Wenn die Wegweisung vernachlässigt wird - Kostenlawinen, auch für Illegale - Von Ulrich Schlüer 27.03.2011 23:42
Plötzlich stand er da. Er stammt offensichtlich aus Afrika. Er begehrt in der Schweiz Asyl. Er bringt dazu eine Norm-Geschichte vor.
An den vorgebrachten Fluchtgründen bestehen bei der Aufnahmestelle Zweifel. Die präsentierte Geschichte ist mit andern Geschichten allzu ähnlich. Aber Gegenteiliges zum Behaupteten lässt sich nicht beweisen. Der Ankömmling benimmt sich nicht wirklich tadellos. Gerät auch hier bald mit dem Gesetz in Konflikt. Als Asylant wird er nicht anerkannt. Aber «vorläufige Aufnahme» wird ihm gewährt. Also kann er bleiben. Grosse Familie Dann tauchen seine Frau und mehrere Kinder auf. Auch diese werden «vorläufig aufgenommen». Womit ihnen auf längere Zeit die Bleibe gesichert ist. Die Familie wird einer nicht allzu steuerkräftigen Landgemeinde mit rund 2000 Einwohnern zugewiesen. Die Kosten, welche die «vorläufig Aufgenommenen» in ihrer neuen Wohngemeinde verursachen, fallen ins Gewicht. Vier der Kinder sind, soweit sich das feststellen lässt, im schulpflichtigen Alter. Weitere, kleinere Kinder werden auch bald schulpflichtig werden. Die Kinder sind weitestgehend «sprachunkundig». Ausser ein paar Brocken Mundart können sie kein Deutsch. Bald stellt sich heraus, dass die Kinder dort, wo sie herkommen, auch wenn über das angebliche Herkunftsland Zweifel bestehen, kaum je wirklichen Schulunterricht genossen haben. Die Eltern behaupten via Anwalt, dass dies ein Resultat ihrer Verfolgung im Herkunftsland gewesen sei. Was allerdings zweifelhaft ist. Der schweizerischen Wohngemeinde ist es indessen per Gesetz verboten, auf eigene Faust Nachforschungen anzustellen - was selbstverständlich höchst schwierig und aufwendig wäre. Doch diese neue Wohngemeinde hat dafür, dass sämtliche Kinder der vorläufig aufgenommenen Familie trotz dubioser Vergangenheit den schulischen Anschluss an die Gleichaltrigen am neuen Wohnort finden, vollumfänglich aufzukommen. Schulische Sondermassnahmen Also sind schulische Sondermassnahmen für die vier bereits schulpflichtigen (und mit Sicherheit auch für die demnächst ins Schulpflichtalter gelangenden weiteren Kinder dieser Familie) vorzusehen: Therapien, Sprachunterricht, Erziehungshilfe. Für eines der Kinder sind noch weitergehende Sonderschul-Massnahmen erforderlich. Für alle zusätzlich auch Einzelunterricht in verschiedenen Fächern, da sie in jedem schulischen Bereich riesige Lücken aufweisen - im Klartext: Null Kenntnisse. Die Kosten läppern sich zusammen. Für schulische Massnahmen sind sie vollumfänglich von der neuen Wohngemeinde bzw. von deren Steuerzahlern zu leisten, selbst dann, wenn, was im beobachteten Fall zutrifft, die Familie ein gewisses Arbeitseinkommen erzielt. Schliesslich muss die Gemeinde feststellen: Jedes der schulpflichtigen Kinder belastet die Gemeinde allein aufgrund der schulischen Sondermassnahmen mit mehr als 100'000 Franken jährlich. Unterstützung erhält die Gemeinde an diese Kosten keine. Höchstens die Auskunft, dass die Gemeinde für schulische Massnahmen auch vollumfänglich kostenpflichtig wäre, wenn die Eltern dieser Kinder illegale Einwanderer, sogenannte «Sans Papiers» wären. Tatsächlich sind diese Eltern auch «Sans Papiers». Sie konnten ja nie gültige Ausweispapiere vorlegen. Sie wurden von der Schweiz jedoch als «vorläufig Aufgenommene» registriert und mit Papieren ausgerüstet. Für die hier geschilderten Verhältnisse zahlt die betroffene Gemeinde, wie gesagt, keine reiche Gemeinde, jährlich rund eine halbe Million Franken. Die Kosten werden, sobald weitere Kinder der «vorläufig aufgenommenen» Familie schulpflichtig werden - auch in der Schweiz wurden der hier im Mittelpunkt stehenden Familie weitere Kinder geboren - noch erheblich steigen. Gesetze mit unterschiedlicher Wirkung Dies sei, wird der Gemeinde von höherer Stelle beschieden, hier geltendes Gesetz. Und das Gesetz sei in jedem Fall zu befolgen, auch wenn diejenigen, welche von dieser gesetzlichen Auslegung massiv profitieren, es für sich selber mit Gesetzen nicht so genau nehmen. Würden alle Gesetze gleichermassen eingehalten, hätte diese Familie, die keine effektive Verfolgung glaubhaft geltend machen kann, sich aber auf einen gewieften Anwalt - der von der öffentlichen Hand bezahlt und von einem Hilfswerk gestellt wird - stützen kann, die Schweiz längst verlassen müssen. Aber die Wegweisung unberechtigterweise hier wohnhafter Ausländer wird seit 2007, seit der Wegwahl von Christoph Blocher aus dem Bundesrat, wieder sehr large gehandhabt. Die Kosten für vernachlässigte bzw. unterlassene Wegweisungen in der Schweiz steigen wieder in astronomische Höhen. Die Gemeinden sind dabei «nur» für die schulischen Konsequenzen nicht erfolgter Wegweisung finanziell verantwortlich. Anderes wird der gleichen Familie von den Sozialversicherungen oder von staatlichen Stellen höherer Ebene zusätzlich entgolten. Im Paradies Klar ist: wer in der Schweiz trotz dubioser Vergangenheit «vorläufige Aufnahme» erreicht, ist dem Paradies nahe. Dem lebenslänglichen Paradies. Denn der Anwalt, der auf Kosten der Öffentlichkeit solch «armen Familien» zur Seite steht, weiss, wie man Gesuche formuliert, aus welchen gute Chancen entstehen, dass Einzelne oder ganze Familien schliesslich zu «Härtefällen» erklärt werden. Können «arme Kinder» ins Spiel gebracht werden, wird die «Härtefall»-Anerkennung fast immer erreicht. Die Kosten, die die im Mittelpunkt des Gesuchs stehende Familie der öffentlichen Hand verursachen, dürfen dabei nie ins Gewicht fallen, das würde die «Menschenrechte» verletzen. So dürften die teuren Ausländer, auf dubiosem Weg in die Schweiz gelangt, demnächst als «Härtefälle» mit lebenslangem Bleiberecht anerkannt werden. Bald wird das Einbürgerungsgesuch folgen. Weil darüber Ämter, also Funktionäre entscheiden und nicht mehr Gemeindeversammlungen - das wäre, meint das Bundesgericht, gesetzwidrig - ist der Weg zur ewigen Bleibe im kostenlosen Paradies gesichert - selbst für «Illegale». Nationalrat Ulrich Schlüer ist Geschäftsleiter der sifa sifa - SICHERHEIT FÜR ALLE! - Postfach 23 - 8416 Flaach - Tel. 052 301 31 00 - info@sifa-schweiz.ch http://www.sifa-schweiz.ch/aktuell/index.html
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