Denkfehler der Völkerrechtsadvokaten - Von Olivier Kessler 19.04.2015 20:28
Es geht um die Machtverschiebung weg vom Bürger und hin zur politischen Klasse.
Politische
Gruppierungen, welche die neue SVP-Initiative »Schweizer Recht statt fremde
Richter«
nun schon seit Wochen energisch bekämpfen, sehen die Handlungsfähigkeit der
Schweiz gefährdet und befürchten eine «vollständige Isolation». Gemeint ist
aber nicht etwa die Handlungsfähigkeit des Volkes, sondern jene der politischen
Klasse, die die Abkoppelung vom Stimmbürger anstrebt. Das
Abstimmungsresultat vom 9. Februar 2014 war Anlass zur Gründung einer politischen
Bewegung mit dem Namen ›Operation
Libero‹. Das politische Feld sei
schon viel zu lange den ›Abschottern‹ überlassen worden, heisst es auf der
Homepage der Organisation; gemeint sind damit die Befürworter der
Masseneinwanderungsinitiative, welche den enormen Einwanderungsdruck etwas
abzudämpfen versucht haben.
»Wir
sind die neue Kraft, welche die Schweiz nach vorne tragen wird«, verkündet
die Organisation selbstbewusst. Nur: In dieser neuen Schweiz, wie sie der ›Operation Libero‹ vorschwebt, sollen die Bürger zugunsten eines
Alleinherrscheranspruchs der politischen Klasse mitsamt all ihrer Diplomaten
und Verwaltungsbürokraten entmündigt werden. Völkerrechtliche Verträge, die
nicht vom Volk, sondern von den sich an der Macht befindenden Herrschern des
Staates abgeschlossen werden, sollen nämlich nach Auffassung von ›Operation Libero‹ für unkündbar erklärt werden
und für alle Zeiten Gültigkeit behalten. Sollte das Schweizervolk einmal zur
Auffassung gelangen, dass ein von früheren Politikern zu einem früheren
Zeitpunkt abgeschlossener Vertrag mit einem anderen Staat nicht mehr von
Vorteil ist, so soll die Schweiz gemäss ›Operation
Libero‹ keine Möglichkeiten mehr
haben, diesen Vertrag zu künden oder neu auszuhandeln. Denn würden die
Schweizer das tun, würde dies gemäss der neuen Bewegung »über
kurz oder lang zur vollständigen Isolation der Schweiz weltweit führen.«. Diese
Vorstellung der künftigen Ordnung verneint nicht nur die Selbstbestimmung der
Individuen, sondern weist auch einen äusserst elitären, antidemokratischen und
staatsgläubigen Charakter auf.
Fundamentaler
Denkfehler Nicht nur
Privatpersonen, sondern auch staatliche Vertragsparteien müssten sich an die
Abmachungen halten, die sie in von ihnen abgeschlossenen Verträgen vereinbart
haben; mit dieser Begründung versucht die ›Operation
Libero‹ ihr Vorpreschen zu
rechtfertigen. Wörtlich steht in ihrem ›Argumentarium
gegen die Alleingangs-Initiative‹ - womit
die Selbstbestimmungsinitiative gemeint ist: ›Der Sinn von Verträgen liegt in ihrer Verbindlichkeit‹. Und weiter: ›Dass das Völkerrecht dem Landesrecht vorgeht, selbst der
Verfassung [dem höchsten Landesrecht] ist eigentlich logisch, denn es ist
Vertragsrecht und somit gemeinsames Recht. Die Idee, dass ein Staat einseitig
abändern kann, was er gemeinsam mit anderen Staaten festgelegt hat, ist so
absurd wie die Idee, dass eine Privatperson ihre eigenen Beschlüsse über die
Verträge stellen könnte, die sie mit anderen Personen eingegangen ist‹. Das mag auf den ersten Blick
einleuchtend erscheinen. Jedoch machen
die Gegner der SVP - Selbstbestimmungsinitiative hier fundamentale Denkfehler. Endlos
geltende und gleichzeitig unkündbare Verträge sind im Privatrecht ungültig. Die
Analogie zu einem Vertrag zwischen Privatpersonen taugt demzufolge nicht.
