JA zur Ausschaffungsinitiative - mehr Sicherheit für alle! 10.10.2010 22:02
NEIN zum Verhinderungs-Gegenentwurf! Mit der Ausschaffungsinitiative können wir Ausländer, die in unserem Land schwere Verbrechen begehen,
endlich konsequent ausweisen. Im nachfolgenden werden die in dem Gegenvorschlag von BR und Parlament zur Ausschaffungsinitiative der SVP enthaltenen Fallen aufgezeigt. Siehe auch »Ja zur Ausschaffung krimineller Ausländer - Perfider Gegenvorschlag - Von Nationalrat Ulrich Schlüer« auf http://www.politonline.ch/?content=news&newsid=1586 Mit der Ausschaffungsinitiative der SVP - werden ausländische Kriminelle, Mörder, Vergewaltiger und andere, auf Grund ihrer Straftat zwingend aus der Schweiz ausgeschafft. Nur mit der Initiative besteht ein Zwang zur konsequenten Ausschaffung. Die Initiative enthält im Gegensatz zur heutigen Regelung keine »kann«-Formulierung und im Gegensatz zum Gegenentwurf keine völkerrechtlichen und grundrechtlichen Ausnahmeregelungen, welche in der Praxis zur Verhinderung von Ausschaffungen führen werden. Der Gegenentwurf lässt den Behörden einen viel zu grossen Ermessensspielraum. - wird es mehr Sicherheit und weniger Ausländerkriminalität im Land geben, weil gemäss Bundesamt für Migration, das BFM, jährlich 1480 Kriminelle ausgeschafft werden müssen. Dieses hat für die Debatte in der staatspolitischen Kommission eine Hochrechnung herausgegeben. Gemäss dieser wurden 2008 schätzungsweise 350 - 400 Ausschaffungen pro Jahr durchgeführt [Bundesrätin Widmer sprach an der Pressekonferenz vom 4.10.10 von 400]. Weiter hat das BFM errechnet, dass es mit der Ausschaffungsinitiative möglich gewesen wäre, im gleichen Jahr 1‘484 kriminelle Ausländer auszuschaffen. Diese markante Steigerung von Ausschaffungen würde dazu führen, dass die Ausländerkriminalität abnimmt, unter anderem auch durch die abschreckende Wirkung einer konsequenten Ausschaffungspolitik. - müssen jene Ausländer das Land verlassen, die sich nicht an unsere Regeln halten. Ausländer, die sich nichts zuschulden kommen lassen, sind davon nicht betroffen und profitieren so ebenfalls von der Initiative. Die Ausschaffungsinitiative trifft die Richtigen, nämlich die »schwarzen Schafe« unter den Ausländern. Die integrierten und anständigen Ausländer leiden unter diesen schwarzen Schafen doppelt. Einerseits bringen die wenigen kriminellen Landsleute die korrekte Mehrheit in Verruf, andererseits trifft die Ausländerkriminalität die Ausländer selbst genauso wie die Schweizer, da ja nicht nur die Schweizer allein Opfer werden. Aus diesen Gründen gibt es viele Ausländer, welche die Initiative unterstützen, denn sie sind es leid, ihren Ruf wegen einer kriminellen Minderheit geschädigt zu sehen und Angst vor gewalttätigen Übergriffen haben zu müssen. Mit dem Gegenentwurf hingegen entscheiden Richter und Behörden nach eigenem Ermessen, wer ausgeschafft wird und wer nicht! Der Gegenentwurf führt nicht zur zwingenden Ausschaffung von kriminellen Ausländern. Die Ausschaffung bleibt, wie heute, ein verwaltungsrechtlicher Akt, der letztlich im Ermessen der zuständigen Behörde liegt - unter Berufung auf die ›Verhältnismässigkeit‹. Der Gegenvorschlag eröffnet sogar neuen Ermessensspielraum und neue Rekursmöglichkeiten - dies mit dem Verweis auf das Völkerrecht und die Grundrechte des Kriminellen. So können von einem Richter die Privatinteressen des Täters höher gewertet werden, als das Sicherheitsinteresse der Gesellschaft und des Opfers. Einmal mehr steht Täterschutz vor Opferschutz, so dass Ausschaffungen von kriminellen Ausländern mittels Verweis auf Völkerrecht und internationale Konventionen verhindert werden können. Durch die Zuziehung des Völkerrechts und die Berücksichtigung der Grundrechte der kriminellen Ausländer eröffnet der Gegenentwurf somit einen grossen Ermessensspielraum und verschiedene Rekursmöglichkeiten, die eine Ausschaffung über Jahre hinweg verzögern oder gar verhindern können. Der