Volksentscheid wird unterminiert - Von Ulrich Schlüer 02.10.2011 21:46
Bundesrat und Bundesverwaltung arbeiten beharrlich daran, das von Volk und Ständen 2009 sehr deutlich beschlossene Minarettverbot
zu hintertreiben.
An dem Tag, an dem das Minarettverbot in der Schweiz Tatsache wurde, erklärte
der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Abstimmungsausgang, dass die neue
Verfassungsnorm ab sofort zur Anwendung komme. Für noch nicht bewilligte
Minarette gelte das Minarettverbot ohne jede Einschränkung. In
Langenthal war kurz vor der damaligen Abstimmung ein Gesuch für die Erstellung
eines Minaretts eingereicht worden. Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, damals
Justizministerin, hielt am Abstimmungsabend fest, dass das Minarettverbot für
noch nicht bewilligte Minarette vollumfänglich verbindlich sei. Sie bezog diese
Stellungnahme ausdrücklich auch auf Langenthal.
Katz und Maus
Die
dortige Muslimgemeinde, gegen aussen durch Anwalt Daniel
Kettiger vertreten, spielt seither mit den Behörden Katz und Maus. Das
Baugesuch, behauptet sie heute, habe nie ausdrücklich einem Minarett gegolten.
Geplant sei lediglich eine «türmchenartige Dachaufbaute». Das heute
sorgfältigst gemiedene Wort «Minarett» dürfte erst dann, wenn die
«türmchenartige Dachaufbaute» gerichtlich bewilligt wäre - am Zug ist gegenwärtig als Folge einer
Einsprache das Berner Verwaltungsgericht -
zur Verwendung gelangen, dann aber als Triumph- Botschaft.
Strassburg
Die
Einsprache eines Genfer Muslims gegen das Schweizer Minarettverbot beim
Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg wurde zwar abgewiesen, allerdings
nur deswegen, weil der Kläger keine persönliche Betroffenheit von einem konkret
ergangenen negativen Entscheid zu einem Minarett-Baugesuch nachweisen konnte.
Alarm aber löste eine vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof ausdrücklich
einverlangte Stellungnahme des Bundesrates zu dieser Beschwerde aus: Bisher,
erklärte der Bundesrat, hätten «völkerrechtliche Verpflichtungen» zwar bereits
schweizerisches Gesetzesrecht durchbrochen. Der Bundesrat rechne aber damit,
dass sich in Bälde auch schweizerisches Verfassungsrecht internationalen
Bestimmungen zu beugen habe. Das ist nichts anderes als eine ohne jede
Legitimität ausgesprochene Ankündigung der Absetzung des Souveräns, also der
schweizerischen Stimmbürgerschaft als oberste politische Instanz der Schweiz.
Da kommt auch eine eigenmächtige «Korrektur» der Bundesverfassung zum Ausdruck:
Dem Volk als bisher oberster rechtssetzender Gewalt im Land steht die Absetzung
bevor. Internationale Gremien sollen künftig Volksentscheide korrigieren oder
annullieren können.
Verfassungsbruch
Der Logik
dieser eigenmächtig vorgenommenen Verfassungs-«Korrektur» folgend, glaubt der
Bundesrat, in klarer Abweichung von seiner nach der Minarettverbotabstimmung
geäusserten Stellungnahme und in nicht minder klaren Abweichung von der
Verfassung, auch heute, den definitiven Entscheid über die Zulässigkeit
eines Minaretts bzw. Minarettverbots ans Bundesgericht delegieren zu können.
Damit wird die
Verfassung gebrochen. Parlament und Schweizervolk haben anlässlich der Nachführung der
Verfassung vor zehn Jahren ausdrücklich bestätigt, dass kein Gericht einen
Entscheid des Schweizervolks korrigieren oder aufheben kann. Das gilt auch fürs
Minarettverbot.
Der
Bundesrat möchte dieses Minarettverbot offensichtlich aushebeln. Dafür scheint
er bereit, sich selbst über die Bundesverfassung hinwegzusetzen.
http://www.minarette.ch/bulletins/ausgaben2011/volksentscheid-wird-unterminiert.html
29. 9.
11 info@minarette.ch
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