Falschmeldung in der Tagesschau

Der Rahmenvertrag mit der EU ist in der ganzen Schweiz ein Thema.

Das war er  auch in der Tagesschau vom 1. Mai.

Zur besten Sendezeit wurde allerdings eine Falschmeldung verbreitet. Wie es hiess, habe sich der Wind in Sachen Europapolitik im Volk gedreht, wie neueste Umfragewerte zeigten. Den Zuschauern wurde suggeriert, dass eine Mehrheit der Bevölkerung für ein Rahmenabkommen sei. Schaut man sich jedoch die Umfrage an, so stellt man fest, dass wichtige Fakten verschwiegen wurden und die Behauptung nicht gestützt ist. So will eine Mehrheit der Befragten die Beziehung Schweiz-EU auf dem jetzigen Niveau beibehalten oder sogar reduzieren.
Das Sachgerechtigkeitsverbot wurde in dieser Sendung gleich mehrmals verletzt, so dass eine Popularbeschwerde bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) eingereicht worden ist. 

Wie die SVP soeben erklärt hat, fordert sie beim EU-Rahmenabkommen einen Übungsabbruch; der Bundesrat hatte am 4. Juli mit der EU über den   Zwischenstand der Verhandlungen kommuniziert. Inwiefern der Bundesrat der EU noch stärker entgegenkommen will als bisher kommuniziert, ist nach wie vor unklar. Dies trotz aller Beteuerungen, dass es rote Linien gibt, die er nicht überschreiten werde. Trotz dieser roten Linien will er jedoch im Sommer bei den flankierenden Massnahmen die Meinung der Sozialpartner und der Kantone einholen. Dies zeigt, wie verfahren die Situation ist, und rote Linien wohl doch nicht ganz rot sind. 

Klar ist jedoch, dass das Rahmenabkommen dem Ziel dient, dass die Schweiz die EU-Gesetzgebung in wichtigen Bereichen automatisch übernimmt, ohne dass sie noch selbst entscheiden kann. Damit wären die bewährte Selbstbestimmung unseres Landes und insbesondere das Stimmrecht der Schweizerinnen und Schweizer verscherbelt. Die Souveränität der Schweiz als Gesetzgeberin im eigenen Land würde aufgegeben, da die Gesetzesübernahmen zwingend erfolgen würden. Bei Nichtbefolgung hätte die EU das Recht, Sanktionen zu ergreifen; fremde Richter wären somit Tatsache.

Die SVP verlangt nun vom Bundesrat, dass er der EU endlich reinen Wein einschenkt. Ein Rahmenabkommen mit der EU ist für die Schweiz kein gangbarer Weg. Nur selbstbestimmt kann die Schweiz Schweiz bleiben.  

Zum Thema E-Voting 
Dieses stellt ein zu grosses Manipulationsrisiko für die direkte Demokratie dar. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Juni beschlossen, eine Vernehmlassung zu eröffnen. Sein Ziel ist es, das E-Voting als dritten ordentlichen Stimmkanal aufzubauen. Nun schafft die elektronische Stimmabgabe bekanntlich neue Möglichkeiten der Manipulation und der Störungsanfälligkeit, was die Glaubwürdigkeit der direkten Demokratie mit ihrer brieflichen und persönlichen Stimmabgabe schwächen würde. E-Voting ist unnötig, kostet viel, bindet grosse Ressourcen in den Verwaltungen und gefährdet das Vertrauen der Bürger in die Resultate unserer Wahlen und Abstimmungen.

