Parole der SVP zur Volksinitiative »Gegen Masseneinwanderung« - Volkssouveränität statt Behördenpropaganda

Im Oktober 2013 betrug die Wanderungsbilanz +11.791 Personen,

was im Vergleich zum Vorjahresmonat eine Zunahme von 27 % bedeutet. Diese Zahlen hat das Bundesamt für Migration (BFM) erst auf Druck der Recherchen des »Sonntagsblicks« veröffentlicht. So muss für das Jahr 2013 mit einer Nettozuwanderung von über 85.000 Personen gerechnet werden, d.h. einer Zunahme im Vergleich zum Vorjahr von + 14 %. Trotz der Zunahme der Arbeitslosigkeit in der Schweiz [über 10 % Jugenderwerbslosigkeit] und dem nahenden Winter kamen im Oktober und November 2013 über 30.000 neue Zuwanderer in unser Land. Damit beläuft sich die Zuwanderung der ersten elf Monate 2013 auf rund 146.000 Personen. Auch die Wanderungsbilanz [Einwanderung minus Auswanderung] hat sich 2013 gegenüber dem Vorjahr markant erhöht. Kamen in den ersten elf Monaten 2012 netto 73.334 Personen in die Schweiz, so waren es bis Ende November 2013 bereits 78.487.  Hochgerechnet auf 12 Monate entspricht dies einer Nettozuwanderung von 85.622 [mehr als die Einwohnerzahl der Stadt Luzern] und einer Steigerung von 14 % gegenüber dem letzten Jahr. Dies zeigt, wie wichtig die Annahme der Volksinitiative Gegen Masseneinwanderungist; nur so erhält die Schweiz wieder die Möglichkeit, die Zuwanderung auf ein gesundes Mass zu begrenzen.  [1]

Der Schweizerische Arbeitgeberverband, hält Ulrich Schlüer fest, hat mit der Januar-Ausgabe seiner Arbeitgeber-Zeitschrift die heisse Phase des Abstimmungskampfes gegen die SVP-Initiative zur Begrenzung der Masseneinwanderung eingeläutet. Er spezialisiert sich auf Schnapsideen. Es geht tatsächlich um Schnaps. Denn präsentiert wird in dieser Zeitschrift eine renommierte Schweizer Distillerie mit Sitz im Kanton Zug. Sie könne – insinuiert der Arbeitgeberverband allen Ernstes – ihre offensichtlich weltweit geschätzten Schnäpse nicht mehr ins benachbarte Ausland exportieren, wenn die Schweiz die Masseneinwanderung nicht weiter über sich ergehen lasse. Um nichts zu verfälschen: Der interviewte Geschäftsinhaber der Distillerie Etter behauptet solches allerdings nicht. Es waren die Funktionäre des Arbeitgeberverbandes, welche aus dem Interview die Behauptung konstruieren, dass weitere Exporterfolge für die Firma nur nach Verwerfung der Initiative gegen die Masseneinwanderung noch denkbar seien. Eine wahrhaftige Schnapsidee! Aber diese liefert den Auftakt zu weiteren Behauptungen gegen die SVP-Initiative, die vermuten lassen, die Autoren hätten angesichts der ihnen angebotenen Degustation etwas allzu tief in die Gläser geschaut.
 

Zu Wort kommt zunächst ein Professor aus Basel, George Sheldon. Seine Kernbehauptung wörtlich: »Das Personenfreizügigkeits-Abkommen hat keine Masseneinwanderung ausgelöst«. Und weiter: Seit 2002 »nehmen die Zuwanderungen trendmässig ab«. Dass die Schweiz seit 2007 Jahr für Jahr Einwanderungsüberschüsse erlebt, welche der Einwohnerzahl von Luzern oder von St. Gallen entsprechen, daraus konstruiert der renommierte Professor aus Basel doch tatsächlich einen Rückgang der Einwanderung. Als stünden in der Schweiz Zehntausende von Wohnungen leer. Als könnten wir uns täglich in leeren Zügen und auf leeren Strassen tummeln.

