Seltsame Verbündete - Von Ulrich Schlüer

Der Europarat verlangt von der Schweiz die Annullierung eines hier demokratisch getroffenen Entscheids. Aus «Respekt vor der Religionsfreiheit»

sei das von Volk und Ständen der Schweiz demokratisch und überaus deutlich beschlossene Minarettverbot aufzuheben. Und von einem Verbot der Totalvermummung dürfe nicht mehr gesprochen werden - aus Respekt vor der angeblichen «Religionsfreiheit ». Solches zu fordern masst sich der Europarat an. Aussagen, die auch dann als bedenkliche Angriffe auf die Demokratie zu werten sind, wenn die Beschlüsse des Europarats für keinen Staat verbindlich sind. Hat, muss man sich fragen, der in der Spätpubertät steckende konvertierte Islamist Nicolas Blancho mit dem hochwohllöblichen Gremium zu Strassburg nicht einen feinen Verbündeten erhalten?
Er, Blancho, ist es ja, der «aus Respekt vor seiner Religion» und der von dieser verbreiteten «Kultur» das Züchtigungsrecht gegen unbotmässige Frauen für sich im Namen angeblicher
Religionsfreiheit in Anspruch nimmt. Und auch das Steinigungsrecht, wenn die Züchtigung die verlangte Unterordnung der Frau nicht durchzusetzen vermag. Wo die Religionsfreiheit zum Fetisch, zum unumstösslichen Bürokraten-Dogma erhoben wird, lässt sich jede Unmenschlichkeit durchsetzen - neuerdings mit dem Segen des Europarats.
 
In der Schweiz gilt - nach unseren demokratischen Verfassungsregeln beschlossen - seit vielen Jahren das Schächtverbot. Anliegen des Tierschutzes, so stellte es unser Souverän klar, seien bezüglich Schächtverbot höher zu gewichten als von Einzelnen aus der  Religionsfreiheit abgeleitete Ansprüche. Muss das Schächtverbot, weil weltentrückte Schönredner zu Strassburg die Religionsfreiheit zu einem über allem anderen stehenden Prinzip erheben, jetzt etwa auch weichen?
 
Apartheid auf dem Friedhof - mit Religionsfreiheit begründet?
Und der Anspruch auf muslimische Friedhöfe, wo zuvor - selbstverständlich ebenfalls auf Grund der  «Religionsfreiheit» - alle Erde wegzuschaffen wäre, weil darin Gebeine von Christen, also von «Unreinen» geruht haben könnten? Will der Europarat uns auch solches verordnen? Also durchsetzen, dass toten Muslimen - ebenfalls auf der Grundlage der Religionsfreiheit - nicht zuzumuten sei, am gleichen Ort zu ruhen, wo auch «unreine» Christen ruhen. Auch wenn Europarats-Entscheide für keinen Staat verbindlich sind, ist das Strassburger Verdikt ein Weckruf: Der Europarat, einst Hort abendländisch-europäischer Werte, verordnet Europa die Islamisierung. Dies im Namen angeblicher Religionsfreiheit: für eine Religion, die wie keine andere auf dieser Welt auf ihrem Alleinvertretungsanspruch beharrt - wofür das Minarett als Symbol steht. Einen Anspruch, den Islamisten notfalls selbst unter Gewaltanwendung durchsetzen. Haben also europäische Werte gemäss Europarats-Entscheid vor diesem mit Religionsfreiheit begründeten Machtanspruch zu kapitulieren?
 
Gleichberechtigung, persönliche Freiheit, Demokratie, Volkssouveränität: Der Europarat opfert diese in Europa Wirklichkeit gewordenen Errungenschaften der Islamisierung. Nur der Souverän, nur der seine Rechte unerschrocken wahrnehmende Bürger kann diesen Ausverkauf europäischer Werte, den die sich als Elite wähnende Versammlung zu Strassburg eingeleitet hat, noch stoppen. Die Zeiger der Uhr stehen auf Fünf vor zwölf [1].   
 
