Wo steht die Schweiz am Vorabend des Wahljahres? 12.01.2015 00:33
Die SVP Schweiz zeigte sich am Mediengespräch des 30. 12. 2014 besorgt.
Zunehmendes Anpassertum gegenüber dem Ausland und eine Politik der Gleichmacherei schaden dem Land. Die Standortvorteile des Werk- und Finanzplatzes gehen mehr und mehr verloren und Arbeitsplätze werden vernichtet. Der Wohlstand gleicht sich damit unweigerlich dem tieferen EU-Niveau an. Auch beim stetigen Ausbau des Sozialstaats auf Kosten der nächsten Generation eifern wir den schlechten Vorbildern der EU nach, anstatt die Schweizer Tugenden der Eigenverantwortung und der Freiheit zu stärken. Die SVP zieht am Vorabend des Wahljahres Bilanz.
Die
Mitte-Links-Mehrheit in Bundesrat und Parlament schadet der Schweiz Die
Fakten: Der Staat bläht sich immer mehr auf; Eigenverantwortung wird zum
Fremdwort. Die
Ausgaben des Bundes haben sich seit 1990 mehr als verdoppelt. Sie belaufen sich
mittlerweile auf über 67 Milliarden Franken. Gleichzeitig haben sich die
Schulden alleine beim Bund fast verdreifacht. Wir leben auf Kosten unserer
Kinder. Zusätzlich sind seit 2008 zwei von drei neuen Stellen bei der
öffentlichen Hand und nicht in der Privatwirtschaft entstanden. Steuern,
Abgaben und Gebühren werden stetig erhöht, so dass am Schluss des Tages jedem
Einzelnen weniger im Portemonnaie bleibt. Insbesondere muss auch dem
Bussenterror im Strassenverkehr Einhalt geboten werden. Die Gesetze im
Strassenverkehr haben der Sicherheit zu dienen und deren Durchsetzung ebenso,
aber keinesfalls dazu, die kantonalen Budgets zu finanzieren.
Ausbau
statt finanzielle Sicherung unseres Sozialstaates Der
Sozialstaat wird immer stärker aufgebläht. Statt der notwendigen finanziellen Sicherung
des erreichten Niveaus werden die Leistungen stetig ausgebaut und die Umverteilung
verstärkt: Mehrwertsteuererhöhungen für IV und AHV, Prämienexplosion bei der
Krankenversicherung, ›Solidaritätsprozente‹ für die Arbeitslosenversicherung, Steuererhöhungen für zunehmende
Sozialhilfekosten, usw. Wer profitiert? Die Sozialindustrie. Wer bezahlt?
Familien, das Gewerbe und der einfache Steuerzahler.
Werk- und
Finanzplatz werden geschwächt Die
Wirtschaft wird immer stärker reguliert und mit dem Ausland ›harmonisiert‹: das bedeutet immer
mehr Bürokratie und Kontrollen [Arbeitszeit, Lohnkontrolle, Arbeitssicherheit
und Gesundheitsschutz, usw.]; dazu immer mehr Auflagen im Bereich
Umwelt, Energie, Gebäude, usw. Hinzu kommt ein zunehmender Statistikaufwand, Regulierung
des Arbeitsmarkts und Schwächung der Sozialpartnerschaft [Gesamt- und Normalarbeitsverträge,
Solidarhaftungen, Lohnkontrollen, Quotenregelungen, usw.], ein immer grösser
werdender Aufwand für öffentliche Ausschreibungen.Die
›Aufsicht‹ des Staates [Finma, Versicherungen,
usw.] wird immer mächtiger und greift immer mehr in die unternehmerische
Freiheit ein; sodann ist ein stetig wachsender Aufwand zur Übernahme von
teilweise unsinnigen internationalen Vereinbarungen und internationaler
Standards festzustellen.
Schleichender
EU-Beitritt Bundesrat
und Parlament wollen EU-Recht wie es heisst ›dynamisch‹ - also zwingend - mit einem sogenannten ›institutionellen Abkommen‹ übernehmen. Die
Schweiz soll sich in wichtigen Belangen dem EU-Gerichtshof unterwerfen und
somit fremde Richter anerkennen. Das ist gleichbedeutend mit einem EU-Beitritt,
ohne Mitglied zu sein.
