdowns gab.«
RN 78: »Nach dem Gesagten kann kein
Zweifel daran bestehen, dass allein die Zahl der Todesfälle, die auf die
Maßnahmen der Lockdown-Politik zurückzuführen sind, die Zahl der durch den
Lockdown verhinderten Todesfälle um ein Vielfaches übersteigt. Schon aus diesem
Grund genügen die hier zu beurteilenden Normen nicht dem
Verhältnismäßigkeitsgebot.
Hinzu kommen die unmittelbaren und
mittelbaren Freiheitseinschränkungen, die gigantischen finanziellen
Schäden, die immensen gesundheitlichen und die ideellen Schäden. Das Wort ›unverhältnismäßig‹
ist dabei zu
farblos, um die Dimensionen des Geschehens auch nur anzudeuten«. »Bei der von der Landesregierung im Frühjahr (und
jetzt erneut) verfolgten Politik des Lockdowns handelt es sich um eine
katastrophale politische Fehlentscheidung mit dramatischen Konsequenzen für
nahezu alle Lebensbereiche der Menschen, für die Gesellschaft, für den Staat
und für die Länder des globalen Südens«.
Damit ist nun
in Deutschland erstmals, inhaltlich in die Tiefe gehend, auf den Kern der Sache
bezugnehmend geurteilt worden. »Klug
geschriebene Urteile sind deswegen gefährlich«, prophezeit Fuellmich unter
Verweis auf das neu gegründete Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte,
»weil man sie so gut wie gar nicht aufheben kann. Ich denke, dass die
Entscheidung des Amtsgerichts Weimar eine Stange Dynamit ist, die im positiven
Sinne hoffentlich auch im Rest der Richterschaft explodieren wird«. [9] Masken
Das
RKI, das Robert Koch-Institut, hatte sich zu den FFP2-Masken zunächst wie folgt
geäussert: »In den Empfehlungen der BAuA und des ad-Hoc AK ›Covid-19‹ des ABAS zum
Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 werden FFP2-Masken nicht
zur privaten Nutzung empfohlen«. Diese Feststellung ist inzwischen
relativiert worden, so dass es nur noch heisst: »Beim Einsatz bei Personen mit
z.B. eingeschränkter Lungenfunktion oder älteren Personen sind gesundheitliche
Auswirkungen nicht auszuschließen«. [10]
Impfung
Wie viele andere mit der Pandemie zusammenhängenden Faktoren ist
auch die Impfung hochgradig umstritten. Fakt ist, dass die Parlamentarische
Versammlung des Europarats versichert hat, dass die Impfung nicht verpflichtend
sein wird und dass niemand diskriminiert werden darf, weil er sich einer solchen nicht unterzogen hat: Die
am 27. Januar 2021 vom Europarat veröffentlichte Resolution 2361
mit dem Titel ›Covid-19-Impfstoffe:
Ethische, rechtliche und praktische Erwägungen‹ verfolgt den Zweck, zahlreiche Punkte über Impfstoffe, die bei den
europäischen Bürgern Zweifel wecken könnten, und die man unbedingt kennen
sollte, klarzustellen. Die Resolution verbietet es den Staaten,
die Impfung gegen Covid-19 zwingend vorzuschreiben, oder eine solche zur
Diskriminierung von Arbeitnehmern oder allen, die sich nicht impfen lassen,
einzusetzen. [11]
Nachfolgend ein Auszug aus Punkt 7.0: Es ist sicherzustellen, dass
7.3.1
die Bürger darüber informiert werden,
dass die Impfung NICHT verpflichtend ist und dass niemand
politisch, sozial oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu
lassen, wenn er dies nicht möchte;
7.3.2 niemand diskriminiert wird, weil er wegen
möglicher Gesundheitsrisiken oder weil er nicht geimpft werden möchte, nicht
geimpft wurde;
7.3.3 frühzeitige und wirksame Maßnahmen ergriffen
werden, um Fehlinformationen, Irrtümern und Zweifeln über Covid-19-Impfstoffe
entgegenzuwirken;
7.3.4 transparente Informationen über die
Sicherheit und mögliche Nebenwirkungen von Impfstoffen verbreitet werden und
mit Social-Media-Plattformen zusammengearbeitet wird, um diese zu regulieren, damit
die Verbreitung von Fehlinformationen verhindert wird;
7.3.5 der Inhalt von Verträgen mit
Impfstoffherstellern transparent kommuniziert
wird und zur parlamentarischen und öffentlichen Einsichtnahme öffentlich
zugänglich gemacht wird;
7.3.6 mit Nichtregierungsorganisationen und/oder
anderen lokalen Organisationen und Ämtern zusammengearbeitet wird, um
Randgruppen zu erreichen;
7.3.7 eine Zusammenarbeit mit lokalen Gemeinden bei
der Entwicklung und Umsetzung von maßgeschneiderten Strategien zur
Unterstützung der Impfstoffeinnahme erfolgt;
Darüber
hinaus fordert der Europäische Rat in Bezug auf die Impfung von Kindern folgendes:
7.4.1 Sicherstellung eines Gleichgewichts zwischen
der raschen Entwicklung von Impfungen für Kinder und der angemessenen
Berücksichtigung von Sicherheits- und Wirksamkeitsbedenken sowie der
Gewährleistung der vollen Sicherheit und Wirksamkeit aller für Kinder
verfügbaren Impfstoffe, wobei das Wohl des Kindes im Vordergrund steht, in
Übereinstimmung mit den UN-Konventionen über die Rechte des Kindes.
