Warum NEIN zu einem EU-Beitritt? - Die Macht lockt - Von Yvette Estermann

In letzter Zeit haben verschiedene Kreise, darunter die Avenir Suisse, wieder einmal direkt oder indirekt den EU-Beitritt der Schweiz gefordert.

Dies, obwohl sich die EU in einem gewaltigen, finanziellen Schlamassel befindet. Das strategische Ziel der Mehrheit des Bundesrates und zahlreicher Politiker ist ein EU-Beitritt unseres Landes. Ich reichte im Parlament eine Motion ein, mit dem Ziel, dass das in Brüssel eingereichte EU-Beitrittsgesuch für hinfällig erklärt wird. Die Motion wurde abgelehnt! Warum will die «hohe Politik» trotzdem in die EU, obwohl die grosse Mehrheit der Bevölkerung dagegen ist?
 
Einer der Hauptgründe ist die «elegante» Abschaffung bzw. ein Wegfall der direkten Demokratie! Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Die Regierung beschliesst ein Geschäft und das «gemeine Volk» kann im nachhinein durch ein Referendum oder über eine Volksabstimmung den Beschluss der Regierung über den Haufen werfen und wieder rückgängig machen! Das ist in den Augen der Regierung sehr ärgerlich. Deshalb war die direkte Demokratie, welche so etwas möglich macht, dem Bundesrat schon immer ein Dorn im Auge, nach dem Motto: Regieren wäre so schön, wenn nur das Volk nicht wäre….. Doch auf dem «normalen» Weg über unsere demokratischen Institutionen kann der Bundesrat dieses schwer erkämpfte und weltweit einmalige Privileg, um das uns alle Länder beneiden, nicht abschaffen. Die Schweizerinnen und Schweizer würden einer derartigen Initiative niemals zustimmen. Und das weiss der Bundesrat! Doch würde die direkte Demokratie bei einem EU-Beitritt zum grössten Teil wegfallen und die Regierung wäre das lästige «Anhängsel» endlich los!
  
Macht
Wie schön wäre es für den Bundesrat, statt nur über die kleine «stachelige» Schweiz, einmal im Rahmen der EU-Präsidentschaft für ein halbes Jahr über 28 Länder zu regieren und im Mittelpunkt zu stehen! Ein Bundesrat könnte sogar das mit einer unglaublichen Machtfülle ausgestattete Amt eines «EU- Kommissars» bekleiden, oder das eines EU- Abgeordneten. Als Österreich 1995 der EU beitrat, setzte noch in der Wahlnacht das Gerangel und Gezänke über die Frage ein: Wer kann und wer darf als Abgeordneter nach Brüssel? Selbstverständlich wollten alle Parlamentarier ein Ticket für dieses «Schlaraffenland der Politiker» lösen, und das wäre bei einem EU-Beitritt der Schweiz nicht anders! Auch das Karussell der Eitelkeiten dreht sich in Brüssel wesentlich schneller als in Bern oder Wien.....
 
Löhne und Privilegien
Nicht nur die Faszination «Macht» lockt, sondern auch das «grosse Geld!» Was Löhne, Pensionen und Privilegien ihrer Abgeordneten, Kommissäre und Beamten betrifft, ist die EU nämlich weltweit einsame Spitze. EU-Kommissäre verdienen z.B. mehr als viele Staatspräsidenten und erhalten noch drei Jahre nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt 40 bis 65 % ihres Brutto-Gehalts, egal, ob sie einen neuen Job haben oder nicht! Wo gibt es so etwas ausserhalb der EU?
 
Milch und Honig
Die Zahlen lesen sich wie aus einem Märchenbuch: Fast 15'000.- € Monatseinkommen für Abgeordnete, dazu über 19'000.- € pro Monat für die Anstellung einer Sekretärin oder eines Assistenten, 20'279.- € Gehalt für EU-Kommissäre, 17'115.- € Gehalt und 10'400.- €  Pension pro Monat für Spitzenbeamte - total ca. 50'000 Beamte! Hinzu kommen 4'202.- € pro Monat für «Allgemeine Kostenvergütung» usw. Dazu unglaubliche Steuerprivilegien, Zulagen und Luxusentschädigungen, letzteres z.B. bei einem Wohnungswechsel, grosszügige Spesenvergütungen, Luxuslimousinen mit Chauffeur und eine «Luxuskrankenversicherung».
Kommissions-Präsident J. M. Barroso legte z.B. für das Jahr 2009 seine «Spesenrechnung» vor: 730'230 € und Frau Ferrero-Waldner: 434'257 €. Frage: Wer möchte hier, wo noch «Milch und Honig» fliesst, nicht dabei sein? Ist es ein Wunder, dass der Bundesrat, hohe Beamte und Politiker ebenfalls an diesem schmackhaften Kuchen teilhaben möchten? Keine Chance….
 
