Falschmeldung in der Tagesschau 08.07.2018 23:23
Der Rahmenvertrag mit der EU ist in der ganzen Schweiz ein Thema.
Das war er auch in der Tagesschau vom 1. Mai.
Zur besten Sendezeit wurde allerdings eine Falschmeldung verbreitet. Wie es hiess, habe sich der Wind in Sachen Europapolitik im Volk gedreht, wie neueste Umfragewerte zeigten. Den Zuschauern wurde suggeriert, dass eine Mehrheit der Bevölkerung für ein Rahmenabkommen sei. Schaut man sich jedoch die Umfrage an, so stellt man fest, dass wichtige Fakten verschwiegen wurden und die Behauptung nicht gestützt ist. So will eine Mehrheit der Befragten die Beziehung Schweiz-EU auf dem jetzigen Niveau beibehalten oder sogar reduzieren.
Das Sachgerechtigkeitsverbot wurde in dieser
Sendung gleich mehrmals verletzt, so dass eine Popularbeschwerde bei der
Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) eingereicht worden
ist.
Wie die SVP soeben erklärt hat, fordert sie beim
EU-Rahmenabkommen einen Übungsabbruch; der Bundesrat hatte am 4. Juli mit der
EU über den Zwischenstand der Verhandlungen
kommuniziert. Inwiefern der Bundesrat der EU noch stärker entgegenkommen will
als bisher kommuniziert, ist nach wie vor unklar. Dies trotz aller
Beteuerungen, dass es rote Linien gibt, die er nicht überschreiten werde. Trotz
dieser roten Linien will er jedoch im Sommer bei den flankierenden Massnahmen
die Meinung der Sozialpartner und der Kantone einholen. Dies zeigt, wie
verfahren die Situation ist, und rote Linien wohl doch nicht ganz rot
sind.
Klar ist jedoch, dass das Rahmenabkommen dem Ziel
dient, dass die Schweiz die EU-Gesetzgebung in wichtigen Bereichen automatisch
übernimmt, ohne dass sie noch selbst entscheiden kann. Damit wären die bewährte
Selbstbestimmung unseres Landes und insbesondere das Stimmrecht der
Schweizerinnen und Schweizer verscherbelt. Die Souveränität der Schweiz als
Gesetzgeberin im eigenen Land würde aufgegeben, da die Gesetzesübernahmen
zwingend erfolgen würden. Bei Nichtbefolgung hätte die EU das Recht, Sanktionen
zu ergreifen; fremde Richter wären somit Tatsache.
Die SVP verlangt nun vom Bundesrat, dass er der EU
endlich reinen Wein einschenkt. Ein Rahmenabkommen mit der EU ist für die
Schweiz kein gangbarer Weg. Nur selbstbestimmt kann die Schweiz Schweiz bleiben.
Zum Thema E-Voting Dieses stellt ein zu grosses Manipulationsrisiko
für die direkte Demokratie dar. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27.
Juni beschlossen, eine Vernehmlassung zu eröffnen. Sein Ziel ist es, das E-Voting
als dritten ordentlichen Stimmkanal aufzubauen. Nun schafft die elektronische
Stimmabgabe bekanntlich neue Möglichkeiten der Manipulation und der Störungsanfälligkeit,
was die Glaubwürdigkeit der direkten Demokratie mit ihrer brieflichen und persönlichen
Stimmabgabe schwächen würde. E-Voting ist unnötig, kostet viel, bindet grosse
Ressourcen in den Verwaltungen und gefährdet das Vertrauen der Bürger in die
Resultate unserer Wahlen und Abstimmungen.
