CETA - TTIP - Eine geharnischte Rede 20.12.2013 20:42
Der ganze Unmut über die in Brüssel herrschenden Zustände kommt in der nachfolgenden Rede
zum
Ausdruck; diese hielt der Europa-Abgeordnete Godfrey Bloom anlässlich einer
Debatte zur Besteuerung der Bürger in Europa am 21. November in Strassburg. Es
ging um das ›Aktionsprogramm für
Steuern in der Europäischen Union für den Zeitraum von 2014-2020‹.
Herr Präsident, ich möchte den grossen amerikanischen Philosophen Murray Rothbard
zitieren. Er sagte, dass der Staat eine Institution des Diebstahls ist, in der
Politiker und Bürokraten mittels Steuern das Geld ihrer Bürger stehlen, um es
dann auf schändlichste Weise zu verschleudern. Dieser Ort bildet keine
Ausnahme!
Ich finde es faszinierend und kann es kaum glauben, wie ihr keine Miene
dabei verzieht, wenn ihr über die Steuerflucht redet! Die gesamte Kommission
und die damit verbundene Bürokratie zahlt keine Steuern! Ihr zahlt keine
Steuern, wie gewöhnliche Bürger! Ihr habt alle möglichen Sonderregelungen! Zusammengesetzte
Steuersätze, hohe Steuerschwellen, beitragsfreie Pensionen…. Ihr seid die grössten
Steuerhinterzieher Europas und dennoch seid ihr hier am Predigen!
Diese Botschaft kommt bei den Bürgern der EU an! Ihr werdet sehen, wie
die Euroskeptiker im Juni [nächsten Jahres] in noch größerer Zahl wiederkommen
werden. Und ich kann euch sagen: Es wird noch schlimmer kommen! Wenn die Leute
eure Nummer herausfinden, wird es nicht lange dauern, bis sie diesen Saal stürmen
und euch aufhängen! Und sie werden im Recht sein! [1]
Nun sind die Vergünstigungen, die die Brüsseler Funktionäre geniessen,
längst Gegenstand zahlreicher Presseartikel gewesen - ohne
die geringste Wirkung….. So können die rund 57.000 EU-Beamten mit steigenden Netto-Gehältern
rechnen, da die EU- Kommission die Rentenbeiträge der Beamten rückwirkend
ab Juli 2013 drastisch senken will, wodurch sie bis zu 240.- € netto mehr im
Monat erhalten. Der Beitrag zum Pensions-System der EU-Beamten soll von derzeit
11,6 auf 10,3 % der Grundgehälter gesenkt werden. Bis Ende des Jahres summiert
sich die Entlastung auf bis zu 1.440.- € für einen Spitzenbeamten. [2]
Hierzu die ›Deutschen Wirtschafts Nachrichten‹ vom 26. 10. 13: »Für
den Kommissionspräsidenten, Herrn Barroso, bedeutete die Gehaltserhöhung ein
Plus von € 900 auf € 27.500.- monatlich. Seine Diäten machten ebenfalls einen
Sprung um € 300 auf fast € 8.000. Natürlich erhöhten sich auch die Zulagen
entsprechend. Nur kein Neid, liebe EU-Mitbürger, schließlich ging alles
rechtens zu. Dafür haben die EU-Bürokraten in ihren Verträgen selbst vorgesorgt
und ihre Privilegien werden sie mit Zähnen und Klauen knallhart verteidigen.«
Am 20. Dezember fanden sich rund um den
EU-Gipfel mehrere Tausend Menschen zu Protesten gegen
das geplante Freihandelsabkommen (TTIP) der EU mit der USA und gegen das
Vorhaben, die gemeinsame Verteidigungs- und Rüstungspolitik (GSVP) zu stärken,
ein. Der Protest ging vor allem von belgischen Gewerkschaften und Initiativen
aus. Die Demonstranten blockierten zentrale Kreuzungen um das Europaviertel, so
dass die Polizei das EU-Viertel mit Stacheldraht und - man bedenke ! - gepanzerten
Fahrzeugen absperren musste.
