Asylchaos stoppen, nicht verwalten 07.06.2015 23:23
Die SVP-Fraktion hat sich an ihrer Sitzung vom 2. 6. in Bern mit weiteren Geschäften
der
laufenden Sommersession befasst. Sie lehnt die von Bundesrätin Sommaruga
aufgegleiste Revision des Asylgesetzes ab. Die Vorschläge werden keine
Verbesserung der heute chaotischen Situation im Asylwesen bringen und vielmehr
bestehende Mängel verschärfen. Klar abgelehnt wird auch das
Potentatengeldergesetz. Dieses Gesetz ist mit seinen schwammigen Definitionen
der Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit abträglich.
Die
Fraktion lehnt die Vorlage zur Neustrukturierung des Asylbereichs mit Nachdruck
ab. Die Vorlage ist zur Beschleunigung der Asylverfahren und zur Lösung des
Asylchaos unbrauchbar. Insbesondere die
Einführung einer im Schweizer Rechtssystem einzigartigen, generell
unentgeltlichen Rechtsvertretung und Rechtsberatung für alle Asylsuchenden zulasten
der Steuerzahler wird von der Fraktion bekämpft. Diese würde die teure
Asylindustrie lediglich weiter aufblähen und sinnlose Rekurse produzieren. Die
diesbezüglichen Erfahrungen aus dem Testzentrum sind nicht repräsentativ und
können nicht verallgemeinert werden. Will man etwas erreichen, müssen die
Rekursmöglichkeiten eingeschränkt und die Attraktivität der Schweiz für den Asylmissbrauch
gesenkt werden. Ausserdem unterstützt die Fraktion den Antrag Föhn zur
Errichtung von besonderen Zentren mit zugeteiltem Rayon für renitente
Asylbewerber.
Die
wiederholte Neustrukturierung des Asylwesens wird Parallelstrukturen und
Doppelspurigkeiten hervorrufen und das ganze System noch teurer machen. Die
Kostensituation im Asylwesen ist völlig unübersichtlich und intransparent.
Statt immer neue Gesetzesrevisionen ohne Wirkung vorzulegen, muss das Chaos im
Asylwesen von der hierfür verantwortlichen Departementsvorsteherin endlich
durch eine konsequente Anwendung der bestehenden Gesetze und eine strikte
Asylpolitik angegangen werden.
Die
Fraktion hat des weiteren beschlossen, nicht auf die Vorlage, welche ein
Bundesgesetz über die Sperrung und Rückerstattung unrechtmässig erworbener
Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen
(Potentatengeldergesetz) schaffen will, einzutreten. Das Gesetz will die
Sperrung, Einziehung und Rückerstattung von Vermögenswerten ausländischer politisch
exponierter Personen oder ihnen nahestehender Personen, die vermutlich durch
Korruption, ungetreue Geschäftsbesorgung oder andere Verbrechen erworben wurden,
regeln. Ausbezahlt würden die beschlagnahmten Gelder dem Nachfolgeregime oder
dem Volk. Zu derart willkürlichen und nicht praktikablen Normen bietet die SVP
nicht Hand. Es darf nicht sein, dass die Schweiz als neutraler Staat festlegt,
in welchem Land gute und in welchem schlechte Herrscher regieren. Die
Rechtssicherheit würde mit diesem Gesetz geschwächt. Zudem werden wichtige
rechtsstaatliche Verfahrensgrundsätze nicht eingehalten. Die Schweiz hat die
Geldwäschereigesetzgebung kürzlich bereits verschärft, um zu verhindern, dass
unrechtmässige Vermögenswerte in der Schweiz angelegt werden. Es bestehen
bereits Rechtsgrundlagen, um das Problem anzugehen.
Abgelehnt
werden von der Fraktion ferner Vorstösse, welche den Bundesrat beauftragen
sollen, eines oder mehrere teure Transportflugzeuge anzuschaffen. Eingesetzt
sollen diese Maschinen für internationale zivile und militärische
Friedenseinsätze, im Rahmen der Katastrophenhilfe und allenfalls für
notfallmässige Rückführungen von Schweizer Bürgern. Es besteht kein
ausgewiesener Bedarf zur Anschaffung solcher Flugzeuge. Die erwähnten Einsätze
werden heute bei Bedarf mit angemieteten Maschinen durchgeführt. Zudem
lehnt die SVP Auslandeinsätze der Schweizer Armee ab.