In den letzten Jahren haben die Diskussionen in
Bezug auf Datensicherheit und Wahlmanipulationen mit den neuen technologischen
Möglichkeiten zugenommen. Die geplante Einführung der E-Voting-Systeme
beinhaltet ein Klumpenrisiko und zum Schluss werden nur noch wenige IT-Experten
wissen, ob Wahlen oder Abstimmungen korrekt verlaufen sind. Zudem erleichtert
die Abwicklung über das Internet die Einflussnahme ausländischer Akteure auf
unser politisches System. Die Ergebnisse von Wahlen und Abstimmungen sollen für
jeden nachvollziehbar sein. Manipulationen müssen ausgeschlossen und das
Stimmgeheimnis bewahrt bleiben, was mit dem heutigen bewährten System der
dezentralen Auszählung von Stimmzetteln gegeben ist. Die SVP bekämpft daher die
flächendeckende zentralistische Einführung von E-Voting. Bereits eine versuchte
Manipulation würde das Vertrauen der Stimmbürger in die direkte Demokratie
massiv schwächen.
Asylverfahren: Beschleunigt in die Sozialhilfe? Eine beschleunigte Abwicklung der Asylverfahren
wäre positiv. Doch es werden die falschen Leute ›beschleunigt
bearbeitet‹, weil unsere Asylpolitik
grundsätzliche Konzeptionsfehler hat. Die SVP lehnt daher die kostenintensive
und bürokratische Neustrukturierung des Asylbereichs, wie sie der Bundesrat am
8. Juni verabschiedet hat, ab. Denn beim ›Austritt‹ aus der Schweiz wäre eine Beschleunigung
wünschenswert und nötig, und nicht beim ›Eintritt‹.
Die Asylpolitik der Schweiz sollte grundsätzlich
darauf ausgerichtet sein, echte, nach der Genfer Konvention an Leib und Leben
gefährdete Personen ins Land zu lassen und ins Asylverfahren aufzunehmen;
diesbezüglich wäre eine Beschleunigung der Verfahren auch im Sinne der SVP. Die
Tausende von Wirtschafts- und Sozialmigranten hingegen, die ganz offensichtlich
auf der Suche nach einem besseren Leben sind, oder solche, die schon in einem
anderen Dublin-Staat registriert wurden sowie jene, die ihre Identität
verschleiern, sollten bereits an der Grenze abgewiesen und gar nicht erst ins
Land gelassen werden. Sie erhalten sowieso kein Asyl. Deshalb sollten wir diese
Verfahren nicht beschleunigen, sondern sie uns gänzlich ersparen, indem
entsprechende Personen an der Grenze abgewiesen oder nach dem Aufgriff sofort
an die Grenze zurückgestellt werden.
Leider herrscht seit Jahren ein grosses
Vollzugsproblem. Den eingeschlagenen Weg, möglichst viele Asylbewerber zuerst
ins Land zu lassen - oder gar durch Familiennachzug
nachzuholen - um sie danach mit einem
aufwendigen, komplizierten und teuren Apparat zu ›managen‹, erachten wir als kontraproduktiv. Einmal ins
Verfahren aufgenommene Wirtschafts- und Sozialmigranten wird die Schweiz kaum
mehr los, schnellere Verfahren und Bundeszentren hin oder her. Mit der Zunahme
der Asylgesuche in der Zeit von Bundesrätin Sommaruga stieg auch die Zahl
jener, die auf Jahre hinaus in der Schweiz leben werden. Laut dem Staatssekretariat
für Migration liegt die Erwerbsquote von anerkannten Flüchtlingen nach 10
Jahren bei lediglich 48 %, bei vorläufig aufgenommenen Personen sogar nur bei
25 %. Und viele bleiben trotz Arbeitsstelle auf ergänzende Sozialhilfe
angewiesen.
Mit der heute aufgegleisten attraktivitätsoptimierten
Asylpolitik, gepaart mit schwachen Rückführungszahlen abgelehnter Asylbewerber,
plus ›Gratis-Anwälten‹,
führen schnellere Asylverfahren logischerweise dazu, dass noch mehr Migranten
in noch kürzerer Zeit der Sozialhilfe zugeführt werden und ihre Familien
nachziehen können. Den Kantonen werden sinkende Zuweisungszahlen vorgegaukelt.
