Die Schweiz muss die Kontrolle über die Einwanderung zurückgewinnen 21.05.2012 00:04
Das Bevölkerungswachstum ist die Hauptursache für den Kulturlandverlust infolge Überbauung.
Die immer
grössere Einwanderung führt somit zu einer Verminderung der Produktionsgrundlage
für die bäuerliche Bevölkerung. Die jährliche Netto-Zuwanderung (amtlich registrierte
Zuwanderung minus Auswanderung) ist im letzten Jahr auf 75’000 Personen angestiegen
(NZZ vom 14. 2. 2012). Zusammen mit dem Geburtenüberschuss von rund 15.000
ergibt das eine jährliche Bevölkerungszunahme von 90.000 Personen, im Vergleich
zu 620.000 im Jahrzehnt davor. Dazu kommen die Asylsuchenden von heute über 20.000
pro Jahr, die Grenzgänger und die illegal Einwandernden. Die Schweizer
Wohnbevölkerung hat inzwischen die 8 Mio.-Grenze überschritten und beträgt
heute fast doppelt soviel wie um 1940. Wir sind zusammen mit den Niederlanden das
am dichtesten besiedelte Land Europas, ja der Welt. Die Schweiz ist sehr
attraktiv für Einwanderer aus der EU (mit Personenfreizügigkeit) und mehr noch
für solche von ausserhalb der EU. Aber sie ist kein Einwanderungsland (wie die
USA oder Kanada). Diese Zuwanderung mag für Teile der Wirtschaft mehr Gewinn
und Beschäftigung bringen und ist in einigen Sektoren – in einem gewissen
Ausmass – sogar nötig.
Gesamthaft
und langfristig betrachtet bringt sie aber eine Verminderung der Lebensqualität
und die Nachteile überwiegen: Überlastung der Verkehrswege, des öffentlichen
wie des privaten Verkehrs, der Infrastrukturen allgemein, zunehmender
Dichtestress mit negativen gesundheitlichen Folgen für die Menschen, Probleme an Schulen bis zu
den Universitäten, soziale und Sicherheitsprobleme, schädliche ökologische
Folgen, explodierende Kosten der Sozialwerke etc. Die zunehmende Verbauung der
Landschaft und die damit verbundene Zerstörung landwirtschaftlicher Nutzflächen
in der Grössenordnung von 2.000 ha pro Jahr wird nicht nur von den betroffenen
Bauernfamilien als schmerzlich empfunden. Es ist - gesamthaft gesehen - eine
ungesunde Entwicklung und langfristig nachteilig für Land und Volk. »Die
Schweiz ist nicht für 10 Mio. gebaut«, so Nationalrat Peter Spuhler TG
(Migros-Magazin 7/2012). Es ist aus dieser Sorge heraus, dass aus dem Kreis der
parteipolitisch unabhängigen ›Vereinigung
Umwelt und Bevölkerung‹ (ECOPOP)
eine Eidgenössische Volksinitiative ›Stopp
der Überbevölkerung – zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen‹ lanciert und am 3. Mai 2011
veröffentlicht wurde. Sie lässt eine moderate Netto-Zuwanderung von 0,2 % pro
Jahr zu (heute 0,9 %) und verlangt, dass der Bund mehr Mittel zur »Förderung
der freiwilligen Familienplanung in Entwicklungsländern«
einsetzt (zur Reduktion des zu grossen Bevölkerungswachstums). Für die
Umsetzung dieser Forderungen bräuchte es vor
allem drei Dinge:
1. Neuverhandlungen mit der EU betreffend Einschränkung der
Personenfreizügigkeit (z. B. Kontingente).
Das ist nicht einfach, aber »da findet man auch Wege, wenn man will« so
Spuhler, und »wir müssen das mit der EU vernünftig lösen«. Die EU hat kein
Interesse an der Abwanderung guter Leute.
2. Eine stärkere Einschränkung der Zuwanderung aus Nicht-EU-Ländern
(insbesondere beim Familiennachzug).