Das
Dogma der Personenfreizügigkeit, die Massenzuwanderung von jährlich 80.000
Personen in unser Land setzt sich fort, was dem sozialen Frieden schadet und
die Infrastruktur wie Strassen, Schulhäuser, Spitäler usw. überfordert sowie längerfristig
auch die Sozialwerke belastet. Die Umsetzung der von Volk und Ständen
angenommenen Volksinitiative gegen Masseneinwanderung wird dagegen von der
Politik in Frage gestellt.
Ausschaffungsinitiative Statt
wie heute nicht einmal 500 Verbrecher, könnten seit Annahme der
Ausschaffungsinitiative bis zu 18.000 kriminelle Ausländer pro Jahr
ausgeschafft werden. Bundesrat und Parlament verhindern dies mit
immer neuen Tricks und Verzögerungen. Auf der Strecke bleiben die Opfer
und die Bürger, welche sich mehr Sicherheit wünschen. In
Anbetracht dieser Entwicklungen und den generell nicht rosigen
Wirtschaftsaussichten in der EU und der Schweiz macht sich die SVP Schweiz
grosse Sorgen im Hinblick auf das Jahr 2015. Es gilt, sich der Stärken des
Landes zu besinnen. Stetiges Anpassertum und Nivellierung nach unten an die
wirtschaftlichen und politischen Konkurrenten im umliegenden Ausland führen
nicht zum Erfolg. Vielmehr gilt es frei zu bleiben, d.h. im eigenen Land weiterhin
selber bestimmen zu können, welche Gesetze und Regeln zu gelten haben.
Unabhängigkeit und Freiheit festigen den Willen, beharrlich den eigenen Weg zu
gehen und somit auch den Werk- und Finanzplatz Schweiz zu stärken und
Arbeitsplätze zu sichern. Dies dient dem Erhalt des Wohlstandes und des
sozialen Friedens. Die SVP hat der Bevölkerung immer wieder versprochen und
unterstreicht dies auch im Hinblick auf das Wahljahr, sich wie folgt für die
Schweiz einzusetzen:
- Kein schleichender EU-Beitritt!
- Konsequente Ausländer- und Asylpolitik!
- Tiefe Steuern, Abgaben und Gebühren für alle!
Nur
so können wir als Land und als Bürgerinnen und Bürger frei bleiben!
Parlament
huldigt fremden Richtern Für
die SVP ist es ein bedenkliches Zeichen, dass das Parlament im Dezember eine unkritische
Feier zum 40.
Jahrestag der Schweizer Ratifikation der Europäischen Menschenrechtskonvention
(EMRK) durchgeführt hat. Im Zentrum stand eine Rede des Präsidenten des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Der Inhalt der EMRK
bildete bei deren Unterzeichnung weitgehend die bisherige Rechtstradition der
Schweiz im Bereich der Menschenrechte ab und ist als
solche auch nicht bestritten. Hingegen wurde die Konvention in den letzten
40 Jahren durch die Praxis und Rechtsprechung der Richter in Strassburg laufend
dynamisch weiterentwickelt und verpolitisiert. Die expansive Auslegung
der Konvention schränkt die Selbstbestimmung der Schweiz bei der Durchsetzung
ihrer demokratisch zustande gekommenen Verfassungsbestimmungen und Gesetze immer
mehr ein. Unter dem Deckmantel der Menschenrechte kann nicht einmal mehr ein
schwer krimineller Ausländer in seine Heimat ausgeschafft werden. Die
Volksrechte werden durch die Entwicklung des EGMR mehr und mehr eingeschränkt.
Sie gehören jedoch aus Sicht der SVP zu den wichtigsten Rechten, welche die
Menschen in der Schweiz haben und müssen entsprechend geschützt werden. Genau
diese fragwürdige Entwicklung ist vom Parlament auch noch gefeiert worden.
Damit auch in Zukunft Schweizer Recht über fremde Richter gestellt werden kann,
wird die SVP demnächst eine Volksinitiative in die Vorprüfung durch die
Bundeskanzlei geben.
