Keine Steuererhöhungen - Nur noch ein Pass bei Einbürgerungen - Von Ulrich Schlüer 19.02.2017 21:17
Die SVP nimmt das JA zur erleichterten Einbürgerung zur Kenntnis.
Die Schweizerinnen und Schweizer haben den
Versprechungen Glauben geschenkt, wonach die sogenannte dritte Generation immer
gut integriert ist und es auf Gemeindeebene keine Kontrollen mehr braucht.
Dennoch hat die SVP auch weiterhin grosse Zweifel, wurde doch die Mehrheit der
jüngsten Terrorattacken in Europa gerade von muslimischen Einwanderern der
zweiten und dritten Generation begangen.
Die SVP erwartet nun von den Behörden aller Ebenen,
dass sie bei der Umsetzung der Totalrevision des Einbürgerungsgesetzes, welches
ab dem 1. 1. 2018 in Kraft tritt, grösste Sorgfalt bei der Kontrolle und
Durchsetzung der Anforderungen in Bezug auf die Integration walten lassen.
Zudem verlangt Nationalrat Andreas Glarner als Verantwortlicher für die Asyl-
und Ausländerpolitik, dass Personen, die sich künftig einbürgern lassen wollen,
den Pass ihres Herkunftslandes aufzugeben haben. Ein entsprechender Vorstoss
wird er der Fraktion in der Frühjahrssession vorlegen.
Die SVP nimmt die Ablehnung der
Unternehmenssteuerreform zur Kenntnis. Die Unternehmenssteuerreform wurde auf
Druck der OECD und der EU hin im Parlament erarbeitet. Diese hatten zuvor
angekündigt, die bevorzugte Besteuerung der sogenannten ›Statusgesellschaften‹ in den Schweizer Kantonen nicht mehr zu
akzeptieren. Der Bundesrat hat den Volksentscheid gegenüber diesen
ausländischen Organisationen nun auch so zu vertreten. Die Mehrheit der
Schweizer Bevölkerung ist nicht bereit, diesem Druck aus dem Ausland
nachzugeben und die der Schweiz gesetzte Frist kann nicht eingehalten werden.
Mit dem NEIN zur Unternehmenssteuerreform drohen Wegzüge bzw.
Desinvestitionsentscheide gewisser Unternehmen. Es dürfen aber auf keinen Fall
die damit verbundenen Steuerausfälle durch Steuererhöhungen für Private und /
oder Unternehmen gedeckt werden. Daher verlangt die SVP vom Bundesrat, dass
dieser unverzüglich ein entsprechendes Massnahmenpaket zur Minderung des
Ausgabenwachstums auf Bundesebene vorbereitet.
Eine bedarfsgerechte Verkehrsinfrastruktur ist
Voraussetzung für eine leistungsfähige Wirtschaft und Gesellschaft. Mit dem NAF
verfügt nun auch die Strasse über einen unbefristeten Fonds zur
Finanzierung - über einen solchen verfügt die Schiene
bereits. Das JA zum NAF ist dementsprechend auch ein JA zur Strasse, ein JA zum
Wohlstand für alle Regionen. Die lang erkämpfte Umsetzung des Netzbeschlusses,
d.h. die Aufnahme von rund 400 km Kantonsstrassen in das Nationalstrassennetz,
ist damit sofort umzusetzen. Der Ausbau der Nationalstrassen soll dort
erfolgen, wo die Verkehrsprobleme und Staustunden am grössten sind. Von der
Beseitigung dieser Engpässe profitieren alle, es werden so weniger Zeit und
Ressourcen verschwendet.
Die Verfassungsbrecher sind
skrupellose Egoisten Am 9. 2. 2017 ist die den Bundesbehörden von Volk
und Ständen gesetzte dreijährige Frist zur Umsetzung des Volksentscheids gegen
die Masseneinwanderung abgelaufen. Die Tatsache gewordene Nicht-Umsetzung ist
nichts anderes als ein offener Verfassungsbruch. In wilder Nervosität
präsentieren die Verfassungsbrecher Ausreden, Beschönigungen, Rechtfertigungen
und Versuche, einen von ihnen anstelle der per Volksentscheid geforderten
Umsetzung von Massnahmen gegen die Masseneinwanderung erfundenen ›Inländervorrang light‹ als
Alternative der Bevölkerung zu verkaufen. Eine ›Alternative‹, die keine einzige der in der Verfassung
verankerten Forderungen auch nur aufnimmt.