3. Asyl
nur noch für echte Flüchtlinge, nicht aber für solche, die aus anderen
(wirtschaftlichen) Gründen
kommen; Verkürzung des Rechtswegs und Beschleunigung der Verfahren.
Für
landwirtschaftliche Arbeitskräfte wäre die Wiedereinführung des
Saisonierstatuts oder etwas Ähnliches zu prüfen. Beim Zustandekommen der
Initiative ist der Bundesrat gefordert, die genannten Vorkehrungen zu treffen
und wirksame Massnahmen einzuleiten. Die Zurückgewinnung der Kontrolle über die
Einwanderung liegt auch im Interesse der Bauernfamilien, insbesondere der jüngeren
Generation. Das Zustandekommen der Initiative, d. h. der 100.000 Unterschriften
bis September bereitet Mühe, da keine starke Partei hinter den Initianten
steht.
Hans W. Popp, Ingr. Agr. ETH, Ph.D. (Dr. oec.), Dr. h.c.,
a. Stv. Direktor
Bundesamt für Landwirtschaft / EVD, Liebefeld
Möglichkeiten
zum Bezug der Unterschriftenbogen (mit je 7 Namen-Linien pro Gemeinde):Mail: initiative@ecopop.ch oder sekretariat@ecopop.ch Post:
Verein Bevölkerungsinitiative, Postfach 4, 8454
Buchberg ZH Telefon:
052 301 33 14 oder 079 534 17 62
Personenfreizügigkeit - Was sagte im Jahr 2005 NR FDP
AG Philipp Müller?
Herr
Parteipräsident, nun haben
Sie es also geschafft, sich an die Spitze der FDP hinaufzuhangeln. Ich bin der
Meinung, dass die Trauben für Sie, Herr Müller, fast zu hoch hängen, um von
Ihnen gepflückt werden zu können. Ihr bisheriges politisches Wirken und ihre
Profilierungssucht z.B. als Fachmann ohne vertiefte Ausbildung in staatlichen
Finanzfragen zu gelten, müssten stutzig machen. Doch anscheinend ist die FDP in
einer so desolaten Führungsschwäche, dass sie auf jemanden zurückgreifen
musste, der möglicherweise Mühe haben wird, die Ansprüche des bedeutenden Amtes
zu erfüllen. Was ja seinerzeit mit der Wahl von Frau Langenberger als
Parteipräsidentin geschehen ist. Dieses Amt erfordert Persönlichkeiten mit
Bildung, kulturellem Niveau, umfassendem Wissen, Vernunft, und vor allem eine
untadelige Gradlinigkeit. Einige Ihrer Vorgänger hatten dies. Allerdings vor der
Zeit von Franz Steinegger.
Zum Glück gibt es eine Weltwoche, die
immer wieder auf merkwürdige Ungereimtheiten bei Personen im öffentlichen Leben
hinweist. So auch vor kurzem in der Weltwoche
Nr. 17/12, Seite 17, wo geschrieben steht, was Sie, Herr Müller, im Jahre 2005
zur Personenfreizügigkeit ausgeführt haben. Bezeichnend vor allem, wie
Sie zusammen mit dem Bundesrat das Stimmvolk mit Behauptungen, von
denen man bei seriöser Beurteilung wissen konnte, dass sie falsch wären, in
die Irre geführt haben. Spanien z.B. litt ja schon vor 2008 unter der
starken Zuwanderung aus EU-Mitgliedstaaten in Osteuropa. Dies bei einer schon
damals sehr hohen Arbeitslosigkeit. Immer klarer können wir in der Schweiz die
durch die ungeregelte Personenfreizügigkeit entstandenen und sich noch
vergrössernden Probleme erkennen. Die FDP will Volkspartei sein, aber sie
arbeitet im Interesse der Hochfinanz gegen das Volk. Beweis: In einer kürzlich
erhaltenden Broschüre der UBS wird das hohe Lied der Personenfreizügigkeit
gesungen.
