Die EU - ein Rechtsstaat? 01.02.2015 23:18
Undeutliche Rechtsbegriffe machen die EU zum Rechtsanwalt totalitärer Gebilde.
Mit seinem neuesten Buch - es trägt den Titel »Rettet Europa vor der EU - Wie ein Traum an der Gier nach Macht zerbricht« - versetzt der deutsche Jurist, Publizist und Schriftsteller Carlos Alexander Gebauer die EU-Turbos in einen Schockzustand. Anhand einer detaillierten und tiefgründigen Analyse der EU-Vertragswerke zeigt er auf, dass die EU das pure Gegenteil des selbst deklarierten »Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts« ist.
Olivier Kessler von der ›Schweizerzeit‹ hat das
nachfolgende Interview mit Gebauer geführt:
Herr Gebauer, Ihr neuestes Werk trägt den Titel »Rettet Europa vor
der EU - Wie ein Traum an der Gier nach Macht zerbricht«. Von welchem Traum ist
hier die Rede?
Carlos A. Gebauer: Die Völker Europas haben allesamt
spätestens nach 1945 davon geträumt, ihren kleinen Kontinent aus seinen ewigen
Konfrontationen herauszuführen und ihn in einen Raum der friedlichen
Kooperation zu verwandeln. An die Stelle des wiederholt mörderischen,
destruktiven Gegeneinanders sollte ein humanes, konstruktives Miteinander
treten, mindestens im Bereich diesseits
des seinerzeitigen Ostblocks.
Und die EU steht diesem Traum im Weg?
Ich fürchte, die Idee einer politischen Einigkeit in Europa
hat sich ungut verselbständigt. Die gegebenen organisatorischen und
sprachlichen Barrieren zwischen den Ländern haben einer über Ländergrenzen
hinweg gewachsenen politischen Elite erlaubt, jenseits öffentlicher Kontrolle über
Jahrzehnte hinweg eigene, unangreifbare Machtstrukturen zu etablieren. Je
grösser eine errungene Macht allerdings ist, desto schlimmer korrumpiert sie
bekanntlich.
Für Sie ist das Prinzip der Herrschaft elementar für das
Verständnis, weshalb die EU entstehen konnte und weshalb Nationalstaaten
zunehmend Souveränität nach Brüssel abtreten. Diese Machtballung auf
europäischer Ebene hatte sich durch die fortlaufende politische Zentralisierung
schon länger abgezeichnet. Warum wurde nicht auf die Kritiker gehört?
Es hat beinahe etwas Tragisches. Weil die europäische
Einigung als Friedensprojekt auf den Trümmern des Krieges und der wiederholten
Verheerung errichtet wurde, konnte sie sich über ihre Zeit als das politisch
Gute schlechthin verstehen und darstellen. Wer Kritik an den wachsenden
Institutionen der EU übte, galt schnell als Nationalist, Ewiggestriger und
schlimmstenfalls als Kriegstreiber. Dies hat eine übermässige
Machtkonzentration auf dem zwischenstaatlichen Gebiet der EU geradezu befeuert.
Das Streben nach mehr Macht ist Ihrer Meinung nach also das
entscheidende Element für die Geburt und das Wachstum der EU. Aber ist die EU
denn nicht auch eine Notwendigkeit in Anbetracht der internationalen Probleme,
die nach gemeinsamen Lösungen rufen und ›nicht vor nationalen Grenzen halt machen‹? Ins Feld geführt werden
beispielsweise die organisierte Kriminalität, der Terrorismus oder der
Klimawandel.
Auch hier lauert ein tragischer Denkfehler. Grösse ist für
das Problemlösen nicht entscheidend. Hundert Ruderboote können einem Felsen im
Meer noch dort unbeschadet ausweichen, wo ein Dampfer schon zur Kollision
verdammt ist. Deutschland profitiert bis heute von seinen
Flexibilitätsvorteilen aus der Zeit seiner Kleinstaaten im industriellen
Aufbruch des 19. Jahrhunderts, als Frankreich
- zwangsläufig relativ träger - bereits zentral gesteuert wurde. Auch
die erfolgreiche Bekämpfung von Gefahren braucht Kreativität. Das Gegenteil von
Kreativität ist Einfalt. Dass man diese Art von Einfalt in Europa heute
beschönigend ›Harmonisierung‹ nennt, ändert nichts daran, dass sie
diese Vielfältigkeit verhindert.
