Nachtrag zu FATCA - Die Waffe des Völkerrechts - Die Goldinitiative 24.11.2013 22:35
Der Steuervertrag FATCA ist ein teures bürokratisches Monster.
Der Bundesrat, schreibt der emeritierte Wirtschaftsprofessor Hans Geiger,
hätschelt es, obwohl es der schwere Nachteile bringt und der renommierte
amerikanische Steueranwalt Herman B. Bouma bezeichnet das Gesetz in der
Fachzeitschrift ›Tax Management
International Journal‹ als ›sheer idiocy‹, also
als reine Idiotie. Das 400seitige Werk sei arrogant und schikanös. Es zerstöre
die internationalen Beziehungen, stehe im Widerspruch zu den Gesetzen anderer
Länder, schade der amerikanischen Wirtschaft, bringe ausländischen Banken immense administrative Belastungen,
schade den Amerikanern im Ausland und sei total ineffizient. Es bringe dem
Staat im Verlauf von 10 Jahren total nur rund 9 Milliarden $ und würde damit
das laufende US-Staatsdefizit - pro Jahr
rund 900 Milliarden $ - nur für jährlich
10 Stunden finanzieren. Es geht also nicht um Geld, sondern um die Kontrolle
der Bürger durch den mächtigen Staat. Bei FATCA müssen Zigtausende ausländische
Finanzdienstleister den amerikanischen Steuerbehörden IRS [Internal Revenue
Service] ab 2014 automatisch die Identität und die Vermögenswerte ihrer
US-Kunden melden. Als Druckmittel für die Durchsetzung von FATCA dient den USA
eine Quellensteuer von 30 %, welche auf sämtliche Erträge und Verkaufserlöse
aus US-Wertschriftentransaktionen erhoben wird; diese kann nur dann vermieden
werden, wenn der Finanzdienstleister mit dem IRS einen Vertrag abschliesst,
worin er sich zur Einhaltung der FATCA-Vorschriften verpflichtet. FATCA basiert
also auf Verträgen zwischen den amerikanischen Steuerbehörden und Tausenden von
nichtamerikanischen Finanzdienstleistern. Indessen sind Staaten nicht
Bestandteil des FATCA-Grundkonzeptes.
FATCA widerspricht internationalen Grundsätzen. Die USA hat jedoch die
politische und wirtschaftliche Macht zur Durchsetzung ihres Willens. Mit dieser
Situation müssen auch schweizerische Banken leben. Die Mehrzahl wird mit den
US-Steuerbehörden Verträge abschliessen. Lokalbanken hätten die Möglichkeit,
keine amerikanischen Kunden zu akzeptieren und für ihre Kunden keine
amerikanischen Wertpapiere zu verwalten. Dann bräuchten sie auch keinen
FATCA-Vertrag abzuschliessen. Anhang II zum Staatsvertrag verpflichtet allerdings ›Finanzinstitute mit Lokalkundschaft‹ dazu, US-Personen, die in der Schweiz ansässig
sind, als Kunden zu akzeptieren. Der Verzicht auf amerikanische Wertpapiere
würde auch für kleinere Schweizer Banken eine wesentliche Einschränkung der
Anlagemöglichkeiten darstellen. Für die Mehrzahl der Schweizer Banken heisst
die Frage damit nicht ›FATCA oder kein FATCA‹. Für die Schweiz als souveräner Staat stellt sich
dagegen die Frage: ›FATCA mit oder ohne
Staatsvertrag?‹ Der Bundesrat begründet seine Zustimmung zum Staatsvertrag mit ›Vereinfachungen‹ und ›Erleichterungen‹ für die
schweizerischen Finanzinstitute. Die vom Bundesrat behaupteten Erleichterungen
sind allerdings bescheiden, oft unklar und grossenteils auch ohne Staatsvertrag
erhältlich. Dagegen sind die Nachteile des Abkommens für die Schweiz als
souveränem Staat einschneidend:
»Das FATCA-Abkommen weicht das Bankgeheimnis weiter
auf. Das passiert auch ohne das Abkommen, aber mit dem Abkommen gibt die
Schweiz ihren Segen dazu. So steht im Abkommen: ›In
Erwägung, dass die Schweiz […] die Einführung von FATCA unterstützt.‹ Artikel 1 des Abkommens nennt als dessen Zweck, ›FATCA in bezug auf alle schweizerischen
Finanzinstitute umzusetzen‹. Damit nimmt die Schweiz