Die anhaltende Kritik von Verbraucherschützern und
Umweltverbänden an diesem Abkommen, legte die ›Berliner
Umschau‹ am 2.
Dezember dar, »alarmiert die
EU-Kommission und die Mitgliedsstaaten. ›Viele Ängste sind der Wahrnehmung
geschuldet, daß die EU nicht wirklich stark genug ist, um sich mit der USA
einzulassen. Wir müssen klarmachen, daß das nicht so ist‹, heißt es in einem nicht öffentlichen
Strategiepapier. Mit einer koordinierten Kommunikation will die EU nun für einen
erfolgreichen Abschluß des Abkommens sorgen. ›Wir
müssen sicherstellen, daß die Öffentlichkeit ein Verständnis davon bekommt, was
die TTIP [Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft] wirklich
ist, nämlich eine Initiative, die Wachstum und Arbeitsplätze bringt‹. Die
Mitgliedstaaten sollen ›proaktiv‹ über TTIP reden und die Öffentlichkeit ›positiv‹und ›zielgerichtet‹ über alle Kanäle, einschließlich der sozialen Netzwerke, informieren.« [3]
Mit
anderen Worten: Mit unseren Steuergeldern soll nun auch noch eine entsprechende
Propaganda aufgezogen werden.
Während die Verhandlungen mit der USA somit erst am
Anfang stehen, ist sich die EU mit Kanada einig geworden: Das
Freihandelsabkommen CETA [Comprehensive
Economic and Trade Agreement] steht, auch wenn es noch vom Europäischen
Parlament und den Mitgliedsstaaten gebilligt werden muss. Der kanadische
Premierminister Stephen Harper und Barroso feierten das Ceta als Katalysator
für Wachstum und Beschäftigung. Wer allerdings die von den ›Deutschen Wirtschafts Nachrichten‹ dankenswerterweise vorgenommene Analyse verinnerlicht
hat, dürfte zu dem Schluss gelangen, dass das Abkommen eher die
Interessen der Wirtschaft über die des Gemeinwohls stellt:
»Das Freihandels-Abkommen
der EU mit Kanada«, schrieben die ›DWN‹
am 19. 11., »wird die
europäische Gerichtsbarkeit für US-Investoren abschaffen.
Die EU-Kommission setzt die Bürger Europas gigantischen Risiken aus. Vielen
Multis wird mit diesem Abkommen die Tür zu Europa geöffnet. Im Wind-Schatten
der NSA-Debatte opfert Brüssel das europäische Rechtssystem auf dem Altar der
globalen Industrie-Lobby. Am 18. Oktober 2013 verkündeten
EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso und der kanadische Premier Stephen
Harper stolz die ›politische
Einigung‹ mit
Kanada über ein Freihandels-Abkommen (CETA). Der Entwurf des Abkommens ist geheim: Auf Anfrage der ›Deutschen Wirtschafts
Nachrichten‹ teilt
die EU-Kommission mit, dass der Öffentlichkeit ein Entwurf ›leider‹ noch nicht ausgehändigt werden
könne, weil die ›Verhandler
noch an der Transformation der Vereinbarung in ein Abkommen arbeiten‹. Es könne noch ›mehrere Monate dauern‹, bis der Text der
Öffentlichkeit bekannt wird, weil er zuvor noch von den Anwälten der
Vertragsparteien bearbeitet werden muss. Auch dem Bundestagsabgeordneten
Michael Schlecht beschied das Bundeswirtschaftsministerium in einem Brief, der
den ›DWN‹ vorliegt, dass zunächst der ›Rechtstext des Abkommens
finalisiert‹ werden
müsse. Das Abkommen bedarf dann nach Auffassung der Bundesregierung ›sowohl einer Ratifizierung auf
europäischer Ebene als auch durch die Mitgliedstaaten‹.
