Exzesse der Sozialbürokratie - Von Ulrich Schlüer

In der Demokratie gilt das Prinzip, wonach keine Ausgabe aus öffentlichen Mitteln getätigt werden darf,

die nicht demokratisch beschlossen und der rückhaltlosen Kontrolle des in der Demokratie dafür zuständigen Organs unterstellt worden ist: Der Kontrolle entweder durch das Volk selber oder durch eine vom Volk gewählte  - und damit auch abwählbare -  politische Behörde. 

Wie also kann es dennoch geschehen, dass im Rahmen einer angeblichen Strafersatz-Therapie sowohl unsinnige wie sündhaft teure Massnahmen offensichtlich fern jeglicher Kontrolle bewilligt, angeordnet und auf Kosten der Steuerzahler bezahlt werden? Massnahmen, über welche die Öffentlichkeit lediglich den Kopf schütteln kann. 

Im Fall Carlosist einem notorischen, seit Jahren Polizei-Akten verursachenden Schläger, der mit einem Messerangriff ein Opfer äusserst schwer verletzt hat, eine Gewalt-Entwöhnungstherapie verschrieben worden, dies bei einem Thai-Boxer, der selbst als Gewalttäter vorbestraft ist. Ganz so, als wollte man dem bisher ungezielt Dreinschlagenden zu noch gezielteren Schlägen verhelfen. Dass ein Jugendanwalt wie der Zürcher Hansueli Gürber, der solch bizarrgefährlichen Unsinn auf Kosten der Öffentlichkeit angeordnet hat, offensichtlich in einem gelinde gesagt Wolken-Kuckucksheim zu Hause ist, ist bloss ein Aspekt dieses unglaublichen Vorgangs. Dass dieser Wolken-Kuckucksheini frei von jeglicher ihn zur Vernunft bringenden Kontrolle Therapien für einen eigentlich ins Gefängnis gehörenden Gewalttäter mit monatlichen Kosten von sage und schreibe 29.000.- Franken anordnen kann, ist die andere, mindestens ebenso unglaubliche Seite der Medaille. Statt im Gefängnis sitzt der brutale Täter in einer komfortablen Viereinhalbzimmer-Wohnung, lässt sich dort mit allem Luxus bedienen und wird von einer vom Steuerzahler zu entlöhnenden 24-Stunden-Betreuerin umsorgt: Eine derartige Anordnung dieser entzieht sich wahrhaftig jeglicher verstandesmässig nachvollziehbaren Beurteilung. 

Sozialbürokratie ohne Kontrolle 
Möglich ist solcher Vorgang, weil die Sozialhilfe in der Schweiz per Gesetz seit einiger Zeit bei Fachleuten zentralisiert und jeglicher politischer Kontrolle entzogen worden ist: Die Regenten der Sozialbürokratie können seither schalten und walten, wie es ihnen gerade einfällt. Die heute Therapien und Massnahmen kommandierenden Instanzen können faktisch beschliessen und verfügen, was sie wollen. Zu Anordnungen berechtigt sind die neu geschaffenen KESB, die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, die in der Schweiz inzwischen flächendeckend etabliert sind. Eine politische Kontrolle ihrer Anordnungen und Ausgaben ist untersagt, weil für die von den Massnahmen Beglückten ein hundertprozentiger Datenschutz verfügt worden ist. Die KESB-Instanzen versenden an die Gemeinden, denen sie alle Zuständigkeit im Bereich der Fürsorgeleistungen abgenommen haben, nur Rechnungen – ohne genauere Angaben, geschweige denn Begründungen, wofür und für wen Anordnungen welcher Art verfügt worden sind. Kein Wort auch der Rechenschaftsablage. Die  Gemeinden – also die Steuerzahler – dürfen bloss bezahlen und schweigen. Dass aus einer solchen Regelung ein Eldorado für Sozialbürokraten und Therapeuten entstanden ist, war voraussehbar. Dementsprechend explodieren die Sozialapparate in der ganzen Schweiz und dementsprechend stehen nahezu sämtliche Gemeinden der Schweiz wahrhaftigen Explosionen der Sozialkosten gegenüber. Kaum eine Gemeinde der Schweiz wird von solcher Explosion verschont.  

