Der Staat ist für die Menschen..... - von Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Selenz

"Der Staat ist für die Menschen und nicht die Menschen für den Staat." Dieser Spruch Albert Einsteins ziert das Kanzleramt: Was müssen/sollen deutsche Menschen sich dabei denken? Ein konkretes Beispiel: "Die Staatsanwaltschaft Bonn hat das Ermittlungsverfahren gegen die Deutsche Telekom wegen möglicher Fehlbewertung des Immobilienbesitzes beendet. Das Unter-nehmen spendet im Gegenzug für gemeinnützige Zwecke." So eine Meldung des SPIEGEL.

Hintergrund: Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Bonn waren die Immobilien der damaligen Staatsfirma Telekom in den Jahren 1995 bis 97 um mehr als 2 Mrd. DM zu hoch bewertet. Damit sei die zulässige Grenze überschritten worden. Ein eindeutiger Betrugsfall! Telekom zahlt 5 Mio. an gemeinnützige Organisationen, ein "beteiligtes Wirtschaftsprüfungsunternehmen" 250.000 Euro. Außerdem zahlen ein Ex-Vorstand, ein Manager und vier Wirtschaftsprüfer Beträge von 20.000 bis 250.000 Euro an die Staatskasse. Die Staatsanwälte begründen die Einstellung u. a. mit "schwerwiegenden persönlichen Belastungen", denen die Beschuldigten ausgesetzt waren. Die Telekom sei zudem kooperativ gewesen. Dergleichen juristische Barmherzigkeit in einem Milliarden-Betrugsfall? Das muss man sich sogar in diesem unserem Staate trauen. Ein bizarrer Vorgang, der es lohnt, in einem imaginär-rechtsstaatlichen Rahmen analysiert zu werden.
 
Rückblick: Wir erinnern uns alle noch an Volksschauspieler Manfred Krug. Seine Botschaft an das Volk im Jahre 1996: "Das ist der helle Wahnsinn, was die Telekom alles drauf hat." Dabei formten seine Hände das Telekom-T. Telekom-Boss, Ron Sommer, sprach sogar davon, die T-Aktie werde so sicher sein "wie eine vererbbare Zusatzrente!" Nachdem der Höchstkurs von 103,50 Euro längst überschritten war, brachte der Staat im Juni 2000 die dritte Tranche der "Staatsaktie" an die Börse. Für 66,50 Euro. "Wer jetzt einsteigt", so Sommer damals, "kann sich auf ein phantastisches Potential freuen." Die Menschen glaubten ihm und investierten erneut Milliarden in die "Volksaktie". Der Staat strich einmal mehr ca. 15 Mrd. Euro der Menschen ein.
 
Fakten: Der Vorstand führte die T-Immobilien überhöht in den Büchern. Der Unternehmenswert wurde betrügerisch aufgebläht. Bereits im Jahre 2001 musste die Telekom ihre Immobilien um 3 Mrd. Euro abwerten. Vorstand und Wirtschaftsprüfer haben damit - so die Staatsanwälte - die Aktionäre um mehrere Milliarden geprellt. Mittäter also auch der Wirtschaftsprüfer, PwC. Dessen Spur zieht sich wie ein roter Faden durch deutsche Betrugssümpfe (www.hans-joachim-selenz.de "PwC staatlich lizensierter Wirtschaftsbetrug" 28.08.03). PwC ist hierzulande - wie Arthur Anderson in den USA - an diversen Betrugsvorgängen, Manipulationen und Firmen-pleiten beteiligt, wie z. B. West LB, Preussag/TUI, Babcock Borsig, HDW, Noell etc..
 
Rechtsfragen: Die Staats-Anwälte sprechen bei der Telekom zwar von "Mrd.-Manipulationen zu Lasten der Anleger", nehmen die Betrüger aber zugleich in Staats-Schutz. Dass die Täter Zehn-tausenden Menschen schwerste finanzielle Schäden zufügten, zählt offenbar nicht! Der von den Staatsanwälten zitierte § 153a StPO wäre indes nur anwendbar "bei geringer Schuld der Täter." Dies ist angesichts der Mrd.-Schäden und der Strafe von mehreren Mio. Euro nicht begründbar. Es handelt sich also um einen klaren Fall von Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt durch an politische Weisungen gebundene Staatsanwälte. Darüber hinaus ist dies ein ebenso klarer Fall von Zweiklassen-Justiz. Am Ende zahlen die betrogenen Aktionäre sogar noch selbst dafür, dass man sie betrog. Die 5 Mio. holen sich die Anwälte des Staates nämlich aus der Telekom. Die ist Eigentum der Aktionäre! Man reibt sich die Augen. Man kann sich in Deutschland als Täter mit dem Geld der Betrogenen freikaufen.  Man muss eben nur die richtigen Freunde haben.  In den USA zahlte die Telekom Aktionären, die das Unternehmen wegen falscher Angaben verklagt hat-ten, 120 Mio. $. Dort landen Betrüger im Gefängnis. So, wie aktuell John Rigas. Unbarmherzig!
 
Analyse: Der deutsche Staat schützt diejenigen, die für ihn betrügen. Den Ablauf regeln Staats-Anwälte. Wenn das Volk bei dem Staats-Betrug Geld verliert? Pech gehabt! Der Staat kann sich nicht auch noch um die Menschen kümmern. Und der Spruch am Kanzleramt? Halt ein Spruch!


 Peine, den 23. Juni 2005                                                  gez.: Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Selenz