Die wirklichen Zahlen – offizielle Angaben des Statistischen Amtes, belegen: 1990 betrug der Ausländeranteil in der Schweiz 16,4 %. Für Ende 2012 aber wurde ein Anteil von 23,3 % ausgewiesen. Eine Zunahme also um nahezu 50 %! Dass gleichzeitig – insbesondere seit der Jahrtausendwende – mehrere zehntausend Ausländer jährlich eingebürgert worden sind, das lässt der Herr Professor einfach unerwähnt beiseite. Sein professoraler Trick ist leicht zu durchschauen: Er kommentiert die Wirkungen der Personenfreizügigkeit ausdrücklich für den Zeitraum zwischen 2002 und 2007. Tatsache dabei ist: 2002 fiel zwar tatsächlich der Beschluss, dass sich die Schweiz der EU-Personenfreizügigkeit unterzieht. Voll in Kraft getreten ist die Personenfreizügigkeit mit den alten – also den westeuropäischen – EU-Ländern indessen erst im Jahr 2007. Und seit 2007 ist auch die Masseneinwanderung Realität. Dass es der Schweiz bis zu diesem Zeitpunkt gut ging, trifft zu: Weil sie in den Jahren, als die EU-Länder in ihrem Schuldensumpf zu versinken begannen, eben nicht EU-Mitglied war: Ergebnis des EWR-Neins von 1992, das der Arbeitgeberverband damals, realitätsblind wie heute, gleichsam mit dem Weltuntergang gleichzusetzen beliebte.  

Weitere Schlüsselzahlen 
Die Zahl der gebürtigen Schweizer nimmt seit 1980 von Jahr zu Jahr tendenziell leicht ab. Dank zunehmender, zumindest ab dem Jahr 2000 ungezügelter Einbürgerung, kann ein geringfügiges Plus von Bevölkerung mit Schweizer Pass für den Zeitraum 1980 bis 2012 ausgewiesen werden. Die tatsächliche, markante Bevölkerungszunahme in der Schweiz seit 1980 beruht indessen allein auf der Zuwanderung von Ausländern. Seit 2007, seit die uneingeschränkte Personenfreizügigkeit mit den alten EU-Ländern gilt, erfolgt die Zunahme sprunghaft. Mit der Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf die EU-Ostmitglieder beschleunigte sich die Einwanderung erneut. Mit Rumänien und Bulgarien ist die Personenfreizügigkeit im Moment noch nicht voll in Kraft. Dass daraus erneut eine weitere Zunahme resultieren wird, ist indessen absehbar. Man fragt sich nachgerade, ob der Beschönigungs-Professor aus Basel auch des Lesens mächtig ist. Im Abstimmungsbüchlein für die Personenfreizügigkeits-Abstimmung von 2002 würde er nämlich eine Prognose des Bundesrats finden: Auf Grund der Personenfreizügigkeit sei eine Zunahme der Einwanderung auf allerhöchstens zehntausend Personen pro Jahr zu erwarten. So steht es im Abstimmungsbüchlein schwarz auf weiss.  

In Tat und Wahrheit betrug der Einwanderungsüberschuss in den letzten Jahren um die 80 000 Personen pro Jahr, also das Achtfache der bundesrätlich prognostizierten Zahl. Für 2013, das musste der Bund schon per Ende November einräumen, könnte ein neuer Einwanderungsrekord zu verzeichnen sein, also einen Einwanderungsüberschuss von nahezu 100 000 Personen, dies in einem einzigen Jahr! Doch der Herr Professor schwadroniert von einer Abnahme der Zuwanderung. Ins Gewicht falle lediglich, dass die Zuwanderer länger als erwartet in der Schweiz verbleiben. Dass diese Langbleiber eine massive Zunahme der Einbürgerungen bewirkt haben, lässt der Kronzeuge der Arbeitgeberfunktionäre dabei unerwähnt unter den Tisch fallen. 