Es stellt sich die Frage, warum Sie wohl die bundesrätliche
Desinformationskampagne im 2005 mitmachten? Die Erfahrung zeigt, dass man kaum
eine Überzeugung, die durch Tatsachen gefestigt ist, um 180° wenden kann, ohne
sich einen Vorteil davon zu versprechen. Eine allgemeine Feststellung. Ob sie auf Sie zutrifft, müssen
Sie selbst beurteilen. Anlass zu meinem Misstrauen Ihnen gegenüber gibt mir Ihr
damaliges erfolgreiches Wirken bei der PIKOM, einer Organisation, die klar, gut
belegt und unermüdlich auf die Gefahren der übermässigen Zuwanderung und
fahrlässigen Einbürgerung hingewiesen hat und bei all denen, die sich über die
sich abzeichnenden Probleme und Gefahren Gedanken gemacht haben, auf Echo
gestossen ist. Doch ab 2005 galt dies alles für den nach oben strebenden
Philipp Müller nicht mehr. Die FDP, der Sie damals schon angehörten, war nicht
immer erfreut über PIKOM. Geht man fehl in der Annahme, wenn man vermutet, dass
hier ein möglicher Grund für Ihren Seitenwechsel war? Man muss mit Bedauern für
das Land sagen, dass den Kräften, die immer noch keine realitätsbezogenen
Massnahmen bei der Zuwanderung ergreifen wollen, jeglicher Realitätssinn abgeht.
Wie auch damals Ihnen mit Ihren in der WELTWOCHE
zitierten opportunistischen Äusserung im Jahre 2005.
Mit
freundlichen Grüssen, Johannes Fischer, Stans
Lukrativer Betrug mit
Kinderzulagen - Bern foutiert sich um alles - Von Ulrich Schlüer
Sie wurde
der Gemeinde nach kurz zuvor erfolgter Vororientierung direkt vom Flughafen
zugeführt. Als ›Verfolgte‹ aus Eritrea war ihr bereits von einer
Schweizer Botschaft in Schwarzafrika ein positiver Asylentscheid ausgestellt
worden. Damit erübrigte sich jede weitere Abklärung nach Ankunft der jungen
Schwarzen in Zürich-Kloten. Die Gemeinde hatte ihr umgehend eine ›angemessene Unterkunft‹ zuzuweisen – selbstverständlich auf
Kosten der öffentlichen Hand. Kaum angekommen, äusserte die Angekommene bereits
erste Klagen: Sie sei Mutter dreier Kleinkinder. Diese seien noch immer im
Gefahrengebiet. Sie habe ein Recht auf Familiennachzug. Auch ihre drei Kinder
müssten in die Schweiz geholt werden. Die Klage zeitigte rasch Erfolg: Das
Recht auf Familiennachzug wurde ihr – ohne dass der Wahrheitsgehalt hinter den von
ihr vorgebrachten Klagen näher abgeklärt worden wäre – verzugslos
zugebilligt. Die Kinder trafen bald ein. Ohne Papiere. Es waren allerdings
nicht wie erwartet Kleinkinder; sie unterlagen bereits der Schulpflicht. Das von
der Mutter als elfjährig bezeichnete älteste Mädchen befand sich sichtlich bereits im Teenager-Alter. Erstere
wartete danach mit weiteren Neuigkeiten auf: Sie käme, erklärte sie eines Tages
auf der Gemeindeverwaltung, gar nicht aus Eritrea. Sie sei Sudanesin. Papiere
dafür besitze sie aber keine. Diese ›Herkunfts-Mutation‹ wurde dem kantonalen Migrationsamt
gemeldet, welches die Information an dass Bundesamt für Migration in Bern
weiterleitete. Beide Ämter hatten für diesen Fall jedoch lediglich ein
mitleidiges Bürokraten-Achselzucken übrig: Ob anerkannte Asylantin aus Eritrea
oder Papierlose unklarer Herkunft: bleiben könne diese Frau mit ihren Kindern
ohnehin. Was solle man sich also noch bemühen. Bei der für die Afrikanerin
zuständigen Gemeindebehörde kamen allerdings weitere Zweifel auf: Diese hatte nämlich in der Folge angegeben, dass ihre
Kinder einen schweizerischen Vater hätten. Dieser stand zu den drei Kindern,
die angeblich einer Abenteuer-Reise in Afrika entstammten. Der Mann war hierzulande
einschlägig bekannt: Als notorischer Drögeler. Die Vermutung kam auf, dass
die plötzliche Vaterschaft ein Resultat einer dafür erhaltenen Geldsumme sein könnte,
was allerdings nicht zu beweisen war; andererseits war auch war auch kein Eheleben
zwischen der Afrikanerin und dem Drögeler zu erkennen.