Die Lüge von ›den Bilateralen‹ Wir greifen eine dieser Rechtfertigungen heraus,
jene von FDP-Präsidentin Petra Gössi. Im ›Blick‹ vom 8. Februar wurde ihr folgende Frage gestellt: »Könnte die Schweiz ohne Personenfreizügigkeit
wirtschaftlich bestehen?« Petra Gössis Antwort lautete
wie folgt: »Die zentrale Frage ist: Können wir ohne die
bilateralen Verträge wirtschaftlich bestehen? Hier ist die Antwort klar Nein, das
kann unser Land nicht. Denn wir sind wie kaum ein anderes Land auf unsere
Exportmärkte angewiesen. Dass die in unseren Nachbarstaaten liegen, ist klar.
Unser Handel mit Baden-Württemberg ist beispielsweise gleich gross wie unser
Handel mit den USA. Wer exportieren will, braucht Marktzugang. Die bilateralen
Verträge garantieren das. Ohne Personenfreizügigkeit jedoch gibt es keinen
bilateralen Weg.« In dieser, dem Argumentarium
von Economiesuisse entnommenen Antwort stecken derart viele Falschbehauptungen,
dass sich zunächst die Frage stellt: Hat Frau Petra Gössi überhaupt eine Ahnung
von dem zwischen der Schweiz und der EU existierenden Vertragsgeflecht? Falls
sie über keine näheren Kenntnisse verfügt, sollte sie zum Thema schweigen. Ist
ihr dieses Geflecht aber bekannt, dann muss sie sich vorwerfen lassen, in ihrem
Interview einen ganzen Strauss von Unwahrheiten zu verbreiten. Als
seinerzeitiges Mitglied der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats,
welche die Aushandlung des bilateralen Pakets I und des bilateralen Pakets II
mit der EU eng begleitet hat, sowie als seinerzeitiges Mitglied der
Spezialkommission zum Personenfreizügigkeitsvertrag kann ich die gültigen
Einzelheiten zu diesem Vertragsgeflecht hier einmal mehr festhalten:
Die Lüge vom Zugang zum
EU-Binnenmarkt Alle Behauptungen, wonach die von Volk und Ständen
beschlossenen Massnahmen gegen die Masseneinwanderung die Bilateralen insgesamt
beseitigen und der Schweiz den Zugang zum EU-Binnenmarkt verschliessen würden, entbehren jeglicher Grundlage. Die
Absage des Souveräns an die Masseneinwanderung verlangt vom Bundesrat, auf der
Grundlage der im Personenfreizügigkeitvertrag enthaltenen Revisionsklausel eine
Neuverhandlung zu verlangen. Ein solches, absolut vertragskonformes Vorgehen
hat nichts, aber auch gar nichts mit Vertragskündigung oder Vertragsbruch zu
tun. Die formelle Äusserung dieses Begehrens kann von der EU in keinem Fall mit
Retorsionsmassnahmen quittiert werden.
Nur 6 von insgesamt über 100 bilateralen Abkommen
zwischen der Schweiz und der EU hängen mit der Personenfreizügigkeit aufgrund
der sog. Guillotine-Klausel zusammen. Alle restlichen, weit über hundert
bilaterale Abkommen würden selbst dann in Kraft bleiben, wenn das Abkommen über
die Personenfreizügigkeit gekündigt würde – was der Volksentscheid vom 9.
Februar 2014 nicht verlangt. Und keiner - und das ist von zentraler Bedeutung - der sieben Verträge des Pakets I der
Bilateralen handelt vom Zugang der Schweiz zum EU-Binnenmarkt. Der zollfreie Zugang der Schweizer Industrie- und
Handelsgesellschaften zum EU-Markt wird nicht durch die Bilateralen I, vielmehr
durch das Freihandelsabkommen Schweiz-EU aus dem Jahr 1972 sichergestellt.
Die Lüge bezüglich der wahren
Motive Der Freihandelsvertrag von 1972 wird von keiner der
beiden Vertragsparteien, also weder von der EU noch von der Schweiz, irgendwie
torpediert. Auch die EU attestiert
diesem Freihandelsvertrag bestes, beiden Seiten gewichtige Vorteile sicherndes
Funktionieren. Der Vertrag ist durch von beiden Seiten bewusst und freiwillig
eingegangenen WTO-Verpflichtungen [Diskriminierungsverbot] solide abgesichert. Es stellt sich somit die Frage, was denn das wahre
Motiv für die von nahezu allen Medien bereitwilligst verbreitete Behauptung,
wonach das Verlangen nach einer Neuaushandlung der Personenfreizügigkeit die
Bilateralen insgesamt annullieren würde, ist. Auch dazu gehören die Tatsachen
endlich auf den Tisch:
Es geht der Economiesuisse und dem
Mitte-Links-Parteien-Kartell, die im Bündnis mit den Gewerkschaften die
Umsetzung des Volksentscheids gegen die Masseneinwanderung hintertreiben, in
keiner Art und Weise um die ›Rettung
der Bilateralen‹.
