Zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz - EU 13.07.2014 22:53
Das SECO hat soeben den »10. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen
Schweiz
- EU: Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf den Schweizer Arbeitsmarkt
2013« präsentiert. Dabei gehen dieselben Beschönigungen, mit welchen
der Bundesrat die Bevölkerung vor der Abstimmung zur Volksinitiative ›Gegen die Masseneinwanderung‹ einlullen wollte,
munter weiter. Statt Lösungen für bestehende Probleme aufzuzeigen, wird ein
System angepriesen, das seit dem 9. Februar 2014 Geschichte ist. Es ist höchste
Zeit, dass sich auch die Verwaltung den folgenden Tatsachen stellt:
- Die Zuwanderung hat 2013 weiter zugenommen. Die
Wanderungsbilanz lag mit 88.000 Personen um 15.000 über dem Vorjahr. Die
Nettozuwanderung der EU27/EFTA-Bürger überstieg 2013 mit 66.200 Personen sogar den
Höchstwert des Jahres 2008 von 61'200 Personen.
- Der grösste Anteil der Zuwanderer [52%!]
kommt nicht zur Erwerbstätigkeit in die Schweiz. Die Einreisen auf Grund
des Familiennachzugs waren 2013 so hoch wie seit 20 Jahren nicht mehr [über
50.000 Personen]. Und genau in diesem Bereich möchte der
Bundesrat gemäss seinem Konzept zur Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung
nichts ändern. Dabei könnte man in diesem Bereich ansetzen und ohne
Verlust eines einzigen wichtigen Arbeitnehmers die Zuwanderung markant senken
und den Volksauftrag umsetzen.
- Liest man den Bericht genau durch, so zeigt
dieser auf, dass die Erwerbslosenquote nach Definition der Internationalen
Arbeitsorganisation (ILO) seit der Einführung der
Personenfreizügigkeit zunimmt. In den zehn Jahren vor Inkrafttreten des
FZA lag sie im Durchschnitt bei 3,4 %, zwischen 2002 und 2013 im Durchschnitt
bei 4,1 %. In der Medienmitteilung und der Zusammenfassung des Berichts wird
dies aber wie gewohnt verschwiegen.
- Die Arbeitslosigkeit von Personen aus
Portugal hat in den letzten Jahren stark zugenommen und lag 2013 bei rund 8 %
und damit viel höher als bei anderen EU-Bürgern oder gar Schweizern. Gleichzeitig
war Portugal 2013 das EU-Land, aus welchem die Zuwanderung auf Grund der
Personenfreizügigkeit am stärksten zugenommen hat. Aber auch bei Personen aus
den neuen EU-Mitgliedstaaten, mit denen erst ab diesem Jahr oder erst in
einigen Jahren die volle Freizügigkeit herrscht, liegt die Arbeitslosenquote
auf einem Höchststand (EU-Oststaaten / EU-Erweiterung 2004: 8 %; Rumänien / Bulgarien:
11,8 %!)
- EU-Bürger dürfen unabhängig von ihrer
Aufenthaltsbewilligung im Ausland geleistete Versicherungszeiten für einen
Leistungsbezug bei der Schweizer Arbeitslosenversicherung (ALV) anrechnen
lassen. Damit haben sie bereits nach ihrem ersten Arbeitstag in der Schweiz
Anrecht auf ALV-Leistungen, sofern sie zuvor 12 Monate in der EU Beiträge
bezahlt haben. Die Zahl der Leistungsbezüger, welche von diesem Recht Gebrauch
machten, hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Lag sie bis 2008 immer
unter 500 Personen, so erreichte sie 2013 einen bisherigen Höchstwert von 2.313.
Der Umfang der ausgerichteten Arbeitslosenentschädigunge für diese Personen
belief sich 2012 auf knapp 31 Millionen Franken. Doch auch hier sieht der
Bundesrat keine Notwendigkeit, die gemäss Art. 121a BV vorgesehenen
Begleitmassnahmen zur Steuerung der Zuwanderung mittels Senkung der
Sozialleistungsansprüche zu nutzen.
Fazit Um
die Zuwanderung wirkungsvoll und wirtschaftsverträglich senken zu können, muss
neben der Einführung von Kontingenten und eines Inländervorrangs auch beim
Familiennachzug und bei der Senkung des Anspruchs auf Sozialleistungen angesetzt
werden. Unter anderem soll nur noch ALV-Beiträge erhalten, wer mindestens 24
Monaten eine beitragspflichtige Beschäftigung in der Schweiz ausgeübt hat. Die
SVP hat in ihrem Umsetzungskonzept auf die Wichtigkeit solcher
Begleitmassnahmen hingewiesen und entsprechende Forderungen aufgenommen. Diese
wurden in der vergangenen Session in Form von Vorstössen auch bereits im
eidgenössischen Parlament eingereicht. Die Zeit des Schönredens ist vorbei.