Da entschloss sich ein Gemeindebetreuer, die angeblich elfjährige Tochter
direkt zu ihrem Vater zu befragen. Das Mädchen gab bereitwillig Auskunft: Der
Schweizer Drögeler sei gewiss nicht ihr Vater. Sie kenne ihren Vater. Er wohne
in Paris. Womit das Thema ›Reisetätigkeit‹ der angeblich verfolgten Asylantin (vielleicht
auch bloss papierlosen Betrügerin) auf die Traktandenliste gelangte. Die Gemeinde,
die Wahrheitssuche hartnäckig fortsetzend, stellte recht häufige Abwesenheiten der
reichlich Gemeindemittel beziehenden Afrikanerin fest. Flugreisen waren
ihre Spezialität. Zur Tarnung flog sie jeweils von München oder Mailand ab, nur
nicht von einem schweizerischen Flughafen. So besuchte sie offenbar regelmässig
auch jenes Land, in dem sie angeblich verfolgt wurde. Wiederum orientierte die
Gemeinde die kantonalen und die Bundes-Migrationsstellen. Diesen fielen die Mitteilungen über die
betriebsame Afrikanerin zunehmend lästig. Die Gemeinde vermutete ferner
Kinderzulagen-Betrug: Die drei Kinder, die der Afrikanerin nebst Sozialhilfe
Kinderzulagen sicherten, seien wohl gar nicht ihre leiblichen Kinder. Die
Gemeinde ersuchte nun die höheren Stellen um Anordnung einer DNA-Analyse zwecks
Abklärung der Abstammung der drei Kinder. Die höheren Stellen quittierten das
Ersuchen mit Kopfschütteln: DNA-Analysen könnten lediglich mit Zustimmung der
zu testenden Person vorgenommen werden, wohl wissend, dass sich niemand einer
solchen Analyse unterzieht, wenn das Resultat Betrugsaufdeckung heissen könnte.
So fliesst also von
Schweizer Sozialstellen weiter Geld an die Afrikanerin – auf Kosten der
Steuerzahler. Inzwischen
sind alle drei Kinder auf Kosten der Gemeinde schulpflichtig. Manchmal besuchen
sie die Schule, manchmal auch nicht. Der Mutter ist der Schulbesuch ihrer
Kinder gleichgültig. Ermahnungen nützen nichts; eine Bereitschaft, sich den
hier geltenden Gepflogenheiten anzupassen, zeigt die Afrikanerin unklarer
Herkunft ohnehin nicht. Das älteste Kind ist bereits im Oberstufenalter. Es
musste der tiefsten Niveaustufe zugewiesen werden. Am Unterricht beteiligt es
sich kaum. Ist es in der Schule anwesend, sitzt es in der Regel lustlos und
teilnahmslos in seiner Bank.
Alle weiteren Versuche der Gemeinde, vermutete Sachverhalte durch die
zuständigen Stellen in Kanton und Bund endlich genau abklären zu lassen, blieben
erfolglos.