Diejenigen, die das behaupten, wissen genau, dass diese nicht gefährdet sind.
Sie schlagen eine erfundene ›Gefahr‹ breit, damit niemand auf die Idee kommt, endlich
einmal die wahren Absichten hinter den Forderungen um Aufrechterhaltung der
Masseneinwanderung unter die Lupe zu nehmen. Es geht den Erfindern des ganzen
Lügengebildes nämlich einzig und allein um den Erhalt der
Personenfreizügigkeit - also um das ungehinderte Weiterwuchern der
uneingeschränkten Massenzuwanderung.
Die Lüge von der Wohlstandsvermehrung Damit wollen sie sich egoistisch den unbeschränkten
Zuzug billiger Arbeitskräfte aus der EU erhalten - buchstäblich
um jeden Preis. Damit sie teurere Schweizer Arbeitnehmer, vor allem über Fünfzigjährige,
jederzeit ersetzen können. Insbesondere die grossen Konzerne profitieren enorm
davon, dass sie einen unbedingt benötigten Spezialisten aus zwanzig oder noch
mehr Bewerbern, d.h. aus allen Ländern Europas, auswählen können. Mit jenem,
den ein Konzern schliesslich tatsächlich anstellt, erzielt dieser Konzern
meistens gute Ergebnisse, also einen zusätzlichen Gewinn. Dieser Gewinn bleibt
im Konzern. Er fliesst dessen Managern und Aktionären zu.
Die nicht geeigneten, vom Konzern nicht benötigten
Bewerber, fallen, so sie nicht anderweitig unterkommen, dagegen den
Steuerzahlern zur Last. Für Schulen, Spitäler, eine gute Gesundheitsversorgung,
Strassen, öffentliche Verkehrsmittel, die öffentliche Sicherheit,
funktionierendes Gerichtswesen sowie
für die aus dem Massenzuzug von Einwanderern explodierenden Kosten der
Sozialapparate haben allein die Steuerzahler aufzukommen – während die
Konzerne die Gewinne aus dem für sie äusserst vorteilhaften Massenzuzug für
sich behalten. Um diesen, für die Konzerne gewinnträchtigen Automatismus
langfristig abzusichern, verbreitet Economiesuisse - mit den meisten Medien im Schlepptau - unablässig die Behauptung, ›alle‹ würden von der Masseneinwanderung
profitieren. In Wahrheit werden die Steuerzahler für die aus dem Massenzuzug
entstehenden Millionen-Kosten masslos geschröpft, während, wie gesagt, die Konzerne den Gewinn
aus der freien Zuwanderung einstreichen.
Die Lüge vom ›Facharbeiter-Zuzug‹ Neuerdings wird
- wiederum von den Medien breitgeschlagen - eine zusätzliche Behauptung in den Vordergrund
geschoben: Die Masseneinwanderung gehe zurück. Es seien 2016 weniger Personen
aus der EU eingewandert als in den Jahren zuvor. Dass dieses ›weniger‹ noch
immer ein Vielfaches derer ausmacht, die uns anlässlich der Vertragsunterzeichnung
zur Personenfreizügigkeit als zu erwartende Einwanderer vorausgesagt worden
sind, verschweigen die
meisten Medien allerdings. Sie verschweigen auch die deutliche Verlagerung
bezüglich Herkunft der Einwanderer aus der EU: Kamen in den Jahren zuvor vor
allem Einwanderer aus EU-Nordländern in die Schweiz, die als Gutverdienende der
öffentlichen Hand kaum zur Last fielen, so kommen derzeit immer mehr
Einwanderer aus den wirtschaftlich zugrunde gerichteten Ländern aus dem
EU-Süden. Das sind keineswegs hochbezahlte Facharbeiter. Sie wandern in Berufe
ein, in denen sie bestenfalls niedrige Löhne erzielen, allzu oft aber auch das
Risiko laufen, baldiger Arbeitslosigkeit anheimzufallen. Die Mär von der
Facharbeiter-Einwanderung ist längst zusammengebrochen.
Es verstärkt sich so vor allem die
Einwanderung in den Sozialstaat Schweiz
Und dafür haben die Steuerzahler und nicht die von
der unbeschränkten Personenfreizügigkeit profitierenden Konzerne zu bluten.
Quelle: https://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/news/die_verfassungsbrecher_sind_skrupellose_egoisten-3032 Der Freitags-Kommentar der ›Schweizerzeit‹ vom
10. 2. 2017
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