Diese wird es aber nur geben, wenn grundsätzlich weniger Asylsuchende ins Land
kommen und wegen den beschleunigten Verfahren nur marginal. Der Fokus in der
Asylpolitik müsste beim Vollzug und damit bei der Rückschaffung der
Wirtschafts- und Sozialmigranten liegen. Doch dazu sind die heute beschlossenen
Änderungen nicht wirklich tauglich.
Keine Arbeitslosengelder für Grenzgänger Der Parteivorstand der SVP Schweiz traf sich am 22.
6. in Neuenburg zu einer Sitzung. Auf Antrag der SVP Genf und der SVP Tessin
werden alle kantonalen Fraktionen beauftragt, Standesinitiativen zu lancieren,
damit die Schweiz künftig nicht auch noch ausländischen Grenzgängern
Arbeitslosengelder ausbezahlt. Die Kosten der
Masseneinwanderung für Infrastruktur, Sozialversicherungen, Schulen, etc., sind
bereits heute viel zu hoch. Es darf nicht angehen, dass die Schweizer nun auch
noch für Grenzgänger Arbeitslosenversicherungsgelder zu bezahlen haben. Wer
keine Arbeit mehr in der Schweiz bekommt, hat das Land unmittelbar zu
verlassen. Der Parteivorstand hat ferner einstimmig die JA-Parole gefasst,
damit Sozialdetektive zur Missbrauchsbekämpfung zugelassen werden.
Wird einer der 320.000 in der Schweiz arbeitenden
Grenzgänger arbeitslos, ist für ihn nicht die schweizerische
Arbeitslosenversicherung (ALV) zuständig, sondern deren Pendant im jeweiligen
Wohnsitzstaat. Die EU-Arbeitsminister haben nun eine radikale Abkehr von diesem
System beschlossen. Zukünftig soll nicht mehr der Wohnstaat des Grenzgängers
für die Ausrichtung der Arbeitslosengelder zuständig sein, sondern der Staat,
in dem der arbeitslos gewordene Grenzgänger zuletzt gearbeitet hat. Das
Staatssekretariat für Migration beziffert die Mehrkosten dafür auf jährlich ›mehrere Hundert Millionen Franken‹. Mit einer derartigen Ausweitung der
Sozialleistungen für Ausländer in der Schweiz würde die Masseneinwanderung
zusätzlich explodieren. Der Parteivorstand erwartet von den kantonalen
Fraktionen, dass sie mit einer Standesinitiative, insbesondere in den
Grenzkantonen, entsprechend Druck auf den Bund machen, dass die Schweiz
Klartext spricht und eine solche EU-Regelung nicht übernimmt.
Über die Asylschiene in die Sozialhilfe Wie die Zürcher Nationalrätin Barbara Steinemann
u.a. ausführt, ist eine zusätzliche finanzielle Zeitbombe für die Gemeinden bislang
weitgehend unbeachtet geblieben: Wer über die Asylschiene in die Schweiz
einwandert, erhält automatisch das Recht auf Fürsorgeleistungen, entweder auf
Sozialhilfe nach Asyltarifen oder mit der Anerkennung als Flüchtling auf
Sozialhilfe gemäss Skos-Richtlinien. Der Bund übernimmt die Fürsorge in den
ersten Jahren mittels Pauschalen. Die Kosten dafür sind für das laufende Jahr
2018 auf 1,38 Mia. Franken budgetiert. Vor 10 Jahren waren es noch 600 Mio.
gewesen. Die Steigerung um volle 130 % innert einer Dekade zeigt zum einen die
markant zunehmende Zahl der zu versorgenden Asylpersonen auf, zum anderen aber
auch deren schlechte Integration. Nach 5 bzw. 7 Jahren zieht sich Bern aus den
Pauschalzahlungen (rund 1.500 Fr. pro Asylant und Monat) zurück, so dass der
Aufwand für deren Sozialleistungen dann vollständig den Kantonen und Gemeinden
zur Last fällt.
Ganz gleich, ob der Bundes-, der Kantons- resp.
