Diskreditierungsversuche gegen die neue SVP-Selbstbestimmungs-Initiative - Von Olivier Kessler 16.03.2015 00:14
Die Verfechter der direkten Demokratie sollen durch eine Strategie
der Stigmatisierung sowie durch die Verwendung von unscharfen Begriffen als »Feinde der Menschenrechte« an den Pranger gestellt werden: Somit ist es höchste Zeit für eine Klarstellung! Bekanntlich hat die SVP soeben ihre Selbstbestimmungs-Initiative lanciert, die die Forderung beinhaltet, dass in der Schweiz die Stimmbürger und nicht fremde Richter das letzte Wort darüber haben sollen, welches Recht gilt. Dieses Prinzip ist jahrzehntelang unangefochten geblieben, bis es vom Bundesgericht klammheimlich mit fragwürdigen Entscheiden verwässert wurde. In den letzten Jahren schlich sich zunehmend
die Mode ein, Völkerrecht über Landesrecht zu stellen. Bei der SVP-Initiative
handelt es sich also keinesfalls um eine revolutionäre Forderung, sondern
lediglich um die Verteidigung der direkten Demokratie gegen die Angriffe der
Classe politique, welche mit mindestens einem Auge immer gen Brüssel und die
damit verbundenen Pöstchen schielt. Unter dieser direktdemokratischen Ordnung
wurden auch die Menschenrechte in die Bundesverfassung aufgenommen.
Vielen
hiesigen Politikern ist die Volkssouveränität allerdings ein Dorn im Auge, da
sie ihre Entscheide am liebsten allein treffen würden, ohne das lästige Volk ständig
um sein Einverständnis fragen zu müssen. Dann endlich könnte man politische
Geschäfte ebenso einfach am Volk vorbei durchdrücken, wie das ihre Kollegen im Ausland
tun. Ohne die Korrekturmechanismen durch das Volk verkommt Politik
oftmals zu einem Theater, in welchem sich die talentiertesten Schauspieler mit
den wohlklingendsten Wahlversprechen durchzusetzen vermögen, obwohl man genau
weiss, dass sie diese Versprechen sogleich wieder brechen, sobald sie im Amt
sind. Gesetze werden so nur noch im Sinne der Politiker, kaum jedoch im Sinne
des Volkes gemacht. Der Klassenkampf zwischen Politik und Volk verstärkt sich
und gefährdet langfristig die Stabilität des Landes. In diesem Sinne ist die
direkte Demokratie ein unbestreitbarer Erfolgspfeiler der Schweiz.
›Rechte Hetze‹ Für
die Forderung zur Beibehaltung der direkten Demokratie, wie die SVP sie in
ihrer neuesten Initiative stellt, haben Vertreter der politischen Klasse und
ihr nahestehende Kreise natürlich kein Verständnis. Man zieht alle Register, um
die Initiative unschädlich zu machen und zu diskreditieren. Dafür bedient man
sich schmutziger Methoden. Von einem ›Frontalangriff auf
unsere Menschenrechte‹ ist etwa die Rede bei der Kampagne mit
dem Namen ›Schutzfaktor M‹, unter dessen Label sich diverse
Organisationen wie etwa Amnesty International, Caritas, das Hilfswerk der
Evangelischen Kirche (Heks) oder auch die Neue Europäische Bewegung Schweiz
(Nebs) zusammengefunden haben. Letztere hat den EU-Beitritt ganz offen als Ziel
anvisiert. Die ›radikale Volksinitiative‹ lehne man vehement ab, heisst es in einem Communiqué. Mit diesem Anschwärzungsversuch will man die Initianten
als Extremisten abstempeln, ohne zu merken, dass es die Gegner dieser
Initiative sind, welche die jahrzehntelange, erfolgserprobte Ordnung über den
Haufen werfen wollen.
Sabotageakt Noch rauhere Töne schlagen die Juso
an: »Als erste europäische Regierungspartei stellt sich die SVP gegen
die Menschenrechte«, wird dort wahrheitswidrig behauptet. Denn
mit keinem Wort bestreitet die SVP die Notwendigkeit von echten
Menschenrechten. Trotzdem ist die Juso dazu entschlossen, die ›rechte Hetze‹ zu torpedieren, indem man der SVP
immense Kosten aufbürden will. Auf
der offiziellen Juso-Homepage steht wortwörtlich nachfolgender Originalaufruf:
»Du
hast folgende Möglichkeiten dagegen zu kämpfen:
Möglichkeit
1: Der SVP die Portokosten erhöhen.
- Bogen ohne Unterschrift in den nächsten
Briefkasten schmeissen.