Der Bundesrat ist in der Pflicht, auch die negativen Folgen der
Personenfreizügigkeit anzuerkennen, offen zu kommunizieren und endlich
entsprechende Massnahmen zu ergreifen, wie sie das Volk am 9. Februar
unmissverständlich beschlossen hat. [1]
Indessen
hat der Bundesrat in der letzten Sitzung vor dem Sommer am 3. 7. noch einmal
Nägel mit Köpfen gemacht: Er will die Richtlinien für
arbeitslose EU-Bürger in der Schweiz verschärfen und die Vergabe von
Sozialhilfe und Aufenthaltsbewilligungen für alle Kantone vereinheitlichen. Das
heisst: Wer ohne Job in die Schweiz reist, soll keine Sozialhilfe erhalten. Wer
die Stelle verliert, soll die Schweiz schneller verlassen. Ein weiterer Vorteil
für die Kantone seien zudem die neuen Regeln für in der Schweiz arbeitslos
gewordene EU-Bürger. Bisher musste der Kanton den Beweis erbringen, dass die
sogenannte Arbeitnehmereigenschaft eines arbeitslosen EU-Bürgers verwirkt sei
und er daher das Land verlassen müsse. »Durch die
administrativen Prozesse und allfällige Rekurse konnten mehrere Jahre vergehen,
bis die Person schliesslich des Landes verwiesen wurde«, sagt Suter. »Mit der neuen Regelung erlöscht die
Bewilligung innert sechs Monaten.« [2]
Bundesrat nicht an
seriösen Verhandlungen interessiert Das
Bundesamt für Migration, führt die SVP aus, hat das Revisionsbegehren zur
Anpassung des Personenfreizügigkeitsabkommens (FZA) als Folge der Annahme der
Volksinitiative ›gegen die
Masseneinwanderung‹ am 7. Juli eingereicht.
Gleichzeitig verhandelt jedoch der Bundesrat mit
der EU über eine ›Dynamisierung‹ der Personenfreizügigkeit im Rahmen
eines institutionellen Rahmenabkommens. Sogar die Forderung nach einem
weitgehenden Anschluss der Schweiz an die EU, wie sie Brüssel gemäss einem
gestern bekannt gewordenen Mandat verfolgt, bleibt vom Bundesrat unwidersprochen.
Ebenso verwirft der Bundesrat laufend Trümpfe der Schweiz für anstehende
Verhandlungen, wie zum Beispiel vor einigen Tagen im Bereich der
Unternehmensbesteuerung, wo er eine Vereinbarung zur Aufgabe
bestimmter Steuerregimes unterzeichnet hat. Für die SVP ist klar: Der Bundesrat
ist an seriösen Verhandlungen zur Anpassung des Personenfreizügigkeitsabkommens
nicht interessiert.
Der
Bundesrat hat noch nicht einmal einen Vernehmlassungsentwurf zur Umsetzung der
Volksinitiative ›gegen
Masseneinwanderung‹ vorgelegt,
kündigt aber dennoch bereits für diesen Herbst Verhandlungen mit der EU über
die Personenfreizügigkeit an, dies bevor in der Schweiz eine konsolidierte
Haltung in diesem Bereich besteht. Ein solches Vorgehen wählt nur, wer nicht an
seriösen Verhandlungen interessiert ist. Die SVP hat schon länger befürchtet,
dass es dem Bundesrat nur darum geht, von der EU rasch ein ›Nein‹ zu einer
Anpassung des Personenfreizügigkeitsabkommens abzuholen. Danach kann der
Abschluss eines Rahmenabkommens, das die
Personenfreizügigkeit wieder installiert, vorangetrieben werden. Seit gestern
wissen wir auch, was die Absichten der EU in diesen Verhandlungen sind. Sie
entsprechen weitgehend dem Resultat der geheimen Absprachen zwischen Bern
und Brüssel, welche im Frühjahr 2013 in einem ominösen ›Non-Paper‹
resultierten.