Verweis auf das allgemeine Völkerrecht betrifft letztlich unzählige internationale Abkommen und Vereinbarungen. Die Tatsache, dass mit dem Gegenentwurf internationale Abkommen, welche oft vom Bundesrat in Eigenregie abgeschlossen und vom Parlament nur noch abgenickt werden, in der Verfassung über das Schweizer Recht gestellt werden, ist überaus stossend und muss verhindert werden. Mit dem Gegenentwurf werden kriminelle Ausländer mit staatlichen Integrationsmassnahmen integriert statt ausgeschafft, so dass sie auch Schweizer werden können. Mit dem Gegenentwurf werden Bund, Kantone und Gemeinden verfassungsmässig verpflichtet, integrationsfördernde Massnahmen einzuführen und vor allem zu bezahlen. Damit wird die Ausschaffung krimineller Ausländer im Gegenentwurf mit der Integration vermischt, was völlig absurd ist und eigentlich klar gegen die Einheit der Materie verstösst. Die Integration von Ausländern wird zur staatlichen Aufgabe auf Verfassungsstufe. Dabei sind es in erster Linie die Einwanderer, welche sich in der Schweiz integrieren müssen. Ohne Willen zur Integration von Seiten der Ausländer nützen alle noch so teuren Integrationsmassnahmen nichts. Werden Ausländer straffällig, können sie nun behaupten, der Schweizer Staat sei schuld, denn sie seien zu wenig integriert worden. In diesem Sinne bietet der Integrationsartikel eine weitere Möglichkeit für Rekurse und für die Verhinderung von Ausschaffungen. Der Sinn und Geist dieses Integrationsartikels ist klar: Man möchte die kriminellen Ausländer nicht ausschaffen, sondern sie auf Staatskosten »integrieren«. Und wenn sie dann einmal genügend lang hier gelebt haben, werden sie unter Umständen sogar eingebürgert. Mit dem Gegenentwurf können ausgewiesene Straftäter unter Umständen bereits nach einem Jahr wieder in die Schweiz einreisen! Im Gegenentwurf wird keine Mindesteinreisesperre erwähnt. Das heisst, dass auch Einreisesperren von lediglich einem Jahr ausgesprochen werden könnten. Nach diesem Jahr kann der Ausgewiesene erneut ein Aufenthaltsgesuch in der Schweiz stellen, und wenn er hier eine Familie hier hat, wird diesem aus Gründen der Familienzusammenführung wohl meistens stattgegeben. Eine Ausschaffung für lediglich ein Jahr ist jedoch lächerlich und kommt keiner wirklichen Strafe gleich. Rechtsverdrehung zwecks Initiativ-Bekämpfung Zu dem Gegenvorschlag zur Ausschaffungs-Initiative vermerkt Nationalrat Ulrich Schlüer u.a. folgendes: Dessen Erfinder brüsten sich bekanntlich damit, einen klar begrenzten Katalog von Taten zu liefern, die Behörden zur Ausweisung von Tätern berechtigen. Allerdings: In der als abschliessend bezeichneten Liste fehlt beispielsweise der Raser und schwere Sexualdelikte. Ein weiteres Element zeigt, dass der Gegenentwurf zahnlos ist: Während die Ausschaffungsinitiative die automatische Ausweisung jedes rechtskräftig verurteilten Verbrechers zur Folge hat und dessen Ausweisung nach abgesessener Strafe sofort automatisch und unfehlbar vollzogen wird, löst der Gegenvorschlag lediglich die grundsätzliche Berechtigung zur Ausweisung des Täters aus. Dazu ist nach abgesessener Strafe bei der Behörde - meistens das BFM - welche für den Vollzug der Ausweisung zuständig ist, ein zweites Verfahren notwendig. Das «Opfer» der Ausweisung kann - im Gegensatz zu dem in der Ausschaffungsinitiative festgelegten Automatismus - Rekurs einlegen, was seine Ausweisung monatelang, allenfalls jahrelang verschleppen oder auch ganz verhindern kann, Schwere des begangenen Verbrechens hin oder her. Die Ausschaffungsinitiative nennt keinen abschliessenden Katalog von Verbrechen, welche die Ausschaffung automatisch zur Folge haben. Sie nennt die wichtigsten Beispiele. Der Katalog kann der Entwicklung der Kriminalität jederzeit per Gesetzesänderung angepasst werden. Anders der Gegenvorschlag: Der darin aufgeführte Verbrechenskatalog kann nur durch Verfassungsänderung mit obligatorischer Volksabstimmung geändert oder erweitert