Der Bundesrat will Ehe und Familie schwächen

Die SVP reagiert mit Unverständnis auf den veröffentlichten Bericht zur Modernisierung

des Familienrechts.  [1]  Die Vorstellungen des Bundesrats würden zu einer weiteren Schwächung der Ehe führen und verfolgen das Ziel, die traditionelle Familie zum Verschwinden zu bringen. Der Ehe soll als weitere Alternative eine beliebige gesetzlich geregelte Partnerschaft im Sinne eines Pacte civil de solidarité[PACS]  gegenübergestellt werden. Dieser gleichmacherische Ansatz hätte massive gesellschaftliche und sozialrechtliche Konsequenzen. Neue Ansprüche an den Staat, rechtliche Abgrenzungsprobleme und das Zurückdrängen einer freiheitlichen und selbstverantwortlichen Lebensgestaltung wären die gravierenden Folgen. Die SVP lehnt diese Gleichschaltung und Verstaatlichung des Zusammenlebens entschieden ab und reagiert mit Unverständnis auf diesen Bericht. Ehe und Familie sind zentrale Fundamente unserer Gesellschaft. Sie garantieren das Funktionieren einer Gesellschaft, welche persönliche Freiheit, Eigenverantwortung und Subsidiarität hochhält. Offenbar verfolgt der Bundesrat unter der Federführung von SP-Justizministerin Sommaruga aber andere Ziele: Die Bildung einer staatlich geregelten und kontrollierten Einheitsgesellschaft. Die heutige Vielfalt von verschiedenen Zusammenlebensformen steht den politischen Zielen der Nivellierung und der Verhaltenssteuerung entgegen. Die traditionelle Ehe und die Familie sind offensichtlich ein Hindernis bei der Verwirklichung eines sozialistisch geprägten Gesellschaftsbildes mit immer mehr staatlichem Einfluss. 

Politischen Handlungsbedarf gibt es keinen. Herausforderungen im Familienrecht wurden in den vergangenen Jahren mit verschiedenen Reformen gelöst [z.B. mit der eingetragenen Partnerschaft]. Neuer gesetzgeberischer Aktivismus führt nur zu neuen Problemen, zum Beispiel bei den Sozialversicherungen, im Ausländerrecht und im Erbrecht, sowie zu einem massiven Ausbau der Ansprüche an den Staat mit unabsehbaren Folgen. Ebenfalls will der Bundesrat die Adoption der Kinder der Partner für gleichgeschlechtliche Paare, die mindestens drei Jahre lang miteinander im gleichen Haushalt gelebt haben, öffnen. Die SVP fordert den Bundesrat mit Nachdruck auf, die Weiterverfolgung der diesbezüglich präsentierten Ideen fallen zu lassen.   

Was den Einfluss der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) auf das Famlienrecht angeht, so heisst es in dem Bericht des Bundesrats  [2]  unter 2.2. unter anderem: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte [EGMR] begreift die EMRK als ein instrument vivant. Sie soll nicht unabhängig von den jeweiligen Zeitumständen ausgelegt werden, sondern unter Berücksichtigung gewandelter wirtschaftlicher und sozialer Verhältnisse. [Anmerk. politonline: Nicht erwähnt wird hier, wer die Wandlung letzterer Verhältnisse bestimmt resp. dafür verantwortlich zeichnet!]  Im weiteren wird nachfolgendes dargelegt: »Dazu soll die EMRK Rechte gewährleisten, die nicht theoretisch und illusorisch, sondern praktisch und effektiv sind. Die Praxis des Gerichtshofs wird vereinzelt kritisiert, weil der EGMR rechtspolitisch umstrittene Grenzziehungen unter dem Titel der Menschenrechte in die eine oder andere Richtung korrigiere und dadurch den Spielraum des nationalen Gesetzgebers stark einenge. Die Kritik übersieht, dass es gerade die Aufgabe des EGMR ist, auf Beschwerde hin zu überprüfen, ob die Vertragsstaaten die Vorgaben der EMRK einhalten. Es wäre unverständlich, wenn Fragen wie die Gleichstellung der Eheleute, der sexuellen Orientierung oder des Kindeswohls losgelöst von den gewandelten Wertvorstellungen unverändert nach den Massstäben, die zur Entstehungszeit der EMRK gegolten haben, beurteilt würden. Eine andere Frage ist es, ob die Art und Weise, wie der Gerichtshof diese Prüfung vornimmt und wie er seine Urteile begründet, durchwegs zu überzeugen vermag. Der Gerichtshof verfolgt in aller Regel nach wie vor einen betont einzelfallorientierten Ansatz, welcher Rückschlüsse auf andere Fälle nur bedingt zulässt.«    