FATCA nicht als Ärgernis hin, sondern unterstützt die Umsetzung des ›idiotischen‹
Regelwerkes aktiv und macht dessen Einhaltung zu einer Pflicht nach
schweizerischem Recht. Auf diese Weise zwingt die Eidgenossenschaft die Banken
zur Erhebung einer amerikanischen Quellensteuer von 30 % auf den Verkaufserlös
amerikanischer Wertschriften bei Schweizer Bürgern in der Schweiz. Die
Verpflichtung kleiner schweizerischer Lokalbanken, in der Schweiz ansässige
amerikanische Staatsbürger als Kunden zu akzeptieren, privilegiert die
Amerikaner gegenüber allen anderen Nationalitäten. Keine schweizerische Bank
ist bisher verpflichtet, Personen einer bestimmten Nationalität als Kunden zu
akzeptieren. Das ist ziemlich pervers. Das FATCA-Abkommen gibt der Erfüllung
amerikanischer Regeln Priorität über Schweizer Recht. So hebt beispielsweise
Artikel 4 des Abkommens den Artikel 271 des schweizerischen Strafgesetzbuches [Verbotene
Handlungen für einen fremden Staat] zugunsten der USA auf. Faktisch bedeutet FATCA
den automatischen Informationsaustausch, auch wenn das formell etwas vernebelt
wird. Offiziell lehnt der Bundesrat den automatischen Informationsaustausch ab.
Der Vertrag soll ›dynamisch‹ sein. Ändert die USA ihre Regeln, gelten diese automatisch
ohne Änderung des Staatsvertrags.«
Die Schweiz hat für das Eingehen
des Vertrages von den USA keine Gegenleistung erhalten. Die Schweiz hat die gewünschte Regelung in der Vergangenheit nicht
erreicht. Die in der Präambel zum Vertrag genannte Verstärkung der ›gegenseitigen Unterstützung in Steuersachen‹ ist diplomatisches Geschwätz. Das Abkommen mit der
USA hat auch Präzedenz-Wirkungen auf andere Länder, insbesondere auf die EU: »Die EU will von der Schweiz den automatischen
Informationsaustausch in Steuersachen. Wenn die Schweiz der USA den
automatischen Informationsaustausch faktisch gewährt, wird sie ihn der EU nicht
verweigern. Die EU verlangt von der Schweiz die ›dynamische
Übernahme‹ neuen EU-Rechts. Wenn die Schweiz der USA die
›dynamische Übernahme‹ neuer
Regeln zugesteht, wird sie diese der EU nicht verweigern. Das FATCA-Abkommen und das FATCA-Gesetz bringen den schweizerischen
Finanzinstituten im besten Falle minime Erleichterungen. Der Schweiz als souveränem Land bringt das
Abkommen schwere Nachteile. [1]
Staatsstreich von
oben - Direkte Demokratie nicht völkerrechtstauglich? Die
bundesrätlichen Bestrebungen zur Entmachtung des Souveräns eskalieren: Seit
drei Jahren verweigert Bundesbern die Umsetzung der von Volk und Ständen
angenommenen, vom Parlament als gültig erklärten Ausschaffungsinitiative. Und
jetzt masst sich der Bundesrat Zensur-Willkür gegen eine Volksinitiative an. Die
Empörung gegenüber dem bundesrätlichen Versuch, die Durchsetzungsinitiative
ihrer Kernforderung zu berauben, ist verständlicherweise gross. Sie darf aber
den Blick auf die Urheber dieses Anschlags auf die Volksrechte nicht
verstellen.
Die Drahtzieher Nötig
wurde die Durchsetzungsinitiative, weil der Bundesrat nicht bereit ist, die
Ausschaffungsinitiative umzusetzen. Die Durchsetzungsinitiative, mit grosser
Unterschriftenzahl in kürzester Zeit zustande gekommen, enthält die
Umsetzungsbestimmungen für die vom Bundesrat auf Eis gelegte
Ausschaffungsinitiative. Der Anstoss, einen Kernsatz der
Durchsetzungsinitiative für ungültig zu erklären, kommt nicht vom eigentlich
für diese Initiative zuständigen Justizdepartement Sommaruga. Es sind die
Spitzenfunktionäre aus der Aussenpolitik, aus dem Departement Burkhalter,
welche die Teil-Ungültigkeit der Durchsetzungsinitiative erzwingen wollen. Ihr
Chef, Bundesrat Didier Burkhalter, stärkt ihnen dabei den Rücken.