Sie beklagen in Ihrem Buch, dass der Vertrag von Lissabon, also
die Quasi-Verfassung der Europäischen Union, von undeutlichen
Begrifflichkeiten, die juristisch unendlichen Interpretationsspielraum eröffnen,
gespickt voll ist. Können Sie Beispiele nennen?
Nehmen Sie nur die Befugnis des Rates, ›angemessene Massnahmen‹ zu beschliessen, ›falls gravierende Schwierigkeiten
auftreten‹, wie Artikel 122 des Vertrags
über die Arbeitsweise der EU (AEUV) formuliert. So etwas ist, juristisch
betrachtet, alles und nichts zugleich. Man hätte auch schreiben können:
Erlaubt ist, was gefällt. Rechtsstaatlich ausgebildeten Juristen stehen bei
solchen Normtexten die Haare zu Berge.
Die Frage der Auslegung der unklaren EU-Normen wird bei dieser
Undeutlichkeit zu einer Machtfrage. Sind die wahren Herrscher in der EU deshalb
letzten Endes die Richter?
Teils ja, teils nein. Zwar werden diese Richter im Ernstfall
bisweilen gefragt. Da sie aber regelhaft im Nachhinein über abgeschlossene
Sachverhalte urteilen, produzieren sie faktisch nur historische Fussnoten in
Gestalt juristischer Literatur, auf die anschliessend - je nach aktuellem politischen Tagesbedarf- argumentativ zurückgegriffen wird oder nicht.
Gegenwart und Zukunft gehören in der EU dem Primat des Politischen, das sich
mal an gegebene Regeln hält und mal nicht.
Ein mehrmals vorkommender, undeutlicher Begriff im Vertrag von
Lissabon ist das Verbot der ›Diskriminierung‹, das faktisch ein Freipass für planwirtschaftliche Gleichmacherei
darstellt. Können Sie diesen Zusammenhang erläutern?
Im Alltagsgebrauch sind ›Diskriminierung‹ und ›beleidigende Benachteiligung‹ inzwischen schon fast zu Synonymen
geworden. Eine Diskriminierung ist aber in ihrer Wortbedeutung nichts anderes
als eine blosse Unterscheidung. Interessanterweise beginne ich jeden Tag mit
einer Diskriminierung: Ich esse, was auf dem Teller liegt, den Teller selbst
aber nicht. Antidiskriminierende Gleichstellungspolitik ist daher in Wahrheit
nichts anderes als eine Sünde gegen das altehrwürdige
Gleichberechtigungsprinzip. Es fordert die Gleichbehandlung gleicher und die
Ungleichbehandlung ungleicher Sachverhalte.
Welche Konsequenzen haben undeutliche Begrifflichkeiten in den
Vertragswerken der EU für die Bürger?
Terrordiktaturen lieben die Verwendung unklarer
Rechtsbegriffe, Rechtsstaaten hingegen lieben exakte Begriffe. In der Innenstadt
markiert der Begriff ›50 km/h
Höchstgeschwindigkeit‹ für den
Bürger eine erfreulich rechtssichere Situation. Würde das Gesetz ihm statt
dessen z.B. verbieten, schneller zu fahren als es ›der anwesende Polizist für konkret wünschenswert hält‹, dann kann er im Vorhinein nicht mehr
wissen, wann er sich rechtmässig verhält. Allgemeine Verunsicherung der
Rechtsunterworfenen - auch übrigens des genannten Polizisten! – ist
die Folge derartiger Unklarheiten. Rechtsstaatlich ist so etwas nicht zu
tolerieren.
Implizit unterstellen Sie der EU, wegen sogenannter ›Ermächtigungsnormen‹, von denen es im Vertrag von
Lissabon wimmelt, ein totalitäres Gebilde zu sein. Was sind Ermächtigungsnormen
und weshalb können diese in den Totalitarismus führen?
Wenn zum Beispiel die EU eine ›Verzerrung‹ des Rechts in Europa feststellen zu können glaubt, dann kann sie mit ihren Organen ›alle zweckdienlichen Massnahmen‹ zu deren Beseitigung erlassen, ohne die Bürger oder ihre Mitgliedstaaten zu
beteiligen (Artikel 116 AEUV). Selbst wenn sich die Betroffenen selbst
also nicht
›verzerrt‹ fühlen, werden sie von der Union nach deren Gusto ›entzerrt‹». Das ist in unserem rechtsstaatlichen Europa doch total
faszinierend, oder nicht?
