Der EU-Rahmenvertrag: Behauptungen und Fakten - Entstehung - Inhalt - Bedeutung 17.12.2017 21:55
Nachdem die EU-Kommission die Schweiz mittels offiziellem Brief am 21. Dezember 2012
zur »institutionellen Anbindung« an die EU aufgefordert hatte, schlug der Bundesrat wenig später vor, dieser Forderung Brüssels mit einem Rahmenvertrag nachzukommen. Im Vorvertrag vom 13. Mai 2013 erklärte sich der Bundesrat bereit, mit dem geplanten Rahmenvertrag 3 EU-Forderungen zu erfüllen:
Erste Konzession: Die Schweiz werde alle EU-Gesetze, EU-Verordnungen und EU-Beschlüsse, die von Brüssel als »binnenmarktrelevant« bezeichnet werden, automatisch übernehmen.
Zweite Konzession: Wenn sich zur
Anwendung bilateral getroffener Vereinbarungen Meinungsverschiedenheiten
ergeben, werde die Schweiz den EU-Gerichtshof als höchste, nicht mehr
anfechtbare gerichtliche Entscheidungsinstanz anerkennen.
Dritte Konzession: Für den Fall, dass
die Schweiz einen Entscheid des EU-Gerichtshofs
- weil zum Beispiel eine Volksabstimmung etwas anderes beschlossen hatte
- nicht übernehme, billige sie der EU
ein Recht auf Sanktionen, also auf Strafmassnahmen gegen die Schweiz zu.
In ihrem Verhandlungsmandat richtete
die EU-Kommission zwei weitere Forderungen an die Schweiz: Die Schweiz müsse, anstelle
zuvor einzeln bewilligter Kohäsionszahlungen, fortan Jahresbeiträge an die EU
entrichten. Ausserdem müsse sie ein von der EU ernanntes Aufsichtsorgan
akzeptieren, das die Vertragstreue der Schweiz ständig zu überwachen habe.
Dies bedeutet:
-
Der Rahmenvertrag beraubt die Schweiz ihrer Stellung als
gleichberechtigte bilaterale Vertragspartnerin der EU. Sie wird gegenüber
Brüssel zur blossen Befehlsempfängerin.
-
Der Rahmenvertrag zerstört den bilateralen Weg. Denn als Befehlsempfängerin
bleibt ihr lediglich, Brüsseler Weisungen automatisch zu übernehmen. Allein die
Ablehnung des Rahmenvertrags ermöglicht der Schweiz die Fortsetzung des
bilateralen Wegs.
-
Der Rahmenvertrag ist ein Unterwerfungsvertrag: Fremde Richter verfügen
fremdes Recht verbindlich über die Schweiz. Die Schweiz wird mit dem
Rahmenvertrag faktisch zur Zwangsheirat mit dem Brüsseler Apparat verurteilt.
Tarnungsversuche Die faktische Entrechtung der Schweiz
durch den Rahmenvertrag versuchen Bundesrat und EU-Kommission mittels
beschönigender Formeln zu tarnen.
Die Pflicht zur »automatischen Rechtsübernahme« tarnt Bundesbern als »dynamische Rechtsanwendung«.
Sanktionen werden als »Ausgleichsmassnahmen« verniedlicht. Der Rahmenvertrag wird als reines »Koordinations-« bzw. »Konsolidierungsabkommen« verklärt.
EU-Kommissionspräsident Jean-Claude
Juncker bezeichnete anlässlich seines Besuchs in Bern am 23. November 2017 den
Rahmenvertrag gar als »Freundschaftsvertrag« – ganz so, wie seinerzeit die Sowjetunion die Entrechtung ihrer
Satellitenstaaten jeweils in als »Freundschaftsvertrag« betitelten Abkommen
durchsetzte.
Die faktische Unterwerfung der Schweiz unter die Oberhoheit der
EU wird von beiden Vertragspartnern als »Erneuerung des bilateralen Wegs« beschönigt,
obwohl der Rahmenvertrag in Wahrheit das Ende des
bilateralen Wegs besiegelt. All die verwendeten Tarnbegriffe
beseitigen die Tatsache der faktischen Entrechtung
der Schweiz durch den Rahmenvertrag in keiner Weise.
Mit dem
Wechsel im Bundesrat und EDA von Herrn
Burkhalter zu Herrn BR Cassis hätte man Gelegenheit gehabt, eine detaillierte
Standort-Bestimmung betreffend der Beziehungen Schweiz/EU vorzunehmen. Dies wäre
nach den bisherigen, für die Schweiz katastrophalen Resultaten ein absolutes
MUSS gewesen.
