Die Schweiz muss die Kontrolle über die Einwanderung zurückgewinnen

Das Bevölkerungswachstum ist die Hauptursache für den Kulturlandverlust infolge Überbauung.

Die immer grössere Einwanderung führt somit zu einer Verminderung der Produktionsgrundlage für die bäuerliche Bevölkerung. Die jährliche Netto-Zuwanderung (amtlich registrierte Zuwanderung minus Auswanderung) ist im letzten Jahr auf 75’000 Personen angestiegen (NZZ vom 14. 2. 2012). Zusammen mit dem Geburtenüberschuss von rund 15.000 ergibt das eine jährliche Bevölkerungszunahme von 90.000 Personen, im Vergleich zu 620.000 im Jahrzehnt davor. Dazu kommen die Asylsuchenden von heute über 20.000 pro Jahr, die Grenzgänger und die illegal Einwandernden. Die Schweizer Wohnbevölkerung hat inzwischen die 8 Mio.-Grenze überschritten und beträgt heute fast doppelt soviel wie um 1940. Wir sind zusammen mit den Niederlanden das am dichtesten besiedelte Land Europas, ja der Welt. Die Schweiz ist sehr attraktiv für Einwanderer aus der EU (mit Personenfreizügigkeit) und mehr noch für solche von ausserhalb der EU. Aber sie ist kein Einwanderungsland (wie die USA oder Kanada). Diese Zuwanderung mag für Teile der Wirtschaft mehr Gewinn und Beschäftigung bringen und ist in einigen Sektoren – in einem gewissen Ausmass – sogar nötig.

Gesamthaft und langfristig betrachtet bringt sie aber eine Verminderung der Lebensqualität und die Nachteile überwiegen: Überlastung der Verkehrswege, des öffentlichen wie des privaten Verkehrs, der Infrastrukturen allgemein, zunehmender Dichtestress mit negativen gesundheitlichen Folgen  für die Menschen, Probleme an Schulen bis zu den Universitäten, soziale und Sicherheitsprobleme, schädliche ökologische Folgen, explodierende Kosten der Sozialwerke etc. Die zunehmende Verbauung der Landschaft und die damit verbundene Zerstörung landwirtschaftlicher Nutzflächen in der Grössenordnung von 2.000 ha pro Jahr wird nicht nur von den betroffenen Bauernfamilien als schmerzlich empfunden. Es ist - gesamthaft gesehen - eine ungesunde Entwicklung und langfristig nachteilig für Land und Volk. »Die Schweiz ist nicht für 10 Mio. gebaut«, so Nationalrat Peter Spuhler TG (Migros-Magazin 7/2012). Es ist aus dieser Sorge heraus, dass aus dem Kreis der parteipolitisch unabhängigen Vereinigung Umwelt und Bevölkerung(ECOPOP) eine Eidgenössische Volksinitiative Stopp der Überbevölkerung – zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagenlanciert und am 3. Mai 2011 veröffentlicht wurde. Sie lässt eine moderate Netto-Zuwanderung von 0,2 % pro Jahr zu (heute 0,9 %) und verlangt, dass der Bund mehr Mittel zur »Förderung der freiwilligen Familienplanung in Entwicklungsländern« einsetzt (zur Reduktion des zu grossen Bevölkerungswachstums). Für die Umsetzung dieser Forderungen bräuchte es vor allem drei Dinge: 

1. Neuverhandlungen mit der EU betreffend Einschränkung der Personenfreizügigkeit (z. B.  Kontingente). Das ist nicht einfach, aber »da findet man auch Wege, wenn man will« so Spuhler, und »wir müssen das mit der EU vernünftig lösen«. Die EU hat kein Interesse an der Abwanderung guter Leute. 

2. Eine stärkere Einschränkung der Zuwanderung aus Nicht-EU-Ländern (insbesondere beim Familiennachzug).

3. Asyl nur noch für echte Flüchtlinge, nicht aber für solche, die aus anderen (wirtschaftlichen) Gründen kommen; Verkürzung des Rechtswegs und Beschleunigung der Verfahren. 