Ergebnis ›aktiver
Aussenpolitik‹ Man
erinnert sich: Als die Schweiz ihre Sonderrolle - die auf ihrer weltweit einzigartigen
Volkssouveränität beruht, der sie die direkte Demokratie verdankt - international noch zäh vertrat und ihre
Neutralität unermüdlich betonte und zielbewusst nutzte, besass das Land eine
ganze Reihe international hochgeachteter Spitzendiplomaten: Etwa einen Walter
Stucki während und nach dem Zweiten Weltkrieg. Oder Gatt-Dirigent Hans
Schaffner, der später in der Schweiz auch Bundesrat wurde. Sie vertraten mit
fundiertem Wissen schweizerische Interessen und schweizerische Prinzipien: mit
Nachdruck: gründlich und unbeugsam. Seit sich Bundesbern auf eine diffuse Rolle
›aktiver Aussenpolitik‹ kapriziert, die Neutralität immer
weiter relativiert und verwässert, sich ihrer manchmal gar zu schämen scheint,
sind ihr solche eigenwillig-schweizerischen Persönlichkeiten im Korps ihrer
Diplomaten abhanden gekommen.
Muss man
sich auch davor hüten, alle Schweizer Diplomaten, es gibt darunter immer noch
einige herausragende Persönlichkeiten, in den gleichen Topf zu werfen; dennoch
sind die von Bern besonders in den Vordergrund geschobenen ›Spitzenfunktionäre‹ der
Aussenvertretung des Einsatzes für den ›Sonderfall
Schweiz‹ müde geworden. Es ist ihnen
lästig, erklären zu müssen, dass die Volkssouveränität im Mittelpunkt unserer
Verfassung steht. Dass dadurch das Volk dank der auf der Volkssouveränität
beruhenden direkten Demokratie bei allen wichtigen Entscheiden das letzte Wort
hat. Dass dieses Volk Entscheide trifft, Entscheide, zu denen sich Regierungen
anderer Staaten kaum je aufzuraffen bereit sind. Zu viele ›unserer‹ Diplomaten
glauben, sich angesichts des hier vom Volk durchgesetzten Minarettverbots schämen
zu müssen.
Die
Spitzenfunktionäre auf internationalem Parkett Kürzlich
meinte ein von Bern besonders hochgejubelter Spitzendiplomat gegenüber Ulrich
Schlüer, dem Autor dieser Zeilen, man müsste, wenn es etwa um Einwanderungsfragen,
Ausländerfragen und um die Ausschaffung Krimineller geht, dem Volk die
Demokratie eigentlich verweigern, weil es von solchen Fragen überfordert
werde. Um den Spitzendiplomaten Spitzensaläre zu garantieren, dafür sind ihnen
die hiesigen Steuerzahler zwar noch recht. Aber vom Volk durchgesetzte
Entscheide, die sie dann irgendwo in der Welt vertreten müssen, dafür haben die
Tänzer auf dem internationalen Parkett immer weniger Verständnis.
Die Waffe des
Völkerrechts Indessen
wähnen sich die Funktionäre der Aussenpolitik mit dem Völkerrecht im Besitz
einer Waffe, mit der sich die demokratische Mitsprache des Volkes geschickt
ausmanövrieren lässt; sie lieben das ›geschmeidig
formulierte‹ Völkerrecht, das sich
auf Formulierungen abstützt, die nie völlig klar und nie wirklich präzise sind,
sondern sich vielmehr situationsgerecht interpretieren lassen. Das zwingende
Völkerrecht, das Verbot von Genozid, Folter, Sklaverei und Angriffskrieg,
schien bisher zwar klar formuliert, allerdings nicht bezüglich sämtlicher
Details. Nachdrückliche, vom Autor dieser Zeilen in den letzten gut fünfzehn
Jahren entscheidend mitgetragene Versuche, Ungenaues zu präzisieren und das
zwingende Völkerrecht exakt ausformuliert in die schweizerische
Bundesverfassung aufzunehmen, sind von den Exponenten unserer Aussenpolitik
stets mit aller Vehemenz bekämpft worden. Dass das Schweizer Volk durch seine direkte Demokratie
unbestreitbar das Anrecht darauf besitzt, über das, was in unserem Land gelten soll,
klar informiert zu werden, dafür haben die sich auf internationalem Parkett
bewegenden Diplomaten überhaupt kein Verständnis.
Deshalb sind sie der
Durchsetzungsinitiative spinnefeind. Diese würde nämlich in der Verfassung klar
festschreiben, dass ein Ausländer im Rahmen des sogenannten ›Non-Refoulement-Prinzips‹ nur dann aus der Schweiz nicht
ausgewiesen werden darf, wenn ihm in seinem Herkunftsland Tod oder Folter drohen.