Stellen Sie sich nur einmal vor, Sie schliessen als Mieter einen unkündbaren
Mietvertrag mit dem Vermieter ab und verpflichten sich, für die entsprechende
Wohnung auf alle Zeiten Miete zu bezahlen. Selbst wenn es Ihnen in Ihrer Bleibe
einmal nicht mehr gefallen sollte und Sie wegziehen möchten, könnten Sie das
nicht, da Sie sich durch den endlosen Vertrag für immer und ewig an den
Hauseigentümer gebunden hätten. Ein solch einschneidender Vertrag würde wohl
gegen Art. 27 Abs. 2 ZGB verstossen, der den Schutz der Persönlichkeit vor
übermässiger Bindung gewährleisten soll. Wörtlich heisst es in diesem Artikel: ›Niemand kann sich seiner Freiheit entäussern‹. Was auf zwischenmenschlicher Ebene
im Privatrecht gilt, müsste eigentlich auch auf zwischenstaatlicher Ebene
gelten. Genauso wie sich Präferenzen und Ziele der Individuen im Laufe der Zeit
ändern können, so kann dies auch auf kollektiver Ebene passieren, wie das
beispielsweise an der Einstellung der Schweizer insgesamt gegenüber der
Masseneinwanderung beobachtet werden konnte. Nachdem sich das Kollektiv - die Stimmbürger - zunächst für die Personenfreizügigkeit mit
der Europäischen Union entschieden hatte, musste man später feststellen, dass
dieses Abkommen doch nicht das war, was man sich versprochen hatte.
Lernfähigkeit und das Korrigieren von Fehlentscheiden ist eine gewinnbringende
menschliche Fähigkeit. Fordert man nun, dass internationale Verträge unkündbar
sein sollen, nimmt man den Völkern die Möglichkeit, Korrekturen vorzunehmen und
meisselt den Status Quo in Stein, egal ob dieser auch in Zukunft als
befriedigend oder unbefriedigend wahrgenommen wird.
Kündigungsklausel in
völkerrechtlichen Verträgen üblich Die ›Operation Libero‹ schreibt in dem bereits erwähnten Argumentarium: ›Die Selbstbestimmungsinitiative würde
verhindern, dass die Schweiz verbindlich Verträge abschliessen kann und würde
sie damit ihrer Handlungsfähigkeit in den Beziehungen zu anderen Staaten berauben‹. Erstens ist es falsch, dass die
Schweiz mit anderen Staaten so keine verbindlichen Verträge mehr abschliessen
könnte; sind die abgeschlossenen Verträge im Sinne der Mehrheit der
Stimmbürger, stellt dies überhaupt kein Problem dar. Sich gegen internationale
Verträge an sich zu stellen, wäre in der Tat sehr ungeschickt. Nur: Wer will
und macht das schon?
Weshalb sich die
Bürger aber nicht gegen internationale Verträge, die für Schweizer unzufriedenstellende Ergebnisse zur Folge
haben, wehren können sollen, leuchtet nicht ein. Der Bundesrat gibt sogar explizit
zu, dass unkündbare völkerrechtliche Verträge relativ selten sind. Als Antwort
auf die Interpellation 09.3256 von Nationalrat Hans Fehr meinte der Bundesrat: ›Tatsächlich enthalten die allermeisten
der von der Schweiz abgeschlossenen Verträge eine explizite Kündigungsklausel,
oder es wird aus dem Gegenstand des Vertrags klar, dass er entweder von
befristeter Laufzeit ist, oder eine Kündigungsmöglichkeit beinhaltet‹.