Seit Ende
der 80er und mit Anfang der 90er Jahre ist in diesen Beziehungen ›gewurstelt worden‹ - wie man es gerade
braucht. Dabei geht es hier um äusserst wichtige und existentielle Probleme der
Schweiz. Solche Projekte brauchen ein stabiles, starkes und breit abgestütztes
Fundament, auf dem mit der EU auf gleicher ›Höhe‹ und hart verhandelt werden kann. Bis
zum heutigen Zeitpunkt ist nichts von einer Strategie mit Zielsetzungen und Strukturen
resp. einem breit zusammengestellten Team festzustellen. Den eindeutigen Beweis
hierfür haben wir gerade jetzt wieder mit der Thematik und der Abwicklung der
Kohäsionsmilliarde erhalten. Einzelaktionen statt Team-Arbeit, keine Absprachen
im Gremium. Man muss einfach wissen, dass die EU jede Schwäche der Schweiz zu
ihren Gunsten ausnützt.
Ganze
Heerscharen von Beamten in Brüssel und Bern suchen fieberhaft nach
Schwachstellen in der Schweiz. Wenn man die Verantwortlichen von Bundesbern
hört, kann es einem übel werden; man wird auch zornig über diese ›Dummheiten‹. Die Linkslastigkeit der Schweiz und ihrer ›Helfershelfer‹ auf
allen Ebenen helfen natürlich den Bestrebungen der EU und der PRO-EU-Befürworter
in der Schweiz auf dem Weg, der Schweiz ihren Willen aufzuzwingen. Die EU wird alles
tun und den Druck jeglicher Art immer mehr verstärken, um unser Land in die
Union zu integrieren.
Aufgrund
der vorhandenen Verträge kann und wird die EU alles zu ihren Gunsten drehen
können. Die EU ist kein Freund der Schweiz, sondern der Vertreter ihrer eigenen
Interessen.
Es
braucht dringend einen Stop und eine minutiöse Standortbestimmung sowie die Überprüfung
aller bisherigen Vereinbarungen und Verträge. Je mehr man dieses dringende und
unabdingbare Vorgehen hinausschiebt, desto schwerer wird es werden. Die EU
hätte schon lange noch mehr Druck gemacht, wenn sie diese Überlegungen in
Brüssel nicht auch gemacht hätte. Auch innerhalb unseres Landes braucht es jetzt
betreffend den Zielsetzungen Schweiz/EU eindeutige, vom Souverän getragene
Entscheidungen.
Die bisherigen
Verhandlungen sind gründlich zu hinterfragen, zu analysieren, zu prüfen und zu
ergänzen. Die bisherige ›History‹ zwischen der Schweiz und der EU ist
verheerend und in jeder Hinsicht inakzeptabel. Sie sind eine grosse Katastrophe
mit grossen Folgeerscheinungen für unser Land.
Wenn man
das Kasperle-Theater betreffend der Kohäsionsmilliarde erlebt, stellt sich
hinsichtlich unserer Zukunft mit Bezug auf die EU eine grosse Angst ein. Das
gleiche ›Spielchen‹ wird sich, solange nicht endlich
klare und eindeutige Zielsetzungen vorliegen, immer wieder wiederholen. Es ist
eine unglaubliche PRO-EU-Stimmung in Bundesbern festzustellen, die eine
regelrechte Bedrückung auslöst, Unabhängigkeit und Freiheit zu verlieren.
Es gibt
in einem Staat nichts Schlimmeres, als wenn eigene Regierungen und somit die
eigenen Landsleute die Unabhängigkeit preisgeben. Dies geschieht bei uns leider
seit Jahrzehnten und immer mehr in Bundesbern. Jeder macht was er will und alle
sind still. Bundesbern ist unheilbar krank. Es kann den Bürgerinnen und Bürgern
nicht mehr in die Augen schauen.
Anstelle
eines offenen, harten und kritischen Vorgehens findet dort eine spezielle
Diplomatie mit Hintergrundaktionen statt. Hart und kritisch bedeutet nicht,
dass man unredlich ist; ganz im Gegenteil. Eine solche Haltung erzielt
positive, ehrliche, akzeptierbare und realistische Ergebnisse. Es gibt eine nur
einzige Partei, die SVP, die gegenüber irgendwelchen Personen und
Organisationen keine Verpflichtungen hat. Sie kann sich daher vollumfänglich
für den Rechtsstatt Schweiz einsetzen, damit er unabhängig bleibt.
Albertino
Steiner; parteiunabhängig St. Margrethen/SG im Dezember 2017 steiner@cisba.ch
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