Irreführungen beim Osthilfegesetz ("Kohäsionsmilliarde")

Das Komitee SCHWEIZ-WOHIN gibt grundsätzlich keine Abstimmungsempfehlungen ab. Es legt aber Wert auf korrekte und vollständige Information der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger durch den Bundesrat. Das Komitee erlaubt sich deshalb, für die Abstimmung vom 25. November zwei Bemerkungen anzubringen und drei Fragen zu stellen:

  • Es geht nicht nur um eine Milliarde Franken. Vielmehr erteilt der Stimmbürger Bundesbern bei einem "Ja" eine pauschale Vollmacht, in Zukunft ohne Mitwirkung des Volkes beliebig hohe Beträge an die EU-Oststaaten zu bezahlen. Neben den 1'000 Millionen, die jetzt diskutiert werden, hat die EU schon nur beim Beitritt von Rumänien und Bulgarien weitere ca. 350 Millionen von der Schweiz gefordert. Vor allem kann Bundesbern immer noch zusätzliche Kredite bewilligen; sei dies bei weiteren Beitritten von neuen EU-Ländern, sei dies bei jeder x-beliebigen Gelegenheit. Auch Fachleute können unmöglich sagen, um wieviel Geld es wirklich geht.
  • Es stimmt nicht, dass die Milliarde den Stimmbürger nichts kostet; sie wird entgegen den Behauptungen nicht kompensiert (schon gar nicht die künftigen Zahlungen). Wenn der Bundesrat z.B. sagt, die Erträge der Zinsbesteuerung würden angerechnet, so ist dies ein Taschenspielertrick: Denn auch so wird Geld abgezweigt, das der Steuerzahler wieder einschiessen muss. Zudem fliessen diese Erträge aus einem Abkommen, für das die Schweiz im Rahmen der Bilateralen II bereits einen hohen Preis bezahlt hat.
Und hier die drei Fragen:
  • Es heisst, "die Schweiz" habe die 1'000 Millionen, die jetzt diskutiert werden, bereits zugesichert. Wer hat dies unter welchen Bedingungen namens "der Schweiz" getan? Wie kann etwas im Voraus zugesichert werden, wenn doch unser Volk an der Urne das Sagen hat?
  • Die EU betreibt eine gewaltige Umverteilung ("Kohäsionszahlungen") von ihren reicheren an die ärmeren Staaten; wie wir das zwischen unseren Stadtregionen und den Berggebieten tun. Die EU transferiert jährlich über hundert Mal mehr an die EU-Oststaaten, als wir jetzt bezahlen müssten. Was hat die Schweiz für einen Anlass, sich als Nicht-EU-Mitglied in diesen EU-Finanzausgleich einzubinden? Glaubt der Bundesrat wirklich, mit diesen Zahlungen würde die Entwicklung der Märkte in den Oststaaten zugunsten der Schweiz beeinflusst?
  • Heute wird gesagt, die Milliarde hänge mit den "Bilateralen Verträgen" zusammen. Bei einem zweiseitigen Rechtsgeschäft müssen Leistung und Gegenleistung gleichzeitig festgelegt werden. Warum war das hier nicht der Fall; weshalb wurde diese Milliarde aus den Verträgen herausgenommen, über die wir letztes Jahr abgestimmt haben? Um uns zu verheimlichen, dass der Bundesrat die 1'000 Millionen heimlich bereits versprochen hatte?
Wir bitten Sie, sich vollumfänglich zu informieren, bevor Sie an der Urne Ihre Stimme abgeben.

Komitee SCHWEIZ-WOHIN
Geschäftsstelle, 5000 Aarau
www.schweiz-wohin.ch