Für Freiheit und Volksrechte  -  von Nationalrat Thomas de Courten   
Linke setzen den Staat zunehmend dafür ein, die Gesellschaft zu verändern.  [3]  Dadurch missbrauchen sie die staatlichen Mittel und unterhöhlen das traditionelle schweizerische Verständnis von Bürger und Staat. Gemäss diesem muss der Staat befolgen, was die Bürger ihm vorgeben, und nicht umgekehrt. »Wer Freiheit für ein wenig Sicherheit aufgeben möchte, verdient weder das eine noch das andere und hat schliesslich keins von beiden.« Diese klugen Worte von Benjamin Franklin sind mir durch den Kopf gegangen, als ich kürzlich Prof. Georg Kreis über die Volksrechte schimpfen hörte. Kreis, FDP-Mitglied, pensionierter Geschichtsprofessor, Ex-Europa-Institutsleiter und engagierter Wortführer in der Bergier- und der Antirassismus-Kommission, kritisierte nicht zum ersten Mal den hemmungslosen und unverfrorenen Gebrauch der Volksrechte in der Schweizer Politik.  [4]  Schon früher hatte er öffentlich beklagt, dass  - berücksichtige man die Stimmbeteiligung -  eine Minderheit der Stimmberechtigten mit einer zum Teil rabiaten bis gedankenlosen und im doppelten Sinn verantwortungslosen Haltung die reflektierenden Instanzen Bundesrat und Parlament ausschalten könne.  [5]  Soviel zum Respekt von Herrn Kreis vor Volksentscheiden. Kreis ist aber keineswegs der einzige, der zurzeit die Schweizer Volksrechte einschränken möchte. Es sind vornehmlich jene, die einen kräftigen Ausbau des zentralistischen und dirigistischen Staates fordern: die Linken. Sie sind dabei bereits so weit fortgeschritten, dass die sogenannten ausführenden Behörden von Volk und Ständen angenommene Volksinitiativen nur schleppend oder gar nicht umsetzen. So etwa die Ausschaffungsinitiative oder die Masseneinwanderungsinitiative der SVP. Die zustande gekommene Durchsetzungsinitiative der SVP wurde gar von der Staatspolitischen Kommission des Ständerats  - weil nicht gefällig -  teilweise für ungültig erklärt. Und die Leiterin der Bundeskanzlei, Corina Casanova (CVP), setzte eine Gruppe mit dem klingenden Titel Democrazia Vivainta (Lebendige Demokratie) mit dem Auftrag ein, Vorschläge zur Einschränkung der Volksrechte zu erarbeiten. Was für ein absurder Widerspruch!  

Die Hierarchie im Schweizer Staat  
Ich bin über diese wiederholten offenen oder verdeckten Versuche, die Selbstbestimmung der Bürger einzuschränken, bestürzt. Eine solche Geisteshaltung richtet sich gegen den Kern unseres liberalen Staats- und Bürgerverständnisses. Beabsichtigt wird nichts anderes, als die Ordnung zwischen Bürger und Staat auf den Kopf zu stellen. Mit Schaudern erinnern wir uns an eine ungläubig blickende Bundesrätin Sommaruga in der Arena-Sendung zur Masseneinwanderungs-Initiative vor einem Jahr, als Adrian Amstutz die Hierarchie im Schweizer Staatswesen kurz und knapp erklärte: »Nicht - oben ist der Bundesrat, und dann kommt lange nichts, sondern gerade umgekehrt: Oben ist das Volk, dann kommt das Parlament und dann die ausführende Behörde!« 

Verbesserung des Menschen und Progressivismus 
Derweil müssen wir dagegen ankämpfen, dass die gegenwärtige Mitte-Links-Mehrheit den Staat nicht noch stärker nach ihren sozialistischen Wunschvorstellungen umbaut. Anstatt dass die Bürger den Staat führen, soll umgekehrt der Staat die Bürger führen! Konkrete Beispiele wären die Modernisierung des Familienrechts, staatliche Frauenquoten, Energie-Lenkungsabgaben oder Kampagnen zur Sensibilisierung für den sparsamen Energieeinsatz, Abschreckung vor dem Tabakkonsum, die Erklärung von Homophobie zum Straftatbestand und allerlei mehr. Die bevorzugten Politikfelder bei der Instrumentalisierung des Staates sind die Familien-, die Bildungs-, die Umwelt- und die Energiepolitik, die Gesundheitspolitik und selbstverständlich die Sozialpolitik.  

