im Sinne
eines ›Pacte
civil de solidarité‹ [PACS] gegenübergestellt werden.
Dieser gleichmacherische Ansatz hätte massive
gesellschaftliche und sozialrechtliche Konsequenzen. Neue Ansprüche an den
Staat, rechtliche Abgrenzungsprobleme und das Zurückdrängen einer
freiheitlichen und selbstverantwortlichen Lebensgestaltung wären die gravierenden
Folgen. Die SVP lehnt diese Gleichschaltung und Verstaatlichung des
Zusammenlebens entschieden ab und reagiert
mit Unverständnis auf diesen Bericht. Ehe und Familie sind zentrale Fundamente
unserer Gesellschaft. Sie garantieren das Funktionieren einer Gesellschaft,
welche persönliche Freiheit, Eigenverantwortung und Subsidiarität hochhält.
Offenbar verfolgt der Bundesrat unter der Federführung von SP-Justizministerin
Sommaruga aber andere Ziele: Die Bildung einer staatlich geregelten und
kontrollierten Einheitsgesellschaft. Die heutige Vielfalt von verschiedenen
Zusammenlebensformen steht den politischen Zielen der Nivellierung und der
Verhaltenssteuerung entgegen. Die traditionelle Ehe und die Familie sind
offensichtlich ein Hindernis bei der Verwirklichung eines sozialistisch
geprägten Gesellschaftsbildes mit immer mehr staatlichem Einfluss.
Politischen
Handlungsbedarf gibt es keinen. Herausforderungen im Familienrecht wurden in
den vergangenen Jahren mit verschiedenen Reformen gelöst [z.B. mit der eingetragenen
Partnerschaft]. Neuer gesetzgeberischer Aktivismus führt nur zu neuen
Problemen, zum Beispiel bei den Sozialversicherungen, im Ausländerrecht und im
Erbrecht, sowie zu einem massiven Ausbau der Ansprüche an den Staat mit
unabsehbaren Folgen. Ebenfalls will der Bundesrat die Adoption der ›Kinder der Partner‹ für gleichgeschlechtliche Paare, die
mindestens drei Jahre lang miteinander im gleichen Haushalt gelebt haben,
öffnen. Die SVP fordert den Bundesrat mit Nachdruck auf, die Weiterverfolgung
der diesbezüglich präsentierten Ideen fallen zu lassen.
Was den
Einfluss der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) auf das Famlienrecht angeht, so heisst es in dem Bericht des Bundesrats [2] unter 2.2. unter anderem: Der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte [EGMR] begreift die EMRK als ein ›instrument vivant‹. Sie soll nicht unabhängig von den
jeweiligen Zeitumständen ausgelegt werden, sondern unter
Berücksichtigung gewandelter wirtschaftlicher und sozialer Verhältnisse. [Anmerk. politonline:
Nicht
erwähnt wird hier, wer die Wandlung letzterer Verhältnisse bestimmt resp. dafür
verantwortlich zeichnet!] Im weiteren
wird nachfolgendes dargelegt: »Dazu soll die EMRK
Rechte gewährleisten, die nicht theoretisch und illusorisch, sondern praktisch
und effektiv sind. Die Praxis des Gerichtshofs wird vereinzelt kritisiert, weil
der EGMR rechtspolitisch umstrittene Grenzziehungen unter dem Titel der Menschenrechte in die
eine oder andere Richtung korrigiere und dadurch den Spielraum des nationalen Gesetzgebers
stark einenge. Die Kritik übersieht, dass es gerade die Aufgabe des
EGMR ist, auf Beschwerde hin zu überprüfen, ob die Vertragsstaaten die Vorgaben
der EMRK einhalten. Es wäre unverständlich, wenn Fragen wie die Gleichstellung
der Eheleute, der sexuellen Orientierung oder des Kindeswohls losgelöst von den
gewandelten Wertvorstellungen unverändert nach den Massstäben, die zur
Entstehungszeit der EMRK gegolten haben, beurteilt würden. Eine andere Frage
ist es, ob die Art und Weise, wie der Gerichtshof diese Prüfung vornimmt und
wie er seine Urteile begründet, durchwegs zu überzeugen vermag. Der Gerichtshof
verfolgt in aller Regel nach wie vor einen betont einzelfallorientierten Ansatz, welcher Rückschlüsse auf andere Fälle nur bedingt
zulässt.«
Für
Freiheit und Volksrechte - von Nationalrat Thomas de Courten
Linke
setzen den Staat zunehmend dafür ein, die Gesellschaft zu verändern. [3] Dadurch missbrauchen sie die staatlichen
Mittel und unterhöhlen das traditionelle schweizerische Verständnis von Bürger
und Staat. Gemäss diesem muss der Staat befolgen, was die Bürger ihm vorgeben,
und nicht umgekehrt. »Wer Freiheit für ein wenig Sicherheit aufgeben
möchte, verdient weder das eine noch das andere und hat schliesslich keins von
beiden.« Diese klugen Worte von Benjamin Franklin sind mir durch den Kopf
gegangen, als ich kürzlich Prof. Georg Kreis über die Volksrechte schimpfen
hörte. Kreis, FDP-Mitglied, pensionierter Geschichtsprofessor, Ex-Europa-Institutsleiter
und engagierter
Wortführer in der Bergier- und der Antirassismus-Kommission, kritisierte
nicht zum ersten Mal den ›hemmungslosen und unverfrorenen Gebrauch‹ der Volksrechte in der Schweizer Politik. [4] Schon
früher hatte er öffentlich beklagt, dass
- berücksichtige man die Stimmbeteiligung - eine Minderheit der Stimmberechtigten ›mit einer zum Teil rabiaten bis gedankenlosen und im doppelten Sinn verantwortungslosen Haltung die
reflektierenden Instanzen Bundesrat und Parlament ausschalten‹ könne. [5] Soviel zum Respekt von
Herrn Kreis vor Volksentscheiden.