Das Problem: In der Regel bestehen die Fußangeln
solcher Abkommen in scheinbar feinsinnigen juristischen Formulierungen, die die
meisten Abgeordneten am Ende mangels Zeit, Interesse oder Sachverstand in ihrer
Tragweite nicht beurteilen können. Einer der entscheidenden Punkte dieser
Freihandelsabkommen ist in der Regel der Umgang mit den sogenannten
Investment-Schutzklauseln. Diese Klauseln sollen sicherstellen, dass ein Unternehmen,
welches in einem Land investiert, gewisse Sicherheiten erhält, dass eine
Investition nicht willkürlich vom jeweiligen ›Gastland‹ gefährdet wird. Diese Klauseln
sind entstanden, als es in den sechziger Jahren in mehreren rohstoffreichen
Ländern Afrikas und des Nahen Ostens zu Enteignungswellen kam. Richtig in Fahrt kamen die Schutzklauseln nach
den Enteignungen amerikanischer Firmen im Zuge der iranischen Revolution: 1981
einigten sich der Iran und die USA auf das ›Iran-US
Claims Tribunal‹, in dem
sämtliche Streitfälle zwischen US-Firmen und dem Iran behandelt wurden. Doch
aus einem sinnvollen Schutzmechanismus ist mittlerweile ein knallhartes
Geschäftsmodell geworden. Vor allem multinationale Konzerne können sich
praktisch unbegrenzt an Staaten schadlos halten, wenn sie behaupten, dass ihre
Investments durch falsche Behörden-Entscheidungen, neue Gesetze oder lästige
Bürgerinitiativen an Wert verloren haben.
Die Ebene, auf der Streitigkeiten zwischen Staaten
und internationalen Unternehmen ausgetragen werden, sind Schiedsgerichte: Die
Staaten und die Unternehmen einigen sich, Rechtsstreitigkeiten auf
außergerichtlichem Wege beizulegen. Auch das ist theoretisch vernünftig: Der
Rechtsweg ist für ein internationales Unternehmen oft mühsam und mit erheblichen
Risiken verbunden. Schließlich ist ein ordentliches Gericht für einen Staat
meist eine Art Heimspiel, während sich der Investor mit einem ihm fremden
Rechtssystem in fremder Sprache herumschlagen muss. Verfechter der
Schiedsgerichtsbarkeit zitieren in diesem Zusammenhang gerne das ›Tagebuch eines irischen
Landmanns‹ aus dem
Jahr 1831, in dem Humphrey O’Sullivan schrieb: ›Es
hat wenig Sinn, gegen den Teufel vor Gericht zu ziehen, wenn die Verhandlung in
der Hölle stattfindet.‹ Für
viele Staaten ist das eine sehr gefährliche Entwicklung: Vor den
Schiedsgerichten werden zwar formal Sachverhalte auf Basis des Völkerrechts
diskutiert. Doch das Ergebnis ist nicht ein Urteil durch ein unabhängiges
Gericht, sondern ein Deal zwischen den Parteien. Fällt dieser zum Nachteil der
Staaten und der Steuerzahler aus, haben
sie keine Möglichkeit mehr, gegen den Deal Berufung einzulegen. Die
Steuerzahler müssen zahlen - egal, ob Mittel dafür im Haushalt vorgesehen sind
oder nicht. Aus diesem Grund ist Australien im Frühjahr 2013 aus dem System
ausgestiegen: Die Regierung schließt keine Handelsabkommen mehr, die im
Streitfall vor einem Schiedsgericht landen.