Die Mär von der Facharbeiter-Einwanderung 
Der Präsident des Arbeitgeberverbandes, Valentin Vogt, meint indessen, den Basler Professor sekundieren zu können: Ohne Personenfreizügigkeit, behauptet er kühn, würde die Schweiz keine Facharbeiter mehr rekrutieren können. Ziehen wir auch zu dieser Behauptung die statistisch nachgewiesenen Zahlen heran:  An der Spitze der Einwanderer stehen 2012 mit 23.779 Personen (22,8 % aller Einwanderer) Menschen des Familiennachzugs, keine Spezialisten! An zweiter Stelle folgen 9.748 (9,3 %) Personen mit nicht bestimmbarer Berufstätigkeit. An dritter Stelle stehen 7.039 (6,7 %) Einwanderer, die zur Aus- und Weiterbildung in die Schweiz gekommen sind. Dann folgen die kaufmännischen Angestellten mit 5.268 Personen (5,0 %) – immerhin Arbeitskräfte, indessen vor allem in den staatsnahen Bürokratien beschäftigt. Es folgen im 5. Rang Leute ohne Erwerbstätigkeit: 5.230 Personen (5,0 %). 

Die Ingenieure, deren Mangel der Herr Arbeitgeberpräsident Valentin Vogt so wortreich beklagt, folgen auf Platz 145 der Statistik: Genau 42 Maschinen- und Verfahrensingenieure sind 2012 im Rahmen der Personenfreizügigkeit in die Schweiz eingewandert. Will der Arbeitgeberpräsident tatsächlich behaupten, man müsse 104.300 Menschen aus der EU einwandern lassen, damit er 42 benötigte Spezialisten rekrutieren könne? Wenn Herr Vogt einen Spezialisten für seinen Betrieb benötigt, stellt er dann aufs Geratewohl hundert Leute an, auf dass davon wenigstens einer profit-erzeugend beschäftigt werden kann? Natürlich nicht! Die wahre Rechnung lautet daher auch anders: Valentin Vogt verlangt nach Masseneinwanderung, auf dass er unter den Zehntausenden, die vom Honigtopf Schweiz angelockt werden, ein paar wenige in seinem Betrieb profitbringend einsetzen kann. Den ganzen Rest, Zehntausende jährlich, überlässt er grosszügig den Steuerzahlern. Er selber nimmt den Profit; alles andere, das die grossen Kosten verursacht, überlässt er dem Volk. Abzockerei von besonders übler Art! 

Segen für den Fiskus? 
Seinen Professor aus Basel lässt der Arbeitgeberpräsident schliesslich auch noch verkünden, die Masseneinwanderung nütze unserem Fiskus. Wer kommt denn für die derzeit in fast allen Gemeinden der Schweiz explodierenden Kosten der Sozialhilfe auf, die, statistisch ausgewiesen, von den Einwanderern überdurchschnittlich belastet wird? Etwa die Einwanderer?

