Vergewaltigung - ein Tagesdelikt 03.08.2020 11:21
Der 23 Jahre alte, wegen Körperverletzungs- und Drogendelikten polizeibekannte
und
vorbestrafte Afghane Zubyr S. steht im Verdacht, am 20. Juni in Dortmund ein elfjähriges Mädchen sexuell schwer missbraucht zu haben. Nach dieser Tat sass
der Asylbewerber bis zum 3. Juli in Untersuchungshaft, woraufhin sein Anwalt Antrag
auf Haftprüfung stellte, so dass der Afghane gegen Meldeauflagen auf freien Fuss
gesetzt wurde. Die Justiz sah keine Wiederholungsgefahr. Laut
Staatsanwalt Börge Klepping waren die Gründe hierfür zum einen, dass der Mann
einen festen Wohnsitz hat und somit keine Fluchtgefahr bestand. Zum anderen
wurde keine Wiederholungsgefahr gesehen, da der Verdächtige bislang n u r mit
Betäubungsmitteldelikten in Erscheinung getreten war.
Offenbar
war dies jedoch ein schwerer Fehler, denn am 2. Juli soll der 23-Jährige, der
durch eine sogenannte Fiktionsbescheinigung über ein Aufenthaltsrecht verfügt,
ein 13 Jahre altes Mädchen in einen Hausflur gelockt und dieses dort vergewaltigt
haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm auch in diesem Fall schweren sexuellen
Missbrauch vor. Da das Mädchen den Täter beschreiben konnte, wurde der Afghane
bereits am nächsten Tag festgenommen und befindet sich nun erneut in Untersuchungshaft. [1]
»Bei
diesem Ausmaß an Inkompetenz der Justizbehörden in Nordrhein-Westfalen«, schreibt
Johannes Daniels, »könnte man juristisch durchaus auf direkten Vorsatz der
NRW-Behörden zum Schaden der Bevölkerung plädieren«. »Klepping zufolge«, so Daniels
im weiteren, »sei es ›nahezu immer eine Ermessensentscheidung, ob ein
Tatverdächtiger in Untersuchungshaft‹ bleibe oder freikomme. Die Ermessensentscheidung verlief auch
in diesem Fall wieder zum Nachteil der deutschen Bevölkerung. Börge bürgte für
Zubyr, das ging in die Binsen«. Übrigens bezeichnet Daniels den Täter als Paschtune.
[2]
Hinsichtlich
letzteren Aspekts hat sich der Schweizer Professor Albert A. Stahel in einem Interview mit der ›Basler Zeitung‹ schon früh wie folgt
geäussert:
»Wenn es sich um einen Paschtunen handelt, macht es grundsätzlich keinen Unterschied, ob der Täter aus Afghanistan oder Pakistan
kommt. Es handelt sich um dieselbe Ethnie beidseits
der Grenze, wobei die Stämme teilweise auch die gleichen sind. Die Durand-Linie
zwischen Afghanistan und Pakistan wurde zur britischen Kolonialzeit Ende des
19. Jahrhunderts bewusst mitten durch das Paschtunengebiet gezogen. Dementsprechend gilt auch heute noch auf beiden Seiten der
Grenze der Stammeskodex der Paschtunen, das Paschtunwali. Den Einfluss von aussen
in Form von Staatsmacht sucht man dort vergebens, denn diese wird bekämpft und
nicht akzeptiert.
Für das Wesen des Paschtunwali, des
Paschtunentums, sind drei Begriffe wichtig: Der erste lautet ›nang‹,
die Ehre. Zu ›nang‹ gehört das Führen einer Waffe, genannt ›topak
garzai‹. Der zweite Begriff ist ›tor‹ und kann mit schwarz übersetzt werden, was beispielsweise
die Kompromittierung der Keusch- und Reinheit einer Frau betrifft. Wenn
irgendetwas ›tor‹ wurde, ist die Ehre verletzt: Dies ist das schlimmste
Vergehen. Dann kommt der dritte wichtige Begriff ins Spiel: ›badal‹.
›Badal‹ bedeutet Rache und kann im Falle von ›tor‹ nur
mit dem Tod geahndet werden. Beides kann über Generationen hinweg gelten und
ausgeübt werden, denn der Besitz von Frauen, Gold und Geld sowie Land darf
gemäss diesem Gesetz niemals infrage gestellt werden.