In den letzten Jahren haben die Diskussionen in Bezug auf Datensicherheit und Wahlmanipulationen mit den neuen technologischen Möglichkeiten zugenommen. Die geplante Einführung der E-Voting-Systeme beinhaltet ein Klumpenrisiko und zum Schluss werden nur noch wenige IT-Experten wissen, ob Wahlen oder Abstimmungen korrekt verlaufen sind. Zudem erleichtert die Abwicklung über das Internet die Einflussnahme ausländischer Akteure auf unser politisches System. Die Ergebnisse von Wahlen und Abstimmungen sollen für jeden nachvollziehbar sein. Manipulationen müssen ausgeschlossen und das Stimmgeheimnis bewahrt bleiben, was mit dem heutigen bewährten System der dezentralen Auszählung von Stimmzetteln gegeben ist. Die SVP bekämpft daher die flächendeckende zentralistische Einführung von E-Voting. Bereits eine versuchte Manipulation würde das Vertrauen der Stimmbürger in die direkte Demokratie massiv schwächen. 

Asylverfahren: Beschleunigt in die Sozialhilfe? 
Eine beschleunigte Abwicklung der Asylverfahren wäre positiv. Doch es werden die falschen Leute beschleunigt bearbeitet, weil unsere Asylpolitik grundsätzliche Konzeptionsfehler hat. Die SVP lehnt daher die kostenintensive und bürokratische Neustrukturierung des Asylbereichs, wie sie der Bundesrat am 8. Juni verabschiedet hat, ab. Denn beim Austritt aus der Schweiz wäre eine Beschleunigung wünschenswert und nötig, und nicht beim Eintritt. 

Die Asylpolitik der Schweiz sollte grundsätzlich darauf ausgerichtet sein, echte, nach der Genfer Konvention an Leib und Leben gefährdete Personen ins Land zu lassen und ins Asylverfahren aufzunehmen; diesbezüglich wäre eine Beschleunigung der Verfahren auch im Sinne der SVP. Die Tausende von Wirtschafts- und Sozialmigranten hingegen, die ganz offensichtlich auf der Suche nach einem besseren Leben sind, oder solche, die schon in einem anderen Dublin-Staat registriert wurden sowie jene, die ihre Identität verschleiern, sollten bereits an der Grenze abgewiesen und gar nicht erst ins Land gelassen werden. Sie erhalten sowieso kein Asyl. Deshalb sollten wir diese Verfahren nicht beschleunigen, sondern sie uns gänzlich ersparen, indem entsprechende Personen an der Grenze abgewiesen oder nach dem Aufgriff sofort an die Grenze zurückgestellt werden.

Leider herrscht seit Jahren ein grosses Vollzugsproblem. Den eingeschlagenen Weg, möglichst viele Asylbewerber zuerst ins Land zu lassen  - oder gar durch Familiennachzug nachzuholen -  um sie danach mit einem aufwendigen, komplizierten und teuren Apparat zu managen, erachten wir als kontraproduktiv. Einmal ins Verfahren aufgenommene Wirtschafts- und Sozialmigranten wird die Schweiz kaum mehr los, schnellere Verfahren und Bundeszentren hin oder her. Mit der Zunahme der Asylgesuche in der Zeit von Bundesrätin Sommaruga stieg auch die Zahl jener, die auf Jahre hinaus in der Schweiz leben werden. Laut dem Staatssekretariat für Migration liegt die Erwerbsquote von anerkannten Flüchtlingen nach 10 Jahren bei lediglich 48 %, bei vorläufig aufgenommenen Personen sogar nur bei 25 %. Und viele bleiben trotz Arbeitsstelle auf ergänzende Sozialhilfe angewiesen.

Mit der heute aufgegleisten attraktivitätsoptimierten Asylpolitik, gepaart mit schwachen Rückführungszahlen abgelehnter Asylbewerber, plus Gratis-Anwälten, führen schnellere Asylverfahren logischerweise dazu, dass noch mehr Migranten in noch kürzerer Zeit der Sozialhilfe zugeführt werden und ihre Familien nachziehen können. Den Kantonen werden sinkende Zuweisungszahlen vorgegaukelt. Diese wird es aber nur geben, wenn grundsätzlich weniger Asylsuchende ins Land kommen und wegen den beschleunigten Verfahren nur marginal. Der Fokus in der Asylpolitik müsste beim Vollzug und damit bei der Rückschaffung der Wirtschafts- und Sozialmigranten liegen. Doch dazu sind die heute beschlossenen Änderungen nicht wirklich tauglich.      