Manipulation, Betrug, schwarze Kassen beim EU-Statistikamt Eurostaat, unglaubliche Skandale mit Steuergeldern und Spesenmissbräuche, finden sich fast täglich in der medialen Berichterstattung. Und warum wurden bis heute weder Eröffnungsbilanzen noch Schlussbilanzen bei der Gründung oder bei einer Erweiterung der EU erstellt?
 
Nicht vom Volk gewählt
Die EU hat sich im Laufe der Zeit zum Nachteil der Bürger gewandelt: Von der ursprünglich guten Idee einer zollfreien Union mit einigen wirtschaftlich gleich starken Partnerstaaten hin zu einem zentralistischen Machtimperium in Brüssel mit einer eigenen Währung. Die wichtigen Entscheidungen in der EU werden von 27 Kommissären getroffen. Diese vom Volk nicht gewählten, also vom Volk nicht legitimierten Vertreter der einzelnen Mitgliedstaaten, sind mit einer unheimlichen Macht ausgestattet. Die EU ist deshalb eine antidemokratische Fehlkonstruktion und die Interessen der Bürger werden in keiner Weise berücksichtigt! Kleine Staaten haben keine realistische Chance, in der EU ein für sie wichtiges Anliegen durchzubringen. Oder haben Sie schon gehört, dass Kleinstaaten wie Dänemark, Luxemburg oder Österreich in der EU etwas «bewegen» konnten...?
 
Fazit
Der bilaterale Weg hat sich für die Schweiz bewährt und es gilt, diesen konsequent weiter zu gehen. Es gibt keinen plausiblen Grund für einen EU-Beitritt, schon gar nicht in deren heutigem Zustand! Gerade wir würden uns sehr viele Nachteile einhandeln, zum Beispiel eine Erhöhung der MWST auf gegen 20 %! Die von unseren Vorfahren hart erkämpfte und in der Welt einzigartige direkte Demokratie würden wir einem unersättlichen Moloch opfern - der EU! Die Bevölkerung würde ihre Selbstbestimmung zum grössten Teil verlieren und müsste sich dem EU-Diktat aus Brüssel beugen. Denn vergessen wir nicht: EU-Recht geht über nationalres Recht! [1]
 
 
Urteile - Im Zweifel zulasten der Schweiz
Was den Bürger hinsichtlich zweckdienlicher Eheschliessungen trifft, ereignet sich zum Beispiel beim Bundesverwaltungsgericht, der früheren Asylrekurs-Kommission. Dieses Bundesverwaltungsgericht veröffentlichte am 16. September 2010 ein höchst bemerkenswertes Urteil. Im Mittelpunkt steht ein Kosovo-Albaner, der 1991 im Alter von 31 Jahren als Asylbewerber in die Schweiz gelangte. Ein Jahr später heiratete der 32jährige eine um 51 Jahre ältere Schweizerin, also eine 83jährige Greisin. Dieser Ehe entspross zwar keine Nachkommenschaft, wohl aber ein Schweizer Pass: Der Kosovare wurde als Ehemann einer Schweizerin 2003 «erleichtert eingebürgert». Kaum war er am Ziel seines Strebens, also im Besitz des roten Passes, setzte - «völlig überraschend» - die tiefe «Entfremdung» zwischen den Eheleuten ein. Nach dem Motto, «der Mohr hat seine Schuldigkeit getan», erfolgte kurz nach Einbürgerung des Neuschweizers die Scheidung von der inzwischen 95jährigen Schweizer Greisin. Drei Monate nach der Scheidung heiratete der mittels Greisin erleichtert zum Schweizer Pass gekommene Ex-Kosovare eine junge Kosovarin - keineswegs als Ergebnis stürmischer «Liebe auf den ersten Blick». Nein, die junge Ex-Landsmännin des Neu-Schweizers war bereits Mutter eines Kindes, dessen Vater besagter Ex-Kosovare ist und welches noch vor der Ehe desselben mit der Schweizer Greisin auf die Welt kam. Besagte Verhältnisse veranlasste das Bundesamt für Migration dazu, dem erleichtert zum Neu-Schweizer gewordenen Ex-Kosovaren brieflich einige Fragen zu unterbreiten. Diese blieben unbeantwortet, was offenbar darauf zurückzuführen war, dass dem Bundesamt für Migration die genaue Adresse des Neu-Schweizers nicht bekannt war, was zu einer unvollständigen Anschrift auf dem Briefumschlag führte. In der Folge angestellte Nachforschungen ermöglichten dann eine zweite Zustellung, doch der Angefragte ersparte sich eine Antwort, was die Publikation der an ihn gerichteten Aufforderung im Bundesblatt zur Folge hatte. 
 