Das ist reichlich unversöhnlich mit
westlichen Wertvorstellungen. Jedenfalls lassen sich paschtunische
Wertvorstellungen nicht durch Psychologen und Sozialarbeiter ohne Kenntnis über
das Paschtunwali beiseite wischen. Auch nicht mit Praktika und Versprechen von
Lehrstellen. Beim Erreichen des Mannesalters erhalten die jungen Paschtunen vom
Vater eine Waffe, meistens ein Gewehr. Nur wer eine Waffe führt, ist ein Mann.
Früher war diese Waffe ein Vorderlader und ein langer Dolch, heute ist es ein
Gewehr. In Pakistan ist dies nur in den Stammesgebieten erlaubt. Eine
Entwaffnung, wie dies eine Flucht nach Europa zur Folge hat, bedeutet streng
genommen den Verlust der Männlichkeit, genannt ›saritob‹. Wer
nach dem Paschtunwali erzogen worden ist, wird bei einer tiefen Ehrverletzung töten,
so zum Beispiel bei ›tor‹. Natürlich gibt es die Einrichtung der ›Loya
Jirga‹, über die eine Abgeltung erreicht werden kann. Dazu braucht
es aber viel Geld.
Auf die Frage, wieso sich
die Verantwortlichen bei uns so schwer tun, derart massive kulturelle
Unterschiede auch nur ansatzweise zur Kenntnis zu nehmen - das Wissen wäre ja verfügbar - erklärt Prof. Stahel: Natürlich könnte man wissen, womit man
es zu tun hat. Zum einen hat sich unsere
westliche Kultur über die letzten Jahrhunderte seit dem Mittelalter von dem
Verhalten, das jenem der Paschtunen von heute gleicht, entfremdet. Zum anderen
geht es beim notwendigen Wissen nicht ums Können, sondern ums
Wollen. Man will sich nicht ernsthaft mit fremden Kulturen
auseinandersetzen, um zu wissen, was da auf uns zukommt. Gerade auch auf
politisch verantwortlicher Ebene in Bern herrscht das Gefühl vor, unsere
Kultur, unsere Werte und unsere Errungenschaften seien derart fortschrittlich
und überlegen, dass sie automatisch auch für alle anderen massgebend sind. Das
ist aber oberflächlich und dumm. Erhebt man den Anspruch, solche Leute bei uns
zu integrieren, braucht es sicherlich das entsprechende Hintergrundwissen.
Einen unwissenden Sozialarbeiter loszuschicken, kann tödlich enden, denn die
Grenze zwischen Wohlwollen und Totschlag des zu Integrierenden ist schmal. Will man hier wirklich andere Kulturen integrieren,
muss man begreifen, was uns erwartet. Das gilt nicht nur beim Paschtunwali,
sondern auch beim Kanun oder der Scharia. Tun wir das nicht, ist letztlich in
einem solchen Konflikt unsere Zivilisation dem Untergang geweiht, weil unsere
Wertvorstellungen, unsere Kultur auf diese Weise keine Überlebenschancen haben.
Den afghanischen Taliban dienen die
pakistanischen Stammesgebiete als Rückzugsgebiete. Juristisch bedeutet dies,
dass dort der Staat Pakistan nichts zu sagen hat. Es gibt dort keine
pakistanischen Richter, dafür Dorfchefs. In dieser Machowelt ist nur der Mann
erbberechtigt, die Frau hat gar nichts zu sagen! Die
afghanischen Taliban sind durch die Paschtunen begründet worden. In diesen Stammesgebieten
verwalten sich die paschtunischen Stämme selbst. Sie sind gegenüber jeglicher
Autorität des pakistanischen Staates in einem permanenten Abwehrkampf«.
Anlass zu diesem Interview gab ein Täter von Würzburg, der mit einer Axt im Zug auf
Passagiere losgegangen war. Dieser war betreut
und hatte sogar eine Lehrstelle in Aussicht, was zu der Frage führte, ob solche Massnahmen nicht genügten, um junge Paschtunen
auf westlich zu trimmen.
»Nein«,
sagt Prof. Stahel. »Das reicht nicht, denn er wuchs ja in seiner
Familie, in seinem Clan auf. Dort wurde er von Jung auf durch das Gesetz der
Paschtunen bestimmt, eben das Paschtunwali. Dieses ist älter als der Islam, man
kann es als archaisch bezeichnen. Dieses Gesetz gleicht übrigens inhaltlich
stark dem Kanun der Albaner«. [3]
Noch 2012 hiess es, dass Zwangsheiraten von Minderjährigen, Ehrenmorde
unter Verwandten und selbst der Verkauf von Mädchen unter der
Marionettenregierung der USA in Afghanistan weithin akzeptiert und unbestraft sind.
