Juristische Spitzfindigkeiten mit politischer Schlagseite 19.11.2017 22:53
Hiesige Staats- und Völkerrechtsprofessoren verbreiten öffentlich
die Behauptung, getreu dem
völkerrechtlichen Grundsatz »pacta
sunt servanda« sei die Ausweisung krimineller Ausländer mit Bürgerrecht in
einem EU-Land als dem Personenfreizügigkeitsvertrag mit der EU widersprechend
verboten. Als müsste die Schweiz zum »Reservat« für kriminelle Ausländer
werden.
Vertragsbruch ist tabu »Pacta sunt servanda« beinhaltet die in
lateinische Sprache gegossene Verpflichtung, der zufolge Staaten, die
miteinander Verträge resp. Pakte vereinbaren, zur Einhaltung derselben
völkerrechtlich verpflichtet sind. Die Schweiz als Kleinstaat hat diese
Verpflichtung immer ernst genommen. Vertragsbruch war für den Bundesrat - Wächter über die Einhaltung internationaler
Verträge - seit jeher tabu. Das gilt
selbstverständlich auch für den Vertrag über die Personenfreizügigkeit mit der
EU.
Nur ist ein Vertrag zwischen Staaten
nie in Blei gegossen. Verträge können im Einverständnis beider (oder aller) Vertragsparteien
revidiert und veränderten Bedingungen angepasst werden. Deshalb enthalten
Verträge in aller Regel Revisionsklauseln, die den Weg zu Anpassungen oder
Veränderungen öffnen.
Eine Revisionsklausel enthält auch der
Vertrag über die Personenfreizügigkeit. Als dieser Vertrag über die
Personenfreizügigkeit mit der EU 1999 dem Schweizervolk im Rahmen des Pakets I
der bilateralen Verträge zur Abstimmung vorgelegt wurde, äusserte sich der Bundesrat
klar über die aus diesem Vertrag zu erwartenden Folgen: Es sei mit einer
zusätzlichen Einwanderung von rund achttausend, allerhöchstens zehntausend
Personen pro Jahr zu rechnen.
Klarer Verfassungsauftrag
Als alle im Vertrag vereinbarten Abmachungen ab 2007 vollumfänglich in Kraft
waren, wurde die Schweiz mit einer völlig anderen Entwicklung, nämlich mit einer
nicht abreissenden Masseneinwanderung konfrontiert: Der jährliche
Einwanderungsüberschuss stieg sprunghaft auf sechzigtausend, siebzigtausend,
achtzigtausend, ja bis zu neunzigtausend Personen jährlich an.
Zehnmal mehr als vorausgesagt Es muss einer schon Rechtsverdreher
sein, wenn er bestreiten will, dass die Verzehnfachung der einem Kleinstaat
vorausgesagten Einwanderung die Voraussetzungen zur Personenfreizügigkeit
einschneidend verändert habe. Der Souverän der Schweiz, Volk und Stände, hat
seine Antwort dazu jedenfalls deutlich zum Ausdruck gebracht: Mit der klaren
Absage an die Masseneinwanderung in der Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 wurde
die Anpassung der Personenfreizügigkeit zum Verfassungsauftrag erhoben, der in Neuverhandlungen
mit der EU zu erreichen sei. Es wurde keineswegs die einseitige Liquidierung
des bestehenden Vertrags beschlossen. Aber es wurde dem Bundesrat als dem dafür
zuständigen Organ der verbindliche Auftrag zur Anpassung des Vertrags an die
tatsächlich eingetretenen Verhältnisse erteilt.
Die EU antwortet mit ErpressungNachdem der Vertrag über die
Personenfreizügigkeit bei seiner Aushandlung ausdrücklich mit einer Revisionsklausel versehen
worden ist, muss also einer schon Rechtsverdreher sein, wenn er heute
behauptet, der vom Souverän rechtens erteilte Auftrag zur Anpassung oder
Neuaushandlung des Personenfreizügigkeitsvertrags komme einem Vertragsbruch
gleich. Wer als Staats- oder Völkerrechtler solches behauptet, belügt die Öffentlichkeit.