In Ihrem Buch kommen Sie zu dem Schluss: »Die Weite der
Tatbestandsmerkmale und der Umfang der Ermächtigungsmöglichkeiten sind faktisch
unbeschränkt. Die Europäische Union kann tun und lassen was sie will.
Erforderlich ist allein der Konsens unter den intern Beteiligten.« Einen
Konsens unter den intern Beteiligten ist aber wohl nicht so einfach
herzustellen, wie Sie das beschreiben.
Ich fürchte, es ist doch sehr gut möglich. Denn der Konsens
muss ja nur unter den handelnden Organen bzw. ihren Vertretern hergestellt
werden, nicht aber unter den betroffenen Bürgern aller Völker. So hat z.B. der
Bürgerbeauftragte im Sinne von Artikel 228 AEUV einen erkennbaren Anreiz, den
übrigen Organen der EU bei seiner auftragsmässigen Arbeit im Sinne Bürger nicht
allzu lästig zu werden. Denn sicher will er wiedergewählt werden. Dies haben
aber just jene zu bewirken, die er kontrollieren soll.
»Das Ende der Schweiz«
Die Elite der EU hat also faktisch die totale Herrschaft über die
Bevölkerung in den EU-Mitgliedstaaten. Was würden die Schweizerinnen und
Schweizer erwarten, wenn sie sich dazu entschliessen sollten, diesem Gebilde
eines Tages beizutreten oder sich mittels Rahmenvertrag den Vertragswerken der
EU zu unterwerfen?
Primär wäre es natürlich das Ende der Schweiz, wie wir sie
bisher kannten. Die Kantone und der Bund würden faktisch politisch
marginalisiert bis irrelevant. Brüssel könnte letztgültig bestimmen.
Und die Schweizer hätten sich der irgendwie konstituierten Mehrheit innerhalb
der EU zu fügen. Wie Griechenland, Zypern, Malta oder Deutschland.
Sie kritisieren das fehlende Legitimationsband zwischen Bürgern
und den politisch handelnden Instanzen der EU. Wie konnte das passieren, dass
sich die politische Elite quasi ohne den Willen der Bevölkerung verselbständigt
hat?
Das ›Projekt
Europa‹ war politisch sakrosankt und
diskursiv praktisch unangreifbar, weil es den totalen Frieden verhiess. Die
politische Elite ergriff ihre Chance und der gutgläubige Bürger erging sich in
braver Bequemlichkeit. Ernsthaft relevante kritische Fragen wurden nicht
gestellt. Aller Dissens beschränkte sich auf die gelegentliche Verwendung des
Wortes ›Eurokrat‹ oder auf ein halbherziges Lamento über
die scheinbar allein problematischen Gurkenkrümmungsgrade. Bitter ist, dass Juristen bei
allem mitspielten und Journalisten zu allem schwiegen. Kein Ruhmesblatt
für beide Professionen.
Trotz der fehlenden demokratischen Legitimation der heutigen EU
sind Sie der Meinung, dass eine Demokratisierung nicht die Lösung ist. Warum
nicht?
In den gegenwärtigen Diskursen wird Demokratie allzu sehr
auf blosse Mehrheitsentscheidungen verkürzt. Alle Mehrheiten neigen aber
erfahrungsgemäss dazu, Minderheiten zu unterdrücken. Eine wirkliche Volksherrschaft
aber braucht in erster Linie und ganz grundlegend die substantielle Herrschaft
eines jeden Bürgers über sich selbst. Meist wird übersehen: Völker sind
gedankliche Abstraktionen, nur Bürger existieren in unserer Welt konkret
anfassbar.
Was Sie also sagen ist, dass man dem Bürger mehr
Selbstbestimmungsrechte und Freiheiten zusprechen sollte, anstatt auf EU-Stufe
mehr Demokratie mit Millionen von Teilnehmern anzustreben?