Die EU und Kanada gehen genau den umgekehrten Weg. Die
›Deutschen Wirtschafts
Nachrichten‹ konnten
in die Vereinbarung zum Investment-Kapitel vom 17. Mai Einsicht nehmen. Darin
haben beide Verhandlungspartner ihren
Völkern eine sehr weitreichende Aufgabe der nationalen Gerichtsbarkeiten
auferlegt. Das bedeutet: Auf beiden Seiten haben sich die
Industrie-Lobbyisten durchgesetzt - auf
Kosten der Völker Europas und Kanadas. Denn obwohl das EU-Parlament
darauf gedrungen hatte, daß im Streitfall zuerst die
ordentlichen Gerichte angerufen werden
müssen, findet sich der vom Parlament geforderte Wortlaut zum Paragraph 31 der
Vereinbarung mit keinem Wort wieder. Das Parlament hatte gefordert, ›daß die
vorliegende Form der Vereinbarung dahingehend geändert werden muß,
daß
sie eine Verpflichtung zur Ausschöpfung der gewöhnlichen Rechtsweges vorsehen‹ – zumindest in dem Fall, wo
die Gerichte in der Lage sind, eine vernünftige Lösung von Streitfällen
sicherzustellen. Die EU-Kommission
und die kanadische Regierung haben diese Forderung schlicht ignoriert. Auch
noch an anderen Stellen ist die Vereinbarung ausgesprochen unvorteilhaft für
die Staaten und damit die Steuerzahler: Ein Unternehmen, das etwa in
Deutschland investieren will, kann Ansprüche auf entgangenen Gewinn geltend
machen, schon bevor das
Unternehmen in Deutschland überhaupt investiert hat. Es könnte also eine kanadische
Firma eine Holzhütte in die Pfalz stellen und sagen, daß sie
damit Chemikalien herstellen will. Wenn dann die lokale Behörde die Genehmigung
untersagt oder eine aufrechte Pfälzer Bürgerinitiative partout nicht will, daß
ihre Gegend verschmutzt wird, kann die Firma auf den ›entgangenen Gewinn‹ klagen, also faktisch
unbegrenzt.
Wenn man nun denkt, daß es
nicht allzu viele kanadische Chemiefirmen gibt, könnte man denken, daß
das ein sehr unwahrscheinlicher Fall ist. Doch die Vereinbarung sieht vor, daß
anspruchsberechtigt für die insgesamt sehr unklar und teilweise widersprüchlich
gehaltenen Meistbegünstigungs- und Gleichbehandlungs-Regeln [most favoured nation treatment, MFN; fair
and equitable treatment, FET] nur
Unternehmen sind, die in dem jeweils anderen Land ein ›substantielles Geschäft‹ betreiben.
Diese Regel
ist eigentlich vernünftig, weil sie ausschließen soll, daß es zu
einem Art Freihandels-Tourismus kommt: Das mußten die
Australier erleben, als sie von einer Firma verklagt wurden, die einmal angab,
ein Schweizer Unternehmen zu sein, und dann wieder einen Sitz auf Mauritius zur
Grundlage ihres Rechtsstreits machten. Vordergründig will CETA dieses
Rosinen-Picken zugunsten der Multis unterbinden. Doch genau hier ist das Einfallstor für US-Unternehmen:
Jedes große US-Unternehmen hat ein ›substantielles
Geschäft‹ in
Kanada – schon wegen des Freihandelsabkommens zwischen der USA und Kanada
(NAFTA). Monsanto etwa rühmt sich auf seiner kanadischen Website, einer der ›Top 100 Arbeitgeber in Kanada‹ zu sein. Die deutschen
Mittelständler können von CETA im Hinblick auf die USA dagegen kaum
profitieren: Nur die wenigsten haben in Kanada ein ›substantielles
Geschäft‹, mit
dem sie sich über NAFTA in die USA oder nach Mexiko katapultieren können. Damit
ist klar: Wenn CETA in Kraft tritt, brauchen die Amerikaner kein eigenes
Freihandelsabkommen mit der EU mehr. Denn sie können über den Umweg Kanada in
jedes EU-Land expandieren. Sollten sie auf Schwierigkeiten stoßen, können sie
über die mehr oder weniger intransparent arbeitenden Schiedsgerichte von den jeweiligen Staaten
gewaltige Summen fordern, wenn es nicht nach ihrem Willen läuft. Im Fall der
pfälzischen Hütte kann sich jeder US-Multi, der eine solche Hütte einmal
errichtet hat, Milliarden an Schadenersatzzahlungen von den deutschen
Steuerzahlern erstreiten. Anders als bei normalen Gerichten sind die Sprüche
von Schiedsgerichten verbindlich. In der Regel legen drei Schiedsrichter, von
denen je einer von den Parteien benannt wird, eine Summe fest, die den Multis
satte Gewinne und den Staaten erhebliche Kosten auferlegen. Zwar versucht die
Vereinbarung, eine gewisse Kultur der Unabhängigkeit in die Schiedsgerichte zu
bringen. Doch die Formulierungen sind windelweich. Insbesondere kann es dazu
kommen, daß eine Vereinbarung über die Befangenheit eines
Schiedsrichters [code of conduct] erst nach der Ratifizierung von CETA
getroffen wird. Die EU verweist in diesem Zusammenhang auf das
Freihandelsabkommen mit Singapur, in dem ein solcher Code of Conduct vorgesehen
ist.