Ein Verfassungsbruch fand indessen
statt, als der Bundesrat den ihm von Volk und Ständen rechtens erteilten
Verfassungsauftrag bezüglich Neuaushandlung der Personenfreizügigkeit mit der
EU missachtete. Und offenen Vertragsbruch beging die EU, als sie in Form primitiver,
demokratiefeindlicher und vertragswidriger Demarche gegen den Schweizer
Volksentscheid Teile des Forschungsabkommens zwischen der Schweiz und der EU willkürlich
suspendierte: Ein schnöder Erpressungsversuch, mit dem Ziel, die Schweizerinnen
und Schweizer zur Brüssel-Konformität weichzuklopfen. Die EU verletzte damit
das Völkerrechtsprinzip »pacta sunt servanda« eklatant, ist die Schweiz doch
allen - insbesondere auch finanziellen
- Verpflichtungen, die sie mit dem
Forschungsvertrag eingegangen ist, zu jedem Zeitpunkt buchstabengetreu
nachgekommen. Dass sich der Bundesrat angesichts des willkürlich begangenen
Vertragsbruchs feige wegduckte, statt rechtliche (bei der WTO zweifellos
erfolgversprechende) Schritte gegen die offensichtliche Verletzung des
Diskriminierungsverbots durch Brüssel einzuleiten, dürfte den Appetit Brüssels
auf weitere Erpressungen höchstens angeregt haben. Wer ihm eindeutig
zustehendes Recht nicht einfordert, belohnt willkürliche Rechtsverletzer.
Politmachenschaften zwecks
Rechtsverdrehung Der Lächerlichkeit aber geben sich
Juristen [inklusive Bundesrichter] preis, die den in der Schweiz rechtens
zustande gekommenen Abstimmungsentscheid und das daraus resultierende, in jeder
Beziehung vertragskonforme Begehren um Neuaushandlung der Personenfreizügigkeit
als »Vertragsbruch«, der im Widerspruch zum Prinzip »pacta sunt servanda« stehe,
zu diffamieren versuchen.
Wer solches behauptet, profiliert sich
allenfalls als drittklassiger Polemiker, der sich aufs Feld der Politik verirrt
hat. Als Sachverständigen der Rechtsauslegung kann man ihn jedenfalls nicht
länger ernst nehmen.
Eine Milliarde für Juncker In seinem Jahresprogramm sieht der Bundesrat
als Zielsetzung vor, den Rahmenvertrag mit der Europäischen Union noch dieses
Jahr zu unterzeichnen. Aller Voraussicht nach wird er dieses Ziel nicht mehr
erreichen können.
Der Rahmenvertrag, zu dem bereits im
Mai 2013 ein Vorvertrag beidseitig unterzeichnet worden ist, verlangt der
Schweiz drei Konzessionen ab. Erstens müsste sie fortan alle von der EU als
«binnenmarktrelevant» erklärten Beschlüsse, Verordnungen und Gesetze, die in
bilateralen Verträgen geregelte Sachbereiche betreffen, automatisch übernehmen.
Sollten dazu Meinungsverschiedenheiten zwischen Bern und Brüssel entstehen,
müsste sich Bern dem nicht mehr anfechtbaren Urteil des EU-Gerichtshofs
unterziehen. Könnte oder wollte die Schweiz ein solches Urteil nicht
übernehmen, dann hätte die EU gemäss diesem Rahmenvertrag das Recht,
angemessene Sanktionen, also Strafmassnahmen gegen die Schweiz zu erlassen.
Der Bundesrat zögert Diese Vertragsziele, zu denen der
Bundesrat bereits Zustimmung bekundet hat, wecken in der Schweiz keinerlei Begeisterung.