Kreis ist aber keineswegs der einzige, der zurzeit
die Schweizer Volksrechte einschränken möchte. Es sind vornehmlich jene, die
einen kräftigen Ausbau des zentralistischen und dirigistischen Staates fordern:
die Linken. Sie sind dabei bereits so weit fortgeschritten, dass die
sogenannten ausführenden Behörden von Volk und Ständen angenommene
Volksinitiativen nur schleppend oder gar nicht umsetzen. So etwa die
Ausschaffungsinitiative oder die Masseneinwanderungsinitiative der SVP. Die
zustande gekommene Durchsetzungsinitiative der SVP wurde gar von der
Staatspolitischen Kommission des Ständerats
- weil nicht gefällig - teilweise
für ungültig erklärt. Und die Leiterin der Bundeskanzlei, Corina Casanova
(CVP), setzte eine Gruppe mit dem klingenden Titel ›Democrazia Vivainta‹ (Lebendige
Demokratie) mit dem Auftrag ein, Vorschläge zur Einschränkung der Volksrechte
zu erarbeiten. Was für ein absurder Widerspruch!
Die
Hierarchie im Schweizer Staat
Ich
bin über diese wiederholten offenen oder verdeckten Versuche, die
Selbstbestimmung der Bürger einzuschränken, bestürzt. Eine solche
Geisteshaltung richtet sich gegen den Kern unseres liberalen Staats- und
Bürgerverständnisses. Beabsichtigt wird nichts anderes, als die Ordnung
zwischen Bürger und Staat auf den Kopf zu stellen. Mit Schaudern erinnern wir
uns an eine ungläubig blickende Bundesrätin Sommaruga in der Arena-Sendung zur
Masseneinwanderungs-Initiative vor einem Jahr, als Adrian Amstutz die Hierarchie
im Schweizer Staatswesen kurz und knapp erklärte: »Nicht - oben ist der Bundesrat, und dann kommt lange nichts,
sondern gerade umgekehrt: Oben ist das Volk, dann kommt das Parlament und dann
die ausführende Behörde!«
›Verbesserung‹ des Menschen und Progressivismus
Derweil
müssen wir dagegen ankämpfen, dass die gegenwärtige Mitte-Links-Mehrheit den
Staat nicht noch stärker nach ihren sozialistischen Wunschvorstellungen umbaut.
Anstatt dass die Bürger den Staat führen, soll umgekehrt der Staat die Bürger
führen! Konkrete Beispiele wären die ›Modernisierung des
Familienrechts‹, staatliche Frauenquoten,
Energie-Lenkungsabgaben oder Kampagnen zur ›Sensibilisierung‹ für den sparsamen Energieeinsatz, Abschreckung vor dem
Tabakkonsum, die Erklärung von ›Homophobie‹ zum Straftatbestand und allerlei
mehr. Die bevorzugten Politikfelder bei der Instrumentalisierung des Staates
sind die Familien-, die Bildungs-, die Umwelt- und die Energiepolitik, die
Gesundheitspolitik und selbstverständlich die Sozialpolitik.