Das Bundesamt für Migration rechnete unvorsichtigerweise nicht damit, dass sich der Ex-Kosovare bei einschlägig tätigen Anwälten beraten lassen könnte, um zu erfahren, welche Schachzüge angebracht seien, auf dass das «Recht» zu seinen Gunsten beeinflusst werden könnte. Das Bundesamt für Migration hatte nämlich nach Ausbleiben aller geforderten Antworten die auf Grund seiner Ehe mit der Schweizer Greisin ausgesprochene Einbürgerung, welche er nach Erreichung seines Zieles abzustossen beliebte, für ungültig, also für eine Scheinehe erklärt. Von diesem Entscheid erhielt der Betroffene Kenntnis -allerdings, wie er vor Gericht ausführte, bloss «zufällig» durch seine Wohngemeinde. So jedenfalls stand es in seiner Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht. Dieses gab dem Kosovaren Recht. Es beschied, dass die Annullierung seines Schweizer Bürgerrechts zu Unrecht erfolgt sei und erklärte ihn erneut zum Schweizer Bürger mit allen Rechten und Ehren. Dies inklusive seiner inzwischen geborenen zwei Kinder.
 
Das Urteil stützt sich auf die Tatsache, dass das Bundesamt für Migration nicht zweifelsfrei beweisen konnte, dass die von letzterem Amt an den Neu-Schweizer gerichtete Post bei diesem auch tatsächlich angekommen sei. Sei es in der Schweiz auch eher ungewöhnlich, dass normal versandte Post gleich zweimal hintereinander beim Adressaten nicht eintreffe, so entband das Bundesverwaltungsgericht den wieder zum Neu-Schweizer erklärten Ex-Kosovaren dennoch jeglicher Verpflichtung, auch nur im entferntesten einen Nachweis zu erbringen, dass seine ihm das Bürgerrecht verschaffende Heirat mit einer Schweizer Greisin überhaupt je zu einer wirklich gelebten Ehe geführt habe.
 
Wieder «einer von uns»
Der Mann gehört wieder zu uns, besitzt wieder den roten Pass, ist samt seiner zwei Kinder Schweizer. Wer als raffiniert um sein Bürgerrecht buhlender Kosovare amtliche Post uneingeschrieben erhält, wird flugs von jeglicher Verpflichtung befreit, zu einer ernsthaft vermuteten Scheinehe irgendeinen entkräftenden Nachweis erbringen zu müssen.
Im Zweifel zulasten der Schweiz: Dieser Grundsatz gilt hierzulande, seit das Bundesgericht dem Volk verfassungswidrig den Entscheid über die Einbürgerung von Ausländern geraubt hat. [2]
 
Anmerkung politonline d.a. Ein Vorgehen dieser Art wirft für meine Begriffe ein klar zu deutendes Licht auf die Intelligenz, die Denkweise und die Art des Einstehens für die Schweiz der betreffenden Behörden.
 
 
1 Quelle: Schweizerzeit Nr. 19 vom 24. September 2010
Frau Dr. med. Yvette Estermann ist Nationalrätin in Kriens LU und hat zur «Erhaltung der Schweiz» eine gemeinnützige Stiftung ins Leben gerufen, welche die direkte Demokratie verteidigt und sich für eine unabhängige, neutrale und souveräne Schweiz einsetzt. www.yvette-estermann-stiftung.ch
2 Quelle: Der aktuelle Freitags-Kommentar der «Schweizerzeit» vom  20. 9. 10  «Mutmasslicher» Heiratsschwindler eingebürgert - Im Zweifel zu Lasten der Schweiz
Von Nationalrat Ulrich Schlüer