Sozialistische Prestigepolitik - von Nationalrat Toni Bortoluzzi, Affoltern am Albis ZH

Die Hoffnung, dass sich die seit Beginn der neunziger Jahre anhaltende sozialdemokratisch geprägte Politik dem Ende zuneigt, erweist sich mit dem am 26. November zur Abstimmung stehenden Kinderzulagengesetz als trügerisch. Nach wie vor entstehen mit Hilfe netter bürgerlicher Parlamentarier Mehrheiten, die den Ausbau der sozialen Sicherheit mit dem Giesskannensystem vorantreiben.

Sozialversicherungsumfeld
 
Ohne Rücksicht auf weitere, zurzeit im Raum stehende Schuldenberge in verschiedenen Sozialversicherungen, werden neue Projekte mit ungedeckten Kosten lanciert. In den nächsten fünf Jahren wird für die Invalidenversicherung und die Arbeitslosenversicherung allein gegen 30 Milliarden an aufgelaufenen Schulden zu bezahlen sein. Nebst den nach wie vor wachsenden Prämien in der Krankenversicherung, sind Zusatzmittel in der Höhe von 1.5 Prozent Mehrwertsteuer oder aber massive Lohnabzüge in gleicher Höhe notwendig, um nur die Löcher zu stopfen. Um in den betroffenen Sozialversicherungen ausgeglichene Jahresrechnungen zu präsentieren, sind reduzierte Zugänge oder Leistungen zu realisieren. Ansonsten drohen weitere Erhöhungen der Abgaben. Die Mutterschaftsversicherung, welche von der Erwerbsersatzkasse finanziert wird, ist in zwei bis drei Jahren auch auf neue Einkünfte angewiesen, weil die Reserven aufgebraucht sind.
 
In diesem Umfeld muss es geradezu als verantwortungslos bezeichnet werden, wenn neue sozialversicherungsähnliche Gesetze mit Kostenfolge verabschiedet werden.
 
«Kleine» Geschenke bringen Wähler
 
Die Familienpolitik ist natürlich besonders dazu geeignet, sich mit Geschenken Freunde zu erhalten. Wie das der sozialistischen Denkweise eigen ist, wird die Wohltäterfunktion zu Lasten der Betriebe und der zusätzlichen Staatsverschuldung ausgelebt. Die 600 Millionen fallen mit 450 Millionen bei der Wirtschaft und mit 150 Millionen bei der öffentlichen Hand an. Dass es 26 kantonale Systeme gibt, ist aus der von der Verfassung gegebenen Zuständigkeit der Kantone für die Familienpolitik abzuleiten. Die Familienzulagen sind auf Steuerabzüge und sonstige Vergünstigungen in den einzelnen Kantonen abgestimmt. Wenn eine Harmonisierung in formeller Hinsicht das Resultat einer eidgenössischen Gesetzgebung wäre, ohne die materielle kantonale Hoheit zu tangieren, wäre dagegen nichts einzuwenden. Die vorliegende Gesetzgebung allerdings ist weder im Bereich der formellen noch im Bereich der materiellen schweizerischen Gleichheit der Zulagen konsequent. Den einzelnen Kantonen bleibt der materielle wie auch der formelle Spielraum erhalten. Die im Vorfeld der Gesetzesarbeit beklagte kantonale Vielfalt bleibt damit bestehen. Einzig die Minimalhöhe der Zulage von 200 Franken sowie von 250 Franken für die Ausbildungszulage wird festgelegt.
 
Zusätzliche Millionen ins Ausland
 
Alle Nichterwerbstätigen werden mindestens das vorgeschriebene Minimum erhalten. Nach wie vor bleiben Kinder von Selbständigerwerbenden Sprösslinge zweiter Klasse und aus Sicht der Sozialisten der Zulage unwürdig. Da kommt auch der Gerechtigkeitssinn der Sozialisten zum Ausdruck. Leistungsunwillige nichterwerbstätige Asylbewerber usw. werden mit Zulagen aus Steuergeldern belohnt. Während Eigenverantwortung wahrnehmende Selbständigerwerbende ausgeschlossen bleiben. Es lebe der Sozialismus!
Toni Bortoluzzi, Nationalrat