Anmerk. politonline: Laut Ständerat Thomas Minder machen die Ausländer ein Viertel der Wohnbevölkerung aus. Bei den Personen, die Arbeitslosenversicherung beziehen, ist jedoch jeder zweite Ausländer. »Ich frage mich«, so Minder, »weshalb denn die angeblich so hochqualifizierten unentbehrlichen ausländischen Arbeitnehmer in die Arbeitslosigkeit fallen. Besorgniserregend ist auch, dass bereits dreimal so viele Ausländer wie Einheimische auf Kosten der Sozialhilfe leben. Und das alles in der Hochkonjunktur unter dem Begriff Erfolgsmodell Personenfreizügigkeit. Die dramatische Auswirkungen auf unserer Sozialwerke, insbesondere die Arbeitslosenversicherung und die AHV, werden erst untersucht. Man weiss in Bern nicht, was der Schweiz und ihrer Bevölkerung noch bevorsteht! Einmal mehr hört man vom Bundesrat nur Drohungen. Ich hoffe daher, dass das Volk  - wie schon bei der Abzocker-Initiative -  nun das richtige Zeichen setzt.« In diesem Zusammenhang sei auch Nationalrat Luzi Stamm zitiert: »Die Gegner der Initiative machen geltend, diese sei gegen die bilateralen Verträge mit der EU oder gegen den bilateralen Weg gerichtet. Das ist überhaupt nicht der Fall. Die vorliegende Initiative schafft vielmehr die besten Voraussetzungen dazu, die bilateralen Wege mit der EU so unverändert wie möglich beizuzbehalten und gleichzeitig die Einwanderungsproblematik zu lösen. Sie schafft, auch für die Verhandlungen mit der EU, äusserst flexible Möglichkeiten. Auch die Wirtschaft wäre gut beraten, diese Initiative anzunehmen. Denn andernfalls wird die Bevölkerung rigoroseren Varianten zustimmen: sei dies z.B. die anstehende Ecopop-Initiative oder eine völlige Abschaffung der Personenfreizügigkeit. Bei der vorliegenden Initiative geht es lediglich um die Frage, ob man die Einwanderung sinnvoll regulieren kann. Wenn die Gegner ständig darauf hinweisen, dass die Zuwanderung für die Schweiz positive Auswirkungen habe, so geht das völlig am Thema vorbei. Die Frage ist ausschliesslich die, ob unser Land die Qualität und die Quantität der Einwanderung künftig wieder steuern kann.« 

In der letzten Volksabstimmung, so Schlüer ferner,  verlangte unsere Verkehrsministerin mit dem zum Glück verweigerten  Vignettenaufschlag massiv mehr Geld für den Ausbau notorisch verstopfter Strassen. Diese sind, genauso wie die Mietzins-Explosion in den Agglomerationen, zur Hauptsache auf die Masseneinwanderung zurückzuführen. Bei den Strassen spielen zusätzlich auch noch die Grenzgänger eine ins Gewicht fallende Rolle. Wenn die Einwanderer, wie in der Arbeitgeber-Zeitung nachzulesen, dem Fiskus derart viel Geld zuführen, woraus resultieren dann die Begehren nach höheren Strassengebühren? Hat Verkehrsministerin Doris Leuthard etwa übersehen, dass ihre Kassen für den Infrastrukturausbau von den Einwanderern randvoll gefüllt sind? 

Abstimmungskämpfe sind wertvoll. In Abstimmungskämpfen müssen die Argumente der um ihre Anliegen kämpfenden Verbände und Parteien bestehen. Der Arbeitgeberverband knüpft seine Argumente an den Schnaps-Export. Mehr als Schnapsideen vermag er damit allerdings nicht zu bieten.  [2]  

Die SVP lehnt die gefährliche politische Anbindung an die EU ab 
Die SVP lehnt das vom Bundesrat verabschiedete Verhandlungsmandat für eine institutionelle Einbindung in die EU entschieden ab. Der Bundesrat will die Schweiz über diesen Weg in die EU führen. Mit einer dynamischen und zwingenden Übernahme von EU-Recht und einer Unterwerfung unter die EU-Gerichtsbarkeit sollen die Weichen für eine Integration in die EU gestellt werden. So hat der Bundesrat kürzlich in einer Antwort auf eine Interpellation der SVP zugegeben, dass es eigentlich keine nennenswerten Probleme bei der Auslegung und Anwendung der bestehenden bilateralen Abkommen mit der EU gibt. Hingegen steht er offen dazu, dass es ihm im Grunde um die Homogenität des Rechts geht. Es geht ihm um die Angleichung an die Strukturen, Prinzipien und Normen der EU. Die letzten Beitrittshürden sollen schleichend beseitigt werden und der nächste Schritt ist der EU-Beitritt. Die SVP wird mit allen Mitteln gegen den Abschluss eines solchen Vertrags kämpfen. Die Schweiz ist nicht auf eine institutionelle Anbindung an die EU angewiesen. Hingegen zeigt das Verhalten gewisser EU-Funktionäre im Umgang mit der bevorstehenden Abstimmung über die Masseneinwanderungsinitiative, dass die EU nicht gewillt ist, die politischen Traditionen und Grundsätze der Schweiz wie die direkte Demokratie zu respektieren. Man versucht auf ungebührliche Weise, mit Drohungen und Einschüchterungen, auf die innenpolitische Entscheidungsfindung der Schweiz Einfluss zu nehmen. Eine derartige Einflussnahme soll nun mit dem vorliegenden Verhandlungsmandat noch institutionalisiert werden.  