7.4.2 Es ist sicherzustellen, dass die Studien von
hoher Qualität sind, unter Berücksichtigung relevanter Sicherheitsvorkehrungen,
in Übereinstimmung mit internationalen rechtlichen Standards und Richtlinien,
einschließlich einer fairen Verteilung von Nutzen und Risiken für die
untersuchten Kinder.
7.4.3 Es ist ferner sicherzustellen, dass die
Wünsche von Kindern entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife gebührend
berücksichtigt werden; wenn die Zustimmung eines Kindes nicht erteilt werden
kann, ist sicherzustellen, dass die Zustimmung in anderer Form erteilt wird und
dass sie auf zuverlässigen und altersgerechten Informationen beruht.
7.4.4 Unterstützung der
UNICEF in ihren Bemühungen, Impfstoffe von Herstellern, die Vereinbarungen mit
der COVAX-Einrichtung haben, an diejenigen zu liefern, die sie am dringendsten
benötigen.
Siehe hierzu
Europäischer Rat: Die Impfung wird NICHT verpflichtend sein und niemand darf
diskriminiert werden, weil er sie nicht hat.
[12]
Aber selbst
derartige Verordnungen scheinen auf unsere Politiker, die man inzwischen als
gegen nicht regierungskonforme Argumente immunisiert betrachten kann, offenbar
keinen Einfluss zu haben. So hatte der griechische Premierminister Kyriakos Mitsotakis
vor zwei Wochen die Schaffung eines EU-weiten Covid-19-Impfzertifikats
gefordert, welches dazu verhelfen sollte, Reisen wieder zu ermöglichen. Die EU
reagierte blitzschnell und verabschiedete die Richtlinien für ein Dokument, »ohne das ein Urlaub außerhalb von Deutschland in Zukunft für Ungeimpfte
unmöglich sein wird und dessen Leitlinien die Einrichtung eines EU-weit
anerkannten Impfpasses für ›medizinische Zwecke‹ erlauben«. Hierzu erklärte die EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides
der ›Greek City Times‹ [13] zufolge: »Ich begrüße die Annahme der Richtlinien zum Nachweis von Impfungen für
medizinische Zwecke. Wir brauchen einen gemeinsamen Ansatz für
Impfbescheinigungen, und ich freue mich darauf, weiterhin mit der WHO
zusammenzuarbeiten, um dieses Instrument auf globaler Ebene zu erweitern«. Derartige ›vollständig kompatible‹ Impfbescheinigungen würden in Zukunft
ein wichtiges Instrument auch in Zeiten
nach der Pandemie sein, erklärte sie weiter. Es erfolgt indessen keine Präzision, um welche ›medizinischen Zwecke‹ es sich hier handelt.
Bisher, heisst es ferner, seien Impfdokumente in Papierform
üblich, doch die sollen laut EU nun der Vergangenheit angehören. Die geplante
digitale Impfbescheinigung mit genauen Angaben zur Impfung - welche, wann und wie oft - und zur Person soll den alten gelben Impfpass
ablösen. [14]
Jedenfalls dürfte
abzusehen sein, dass man genügend Wege gangbar machen wird, um die generelle
Impfung, also die Zwangsimpfung, indirekt zu erreichen. [15]
Inzwischen ist
die Firma Merck zu gänzlich anderen Einschätzungen gelangt, die so gar nicht in
das vorgefertigte Muster passen wollen: Merck hat seine Arbeiten an der
Entwicklung eines Impfstoffs gegen den SARS-COV-2 Erreger eingestellt.
Stattdessen will das Unternehmen nunmehr Therapeutika entwickeln, die bei der
Bekämpfung der Seuche nicht minder wichtige Dienste leisten können. Mit Blick
auf die Risiken sind sie erheblich beherrschbarer als ein Impfstoff. [16]
Verfolgt man die laufenden behördlichen Anweisungen, sollte es
jedermann klar sein, dass, wie wir bereits des öfteren vermerkt haben,
gegenteilige Erkenntnisse auf einen sprichwörtlich graniten Boden fallen. Es
verstärkt sich auch der Eindruck, dass die jetzt hinzugekommenen Mutationen des
Virus einen willkommenen Anlass dazu bieten, zusätzliche Erlasse zu verordnen,
so auch in Frankreich, wo ab dem 31. dieses Monats ein Verbot aller Einreisen
aus nicht europäischen Ländern herrschen soll.