Doch jetzt kommen die Spitzendiplomaten und argumentieren spitzfindig, es
müssten auch ›andere Bedrohungen‹ - derart pauschal wollen sie es formuliert
haben - ein Ausweisungsverbot auslösen.
So gibt es beispielsweise die Gender-Ideologen. Diese halten fest, dass Frauen,
denen in ihrem Herkunftsland gewisse Frauenrechte versagt bleiben, einer ›unmenschlichen Behandlung‹ ausgesetzt seien; auch für solche
müsse das Ausweisungsverbot gelten. Würde ein solch ungenauer Geltungsbereich
des ›Non-Refoulement-Prinzips‹ toleriert, könnte nur allzu bald
überhaupt keine Ausweisung mehr vollzogen werden, womit das eigentliche Ziel dieser
Spitzenfunktionäre erreicht wäre.
Willkür-Interpretation Die
Widersprüchlichkeit einer derartigen Argumentation zeigt sich darin, dass genau
die gleichen Diplomaten keinen Finger dagegen rühren, dass es grosse
Kulturkreise gibt, die den Frauen überhaupt systematisch jegliche Gleichberechtigung
verweigern, dass sich Frauen in islamischen Ländern oft ausnahmslos dem
Verhüllungsgebot zu unterziehen haben, dass jenen, die sich ihren Herren
gegenüber angeblich als ›unbotmässig‹ erweisen, körperliche Strafen oder sogar
die Steinigung droht, all das bleibt in der Argumentation der hiesigen
Funktionäre unerwähnt. Warum sich
Diplomaten dagegen nicht zur Wehr setzen? Die Gründe sind durchsichtig: Wer in
internationalen Gremien Karriere machen will, ist unverzichtbar auf die Stimmen
der islamischen Staaten angewiesen. Damit entlarven diese ihren willkürlichen
Umgang mit dem Völkerrecht auf eine beschämende Weise: Starke, grosse, als
Machtfaktoren ins Gewicht fallende Staaten geniessen eine völkerrechtliche
Nachsicht, die den kleinen, als schwächer eingestuften Staaten nie und nimmer
eingeräumt wird. Gerade weil dies Tatsache ist, hat der Schweizer Souverän,
haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ein unabdingbares Recht darauf,
genau zu wissen, was als völkerrechtlich
erlaubt resp. als verboten gilt.
Anwendung untersteht
nationaler Gesetzgebung Hinzu
kommt, dass es einen allgemein anerkannten völkerrechtlichen Grundsatz gibt,
der in einem der Volkssouveränität verpflichteten Staat dem Volk als Souverän
ein erstrangiges Recht sichert. Prinzipien des Völkerrechts, auch des
Kriegsvölkerrechts und des zwingenden Völkerrechts, sind durchaus in
internationalen Konventionen festgelegt und werden gegebenenfalls feierlich
beschworen. Die Umsetzung dieser Prinzipien untersteht aber in jedem Staat
eindeutig und unbestritten der Kompetenz des nationalen Gesetzgebers. In der
Schweiz ist dies das Volk. Wenn jetzt Spitzenfunktionäre der Aussenpolitik kommen
und zur Unterbindung der Ausschaffung krimineller Ausländer Zusatzhindernisse erfinden,
die sie dem Souverän in den Weg stellen, dann verschweigen sie
bemerkenswerterweise, dass das, was die Durchsetzungsinitiative fordert, in
fast allen zivilisierten Ländern dieser Welt selbstverständliche Gültigkeit
hat: Sicher in der USA, sicher in Deutschland, sicher in Grossbritannien, also in
nahezu allen Rechtsstaaten. Der Versuch, das zwingende Völkerrecht in der
Schweiz ›anzureichern‹, findet auf internationaler Ebene kein
Echo: er ist Willkür. Es geht in der Auseinandersetzung um die Durchsetzungsinitiative
nicht um Recht, es geht um Macht. Es geht um den Versuch unserer sich in den
Dienst international tätiger Funktionäre stellenden Exekutive, dem Souverän des
Landes elementare Volksrechte zu entreissen, dies unter Umgehung der
Bundesverfassung. Die Entmachtung des Souveräns ist das Ziel des Bundesrats.