Für landwirtschaftliche Arbeitskräfte wäre die Wiedereinführung des Saisonierstatuts oder etwas Ähnliches zu prüfen. Beim Zustandekommen der Initiative ist der Bundesrat gefordert, die genannten Vorkehrungen zu treffen und wirksame Massnahmen einzuleiten. Die Zurückgewinnung der Kontrolle über die Einwanderung liegt auch im Interesse der Bauernfamilien, insbesondere der jüngeren Generation. Das Zustandekommen der Initiative, d. h. der 100.000 Unterschriften bis September bereitet Mühe, da keine starke Partei hinter den Initianten steht.

Hans W. Popp, Ingr. Agr. ETH, Ph.D. (Dr. oec.), Dr. h.c., a. Stv. Direktor Bundesamt für Landwirtschaft / EVD, Liebefeld

Möglichkeiten zum Bezug der Unterschriftenbogen (mit je 7 Namen-Linien pro Gemeinde):Mail: initiative@ecopop.ch  oder  sekretariat@ecopop.ch
Post: Verein Bevölkerungsinitiative, Postfach 4, 8454 Buchberg ZH
Telefon: 052 301 33 14 oder 079 534 17 62


Personenfreizügigkeit - Was sagte im Jahr 2005 NR FDP AG Philipp Müller?

Herr Parteipräsident,
nun haben Sie es also geschafft, sich an die Spitze der FDP hinaufzuhangeln. Ich bin der Meinung, dass die Trauben für Sie, Herr Müller, fast zu hoch hängen, um von Ihnen gepflückt werden zu können. Ihr bisheriges politisches Wirken und ihre Profilierungssucht z.B. als Fachmann ohne vertiefte Ausbildung in staatlichen Finanzfragen zu gelten, müssten stutzig machen. Doch anscheinend ist die FDP in einer so desolaten Führungsschwäche, dass sie auf jemanden zurückgreifen musste, der möglicherweise Mühe haben wird, die Ansprüche des bedeutenden Amtes zu erfüllen. Was ja seinerzeit mit der Wahl von Frau Langenberger als Parteipräsidentin geschehen ist. Dieses Amt erfordert Persönlichkeiten mit Bildung, kulturellem Niveau, umfassendem Wissen, Vernunft, und vor allem eine untadelige Gradlinigkeit. Einige Ihrer Vorgänger hatten dies. Allerdings vor der Zeit von Franz Steinegger.

Zum Glück gibt es eine Weltwoche, die immer wieder auf merkwürdige Ungereimtheiten bei Personen im öffentlichen Leben hinweist. So auch vor kurzem in der Weltwoche Nr. 17/12, Seite 17, wo geschrieben steht, was Sie, Herr Müller, im Jahre 2005 zur Personenfreizügigkeit ausgeführt haben. Bezeichnend vor allem, wie Sie zusammen mit dem Bundesrat das Stimmvolk mit Behauptungen, von denen man bei seriöser Beurteilung wissen konnte, dass sie falsch wären, in die Irre geführt haben. Spanien z.B. litt ja schon vor 2008 unter der starken Zuwanderung aus EU-Mitgliedstaaten in Osteuropa. Dies bei einer schon damals sehr hohen Arbeitslosigkeit. Immer klarer können wir in der Schweiz die durch die ungeregelte Personenfreizügigkeit entstandenen und sich noch vergrössernden Probleme erkennen. Die FDP will Volkspartei sein, aber sie arbeitet im Interesse der Hochfinanz gegen das Volk. Beweis: In einer kürzlich erhaltenden Broschüre der UBS wird das hohe Lied der Personenfreizügigkeit gesungen.