Die Aufgabe des Staates ist grundsätzlich, für Sicherheit zu sorgen und die Freiheit des Einzelnen zu schützen. Neu lautet die Aufgabe aber offenbar: Verbesserung des Menschen nach bestimmten weltanschaulichen Vorstellungen. Dahinter steht die Idee des Progressivismus: die Vorstellung, dass der Staat die Entwicklung der Gesellschaft in eine bestimmte Richtung lenken soll. Der Progressivismus widerspricht aber zutiefst der liberalen Konzeption von persönlicher Freiheit und Selbstbestimmung. Der traditionell liberale Charakter des Schweizer Staatswesens wird damit unterhöhlt. Eine Folge sind nicht nur der wuchernde und immer teurer werdende Staatsapparat, sondern auch der schwindende Glaube der Bürger, dass der Staat das allgemeine Interesse aller  - im Wesentlichen die Herstellung von Sicherheit -  vertritt, und ein allgemeiner Vertrauensverlust in staatliche Institutionen und Politik. Solche Veränderungen widersprechen den Erwartungen der Bürger und auch den Vorstellungen unserer Partei vom Staatszweck. Mit der Ausrichtung des Staates auf die Veränderung der Gesellschaft werden zentrale Pfeiler der Eidgenossenschaft zersetzt.  

Ein Ausflug in die Geschichte 
Die Schweiz ist bei der Instrumentalisierung des Staates für progressive Ideen kein Sonderfall. So wurde etwa der amerikanische Staat in den 1930er Jahren unter Präsident Franklin D. Roosevelt [New Deal} und in den 1960er Jahren unter Lyndon B. Johnson [Great Society] massiv ausgebaut. Der aufgeblähte Staat nimmt dem Einzelnen zwar existenzielle Sorgen ab, versetzt ihn in aber auch in eine äussere und innere Abhängigkeit. Diese lähmt mit der Zeit seine Fähigkeit, sich ehrgeizige Ziele zu setzen und diese aus eigener Kraft zu erreichen. Statt auf Eigenverantwortung zu setzen, sorgt sich der Staat ums Wohlbefinden der Bürger und definiert dieses gleich selbst. In den 1980er Jahren erfolgte dann unter Ronald Reagan die Korrektur. Reagan stellte eine Reihe von Sozialprogrammen ein und senkte die Steuern. So entfachte er im amerikanischen Volk neue Energien, die diesem mehr Freiheit und mehr Wohlstand brachten.  

Wo ist das Problem? 
Es mag auf den ersten Blick normal und menschlich erscheinen, wenn Politiker versuchen, den Staat für die Verwirklichung ihrer Ideen zu verwenden. Entspricht dies nicht dem Grundsatz der Demokratie? Entscheidet nicht ein jeder gemäss seinen persönlichen Vorstellungen und Interessen? Wo genau liegt das Problem mit einem die Gesellschaft verändernden, progressiven Staat? Zwei Gesichtspunkte sind zentral. Erstens: Der Staat verwaltet das Gewaltmonopol. Das heisst, der Staat ist in seiner Stellung unangefochten und hat das Recht, zur Erfüllung seiner Aufgaben äusserste Gewaltmittel einzusetzen. Dazu zählen die Armee, die Polizei und die Gerichte, aber auch die Einsetzung, Anwendung und Auslegung des Rechts. Dies reicht von der Verfassung bis zum Lehrplan 21. Die absoluten Durchsetzungsmittel des Staates machen diese für Gesellschaftsveränderer besonders anziehend: Sie möchten ihn deshalb in den Dienst ihrer Ideen stellen. Die seit Generationen bruchlose und friedliche Entwicklung der Schweiz macht uns leicht vergessen, wie gefährlich, gewalttätig und brutal staatliche Akteure sein können. Die Bürger ehemaliger Diktaturen, etwa in Russland oder Deutschland, oder heutzutage die Zeugen von Clanherrschaft beispielsweise in arabischen, afrikanischen oder mittelamerikanischen Ländern, haben selbst erfahren oder mit ihren Augen gesehen, was Staatsgewalt heissen kann. Ein weiterer Gesichtspunkt ist die Handlungsebene. Gleich wie im Sport unterscheiden wir in der Politik zwischen den Spielregeln und dem Spiel. Bei Abstimmungen seine eigene Meinung ausdrücken, zählt zum Spiel; das Wesen des Staates zu verändern, betrifft die Spielregeln.  

Ohne Patriotismus geht es nicht 
Es ist offensichtlich, dass in einer Demokratie das Volk die Spielregeln ändern darf. Dies muss allerdings in voller Transparenz und Offenheit geschehen, nicht versteckt und nicht mit Mitteln der Gewalt. Jedenfalls sind die Behörden und die Bürger angehalten, bei ihrem Tun immer das Wohl des Ganzen, also der Nation, im Blick zu haben, also als Patrioten zu handeln, zu reden und zu denken. Dies setzt neben der natürlichen Heimatliebe Selbstdisziplin und eine freiheitliche Bildung der Persönlichkeit voraus. Andernfalls verkommt der Staat zum selbstgenügsamen, eigenmächtigen und verfügenden Moloch. Die politische Auseinandersetzung wird dann zum Kampf um eine Beute, die Staatsgewalt, die jeder nur für sich besitzen und für seine Zwecke einsetzen möchte. Dies ist zweifellos nicht, was wir wollen. Deshalb müssen wir die Volksrechte verteidigen und das, was die Schweiz freiheitlich und stark gemacht hat: Den liberalen und nicht den progressiven Staat.   