Die
Aufgabe des Staates ist grundsätzlich, für Sicherheit zu sorgen und die
Freiheit des Einzelnen zu
schützen. Neu lautet die Aufgabe aber offenbar: ›Verbesserung‹ des
Menschen nach bestimmten weltanschaulichen
Vorstellungen. Dahinter steht die Idee des Progressivismus: die Vorstellung,
dass der Staat die Entwicklung der Gesellschaft in eine bestimmte Richtung
lenken soll. Der Progressivismus widerspricht aber zutiefst der liberalen
Konzeption von persönlicher Freiheit und Selbstbestimmung. Der traditionell
liberale Charakter des Schweizer Staatswesens wird damit unterhöhlt. Eine Folge
sind nicht nur der wuchernde und immer teurer werdende Staatsapparat, sondern
auch der schwindende Glaube der Bürger, dass der Staat das allgemeine Interesse
aller - im Wesentlichen die Herstellung
von Sicherheit - vertritt, und ein
allgemeiner Vertrauensverlust in staatliche Institutionen und Politik. Solche
Veränderungen widersprechen den Erwartungen der Bürger und auch den
Vorstellungen unserer Partei vom Staatszweck. Mit der Ausrichtung des Staates
auf die Veränderung der Gesellschaft werden zentrale Pfeiler der
Eidgenossenschaft zersetzt.
Ein
Ausflug in die Geschichte
Die
Schweiz ist bei der Instrumentalisierung des Staates für ›progressive‹ Ideen kein Sonderfall. So wurde etwa
der amerikanische Staat in den 1930er Jahren unter Präsident Franklin D.
Roosevelt [New Deal} und in den 1960er Jahren unter Lyndon B. Johnson [Great
Society] massiv ausgebaut. Der aufgeblähte Staat nimmt dem Einzelnen zwar
existenzielle Sorgen ab, versetzt ihn in aber auch in eine äussere und innere
Abhängigkeit. Diese lähmt mit der Zeit seine Fähigkeit, sich ehrgeizige Ziele
zu setzen und diese aus eigener Kraft zu erreichen. Statt auf
Eigenverantwortung zu setzen, sorgt sich der Staat ums Wohlbefinden der Bürger
und definiert dieses gleich selbst. In den 1980er Jahren erfolgte dann unter
Ronald Reagan die Korrektur. Reagan stellte eine Reihe von Sozialprogrammen ein
und senkte die Steuern. So entfachte er im amerikanischen Volk neue Energien,
die diesem mehr Freiheit und mehr Wohlstand brachten.
Wo ist
das Problem?
Es
mag auf den ersten Blick normal und menschlich erscheinen, wenn Politiker
versuchen, den Staat für die Verwirklichung ihrer Ideen zu verwenden.
Entspricht dies nicht dem Grundsatz der Demokratie? Entscheidet nicht ein jeder
gemäss seinen persönlichen Vorstellungen und Interessen? Wo genau liegt das
Problem mit einem die Gesellschaft verändernden, ›progressiven‹ Staat? Zwei Gesichtspunkte sind zentral. Erstens: Der Staat
verwaltet das Gewaltmonopol. Das heisst, der Staat ist in seiner Stellung
unangefochten und hat das Recht, zur Erfüllung seiner Aufgaben äusserste
Gewaltmittel einzusetzen. Dazu zählen die Armee, die Polizei und die Gerichte,
aber auch die Einsetzung, Anwendung und Auslegung des Rechts. Dies reicht von der
Verfassung bis zum Lehrplan 21. Die absoluten Durchsetzungsmittel des Staates
machen diese für Gesellschaftsveränderer besonders anziehend: Sie möchten ihn
deshalb in den Dienst ihrer Ideen stellen. Die seit Generationen bruchlose und
friedliche Entwicklung der Schweiz macht uns leicht vergessen, wie gefährlich,
gewalttätig und brutal staatliche Akteure sein können. Die Bürger ehemaliger
Diktaturen, etwa in Russland oder Deutschland, oder heutzutage die Zeugen von
Clanherrschaft beispielsweise in arabischen, afrikanischen oder
mittelamerikanischen Ländern, haben selbst erfahren oder mit ihren Augen
gesehen, was Staatsgewalt heissen kann. Ein weiterer Gesichtspunkt ist die
Handlungsebene. Gleich wie im Sport unterscheiden wir in der Politik zwischen
den Spielregeln und dem Spiel. Bei Abstimmungen seine eigene Meinung
ausdrücken, zählt zum Spiel; das Wesen des Staates zu verändern, betrifft die
Spielregeln.
Ohne
Patriotismus geht es nicht
Es
ist offensichtlich, dass in einer Demokratie das Volk die Spielregeln ändern
darf. Dies muss allerdings in voller Transparenz und Offenheit geschehen, nicht
versteckt und nicht mit Mitteln der Gewalt. Jedenfalls sind die Behörden und
die Bürger angehalten, bei ihrem Tun immer das Wohl des Ganzen, also der
Nation, im Blick zu haben, also als Patrioten zu handeln, zu reden und zu
denken. Dies setzt neben der natürlichen Heimatliebe Selbstdisziplin und eine
freiheitliche Bildung der Persönlichkeit voraus. Andernfalls verkommt der Staat
zum selbstgenügsamen, eigenmächtigen und verfügenden Moloch. Die politische
Auseinandersetzung wird dann zum Kampf um eine Beute, die Staatsgewalt, die
jeder nur für sich besitzen und für seine Zwecke einsetzen möchte. Dies ist
zweifellos nicht, was wir wollen. Deshalb müssen wir die Volksrechte verteidigen
und das, was die Schweiz freiheitlich und stark gemacht hat: Den liberalen und
nicht den progressiven Staat.