Politische Hintergründe 
Je grösser die Bürokratie, desto unübersichtlicher das Geschehen. Das haben insbesondere die rot-grünen Mehrheiten in den städtischen Regierungen längst erkannt. Aber sie wissen auch, dass die Beschäftigten in den wie Krebsgeschwüre auswuchernden Sozialapparaten ihre treuste Wählerklientel sind. Das ewige Wachstum dieser Apparate ist damit vorgegeben. Der Datenschutz wird zur Komplizin des von oben gedeckten Missbrauchs. Zwar haben auch diese links-grünen Kräfte die Kostenexplosion, die aus der Zentralisierung der Sozialbürokratie resultiert, erkannt. Sie beantworten diese Entwicklung mit Polemik: Diejenigen, die in den letzten Jahren auf demokratischem Weg Steuerreduktionen erzielt hätten, seien schuld an den leeren Kassen der öffentlichen Hand. Das ist eine Zwecklüge: Nicht die Steuerreduktionen, sondern die vor allem durch die ungezügelt wuchernden Sozialapparate hervorgerufene Explosion der Ausgaben stellen die öffentlichen Haushalte vor unlösbare Probleme.

Zurück zur Demokratie  
Da muss eingegriffen werden. Das in der Verfassung verankerte Prinzip, wonach in der Demokratie keine Ausgabe getätigt werden darf, über die denjenign, welche die Ausgabe zu finanzieren haben, also den Steuerzahlern, nicht sauber Rechenschaft abgelegt wird - dieses Prinzip muss wieder zu voller Gültigkeit gelangen. Keiner Gemeinde, keinem Kanton dürfen - insbesondere im Sozialbereich - Ausgaben für Leistungen aufgebürdet werden, die nicht von einem demokratisch gewählten Organ in den Gemeinden bzw. im Kanton angeordnet und im Rahmen der Gewaltentrennung von einem ebenfalls demokratisch gewählten Organ laufend überprüft werden können. Bewilligung, Anordnung und Finanzierung ist einer uneingeschränkten demokratischen Kontrolle zu unterstellen. Nur auf diesem Weg können Exzesse und Missbräuche vermieden, Fehlentwicklungen rechtzeitig korrigiert werden. 

Es ist keine Frage: Würde die demokratische Kontrolle spielen, wären einem notorischen Schläger nie und nimmer Thai-Box-Therapien bei einem vorbestraften Gewalttäter bewilligt worden. Solches verhindert die Demokratie. Solches kann nur Tatsache werden, wo es Instanzen gibt, die sich der demokratischen Kontrolle ihrer Ausgabenpraxis wirksam entziehen können.  

Keine Ausgabe ohne demokratische Kontrolle
Das Prinzip, dass wer immer von Seiten der Öffentlichkeit Gelder beansprucht, sein Tun und Lassen niemals hinter Regelungen des Datenschutzes verstecken darf, muss wieder Gültigkeit erhalten. Das demokratische Prinzip
keine Ausgabe ohne demokratische Kontrolle muss in der Schweiz wieder erkämpft werden. Es genügt nicht, einen Therapie-Fantasten vom Format des Jugendanwalts Hansueli Gürber in die Wüste zu schicken. Das Problem ist ernster. In erster Linie muss die Sozialbürokratie einer uneingeschränkten, auch nicht von Datenschutz-Anordnungen verhinderten demokratischen Kontrolle unterstellt werden. Sowohl in allen Gemeinden als auch in allen Kantonen und beim Bund.

 

Quelle:   http://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/News/Wenn_Kontrolle_unterbunden_wird-1294  Exzesse der Sozialbürokratie  -  Der aktuelle Freitags-Kommentar der Schweizerzeit vom 6. September 2013