Es stellt sich die Frage, warum Sie wohl die bundesrätliche Desinformationskampagne im 2005 mitmachten? Die Erfahrung zeigt, dass man kaum eine Überzeugung, die durch Tatsachen gefestigt ist, um 180° wenden kann, ohne sich einen Vorteil davon zu versprechen. Eine allgemeine  Feststellung. Ob sie auf Sie zutrifft, müssen Sie selbst beurteilen. Anlass zu meinem Misstrauen Ihnen gegenüber gibt mir Ihr damaliges erfolgreiches Wirken bei der PIKOM, einer Organisation, die klar, gut belegt und unermüdlich auf die Gefahren der übermässigen Zuwanderung und fahrlässigen Einbürgerung hingewiesen hat und bei all denen, die sich über die sich abzeichnenden Probleme und Gefahren Gedanken gemacht haben, auf Echo gestossen ist. Doch ab 2005 galt dies alles für den nach oben strebenden Philipp Müller nicht mehr. Die FDP, der Sie damals schon angehörten, war nicht immer erfreut über PIKOM. Geht man fehl in der Annahme, wenn man vermutet, dass hier ein möglicher Grund für Ihren Seitenwechsel war? Man muss mit Bedauern für das Land sagen, dass den Kräften, die immer noch keine realitätsbezogenen Massnahmen bei der Zuwanderung ergreifen wollen, jeglicher Realitätssinn abgeht. Wie auch damals Ihnen mit Ihren in der WELTWOCHE zitierten opportunistischen Äusserung im Jahre 2005.

Mit freundlichen Grüssen, Johannes Fischer, Stans

Lukrativer Betrug mit Kinderzulagen - Bern foutiert sich um alles - Von Ulrich Schlüer

Sie wurde der Gemeinde nach kurz zuvor erfolgter Vororientierung direkt vom Flughafen zugeführt. Als Verfolgte aus Eritrea war ihr bereits von einer Schweizer Botschaft in Schwarzafrika ein positiver Asylentscheid ausgestellt worden. Damit erübrigte sich jede weitere Abklärung nach Ankunft der jungen Schwarzen in Zürich-Kloten. Die Gemeinde hatte ihr umgehend eine angemessene Unterkunft zuzuweisen – selbstverständlich auf Kosten der öffentlichen Hand. Kaum angekommen, äusserte die Angekommene bereits erste Klagen: Sie sei Mutter dreier Kleinkinder. Diese seien noch immer im Gefahrengebiet. Sie habe ein Recht auf Familiennachzug. Auch ihre drei Kinder müssten in die Schweiz geholt werden. Die Klage zeitigte rasch Erfolg: Das Recht auf Familiennachzug wurde ihr – ohne dass der Wahrheitsgehalt hinter den von ihr vorgebrachten Klagen näher abgeklärt worden wäre – verzugslos zugebilligt. Die Kinder trafen bald ein. Ohne Papiere. Es waren allerdings nicht wie erwartet Kleinkinder; sie unterlagen bereits der Schulpflicht. Das von der Mutter als elfjährig bezeichnete älteste Mädchen befand sich   sichtlich bereits im Teenager-Alter. Erstere wartete danach mit weiteren Neuigkeiten auf: Sie käme, erklärte sie eines Tages auf der Gemeindeverwaltung, gar nicht aus Eritrea. Sie sei Sudanesin. Papiere dafür besitze sie aber keine. Diese Herkunfts-Mutation wurde dem kantonalen Migrationsamt gemeldet, welches die Information an dass Bundesamt für Migration in Bern weiterleitete. Beide Ämter hatten für diesen Fall jedoch lediglich ein mitleidiges Bürokraten-Achselzucken übrig: Ob anerkannte Asylantin aus Eritrea oder Papierlose unklarer Herkunft: bleiben könne diese Frau mit ihren Kindern ohnehin. Was solle man sich also noch bemühen. Bei der für die Afrikanerin zuständigen Gemeindebehörde kamen allerdings weitere Zweifel auf: Diese  hatte nämlich in der Folge angegeben, dass ihre Kinder einen schweizerischen Vater hätten. Dieser stand zu den drei Kindern, die angeblich einer Abenteuer-Reise in Afrika entstammten. Der Mann war hierzulande einschlägig bekannt: Als notorischer Drögeler. Die Vermutung kam auf, dass die plötzliche Vaterschaft ein Resultat einer dafür erhaltenen Geldsumme sein könnte, was allerdings nicht zu beweisen war; andererseits war auch war auch kein Eheleben zwischen der Afrikanerin und dem Drögeler zu erkennen.