- Bogen mit echt klingenden Fantasienamen
versehen und so die Sammelaktion unübersichtlich machen.
- Bogen mit echt klingenden Fantasienamen
versehen und gleich noch 100 Bögen nachbestellen.
Dadurch
entstehen noch höhere Portokosten. Sind die zusätzlichen Bögen erst mal
eingetroffen, beginnt das Spiel von vorn. Eine solche Aktion kostet zwar nur
einen Bruchteil des Wahlkampfbudgets der bestgeschmierten Partei der Schweiz.
Aber jeder Franken der nicht in Hassplakate investiert (sic!) werden kann, ist
ein guter Franken.«
Mit
diesem kriminellen Aufruf verstossen die Jungsozialisten gegen Art. 282 des
Schweizerischen Strafgesetzbuches. Dort steht klar geschrieben, dass sich
derjenige strafbar macht, der das Ergebnis einer Unterschriftensammlung für
eine Volksinitiative fälscht.
[Anmerkung
politionline: Wenn unser Schulsystem
derart ›helle‹ Köpfe hervorbringt, denen darüber
hinaus offenbar jeglicher Durchblick versagt bleibt, dann müssen sich
zwangsweise echte Bedenken hinsichtlich der zukünftigen Geschicke unseres Landes
einstellen.]
Kündigung
der EMRK als Aufhänger Wohlverstanden:
Mit ›rechter Hetze‹ ist der Gebrauch der politischen Rechte
zur Sicherung eben dieser politischen Rechte für die Zukunft gemeint. Wer die
direkte Demokratie verteidigt, gilt heute also schon als ›rechter Hetzer‹. Mit einer solchen skurrilen
Anschuldigung verfolgen die Gegner der direkten Demokratie die sogenannte Strategie
der Stigmatisierung. Diese dient der Bestätigung und Absicherung der eigenen Position,
indem Abweichungen von der gewünschten Norm sichtbar gemacht werden. Konsequent
durchgeführt wird es so für den Anwender dieses Instruments möglich, die
Definitionshoheit über einen Diskurs zu gewinnen und die ›Abweichler‹ der sozialen Ächtung preiszugeben. Als
Aufhänger für die Stigmatisierung der Initianten dient den Demokratie-Gegnern
der Vorwurf, die Initiative sei lediglich ein Vehikel, um die EMRK, also die
Europäische Menschenrechtskonvention aufzukünden. Daraus leitet man ab, dass
die SVP ›die Menschenrechte‹ abschaffen will. Diese
Anschuldigung sagt viel über das Staatsverständnis der Panikmacher aus. Was
diesen Kreisen offenbar entgangen ist: In unserer Schweizerzischen
Bundesverfassung sind die wichtigen Menschenrechte allesamt bereits einzeln
aufgeführt und verankert. An Menschenrechten, die diese Bezeichnung tatsächlich
verdienen, will also niemand rütteln. Es geht lediglich darum, dem Trend
Einhalt zu gebieten, unsere tendenziell freiheitliche Gesetzgebung an
ausländische, interventionistische Instanzen zu delegieren, wie man das
beispielsweise mit dem sogenannten Rahmenvertrag mit der EU anstrebt. Es geht
um den Erhalt der Freiheit.
Was ist
ein Menschenrecht? Da
der Vorwurf der vermeintlichen Attacke auf die Menschenrechte derart penetrant
wiederholt wird, lohnt es sich, zu hinterfragen, was überhaupt ein
Menschenrecht ausmacht. Menschenrechte dienen primär dem Schutz der Menschen.
Eine sinnvolle Definition dieses Begriffs lieferte einmal der brillante Denker
und Buchautor Roland Baader, der der Ansicht war, dass das einzig wahre
Menschenrecht das Recht sei, ›in Ruhe gelassen zu werden‹. Dadurch würde jeder Mensch in seiner Würde geschützt.
Menschenrechte umfassen also gemäss dieser Definition etwa das Recht auf Leben,
auf körperliche Unversehrtheit und das Recht, selbst darüber bestimmen zu
können, was man mit seinem erarbeiteten Einkommen anstellen will, solange
dadurch niemand anders zu Schaden kommt. Keine Menschenrechte sind gemäss
Baaders Definition also all jene heute oftmals als ›Menschenrecht‹ deklarierten Anspruchshaltungen, die von Drittpersonen
irgendetwas fordern oder diese zur erzwungenen Herausgabe ihres Eigentums
nötigen. Ein Recht auf günstigen Wohnraum beispielsweise gibt es also nicht,
genauso wenig wie es ein Recht auf Bildung, auf einen Job, auf
Sozialleistungen, auf Gesundheit, auf Geschlechtsumwandlung oder auf
irgendwelche sonstige Güter gibt, für dessen Finanzierung andere Personen
enteignet werden müssen. Das mag auf den ersten Blick ›menschenverachtend‹ und ›sozial ungerecht‹ klingen. In Wahrheit ist es aber alles andere als das.
