Verzicht auf Landesverteidigung? 18.07.2012 21:45
Die neue Strategie wird von äusseren Faktoren geprägt:
Von der
alle NATO-Staaten ausnahmslos schwer heimsuchenden Überschuldungskrise und der
daraus resultierenden Finanzknappheit. Jeder NATO-Staat - allen voran auch die
USA - muss unter diesem enormen Finanzdruck zwangsläufig Streitkräfte abbauen.
Die neue NATO-Strategie «verkauft» diesen Sachzwang als «neue Kooperation» mit
neuer Streitkräfte-Zusammensetzung: Jedes NATO-Mitglied soll sich auf andere
Teilstreitkräfte konzentrieren - schafft
Teile seiner eigenen Armee also ab - woraus dann in Form eines Puzzles eine neue
NATO-Armee entstehen soll, für die jedes Land eine oder zwei Waffengattungen
stellt.
«Kollektivierung» der
Landesverteidigung Das
bedeutet: Jeder einzelne NATO-Staat verzichtet für sich selbst auf
Landesverteidigung. An deren Stelle tritt eine bis heute imaginäre Kooperation
nationaler Teilstreitkräfte, die irgendwann einmal eine neue Armee bilden
sollen: Die Landesverteidigung werde so zu einer «kollektiven Aufgabe», die von
miteinander befreundeten Nationen erbracht wird. In
Wahrheit wird mit dieser heute erst auf dem Papier existierenden «Kooperationsbeschwörung»
der Verzicht auf eine eigenständige Verteidigungsfähigkeit getarnt. Ob die Konkurrenten
der NATO im Bemühen um die Stellung des global einsatzfähigen «Weltpolizisten»,
also China und Russland, diese Tarnung massiver Preisgabe militärischer
Schlagkraft wirklich nicht zu durchschauen in der Lage sind? Und wenn doch: Was
zeichnet sich daraus Neues ab?
Wie reagiert die
Schweiz? Auch dem
unabhängigen, neutralen Kleinstaat stellt sich eine Frage: Wie ist auf diese
militärische Schwindsucht der NATO zu reagieren? Jeder NATO-Staat baut die
eigene Armee relativ rasch ab, mit der Behauptung, dass das, was ihm fortan
selbst fehle, künftig ein anderer NATO-Staat in «kooperativer Partnerschaft»
übernehmen wird. Dies in
einem Moment, da insbesondere das von der Euro- und der Überschuldungskrise
erschütterte Europa unruhigen Zeiten entgegentaumelt. Zumindest im Süden
Europas wird schon heute ein Ausmass an Armut Tatsache, wie es Europa seit dem
Zweiten Weltkrieg nicht mehr gekannt hat. Und die Zentralisierung des
Euro-Schuldenmanagements erlegt den Steuerzahlern aller Euro-Länder eine vom
Einzelnen nicht mehr zu beeinflussende Finanz-Zwangsherrschaft auf, mit dem
Ziel einer maximalen Besteuerung. Ob die EU-Bürger das alles einfach
gottergeben hinnehmen werden?
Die Bedrohung heisst
«Überraschung» Dies sind Entwicklungen,
welche die neutrale eigenständige Schweiz beunruhigen müssten. Europa dürften von
völlig unerwarteten Überraschungen geprägte Ereignisse bevorstehen. Die richtige
Vorbereitung darauf hiesse, die Staats- und Armeeführung im Rahmen
realistischer Szenarien auf das Hereinbrechen derartiger, von niemandem
voraussehbarer Überraschungen zu trainieren. Bis heute ist davon allerdings
nichts zu sehen. Auch die Aufrechterhaltung einer hinreichenden eigenständigen
Verteidigungsfähigkeit müsste unverzichtbarer Teil einer solchen Vorbereitung
sein. Der heutige Bundesrat aber höhlt die Armee zunehmend aus – die
aus der EU hereinbrechenden «Zeichen der Zeit» einfach übersehend und
ausblendend.
Eine bedrohungsgerechte
Vorbereitung müsste jedoch beginnen, bevor es zu spät ist.
http://www.armee-volltreffer.ch/infos/-2012/verzicht-auf-landesverteidigung.html
12. 7. 12
Ulrich
Schlüer E-Mail: info@armee-volltreffer.ch
Das schönfärberische
Argumentarium des Bundesrates gegen die Massenzuwanderungsinitiative - Von Miriam Gurtner
Am 4. Juli
2012 veröffentlichte der Bundesrat seinen Bericht über die
Personenfreizügigkeit und die Zuwanderung in die Schweiz. Bereits beim
oberflächlichen Durchsehen des Berichtes lässt sich erkennen, dass klar
parteiisch argumentiert wird und es den Autoren von Beginn weg nicht an einer
wirklich objektiven Auseinandersetzung mit allen Vor- und Nachteilen der Zuwanderung
gelegen war. Nach einer vertieften Analyse werden die Mängel des Berichtes noch
offensichtlicher.