Anmerkung politonline d.a
Was den EGMR betrifft, so nimmt die
Kritik an der Arbeit des Gerichtshofs seit geraumer Zeit kontinuierlich zu. Ein Vorwurf der Briten lautet dahingehend, dass die Institution zu stark in nationale Entscheidungen eingreift; die Innenministerin Theresa May hatte sich daher im März 2013 mit dem Gedanken des Rückzugs ihres Landes aus dem Europäischen Gericht befasst; laut May braucht die Regierung bis zum Zeitpunkt der nächsten Parlamentswahl 2015 einen Plan zum künftigen Umgang mit dem Strassburger Gericht, der alle Optionen beinhaltet, also auch den Austritt. In einem Beitrag für den Sunday Telegraphvom 16. 3. 14 stellte David Cameron einen Katalog von 7 Punkten vor, die er als Voraussetzung für einen Verbleib seines Landes in der EU ansieht; dazu gehören u.a. eine grössere Zurückhaltung des EGMR sowie strengere Regelungen für die Einwanderung. Man muss sich nur einmal vor Augen halten, dass der Gerichtshof die Ausschaffungsinitiative als nicht kompatibel mit den europäischen Menschenrechten ansieht, um zu realisieren, dass eine derartige Sichtweise klar darauf hinausläuft, die Regierung eines Landes total zu entmachten.  

Gleich ob Veränderung der Gesellschaft, Familienrecht, sexuelle Orientierung, Gleichschaltung, diese Themen haben präzise Vorläufer, wie dies der Politikwissenschaftler und Soziologe Prof. Dr. Werner Münch, von 1991 bis 1993 Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt, in seinem Mitte März in Bozen gehaltenen Vortrag Feminismus- und Gender-Ideologie zerstören Ehe und Familie sowie unserer christliche Kultur und demokratische Zivilisation, erneut aufgezeigt hat:

Die 4. UNO-Weltfrauenkonferenz in Peking 1995 hatte in ihrer verabschiedeten Aktionsplattform 5 Ziele deutlich gemacht, die heute auch im UNO-Establishment eine eindeutige Mehrheit haben: Darin ist eigentlich alles Entscheidende gesagt: 

1.  In der Welt braucht es weniger Menschen und mehr sexuelle Vergnügungen. Es braucht die Abschaffung der Unterschiede zwischen Männern und Frauen sowie die Abschaffung der Vollzeit-Mütter. 

2.  Da mehr sexuelles Vergnügen zu mehr Kindern führen kann, braucht es freien Zugang zu Verhütung und Abtreibung für alle und Förderung homosexuellen Verhaltens, da es dabei nicht zur Empfängnis kommt. 

3.  In der Welt braucht es einen Sexualunterricht für Kinder und Jugendliche, der zu sexuellem Experimentieren ermutigt; es braucht die Abschaffung der Rechte der Eltern über ihre Kinder. 

4.  Die Welt braucht eine 50 zu 50 Mäner-Frauen- Quotenregelung für alle Arbeits- und Lebensbereiche. Alle Frauen müssen zu möglichst allen Zeiten einer Erwerbstätigkeit nachgehen. 

