JA ZUM JAGDGESETZ - Verbreitung des Wolfs: Gegen die Bergbevölkerung gerichtet - Von Peter Aebersold

Am 27. September stimmen wir über das revidierte Jagdgesetz ab,

das erstmals erlaubt, die rasante Verbreitung des Wolfs zu stoppen. Die Verbreitung des Wolfs ist ein EU-Projekt, das die Verwilderung fördert, wodurch Kulturlandschaften, Biodiversität und Kleinviehhalter verschwinden und Landwirtschaft, Weidehaltung und Tourismus gefährdet werden. Proteste der betroffenen Bergbevölkerung in Europa  - wie die Erklärung von Poschiavo für ein Berggebiet und eine Landschaft ohne Grossraubtiere -  werden in unseren Medien unterdrückt. Diese Erklärung ist eine europäische Bürgerinitiative zum Schutz der Berggebiete und der Landschaft gegen das ungebetene und unkontrollierte Eindringen von Grossraubtieren.

Die Erklärung von Poschiavo ist keineswegs neu: Sie war bereits am 29. März 2014 in Poschiavo, Graubünden, verabschiedet worden. OHNE ERFOLG.

Zuvor war bereits 2008 der Verein der Freunde der Berggebiete AmAMont als grenzüberschreitende Vereinigung im europäischen Alpenraum gegründet worden.AmAMont entstand aus der Erkenntnis, dass unsere Alpenräume feste und lebendige Beziehungspunkte für die Bevölkerung darstellen. Deshalb muss der Exodus aus den Bergen, das Verlassen der Alptäler und Almen sowie der Zerfall der Alphütten aufgehalten werden.

Im Juni 2012 wurden vom italienischen Forum Alpe Terre die Fünf Punkte von Sondrio publiziert. Italien besteht zu 72 % aus Bergen und Hügeln. Daher sei die Förderung und autonome Verwaltung dieses Gebiets eine unabdingbare   Voraussetzung für die allgemeine Erholung der Wirtschaft und Gesellschaft.

Die unkontrollierte Rückkehr der grossen Raubtiere in die Alpen stellt eine ernsthafte Gefahr für die Zukunft der Berggebiete dar, nicht nur als Sport- und Touristenziel, sondern vor allem als Lebens- und Arbeitsraum für diejenigen, deren Lebensunterhalt dauerhaft mit den Bergen verbunden ist. Förder- und Vertretungsorganisationen der europäischen Berggebiete und der Landschaft sind nun auf dieses Problem aufmerksam geworden.

Wir dürfen die Bergbevölkerung und unsere Bergbauern nicht im Stich lassen. Deshalb stimmen wir am 27. September JA zum revidierten Jagdgesetz. Es bietet Sicherheit für Tiere, Landschaften und Menschen.  [1]

Die Wolfspopulation im Kanton Graubünden wird immer grösser. Nun wurde im hinteren Albulatal durch die Wildhut ein weiteres Rudel bestätigt. Dieses lebt im Albulatal und umfasst gemäss Angaben des Amts für Jagd und Fischerei mindestens sechs Welpen.  

Mit dem neuen Rudel sind nun zusammen mit dem Morobbia-Rudel an der Kantonsgrenze zum Tessin 7 Rudel bestätigt, welche ihre Streifgebiete im Kanton Graubünden haben. 4 der Rudel haben sich auf der Surselva niedergelassen. Insgesamt leben im Kanton Graubünden 35 bis 40 Wölfe. 2019 kamen insgesamt 17 Jungwölfe zur Welt. Zudem gab es 2019  711 Wolfsbeobachtungen. Mit dem neuen Bündner Rudel sind nun schweizweit total 10 Rudelbildungen gezählt worden. Zwei Rudel halten sich im Wallis auf, eines durchstreift den Waadtländer Jura. Vermutet wird, dass aktuell rund 80 Wölfe in der Schweiz leben.

In den vergangenen Wochen und Monaten haben Landwirte beobachtet, dass die Mutterkühe seit der Präsenz der Wölfe unruhiger sind. Die Tiere würden wegen das an den Tag gelegten Abwehrverhaltens aggressiver, warnen sie. Die Landwirte aus der Region haben sich in einem offenen Brief an  Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga gewendet. Mehrere Wochen später hat sie den Bauern in einem Schreiben geantwortet. Sie nehme die Sorgen der Landwirte sehr ernst. Sie hat das Schreiben der Landwirte an das Bundesamt für Umwelt (Bafu) weitergeleitet. »Das Bafu hat sich bei der Beratungsstelle für die Landwirtschaft (BUL) über die bestehenden Instrumente zur Lösung solcher Probleme erkundigt. Die Arbeitsgruppe Rindvieh und Grossraubtiere nimmt sich der Bündner Probleme gezielt an«, versprach die Bundespräsidentin.