Weil der Abschluss dieses Rahmenabkommens der Schweiz einen markanten Verlust an Souveränität eintragen
wird, wagt es der Bundesrat seit Monaten nicht, diesen Vertrag den
Eidgenössischen Räten endlich zu unterbreiten, wonach auch noch eine Volksabstimmung
zu überstehen wäre. Als Folge dieses Hinauszögerns wird die Unterzeichnung des
Vertrags im bald zu Ende gehenden Jahr 2017 immer unwahrscheinlicher, obwohl
der Kommissionspräsident der EU, Jean-Claude Juncker, seine Bereitschaft
bekundet hat, zur Unterzeichnung dieses Vertrags eigens nach Bern zu reisen.
Die Aussicht auf eine solchen Glanz und
Aufmerksamkeit sichernde offizielle Zeremonie zur Vertragsunterzeichnung
veranlasste unsere Bundespräsidentin, Bundesrätin Doris Leuthard dazu, dieses
Ereignis zum Voraus zum krönenden Abschluss ihres Präsidialjahres zu küren.
Doch der Vertrag ist kaum unterschriftsreif. Und EU-Kommissionspräsident
Juncker hat unzweideutig wissen lassen, er käme gewiss erst nach Bern, wenn er
nach dem Besuch nicht mit leeren Händen nach Brüssel zurückkehren müsse.
Plan B Eine Stellungnahme, die zu Bern
fieberhafte Aktivität ausgelöst hat: Was ist zu tun, damit Juncker trotzdem
kommt, und Doris Leuthard trotz des nicht unterzeichnungsbereiten Vertrags doch
noch zum krönenden Abschluss ihres Präsidialjahres kommt? Aus dieser Notlage
heraus wurde die Idee der erneuten Zahlung einer Kohäsionsmilliarde
geboren.
Als ›Kohäsionszahlung‹ bezeichnete Brüssel in den Neunzigerjahren faktische
Entwicklungshilfeleistungen an die erst nach dem Zerfall der Sowjetunion der EU
beigetretenen Ostländer. Deren wirtschaftlicher Rückstand sollte mit diesen
Zahlungen, an denen sich auch die Schweiz markant beteiligte, rasch behoben
werden. Bern bezahlte zunächst eine erste Kohäsionsmilliarde an diese
EU-Ostländer; zusätzlich auch noch einige hundert Millionen an Bulgarien und
Rumänien nach deren Beitritt. Eine weitere Rate ging nach Kroatien, als dieses
Balkanland der Europäischen Union beitrat. Und jetzt, um Juncker doch noch nach
Bern zu locken, ist erneut von einer Milliarde die Rede.
Reine Lockvogel-Geste Mit dem Begriff ›Kohäsionszahlung‹ markierte die EU nach dem
Zusammenbruch des Ostblocks ihre Absicht, den Zusammenhalt zwischen den
reicheren alten und den armen neuen EU-Mitgliedern solide zu gewährleisten.
Heute erleben die meisten dieser Ostländer freilich bereits eine mehr als bloss
bemerkenswerte positive Wirtschaftsentwicklung. Ein Bedarf für weitere
Kohäsionszahlungen ist also gar nicht gegeben. Diese Überlegung wird von Bundesbern
allerdings verdrängt. Es geht dem Bundesrat allein darum, Juncker etwas
Substantielles anbieten zu können, auf dass der seit langem ersehnte Besuch des
EU-Kommissionspräsidenten zum Abschluss von Leuthards Präsidialjahr doch noch
stattfinden kann.
Bezahlt wird diese Lockvogel-Milliarde
nicht von der Bundespräsidentin oder von den Bundesräten. Vielmehr werden die
Steuerzahler massiv zur Kasse gebeten. Die Lockvogel-Zahlung an Juncker
erleichtert jede Bewohnerin und jeden Bewohner der Schweiz [Säuglinge, Greise, Asylanten,
Sozialhilfe-Empfänger mitgerechnet] um
nicht weniger als 125 Franken, eine vierköpfige Familie also um 500 Franken.