Gemeindesteuerzahler zur Kasse gebeten wird, immer mehr Menschen mit
Migrationshintergrund leben in der Schweiz von Geldern der Allgemeinheit. Gab
es bis zur Jahrtausendwende kaum ein anderes Land mit hohem Ausländeranteil,
das mehr und bessere Karrieren ermöglichte als die Schweiz, so ist diese
Integrationskraft mittlerweile gesprengt. Verdrängungseffekte, schlechte
Qualifikationen, andere Einstellung zur Arbeit, zu wenig Stellen im
niederschwelligen Arbeitsmarkt, aber vor allem auch zu hohe Sozialleistungen,
dürften die Gründe sein, warum die Wirksamkeit des staatlichen Geldsegens
äusserst fraglich ist.
Mehr als eine halbe Milliarde Sozialhilfe für
Eritreer Am Beispiel der Eritreer lässt sich die finanzielle
Herausforderung, die wir noch wie eine Bugwelle vor uns herschieben,
anschaulich darstellen: 31 500 eritreische Staatsangehörige waren Ende 2016
hierzulande von der Sozialhilfe abhängig. Da Bund, Kantone und Gemeinden
jeweils Teile des Aufwands tragen, lässt sich nicht genau eruieren, welche
Summe die Allgemeinheit für jene Menschen aufzubringen hat. Rechnet man mit der
Bundespauschale von 1.500 Fr. pro Asylperson und Monat, so erhält man die Summe
von 567 Mio. Franken pro Jahr – allein für die Sozialhilfe an Eritreer. Gesundheits-,
Bildungs- und andere Verwaltungskosten sind bei diesem Betrag noch nicht
eingeschlossen.
Die Landsleute vom Horn von Afrika machen
hierzulande mittlerweile 9,3 % aller Fürsorgeabhängigen aus. Doch nicht nur bei
aussereuropäischen Sozialhilfe-Bezügern ist eine bedenkliche Entwicklung zu
verzeichnen. Während die Anzahl Schweizer Sozialhilfeempfänger über die letzten
Jahre konstant geblieben ist, hat jene der sozialstaatsabhängigen EU-Bürger
markant zugenommen: Waren es 2007 – im Jahr des Wegfalls der Höchstzahlen und
Kontingente - noch 27 600 EU-Fürsorgebezüger, so waren es Ende 2016 41 800
Begünstige der PFZ – eine Steigerung um 51 %. Von einer Bereicherung kann also
nur aus der Sicht der Zuwanderer gesprochen werden.
Apropos negative Auswirkungen der
Personenfreizügigkeit: Die Zahl der Sozialhilfebeziehenden, die das 50.
Altersjahr überschritten haben, hat sich innert 12 Jahren um 80 % erhöht, von
29 200 im Jahr 2005 auf 52 200 Personen in 2016. All jene, die sich auf Grund
von Stellenverlust zur Frühpensionierung genötigt sahen, sind hierbei natürlich
noch nicht berücksichtigt.
Rund 330 000 Menschen sind offiziell von der
Fürsorge abhängig Insgesamt lebten am Stichdatum 31. Dezember 2016
- 66 750
Asylpersonen
- 25 300 anerkannte Flüchtlinge, für
die der Bund noch Pauschalen zahlt und
- 237 300
Personen mit ordentlicher Aufenthaltsbewilligung bzw. Schweizer Bürgerrecht
von Sozialhilfe. Die Erfahrung zeigt: Wer mehrere
Jahre vom Sozialstaat gelebt hat, findet kaum den Weg zurück in die wirtschaftliche
Selbständigkeit. Mit horrenden Kostenfolgen: Ein Einpersonen-Haushalt erhält
pro Jahr etwa 32.000 Fr., eine vierköpfige Familie mindestens 60.000 Fr. oder
eine sechsköpfige Familie im Minimum 72.000 Franken. Damit türmen sich in
beispielsweise 15 Jahren 470.000 Fr., 900.000 Fr. bzw. mehr als eine Million
Sozialhilfegelder auf. Kostenintensive Fälle wie Heimplatzierungen, Aufenthalte
in Frauenhäusern oder jahrelange Integrationskurse noch nicht einberechnet. Mit
Erreichen des Rentenalters erhalten alle Anspruch auf AHV und
Ergänzungsleistungen, auch wer nie einen einzigen Franken einbezahlt hat.
