Brüssel billigt Beihilfen für Verunreinigungen mit Genpflanzen

Für den Ausgleich von Verlusten wegen Verunreinigungen mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in landwirtschaftlichen Produkten hat die EU-Kommission erstmals Beihilfen genehmigt.

Bauern in Dänemark, in deren Produkten sich unabsichtlich GVO-Verunreinigungen befinden, dürfen nach Mitteilung der Brüsseler Behörde vom 23. November an für solche Verluste zu 100 Prozent entschädigt werden. Solche Beihilfen tragen nach Ansicht der Kommission zu einer erfolgreichen Kooexistenz von gentechnisch veränderten mit herkömmlichen oder ökologischen Kulturen bei.
In Dänemark müssen Landwirte, die gentechnisch veränderte Kulturen anlegen, umgerechnet 13,40 Euro je Hektar in einen Ausgleichsfonds einzahlen, erläuterte die Kommission. Kommt es wegen des GVO-Anbaus zu unbeabsichtigten Verunreinigungen bei der Ernte anderer Bauern, die keine GVO-Pflanzen anbauen, und müssen deren Erzeugnisse deshalb entsprechend gekennzeichnet werden, werden dabei entstehende Einnahmeausfälle aus diesem Fonds voll ausgeglichen. Fragen der zivil- oder strafrechtlichen Haftung bleiben bei dem dänischen System unberührt. Links zum Thema EU-Kommission
http://europa.eu.int/comm/index_de.htm