Weil Bundesbern genau weiss: Der Weg nach Brüssel steht der Schweiz nur offen,
wenn es dessen Spitzenfunktonären gelingt, die Volkssouveränität zu untergraben
und schliesslich zu beseitigen. Was in Gang gekommen ist, das ist ein
Staatstreichversuch von oben. [2]
Das bundesrätliche Nein
zur Goldinitiative - eine haltlose Argumentation Das
Initiativkomitee der Goldinitiative bedauert das bundesrätliche Nein zu ›Rettet unser Schweizer Gold‹ zutiefst. Gleichzeitig ist das
Komitee aber auch ob der zur Begründung dieser Ablehnung vom Bundesrat ins Feld
geführten Argumente schockiert. Die Behauptung, Gold spiele für die Stabilität
von Währungen keine Rolle mehr, ist nichts anderes als ein nachträglicher
Beschönigungsversuch für eine der kopflosesten Massnahmen schweizerischer
Währungspolitik überhaupt: Für die Verschleuderung von nicht weniger
als 60 % der Schweizer Goldreserven [1.550 von ursprünglich 2.600 Tonnen] in
den vergangenen zwölf Jahren zu einem historisch schlechtesten Preis. Mit
dieser unüberlegten Tat wurde Volksvermögen in der Grössenordnung von nahezu 50
Milliarden Franken sinnlos vertan.
Die
Nationalbank hat weder Konjunkturpolitik zu betreiben, noch defizitäre
Kantonsrechnungen auszugleichen. Die Nationalbank hat vielmehr im
Gesamtinteresse aller Schweizer die Stabilität der Währung des Landes zu
sichern. Je werthaltiger die Reserven der Nationalbank sind, desto gesicherter
sind die Altersrenten, die Pensionserwartungen, die Löhne und die Ersparnisse
aller in der Schweiz lebenden Menschen; in Zeiten schwerwiegendster
Währungsturbulenzen gewiss keine unangemessene Forderung. Natürlich sind dabei
auch Entfaltungsmöglichkeiten sowie die Entwicklung der Wirtschaft stets sorgfältig
im Auge zu behalten. Als dem Euro vor zwei Jahren der freie Fall drohte und im Rahmen
einer Notfall-Massnahme eine Untergrenze von Fr. 1.20 als Wechselkurs zum Euro
festgelegt wurde, haben die Initianten der Goldinitiative keine Kritik geäussert.
Niemals aber darf der Schweizer Franken
- gleichsam auf ewig - an den
Euro gebunden werden, also an eine sich am Markt als untauglich erweisende
Währung, die nur noch mittels der unablässig in Gang gehaltenen Euro-Notenpresse
am Leben erhalten werden kann. Hingegen sichert ein starkes Goldfundament der
Schweizerischen Nationalbank Unabhängigkeit und eine eigenständige
Handlungsfähigkeit. Denn nur eine auf solidem Fundament operierende Zentralbank
ist im Notfall glaubwürdig interventionsfähig.
Die Goldinitiative
enthält die schon mehrfach dargelegten 3 Forderungen:
- Erstens: Das Verbot, weitere Nationalbankgoldreserven
zu verkaufen.
- Zweitens: Die Weisung, alle im Ausland
lagernden Teile der Schweizer Goldreserven innerhalb von zwei Jahren in die
Schweiz zurückzuholen.
- Drittens: Die Forderung an die Nationalbank,
mindestens 20 % ihrer Aktiven in Gold zu halten.
Zur
Erreichung dieses dritten Zieles wird eine Übergangsfrist von fünf Jahren
eingeräumt. Um allen Schweizerinnen und Schweizern Renten, Ersparnisse und
Löhne zu sichern, sind diese Forderungen der Goldinitiative zeitgemässer denn
je. [3]
Rückfragen an das ›Initiativkomitee Goldinitiative‹
Nationalrat
Lukas Reimann lukas.reimann@parl.ch Tel. 078
648 14 41
Nationalrat
Luzi Stamm luzi.stamm@parl.ch Tel. 079
307 92 44
Alt
Nationalrat Ulrich Schlüer schluer@schluer.ch Tel. 079
358 93 02
Quellen: [1] http://www.zeit-fragen.ch/index.php?id=1641 Zeit-Fragen Nr. 35/36 vom 19. 11. 13 [2] http://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/News/Staatsstreich_von_oben-1470 Der
aktuelle Freitags-Kommentar der «Schweizerzeit» vom 22. November 2013 - Von
Ulrich Schlüer, Chefredaktor «Schweizerzeit» [3] Ja zur Goldinitiative «Rettet unser Schweizer
Gold» - 21. November 2013
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