Wirtschaftsverbände
verschaukeln die Bevölkerung Die
Wirtschaft hat sich seit der Annahme der Volksinitiative gegen
Masseneinwanderung weiterhin schamlos mit ausländischen Arbeitskräften
eingedeckt. Rund 100.000 Personen sind seit dem 9. Februar 2014 netto
zusätzlich in die Schweiz eingewandert. Nun legen die Wirtschaftsverbände
völlig untaugliche Vorschläge zur Umsetzung des neuen Verfassungsartikels vor,
welche weder eine Steuerung noch eine Begrenzung der Zuwanderung ermöglichen.
Zudem missachten die Verbände die Vorgaben der Bundesverfassung in eklatanter
Weise und tanzen damit der Bevölkerung auf der Nase herum. Die sich eintrübende
Wirtschaftslage verlangt nun eine rasche Umsetzung des Verfassungsartikels.
Trotz
rückläufigem Bruttoinlandprodukt hat sich die Zuwanderung im I. Quartal 2015
noch beschleunigt, dies bei derzeit über 140.000 Arbeitslosen in der Schweiz. Die
Behauptung, die Zuwanderung gehe mit einer Verschlechterung der Wirtschaftslage
rasch zurück, stimmt nicht. Vielmehr wird es nun noch attraktiver, billige
Arbeitskräfte aus dem Ausland zu rekrutieren. Die negativen Folgen der
unkontrollierten Masseneinwanderung werden sich mit einer schlechteren
Wirtschaftslage rasch akzentuieren. Deshalb muss umgehend gehandelt werden. Die
heute von den Wirtschaftsverbänden gebrachten Vorschläge erfüllen diesen
Anspruch in keiner Weise. Das von der ›economiesuisse‹ präsentierte Modell einer Schutzklausel ist nicht durchdacht und
konnte seit seiner vor einigen Monaten erfolgten Lancierung offensichtlich
nicht weiterentwickelt werden.
Um
die Zuwanderung aus der EU zu steuern und zu begrenzen, müsste eine
Kontingentierung sofort greifen. Wie sonst will man die heutige
Masseneinwanderung reduzieren? Die im Modell vorgesehene Phase mit
Personenfreizügigkeit lässt zudem keine qualitative Steuerung zu. Damit würde
die Problematik, dass über die Hälfte der Zuwanderung nicht zum Zweck der Erwerbstätigkeit
erfolgt und der einfache Zugang zu den Sozialwerken zu Missbräuchen führt, in
keiner Weise gelöst. Diese Probleme würden mit dem von der der Wirtschaft
vorgelegten Modell vielmehr verschärft, da das System zu massiven Fehlanreizen
führt. Das Modell lässt zudem keine Anwendung des Inländervorrangs zu und
verstösst damit gegen die Bundesverfassung. Eine vernünftige und
wirtschaftsverträgliche Senkung der Zuwanderung lässt sich dadurch nicht
erreichen.
Ausnahmen
unterlaufen Verfassung Mit
den von der Wirtschaft geforderten grosszügigen Ausnahmen von der
Kontingentierung [keine Kontingente für Grenzgänger oder für Bewilligungen bis
zu einem Jahr] wird die Wirkung des neuen Verfassungsartikels völlig
ausgehebelt. Der Verzicht auf Massnahmen im Bereich der Grenzgänger ist zudem
eine schallende Ohrfeige der Wirtschaftsverbände für den Kanton Tessin. Dass
die Verbandsfunktionäre heute zudem gleichzeitig mit der Präsentation ihrer
Vorschläge eine europa-politische Kampagne lancieren, lässt tief blicken. Letztlich
wollen sie ein institutionelles Rahmenabkommen mit der EU mit automatischer
Rechtsübernahme und EU-Gerichtsbarkeit.