Anmerkung
politonline d.a.
Was
den EGMR betrifft, so nimmt die Kritik an der Arbeit des Gerichtshofs seit geraumer Zeit kontinuierlich
zu. Ein Vorwurf der Briten lautet dahingehend, dass die Institution zu stark in
nationale Entscheidungen eingreift; die Innenministerin Theresa May hatte sich
daher im März 2013 mit dem Gedanken des Rückzugs ihres Landes aus dem
Europäischen Gericht befasst; laut May braucht die Regierung bis zum Zeitpunkt
der nächsten Parlamentswahl 2015 einen Plan zum künftigen Umgang mit dem
Strassburger Gericht, der ›alle
Optionen‹ beinhaltet, also auch den
Austritt. In einem Beitrag für den ›Sunday
Telegraph‹ vom 16. 3. 14 stellte
David Cameron einen Katalog von 7 Punkten vor, die er als Voraussetzung für
einen Verbleib seines Landes in der EU ansieht; dazu gehören u.a. eine grössere
Zurückhaltung des EGMR sowie strengere Regelungen für die Einwanderung. Man
muss sich nur einmal vor Augen halten, dass der Gerichtshof die
Ausschaffungsinitiative als nicht kompatibel mit den europäischen
Menschenrechten ansieht, um zu realisieren, dass eine derartige Sichtweise klar
darauf hinausläuft, die Regierung eines Landes total zu entmachten.
Gleich ob
Veränderung der Gesellschaft, Familienrecht, sexuelle Orientierung,
Gleichschaltung, diese Themen haben präzise Vorläufer, wie dies der
Politikwissenschaftler und Soziologe Prof. Dr. Werner Münch, von 1991 bis 1993
Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt, in seinem Mitte März in Bozen
gehaltenen Vortrag ›Feminismus- und
Gender-Ideologie zerstören Ehe und Familie sowie unserer christliche Kultur und
demokratische Zivilisation‹, erneut
aufgezeigt hat:
Die 4. UNO-Weltfrauenkonferenz in Peking 1995
hatte in ihrer verabschiedeten ›Aktionsplattform‹ 5 Ziele deutlich
gemacht, die heute auch im UNO-Establishment eine eindeutige Mehrheit haben:
Darin ist eigentlich alles Entscheidende gesagt:
1. In
der Welt braucht es weniger Menschen und mehr sexuelle Vergnügungen. Es braucht
die Abschaffung der Unterschiede zwischen Männern und Frauen sowie die
Abschaffung der Vollzeit-Mütter.
2. Da
mehr sexuelles Vergnügen zu mehr Kindern führen kann, braucht es freien Zugang
zu Verhütung und Abtreibung für alle und Förderung homosexuellen Verhaltens, da
es dabei nicht zur Empfängnis kommt.
3. In
der Welt braucht es einen Sexualunterricht für Kinder und Jugendliche, der zu
sexuellem Experimentieren ermutigt; es braucht die Abschaffung der Rechte der
Eltern über ihre Kinder.
4. Die
Welt braucht eine 50 zu 50 Mäner-Frauen- Quotenregelung für alle Arbeits- und
Lebensbereiche. Alle Frauen müssen zu möglichst allen Zeiten einer
Erwerbstätigkeit nachgehen.
5.
Religionen, die diese Agenda nicht mitmachen, müssen der Lächerlichkeit
preisgegeben werden.
Die Dekonstruktion der Geschlechteridentitäten
und die Beseitigung jeder moralischen Bewertung und Begrenzung sexueller
Handlungen, d.h. also Abschaffung aller Normen und Grenzen der Sexualität, ist
nach Peking in den Vordergrund gerückt worden und mit dem Zauberwort
Geschlechtervielfalt versehen worden. Statt Zeugung als natürliche Weitergabe
des Lebens wird die Forderung nach Adoption von Kindern und die Öffnung der
künstlichen Fortpflanzung für LGBT-Paare gefordert. Die Gender-Ideologen
festigen ihre Position durch eine Fülle von Gleichstellungs- oder
Frauenbeauftragten, besonders in den Verwaltungen der Kommunen, der Länder und
des Bundes mit Zutrittsrecht zu den Sitzungen von Gremien, Einsicht in
Personalakten und Mitsprache bei Stellenbesetzungen. An den deutschen
Hochschulen gibt es zur Zeit ca. 200 Stellen für Gender-Forschung - was immer das heissen mag - dominant mit Frauen besetzt, die sich also
vornehmlich mit sich selbst beschäftigen. Und da dieser anthropologischen
Revolution vor allem die biblische Schöpfungsordnung, die christliche Religion und
die herkömmliche Familie im Wege stehen, werden diese besonders
aggressiv bekämpft. Gender zerstört Ehe und Familie, entehrt die Würde des Menschen,
schadet der Frau, da diese nur nach ihrem Einsatz am Arbeitsplatz bewertet
wird, sie schadet dem Mann, weil er als ›Täter‹,
der die Frau zum ›Opfer‹ macht, verunglimpft wird
und sie schadet dem Kind, weil es bei ihm vermehrt psychische Störungen verursacht.
