Brüssel und die Schweiz

Die offensichtliche Unentschlossenheit des Bundesrats gegenüber dem der Schweiz

von der EU aufgedrängten Rahmenvertrag hat auch ihre guten Seiten. Die Geheimnistuerei um Vertragsdetails erodiert. Tropfenweise dringen die Fakten zu dem ausgehandelten Vertrag an die Öffentlichkeit. Bisher Vermutetes, aus Verhandlungsberichten Abgeleitetes, aus Arbeitspapieren Erfahrenes entpuppt sich zunehmend als von der EU diktiertes Ansinnen. Der weltweit als Effizienz-Leader gepriesene Übersetzungsdienst der EU bequemte sich vor nunmehr zehn Tagen dazu, endlich auch die offizielle deutschsprachige Version des Rahmenvertrags vorzulegen.  

Fakten lösen Ernüchterung aus
Ernüchterung macht sich breit. Teile, vor allem auch Anhänge des Rahmenvertrags, von denen Bundesbern bislang kaum die Existenz zuzugeben beliebte, rücken in den Vordergrund. Jetzt aber spricht man von den sogenannten Beihilfe-Regelungen der EU, also von Brüsseler Vorgaben über gestattete und verbotene staatliche Einflussnahme auf wirtschaftliche Gegebenheiten. Man weiss jetzt definitiv, dass mit dem Rahmenvertrag den hiesigen Kantonalbanken die letzte Stunde schlägt: Die EU duldet nicht, dass bestimmten Banken, die vor allem den Gemeinden und dem kleinen und mittleren Gewerbe unverzichtbare Dienstleistungen erbringen, von Staatsgarantien getragen werden. Solches muss gemäss EU-Rahmenvertrag verschwinden. Zu verschwinden haben auch kantonale Gebäudeversicherungen. Und Kraftwerke dürfen nicht länger von der öffentlichen Hand, von Bund, Kantonen oder Gemeinden, betrieben werden. Die Beihilfe-Regelungen der EU, denen sich die Schweiz mit dem Rahmenvertrag zu unterziehen hätte, gestatten solches nicht.

Schluss mit Steuerwettbewerb 
Daneben dringen weitere Erkenntnisse ans Tageslicht: Die kantonalen Finanzdirektoren, zweifellos Fachleute in steuerpolitischen Angelegenheiten, haben sie entdeckt: Der Rahmenvertrag unterbindet – OECD-konform! – jeglichen Steuerwettbewerb.

In der Schweiz haben sich bekanntlich in der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts mehrere notorisch als arm geltende Bergkantone Steuergesetze zugelegt, mit denen sie gute Steuerzahler  – Firmen wie Private –  mit Erfolg zur Wohnsitz- bzw. Geschäftssitznahme im Kanton gewinnen konnten. Mittels kluger Gesetzgebung konnten sie sich aus eigener Kraft aus ihrem vorherigen Dasein in relativer Armut befreien. Anreize für Firmen und Private, die eine solche Entwicklung ermöglicht haben, werden von der EU indessen als verbotene Beihilfen nicht geduldet, als Gewährung unstatthafter Vorteile gebrandmarkt und verboten.

Hochsteuerregimes allüberall
Die für Private wie für Firmen attraktive Steuerpolitik dieser Kantone erwies sich bald als vom Steuerzahler als Segen empfundene Barriere für übertriebene Steuergelüste von Verwaltungen aller Kantone: Hochsteuerkantone wurden durch Abwanderung attraktiver Betriebe und attraktiver Steuerzahler bestraft. Diese Tatsache erwies sich als wirksamste Bremse für die Verschwendung von Steuergeld. Die Steuerzahler der ganzen Schweiz profitierten enorm von dem so ausgestalteten Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen.