Über
diesen schleichenden Weg in die EU soll dann auch die Personenfreizügigkeit
wieder installiert werden, welche die Stimmbürger am 9. Februar beendet haben.
Diese durchsichtige Strategie, welche die Schweiz ruinieren und in die EU
führen würde, wird die SVP dezidiert bekämpfen.
Das
Bundesgericht und die Demokratie Das
Bundesgericht hat jetzt ein Grundsatz-Urteil gefällt: Eine Initiative, die vom
zuständigen Souverän angenommen wird, ist genau so umzusetzen, wie es die
Initiative verlangt. Zweifellos ein gutes, Klarheit schaffendes Urteil. Denn die
Versuche von Behörden, Initiativen keineswegs buchstabengetreu umzusetzen,
mehren sich. Das Urteil müsste insbesondere auch den Bundesrat aufrütteln; denn
auch auf Bundesebene mehren sich die Versuche von Seiten des Bundesrats und der
Bundesverwaltung, beschlossene Volksinitiativen nicht oder lediglich
verfälscht, in einem Fall gar in Abhängigkeit von EU-Weisungen aus Brüssel, umzusetzen,
in beängstigendem Ausmass. Die Verwahrungsinitiative, welche die
lebenslängliche Verwahrung nicht therapierbarer schwerer Gewalt- und
Sexualstraftäter vorsieht, ist von Volk und Ständen beschlossen worden. Zuvor
hatte sie das für den Gültigkeitsentscheid abschliessend zuständige Parlament
in aller Deutlichkeit als gültig erklärt. Bis heute wartet die Schweiz aber auf
die korrekte, vollständige Umsetzung des von Volk und Ständen zum
Verfassungsartikel erhobenen Initiativtextes. Auch die
Ausschaffungs-Initiative, welche die konsequente Ausweisung krimineller
Ausländer aus der Schweiz verlangt, ist vom Parlament als gültig erklärt und
von Volk und Ständen deutlich angenommen worden. Bis heute lässt die Umsetzung auf
sich warten – nun schon seit mehreren Jahren! Ein kürzlich vom
Bundesrat vorgelegter Vorschlag ist überall durchgefallen.
Würde
das Bundesgericht auch von Bundesbern ernstgenommen, dann hätte der Bundesrat
die Initiative so umzusetzen, wie sie von Volk und Ständen als Artikel für die
Bundesverfassung beschlossen worden ist. Gleiches gilt für die Initiative gegen
die Masseneinwanderung. Der Initiativ-Text ist heute Verfassungs-Auftrag. Würde
das Bundesgericht ernst genommen und würde der Souverän dieses Landes vom
Bundesrat und von der Bundesverwaltung noch respektiert, dann müsste die
Initiative - wie schon so oft gefordert
- ohne Verzug umgesetzt werden.
Die
Einwanderungspolitik läge damit wieder in der Kompetenz der Schweiz; der
Bundesrat hätte alljährlich Kontingente festzusetzen und den Inländervorrang am
Arbeitsplatz durchzusetzen. Das Vorhaben des Bundesrats, die Umsetzung von
einer Genehmigung durch Brüssel abhängig zu machen, widerspricht der
Verfassung. Hält der Bundesrat an diesem Standpunkt fest, dann macht sich die oberste
ausführende Behörde unseres Landes des Verfassungsbruchs schuldig. Auch
die Pädophilen-Initiative ist so umzusetzen, wie sie von Volk und Ständen
beschlossen worden ist. Also mit lebenslänglichem Berufsverbot für Pädophile
für Berufe, in denen sie mit Jugendlichen in regelmässigen Kontakt kämen. Will der Bundesrat in dieser Frage
nicht zum Verfassungsbrecher werden, so hat er gemäss dem Urteil des
Bundesgerichts die Initiative so umzusetzen, wie sie von Volk und Ständen
beschlossen worden ist. So und nicht anders.