Der
Bundesrat spielt mit gezinkten Karten und lässt die Öffentlichkeit über seine
wahren Absichten im Dunkeln. Auf eine geharnischte Reaktion auf die
unverschämten Forderungen aus Brüssel wartet die Bevölkerung seit gestern
vergebens. Sie wird wohl nie kommen, weil der Bundesrat den schleichenden
EU-Beitritt verfolgt. Der Bundesrat missachtet dabei auch einmal mehr, dass die
Schweiz nicht Teil des EU-Binnenmarktes ist und dies auch nicht werden möchte.
Vielmehr ist das Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU wie bisher auf der
Basis von einzelnen Verträgen in Gebieten von gemeinsamem Interesse zu regeln,
wie sich dies für zwei gleichberechtigte Staaten geziemt. Die SVP akzeptiert
keine Tricksereien und kämpft mit aller Kraft für eine unabhängige und souveräne Schweiz, welche die Zuwanderung eigenständig
steuert. [3]
Was
die SP betrifft, so hatte sich diese am 30. 6. von der Umsetzung des Volksentscheids definitiv
verabschiedet und klargemacht, dass sie nicht im Traum daran denkt, den neuen Verfassungsartikel
zu respektieren. Eine Steuerung der Zuwanderung über Höchstzahlen und
Kontingente, wie sie in der Verfassung steht, lehnt sie kategorisch ab.
Vielmehr sollen, wie bereits von Bundesrätin Sommaruga favorisiert, Millionen an Steuergeldern für
Integrations-, Bildungs- und Gleichstellungsprojekte eingesetzt
werden, mit dem Ziel, die Schweiz auf einen ›nachhaltigen Wachstums- und Zuwanderungskurs‹ zu bringen. Im Klartext: mehr Sozialismus für noch mehr
Zuwanderung: Der Vorhang ist gefallen. Fakt bleibt indessen, dass die
Zuwanderung ohne eine Beschränkung des Familiennachzugs und des Zugangs zu den
Sozialwerken - wie sie die Initiative
vorsieht - nicht wirkungsvoll gebremst
werden kann.
Verhandlungen
mit der EU sofort abbrechen Das
am 6. 7. bekannt gewordene Verhandlungsmandat der EU für ein institutionelles
Rahmenabkommen mit der Schweiz zeigt, dass die EU der Schweiz einen
Kolonialvertrag aufzwingen will, der die Souveränität unseres Landes beenden
würde. Die Schweiz soll bestehendes und künftiges EU-Recht automatisch
übernehmen, der europäische Gerichtshof soll in Zukunft bei Streitigkeiten
alleine entscheiden und die EU-Kommission soll die Rechtsanwendung der Schweiz
überwachen. Zudem soll die Schweiz zum dauerhaften EU-Beitragszahler werden.
Das EU-Mandat ist ein Affront und keine Basis für ausgewogene Verhandlungen.
Der Bundesrat muss die Verhandlungen über eine institutionelle Einbindung der
Schweiz in die EU sofort beenden. Die SVP ist schockiert, dass der Bundesrat
offenbar im Wissen um die Vorstellungen der EU mit dieser über einen
Kolonialvertrag verhandelt, welcher die Souveränität der Schweiz aufgibt. Die
Schweiz würde mit einem solchen Vertrag fremdes Recht übernehmen, fremde
Richter akzeptieren und einer fremden Macht die Kontrolle über das Land
übertragen. Der Bundesrat will die Schweiz ganz offensichtlich in die EU
führen, wie dies die SVP längst befürchtet hat. Gemäss dem heute bekannt
gewordenen Mandat wurden verschiedene ›Elemente‹ einer institutionellen Einbindung bereits zwischen Bern und
Brüssel diskutiert und festgehalten. Das Aussendepartement von Bundesrat
Burkhalter führt also Verhandlungen zur Aufgabe der Unabhängigkeit der Schweiz.
Die
SVP fordert die FDP auf, ihren Bundesrat endlich zu stoppen. Tut sie
dies nicht, arbeitet auch sie an der Aufgabe der Souveränität der Schweiz.