Beschlüsse der APK berücksichtigen 
Die aussenpolitische Kommission (APK) des Nationalrats hatte im Rahmen der Konsultation durch den Bundesrat im Oktober 2013 verschiedene Beschlüsse bezüglich des Verhandlungsmandats zu den institutionellen EU-Fragen gefasst. So hat der Bundesrat gemäss den Beschlüssen der APK der EU vor den Verhandlungen unmissverständlich darzulegen, dass die Schweiz der EU weder direkt noch indirekt beitreten will und auch nicht die Absicht hege, Mitglied des europäischen Binnenmarktes zu werden. In diesem Zusammenhang hat der Bundesrat der EU auch mitzuteilen, dass die Schweiz das EU-Beitrittsgesuch von 1992 als gegenstandslos betrachtet. Ebenso darf die Schweiz keine Verträge abschliessen, die ihre Souveränität einschränken. Sie darf sich nicht dazu verpflichten, EU-Recht automatisch zu übernehmen und darf sich weder der EU- noch der EWR-Gerichtsbarkeit unterstellen.  

Da die Beschlüsse der APK für den Bundesrat nur unverbindliche Empfehlungen zu sein scheinen, hat die SVP mit einer in der Herbstsession eingereichten Motion nachgedoppelt und den Bundesrat dazu aufgefordert, die strategisch bedeutenden Beschlüsse des Parlaments in diesen Fragen ernst zu nehmen, zu verinnerlichen und der EU aktiv mitzuteilen. Mit den jetzt eingeleiteten Verhandlungen mit der EU sollen auch fremde Richter über unser Land gestellt werden. Ein entsprechendes Abkommen hätte die dynamische Anpassung an die Entwicklung des EU-Rechts, die Regelung von Streitigkeiten sowie die Überwachung und Auslegung der Verträge durch ferne Gerichte und Institutionen  - die von der Schweiz nicht demokratisch legitimiert sind -  zur Folge, im Klartext: die zwingende Übernahme von EU Recht. Dies widerspricht dem obersten Verfassungsauftrag zur Wahrung der Unabhängigkeit und Souveränität unseres Landes.  [3]

Siehe hierzu auch  http://www.politonline.ch/index.cfm?content=news&newsid=2196  1. 12. 13  Fremde Richter?