Durch den Abbau moralischer Orientierungen zerstört sie Ehe und
Familie, weil sie insbesondere den Sinn der Ehe zur Weitergabe des Lebens
verneint.
Die genannten Ziele, Inhalte und Strategien werden
nicht öffentlich diskutiert, weder im Parlament, noch in den Medien.
Obwohl sie die Lebensbedingungen der Menschen massiv verändern, werden sie in
den Konferenzen der UNO und ihren Unterorganisationen, auf zahlreichen Ebenen
der EU, von einer Fülle von Lobbies, und von Gruppen mit beträchtlichen Finanzmitteln
unterstützt, durch Beschlüsse und Aktionspläne der Regierungen entschieden und
in den Nationalstaaten ohne parlamentarische Mitbeteiligung umgesetzt. Das heisst also: Die strategische
Durchsetzung erfolgt im Verborgenen. Eine Methode zur Durchsetzung bildet der
kontinuierlich von politischer und medialer Propaganda begleitete ständige
Versuch, neue, sehr fragwürdige gesetzliche Grundlagen zu schaffen, sogenannte
Antidiskriminierungs- oder Hass-Gesetze, die eine strafrechtliche Verfolgung
aller Kritiker und Gegner erlauben. Eine weitere Methode besteht darin, sich
der Betreuungs- und Bildungseinrichtungen zu bemächtigen, um Kinder und
Jugendliche so früh wie möglich im Sinne von Gender zu manipulieren. Die Kitas,
die Kindertagesstätten, werden benutzt, um Voraussetzungen für die Befreiung
der Frau aus den ›Herrschaftsverhältnissen‹ der Ehe zu schaffen.
Deshalb erhalten Frauen, die im Arbeitsprozess stehen, vom Staat viel höhere
Finanzmittel als Frauen, die es vorziehen, ihre Kinder zu Hause zu erziehen.
Dabei werden wissenschaftliche Erkenntnisse, dass die Bindung bei Kleinkindern
Vertrauen und Sicherheit schafft, bewusst ignoriert, weil man derartige
Ergebnisse für das Gender-Umerziehungsprogramm nicht gebrauchen
kann.
In den beiden letzten Jahrzehnten ist Gender
eine Ideologie mit einem totalen Herrschaftsanspruch geworden. Sie hat sich als
Pseudowissenschaft mit verhängnisvollen Folgen für Gesellschaft, Ehe, Familie
und Gesellschaft entwickelt. So sucht man z.B. im schwarz-roten Koalitionsvertrag
der Bundesregierung Deutschlands vergeblich eine Stelle, in der auf den grundgesetzlich
garantierten besonderen Schutz von Ehe und Familie durch die staatliche Ordnung
hingewiesen wird. Stattdessen ist folgender Satz zu lesen: ›Wir wissen, dass in
gleichgeschlechtlichen Partnerschaften Werte gelebt werden, die grundlegend für
unsere Gesellschaft sind.‹ Der Werteverfall und ein Verlust
des Kulturniveaus sind längst spürbar, aber viele Bürger merken dies noch immer
nicht, oder wollen es nicht wahrhaben. Gabriele Kuby hat ihr lesenswertes Buch ›Die globale sexuelle Revolution -
Zerstörung der Freiheit im Namen der Freiheit‹ mit folgendem Satz beendet: »Es ist höchste Zeit, die
Schweigespirale zu durchbrechen. Je länger wir warten, umso höher wird der
Preis. Wir können etwas verändern. Es gibt Tausende von Initiativen, die sich
für die Würde des Menschen einsetzen. Es lohnt sich, sich für die geistige und
moralische Erneuerung zu engagieren, welche auf unser europäisches Erbgut
aufbaut - die wahre Quelle individueller und politischer Freiheit. Die Triumphe
des Bösen sind immer nur Vorstufen für den Sieg des Guten.« [6]
Auf politonline finden
sich unter dem Begriff ›Gender‹ zahlreiche Artikel, die die
beabsichtigte Umstrukturierung unserer Gesellschaft zum Inhalt haben. Fakt ist
zudem, dass sich die EU 1996 dazu verpflichtet hat, den ›Gender-Ansatz‹ in ›sämtliche politische Konzepte und
Massnahmen‹ einzubinden, woraus
allein schon hervorgeht, wie gegen unsere Überzeugung gerichtete Massnahmen in
aller Heimlichkeit und entgegen jeglicher Demokratie unter Ausschluss der
Bürger vorangetrieben werden.