Genau. Nur derjenige Bürger darf politisch und administrativ
kollektiviert werden, der sich jeweils persönlich und ausdrücklich dafür
entschieden hat, sich diesem Kollektiv freiwillig anzuschliessen. Jeder, der für
sich selbst abseits stehen möchte, muss hierzu das Recht haben. Beschliesst er
für sich, seine bisherigen Rechte aufzugeben und sich anderen anzuschliessen,
dann mag er das tun. Aber legitim ist dieser Schritt stets nur für sich selbst
und nicht, wenn er es für andere über deren Köpfe hinweg entscheidet.
Herr Gebauer, herzlichen Dank für das Gespräch.
Über hundert Persönlichkeiten, insbesondere aus Politik und
staatsnahen Betrieben, so Olivier Kessler ferner, taten kürzlich ihre Absicht
kund, die Bilateralen ›retten‹ zu wollen. Wohin dieser bilaterale Weg
führen soll, sagen sie gleich selbst: »Den Beitritt der Schweiz zur EU a priori
und auf immer aus den europa-politischen Debatten zu verbannen, sei töricht und
gefährlich«. Die Elite der Schweiz versucht ihre wahre Intention zu
verschleiern, indem sie sich in einem Manifest über die drohende ›Selbstisolierung‹ der Schweiz tief besorgt zeigen. Da
die Eidgenossenschaft eines der
weltoffensten Länder überhaupt ist, ist diese Argumentation nicht glaubwürdig.
Es geht um etwas anderes. Es geht nicht um die Angst vor Isolation, sondern um
persönlichen Machtzugewinn, den man sich durch einen EU-Beitritt verspricht.
Über hundert Vertreter der Elite in diesem Land haben einen Appell unterzeichnet,
den EU-Beitritt der Schweiz nicht a priori auszuschliessen und eine ›faktenbasierte Diskussion‹ anzustossen. Diesem Wunsch kommen wir
nach. Getreu den Fakten zeigen wir im Folgenden auf, was ein EU-Beitritt denn
für die Schweizer bedeuten würde, dies anhand der Betrachtung von drei konkreten
Erfolgssäulen der Schweiz: Der Neutralität, der direkten Demokratie und der
relativ tiefen Regulierungsdichte.
Die Neutralität wird eingeäschert Ein EU-Beitritt kommt der Zertrümmerung der Erfolgssäule
Neutralität gleich, denn die Beteiligung an der Gemeinsamen Aussen- und
Sicherheitspolitik der EU (GASP) ist für jedes EU-Mitglied obligatorisch. Ziel
von GASP ist die Verwirklichung eines europäischen Verteidigungsbündnisses, das
auch Aktivitäten ausserhalb des EU-Territoriums vorsieht. Art. 42, Abs. 7 des EUV-Vertrags,
des Lissabon-Vertrags, verbietet jedem EU-Mitgliedstaat explizit die
Neutralität, wie sein Wortlaut beweist: »Im
Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates
schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und
Unterstützung.« Gemäss einem Bericht des Bundesrats vom September 2010 müsste
sich die Schweiz den aussenpolitischen Strategien, Aktionen und Standpunkten
der EU vorbehaltlos anschliessen. Eine eigenständige Neutralitätspolitik wäre
ihr damit verwehrt. Die Beteiligung an fremden Kriegen ist, wenn die EU-Organe
solches beschliessen, für alle EU-Mitglieder verbindlich, im Falle eines
EU-Beitritts auch für die bis heute noch neutrale Schweiz. Für militärische
Einsätze hat die EU bekanntlich auch die ›Battle Groups‹
konstituiert; für diese muss jeder EU-Mitgliedstaat im Turnus für jeweils sechs
Monate die dafür erforderlichen Soldaten stellen. Auch ursprünglich neutrale
Länder wie beispielsweise Österreich sind dazu verpflichtet. Um diese Säule vor
der geplanten Zerstörung schon etwas aufzuweichen, schloss sich die politische
Elite neutralitätswidrig der Sanktionspolitik der EU an. Mit der Ausrufung
einer ›aktiven Neutralität‹ erfuhr die Aushöhlung der Neutralitätspolitik
eine weitere Beschleunigung. Die Fähigkeit, unparteiisch gute Dienste zwischen
Konfliktparteien zu leisten, wird damit beeinträchtigt, ja verspielt.
