Komitee gegen eine erleichterte Einbürgerung 16.01.2017 00:52
Unkontrolliert einbürgern? Nein zur erleichterten Einbürgerung.
Am 12.
Februar 2017 stimmen wir einmal mehr über die von linker Seite geforderte
erleichterte Einbürgerung ab. Die Auswirkungen der masslosen Einwanderung und
der darauf folgenden Masseneinbürgerung auf die schweizerische Identität und
Kultur sind endlich ernstzunehmen. Die Überfremdung und die massive Zunahme
gerade der muslimischen Bevölkerung verändern das Wesen der Schweiz und haben
Auswirkungen auf die Gesellschaft und ihre Werte. Deshalb hat das Komitee gegen
erleichterte Einbürgerung beschlossen, eine Plakatkampagne gegen
unkontrollierte Einbürgerungen zu lancieren.
Bei der
anhaltenden masslosen Einwanderung von netto 75.000 Personen und 40.000
Einbürgerungen jährlich ist die Integrationsfähigkeit vielerorts nicht mehr
gegeben. Im Jahr 2014 zählte das Bundesamt für Statistik offiziell 338.000
Muslime in der Schweiz, die älter als 15 Jahre sind. Zählt man die unter 15
Jahre alten dazu, kann man von 450.000 bis 500.000 Muslimen in der Schweiz
ausgehen. Bereits rund 35 % von ihnen sind im Besitz eines Schweizer Passes - Heirat,
Einbürgerungen und Konvertiten.
Diese
Entwicklung ist eine Belastung für die Identität unseres Landes und stellt auch
den Rechtsstaat vor grosse Herausforderungen. Teilweise ist selbst bei
muslimischen Jugendlichen, die hier geboren wurden, eine Radikalisierung
festzustellen, welche unser Land vor bisher unbekannte Probleme stellt. Gerade
deshalb gilt es, mehr zu kontrollieren, genauer hinzuschauen und keine
Erleichterung der Einbürgerung zu gewähren.
Das
Komitee gegen erleichterte Einbürgerung will aufrütteln. Die Burkaträgerin auf
dem Plakat steht als Symbolbild für
- muslimische Einwanderer, welche die Scharia
über Schweizer Recht stellen - Schüler, die der Lehrerin die Hand nicht
geben wollen - Eltern, die ihre Tochter nicht in den
Schwimmunterricht schicken wollen - Männer, die auf dem Sozialamt nur mit einem
Mann sprechen wollen - Männer, die im Spital die Anweisungen der
Pflegedienstleiterin nicht befolgen - Jugendliche, die Frauen sexuell belästigen,
da diese nicht wie in ihrer Kultur üblich zu Hause geblieben sind - Unfreiheit und Anonymisierung statt eigene
Persönlichkeit, etc.
Wer sich Sorgen
um die Identität und Werte der Schweiz macht, sagt Nein zur erleichterten
Einbürgerung. Gerade wenn es sich um Personen von uns derart fremden Kulturen
handelt, gilt es auf Gemeindeebene genau und vor Ort hinzuschauen und zu kontrollieren, bevor die
Schweizer Staatsbürgerschaft mit allen Privilegien - dazu gehört das aktive und passive Stimm-
und Wahlrecht - erteilt wird; nach der
Einbürgerung ist auch keine Ausweisung aus unserem Land mehr möglich.
Co-Präsidenten
des Komitees gegen eine erleichterte Einbürgerung:
Nationalrat
Andreas Glarner 079 416 41 41 Nationalrat
Jean-Luc Addor 078 824 36 64 Nationalrat
Marco Chiesa 079 313 33 23
Auch Barbara
Steinemann, Nationalrätin und Mitglied der staatspolitischen Kommission, aus Watt
(ZH), erklärt: Nein zu einem weiteren Versuch, die dritte Ausländergeneration
erleichtert einzubürgern: Im Februar stimmt
der Souverän unter anderem über eine neue Verfassungsbestimmung ab. Diese sieht
vor, dass Personen der dritten Ausländergeneration erleichtert eingebürgert
werden können. Bereits in den Jahren 1983, 1994 und 2004 lehnte das Schweizer
Stimmvolk die Einführung der erleichterten bzw. automatischen Einbürgerung für
in der Schweiz aufgewachsene Ausländerinnen und Ausländer ab. Auch in der
Revision des Bürgerrechtsgesetzes, welche vom Parlament im Jahr 2014
verabschiedet wurde und die per 1. Januar 2018 in Kraft treten wird, wurde eine
erleichterte Einbürgerung der dritten Ausländergeneration bewusst nicht
aufgenommen.
Trotzdem
stimmte das Parlament in der Herbstsession 2016 einer Vorlage zu, welche diese
Forderung in die Schweizerische Bundesverfassung aufnehmen und das
Bürgerrechtsgesetz entsprechend revidieren will. Diese Verfassungsänderung ist
abzulehnen. Die bestehenden Rechtsgrundlagen sind ausreichend. Personen der
dritten Generation steht der Weg über die ordentliche Einbürgerung offen.
Eine weitere
Zentralisierung Derzeit
regelt der Bund den Erwerb sowie den Verlust des Bürgerrechts durch Abstammung,
Heirat und Adoption. Zudem kann er Mindestvorschriften über die Einbürgerung
von Ausländern durch die Kantone erlassen sowie eine Einbürgerungsbewilligung
erteilen. Bei staatenlosen Kindern kann der Bund die Einbürgerung erleichtern.