›Menschenrechte‹ zur Tarnung sozialistischer
Experimente Würde
man solchen Anspruchsforderungen auf das Eigentum anderer den Status eines
Menschenrechts verleihen, dann würde man erstens das Menschenrecht, in Ruhe
gelassen zu werden, verletzen, da man zwecks Ermöglichung dieses Rechts jemand
anderem etwas unter Androhung oder Anwendung von Gewalt wegnehmen muss. Zweitens
wären solche Rechte auf lange Frist gar nicht durchsetzbar, da dies zu einer
ständig ansteigenden und langfristig nicht mehr tragbaren Belastung für die
Steuer-, Abgaben- und Gebührenzahler mutieren würde; und diese verlören zunehmend
die Lust und den Anreiz, produktiv tätig zu werden, würden ihnen immer mehr
Früchte ihrer Arbeit entwendet. Und wo niemand mehr Kuchen backt, gibt es auch
keinen Kuchen mehr zu verteilen. Wie man anhand der heutigen Realitäten der
westlichen Wohlfahrtsstaaten erkennen kann, machen immer mehr Personen von
diesen ›Rechten‹ für sich Gebrauch. Die Erwartungen an
die Gesellschaft steigen ins Unermessliche, während die Eigenverantwortung
erodiert. Die Staatsfinanzen zur Bezahlung aller möglicher Sonderwünsche laufen
völlig aus dem Ruder. Gleichzeitig sind immer weniger Personen zur produktiven
Arbeit bereit. Werden Ansprüche auf Arbeitsleistungen Dritter zu Recht, führt
dies zu einer ständig wachsenden Verstaatlichung der Wirtschaft und
Gesellschaft und langfristig zum Zusammenbruch von beidem.
Gleichheit
vor dem Gesetz oder im Ergebnis? Sollen
Menschenrechte universell und zeitunabhängig angewendet werden, dürfen sie also
nicht die Gleichheit der Menschen im Ergebnis anstreben, wie das die heutigen Menschenrechte
oftmals tun, sondern müssen sich zwingend auf die Gleichheit der Menschen vor
dem Gesetz konzentrieren, welches ihr Leben und ihr Eigentum schützt. Nur diese
Menschenrechte sind langfristig ohne Kollaps und Revolutionen durchsetzbar.
Alle anderen vermeintlichen ›Menschenrechte‹ sind lediglich Verschleierungsversuche zur Durchsetzung eines
längst gescheiterten Systems: des Sozialismus. Wenn von Menschenrechten die
Rede ist, ist dieser Begriff also immer klar zu definieren, da er sonst nur als
Euphemismus zur Manipulation der Stimmbürger dient. Denn wer kann schon etwas
gegen Menschenrechte» haben, nicht wahr? Die Anschuldigung an die Adresse der
SVP fällt auf den Absender zurück. Letzterer soll zunächst einmal erklären, was
er denn genau unter diesen Menschenrechten versteht – und wenn darin
Anspruchsforderungen auf das Eigentum Dritter eingeschlossen sein sollen, gilt
es gleichzeitig darzulegen, wie dieser gigantische Umverteilungswahn
langfristig finanziert werden soll. Aber auf solche klärenden
Konkretisierungsversuche linker Kreise zu hoffen, wäre wohl naiv, da man dort
ja gerne das Selbstverständnis der moralischen Überlegenheit pflegt, welches
das Ablegen von Rechenschaft über die eigenen Positionen im Voraus als
überflüssig erachtet. [1]
Zur Frage
einer gegen die Bevölkerung gerichteten Asylpolitik Die
chaotische Asylpolitik der offenen Tore von Bundesrätin Sommaruga belastet die
Bevölkerung zunehmend. Explodierende Kosten und Unterbringungsprobleme prägen
den Alltag von Kantonen und Gemeinden. Den Kriegsflüchtlingen aus Syrien ist
vor Ort zu helfen. Mit den vorhandenen Mitteln aus der Entwicklungshilfe in
Milliardenhöhe kann eine gezielte und wirkungsvolle Unterstützung
sichergestellt werden. Eine Verpflanzung von Flüchtlingen, die nach dem
Zufalls- und Willkürprinzip ausgewählt werden, hilft niemandem. Die Asylpolitik
von Bundesrätin Sommaruga ist durch massive Führungsprobleme gekennzeichnet. Ein
korrekter Vollzug der Gesetzgebung ist längst nicht mehr gewährleistet.