[4]
»Im Norden des Landes«, hat Udo Ulfkotte u.a.
festgehalten, »wo die Bundeswehrsoldaten
stationiert sind, gibt es ein bei Männern beliebtes ›Kinderspiel‹. Das heißt
in der Landessprache ›Bacha-Bazi‹. Und es
beinhaltet die Serienvergewaltigung kleiner Kinder. Und hierzu gibt es ernst zu
nehmende Berichte der Vereinten Nationen, wonach in den von der Bundeswehr
kontrollierten Sektoren im Norden Afghanistans ein altes afghanisches ›Männerspiel‹ wieder eine neue Blüte erfährt. Die afghanischen Knaben müssen
beim ›Bacha-Bazi‹ in Mädchenkleider schlüpfen, für die Männer tanzen, und dann
werden sie von diesen vergewaltigt. ›Bacha-Bazi‹ gehört zur nordafghanischen Kultur
wie der abendliche Schoppen zum Kulturkreis eines deutschen Moselbauern. Die
Beauftragte der Vereinten Nationen für die Lage von Kindern in Krisengebieten,
Radhika Coomaraswamy, wird dem UN-Generalsekretär einen Bericht über
Kindervergewaltigungen in Afghanistan vorlegen. Darin wird stehen, dass Mädchen
in Afghanistan schon im Alter von 3 Jahren vergewaltigt werden und die Männer keine
Bestrafung zu fürchten haben. Die kleinen vergewaltigten Knaben werden von
den Männern auch verkauft. Sie sind nach alter islamischer Tradition eine
Kriegsbeute und völlig rechtlos. Sie gehören dem, der die Knaben einer Familie geraubt hat. Wie heißt es auf einer Internet-Seite,
die über diese Praktiken nach einem Besuch vor Ort berichtet: ›Später in der Nacht, wenn keiner mehr tanzt, werden die
Jungen oft an enge Freunde weitergegeben, für sexuelle Gefälligkeiten. Es ist
nicht unüblich, dass die Jungen am Ende des Abends einen neuen Besitzer haben,
da auf solchen Partys auch ge- und verkauft wird. Hier ist sicherlich die
Grenze für aufgeklärte multikulturelle Toleranz. Kein Zweifel, dies ist
Sex-Sklaverei in seiner schlimmsten Form: Mit Kindern. Die im Westen so
wichtige Unterscheidung zwischen Homosexualität und Pädophilie ist hier in Baghlan
bedeutungslos.
Es gibt mehrere afghanisch-deutsche
Internet-Foren, in denen ganz offen über diesen perversen Kindersex in ihrer
afghanischen Heimat gebloggt wird. Bekannt ist das alles schon seit langem, es scheint aber niemanden zu interessieren. Es
passiert um die Standorte der deutschen Soldaten im Norden Afghanistans herum.
Die aber müssen wegschauen – genauso wie beim Rauschgifthandel. Denn sonst
könnten sie ja noch mehr zur Zielscheibe afghanischer Kämpfer werden«. [5]
Ob
Vergewaltigung, Mord, Messerangriff,
Szenen solcher Art, wie wir sie jetzt in diesem Ausmass erleben, kennen wir erst, seit die EU-Migrationspolitik unseren Kontinent zum Beuteland
freigegeben hat.
[1] https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2020/afghane-soll-zwei-maedchen-vergewaltigt-haben/ 29. 7. 20
[2] http://www.pi-news.net/2020/07/justiz-inkompetenz-nrw-freigelassener-afghane-vergewaltigt-13-jaehrige/ 29. 7. 20
[3] http://bazonline.ch/das-beste-aus-der-zeitung/unsere-politik-ist-oberflaechlich-und-dumm/story/10516475 28.
7. 2016
[4] http://www.jungewelt.de/2012/07-12/030.php
[5] http://info.kopp-verlag.de/news/bacha-bazi-kinderschaender-im-dauereinsatz.html
10.8.08 ›Bacha-Bazi‹ –
Kinderschänder im Dauereinsatz – Von Udo Ulfkotte
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