5.  Religionen, die diese Agenda nicht mitmachen, müssen der Lächerlichkeit preisgegeben werden.  

Die Dekonstruktion der Geschlechteridentitäten und die Beseitigung jeder moralischen Bewertung und Begrenzung sexueller Handlungen, d.h. also Abschaffung aller Normen und Grenzen der Sexualität, ist nach Peking in den Vordergrund gerückt worden und mit dem Zauberwort Geschlechtervielfalt versehen worden. Statt Zeugung als natürliche Weitergabe des Lebens wird die Forderung nach Adoption von Kindern und die Öffnung der künstlichen Fortpflanzung für LGBT-Paare gefordert. Die Gender-Ideologen festigen ihre Position durch eine Fülle von Gleichstellungs- oder Frauenbeauftragten, besonders in den Verwaltungen der Kommunen, der Länder und des Bundes mit Zutrittsrecht zu den Sitzungen von Gremien, Einsicht in Personalakten und Mitsprache bei Stellenbesetzungen. An den deutschen Hochschulen gibt es zur Zeit ca. 200 Stellen für Gender-Forschung  - was immer das heissen mag -  dominant mit Frauen besetzt, die sich also vornehmlich mit sich selbst beschäftigen. Und da dieser anthropologischen Revolution vor allem die biblische Schöpfungsordnung, die christliche Religion und die herkömmliche Familie im Wege stehen, werden diese besonders aggressiv bekämpft. Gender zerstört Ehe und Familie, entehrt die Würde des Menschen, schadet der Frau, da diese nur nach ihrem Einsatz am Arbeitsplatz bewertet wird, sie schadet dem Mann, weil er als Täter, der die Frau zum Opfer macht, verunglimpft wird und sie schadet dem Kind, weil es bei ihm vermehrt psychische Störungen verursacht. Durch den Abbau moralischer Orientierungen zerstört sie Ehe und Familie, weil sie insbesondere den Sinn der Ehe zur Weitergabe des Lebens verneint. 

Die genannten Ziele, Inhalte und Strategien werden nicht öffentlich diskutiert, weder im Parlament, noch in den Medien. Obwohl sie die Lebensbedingungen der Menschen massiv verändern, werden sie in den Konferenzen der UNO und ihren Unterorganisationen, auf zahlreichen Ebenen der EU, von einer Fülle von Lobbies, und von Gruppen mit beträchtlichen Finanzmitteln unterstützt, durch Beschlüsse und Aktionspläne der Regierungen entschieden und in den Nationalstaaten ohne parlamentarische Mitbeteiligung umgesetzt.  Das heisst also: Die strategische Durchsetzung erfolgt im Verborgenen. Eine Methode zur Durchsetzung bildet der kontinuierlich von politischer und medialer Propaganda begleitete ständige Versuch, neue, sehr fragwürdige gesetzliche Grundlagen zu schaffen, sogenannte Antidiskriminierungs- oder Hass-Gesetze, die eine strafrechtliche Verfolgung aller Kritiker und Gegner erlauben. Eine weitere Methode besteht darin, sich der Betreuungs- und Bildungseinrichtungen zu bemächtigen, um Kinder und Jugendliche so früh wie möglich im Sinne von Gender zu manipulieren. Die Kitas, die Kindertagesstätten, werden benutzt, um Voraussetzungen für die Befreiung der Frau aus den Herrschaftsverhältnissen der Ehe zu schaffen. Deshalb erhalten Frauen, die im Arbeitsprozess stehen, vom Staat viel höhere Finanzmittel als Frauen, die es vorziehen, ihre Kinder zu Hause zu erziehen. Dabei werden wissenschaftliche Erkenntnisse, dass die Bindung bei Kleinkindern Vertrauen und Sicherheit schafft, bewusst ignoriert, weil man derartige Ergebnisse für das Gender-Umerziehungsprogramm nicht gebrauchen kann. 

In den beiden letzten Jahrzehnten ist Gender eine Ideologie mit einem totalen Herrschaftsanspruch geworden. Sie hat sich als Pseudowissenschaft mit verhängnisvollen Folgen für Gesellschaft, Ehe, Familie und Gesellschaft entwickelt. So sucht man z.B. im schwarz-roten Koalitionsvertrag der Bundesregierung Deutschlands vergeblich eine Stelle, in der auf den grundgesetzlich garantierten besonderen Schutz von Ehe und Familie durch die staatliche Ordnung hingewiesen wird. Stattdessen ist folgender Satz zu lesen: Wir wissen, dass in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften Werte gelebt werden, die grundlegend für unsere Gesellschaft sind.Der Werteverfall und ein Verlust des Kulturniveaus sind längst spürbar, aber viele Bürger merken dies noch immer nicht, oder wollen es nicht wahrhaben. Gabriele Kuby hat ihr lesenswertes Buch Die globale sexuelle Revolution - Zerstörung der Freiheit im Namen der Freiheit mit folgendem Satz beendet: »Es ist höchste Zeit, die Schweigespirale zu durchbrechen. Je länger wir warten, umso höher wird der Preis. Wir können etwas verändern. Es gibt Tausende von Initiativen, die sich für die Würde des Menschen einsetzen. Es lohnt sich, sich für die geistige und moralische Erneuerung zu engagieren, welche auf unser europäisches Erbgut aufbaut - die wahre Quelle individueller und politischer Freiheit. Die Triumphe des Bösen sind immer nur Vorstufen für den Sieg des Guten.«  [6]                      

Auf politonline finden sich unter dem Begriff Gender zahlreiche Artikel, die die beabsichtigte Umstrukturierung unserer Gesellschaft zum Inhalt haben. Fakt ist zudem, dass sich die EU 1996 dazu verpflichtet hat, den Gender-Ansatz in sämtliche politische Konzepte und Massnahmen einzubinden, woraus allein schon hervorgeht, wie gegen unsere Überzeugung gerichtete Massnahmen in aller Heimlichkeit und entgegen jeglicher Demokratie unter Ausschluss der Bürger vorangetrieben werden. 