Pukelsheim und Co.
Wo immer in Schweizer Kantonen noch kleine Wahlkreise für die Bestellung des Kantonalparlaments existieren, räsonieren Staatsrechtler mit gefurchter Stirn über angeblich nicht respektierten Wählerwillen. Denn wo ein Wahlkreis nur wenige Sitze zu vergeben habe, da würden die etablierten Parteien bevorzugt, die neuen und kleinen Parteien aber benachteiligt. Sagen die Staatsrechtler. Denn neue Parteien müssten in einem Wahlkreis mit z. B. nur vier Sitzen nahezu unmögliche zwanzig Prozent aller Stimmen erreichen, bis ein Sitz im Kantonsparlament nur schon in Reichweite käme. In Wahlkreisen mit vielen Sitzen genügten dagegen drei bis fünf Prozent zur Ergatterung eines Sitzes. Nur dieser kleine Prozentsatz eröffne Chancen. Nur solch kleiner Prozentansatz sei gerecht.
 
Numerische Gerechtigkeit
Im Dienste der Herstellung angeblich «numerischer Gerechtigkeit» wurde ein deutscher Professor - er heisst Pukelsheim - bemüht, auf dass er der Schweiz «mehr Gerechtigkeit» in Parlamentswahlen beibringe. Professor Pukelsheim präsentierte alsbald ein neues kompliziertes Wahlverfahren, das kleinen Parteien erlaubt, erreichte Wählerstimmen so zusammenzufassen, dass Wahlkreis-Grenzen gewissermassen gesprengt werden, eine grenzüberschreitende Addition also Zusatz- oder überhaupt Sitze garantiere. Professor Pukelsheims Verfahren wird derzeit einem Kanton nach dem andern aufgedrängt - meist mit der Drohung unterlegt, das Bundesgericht werde dem, der es nicht freiwillig übernehme, schon Beine machen. Lausanne könne Pukelsheim um der demokratischen Gerechtigkeit willen auch zwangsweise verordnen.
 
Mathematiker diktieren
Das Pukelsheim-Verfahren hat grossen Parteien - ohne dass diese Wähler verloren hätten - erheblich Sitze weggenommen. Der SVP wahrscheinlich am meisten. Das neue Wahlverfahren teilte kleinen, zumeist eher links stehenden Splitterparteien dafür mehr Sitze zu - von oben herab, nicht vom Wähler gewollt. Allerdings: Der Vormarsch der SVP in allen Kantonen konnte mit dem neuen Verfahren zwar leicht verzögert, keineswegs aber gestoppt werden. Die künstlich herbeigeführten Pukelsheim-Verluste konnte die SVP in nahezu allen Kantonen durch Erhöhung ihrer Wähleranteile in der nächstfolgenden Wahl bereits wieder ausgleichen, oft sogar übertreffen.
 
Relikt Graubünden
Es gibt in der Schweiz noch einen einzigen Kanton, Graubünden, der sein Parlament im Majorzverfahren, also in Einer-Wahlkreisen wählt. Dort muss eine neue kleine Partei also gegen 50 % aller Stimmen erreichen, bis sie sich gegen Etablierte durchsetzen kann - ein fast unüberwindliches Wahlhindernis. Es müsste Herrn Pukelsheim die Zornesröte ins Gesicht treiben. Doch niemand, absolut niemand bemüht den Professor Pukelsheim in den Kanton Graubünden. Und kein Bundesgericht droht Intervention von oben an. Warum wohl? Etwa deshalb, weil die Anwendung der Pukelsheimer Wahlzähl-Methode in Graubünden nicht – wie in allen andern Kantonen – die SVP schröpfen würde? Weil der Bündner Pukelsheim die SVP vielmehr nachhaltig begünstigen würde…..
 
Man sieht: Was in Zürich, in Bern, im Aargau allein als «gerecht» bezeichnet und unter Bundesgerichts-Androhung durchgesetzt wurde, davon wird Graubünden stillschweigend verschont. Gerecht ist nicht, was Wähler begünstigt. Schreibtisch-Gerechtigkeit herrscht in helvetischen Landen erst, wenn die SVP um Wahlerfolge gebracht werden kann [2].
 
 
 [1] Komitee «Ja zum Minarettverbot», Postfach 23, 8416 Flaach  
www.minarette.ch  -– info@minarette.ch
[2] Schweizerzeit Nr. 13. vom 25. Juli 2010
http://www.schweizerzeit.ch/frame_aktuell.htm