Auch
Dr. Markus Erb vom ›Verein Bürger für Bürger‹ legt unter Bezug auf die Pekinger Konferenz dar, dass wir Zeugen und
Zielgruppe eines gesellschaftlichen Manipulationsvorhabens sind, das von langer
Hand geplant ist und professionell durchgezogen wird: In den letzten 20 Jahren ist es den treibenden Kräften der
WHO gelungen, ›Gender Mainstreaming‹ sowohl in der EU als auch in der Schweiz zu etablieren und von ›oben herab‹ zum zentralen Thema zu machen. Erb »hat ›Gender‹ als das Resultat des
messerscharfen Kampfes der radikalen Feministinnen gegen den Mann und gegen die
Familie in ihrer traditionellen Form bezeichnet. Die Mann-Frau-Ehe und die
Familie werden als Ursprung der Unterdrückung der Frau verunglimpft. Um die
Frau zu ›befreien‹ muss beides weg. Dazu koppelt man
die Sexualität von der Fortpflanzung ab und ›erlöst‹
damit die Frau von der Last der Familie und der Kinderpflege. Alle sexuellen
Tabus werden fallengelassen, dafür werden alle möglichen sexuellen Interaktionen
in wechselnden und rein der Vergnügung dienenden
Kombinationen gefördert. Letztlich führt ›Gender‹ damit zum Ruin verlässlicher und bleibender Bindungen und ist damit
zutiefst gegen die menschliche Natur gerichtet. So ist auch der neue
Lehrplan für die Volksschule, LP21, vom ›Gender-Mainstreaming‹
durchsetzt. Die Kinder werden gezwungen, alternative sexuelle Ausrichtungen als
normal zu betrachten, sonst erfüllen sie diese Kompetenz nicht. Ihr Blick auf
die elterliche Beziehung wird mit einem feministischen Filter versehen, was sie
den Eltern entfremdet. Damit die Eltern nicht versuchen, ihre Kinder diesem
schädlichen Einfluss zu entziehen, wird die Manipulation in den Schulfächern
versteckt. Zwar ist dann kein Schulfach ›Sexualerziehung‹
mehr vorhanden; im Deutschunterricht wird dafür aber zum Beispiel ein Märchen
gelesen, in dem der Held nach vollbrachter Heldentat statt der Prinzessin den Prinzen
zum Mann, respektive zur Frau nimmt.«
Ende 2013 hatte das EP den von der
portugiesischen sozialistischen Abgeordneten Edite Estrela eingebrachten
Bericht, der u.a. einen flächendeckenden Sexualkunde-Unterricht für
Grundschüler forderte, wenigstens mit knapper Mehrheit abgelehnt, wobei unsere ›Super-Grünen und -Sozialisten‹ auf ihre
Abstimmungsniederlage mit Empörung reagierten. ›Mit dem Votum beugt sich das Europaparlament dem
Druck ultrakonservativer und reaktionärer Politiker und NGOs‹, kritisierte die
Vizepräsidentin der Grünen im EP, Ulrike Lunacek, das Ergebnis. In dem vom Churer Bischof Vitus Huonder am 10. Dezember 2013 zum Tag
der Menschenrechte verlesenen Bischofswort hiess es bereits damals, dass
der Genderismus totalitäre Züge annimmt. »Mit grosser Sorge sieht die Kirche, dass in
öffentlichen Diskussionen und in den Medien mehr und mehr nur noch die
Argumente des Genderismus toleriert werden. Wer anders denkt, wird
gesellschaftlich ausgegrenzt und muss mit juristischen Sanktionen rechnen. Auf
diese Weise werden die Grundrechte des Menschen bezüglich Religion und freier
Meinungsäußerung zunehmend beschnitten.« Was der Orientalist und Publizist Hans-Peter
Raddatz im selben Monat schrieb, sei hier ebenfalls eingefügt: »Abgesehen von der
Ablehnung der Christen als Personen, zielt die Radikalkultur auf die
altkulturelle, speziell katholische, weil nachwuchsoffene Familie, deren
Zukunftsfähigkeit systematisch einzuschränken ist. Weder sollten Verhütung und
Abtreibung, noch die Kürzung der Finanzmittel für die Menschen mit
altkulturellem Hintergrund gebremst werden, während sich mit der Immigration
die völkische Nazi-Ideologie nun multivölkisch fortsetzt. Sie konzentriert sich
auf das biologische Wachstum anderskultureller Bevölkerungsteile und ihrer
staatlichen Alimentierung, wobei sich im Stile der NS- und
Agitprop-Organisationen die pro-islamischen Erziehungskader den Strukturen der
politischen und kirchlichen Bürokratie aufzwingen. Ähnliches trifft auf die
Homosexualität zu, deren vollständige Emanzipation vom Heterobereich zum Kanon
der Diversität und Toleranz gehört und im ›Gender-Mainstreaming‹ den Geschlechterunterschied insgesamt
beseitigen will.« [7]
Was darüber
hinaus das Gefährliche am Lehrplan 21 ist, belegt Peter Aebersold: »Dieser
stützt sich zugegebenermassen auf eine einzige, zudem umstrittene Ideologie,
den Konstruktivismus. Die Anhänger der abstrusen Theorie behaupten, es gäbe
keine objektive Wirklichkeit und Wahrheit. Deshalb könne Wissen nicht
weitergegeben werden und die Schüler müssten sich ihre Wirklichkeit und
Wahrheit selber ›konstruieren‹ -
selbst organisiertes, individualisierendes Lernen. Damit stellen sie
sich gegen die wissenschaftliche Erkenntnis hinsichtlich der sozialen Natur des
Menschen, der seinen Mitmenschen zum Lernen braucht. Auf dieser Grundlage haben
Pestalozzi und andere Pädagogen die Schweizer Volksschule weltbekannt gemacht, unsere
direkte Demokratie ermöglicht und unseren hohen Lebensstandard begründet.