Doch faktisch schafft CETA die
nationale Gerichtsbarkeit ab, wenn es um richtig viel Geld geht. Die
Völker Europas und Kanadas sind dem Spiel der unkontrollierbaren Finanz-Eliten
ausgeliefert. Die Konzerne haben, von der EU-Kommission am Parlament vorbei
dazu ermutigt, ein gewaltiges Umsatzpotential – ohne das geringste Risiko. Die
von Angela Merkel angedrohte Gefährdung des Freihandelsabkommens mit der USA
(TTIP) im Zuge des NSA-Skandals erweist sich in diesem Licht als eine
klassische Nebelkerze, schlimmer noch – als ein echter Schuß
ins eigene Knie: Denn die Amerikaner brauchen TTIP nicht, wenn CETA ratifiziert
wird. Die Europäer dagegen können in die USA nur über TTIP gelangen – wenn sie
nicht zuvor mit erheblichen, realen Investments ein Geschäft in Kanada aufbauen
wollen. Die EU-Kommission erwartet, daß CETA Mitte 2014 in Kraft
treten kann. Wenn sich die EU-Staaten in den kommenden Monaten weiter von der
Scheindebatte um die NSA ablenken lassen, werden die großen US-Multis bald
damit beginnen können, Europa aufzurollen. Hans-Christian Ströbele kann dann
seinem Mandanten Edward Snowden in Berlin jede Menge Genfutter kredenzen;
Gregor Gysi kann Seminare über die unvollendete deutsche Souveränität in
Chemnitz halten. Die EU-Staaten werden zu diesem Zeitpunkt endgültig wehrlose
Kolonien der US-Konzerne sein. Früher hätte die Kommunisten gesagt: Zu jeder
tiefgreifenden gesellschaftlichen Veränderung braucht man neben eiskalten
ideologischen Positionen auch immer ein paar nützliche Idioten.
Den Völkern Europas kann es
angesichts dieser Entwicklung eigentlich nur die Sprache verschlagen. [4]
[1] http://netzfrauen.org/2013/12/19/video-godfrey-bloom-in-strassburg-sie-werden-euch-aufhaengen-und-sie-haben-recht/ 19. 12. 13
Godfrey Bloom in Straßburg – Lisa Natterer [2] http://www.berliner-umschau.de/news.php?id=22251&title=Trotz+Nullrunden%3A+EU-Beamte+k%F6nnen+mit+steigenden+Netto-Geh%E4ltern+rechnen&storyid=1384498520520 15.
11. 13 [3] http://www.berliner-umschau.de/news.php?id=23352&title=EU+will+Kommunikation+%FCber+Freihandelsabkommens+mit+USA+verbessern&storyid=1386003618472 2. 12. 13 [4] http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/11/19/eu-freihandel-mit-kanada-schafft-den-rechtsstaat-fuer-konzerne-ab/ 19. 11. 13
Freihandel mit Kanada: EU gibt Europa zur Plünderung frei
Alle Hervorhebungen durch politonline
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