Natürlich nahmen die Funktionäre in Brüssel Anstoss an den im Vergleich zu EU-Staaten tieferen Steuern in der Schweiz. Diesen Schweizer Standortvorteil wollen sie unbedingt aus der Welt schaffen, auf dass auch die Schweiz zur Hochsteuer-Hölle verkomme. Dass die Brüsseler Hochsteuerpolitik Europa im Vergleich zu Fernost und den USA wirtschaftlich immer weiter ins Hintertreffen verschlägt, kümmert Brüssels Funktionäre nicht. Mit der EU-weiten Durchsetzung der Hochsteuerpolitik sichern sie sich persönlich attraktive Saläre. Trotz der Überschuldung fast aller EU-Mitgliedstaaten nehmen die Bürokraten Brüssels weltweit eine Spitzenstellung ein als bestbezahlte Funktionäre.

Zurück in die Armut!
Wird das wettbewerbsuntaugliche EU-Steuerregime mittels Rahmenvertrag auch der Schweiz aufgezwungen, werden unsere Bergkantone wieder in die Armut verstossen. Und die Schweiz würde aufs europäische Mittelmass herabgemindert: Schluss mit wirtschaftlicher Spitzenstellung! Unbegreiflich ist, dass Economiesuisse-Sprecher, die sich immerhin als Wirtschaftsfachleute verstehen, diese gravierenden Nachteile nicht zu erkennen vermögen. Wirtschaftskompetenz muss offensichtlich hintanstehen, wenn Funktionäre persönliche Vorteile für sich selber wittern. So verdrängt Funktionärsegoismus den Einsatz für erfolgversprechende wirtschaftliche Rahmenbedingungen.

Freihandelsabkommen in Brüssels Visier
Eine zweite Entdeckung beunruhigt die Finanzdirektoren der Schweizer Kantone: Im Rahmenvertrag bekundet der Bundesrat seine Zustimmung zur nicht näher detaillierten Forderung der EU auf Modernisierung des zwischen Brüssel und Bern seit 1972 existierenden Freihandelsabkommens. Dieses hat sowohl der Schweiz als auch Europa sehr viel gebracht. Seine Bedeutung kann kaum überschätzt werden. Es trug markant zum Handelsaufschwung in Europa bei. Es  beruht auf der Gleichberechtigung beider Vertragspartner. Die Schweiz und die EU begegnen sich in dieser Freihandelsvereinbarung auf gleicher Augenhöhe. Der EU ist damit jegliches Diktat der Schweiz gegenüber versagt. Indem beide Partner  - die Schweiz wie die EU -  dieses Abkommen per Unterschrift den WTO-Regeln unterstellt haben, ist es der EU verwehrt, die Schweiz als Untertan zu behandeln.

Was soll uns also die nicht näher umschriebene, von der EU als Begehren durchgesetzte Modernisierung dieses wichtigen Freihandelsabkommens  bringen? Bundesbern wiegelt eilfertigst ab: Diese Passage im Vertrag habe nichts zu bedeuten. Es werde bloss der Wunsch beider Vertragspartner erfüllt, das geltende Freihandelsregime im Rahmenvertrag irgendwie zu erwähnen. Konsequenzen habe der Modernisierungswunsch nicht.

Warum nur schreibt man ihn dann dennoch in den Vertrag, wenn die Erwähnung nichts bedeuten soll? Hat die Forderung auch für die EU nichts zu bedeuten?  Oder schmiedet Brüssel mit diesem bewusst unscharf formulierten Modernisierungsbegehren Pläne, die Ebenbürtigkeit der Schweiz in der Ausgestaltung der Freihandelsregeln zu beschränken, zu liquidieren? Eigentlich konnte die Schweiz in jüngerer Vergangenheit genügend Erfahrung sammeln, wie verhängnisvoll sich unscharf formulierte Vertragsklauseln, die Brüssel durchgesetzt hat, auswirken können. Glaubte Bern doch, mit der Zustimmung zur Aufnahme von Regeln zum Finanzverkehr in den Schengen-Vertrag das Bankgeheimnis für alle Zeiten zu sichern, während die EU via Schengen-Vertrag das Schweizer Bankgeheimnis innert weniger Monate aus den Angeln zu heben vermochte. Nicht nur die kantonalen Finanzdirektoren, Gebeutelte der Bankgeheimnis-Schredderung, befürchten, dass Brüssels Modernisierungsfloskel zum Freihandelsvertrag der arglosen Schweiz schwerwiegend negative Konsequenzen bescheren könnte.