Alte Zeiten kehren zurück: Auch für den
Glanz ihrer Monarchen mussten die Untertanen seinerzeit massiv bluten …… [1]
Zum Thema Staatsfinanzen Die SVP-Fraktion hat sich an ihrer
Sitzung vom 18. 11. schwergewichtig mit dem Bundesbudget für das Jahr 2018
auseinandergesetzt. Sie zeigt sich erfreut, dass dieses gemäss Bundesrat mit
einem Überschuss von 103 Millionen abschliessen soll, welcher nicht zuletzt
aufgrund weitergehender Anträge der SVP-Vertreter in der Finanzkommission des
Nationalrats auf 464 Millionen Franken vergrössert werden konnte. Dennoch
steigen die Staatsausgaben auch dieses Jahr im Vergleich zum prognostizierten
Wirtschaftswachstum viel zu stark an, ein Aufblähen des Staatsapparats, das die
SVP-Fraktion mit weiteren Kürzungsanträgen von 554 Millionen Franken in der
Budgetberatung der Wintersession bekämpft.
Der Bundesrat budgetiert im Voranschlag
2018 Einnahmen von 71,3 Milliarden und Ausgaben von 71,2 Milliarden Franken.
Gegenüber dem Voranschlag 2017 steigen die Ausgaben damit um 2,2 Milliarden
Franken (+3,2 %). So wird das Staatswachstum auch im nächsten Jahr gegenüber
dem prognostizierten Wirtschaftswachstum von + 1.8 % überproportional anwachsen.
Das ständige Ausgabenwachstum beim Bund,
welches das Wirtschaftswachstum prozentual oft übertrifft, gefährdet mittel-
bis längerfristig den Schuldenabbau und kostet uns Wirtschaftswachstum und
Wohlstand. Die SVP-Fraktionsmitglieder haben deshalb in der vorberatenden
Finanzkommission Kürzungsanträge in der Höhe von rund 1 Milliarde Franken
eingereicht. Damit hätte das Ausgabenwachstum etwas verlangsamt werden können.
Leider fanden viele der SVP-Anträge auf eine Minderung der Mehrausgaben bei den
anderen Parteien auch dieses Jahr keine Unterstützung.
Die SVP ist auch konsequent gegen die
Einzahlung von 150 Millionen Franken in die Pensionskasse ›Publica‹ des Bundes. Es ist nicht die Aufgabe des Staates, sinkende
Renditeerwartungen dieser Pensionskasse mit Steuergeldern zu decken. Auch die
angestrebte Lohnanpassung beim Bundespersonal in der Höhe von 33 Mio. Franken
lehnt die Fraktion ab. Seit dem Jahr 2000 bis heute betrug die kumulierte Teuerung
in der Schweiz etwas über 6 %. Die Löhne des Bundespersonals sind aber in der
gleichen Zeit um über 16 % angestiegen. Die durchschnittlichen Lohnkosten vom
Reinigungspersonal bis zu den Bundesräten betragen pro Bundesarbeitnehmer
168'200 Franken. Ebenfalls sind beim Bund in den letzten 10 Jahren über 5.000
neue Stellen geschaffen worden. Diese Aufblähung des Staates wird von der
SVP-Fraktion bekämpft.
Im Voranschlag 2018 wurde die Chance
aber einmal mehr verpasst, mehrere hundert Millionen Franken beim
Bundeshaushalt einzusparen und damit die Staatsschulden weiter abzubauen. Nach
eingehender Beratung der noch offenen Punkten beim Budget 2018 beschloss die
Fraktion heute einstimmig, alle zusätzlichen Anträge der SVP-Vertreter zu
unterstützen und damit das Bundesbudget zu Gunsten der steuerzahlenden Bürger
endlich wirksam zu entlasten. [2]
[1]
http://eu-no.ch/news/pacta-sunt-servanda_178 Überparteiliches Komitee Nein zum schleichenden EU-Beitritt
Postfach 54 416 Flaach info@eu-no.ch
[2] Medienmitteilung der SVP Schweiz vom 18.
November 2017
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