Keine Arbeitslosengelder für Grenzgänger  
Der Parteivorstand der SVP Schweiz traf sich am 22. 6. in Neuenburg zu einer Sitzung. Auf Antrag der SVP Genf und der SVP Tessin werden alle kantonalen Fraktionen beauftragt, Standesinitiativen zu lancieren, damit die Schweiz künftig nicht auch noch ausländischen Grenzgängern Arbeitslosengelder ausbezahlt. Die Kosten der Masseneinwanderung für Infrastruktur, Sozialversicherungen, Schulen, etc., sind bereits heute viel zu hoch. Es darf nicht angehen, dass die Schweizer nun auch noch für Grenzgänger Arbeitslosenversicherungsgelder zu bezahlen haben. Wer keine Arbeit mehr in der Schweiz bekommt, hat das Land unmittelbar zu verlassen. Der Parteivorstand hat ferner einstimmig die JA-Parole gefasst, damit Sozialdetektive zur Missbrauchsbekämpfung zugelassen werden.  

Wird einer der 320.000 in der Schweiz arbeitenden Grenzgänger arbeitslos, ist für ihn nicht die schweizerische Arbeitslosenversicherung (ALV) zuständig, sondern deren Pendant im jeweiligen Wohnsitzstaat. Die EU-Arbeitsminister haben nun eine radikale Abkehr von diesem System beschlossen. Zukünftig soll nicht mehr der Wohnstaat des Grenzgängers für die Ausrichtung der Arbeitslosengelder zuständig sein, sondern der Staat, in dem der arbeitslos gewordene Grenzgänger zuletzt gearbeitet hat. Das Staatssekretariat für Migration beziffert die Mehrkosten dafür auf jährlich mehrere Hundert Millionen Franken. Mit einer derartigen Ausweitung der Sozialleistungen für Ausländer in der Schweiz würde die Masseneinwanderung zusätzlich explodieren. Der Parteivorstand erwartet von den kantonalen Fraktionen, dass sie mit einer Standesinitiative, insbesondere in den Grenzkantonen, entsprechend Druck auf den Bund machen, dass die Schweiz Klartext spricht und eine solche EU-Regelung nicht übernimmt. 

Über die Asylschiene in die Sozialhilfe 
Wie die Zürcher Nationalrätin Barbara Steinemann u.a. ausführt, ist eine zusätzliche finanzielle Zeitbombe für die Gemeinden bislang weitgehend unbeachtet geblieben: Wer über die Asylschiene in die Schweiz einwandert, erhält automatisch das Recht auf Fürsorgeleistungen, entweder auf Sozialhilfe nach Asyltarifen oder mit der Anerkennung als Flüchtling auf Sozialhilfe gemäss Skos-Richtlinien. Der Bund übernimmt die Fürsorge in den ersten Jahren mittels Pauschalen. Die Kosten dafür sind für das laufende Jahr 2018 auf 1,38 Mia. Franken budgetiert. Vor 10 Jahren waren es noch 600 Mio. gewesen. Die Steigerung um volle 130 % innert einer Dekade zeigt zum einen die markant zunehmende Zahl der zu versorgenden Asylpersonen auf, zum anderen aber auch deren schlechte Integration. Nach 5 bzw. 7 Jahren zieht sich Bern aus den Pauschalzahlungen (rund 1.500 Fr. pro Asylant und Monat) zurück, so dass der Aufwand für deren Sozialleistungen dann vollständig den Kantonen und Gemeinden zur Last fällt.