werden. Ein weit langsameres, weitaus komplizierteres Verfahren. Ausweisung für «Bagatelldelikte»? Frau Noch-Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf wirft der Ausschaffungsinitiative SVP vor, diese würde sogar Täter von Bagatelldelikten mit Ausweisung bedrohen. Was für ein unüberlegter, ja dummer Vorwurf. Schliesslich ist ein Teenager, der erstmals einen Ladendiebstahl begangen hat, in der Schweiz noch nie als Schwerverbrecher abgeurteilt worden. Im Unterschied zum Gegenprojekt gestattet die Ausschaffungsinitiative aber auch die Wegweisung notorischer Wiederholungstäter. Anschauungsunterricht zu dieser Differenz lieferte in diesen Tagen ein Grenzwächter, dem ein ganz besonderer Fang gelungen war. Im Eilverfahren orientierte er die Bundesbehörden, er halte einen Kriminellen fest, der nicht weniger als 57 Straftaten auf seinem Kerbholz habe, für die er in der Schweiz wiederholt im Gefängnis sass. Der Grenzwächter wollte diesem notorischen Berufskriminellen die Einreise in die Schweiz verweigern. Das Bundesamt für Justiz aus dem Departement Widmer-Schlumpf pfiff ihn aber zurück: Gegenwärtig läge gegen den notorischen Kriminellen kein Haftbefehl vor, also müsse man ihn als Bürger eines EU-Landes im Rahmen der Personenfreizügigkeit anstandslos in die Schweiz einreisen lassen, wo er seither wieder «einschlägig tätig sein dürfte…» Der Gegenvorschlag erlaubt eine sofortige Wiedereinreise Ein Vorgang, welcher die beispiellose Unhaltbarkeit der amtlichen Ausweisungs- und Wiederzulassungspolitik gegenüber Kriminellen kennzeichnet - die mit dem Gegenvorschlag erhalten bliebe, jedoch mittels Annahme der Ausschaffungsinitiative endlich korrigiert werden kann. Denn allein die Ausschaffungsinitiative legt die genaue Dauer fest, bis ein Ausgewiesener wieder in die Schweiz einreisen kann: Fünf 5 bis 15 Jahre muss ein Ersttäter der Schweiz fernbleiben, mindestens 10 Jahre ein Wiederholungstäter. Der Gegenvorschlag enthält dagegen keinerlei Sperrfrist für die Wiedereinreise eines Ausgeschafften Dieser könnte bereits eine Woche nach seiner Ausweisung wieder kommen, so wie dies der 57fach überführte Kriminelle konnte. Schliesslich galt die letzte ihm in der Schweiz aufgebrummte Strafe als abgesessen. Der Integrationsartikel und seine Wirkung Skandalös ist, dass die Justizministerin, als sie den Gegenvorschlag zur SPD-Ausschaffungsintiative propagierte, der Bevölkerung einmal mehr die rechtliche Konsequenz des im Gegenvorschlag enthaltenen Integrationsartikels vorenthielt. Abgesehen davon, dass die Forderung an den Bund, dieser hätte die «Integration aller Ausländer» zu bewerkstelligen, ohnehin unsinnig und bezüglich der daraus entstehenden Kosten völlig untragbar ist, verschafft dieser Integrationsartikel jedem Ausländer, auch jedem von Ausweisung bedrohten kriminellen Ausländer, automatisch ein Klagerecht gegen die Schweiz: Diese hätte seine Integration vernachlässigt. Straffällig sei er nicht aus bösem Willen geworden. Vielmehr habe ihn der Bund über die in der Schweiz geltende Rechtsordnung zu wenig aufgeklärt. Wäre diese Aufklärung erfolgt, hätte er sich beispielsweise nie zum Betrug zu Lasten eines Sozialwerkes verleiten lassen…… Für solche Klagen, für solches Juristenfutter, für solche Verschleppung und wohl auch Verhinderung der meisten Ausweisungen durch Rekurse und Einsprachen öffnet der Gegenvorschlag Tür und Tor. Die auf Verschleppung jeder Ausweisung spezialisierten Anwälte und ›Hilfswerke‹ reiben sich bereits jetzt erwartungsfroh die Hände. Sollte das Volk auf diesen perfiden Gegenvorschlag hereinfallen, wird es ein böses und äusserst kostspieliges Erwachen geben. Am 28. November 2010 können Sie über die Ausschaffungsinitiative abstimmen. So stimmen Sie richtig ab: * JA zur Ausschaffungsinitiative - mehr Sicherheit für alle! * NEIN zum Verhinderungs-Gegenentwurf! Quelle: http://www.ausschaffungsinitiative.ch/
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