Auch Dr. Markus Erb vom Verein Bürger für Bürger legt unter Bezug auf die Pekinger Konferenz dar, dass wir Zeugen und Zielgruppe eines gesellschaftlichen Manipulationsvorhabens sind, das von langer Hand geplant ist und professionell durchgezogen wird: In den letzten 20 Jahren ist es den treibenden Kräften der WHO gelungen, Gender Mainstreaming sowohl in der EU als auch in der Schweiz zu etablieren und von oben herab zum zentralen Thema zu machen. Erb »hat Gender als das Resultat des messerscharfen Kampfes der radikalen Feministinnen gegen den Mann und gegen die Familie in ihrer traditionellen Form bezeichnet. Die Mann-Frau-Ehe und die Familie werden als Ursprung der Unterdrückung der Frau verunglimpft. Um die Frau zu befreien muss beides weg. Dazu koppelt man die Sexualität von der Fortpflanzung ab und erlöst damit die Frau von der Last der Familie und der Kinderpflege. Alle sexuellen Tabus werden fallengelassen, dafür werden alle möglichen sexuellen Interaktionen in wechselnden und rein der Vergnügung  dienenden Kombinationen gefördert. Letztlich führt Gender damit zum Ruin verlässlicher und bleibender Bindungen und ist damit zutiefst gegen die menschliche Natur gerichtet. So ist auch der neue Lehrplan für die Volksschule, LP21, vom Gender-Mainstreaming durchsetzt. Die Kinder werden gezwungen, alternative sexuelle Ausrichtungen als normal zu betrachten, sonst erfüllen sie diese Kompetenz nicht. Ihr Blick auf die elterliche Beziehung wird mit einem feministischen Filter versehen, was sie den Eltern entfremdet. Damit die Eltern nicht versuchen, ihre Kinder diesem schädlichen Einfluss zu entziehen, wird die Manipulation in den Schulfächern versteckt. Zwar ist dann kein Schulfach Sexualerziehung mehr vorhanden; im Deutschunterricht wird dafür aber zum Beispiel ein Märchen gelesen, in dem der Held nach vollbrachter Heldentat statt der Prinzessin den Prinzen zum Mann, respektive zur Frau nimmt.« 

Ende 2013 hatte das EP den von der portugiesischen sozialistischen Abgeordneten Edite Estrela eingebrachten Bericht, der u.a. einen flächendeckenden Sexualkunde-Unterricht für Grundschüler forderte, wenigstens mit knapper Mehrheit abgelehnt, wobei unsere Super-Grünen und -Sozialisten auf ihre Abstimmungsniederlage mit Empörung reagierten. Mit dem Votum beugt sich das Europaparlament dem Druck ultrakonservativer und reaktionärer Politiker und NGOs, kritisierte die Vizepräsidentin der Grünen im EP, Ulrike Lunacek, das Ergebnis. In dem vom Churer Bischof Vitus Huonder am 10. Dezember 2013 zum Tag der Menschenrechte verlesenen Bischofswort hiess es bereits damals, dass der Genderismus totalitäre Züge annimmt. »Mit grosser Sorge sieht die Kirche, dass in öffentlichen Diskussionen und in den Medien mehr und mehr nur noch die Argumente des Genderismus toleriert werden. Wer anders denkt, wird gesellschaftlich ausgegrenzt und muss mit juristischen Sanktionen rechnen. Auf diese Weise werden die Grundrechte des Menschen bezüglich Religion und freier Meinungsäußerung zunehmend beschnitten.« Was der Orientalist und Publizist Hans-Peter Raddatz im selben Monat schrieb, sei hier ebenfalls eingefügt: »Abgesehen von der Ablehnung der Christen als Personen, zielt die Radikalkultur auf die altkulturelle, speziell katholische, weil nachwuchsoffene Familie, deren Zukunftsfähigkeit systematisch einzuschränken ist. Weder sollten Verhütung und Abtreibung, noch die Kürzung der Finanzmittel für die Menschen mit altkulturellem Hintergrund gebremst werden, während sich mit der Immigration die völkische Nazi-Ideologie nun multivölkisch fortsetzt. Sie konzentriert sich auf das biologische Wachstum anderskultureller Bevölkerungsteile und ihrer staatlichen Alimentierung, wobei sich im Stile der NS- und Agitprop-Organisationen die pro-islamischen Erziehungskader den Strukturen der politischen und kirchlichen Bürokratie aufzwingen. Ähnliches trifft auf die Homosexualität zu, deren vollständige Emanzipation vom Heterobereich zum Kanon der Diversität und Toleranz gehört und im Gender-Mainstreaming den Geschlechterunterschied insgesamt beseitigen will.«  [7] 

