Nationalbankgold ist Volksvermögen - Der Souverän wurde übergangen - Von Nationalrat Luzi Stamm

Das Nationalbankgold ist nicht einfach Eigentum der Nationalbank.

Es wurde der Nationalbank zur Verwaltung anvertraut. In Tat und Wahrheit ist es Volksvermögen, Ergebnis des Fleisses, der Leistungsbereitschaft, des Erfindergeists, also der Tüchtigkeit der gesamten Bevölkerung. Als vor gut 10 Jahren rund 60 % der Goldreserven  [1560 von 2600 Tonnen]  zu einem denkbar schlechten Preis verkauft wurden, geschah dies über die Köpfe der Bevölkerung hinweg. Das Volk, dessen Volksvermögen viel zu billig weggegeben wurde, war nicht gefragt worden; es war am Entscheid nicht beteiligt. 

Goldverkäufe ohne Zustimmung der Eigentümer  
Damals gab es zwar Volksabstimmungen, aber diese betrafen nie die Frage, ob Gold verkauft werden dürfe oder nicht. Zur Abstimmung gelangten nur Vorschläge, wie der Erlös aus den Goldverkäufen verteilt oder verwendet werden sollte, nicht aber zum Verkauf als solchem. Auch das Parlament hat damals nie über Goldverkäufe abgestimmt. Allerdings muss es sich den Vorwurf gefallen lassen, dass es die gesetzlichen Möglichkeiten zum Goldverkauf erleichtert hat, wobei die meisten Parlamentarier damals irregeführt wurden und kaum merkten bzw. merken konnten, was für Auswirkungen gewisse Revisionsvorschläge zeitigen würden. Die Goldverkäufe wurden immer in kleinstem Kreis abgesprochen und entschieden. Das war auch bei den Plänen zur sogenannten Solidaritätsstiftung so: Die damalige ldee, dafür Gold im Wert von 7 Milliarden Franken zu verkaufen, wurde vom seinerzeitigen Nationalbank-Direktor Hans Meyer dem damaligen Bundesrat Kaspar Villiger auf einem Waldspaziergang mundgerecht gemacht. Die heute geltende Regelung zum Umgang mit dem Nationalbankgold ist ebenso einfach wie besorgniserregend: Die drei Mitglieder des Nationalbankdirektoriums können völlig im Alleingang beschliessen, ob und wieviel Gold verkauft wird. Sie brauchen dazu nicht einmal grünes Licht vom Bundesrat.  

Goldsegen trotz Verkäufen?
Am 1. Januar 2000 trat die neue Schweizer Bundesverfassung in Kraft. Auch wenn vor der damaligen Verfassungsabstimmung der Bevölkerung nichts dergleichen mitgeteilt worden ist, wird heute geltend gemacht, mit der neuen Verfassung sei die Golddeckung des Schweizer Frankens aufgehoben worden. Kaum war die neue Verfassung in Kraft, begannen die massiven Goldverkäufe, mit der Begründung, die Nationalbank habe grosse Gewinne erzielt. Die  Neue Zürcher Zeitung schrieb am 5. Januar 2001 euphorisch: Goldsegen für die Nationalbank: 25,4 Milliarden Franken Netto-Aufwertungsgewinn.   

Goldsegen? Die Nationalbank hatte dafür kein einziges Gramm zusätzliches Gold erhalten! Sie hatte ihr Gold nur neu bewertet: Vom bisher gesetzlich fix vorgeschriebenen Umrechnungswert von Fr. 4.595.74 pro Kilogramm wurde das Gold in den Nationalbank-Büchern auf den damaligen Marktpreis hinaufkorrigiert, der in jenem Moment Fr. 1.5391.00 pro Kilogramm betrug. Indem das Gold - man denkt hier an einen Buchhaltertrick‹ - von einem Tag auf den anderen zu einem viel höheren Preis eingebucht wurde, wurde schlagartig angeblich nicht mehr benötigtes überschüssiges Gold geschaffen, womit die Verkäufe anschliessend gerechtfertigt wurden. Indem kurzerhand via Wert statt via Gewicht argumentiert wurde, wurde der Öffentlichkeit Sand in die Augen gestreut. Wer die Statistik nur oberflächlich liest, erkennt nicht, dass die Goldmenge für ein positives Ergebnis sogar sinken kann, wenn der Buchwert des Goldes gleichzeitig steigt, das Total aus Menge mal Preis also höher sein kann. So kann für Oberflächliche bei steigenden Goldpreisen von Goldsegen geschwärmt werden, selbst wenn tatsächlich Gold verkauft wird.  