Ob
das Departement Sommaruga, das für die meisten der hier aufgelisteten
Verfassungsbrüche in Form nicht umgesetzter Volksinitiativen verantwortlich ist,
die Botschaft aus Lausanne beherzigen wird?
[1] Die SVP bekämpft Auflösung der
finanziellen Privatsphäre im Inland Der Bundesrat hat am 5. 6. die Grundlagen für die Einführung eines automatischen
Informationsaustauschs (AIA) in Steuersachen mit dem Ausland verabschiedet.
Für die SVP ist zwingend, dass dieser Schritt nur erfolgen darf, auch wenn er
von den anderen OECD- und den G-20-Ländern vollzogen wird. Zudem darf er nicht
den Weg für eine Auflösung des Bankkundengeheimnisses im Inland ebnen. Auch die
heute vorgestellte Revision
des Geldwäschereigesetzes ist eine Zwängerei der Finanzministerin und wird
von der SVP ebenfalls abgelehnt. Sowohl ein spontaner als auch ein
automatischer Informationsaustausch widersprechen wichtigen Grundsätzen der
Schweiz, wie dem Schutz der Privatsphäre oder einem auf Treu und Glauben
aufbauenden Verhältnis zwischen Bürger und Staat. Die SVP hat immer betont,
dass ein automatischer Informationsaustausch mit dem Ausland nicht in Frage
kommt, solange sich nicht alle OECD- und G-20-Staaten sowie alle wichtigen
Finanzplätze zu einem gegenseitigen Informationsaustausch verpflichten und
diesen auch umsetzen. Die SVP wird auf diesem Punkt beharren. Die Schweiz darf
sich durch eine vorauseilende Umsetzung des AIA nicht erneut schwächen.
Gegenleistungen zwingend Für die SVP ist es zudem
zwingend, dass im Rahmen der Verhandlungen über konkrete Abkommen mit anderen
Ländern folgende Punkte berücksichtigt werden: Die Schweiz darf bei
Verhandlungen mit einzelnen Ländern den AIA nur dann gewähren, wenn als
Gegenleistung der Marktzugang zu deren Finanzmärkten nachhaltig gesichert wird.
Die ausgetauschten Daten dürfen gemäss dem Spezialitätenprinzip nur für
Steuerzwecke verwendet werden. Alle wirtschaftlich Berechtigten von
juristischen Personen (inkl. z.B. Trusts, Stiftungen, British Virgin Islands
oder Delaware-Konstrukte) müssen identifiziert werden. Die Partnerstaaten
müssen angemessene Möglichkeiten für die Regularisierung der steuerlichen
Vergangenheit zur Verfügung stellen.
Datenverwertung nur bei
Betrugsverdacht Um die Privatsphäre und das
Bankkundengeheimnis im Inland zu schützen, wird die SVP in den Beratungen im
Parlament Anträge einbringen, dass die aus dem Ausland stammenden Daten
Schweizer Steuerpflichtiger nur bei einem begründeten Verdachtsfall auf
Steuerbetrug verwendet werden dürfen. Die SVP setzt voraus, dass die gelieferten
Daten nur für Steuerzwecke verwendet und nicht zweckentfremdet werden. Darüber
hinaus sollen die Daten bei einer zentralen unabhängigen Stelle gelagert
werden, da durch diese Massnahme der Datenschutz verbessert wird. Eine
eigentliche Zwängerei stellt der wiederholte Versuch der Finanzministerin dar,
ihre untaugliche ›Weissgeldstrategie‹ mit einer Änderung des Geldwäschereigesetzes durchzuboxen. Der gleiche
Vorschlag wurde bereits in verschiedenen Vorlagen eingebaut und ist immer
wieder gescheitert. Es kann nicht sein, dass die Banken zu Steuerkontrolleuren
werden und damit hoheitliche Aufgaben erfüllen. Kein anderes Land kennt derart
absurde Vorschriften, die in der Praxis ohnedies nicht durchsetzbar sind.
[1]
Quelle: http://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/news/klare_sprache-2261 Der
aktuelle Freitags-Kommentar der «Schweizerzeit» vom 29. Mai 2015 von Ulrich
Schlüer
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