Gemeinde wollen keine Unfälle

Die Gemeinden in der Surselva wollen aber nicht so lange warten. Sie erwägen, einzelne Wander- und Bikewege zu sperren, berichtete Radio SRF Anfang Juli. Die Behörden befürchten, dass durch Wölfe verunsicherte Kuhherden für die Menschen eine Gefahr darstellen könnten. »Wir wollen einfach nicht, dass es zu Unfällen kommt«, sagte Duri Blumenthal, Gemeindepräsident von Lumnezia, zu SRF. Sollten sich die Kühe aggressiv verhalten, würde die Gemeinde mit Warntafeln darauf aufmerksam machen. »Wir leisten aber keinen Polizeidienst«, so Blumenthal. Bisher sind noch keine Wanderwege gesperrt worden. Doch nun sind auch Tourismusorganisationen besorgt. Sie hoffen, dass es keine Sperrungen geben wird. »Wir wissen um die Wolfsproblematik. Das ist ein Problem für die Landwirtschaft und somit auch für den Tourismus«, erklärte Kevin Brunold von Surselva Tourismus gegenüber SRF.  [2]

Am 1. September erklärte Bundespräsidentin Sommaruga dann in der Luzerner Zeitung: »Im Kanton Graubünden war die Hälfte der heuer gerissenen 160 Schafe durch Hunde oder Zäune geschützt. Hier können wir nicht weiter zuschauen«. Die Kadaver der geschützten Tiere wurden jedoch vielfach ausserhalb der Zäune gefunden, weshalb Wolfsversteher behaupten, diese Tiere könnten ja nicht geschützt gewesen sein. Der vermeintliche Widerspruch ergibt sich, weil Riss- und Fundort nicht identisch sind. Gemäss Wolf CH ziehen die Wölfe ihre erlegte Beute vielfach an einen sicheren Ort, wo sie ungestört fressen können.  [3]  Wie in Frankreich, so hat auch der Wolf im Bündnerland gelernt, über Elektrozäune zu springen. Die Tiere im Pferch sind für ihn eine leichte Beute, weil sie nicht flüchten können. Nach dem oft nicht tödlichen Riss verschleppt der Wolf, wie bereits vermerkt, seine noch lebende Beute aus dem Pferch, an einen Ort, wo er ungestört fressen kann. Gemäss Wolf CH erlegen Wölfe überwiegend Tiere, die in einem Zustand sind, in dem sie für ihn eine leichte Beute darstellen. Weil der Wolf die Herdenschutzmassnahmen umgehen kann, werden diese zunehmend nutzlos und auch als Kriterium für den Schadenersatz unbrauchbar. Der Bund hält jedoch krampfhaft am Kriterium Fundort fest, weil er sonst mehr als doppelt soviel Schadenersatz vergüten müsste.

In einem Rechtsstaat ist der Halter für sein Tier verantwortlich. Zum Beispiel der Hundehalter für Hundebisse. Der Bund ist der Halter des Wolfs, weil er der Wiederansiedlung mit der Unterzeichnung der Berner Konvention und dem Plan zur Wiederansiedlung des Wolfs in Europa (LCIE) der EU zugestimmt hat. Dass die Wolfsopfer bzw. die Tierhalter über die Hälfte der Kosten selber tragen müssen, verstösst gegen alle Prinzipien eines Rechtsstaats.

Bei der 2017 in Nordgriechenland vom Wolf getöteten britischen Archäologin blieben grosse Teile des Körpers verschwunden. Dass Wölfe Menschen sehr wohl in ihre Beutespektrum einordnen und nicht, wie häufig behauptet, höchstens als Konkurrenten betrachten, zeigen auch Vorfälle aus der Judäischen Wüste in Israel. Dort werden immer wieder Menschen, vor allem kleine Kinder, von Wölfen angegriffen.

Durch ein erhöhtes Aufkommen des Wolfes kam es in den letzten Jahren immer wieder zu verletzten und getöteten Herdentieren. Die betroffenen Kantone sollen deshalb mehr Kompetenzen in der Wildtierregulierung erhalten. Zudem sollen bessere Bedingungen und neue Rückzugsbiete für Wildtiere kreiert werden.

Jedes Jahr werden in der Schweiz rund 50 Alpen aufgegeben und die Wolfsrudel nehmen zu. Wenn wir weiterhin eine intakte Bergkulturlandschaft geniessen wollen, müssen wir jetzt Gegensteuer geben! 

Bundesrat und Parlament sind sich offenbar dessen bewusst und empfehlen ein Ja zum modernisierten Jagdgesetz.



[1]  Der Zürcher Bote Nr. 34 vom 31. 8. 20
[2]  https://www.schweizerbauer.ch/tiere/uebrige-tiere/graubuenden-weiteres-wolfsrudel-58974.html  8. 8. 20
[3]  https://chwolf.org/woelfe-kennenlernen/biologie-ethologie/jagd-und-fressverhalten