Was die Vorhaben der EU hinsichtlich der Aufnahme weiterer Staaten angeht, so scheint diesen trotz der Tatsache, dass die EU infolge der Finanzkrise, die ihre strukturellen Unzulänglichkeiten schonungslos zu Tage treten liess und die Union mit einem Scherbenhaufen konfrontiert, kein Einhalten geboten. »Doch als gäbe es keine Krise«, schreibt Patrick Freudiger, Stadtrat in Langenthal, unter anderem, »strebt die EU nach wie vor nach Erweiterung. Wachstum statt Konsolidierung heisst die Devise der Eurokraten. So ist Kroatien diesen Sommer als 28. Mitgliedstaat aufgenommen worden. Mit Kroatien nimmt die EU ein Land auf, das sich in einer wenig beneidenswerten Lage befindet. Seit 2009 ist das BIP  Kroatiens preisbereinigt um über 10 % geschrumpft. Die Arbeitslosenquote beträgt über 17 % und ist damit eindeutig höher als im EU-Durchschnitt. Die Auslandsverschuldung liegt bei 100 % des BIP. Angesichts der knappen Finanzen wurde die Kreditwürdigkeit Kroatiens diesen September durch die Ratingagentur Fitch auf die Stufe BB+ [Ramsch-Niveau] gesenkt. Bereits jetzt droht dem Land ein Defizitverfahren der EU-Kommission. Damit werden Kroatiens Probleme zu Problemen der EU. Doch selbst mit der Integration Kroatiens ist der Hunger Brüssels nach einer Ausdehnung der EU-Aussengrenze nicht gestillt. So beschlossen die EU-Aussenminister kürzlich, die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei zu intensivieren und mit den Beratungen über den Themenbereich Regionalpolitik zu beginnen. Damit laufen dann für 14 der insgesamt 35 Themenbereiche Verhandlungen zwischen Brüssel und Ankara. Wir denken, es ist das richtige Signal, jetzt die Beitrittsverhandlungen zu dynamisieren, meinte etwa der FDP-Politiker Michael Link, der bis 17. 12. amtierende deutsche Aussenstaatsminister war. 

Das richtige Signal?! Dass die türkische Polizei noch vor ein paar Monaten auf brutale Weise harmlose Demonstrationen im Gezi-Park niederschlug, ist offenbar schon wieder vergessen. Ebenso scheint man im Brüsseler Elfenbeinturm zu ignorieren, dass die aktuelle Regierung unter Recep Erdogan anstrebt, das Land konsequent zu islamisieren. Die vor rund 100 Jahren zugunsten westlicher Erfolgswerte wie Laizismus erfolgten Reformen Mustafa Kemal Atatürks  - in dieser Hinsicht hat die Türkei gerade als islamisches Land einzigartige Erfolge zu verzeichnen -  werden zusehends relativiert Zu den immensen wirtschaftlichen Unterschieden zwischen der EU und der Türkei treten die kulturelle Unterschiede: Diejenigen Staaten, welche heute ein Teil der EU sind, haben eine christlich geprägte Kultur; die Türkei hingegen bleibt ein islamisches Land, wenn auch mit westlichen Elementen. Tritt die Türkei der EU bei, gilt der freie Personenverkehr auch für die rund 75 Millionen Türken, inklusive der strenggläubigen Muslime aus den ärmeren Regionen von Anatolien. Machen diese vom freien Personenverkehr Gebrauch, sind Integrationsprobleme vorprogrammiert, zumal die türkische Regierung Anpassungsprozesse ihrer Bürger im Ausland sabotiert. Unlängst hatte Erdogan in Deutschland vor 16.000 überwiegend türkischstämmigen Zuhörern die Assimilation gar als Verbrechen gegen die Menschlichkeit bezeichnet. Dass die EU mit ihrer überstürzten Erweiterungspolitik und ihren strukturellen Unzulänglichkeiten für die Schweiz keine Alternative sein kann, steht für eine überwältigende Mehrheit der Schweizer Stimmbürger längst fest und bestätigt sich mit jedem Aufflammen der Eurokrise erneut. 

Somit ist es an der Zeit, sich grundsätzlich die Frage zu stellen, ob die Personenfreizügigkeit noch im Interesse unseres Landes liegt.«   


[1]  Behördenpropaganda: BFM wollte steigende Zuwanderungszahlen verschleiern   http://europolitic.wordpress.com/2013/12/28/behordenpropaganda-bfm-wollte-steigende-zuwanderungszahlen-verschleiern/  
[2]  http://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/News/Schnapsideen-1516   3. 1. 13 Vom Schnaps-Export zur Personenfreizügigkeit - Von Ulrich Schlüer, Chefredaktor «Schweizerzeit»
- auszugsweise -  
[3]  Communiqué vom 18. 12. 2013