Ganz gleich, ob der Bundes-, der Kantons- resp. Gemeindesteuerzahler zur Kasse gebeten wird, immer mehr Menschen mit Migrationshintergrund leben in der Schweiz von Geldern der Allgemeinheit. Gab es bis zur Jahrtausendwende kaum ein anderes Land mit hohem Ausländeranteil, das mehr und bessere Karrieren ermöglichte als die Schweiz, so ist diese Integrationskraft mittlerweile gesprengt. Verdrängungseffekte, schlechte Qualifikationen, andere Einstellung zur Arbeit, zu wenig Stellen im niederschwelligen Arbeitsmarkt, aber vor allem auch zu hohe Sozialleistungen, dürften die Gründe sein, warum die Wirksamkeit des staatlichen Geldsegens äusserst fraglich ist. 

Mehr als eine halbe Milliarde Sozialhilfe für Eritreer 
Am Beispiel der Eritreer lässt sich die finanzielle Herausforderung, die wir noch wie eine Bugwelle vor uns herschieben, anschaulich darstellen: 31 500 eritreische Staatsangehörige waren Ende 2016 hierzulande von der Sozialhilfe abhängig. Da Bund, Kantone und Gemeinden jeweils Teile des Aufwands tragen, lässt sich nicht genau eruieren, welche Summe die Allgemeinheit für jene Menschen aufzubringen hat. Rechnet man mit der Bundespauschale von 1.500 Fr. pro Asylperson und Monat, so erhält man die Summe von 567 Mio. Franken pro Jahr – allein für die Sozialhilfe an Eritreer. Gesundheits-, Bildungs- und andere Verwaltungskosten sind bei diesem Betrag noch nicht eingeschlossen.

Die Landsleute vom Horn von Afrika machen hierzulande mittlerweile 9,3 % aller Fürsorgeabhängigen aus. Doch nicht nur bei aussereuropäischen Sozialhilfe-Bezügern ist eine bedenkliche Entwicklung zu verzeichnen. Während die Anzahl Schweizer Sozialhilfeempfänger über die letzten Jahre konstant geblieben ist, hat jene der sozialstaatsabhängigen EU-Bürger markant zugenommen: Waren es 2007 – im Jahr des Wegfalls der Höchstzahlen und Kontingente - noch 27 600 EU-Fürsorgebezüger, so waren es Ende 2016 41 800 Begünstige der PFZ – eine Steigerung um 51 %. Von einer Bereicherung kann also nur aus der Sicht der Zuwanderer gesprochen werden.

Apropos negative Auswirkungen der Personenfreizügigkeit: Die Zahl der Sozialhilfebeziehenden, die das 50. Altersjahr überschritten haben, hat sich innert 12 Jahren um 80 % erhöht, von 29 200 im Jahr 2005 auf 52 200 Personen in 2016. All jene, die sich auf Grund von Stellenverlust zur Frühpensionierung genötigt sahen, sind hierbei natürlich noch nicht berücksichtigt.

Rund 330 000 Menschen sind offiziell von der Fürsorge abhängig  Insgesamt lebten am Stichdatum 31. Dezember 2016  

-   66 750 Asylpersonen

-   25 300 anerkannte Flüchtlinge, für die der Bund noch Pauschalen zahlt und

-   237 300 Personen mit ordentlicher Aufenthaltsbewilligung bzw. Schweizer Bürgerrecht

von Sozialhilfe. Die Erfahrung zeigt: Wer mehrere Jahre vom Sozialstaat gelebt hat, findet kaum den Weg zurück in die wirtschaftliche Selbständigkeit. Mit horrenden Kostenfolgen: Ein Einpersonen-Haushalt erhält pro Jahr etwa 32.000 Fr., eine vierköpfige Familie mindestens 60.000 Fr. oder eine sechsköpfige Familie im Minimum 72.000 Franken. Damit türmen sich in beispielsweise 15 Jahren 470.000 Fr., 900.000 Fr. bzw. mehr als eine Million Sozialhilfegelder auf. Kostenintensive Fälle wie Heimplatzierungen, Aufenthalte in Frauenhäusern oder jahrelange Integrationskurse noch nicht einberechnet. Mit Erreichen des Rentenalters erhalten alle Anspruch auf AHV und Ergänzungsleistungen, auch wer nie einen einzigen Franken einbezahlt hat.