Was motiviert die Schweizer Unterhändler?
Angesichts der offensichtlichen Geldgier Brüssels der Schweiz gegenüber staunt man ob der Zusammensetzung der schweizerischen Verhandlungsdelegation zum Rahmenvertrag. Waren unsere Diplomaten blauäugig und naiv, als ihnen Brüssel die EU-Beihilfe-Regulierungen aufdrängte? Sind sie unfähig zu erkennen, dass Modernisierung im Sinne Brüssels auch Zerstörung heissen könnte? Oder sind unsere Diplomaten heimliche Kollaborateure Brüssels? Träumen sie noch immer vom strategischen Ziel EU-Beitritt und lassen es geschehen, dass Brüssel Minen in den Vertrag legt, die elementarste Interessen der Schweiz nur allzu rasch zur Explosion bringen könnten?

Ob unsere Diplomaten der raffinierten Hinterhältigkeit der EU-Unterhändler allzu vertrauensselig begegnen oder sich heimlich mit den EU-Interessen und -Absichten identifizieren: Als Kämpfer für die Interessen der Schweiz scheinen sie offensichtlich überfordert.  [1]

EU-Rahmenvertrag: Pflichtzahlungen in Milliardenhöhe
Die EU erwartet, dass die Schweiz ihre Milliardenzahlungen automatisiert. Diese Tributzahlungen sind, zusätzlich zu den absurden politischen Druckmitteln, Teil des Preises für den Zugang zum EU-Markt. Das steht so im Rahmenvertrag InstA. Die EU-Oberen um Kommissionspräsident Juncker und Kommissar Hahn tun alles dafür, dass das Manna aus dem Schweizer Himmel für immer und ewig über die EU-Staaten fällt. Das Schweizer Volk wird den Hahn für die sogenannte Ostmilliarde nie mehr zudrehen können, wenn das Abkommen wie geplant zustande kommt. Dank dem InstA steht es endlich schwarz auf weiss: Die EU erwartet von der Schweiz weniger Demokratie, dafür mehr Geld. 

Schon heute geht es um sehr viele Franken, welche ins Euroland transferiert werden. Aus den ursprünglich 1000 Millionen sind bei der aktuellen Tranche schon mehr als 1.300 Millionen geworden. Und es zeichnet sich ab: Die Summen werden künftig höher. In der Präambel zum Rahmenabkommen wird hervorgehoben, betont und unterstrichen, dass die Schweiz künftig nicht mehr selbständig über die Zahlungen entscheiden kann. Das Schlimmste am Ganzen: Unsere Unterhändler haben dies akzeptiert! Schliesslich seien die Überweisungen notwendig. Sie würden zur Reduktion der wirtschaftlichen und sozialen Disparitäten zwischen den EU-Ländern beitragen. Wer den verschwurbelt geschriebenen Passus im Originaltext liest, stellt fest: Nur Bürokraten können sich so kompliziert ausdrücken. Logisch, dass die EU-Länder den helvetischen Geldsegen gerne annehmen. Aber was haben wir als Zahlonkel vom Abkommen? Den Zugang zum EU-Binnenmarkt für unsere Unternehmen. Ohne Geld kein Handel. Sagt die EU. Die Mafia geht mit ihren Partnern ähnlich um. 

Wer muss eigentlich blechen, wenn die Schweiz zahlt? Wie immer ist es in erster Linie der Mittelstand. Es sind die Gewerbler und die Angestellten, welche durch ihren Fleiss ein anständiges Einkommen erwirtschaften. Sie werden von unseren Steuervögten mit Vorliebe geschröpft.  [2]