Über das
eigene Recht bestimmen Es
darf nicht sein, dass die Schweiz die Frage, welches Recht im eigenen Land
gilt, an ausländische Gerichte und Organisationen delegiert. Die
selbstherrliche sogenannte dynamische Entwicklung und Auslegung der EMRK durch
den EGMR ist deshalb grundlegend zu hinterfragen. Die Auslegung der Konvention ist
keinerlei demokratischen Mechanismen unterstellt, sondern entspricht
einer modernistischen Verpolitisierung der Gerichte und der ganzen
Rechtsordnung im Sinne der Gleichmacherei unter dem Deckmantel der
Menschenrechte. Die Schweiz muss diesbezüglich ihren Handlungsspielraum
zurückgewinnen, damit auch in Zukunft die direkte Demokratie und die
Selbstbestimmung erhalten bleiben. Denn der Bundesrat strebt weitere
Delegationen der Rechtsetzung an ausländische Organisationen und Gerichte an,
z.B. mit dem in Verhandlung befindlichen institutionellen Abkommen mit der EU.
Damit biedert sich die Classe politique in immer unerträglicherer Weise bei
fremden Mächten und internationalen Organisationen an. Am Ende dieser fatalen
Entwicklung könnten nur noch die Politiker und Richter bei der Rechtsetzung
mitreden. Diese sogenannte Elite weiss ihrer Ansicht nach besser, was für das
Volk richtig ist und was nicht. Die SVP akzeptiert die stille Entmachtung des
Souveräns nicht. Volk und Stände müssen weiterhin das letzte Wort in unserem
Land haben. Aus diesem Grund hat die SVP-Delegiertenversammlung vor kurzem die
Lancierung einer Volksinitiative beschlossen.
Fremde
Richter bestimmen unser Recht In
immer ausgeprägterem Mass bestimmen die Richter am EGMR in Strassburg das
schweizerische Recht. Sie bezeichnen die EMRK als ein ›living instrument‹ und bringen damit zum Ausdruck, dass
sie der Konvention laufend eine neue, immer weitergehende Bedeutung geben und
sie für ihre politischen Zwecke missbrauchen. Volk und Stände werden in ihrer Kompetenz, in der
Schweiz schweizerisches Recht zu bestimmen, mehr und mehr eingeschränkt. Der
EGMR gewichtet beispielsweise bei seiner Auslegung der Europäischen
Menschenrechtskonvention den Schutz des Familienlebens verurteilter Krimineller
konsequent höher als die öffentliche Sicherheit und verschafft so Personen ein Aufenthaltsrecht in
der Schweiz, die nach schweizerischer Rechtsauffassung ausgeschafft werden
müssten. Aber auch in vielen anderen Bereichen beschneidet der EGMR die
rechtliche Selbstbestimmung der Schweiz. Alle Lebensbereiche, von der Sterbehilfe
über den Zugang zur Fortpflanzungsmedizin bis hin zu den Verjährungsfristen für Haftungsklagen, werden einer menschenrechtlichen Prüfung
unterzogen, womit die Menschenrechte zu einer globalen Ethik emporstilisiert
werden und sich der EGMR als höchste europäische Rechtsetzungsgewalt aufspielt.
Mit Verweis auf die Praxis des EGMR werden immer mehr Volksentscheide nicht
mehr umgesetzt, so beispielsweise die Ausschaffungsinitiative, deren Umsetzung
in dieser Woche – 4 Jahre nach der Volksabstimmung – vom Ständerat behandelt
wird. Der Souverän kann immer weniger über sein eigenes Recht bestimmen.
Vorrang
der Bundesverfassung Mit
der von den SVP-Delegierten beschlossenen Volksinitiative ›Schweizer Recht geht fremdem Recht vor‹ soll die Schwächung und
Aushebelung der Volksrechte bekämpft werden. Die Umsetzung und Durchsetzung der
Verfassung soll nicht mehr mit dem Hinweis auf internationales Recht verhindert
werden können. Widerspricht ein Staatsvertrag der Verfassung, muss er neu
ausgehandelt oder, wenn dies nicht geht, gekündigt werden. Neue Staatsverträge,
die der Verfassung widersprechen, dürfen selbstverständlich gar nicht erst
abgeschlossen werden. Vorrang gegenüber der Bundesverfassung soll – wie es
schon jetzt in der Verfassung steht – lediglich das zwingende Völkerrecht
haben. Die
SVP hätte an dieser Feier zumindest eine kritische Auseinandersetzung mit der
Entwicklung und der richterlichen Auslegung und Verpolitisierung der EMRK
gewünscht. Denn die kritischen Stimmen werden – nicht nur in der SVP – immer
lauter. Das Feiern der Fehlentwicklung der EMRK durch das Parlament verleitet
die Richter nur zu noch mehr selbstherrlicher Ausdehnung der einst gut
gemeinten EMRK.