Diese Erleichterung zugunsten staatenloser Kinder soll nun in der Schweizerischen
Bundesverfassung auf Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation
ausgedehnt werden. Der neuen Grundlage zufolge gehört jemand zur dritten
Ausländergeneration, wenn mindestens ein Grosselternteil in der Schweiz geboren
worden ist oder ein Aufenthaltsrecht besessen hat. Letzteres muss der
Einbürgerungskandidat nicht etwa beweisen, sondern lediglich glaubhaft machen.
Die Mehrheit der Ratsmitglieder gelangte zu der Überzeugung, dass ein Nachweis
schwierig sein dürfte, da das zentrale Ausländerregister erst seit 1972
elektronisch geführt wird. Mindestens ein Elternteil muss in der Schweiz
geboren worden sein, sich mindestens zehn Jahre lang in der Schweiz aufgehalten
und im Minimum fünf Jahre lang die obligatorische Schule besucht haben. Im weiteren
muss der Ausländer der dritten Generation ebenfalls in der Schweiz geboren
worden sein und darüber hinaus mindestens während fünf Jahren die
obligatorische Schule in der Schweiz besucht haben. Ein Gesuch um erleichterte
Einbürgerung darf nur bis zum Alter von 25 Jahren eingereicht werden. Damit
soll verhindert werden, dass sich jemand durch eine spätere Einbürgerung der
Militärdienstpflicht zu entziehen vermag. In einer Übergangsfrist von fünf Jahren
sollen aber alle unter 35-Jährigen noch ein Gesuch stellen dürfen.
Erleichterter Zugang
zum Pass: Zu wessen Vorteil? Rund die
Hälfte der hier lebenden 2 Millionen Ausländerinnen und Ausländer erfüllen die
Voraussetzungen für eine Einbürgerung. Diese haben aber offenbar nicht das
Bedürfnis, den roten Pass zu erwerben. Wie bereits vor 10 Jahren in einer
Studie der Avenir Suisse konstatiert wurde, hätten die in der Schweiz lebenden
Bürger aus den mitteleuropäischen Staaten bereits heute geringe
Einbürgerungsraten und hochqualifizierte Bürger aus Industriestaaten ausserhalb
Mitteleuropas liessen sich ebenfalls nur selten einbürgern.
Mit den
jüngsten Migrationsströmen, mit denen sich Europa seit rund einem Jahr
konfrontiert sieht, kommen nun Menschen hierher, die zur Mehrheit ungenügend
dokumentiert und damit ungenügend identifizierbar sind. Davon hat sich hier ein
bisher unbekannter, aber hoher Prozentsatz durch illegale Einwanderung ein
Aufenthaltsrecht verschafft. Deren Nachkommen würden dann dereinst ebenfalls von
den erleichterten Kriterien profitieren können. Die Schweiz steht aber heute
vor weit wichtigeren migrationspolitischen Problemen, als einmal mehr
Erleichterungen für Einbürgerungen zu gewähren.
Tatsächliche
Integration als wichtigstes Element Ausländer
werden heute sehr differenziert wahrgenommen: Eigenleistung, Bildung,
Engagement mit Mitmenschen, Arbeiten und Steuern zahlen, darauf legen
erfahrungsgemäss viele Bürger bei Mitmenschen mit ausländischem Pass wert.
Entscheidend bei der Einbürgerung muss jedoch die tatsächliche Integration
sein. Mit der vorgeschlagenen Verfassungsänderung dürfte diesen Werten jedoch
in Zukunft weniger Bedeutung beigemessen werden, nicht zuletzt sind ja
derartige Einbürgerungen im privilegierten Verfahren der demokratischen
Mitsprache weitgehend entzogen.
Den heutigen
einbürgerungswilligen und gut integrierten Ausländern der dritten Generation
dürfte der Weg zum Schweizer Pass keinerlei Probleme bereiten. Den Kantonen
steht es heute bereits frei, im kantonalen Recht Einbürgerungserleichterungen
für Ausländer der dritten Generation vorzusehen. Und mit der Doppelzählung der Aufenthaltsdauer
zwischen dem 10. und 20. Altersjahr - bzw.
dem 8. und 18. Lebensjahr gemäss revidiertem Bürgerrechtsgesetz - kommt das Gesetz den jungen
Bürgerrechtsanwärtern bereits sehr entgegen.
Probleme erleichtert
›einschweizern‹? Zunehmend
lassen sich sowohl bei der zweiten wie auch bei der dritten Ausländergeneration
in der Schweiz Segregationstendenzen feststellen. Will man den Weg der
konfliktträchtigen multikulturellen Gesellschaft vermeiden, so ist verstärkt
auf den tatsächlichen Integrationswillen der Betroffenen und deren Verhalten
abzustellen. Mit einer Erleichterung beim Einbürgerungsverfahren hingegen kann
der Staat die Massen von Einwanderern unter einer anderen Kategorie verwalten,
um anschliessend alle Probleme schönzureden. Und im politischen Kampf können
die Stimmen der Neubürger für die rotgrüne Machtmehrung entscheidend sein.
Einwanderung und Ausländeranteil der Schweiz sind im internationalen Vergleich
in unserem kleinen Land im stetigen Steigen begriffen und eine Umkehr ist nicht
abzusehen. Es ist befremdlich, dass eine Mehrheit von FDP bis SP einer Gruppe
von Ausländern mit dem roten Pass hinterher rennt.
Stimmen
Sie daher aus Überzeugung ›Nein‹ zur neuen Verfassungsbestimmung und
damit ›Nein‹ zu einer pauschal erleichterten Aufnahme ins Bürgerrecht.
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