Die Gemeinde erhält immer denselben Amtsbescheid: »Der
Fall» sei abgeschlossen. Man könne untersuchen, was man wolle, am Hierbleiben
der Familie ändere sich gewiss nichts.« Die Afrikanerin wird
offensichtlich auch gut beraten. Es gibt Dutzende von Anwälten, die sich auf
solche Fälle spezialisiert haben, garantieren diese doch ein sicheres
Einkommen. Die Anwälte kennen alle Schliche, die dazu verhelfen, Ausweisungen zu verhindert oder diese auf die
ewige Bank schieben zu können. Schliesslich sichert ihnen jeder Fall, der
unerledigt bleibt, ein weiteres Einkommen. Einkommen, das die öffentliche Hand
pünktlich und vollumfänglich leistet. Denn die Afrikanerin gilt als mittellos,
da verfolgt. Da bestimmen papierene «Menschenrechte», wer wieviel zu bezahlen
hat. Das ist Schweizer Asyl-Realität zur Amtszeit der Bundesrätin Simonetta
Sommaruga. Alle Einzelheiten zum hier geschilderten Fall, mit dem sich eine
Schweizer Gemeinde seit Jahren herumzuschlagen hat, sind der Redaktion genau
bekannt. [1]
Bundesrätliche
Vertuschungsversuche - Immer
neue Ausreden
Jetzt sollen also, belehrte Bundesrätin Simonetta Sommaruga ihre 1.
Mai-Zuhörer, ›die Frauen‹ an der seit Jahren ungebändigten
Masseneinwanderung in unsere Schweiz schuld sein: Viel zu wenig Frauen liessen
sich in den Arbeitsprozess einbinden. Deshalb müsse die Wirtschaft – sozusagen
contre coeur – Heerscharen von Einwanderern in unser Land holen. Als ob die,
die da in unabreissbarer Kette in die Schweiz drängen, alle auf Arbeit
versessen wären. Natürlich wird die Schweiz – solange die Überschuldungskapitäne
der EU-Länder ihre Länder immer tiefer in den Euro-Schlamassel reiten – für
Arbeitskräfte immer attraktiver. Aber doch nicht wegen zu träger Frauen.
Sind Bundesräte, in ihrem Schlepptau auch Wirtschaftskapitäne, eigentlich
unfähig, selbst simple Statistiken zu lesen? Wird übersehen, dass der Anteil
jener Einwanderer, die hier produktive Arbeit leisten, immer geringer wird?
Auch die Funktionäre von Economiesuisse behaupten zwar stereotyp, ohne das
Prinzip sperrangelweit offener Grenzen käme die Wirtschaft nicht zu unbedingt
benötigten Fachkräften. Dass aber für jeden Produktiven vier weitere kommen und
– weil nur am Konsum unserer Sozialleistungen interessiert – von uns
durchzufüttern sind: Dafür scheinen selbst Funktionäre von Wirtschaftsverbänden
blind. Den ›Fall‹ jenes Deutschen, wir werden ihn demnächst in allen Einzelheiten
dokumentieren, der in der Schweiz genau 12 Stunden (nicht Tage) gearbeitet hat,
dabei dank Personenfreizügigkeit 11 Personen als Familiennachzug mitkommen
liess, am zweiten Tag hiesiger Arbeitstätigkeit sich in die Arbeitslosigkeit
abzumelden verstand, worauf seine Sippe jetzt von einer Schweizer Gemeinde
während fünf Jahren mit Steuergeldern auszuhalten ist, welche auch die
Wirtschaft zu erarbeiten hat. Überfordert die dazugehörige Rechnung jene, die zwar
für Tüchtige freie Zuwanderung verlangen, aber vergessen, das Tor vor den
Untüchtigen zu schliessen? Unablässig präsentieren uns überforderte Bundesräte
und ihr sie blind anbetender Anhang Ausreden, Beschönigungen, offensichtliche
Unwahrheiten, Vertuschungen und Wahrheitszurechtbiegungen zur Masseneinwanderung:
offenbar glaubend, dass die Öffentlichkeit nicht durchschaue, dass mit all
dieser Geschwätzigkeit bloss die restlose Untauglichkeit der Einwanderungsverantwortlichen
vertuscht werden soll.
[1] Quelle: 16. 5. 12 http://www.sifa-schweiz.ch/blaulicht-1/archiv-2012/bern-foutiert-sich-um-alles.html www.sifa-schweiz.ch info@sifa-schweiz.ch
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