Anmerkung politonline d.a.:
Was die von Luzi Stamm angeführte Aufhebung der Golddeckung des Schweizer Frankens angeht, so muss man wissen, dass der IWF von seinen Mitgliedern effektiv ein Ende der Goldbindung verlangt: Siehe hierzu
»Rettet unser Schweizer Gold« auf 
http://www.politonline.ch/?content=news&newsid=1927  1. 4. 12

Fakt ist demnach, dass den 187 Mitgliedstaaten des IWF eine Goldbindung ihrer Währungen untersagt ist; die Schweiz hat die historische Bindung des Schweizer Frankens an Gold im Jahr 1992 aufgelöst. Eine IWF-Vorschrift dieser Art stellt nichts anderes als einen eklatanten Eingriff in die Währungshoheit eines Staates dar. Es ist mehr als seltsam, dass eine Verordnung dieser Art keinen Widerstand von Seiten der Regierungen resp. der Parlamente ausgelöst hat resp. auslöst.

Im übrigen hatte der IWF im September 2009 den vom IWF-Exekutivkomitee gebilligten Verkauf von 403,3 Tonnen Gold, einem Achtel der Goldreserven des Fonds, angekündigt. Die dadurch eingenommenen Mittel waren für die Gewährung von zinsgünstigen Krediten an arme Länder vorgesehen. Laut einer Meldung vom 3. 11. 2009 verkaufte der IWF 200 Tonnen Gold an die indische Notenbank, womit er fast die Hälfte der im Goldverkaufsprogramm vorgesehenen Menge realisierte. Grundsätzlich besteht eine Einigung der Zentralbanken, gemäss der pro Jahr nur 400 Tonnen IWF-Gold verkauft werden dürfen. Auf dem G-20-Gipfel im April 2009 in London war der Goldverkauf von den beteiligten Ländern befürwortet worden. Vorgesehen war ferner, dass ein Teil der Verkäufe an interessierte Zentralbanken der Mitgliedsländer gehen sollte. 

Ende Oktober 2010 betrugen die Goldbestände des Internationalen Währungsfonds (IWF) noch 2.846,7 Tonnen. Die Verkäufe 2009/2010 gingen im einzelnen zunächst, wie festgehalten, an Indien: nämlich 200 t; ferner an Mauritius: 3 t; an Sri Lanka: 10 t und an Bangladesch: 10 t. Die verbleibende Menge war dem IWF zufolge 2010 am offenen Markt wie folgt verkauft worden:

Im Februar: 5,6 t; im März: 18,4 t; im April: 14,4 t; im Mai: 15,25 t; im Juni: 17,7 t; im Juli: 16,85 t; im September: 32,3 t; im Oktober: 19,5 t. Mit Stand vom 30. 11. 2010 verblieben den Berechnungen des Goldreporters zufolge noch 31.8 Tonnen, die der IWF seinen Plänen entsprechend veräussern konnte.  [1]

Einer von uns nicht nachprüfbaren Mitteilung des in der Regel gut informierten News Service Inter Info Linz Nr. 417 vom September 2013 zufolge »transportierte Grossbritannien im Jahr 2012 240 Tonnen Gold in die Schweiz; im 1. Halbjahr 2013 waren es bereits 797 Tonnen Gold, die Grossbritannien in die Schweiz bringen liess.« Hierzu hiess es, dass das World Gold Councilüber den internationalen Goldtransport genau Buch führe. Bei den Goldreserven Deutschlands gibt es noch immer Zweifel, ob und in welchem Ausmass diese real verfügbar sind. Zwar sollen sie, wie oft publiziert, in der USA lagern, Analysten gehen allerdings davon aus, dass sie bereits teilweise nach Asien weiterverkauft worden sind.   


[1]  http://www.goldreporter.de/iwf-verkauft-weitere-195-tonnen-gold/gold/3553/   30.11.10  Siehe auch  http://www.politonline.ch/index.cfm?content=news&newsid=1695    6. 3. 11  Gefrässiger Internationaler Währungsfonds - Nein zur Verschleuderung von 30 Milliarden
Votum von Nationalrat Ulrich Schlüer zum Beitritt der Schweiz zu den «Neuen Kreditvereinbarungen» des IWF, abgegeben am 1. März 2011 (Auszüge)