Was darüber hinaus das Gefährliche am Lehrplan 21 ist, belegt Peter Aebersold: »Dieser stützt sich zugegebenermassen auf eine einzige, zudem umstrittene Ideologie, den Konstruktivismus. Die Anhänger der abstrusen Theorie behaupten, es gäbe keine objektive Wirklichkeit und Wahrheit. Deshalb könne Wissen nicht weitergegeben werden und die Schüler müssten sich ihre Wirklichkeit und Wahrheit selber konstruieren  -  selbst organisiertes, individualisierendes Lernen. Damit stellen sie sich gegen die wissenschaftliche Erkenntnis hinsichtlich der sozialen Natur des Menschen, der seinen Mitmenschen zum Lernen braucht. Auf dieser Grundlage haben Pestalozzi und andere Pädagogen die Schweizer Volksschule weltbekannt gemacht, unsere direkte Demokratie ermöglicht und unseren hohen Lebensstandard begründet. An den heutigen Pädagogischen Hochschulen werden die Lehrer bereits konstruktivistisch ausgebildet. Man erklärt ihnen, sie dürften ihr Wissen nicht an ihre Schüler weitergeben, sie nicht anleiten, nicht motivieren und nicht erziehen. Wenn die Junglehrer ihren Schülern nur noch Arbeitsblätter verteilen und ihnen überlassen, was sie damit anfangen, und wenn sie zusehen, wie die Kinder ihre Lebenszeit damit vergeuden, das Rad neu zu erfinden, dann werden die Kinder beim Lernen im Stich gelassen. Wenn es keine Rolle mehr spielt, ob etwas rot, orange oder grün ist, dann können die Kinder nicht nur Schulversager und arbeitsunfähig, sondern auch ernsthaft psychisch krank werden. Es sind nur  wenige EU-hörige Beamte, die den Konstruktivismus bewusst als trojanisches Pferd der Privatisierung des Service Public in der Schule einsetzen wollen. Weil der Lehrplan 21  - als Diktat für die 21 Deutschschweizer Kantone -  gegen das Recht auf Bildung, gegen die Kantonshoheit im Bildungswesen und gegen den Bildungsartikel verstösst und sowohl die direkte Demokratie als auch unseren Wohlstand gefährdet, muss einmal mehr das Volk zum Rechten sehen. Bald schon werden im Kanton Zürich, wie bereits in anderen Kantonen, Unterschriften gesammelt, um unsere Volksschule vor dem zentralistischen Lehrplan 21 der Schulvögte aus Bern zu verschonen.« 

Viele der zur Sexualisierung des Kindes ergangenen Vorschläge zeichnen sich durch eine derart widerwärtig perverse Einstellung aus, dass es ausgeschlossen ist, sie wiederzugeben. 

Die Alternative für Deutschland hat jetzt in Bezug auf das Gender-Mainstreaming resp. die Gender Diversity folgende Forderungen zur Beschlussfassung auf ihrem 4. Bundesparteitag vorgelegt:   

I.  Die Gender-Ideologie als durchgängiges politisches Leit- und Handlungsprinzip in Form einer Querschnittsaufgabe ist politisch, rechtlich und massenmedial in allen öffentlich- und privatrechtlichen Institutionen vollumfänglich zu beenden, wobei sich diese politische Gesamtforderung im Einzelnen wie folgt zusammensetzt: 

a.  Die AfD hält die politisch-bürokratische ›Abschaffung‹ der Unterschiede zwischen Männern und Frauen für objektiv unmöglich und deshalb für eine reine Steuergeldverschwendung. 

b.  Die AfD hält die politisch-bürokratische Abschaffung der Vollzeit-Mütter für unvereinbar mit den staatsvolkerhaltenden und volkswirtschaftlichen Interessen der Deutschen. 

c.  Die AFD lehnt es ab, daß alle Frauen zu möglichst allen Zeiten einer Erwerbsarbeit nachgehen müssen und fordert deshalb die unverzügliche Beendigung aller Versuche, Frauen bzw. Ehepaare in dieser Frage zu bevormunden.

d.  Die AfD hält die politisch-bürokratische und rechtliche Förderung bzw. die aktive massenmediale Werbung für Empfängnisverhütung, Abtreibung und homosexuelles Verhalten für unvereinbar mit den vitalen Interessen der Deutschen.  