Unter dem Titel Der Weg in die Knechtschaft bezeichnet Roger Köppel den Rahmenvertrag als erpresserischen Kolonialvertrag. Das vorliegende Rahmenabkommen, so Köppel, sieht eine sogenannte dynamische Anpassung von Schweizer Recht an EU-Recht vor. Diese Anpassung ist jedoch eine de-facto automatische und einseitige Anpassung zu Gunsten des EU-Rechts. Es stimmt: Der Rahmenvertrag sieht theoretische Referendumsmöglichkeiten und sogar ein Schiedsgericht vor, aber auch das Schiedsgericht müsste auf der Grundlage der EU-Gerichte entscheiden, und die Referenden würden, sollten sie nicht im Sinn der EU herauskommen, Sanktionen gegen die Schweiz zur Folge haben. Dieser Sanktionsmechanismus  [des mesures de compensation]  sieht im Artikel 10 Absatz 6 des Rahmenvertrags ausdrücklich die Möglichkeit einer Guillotine vor, welche in der Suspension der bilateralen Verträge resultieren kann [la suspension de tout ou partie d’un ou des accords concernés].Fremdbestimmung statt Selbstbestimmung, Unterwerfung statt Gleichberechtigung: Das institutionelle Abkommen InstA ist deshalb kein Königsweg. Oliver Zimmer, Schweizer Geschichtsprofessor in Oxford, bringt es in der NZZ so auf den Punkt: »Wer den EU-Rahmenvertrag als Kompromiss bezeichnet, betreibt entweder Augenwischerei oder hat seinen demokratiepolitischen Kompass verloren«.  [3]


Wer ist diese fordernde EU eigentlich?
Die Schweiz, schreibt Dieter Sprock, darf sich nicht länger erpressen lassen. Verfolgt man die Diskussion rund um das von der EU geforderte Rahmenabkommen in den Schweizer Medien, so fällt vor allem auf, dass kaum einmal die Frage gestellt wird, wer diese fordernde EU eigentlich ist, obwohl es dazu reichlich Grund gäbe:

Seit Jahren kann das Budget der EU nicht abgenommen werden, weil Milliarden in den schwarzen Löchern der Bürokratie verschwinden. Bürokratie und Regelwerk haben einen Umfang angenommen, den niemand mehr überblicken kann. Die ärmeren Länder werden immer ärmer, und auch in den reicheren wird das Gefälle zwischen Armen und Reichen immer grösser. So verfügt das wirtschaftlich stärkste Land in der EU, nämlich Deutschland, über den höchsten Anteil armer Menschen, deren Lohn oder Rente unter der Armutsgrenze liegt. Die Missstände in der EU, vor allem das Demokratiedefizit und die unsinnige Geldvernichtung, riechen zum Himmel. Sie lassen sich nicht mehr schönreden. Immer mehr Länder versuchen, sich aus der Bevormundung der EU zu befreien und wieder eine Politik für ihre Bevölkerung zu machen. Die Menschen beginnen zu verstehen, dass die Freiheit des Kapitals nicht ihre Freiheit ist, und dass die zunehmende Verarmung ihrer Länder eine Folge der Geldgier der Allerreichsten ist. In allen EU-Ländern wächst der Stimmenanteil EU-kritischer Parteien. Immer mehr Menschen wollen die Politik ihrer Länder nicht mehr von Brüssel bestimmt sehen. Böse Zungen sprechen bereits von Brüssel als dem neuen Moskau kommunistischer Vergangenheit.

Fordern und Drohen
Wenn es für den undemokratischen Charakter der EU noch eines Beweises bedurft hätte, so liefert ihn Brüssel spätestens jetzt mit den Forderungen gegenüber der Schweiz: Die EU fordert und droht zugleich mit Sanktionen: Sie fordert die automatische Übernahme von EU-Recht und droht, wenn die Schweiz darauf nicht eingeht, ihr die Börsenäquivalenz zu entziehen, wofür es aus technischer Sicht keine Gründe gibt. Sie droht, den Marktzugang zum Elektrizitätsbereich zu blockieren, obwohl die Schweiz als Stromdrehscheibe in Europa gute Dienste leistet. Sie droht, die bestehenden Bilateralen Verträge nicht weiterzuführen, obwohl es auch dazu sachlich keinen Grund gibt. Auf ein solches Setting kann ein souveräner Staat nicht eingehen. Verträge werden ohne Drohungen ausgehandelt und können, ohne dass Sanktionen zu erwarten sind, gekündigt und neu verhandelt werden – sonst sind es Diktate. Die Forderung der EU nach automatischer Übernahme von EU-Recht ist ohne Wenn und Aber zurückzuweisen. 