So liegt die Bleibequote für Personen, welche in der Schweiz um Asyl ersuchen,
bei mittlerweile 60 %. Im Asylprozess befinden sich 48’000 Personen. Die Folgen
dieser Politik der offenen Tore sind explodierende Kosten bei den Kantonen und
Gemeinden sowie chronische Unterbringungsprobleme und ein wachsender Unmut in der Bevölkerung. Aus Syrien sind
seit Beginn des Konflikts bereits rund 10‘000 Personen in die Schweiz gekommen. Vor diesem Hintergrund ist es völlig
unverständlich, dass der Bundesrat nun die Situation mit der willkürlichen und
unkoordinierten Aufnahme von weiteren 3‘000 Kriegsflüchtlingen aus Syrien
anheizen will.
Im
Zusammenhang mit dem Konflikt in Syrien und den dadurch ausgelösten
Flüchtlingsströmen muss der Schwerpunkt der Schweizer Hilfe vor Ort liegen.
Seit Ausbruch des Konfliktes im Jahre 2011 hat die Schweiz 128 Millionen
Franken für humanitäre Hilfeleistungen in Syrien und in den umliegenden
Gebieten eingesetzt. Für das Asylwesen gibt die Schweiz jährlich allein auf
Bundesebene über 1 Milliarde Franken aus, für die Entwicklungshilfe insgesamt
rund 3 Milliarden. Die notwendigen Mittel für die Hilfe vor Ort sind also
vorhanden und können ohne Probleme zulasten des bestehenden
Entwicklungshilfebudgets möglichst wirkungsvoll eingesetzt werden. Vor Ort kann
mit dem Geld, das ein Flüchtling in der Schweiz pro Tag kostet, 200
Flüchtlingen geholfen werden. Für Kriegsflüchtlinge aus Syrien, die trotz Hilfe
vor Ort und der konsequenten Anwendung des Dublin-Abkommens in die Schweiz
gelangen und ein Asylgesuch stellen oder sich bereits heute im laufenden
Verfahren befinden, ist der Status der Schutzbedürftigen anzuwenden. Dieser
Status ›S‹ wurde genau für solche Fälle im
Asylgesetz verankert (Art. 4), wurde aber noch nie angewendet. Die
SVP hat den Bundesrat bereits im vergangenen Jahr mit einem Vorstoss auf diesen
Status aufmerksam gemacht. Dies würde das Schweizer Asylwesen durch kürzere
Verfahren entlasten und insbesondere dazu führen, dass diese Personen nach Ende
des Krieges in ihre Heimat zurückkehren. Dies ist heute mit der Erteilung des
Flüchtlingsstatus oder der ›vorläufigen‹ Aufnahme nicht der
Fall. Personen mit diesem Status bleiben in der Regel für immer in der
Schweiz. Anstatt falsche Anreize zu setzen und das Asylchaos in der
Schweiz noch zu verschärfen, fordert die SVP einmal mehr vom Bundesrat:
- Die humanitäre Hilfe vor Ort soll zu Lasten
des Entwicklungshilfebudgets wirkungsvoll sichergestellt werden.
- Bundesrätin Sommaruga soll endlich ihren
Pflichten nachkommen und bei der EU nebst der Einhaltung des Dublin-Vertrags
auch eine gerechte Verteilung der Asylsuchenden sowie eine konsequente Bekämpfung
des Schlepperwesens einfordern.
Beides
wird derzeit nicht gemacht. Die Attraktivität der Schweiz als Zielland für
Asylsuchende muss gesenkt und abgewiesene Asylbewerber müssen konsequent
zurückgeschafft werden. Dabei sind die bestehenden Gesetze strikt umzusetzen.
Kriegsflüchtlingen aus Syrien, die sich bereits in der Schweiz aufhalten oder
auch in Zukunft hierher gelangen, ist der Status des Schutzbedürftigen gemäss
Art. 4 AsylG zu erteilen. Nach Ende der Krise wird ihnen dieser Status wieder entzogen
und sie müssen zurück in ihre Heimat, wo sie auch für den Wiederaufbau benötigt
werden. [2]
[1] http://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/news/angriff_auf_die_menschenrechte-2164 Der aktuelle Freitags-Kommentar der «Schweizerzeit»
vom 13. März 2015 von Olivier Kessler, stv. Chefredaktor der «Schweizerzeit»
[2] Mitteilung der SVP Schweiz vom 6. März 2015
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