Da entschloss sich ein Gemeindebetreuer, die angeblich elfjährige Tochter direkt zu ihrem Vater zu befragen. Das Mädchen gab bereitwillig Auskunft: Der Schweizer Drögeler sei gewiss nicht ihr Vater. Sie kenne ihren Vater. Er wohne in Paris. Womit das Thema Reisetätigkeitder angeblich verfolgten Asylantin (vielleicht auch bloss papierlosen Betrügerin) auf die Traktandenliste gelangte. Die Gemeinde, die Wahrheitssuche hartnäckig fortsetzend, stellte recht häufige Abwesenheiten der reichlich Gemeindemittel beziehenden Afrikanerin fest. Flugreisen waren ihre Spezialität. Zur Tarnung flog sie jeweils von München oder Mailand ab, nur nicht von einem schweizerischen Flughafen. So besuchte sie offenbar regelmässig auch jenes Land, in dem sie angeblich verfolgt wurde. Wiederum orientierte die Gemeinde die kantonalen und die Bundes-Migrationsstellen.  Diesen fielen die Mitteilungen über die betriebsame Afrikanerin zunehmend lästig. Die Gemeinde vermutete ferner Kinderzulagen-Betrug: Die drei Kinder, die der Afrikanerin nebst Sozialhilfe Kinderzulagen sicherten, seien wohl gar nicht ihre leiblichen Kinder. Die Gemeinde ersuchte nun die höheren Stellen um Anordnung einer DNA-Analyse zwecks Abklärung der Abstammung der drei Kinder. Die höheren Stellen quittierten das Ersuchen mit Kopfschütteln: DNA-Analysen könnten lediglich mit Zustimmung der zu testenden Person vorgenommen werden, wohl wissend, dass sich niemand einer solchen Analyse unterzieht, wenn das Resultat Betrugsaufdeckung heissen könnte.

So fliesst also von Schweizer Sozialstellen weiter Geld an die Afrikanerin – auf Kosten der Steuerzahler. Inzwischen sind alle drei Kinder auf Kosten der Gemeinde schulpflichtig. Manchmal besuchen sie die Schule, manchmal auch nicht. Der Mutter ist der Schulbesuch ihrer Kinder gleichgültig. Ermahnungen nützen nichts; eine Bereitschaft, sich den hier geltenden Gepflogenheiten anzupassen, zeigt die Afrikanerin unklarer Herkunft ohnehin nicht. Das älteste Kind ist bereits im Oberstufenalter. Es musste der tiefsten Niveaustufe zugewiesen werden. Am Unterricht beteiligt es sich kaum. Ist es in der Schule anwesend, sitzt es in der Regel lustlos und teilnahmslos in seiner Bank.