e.  Die AfD hält einen Sexualkundeunterricht für Kinder und Jugendliche, der ›zu sexuellem Experimentieren ermutigen soll‹, für einen sittenwidrigen Eingriff in die Kinderseelen und für eine schwere Störung der natürlichen physisch-psychischen Entwicklung junger Menschen. 

f.  Die Alternative für Deutschland lehnt die politisch-bürokratische und rechtliche Aushöhlung bzw. die tendenzielle Abschaffung der Rechte der Eltern über ihre Kinder als unvereinbar mit dem Subsidiaritätsprinzip einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung ab. 

g.  Die AfD lehnt geschlechtsbezogene Quotenregelungen für bestimmte bzw. für alle Arbeits- und Lebensbereiche, aber auch jede Form der Quotierung nach anderen unveränderlichen soziodemographischen Merkmalen als naturrechts-, freiheits- und wettbewerbswidrig ab. 

h.  Die AfD weiß, daß die Gender-Ideologie mit den Glaubenswahrheiten aller monotheistischen Weltreligionen gänzlich unvereinbar ist und wendet sich deshalb zur Wahrung der Religionsfreiheit gegen alle Versuche der Gender-Lobby, die Weltreligionen der Lächerlichkeit preiszugeben.

II.  Die AfD fordert die ersatzlose Rücknahme aller Gesetze und Vorschriften im Sinne der Gender-Ideologie, wie  - mindestens-  zum Beispiel 

-  Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG)

-  Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

-  Paragraph 4 des Landeshochschulgesetzes Baden-Württemberg u.v.m.

-  sowie die unverzügliche Einstellung sämtlicher einschlägiger Gesetzgebungsvorhaben.

III.  Die AfD fordert durch Entzug sämtlicher Steuer?und Fördermittel 

-  die Streichung aller Stellen für sog. ›Gleichstellungsbeauftragte‹ (früher: ›Frauenbeauftragte‹)

-  die Schließung aller sog. ›Diversity Offices‹ in allen öffentlich- und privatrechtlichen Institutionen

-  sowie die Streichung sog. ›Gender Studies‹ im Hochschulwesen, sofortiger Ausschreibungsstop für ›Gender‹-Professuren und ein Ende der Zuordnung bestehender ›Gender‹-Lehrstühle zu wissenschaftlich anerkannten Lehrfächern. 

Begründung:

-  Die Deutschen brauchen wieder mehr eigene Kinder und gesunde Familien.

-  Die Gender-Ideologie ist grundgesetzwidrig in Bezug auf die Artikel 1 bis 6 des Grundgesetzes.  


In Anbetracht obiger Fakten wäre es an der Zeit, dass wir unsere diesbezüglich als absolut willfährig zu bezeichnenden Behörden dazu brächten, sich einmal ernsthaft damit auseinanderzusetzen, welche Kräfte hinter der uns vor allem von Herrn Deiss seinerzeit so ans Herz gelegten UNO in Wirklichkeit stehen, ohne dass wir je davon Kenntnis erhalten. Es stellt sich ferner die Frage, wie der Intelligenzgrad von Leuten beschaffen sein muss, um bei der Umsetzung derartiger Konzepte als Handlanger zu fungieren; desgleichen die Frage, wie ungefestigt man sein muss, um einer Indoktrinierung zu folgen, deren Zerstörungspotential offen zutage tritt.  

 

[1]  Medienmitteilung der SVP Schweiz vom 25. März 2015 
Bericht für eine Modernisierung des Familienrechts

[2]  http://www.ejpd.admin.ch/dam/data/bj/aktuell/news/2015/2015-03-250/ber-br-d.pdf  Modernisierung des Familienrechts - Bericht des Bundesrates zum Postulat Fehr (12.3607)

[3]  Editorial SVP Schweiz vom 27. März 2015  
Für Freiheit und Volksrechte  -  von Nationalrat Thomas de Courten Rünenberg (BL)

[4]  Tageswochevom 3. Dezember 2014

[5]  Tageswoche vom 28. August 2014

[6]  Siehe hierzu http://www.gender-kritik.com/grundlagen/dale-oleary-gender-vereinten-nationen  
Dale O’Leary:
Die Gender Agenda  -  Die Verfasserin war Teilnehmerin der Konferenz in Peking. In ihrem Buch schildert die  schildert die amerikanische Journalistin und damalige Augenzeugin, Dale O’Leary, was im Hintergrund geschah und wie den UN-Vertretern der ärmeren Länder das Gender-Mainstreaming Konzept aufgezwungen wurde.

[7]  http://web.tuomi-media.de/dno2/Dateien/NO613-6.pdf  
http://www.pi-news.net/2013/12/h-p-raddatz-bischof-medien-und-meuten/  7. 12. 13 
Hans-Peter Raddatz über den Limburger Bischof und die Medien