Zur Frage der
mit dem PCR-Corona-Test erzielten Ergebnissen weisen wir insbesondere auf den
Artikel Corona: Fakten hin. Daneben sind unter dem Stichwort ›Corona‹ weitere aussagekräftige Analysen zu finden.
Ich persönlich komme nicht umhin, die gesamte Pandemie weitgehend
als Test zu sehen, der dazu dient, festzustellen, wie weit man bei der
Repression der Bevölkerung gehen kann.
d.auerbach@gmx.ch
[1] https://www.srf.ch/news/schweiz/kritik-an-corona-massnahmen-svp-fordert-sofortige-oeffnung-von-laeden-und-restaurants 30. 1. 21 [2] https://www.journalistenwatch.com/2021/01/23/corona-daemmerung-who/ 23.
1. 21
[3] http://www.pi-news.net/2021/01/zufaelle-gibt-es-die-vielleicht-gar-keine-sind/ 23.
1. 21 WHO beendet nach Biden-Inauguration Epidemische
Lage von Nationaler Tragweite - Zufälle gibt es, die vielleicht gar keine
sind – Von Wolfgang
Hübner
[4] https://www.journalistenwatch.com/2021/01/23/corona-daemmerung-who/ 23. 1. 21 Corona-Dämmerung:
WHO entzieht ›epidemischer Notlage‹ den Boden, Gerichte zerlegen verfassungswidrigen Lockdown [5] https://www.who.int/news/item/20-01-2021-who-information-notice-for-ivd-users-2020-05 20
January 2021 - Medical product alert - Geneva
WHO Information Notice for IVD Users 2020/05 - Nucleic acid testing (NAT)
technologies that use polymerase chain reaction (PCR) for detection of SARS- CoV-2 ;
Purpose of this notice: clarify information previously provided by WHO. This notice supersedes WHO Information Notice for In Vitro Diagnostic
Medical Device (IVD) Users 2020/05 version 1, issued 14 December 2020
[6] https://vera-lengsfeld.de/2021/01/24/who-beendet-epidemische-lage-von-nationaler-tragweite/?utm_source=mailpoet&utm_medium=email&utm_campaign=NL-Post-Notifications 24. 1. 21 WHO beendet Epidemische Lage von Nationaler Tragweite Von Carlos A. Gebauer
[7] https://corona-ausschuss.de/
[8] https://www.wochenblick.at/wp-content/uploads/2021/01/Freispruch_wg_Kontaktbeschra%CC%88nkung_2021_01_11_AG_Weimar_Beschluss.pdf 11. 1. 2021
[9] https://www.wochenblick.at/corona-urteil-weimar-eine-stange-dynamit-druck-auf-drosten-pcr-test-steigt/ 30.
1. 21 Siri Sanning - Internationale
konzertierte Vorgehensweise - Corona-Urteil Weimar: eine Stange Dynamit. Druck
auf Drosten-PCR-Test steigt
[10] https://gilbertbrands.de/blog/2021/01/30/ffp2-und-wieder-luegt-das-rki/
30. 1. 21
[11] https://pace.coe.int/en/files/29004/html
Resolution 2361 (2021)
Covid-19 vaccines: ethical, legal and practical considerations
Parliamentary Assembly: Assembly debate on 27 January 2021 (5th Sitting) (see
Doc. 15212, report of the Committee on Social Affairs, Health and Sustainable
Development, rapporteur: Ms Jennifer De Temmerman). Text adopted by the Assembly
on 27 January 2021 (5th Sitting).
Die aktuelle
Version der vollständigen Resolution kann auf der Website des Europarats
nachgelesen werden.
[12] https://uncut-news.ch/europaeischer-rat-die-impfung-wird-nicht-verpflichtend-sein-und-niemand-darf-diskriminiert-werden-weil-er-sie-nicht-hat/ 29. 1. 21 Europäischer Rat: Die Impfung wird
NICHT verpflichtend sein und niemand darf diskriminiert werden, weil er sie
nicht hat
[13]
https://greekcitytimes.com/2021/01/29/eu-covid-19-vaccine-certificate/
EU member states agree on guidelines for ‘Covid-19 vaccination certificate’ resp.
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/MEX_21_283
28. 1. 21 Coronavirus: Member States
adopted guidelines on proof of vaccination for medical purposes
[14] https://ec.europa.eu/health/sites/health/files/ehealth/docs/vaccination-proof_interoperability-guidelines_en.pdf 27. 1.
21
eHealth Network Guidelines on proof of vaccination for medical purposes-basic
interoperability elements V1.1 [15] https://www.journalistenwatch.com/2021/01/30/also-reisen-zukunft/
30. 1. 21 Also doch: Reisen in Zukunft
nur noch mit Impfpass [16] https://www.businesswire.com/news/home/20210125005234/en/Merck-Discontinues-Development-of-SARS-CoV-2COVID-19-Vaccine-Candidates-Continues-Development-of-Two-Investigational-Therapeutic-Candidates
25. 1. 21 Merck
Discontinues Development of SARS-CoV-2/COVID-19 Vaccine Candidates; Continues
Development of Two Investigational Therapeutic Candidates
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