Exzesse der Sozialbürokratie - Von Ulrich Schlüer 08.09.2013 20:40
In der Demokratie gilt das Prinzip, wonach keine Ausgabe aus öffentlichen Mitteln getätigt werden darf,
die nicht demokratisch beschlossen und der rückhaltlosen Kontrolle des
in der Demokratie dafür zuständigen Organs unterstellt worden ist: Der
Kontrolle entweder durch das Volk selber oder durch eine vom Volk gewählte - und damit auch abwählbare - politische Behörde.
Wie also kann es dennoch geschehen, dass im Rahmen einer angeblichen ›Strafersatz-Therapie‹ sowohl
unsinnige wie sündhaft teure Massnahmen offensichtlich fern jeglicher Kontrolle
bewilligt, angeordnet und auf Kosten der Steuerzahler bezahlt werden?
Massnahmen, über welche die Öffentlichkeit lediglich den Kopf schütteln kann.
Im ›Fall Carlos‹ ist einem notorischen, seit Jahren Polizei-Akten
verursachenden Schläger, der mit einem Messerangriff ein Opfer äusserst schwer
verletzt hat, eine ›Gewalt-Entwöhnungstherapie‹ verschrieben worden, dies bei einem Thai-Boxer,
der selbst als Gewalttäter vorbestraft ist. Ganz so, als wollte man dem bisher
ungezielt Dreinschlagenden zu noch gezielteren Schlägen verhelfen. Dass ein
Jugendanwalt wie der Zürcher Hansueli Gürber, der solch bizarrgefährlichen
Unsinn auf Kosten der Öffentlichkeit angeordnet hat, offensichtlich in einem
gelinde gesagt Wolken-Kuckucksheim zu Hause ist, ist bloss ein Aspekt dieses
unglaublichen Vorgangs. Dass dieser Wolken-Kuckucksheini frei von jeglicher ihn
zur Vernunft bringenden Kontrolle ›Therapien‹ für einen eigentlich ins Gefängnis gehörenden
Gewalttäter mit monatlichen Kosten von sage und schreibe 29.000.- Franken
anordnen kann, ist die andere, mindestens ebenso unglaubliche Seite der
Medaille. Statt im Gefängnis sitzt der brutale Täter in einer komfortablen Viereinhalbzimmer-Wohnung, lässt
sich dort mit allem Luxus bedienen und wird von einer vom Steuerzahler zu
entlöhnenden 24-Stunden-Betreuerin umsorgt: Eine derartige Anordnung dieser entzieht sich wahrhaftig jeglicher verstandesmässig
nachvollziehbaren Beurteilung.
Sozialbürokratie ohne Kontrolle Möglich ist solcher Vorgang, weil die Sozialhilfe in der Schweiz per
Gesetz seit einiger Zeit bei ›Fachleuten zentralisiert‹ und jeglicher politischer Kontrolle entzogen
worden ist: Die Regenten der Sozialbürokratie können seither schalten und
walten, wie es ihnen gerade einfällt. Die heute Therapien und Massnahmen
kommandierenden Instanzen können faktisch beschliessen und verfügen, was sie
wollen. Zu Anordnungen berechtigt sind die neu geschaffenen KESB, die ›Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden‹, die in der Schweiz inzwischen flächendeckend
etabliert sind. Eine politische Kontrolle ihrer Anordnungen und Ausgaben ist
untersagt, weil für die von den Massnahmen Beglückten ein hundertprozentiger
Datenschutz verfügt worden ist. Die KESB-Instanzen versenden an die Gemeinden, denen sie alle Zuständigkeit im Bereich
der Fürsorgeleistungen abgenommen haben, nur Rechnungen – ohne genauere Angaben,
geschweige denn Begründungen, wofür und für wen Anordnungen welcher Art verfügt
worden sind. Kein Wort auch der Rechenschaftsablage. Die Gemeinden – also die Steuerzahler – dürfen
bloss bezahlen und schweigen. Dass aus einer solchen Regelung ein Eldorado für
Sozialbürokraten und Therapeuten entstanden ist, war voraussehbar. Dementsprechend
explodieren die Sozialapparate in der ganzen Schweiz und dementsprechend stehen
nahezu sämtliche Gemeinden der Schweiz wahrhaftigen Explosionen der
Sozialkosten gegenüber. Kaum eine Gemeinde der Schweiz wird von solcher
Explosion verschont.