Die
Schweiz ist auf keine neuen Verträge mit der EU und auch kein Rahmenabkommen
angewiesen. Sie ist auch nicht Teil des EU-Binnenmarktes, wie dies die EU und
auch der Bundesrat immer wieder fälschlicherweise glaubhaft machen wollen. Wo
gegenseitige Interessen bestehen, gibt es bilaterale Verträge und wird es auch
in Zukunft bilaterale Verträge geben. Für Verhandlungen über eine
institutionelle Einbindung der Schweiz in die EU gibt es keinen Anlass. Solche
unwürdigen Verhandlungen sind deshalb umgehend zu beenden. [4]
»Die EU« heisst es in der ›Basler Zeitung‹ vom 6. 7., »rüttelt an der Souveränität der Schweiz. Fremde
Richter, Aufpasser und mehr Geld: Die EU stellt in ihrem Verhandlungsmandat für
die bilateralen Beziehungen harsche Forderungen: Für FDP-Präsident Philipp
Müller stellt dies eine Provokation dar. Neue Erkenntnisse über die Positionen
der EU in den Verhandlungen über ein Rahmenabkommen mit der Schweiz ergeben
sich aus dem Bericht der ›SonntagsZeitung‹: Diese hat Auszüge aus dem Verhandlungsmandat veröffentlicht,
welches die 28 EU-Minister am 6. Mai verabschiedeten. Dieses beinhaltet brisante Forderungen: Sämtliche Verträge mit
Bern sollen nach einer Gesetzesänderung durch Brüssel angepasst werden, das
gelte sowohl rückwirkend für bereits bestehende Vereinbarungen als auch für
künftige Übereinkommen. Hinzu kommt gemäss diesem Bericht die ausnahmslose Vorrangstellung
des Europäischen Gerichtshofes als oberste juristische Instanz – ein
beispielloser Machtverlust für das Bundesgericht in Lausanne. Die Umsetzung
dieser Forderungen würde den politischen Spielraum der Schweiz dramatisch
verringern. Ein anderer heikler Punkt ist die Kontrolle der Vertragseinhaltung:
Von einem paritätischen Schiedsgericht, wie es Bürgerliche der SVP und der FDP
fordern, ist bei der EU keine Rede; stattdessen soll mit der EU-Kommission
einer der Vertragspartner selber befugt sein, der Schweiz bei der Einhaltung
der Abmachungen auf die Finger zu schauen: für Juristen ein No-go. Hinzu kommt
die Forderung einer europäischen Kontrollinstanz, die beim Verdacht der
Nichteinhaltung auch in der Schweiz untersuchen dürfte.
›Das Mandat wird nie kommen‹ Die
Forderungen an die Schweiz gehen FDP-Präsident Philipp Müller zu weit. »Mit dem Mandat liegt nun die Maximalforderung der EU auf dem
Tisch. Unsere Forderungen sind andere«, sagt Müller im
Interview mit der ›SonntagsZeitung‹. Er ist sich sicher: »So wie die EU das im
Mandat skizziert, wird es nie kommen.« Die Schweiz wäre damit
»das unsouveränste Land in Europa. Da könnten wir ja gleich beitreten«. Die EU wisse, dass die Schweiz diese Maximalforderungen niemals
akzeptiere. Über die institutionellen Fragen mit der EU verhandeln Bundesrat
Didier Burkhalter; dieser habe von seiner Partei, der FDP, »klare rote Linien gesetzt bekommen«, sagte Müller. Burkhalter
steht vor einer Mammutaufgabe. Zunächst muss sein Chefunterhändler Yves Rossier
mit der EU die Frage der Personenfreizügigkeit klären. Zu den Forderungen der
EU in den Verhandlungen über ein Rahmenabkommen heisst es bei Burkhalters
Aussendepartement gemäss dem Bericht der ›SonntagsZeitung‹: Man sei in Kenntnis über die Forderungen der EU. Das Mandat
widerspiegle die Position der EU-Mitgliedsstaaten vor Beginn der Verhandlungen.
« [5]
Der EU-Binnenmarkt Hierzu
führt Roger Köppel u.a. folgendes aus: Brüssel geht davon aus, dass die Schweiz
Mitglied seines Binnenmarkts ist und auch sein will. Ein Binnenmarkt ist weit
mehr als ein Markt. Ein Markt ist lediglich ein Absatzgebiet für Waren und
Dienstleistungen, hingegen ist ein Binnenmarkt ein territorial abgegrenztes
Wirtschaftsgebiet mit eigener Rechtsordnung. Ein Markt regelt lediglich
Produktebestimmungen und die Art, wie Produkte und Dienstleistungen verkauft
werden können. Staaten schliessen untereinander Freihandelsabkommen ab, um
solche Fragen zu klären. Ein Binnenmarkt allerdings geht viel weiter. Er
umfasst alle Gesetze, welche die Wirtschaft eines Landes regeln. Mit dem Wort
Binnenmarkt bezeichnen wir Arbeitsmarktgesetze, Steuerfragen, Fragen des freien
Güter- und Personenverkehrs. Ein Binnenmarkt ist das rechtliche Gehäuse der
Wirtschaft eines Landes. Es geht um Politik: Gerade der
europäische Binnenmarkt ist ausdrücklich mit dem Ziel eingeführt worden, den
losen Staatenverbund der früheren ›Europäischen
Gemeinschaften‹ zu einem Bundesstaat
neuen Zuschnitts unter dem Namen ›Europäische
Union‹ zu verschweissen. Der
EU-Binnenmarkt ist Vorstufe und Vorantreiber des werdenden Bundesstaats EU. Wer
im EU-Binnenmarkt mitmacht, wird unweigerlich vom Sog erfasst. Wenn die EU
davon spricht, dass die Schweiz bereits Mitglied ihres Binnenmarkts sei oder es
sein wolle, dann ist für sie die Schweiz nicht einfach ein Handelspartner, der
seine Produkte und Dienstleistungen in der EU verkaufen will, sondern sie
betrachtet die Schweiz schon als Teil ihrer Rechtsordnung. Für die EU ist die
Schweiz, was die Wirtschaftsbeziehungen angeht, eine Art Mitglied der EU,
allerdings ein Mitglied, das auf eine formelle Mitgliedschaft verzichtet und
deshalb nichts zu sagen hat. In der Schweiz hingegen kursieren ganz andere Vorstellungen.