Unser Sozialsystem kann nur funktionieren, wenn die Zuwanderung begrenzt wird. Internationale Vereinbarungen würden uns wenig Einfluss lassen, so der allgemeine Tenor. Die Frage ist vielmehr, wie lange dies unser Sozialstaat aushält. 

Die Revision des Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsgesetzes
Diese hat der Parteivorstand hat am 22. 6. einstimmig angenommen. Mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Strassburg war die Schweiz gerügt worden, es fehle die gesetzliche Grundlage für den Einsatz von sogenannten Sozialdetektiven. Mit einem solchen kann jedoch dem Sozialmissbrauch ein Riegel geschoben werden. Es darf nicht sein, dass es möglich ist, lieber eine IV-Rente zu beziehen als zu arbeiten. Das gefährdet die Renten derjenigen, die wirklich auf diese angewiesen sind. Linke Kreise mit der Unterstützung der SP und der Grünen decken mit dem ergriffenen Referendum gegen dieses Gesetz den Sozialmissbrauch. Das ist unsozial, ungerecht und unschweizerisch. Der Parteivorstand erachtet es als dringend notwendig, dass Überwachungen auch weiterhin möglich sind, um den Missbrauch unseres Sozialsystems zu verhindern.        

Die SVP bekämpft das neue Mediengesetz 
Mit dem am 21. 6. vom Bundesrat in die Vernehmlassung gegebenen Mediengesetz würde künftig auch der Internetbereich reguliert und es könnten Subventionen an weitere Medienanbieter gesprochen werden. Die SVP lehnt diese Verstaatlichungstendenzen im Medienbereich dezidiert ab. Staatliche Medienförderung ist falsch: Sie schafft Fehlanreize und gefährliche Abhängigkeiten. Der Bund hat hierfür auch keine verfassungsmässige Kompetenz. Der Bundesrat greift mit dem Mediengesetz in die Freiheit des Internets ein. Online-Medienangebote mit vielen audiovisuellen Beiträgen sollen finanziell unterstützt werden, textlastige Medienangebote sollen leer ausgehen. Die Vorlage ist ebenso unausgegoren wie unnötig. 

Statt den Service-public-Auftrag endlich zu klären, soll er mit dem Mediengesetz auch auf den Online-Bereich ausgedehnt werden. Online-Medien  - und damit auch alle Verlagshäuser -  sollen sich um Leistungsaufträge bewerben können. Damit würde faktisch eine Regulierung der Printmedien durch die Hintertüre erreicht. Dafür hat der Bund nach bisheriger einhelliger Auffassung keine verfassungsmässige Kompetenz.

Gerade im Online-Bereich gibt es bereits unzählige Medienangebote und eine riesige Vielfalt. Vor allem auch ausserhalb der bekannten Verlagshäuser sind viele Anbieter tätig. Diese kleinen Player sind oft rentabel und sehr innovativ. Hier spielt der Markt. Und dennoch will der Bund ausgewählte Projekte fördern. Das riecht nach gesuchter Einflussnahme, Bevorzugung genehmer Online-Angebote und Benachteiligung der unliebsamen. Bereits vorhandene Anbieter sollen durch staatlich finanzierte Anbieter konkurrenziert werden. Ein Unding.

Medienvielfalt und Medienfreiheit setzen finanzielle Unabhängigkeit vom Staat voraus. Das Mediengesetz bewirkt das genaue Gegenteil. Deshalb wird die SVP diese Vernehmlassungsvorlage ablehnen und eigene Vorschläge einbringen, welche die unternehmerische Freiheit stärken und die Angebotsvielfalt weiterhin gewährleisten.