Politische Hintergründe Je grösser die Bürokratie, desto unübersichtlicher das Geschehen. Das
haben insbesondere die rot-grünen Mehrheiten in den städtischen Regierungen
längst erkannt. Aber sie wissen auch, dass die Beschäftigten in den wie
Krebsgeschwüre auswuchernden Sozialapparaten ihre treuste Wählerklientel sind.
Das ›ewige Wachstum‹ dieser
Apparate ist damit vorgegeben. Der
Datenschutz wird zur Komplizin des von oben gedeckten Missbrauchs. Zwar
haben auch diese links-grünen Kräfte die Kostenexplosion, die aus der
Zentralisierung der Sozialbürokratie resultiert, erkannt. Sie beantworten diese
Entwicklung mit Polemik: Diejenigen, die in den letzten Jahren auf
demokratischem Weg Steuerreduktionen erzielt hätten, seien schuld an den leeren
Kassen der öffentlichen Hand. Das ist eine Zwecklüge: Nicht die
Steuerreduktionen, sondern die vor allem durch die ungezügelt wuchernden
Sozialapparate hervorgerufene Explosion der Ausgaben stellen die öffentlichen
Haushalte vor unlösbare Probleme. Zurück zur Demokratie Da muss eingegriffen werden. Das in der Verfassung verankerte Prinzip,
wonach in der Demokratie keine Ausgabe getätigt werden darf, über die denjenign,
welche die Ausgabe zu finanzieren haben, also den Steuerzahlern, nicht sauber
Rechenschaft abgelegt wird - dieses Prinzip muss wieder zu voller Gültigkeit
gelangen. Keiner Gemeinde, keinem Kanton dürfen - insbesondere im Sozialbereich
- Ausgaben für Leistungen aufgebürdet werden, die nicht von einem demokratisch
gewählten Organ in den Gemeinden bzw. im Kanton angeordnet und im Rahmen der
Gewaltentrennung von einem ebenfalls demokratisch gewählten Organ laufend
überprüft werden können. Bewilligung, Anordnung und Finanzierung ist einer
uneingeschränkten demokratischen Kontrolle zu unterstellen. Nur auf diesem Weg
können Exzesse und Missbräuche vermieden, Fehlentwicklungen rechtzeitig
korrigiert werden.
Es ist keine Frage: Würde die demokratische Kontrolle spielen, wären
einem notorischen Schläger nie und nimmer Thai-Box-Therapien bei einem
vorbestraften Gewalttäter bewilligt worden. Solches verhindert die Demokratie.
Solches kann nur Tatsache werden, wo es Instanzen gibt, die sich der
demokratischen Kontrolle ihrer Ausgabenpraxis wirksam entziehen können.
Keine Ausgabe ohne demokratische
Kontrolle Das Prinzip, dass wer immer von Seiten der Öffentlichkeit Gelder
beansprucht, sein Tun und Lassen niemals hinter Regelungen des Datenschutzes
verstecken darf, muss wieder Gültigkeit erhalten. Das demokratische Prinzip ›keine Ausgabe ohne demokratische Kontrolle‹ muss in der Schweiz wieder erkämpft werden. Es
genügt nicht, einen Therapie-Fantasten vom Format des Jugendanwalts Hansueli
Gürber in die Wüste zu schicken. Das Problem ist ernster. In erster Linie muss
die Sozialbürokratie einer uneingeschränkten, auch nicht von Datenschutz-Anordnungen
verhinderten demokratischen Kontrolle unterstellt werden. Sowohl in allen
Gemeinden als auch in allen Kantonen und beim Bund.
Quelle: http://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/News/Wenn_Kontrolle_unterbunden_wird-1294 Exzesse der
Sozialbürokratie - Der aktuelle Freitags-Kommentar der
Schweizerzeit vom 6. September 2013
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