Professoren
und Künstler zeigen ihr wahres Gesicht In
der EU kennt man keine direkte Demokratie, allenfalls meist unverbindliche
Volksbefragungen. In gleicher Weise kommt die jetzt lancierte Initiative von
Künstlern und Professoren daher. Die Instrumente der direkten Demokratie werden
genutzt, aber nicht, um den Volkswillen umzusetzen, sondern um so lange
abzustimmen, bis man das von der sogenannten Elite gewünschte Resultat erhält –
so, wie man es aus der EU kennt. Die Initianten der Initiative ›Raus aus der Sackgasse‹ wollen das Volks- und Ständemehr vom 9.
Februar 2014 rückgängig machen, dies nur gerade 10 Monate nach dem Volksentscheid. Das
zeigt das wahre Gesicht dieser EU-Turbos. Wenn es nach
ihnen ginge, wäre die Schweiz schon lange Teil der EU, und sie müssten sich
auch nicht mehr mit dem lästigen Volk herumschlagen. Dies passt auch zu den
diversen Versuchen, die Volksrechte in der Schweiz zu beschneiden. Die
entsprechenden Ideen kommen teilweise aus den gleichen Kreisen.
Wen
wundert es, dass Professoren wie Georg Kreis und Künstler wie Pipilotti Rist
und Clown Dimitri nicht zur Schweiz stehen. Die Initianten wollen die
eigenständige Steuerung der Zuwanderung rückgängig machen. Sie negieren damit die realen
Probleme der Bevölkerung wie Lohndruck, Arbeitslosigkeit und ausufernde
Kosten in den Sozialversicherungen und der Sozialhilfe. Mit der nicht mehr
kontrollierbaren Einwanderung machten sich in den letzten Jahren auch eklatante
Fehlanreize bemerkbar, welche eine legale Ausnutzung der grosszügigen Leistungen
der Sozialversicherung ermöglichten und somit unser Sozialwesen gefährden.
Hinzu kam ein völlig unzulänglicher Vollzug beim Bund wie in vielen Kantonen.
Dieser unhaltbare Zustand wurde auch in einem Bericht der
Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates klar bestätigt. Deshalb ist Teil
der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative die Forderung, dass derjenige,
der keine Arbeit mehr hat oder nicht für seinen eigenständigen Lebensunterhalt
aufkommen kann, das Land zu verlassen hat; ferner: dass eine Berechtigung zum
Bezug von Sozialversicherungsleistungen nur mit einer genügend langen
Beitragsleistung in der Schweiz erworben werden kann. Mit dieser Forderung ist die Schweiz nicht allein.
Insbesondere zeigen dies auch die derzeitigen Forderungen der Regierung
Cameron. So sollen Einwanderer aus EU-Ländern erst nach 4 Jahren Anspruch auf
Kindergeld und andere Sozialleistungen in Grossbritannien erhalten. Der Nachzug
von Familienangehörigen soll stark reglementiert werden. Wer nach 6 Monaten
keinen Job gefunden, soll zurückgeschickt werden können. Die
Professoren und Künstler scheinen nach wie vor nicht zur Kenntnis zu nehmen,
dass die Schweiz das Land mit der grössten Zuwanderung ist und dass die Masseneinwanderungsinitiative
nur eines verlangt: Eine eigenständige Steuerung dieser Zuwanderung.
Zum Thema Direkte
Demokratie vermerkte
Ulrich Schlüer am 9. Januar: »Die sanften eindringlichen Töne, die unsere neue
Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga am Neujahrstag zum Lob der Direkten
Demokratie anstimmte, hätten die Zuhörer fast zu Tränen zu rühren vermocht. Es
sei, schwärmte sie, eine grossartige Errungenschaft, dass in unserer Schweiz
nicht bloss ein gewähltes Parlament und eine Regierung über das Schicksal von
Land und Volk zu entscheiden hätten. Die mehrmals jährlich an den Urnen
stattfindende unmittelbare Mitentscheidung des Volkes, diese einmalige Form der
Beteiligung der Öffentlichkeit an den politischen Entscheidungen - das Wort ›Sonderfall‹ sparte
Sommaruga sorgfältigst aus - charakterisiere das Zusammenleben in unserem
Land. Ganz so, als hätte das Volk nach wie vor das letzte Wort in allen
politischen Ausmarchungen.