An den heutigen Pädagogischen Hochschulen werden die Lehrer bereits
konstruktivistisch ausgebildet. Man erklärt ihnen, sie dürften ihr Wissen nicht
an ihre Schüler weitergeben, sie nicht anleiten, nicht motivieren und nicht
erziehen. Wenn die Junglehrer ihren Schülern nur noch Arbeitsblätter verteilen
und ihnen überlassen, was sie damit anfangen, und wenn sie zusehen, wie die
Kinder ihre Lebenszeit damit vergeuden, das ›Rad neu zu erfinden‹,
dann werden die Kinder beim Lernen im Stich gelassen. Wenn es keine Rolle mehr
spielt, ob etwas rot, orange oder grün ist, dann können die Kinder nicht nur
Schulversager und arbeitsunfähig, sondern auch ernsthaft psychisch krank werden.
Es sind nur wenige
EU-hörige Beamte, die den Konstruktivismus bewusst als trojanisches Pferd der
Privatisierung des Service Public in der Schule einsetzen wollen. Weil der
Lehrplan 21 - als Diktat für die 21
Deutschschweizer Kantone - gegen das
Recht auf Bildung, gegen die Kantonshoheit im Bildungswesen und gegen den
Bildungsartikel verstösst und sowohl die direkte Demokratie als auch unseren
Wohlstand gefährdet, muss einmal mehr das Volk zum Rechten sehen. Bald schon
werden im Kanton Zürich, wie bereits in anderen Kantonen, Unterschriften
gesammelt, um unsere Volksschule vor dem zentralistischen Lehrplan 21 der Schulvögte
aus Bern zu verschonen.«
Viele der zur Sexualisierung des Kindes
ergangenen Vorschläge zeichnen sich durch eine derart widerwärtig perverse
Einstellung aus, dass es ausgeschlossen ist, sie wiederzugeben.
Die ›Alternative für Deutschland‹ hat jetzt in Bezug auf das ›Gender-Mainstreaming‹ resp. die ›Gender Diversity‹
folgende Forderungen zur Beschlussfassung auf ihrem 4. Bundesparteitag
vorgelegt:
I. Die Gender-Ideologie als durchgängiges
politisches Leit- und Handlungsprinzip in Form einer Querschnittsaufgabe ist
politisch, rechtlich und massenmedial in allen öffentlich- und
privatrechtlichen Institutionen vollumfänglich zu beenden, wobei sich diese
politische Gesamtforderung im Einzelnen wie folgt zusammensetzt:
a. Die AfD hält die politisch-bürokratische
›Abschaffung‹ der Unterschiede zwischen Männern und Frauen für objektiv
unmöglich und deshalb für eine reine Steuergeldverschwendung.
b. Die AfD hält die politisch-bürokratische
Abschaffung der Vollzeit-Mütter für unvereinbar mit den staatsvolkerhaltenden
und volkswirtschaftlichen Interessen der Deutschen.
c. Die AFD lehnt es ab, daß alle Frauen zu
möglichst allen Zeiten einer Erwerbsarbeit nachgehen müssen und fordert deshalb
die unverzügliche Beendigung aller Versuche, Frauen bzw. Ehepaare in dieser
Frage zu bevormunden.
d. Die AfD hält die politisch-bürokratische und
rechtliche Förderung bzw. die aktive massenmediale Werbung für
Empfängnisverhütung, Abtreibung und homosexuelles Verhalten für unvereinbar mit
den vitalen Interessen der Deutschen.