Der
Bundesrat führt aus, dass der Bericht die Postulate ›09.4301 Girod‹ [Bericht
zu Auswirkungen der Personenfreizügigkeit], ›09.4311 Bischof [Migrationshoheit wahren. Zu- und Rückwanderung
steuern] sowie die Motion ›10.3721
Brändli [Die Zuwanderung in geordnete Bahnen lenken] beantwortet und erfüllt.
Tatsache ist jedoch, dass der Bericht die von beiden
Räten überwiesene Motion ›10.3721
Brändli‹ mitnichten erfüllt. Diese beauftragt den Bundesrat, Massnahmen
vorzuschlagen, die dazu geeignet sind, die Zuwanderung der letzten Jahre in
geordnete Bahnen zu lenken. In der Begründung der Motion heisst es konkret,
dass der Bundesrat Vorschläge machen soll, wie die schweizerische Bevölkerung
auf einem vernünftigen Niveau stabilisiert werden kann.
Im
bundesrätlichen Bericht werden keine effektiven Massnahmen zur
Stabilisierung der Einwanderung angesprochen, sondern nur solche,
welche die Auswirkungen der Zuwanderung eindämmen oder Randprobleme angehen.
Der Bundesrat schlägt keine Massnahmen vor, wie die auch künftig zu erwartende
massive Zuwanderung eingedämmt werden könnte. Die Verantwortung für die
Masseneinwanderung gibt er gänzlich an die Wirtschaft ab.
Unhaltbare Vergleiche Um
vorzugeben, die Zuwanderung der letzten Jahre sei gar nicht so stark, zieht der
Bundesrat den Vergleich zwischen der Einwanderung seit 2002 (freier
Personenverkehr zwischen der EU-17 und der Schweiz) und jener von 1960 - 1974.
Er stellt dabei fest, dass die Einwanderung in den 60er Jahren jährlich im
Durchschnitt um 20‘000 Personen höher lag als in den letzten Jahren, nämlich
bei 140‘000 gegenüber 120‘000 bei der Einwanderung seit 2002. Dabei vergisst er
zu erwähnen, dass für die Jahre 2002 - 2007 keine vollständige
Personenfreizügigkeit galt. Bis Mitte 2007 galten noch Kontingente und
Schutzmassnahmen. Betrachtet man die Jahre 2007 – 2010, so gab es eine jährlich
Einwanderung von über 145’000. Leider spricht der Bundesrat auch nur von der
Bruttoeinwanderung, verschweigt also die jährlichen Auswanderungszahlen.
Beim
damaligen System ist ein Ausländer nach Verlust der Arbeitsstelle jeweils
unverzüglich in seine Heimat zurückgereist. Spätestens bei einer Krise (was
beispielsweise 1974 mit der Erdölkrise der Fall war) verliessen die
ausländischen Arbeitskräfte die Schweiz wieder. Dies wird mit den Zugewanderten
der letzten Jahre nicht der Fall sein. Diese werden von den verhältnismässig
hohen Sozialleistungen der Schweiz so lange wie möglich profitieren wollen, was
ihnen gemäss Freizügigkeitsabkommen auch zusteht.
Gerade der
Hinweis auf die lange Tradition der Wirtschaftsmigration in der Schweiz zeugt
davon, dass die Einwanderung von Arbeitskräften aus dem Ausland auch vor der
Personenfreizügigkeit problemlos geklappt hat. Der historische Vergleich zeigt
auf, dass der wesentliche Unterschied seit der Einführung der
Personenfreizügigkeit darin liegt, dass alle EU-Bürger einen Anspruch sowohl
auf Tätigkeit und Verbleib in der Schweiz als auch auf unsere Sozialleistungen
haben (erste Sozialleistungen (ALV) erhalten die EU-Bürger, wenn sie
mindestens einen Tag in der Schweiz gearbeitet und davor 12 Monate in der EU in
eine Arbeitslosenversicherung einbezahlt haben), wobei dem Schweizer Staat
dabei keine Steuerungsmöglichkeiten mehr bleiben.
Einen
schnell entlarvten falschen Vergleich zieht der Bundesrat auch zwischen dem
Wanderungssaldo und der wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes. Vergleicht
man die Konjunkturkurve mit der Kurve des Wanderungssaldos, so sieht man auf
den ersten Blick, dass dies nicht stimmen kann.
Miriam
Gurtner, Fraktionssekretärin SVP Schweiz Editorial
16. 7. 2012
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