Alle weiteren Versuche der Gemeinde, vermutete Sachverhalte durch die zuständigen Stellen in Kanton und Bund endlich genau abklären zu lassen, blieben erfolglos. Die Gemeinde erhält immer denselben Amtsbescheid:
»Der Fall» sei abgeschlossen. Man könne untersuchen, was man wolle, am Hierbleiben der Familie ändere sich gewiss nichts.« Die Afrikanerin wird offensichtlich auch gut beraten. Es gibt Dutzende von Anwälten, die sich auf solche Fälle spezialisiert haben, garantieren diese doch ein sicheres Einkommen. Die Anwälte kennen alle Schliche, die dazu verhelfen,  Ausweisungen zu verhindert oder diese auf die ewige Bank schieben zu können. Schliesslich sichert ihnen jeder Fall, der unerledigt bleibt, ein weiteres Einkommen. Einkommen, das die öffentliche Hand pünktlich und vollumfänglich leistet. Denn die Afrikanerin gilt als mittellos, da verfolgt. Da bestimmen papierene «Menschenrechte», wer wieviel zu bezahlen hat. Das ist Schweizer Asyl-Realität zur Amtszeit der Bundesrätin Simonetta Sommaruga. Alle Einzelheiten zum hier geschilderten Fall, mit dem sich eine Schweizer Gemeinde seit Jahren herumzuschlagen hat, sind der Redaktion genau bekannt.  [1] 

Bundesrätliche Vertuschungsversuche  -  Immer neue Ausreden
  
Jetzt sollen also, belehrte Bundesrätin Simonetta Sommaruga ihre 1. Mai-Zuhörer, die Frauen an der seit Jahren ungebändigten Masseneinwanderung in unsere Schweiz schuld sein: Viel zu wenig Frauen liessen sich in den Arbeitsprozess einbinden. Deshalb müsse die Wirtschaft – sozusagen contre coeur – Heerscharen von Einwanderern in unser Land holen. Als ob die, die da in unabreissbarer Kette in die Schweiz drängen, alle auf Arbeit versessen wären. Natürlich wird die Schweiz – solange die Überschuldungskapitäne der EU-Länder ihre Länder immer tiefer in den Euro-Schlamassel reiten – für Arbeitskräfte immer attraktiver. Aber doch nicht wegen zu träger Frauen. Sind Bundesräte, in ihrem Schlepptau auch Wirtschaftskapitäne, eigentlich unfähig, selbst simple Statistiken zu lesen? Wird übersehen, dass der Anteil jener Einwanderer, die hier produktive Arbeit leisten, immer geringer wird? Auch die Funktionäre von Economiesuisse behaupten zwar stereotyp, ohne das Prinzip sperrangelweit offener Grenzen käme die Wirtschaft nicht zu unbedingt benötigten Fachkräften. Dass aber für jeden Produktiven vier weitere kommen und – weil nur am Konsum unserer Sozialleistungen interessiert – von uns durchzufüttern sind: Dafür scheinen selbst Funktionäre von Wirtschaftsverbänden blind. Den Fall jenes Deutschen, wir werden ihn demnächst in allen Einzelheiten dokumentieren, der in der Schweiz genau 12 Stunden (nicht Tage) gearbeitet hat, dabei dank Personenfreizügigkeit 11 Personen als Familiennachzug mitkommen liess, am zweiten Tag hiesiger Arbeitstätigkeit sich in die Arbeitslosigkeit abzumelden verstand, worauf seine Sippe jetzt von einer Schweizer Gemeinde während fünf Jahren mit Steuergeldern auszuhalten ist, welche auch die Wirtschaft zu erarbeiten hat. Überfordert die dazugehörige Rechnung jene, die zwar für Tüchtige freie Zuwanderung verlangen, aber vergessen, das Tor vor den Untüchtigen zu schliessen? Unablässig präsentieren uns überforderte Bundesräte und ihr sie blind anbetender Anhang Ausreden, Beschönigungen, offensichtliche Unwahrheiten, Vertuschungen und Wahrheitszurechtbiegungen zur Masseneinwanderung: offenbar glaubend, dass die Öffentlichkeit nicht durchschaue, dass mit all dieser Geschwätzigkeit bloss die restlose Untauglichkeit der Einwanderungsverantwortlichen vertuscht werden soll. 

[1]  Quelle:  16. 5. 12
http://www.sifa-schweiz.ch/blaulicht-1/archiv-2012/bern-foutiert-sich-um-alles.html
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