e. Die AfD hält einen Sexualkundeunterricht für
Kinder und Jugendliche, der ›zu sexuellem Experimentieren ermutigen soll‹, für
einen sittenwidrigen Eingriff in die Kinderseelen und für eine schwere Störung
der natürlichen physisch-psychischen Entwicklung junger Menschen.
f. Die Alternative für Deutschland lehnt die politisch-bürokratische
und rechtliche Aushöhlung bzw. die tendenzielle Abschaffung der Rechte der
Eltern über ihre Kinder als unvereinbar mit dem Subsidiaritätsprinzip einer
freiheitlichen demokratischen Grundordnung ab.
g. Die AfD lehnt geschlechtsbezogene
Quotenregelungen für bestimmte bzw. für alle Arbeits- und Lebensbereiche, aber
auch jede Form der Quotierung nach anderen unveränderlichen soziodemographischen
Merkmalen als naturrechts-, freiheits- und wettbewerbswidrig ab.
h. Die AfD weiß, daß die Gender-Ideologie mit
den Glaubenswahrheiten aller monotheistischen Weltreligionen gänzlich
unvereinbar ist und wendet sich deshalb zur Wahrung der Religionsfreiheit gegen
alle Versuche der Gender-Lobby, die Weltreligionen der Lächerlichkeit preiszugeben.
II. Die AfD fordert die ersatzlose Rücknahme
aller Gesetze und Vorschriften im Sinne der Gender-Ideologie, wie - mindestens-
zum Beispiel
- Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG)
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Paragraph 4 des Landeshochschulgesetzes
Baden-Württemberg u.v.m.
- sowie die unverzügliche Einstellung
sämtlicher einschlägiger Gesetzgebungsvorhaben.
III. Die AfD fordert durch Entzug sämtlicher
Steuer?und Fördermittel
- die Streichung aller Stellen für sog. ›Gleichstellungsbeauftragte‹
(früher: ›Frauenbeauftragte‹)
- die Schließung aller sog. ›Diversity Offices‹
in allen öffentlich- und privatrechtlichen Institutionen
- sowie die Streichung sog. ›Gender Studies‹ im
Hochschulwesen, sofortiger Ausschreibungsstop für ›Gender‹-Professuren und ein
Ende der Zuordnung bestehender ›Gender‹-Lehrstühle zu wissenschaftlich
anerkannten Lehrfächern.
Begründung:
- Die Deutschen brauchen wieder mehr eigene
Kinder und gesunde Familien.
- Die Gender-Ideologie ist grundgesetzwidrig in
Bezug auf die Artikel 1 bis 6 des Grundgesetzes.
In Anbetracht obiger Fakten wäre es an der
Zeit, dass wir unsere diesbezüglich als absolut willfährig zu bezeichnenden
Behörden dazu brächten, sich einmal ernsthaft damit auseinanderzusetzen, welche
Kräfte hinter der uns vor allem von Herrn Deiss seinerzeit so ans Herz gelegten
UNO in Wirklichkeit stehen, ohne dass wir
je davon Kenntnis erhalten. Es stellt sich ferner die Frage, wie der Intelligenzgrad von Leuten
beschaffen sein muss, um bei der Umsetzung derartiger Konzepte als Handlanger
zu fungieren; desgleichen die Frage, wie ungefestigt man sein muss, um einer
Indoktrinierung zu folgen, deren Zerstörungspotential offen zutage tritt.
[1] Medienmitteilung der SVP Schweiz vom 25. März
2015
Bericht für eine Modernisierung des
Familienrechts
[2] http://www.ejpd.admin.ch/dam/data/bj/aktuell/news/2015/2015-03-250/ber-br-d.pdf Modernisierung
des Familienrechts - Bericht des Bundesrates zum Postulat Fehr (12.3607)
[3] Editorial SVP Schweiz vom 27. März 2015
Für
Freiheit und Volksrechte - von Nationalrat Thomas de Courten Rünenberg
(BL)
[4] ›Tageswoche‹ vom 3. Dezember 2014
[5] ›Tageswoche‹ vom 28. August 2014
[6] Siehe hierzu http://www.gender-kritik.com/grundlagen/dale-oleary-gender-vereinten-nationen
Dale O’Leary: ›Die Gender Agenda‹ - Die Verfasserin war Teilnehmerin der Konferenz in
Peking. In ihrem Buch schildert die schildert
die amerikanische Journalistin und damalige Augenzeugin, Dale O’Leary, was im
Hintergrund geschah und wie den UN-Vertretern der ärmeren Länder das
Gender-Mainstreaming Konzept aufgezwungen wurde.
[7]
http://web.tuomi-media.de/dno2/Dateien/NO613-6.pdf
http://www.pi-news.net/2013/12/h-p-raddatz-bischof-medien-und-meuten/ 7. 12. 13
Hans-Peter Raddatz über den Limburger Bischof
und die Medien