Schluss mit der direkten Demokratie Die EU verpflichtet sich einer Regierungsform, die sie als ›gubernative Demokratie‹ bezeichnet. Diese ist ein schlecht
getarnter Rückfall in die Diktatur: Dafür das Wort Demokratie zu benutzen ist
an Zynismus kaum noch zu übertreffen. Das Menschenrecht auf Selbstbestimmung
wird durch ein von der Elite durchgesetztes ›Diktat von oben‹ verdrängt.
Dem Bürger wird dabei lediglich noch ein vage formulierter Anspruch auf
funktionierende, ihn freilich in allen Belangen lenkende Verwaltung
zugestanden. Im Rahmen der Euro-Rettung wird die ›gubernative Demokratie‹ ohne jede
Ermächtigung von Seiten der Bevölkerung in zunehmendem Mass selbstherrlich von
oben durchgesetzt: Da werden geltende Verträge
- z.B. die No-Bailout-Vereinbarung, Abkommen über
Verschuldungsobergrenzen, etc. - reihenweise gebrochen, mit den schwerwiegendsten
negativen Auswirkungen für Bürger und Steuerzahler. Die EU kennt keine
Volksinitiative. Sie hat sich allein dazu durchgerungen, eine ›Bürgerinitiative‹ zu etablieren. Diese hat jedoch keinerlei
bindende Wirkung. Sie hat - auf der
Sammlung einer Million Unterschriften von EU-Bürgern beruhend - vielmehr den Charakter einer lediglich
unverbindlichen Petition. In der Schweiz hingegen kann eine Minderheit der
Stimmberechtigten die politische Elite selbst gegen deren ausdrücklichen Willen
dazu zwingen, eine Volksabstimmung über gewisse Forderungen durchzuführen.
Diese Form der praktischen Partizipation ist weltweit einzigartig. Die direkte
Demokratie verhindert damit, dass sich politische Spannungen nur auf der
Strasse entladen können. Die direkte Demokratie stellt ausserdem sicher, dass
sich die Politiker und das Volk nicht allzu weit voneinander entfernen.
Der dritte und letzte Pfeiler auf den wir hier eingehen wollen, ist der Wohlstand.
Unzählige Untersuchungen beweisen, dass dieser hauptsächlich von folgenden
Rahmenbedingungen abhängt: Geschützte Eigentumsrechte, Vertragsfreiheit, sowie
möglichst geringe Staatstätigkeit und Bürokratie. Die EU schreitet jedoch mit
grossen Schritten auf eine gegenteilige Ordnung zu: Sie will eine
eigene Steuer, um die Bürger noch mehr zu enteignen. In immer mehr
Lebensbereichen soll es der Staat richten, was zu einer überbordenden
Bürokratie und zur Totalentmündigung der Bürger führt. Die EU will jedes Detail
im Leben der Bürger regeln und kontrollieren. Welch absurde Züge diese
Bürokratisierung inzwischen angenommen hat, zeigt beispielhaft die ›Richtlinie 2002/44‹, die
vorschreibt, dass sich Menschen, die mit einem Presslufthammer
arbeiten, an Grenzwerte für ›Hand-, Arm-,
und Ganzkörperschwingungen‹ zu halten
haben. Diese wird nach einer exakt festgelegten Formel berechnet, nämlich der ›Quadratwurzel aus der Summe der
Quadrate der Effektivwerte der frequenzbewerteten Beschleunigung in den drei
orthogonalen Richtungen.‹ Und dies ist
keineswegs nur ein aufgebauschter Einzelfall. Die EU schreitet wacker in
Richtung überregulierter Superstaat, der früher oder später an seiner dekadenten
und idiotischen Gesetzgebung zugrunde gehen wird.
Die EU-affinen Eliten unseres Landes wollen eine
faktenbasierte Diskussion. Wir lassen uns, wie diese Darlegungen zeigen, gerne
darauf ein. Nur erwarten wir - wenn die
Diskussion weitergeführt werden soll -
ebenfalls faktenbasierte Argumente fernab jeglicher ›Abschottungspolemik‹. Die Beitrittsbefürworter müssen
endlich ihre Karten offenlegen, weshalb sie sich unbedingt an den untergehenden
EU-Tanker anbinden wollen, bringen sie damit doch die ganze Schiffsbesatzung in
Gefahr.
Quelle: http://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/news/die_eu_ist_kein_rechtsstaat-2070 12. 1. 15 Interview
mit Carlos A. Gebauer - Das Interview führte Olivier Kessler
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