Unser Sozialsystem kann nur funktionieren, wenn die
Zuwanderung begrenzt wird. Internationale Vereinbarungen würden uns wenig
Einfluss lassen, so der allgemeine Tenor. Die Frage ist vielmehr, wie lange
dies unser Sozialstaat aushält.
Die Revision des Allgemeinen Teils des
Sozialversicherungsgesetzes Diese hat der Parteivorstand hat am 22. 6. einstimmig
angenommen. Mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
in Strassburg war die Schweiz gerügt worden, es fehle die gesetzliche Grundlage
für den Einsatz von sogenannten Sozialdetektiven. Mit einem solchen kann jedoch
dem Sozialmissbrauch ein Riegel geschoben werden. Es darf nicht sein, dass es
möglich ist, lieber eine IV-Rente zu beziehen als zu arbeiten. Das gefährdet
die Renten derjenigen, die wirklich auf diese angewiesen sind. Linke Kreise mit
der Unterstützung der SP und der Grünen decken mit dem ergriffenen Referendum
gegen dieses Gesetz den Sozialmissbrauch. Das ist unsozial, ungerecht und
unschweizerisch. Der Parteivorstand erachtet es als dringend notwendig, dass
Überwachungen auch weiterhin möglich sind, um den Missbrauch unseres
Sozialsystems zu verhindern.
Die SVP bekämpft das neue Mediengesetz Mit dem am 21. 6. vom Bundesrat in die
Vernehmlassung gegebenen Mediengesetz würde künftig auch der Internetbereich
reguliert und es könnten Subventionen an weitere Medienanbieter gesprochen
werden. Die SVP lehnt diese Verstaatlichungstendenzen im Medienbereich
dezidiert ab. Staatliche Medienförderung ist falsch: Sie schafft Fehlanreize
und gefährliche Abhängigkeiten. Der Bund hat hierfür auch keine
verfassungsmässige Kompetenz. Der Bundesrat greift mit dem Mediengesetz in die
Freiheit des Internets ein. Online-Medienangebote mit vielen audiovisuellen
Beiträgen sollen finanziell unterstützt werden, textlastige Medienangebote
sollen leer ausgehen. Die Vorlage ist ebenso unausgegoren wie unnötig.
Statt den Service-public-Auftrag endlich zu klären,
soll er mit dem Mediengesetz auch auf den Online-Bereich ausgedehnt werden.
Online-Medien - und damit auch alle
Verlagshäuser - sollen sich um
Leistungsaufträge bewerben können. Damit würde faktisch eine Regulierung der
Printmedien durch die Hintertüre erreicht. Dafür hat der Bund nach bisheriger
einhelliger Auffassung keine verfassungsmässige Kompetenz.
Gerade im Online-Bereich gibt es bereits unzählige
Medienangebote und eine riesige Vielfalt. Vor allem auch ausserhalb der
bekannten Verlagshäuser sind viele Anbieter tätig. Diese kleinen Player sind
oft rentabel und sehr innovativ. Hier spielt der Markt. Und dennoch will der
Bund ausgewählte Projekte fördern. Das riecht nach gesuchter Einflussnahme,
Bevorzugung genehmer Online-Angebote und Benachteiligung der unliebsamen.
Bereits vorhandene Anbieter sollen durch staatlich finanzierte Anbieter
konkurrenziert werden. Ein Unding.
Medienvielfalt und Medienfreiheit setzen
finanzielle Unabhängigkeit vom Staat voraus. Das Mediengesetz bewirkt das
genaue Gegenteil. Deshalb wird die SVP diese Vernehmlassungsvorlage ablehnen
und eigene Vorschläge einbringen, welche die unternehmerische Freiheit stärken
und die Angebotsvielfalt weiterhin gewährleisten.
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