Wer hätte
sich ob dieser schönen Worte nicht herzlich gefreut! Nur: Welches Departement
ist denn in der Schweiz bei der Hintertreibung der Umsetzung der bereits vor
Jahren von Volk und Ständen deutlich angenommenen Ausschaffungsinitiative,
welche Bundesrat und Verwaltung unmissverständlich dazu verpflichtet,
kriminelle und gewalttätige Ausländer aus unserem Land wegzuweisen, federführend?
Ist da nicht das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) zuständig? Und wird dieses
EJPD nicht ausgerechnet von der jetzigen Bundespräsidentin, von Simonetta
Sommaruga geführt? Und in welchem Departement laufen die Fäden zu dem Vorhaben
zusammen, damit die sogenannte Durchsetzungsinitiative zumindest als
teilungültig erklärt wird? Ein reiner Willkürakt gegen jene Initiative, welche
die Ausführungsgesetzgebung zur bisher von Bundesbern nicht umgesetzten, von
Volk und Ständen aber beschlossenen Ausschaffung krimineller und gewalttätiger
Ausländer vorgibt: Nichts anderes als ein Verrat an einem in Direkter
Demokratie rechtsgültig zustande gekommenen Entscheid! Ist dafür nicht
ebenfalls das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) zuständig? Jenes EJPD, das
der am Neujahrstag so eindringlich das Loblied auf die Direkte Demokratie
anstimmenden Bundespräsidentin Sommaruga untersteht?
Brüssel oder der
Schweizer Souverän? Und
welchem Departement ist die Federführung bezüglich der Umsetzung der von Volk
und Ständen vor knapp Jahresfrist ebenfalls angenommenen Volksinitiative gegen
die Masseneinwanderung übertragen? Nicht auch dem EJPD? Warum setzt sich dieses
Departement über das, was in Direkter Demokratie in Sachen Einwanderung
einwandfrei beschlossen worden ist, so kaltschnäuzig hinweg? Das EJPD schnürte
nach dem Abstimmungsentscheid bloss ein an die EU adressiertes ›Verhandlungspaket‹. Sein Inhalt wurde wohl bewusst so ausgestaltet, dass es von
Brüssel in Bausch und Bogen abgelehnt würde. Auf dass die Departements-Chefin
anschliessend dem Schweizer Souverän mit sanftem Augenaufschlag erklären
konnte, das vom Schweizer Souverän im Rahmen der Direkten Demokratie
Beschlossene sei »leider für Brüssel unannehmbar«. Seit
wann untersteht denn unsere in der bundespräsidialen Neujahrsansprache so warm
belobigte Direkte Demokratie der Oberhoheit Brüssels? Indessen jubelten die vom
Brüsseler Machtapparat offenbar gleichermassen faszinierten Medien der Schweiz
der sanftmütigen Bundespräsidentin und ihren Lobesworten auf die Direkte
Demokratie in demonstrativer Eintracht begeistert zu, den abgrundtiefen
Widerspruch zwischen Worten und Taten Sommaruga grosszügig übersehend. Ob auch
der Souverän einen derartigen elementaren Widerspruch gleichmütig schlucken
wird? Das dürfte sich im Lauf des begonnenen oder des nächtsfolgenden Jahres
zeigen. Dann nämlich, wenn die Entscheidung zu treffen ist, ob das Volk ›Rahmenvertrags‹ in den Apparat der Europäischen Union ›institutionell einbinden‹ will.
Eine solche Einbindung brächte das Ende bilateraler Gleichberechtigung. Die
Schweiz würde vom bilateralen Verhandlungspartner zur befehlsausführenden
Untertanin Brüssels.
Was so
täuschend-harmlos als ›Rahmenvertrags‹ etikettiert wird, ist in Wahrheit
nichts anderes als ein die Schweiz ihrer Selbstbestimmung beraubender
Unterwerfungsvertrag. [1]
[1] http://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/news/worte_und_taten_der_bundespraesidentin-2064 Worte und Taten der Bundespräsidentin - Der
aktuelle Freitags-Kommentar der «Schweizerzeit» vom 9. Januar 2015 von Ulrich
Schlüer
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