Der Schweiz ist von ihrer eigenen Regierung die ›Annäherung‹, der ›Zugang‹ zum europäischen Binnenmarkt stets als blosses Verfahren zur Verbesserung
der Handelsbeziehungen verkauft worden. Bundesrat, Wirtschaftsverbände und
Parteien haben die Worte Binnenmarkt und Markt synonym verwendet. Niemand ist
gegen Marktzugang, also war man auch für den Binnenmarkt, obschon es sich um
zwei grundverschiedene Realitäten handelt. Aus ihrer Sicht hat die EU recht:
Sie akzeptiert in ihrem Binnenmarkt keine Extrawürste. Alle Teilnehmer des
Binnenmarkts sind dessen Regeln und Gesetzen unterworfen. Die Schweiz macht es
gleich. Der schweizerische Binnenmarkt ist verbindlich für alle Kantone. Würde
die Schweiz Österreich oder China in den schweizerischen Binnenmarkt
integrieren, müssten die Chinesen und die Österreicher ebenfalls alle Schweizer
Binnenmarktgesetze übernehmen, die aktuellen wie die künftigen. Gleiches Recht
für alle.
Aus dem
Gesagten geht logisch hervor: Die Schweiz muss der EU endlich klarmachen, dass
sie weder Mitglied des europäischen Binnenmarkts ist noch sein will. Die
Schweiz will möglichst offene Märkte auf der ganzen Welt. Sie will Freihandels-
und Dienstleistungsabkommen. Sie hat ein Interesse an einem durchaus freien,
kontrollierbaren Personenverkehr, aber nicht an automatisierten jährlichen
Völkereinwanderungen im Umfang einer mittelgrossen Stadt. [6]
[1] http://www.svp.ch/aktuell/medienmitteilungen/liebes-seco-der-abstimmungskampf-ist-vorbei-die-zeit-der-fakten-waere-gekommen/?doaction=return&emailid=5272FA2E-98AE-48D9-98780FB614E0C777&email=d.auerbach%40gmx.ch&nocache=1 9. 7. 14 [2] http://bazonline.ch/schweiz/EUEinwanderer-ohne-Job-Das-sagen-die-Kantone/story/19255020 3. 7. 14 [3] http://www.svp.ch/aktuell/medienmitteilungen/bundesrat-nicht-an-serioesen-verhandlungen-interessiert/?doaction=return&emailid=99A045A2-E46B-416A-B9577CA68343EA66&email=d.auerbach%40gmx.ch&nocache=1 7. 7. 14 [4] http://www.svp.ch/aktuell/medienmitteilungen/verhandlungen-mit-der-eu-sofort-abbrechen/?doaction=return&emailid=3DBD4724-E3B2-46D0-B9E9DC485538FDE7&email=d.auerbach%40gmx.ch&nocache=1 [5]
http://bazonline.ch/schweiz/standard/EU-ruettelt-an-der-Souveraenitaet-der-Schweiz/story/19736707 6. 7. 14 [6] http://www.weltwoche.ch/ausgaben/2014-28/editorial-burkhalter-die-weltwoche-ausgabe-282014.html 10. 7. 12
Editorial von Roger Köppel: Burkhalter
- Die Weltgeschichte ist eine
Abfolge von Missverständnissen; Die Weltwoche, Ausgabe 28/2014 vom 13. Juli
2014
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