Zweitens
leuchtet es nicht ein, weshalb eine gelegentliche Anpassung von gewissen
Verträgen, die sich zum Nachteil der Schweiz entwickeln, ›weltweit zur vollständigen Isolation‹ führen soll. Angenommen, Sie haben vor fünf Jahren einen
Handy-Vertrag mit der Swisscom abgeschlossen und realisieren nun, dass dieser
nicht mehr ihren Präferenzen entspricht, so dass Sie der Swisscom mitteilen,
dass Sie das laufende Abonnement kündigen wollen - sind Sie dann deswegen
plötzlich vollständig isoliert? Wollen nun die anderen Marktteilnehmer auf
einmal nichts mehr mit Ihnen zu tun haben? Wendet sich sogar Sunrise von Ihnen
als potentiell neuer Vertragspartner ab, weil Sie Ihre Interessen gewahrt und
den Vertrag mit der Swisscom gekündigt haben? Wohl kaum. Es gibt keinen Grund,
warum das auf internationaler Ebene anders sein soll.
Gegen die Interessen
der eigenen Stimmbürger Drittens versteckt
sich hinter dieser Argumentation ein ungebändigter Glaube an einen vom
Bürger abgekoppelten Staat, dessen Vertreter ungeachtet des Volkswillens
agieren können, so, wie es ihnen gerade passt. Man will alleine herrschen, ohne
Rechenschaft gegenüber den Beherrschten ablegen zu müssen. Bestehendes soll vom
Volk nicht mehr hinterfragt werden dürfen. Notfalls sollen herrschende Politiker
auch gegen die Interessen der eigenen Stimmbürger - welche erstere via Steuern, Abgaben und
Gebühren finanzieren - handeln können.
Damit hängen die Gegner der Selbstbestimmungsinitiative einem erstaunlich
bürgerfernen, freiheits- und demokratiefeindlichen Weltbild an. Die Interessen
der Allgemeinheit sollen den Interessen der Politiker geopfert werden, indem man
dem Volk zu verstehen gibt: ›Es ist
egal, was du in Volksabstimmungen beschliesst. Das von der Politik beschlossene
Völkerrecht geht deinem Entscheid ohnehin vor. Basta!‹
Es bleibt
zu hoffen, dass sich die Initianten der ›Selbstbestimmungsinitiative‹ durchzusetzen vermögen, damit der
sich immer weiter öffnende Graben zwischen der Classe politique und dem Volk
wieder etwas zugeschüttet werden kann. Möge die ›Operation Libero‹
scheitern; desgleichen auch andere Gegner einer selbstbestimmten freien Schweiz,
gleich unter welchem Label sie auftreten.
[1]
Deshalb unterschreibe
ich die Selbstbestimmungsinitiative!
- Von Lukas Reimann Die
Selbstbestimmungsinitiative ist wichtiger als jedes Einzelthema, das sie
anspricht, denn sie hat Auswirkungen auf alle Politikbereiche der Schweiz.
Immer öfters haben heute nicht mehr das Schweizer Volk und von ihm ausgehend
die Schweizer Richter und die Schweizer Behörden das letzte Wort, sondern
ausländische Richter und Bürokraten. In den vergangenen Jahren uferten die
Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) aus. Sie
griffen immer mehr in die Souveränität der Schweiz ein – obwohl bei der
Unterzeichnung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vor 40 Jahren
keine Rede von derart weitgehenden Beurteilungen und Verurteilungen aller
möglichen und unmöglichen Rechtsbereiche war. Ob Regelung der Abfalltrennung,
Bewahrung von Schwerkriminellen vor einer Ausweisung oder Aushebelung der
Schweizer Asylpolitik: Zu allem und jedem wollen die fremden Richter das letzte
Wort haben.
Zurück zum bewährten
Weg Die
Initiative bringt eine Kehrtwende zurück zum bewährten und erfolgreichen Weg
der Freiheit und der Unabhängigkeit! Das Schweizer Volk und die Schweizer
Verfassung sollen wie bisher das oberste Organ für staatliches Handeln sein.
Nicht länger lassen wir uns durch abgehobene Richter und dubiose Bürokraten aus
dem Ausland fremdbestimmen! Die Schweiz ist aus dem unba?ndigen Drang unserer
Vorfahren nach Selbstbestimmung und Freiheit entstanden. Diese Werte bilden die
Grundlage fu?r die Erfolgsgeschichte unseres
Landes. Dafür steht jede einzelne Unterschrift für die Initiative ein! Dafür
lohnt es sich zu kämpfen!