Experten-Meinungen
Seit nun der Bundesrat den ausgehandelten Entwurf des Rahmenabkommens zur Konsultation freigegeben und in die Vernehmlassung geschickt hat, vergeht kein Tag, an dem sich nicht immer wieder neue Experten zu Wort melden. Sie wollen, liest man, zur Aufklärung beitragen und rufen zu einer Versachlichung der Diskussion auf; ferner bieten sie Denkhilfen an, denn es handle sich um ein so komplexes Thema, dem der Normalbürger schon lange nicht mehr folgen könne. Andere ergehen sich in Warnungen vor dem Niedergang der Schweizer Wirtschaft: Scheitere der Rahmenvertrag, könne die EU (!) die Schweiz »auf den Status eines Drittlandes herabstufen, schreibt die Neue Zürcher Zeitung« am 19. Januar ohne jede Empörung. Man missverstehe die Demokratie, wenn man in ihr bloss die »Herrschaft der Mehrheit« sehe und diese fatalistisch hinnehme, fährt sie fort und ruft zum Durchregieren auf. Wieder andere bringen einen Beitritt zum EWR oder sogar direkt zur EU als Lösung ein. Was immer all die klugenExperten noch herausfinden mögen, ändert nichts am Wesen der EU selbst. Diese vertritt nun einmal nicht die Interessen der Menschen. Sie steht im Dienste der Hochfinanz, die sich mit dem Binnenmarkt einen Raum geschaffen hat, in dem sie Waren, Menschen und Kapital grenzenlos verschieben kann, um so den grösstmöglichen Profit zu erzielen – ohne Rücksicht auf Verluste.

Die Bürger haben das letzte Wort
Beim Rahmenvertrag geht es um den Zugriff auf die Schweiz. Er soll den Schweizer Markt für Dienstleistungen aller Art, darunter fallen Schulen, Universitäten, die medizinische Versorgung, auch der Service public, insbesondere die Wasser- und Stromversorgung, für den Finanzmarkt öffnen. Die CVP des Kantons Aargau hat kürzlich ihrer Besorgnis darüber Ausdruck gegeben, dass sich die grossen Schweizer Unternehmen zunehmend im Besitz ausländischer Investoren befinden. Anders als früher verhielten sich viele dieser Aktionäre nicht mehr wie verantwortungsvolle Eigentümer, sondern seien in ihrem Verhalten einzig an ihrem eigenen Profit interessiert  [NZZ vom 10. 1. 2019].  Sie ist mit dieser Sorge nicht allein.

Die Schweiz steht also vor der Wahl, dem Mammon auch noch ihre Souveränität und die weltweit einzigartige direkte Demokratie zu opfern oder diese mit einem Nein zum Rahmenvertrag zu verteidigen. Die Finanzindustrie kämpft zur Durchsetzung ihrer Ziele mit harten Bandagen. Doch zum Glück haben die Schweizer Bürger mit dem Referendum immer noch das letzte Wort.  [4]

 

 

[1]  https://schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/news/chlotz_her-3518
Kommentar vom 25. Januar 2019 von Ulrich Schlüer, Verlagsleiter der Schweizerzeit
[2]  SVP Editorial vom 23. Januar 2019 von Nationalrat Roland Büchel, Oberriet
[3] 
Der Weg in die Knechtschaft - Von Roger Köppel, Nationalrat von Küsnacht - 15. Januar 2019
[4]  https://www.zeit-fragen.ch/de/ausgaben/2019/nr-3-29-januar-2019/wer-ist-diese-fordernde-eu-eigentlich.html   Zeit-Fragen Nr. 3 vom 29. 1. 19 - Wer ist diese fordernde EU eigentlich? – Von Dieter Sprock