Richter und Gelehrte
irren Linken
Politikern sind die Volksrechte schon lange ein Dorn im Auge. Sie möchten wie
ihre Vorbilder, die Brüsseler Bürokraten, ohne lästige Volksentscheide regieren
und bestimmen. Ach, wie bequem wäre es doch, wenn nicht noch der Bürger das
letzte Wort hätte..… Schweigen und zahlen soll er. Deshalb wurden gleich
mehrere Vorlagen ins Parlament geschickt, welche die direkte Demokratie
einschränken sollen. Die Politiker, die damit der direkten Demokratie und den
Volksrechten den Sarg nageln, behaupten, das Volk könne und dürfe nicht über so
wichtige Fragen entscheiden. Dafür seien doch Experten, Gelehrte, Richter und
sie selbst – die Elite – da. Doch sie irren!
Das Volk stimmt fürs
Gemeinwohl Fehlentscheide
werden viel seltener durch das Volk als durch einzelne Personen getroffen. Das
Volk stimmt meist für das Gemeinwohl. Es stellt den Menschen in den
Mittelpunkt. Wenn nur noch Politiker entscheiden, dann spielen Machtinteressen
und die Beeinflussung durch Filz sowie persönliche Vorteile oder Privilegien
eine wichtigere Rolle. Fünf Millionen Bürgerinnen und Bürger sind schwieriger
zu manipulieren, und entscheiden ausgewogener als 47 Richter in Strassburg. Unsere
Initiative kann die Pläne der Demokratie-Abbauer rechtzeitig stoppen. Sammeln wir
jetzt tatkräftig Unterschriften:
Nur so
bleibt das Schweizer Volk die höchste Instanz im Land!
Nur so
können wir die direkte Demokratie erhalten!
Am 18. Oktober 2015
sind National- und Ständeratswahlen Liebe
Mitstreiter, es ist Zeit, aus dem Winterschlaf zu erwachen, schreibt Toni
Brunner u.a. Zuviel
steht auf dem Spiel. Schaffen wir diesen Herbst die Wende im Parlament nicht,
so wird die Schweiz nachhaltig kaputt gemacht. Eine schicksalhafte Legislatur
steht uns bevor. So erwarten uns Beratungen und Abstimmungen über einen
schleichenden EU-Beitritt, eine Unternehmenssteuerreform, die Reform der
Altersvorsorge, eine Asylgesetz-Revision, die sogenannte Energiewende und viele
offene Fragen rund um den Finanzplatz Schweiz und das Bankkundengeheimnis. Kaum
einer bekennt sich heute noch zum EU-Beitritt, aber Bundesbern verhandelt mit
Brüssel über Automatismen zur Übernahme von europäischem Recht. Die Asylpolitik
von Bundesrätin Sommaruga läuft aus dem Ruder, ist konzept- und
verantwortungslos. Sie wird die künftigen Generationen vor schier unlösbare Aufgaben
stellen. Derweil ist Bundesrätin Widmer-Schlumpf drauf und dran, das
Schweizer Bankkundengeheimnis zu opfern.
Eine
Rückbesinnung auf die Staatssäulen der Schweiz tut not. Es ist die Zeit für das
Bewährte. Es ist die Zeit der SVP.
Quellen:
http://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/news/denkfehler_der_voelkerrechtsadvokaten-2204
Der aktuelle Freitags-Kommentar der «Schweizerzeit»
vom 17. April 2015 von Olivier Kessler
http://www.svp.ch/aktuell/parteizeitung/2015/svp-klatext-april-2015/deshalb-unterschreibe-ich-die-selbstbestimmungsinitiative/ 14. 4. 15
Lukas Reimann
http://www.svp.ch/aktuell/parteizeitung/2015/svp-klatext-april-2015/aufwachen/ 14. 4. 15 Toni
Brunner
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