Der Ibiza-Skandal: Ein gezielter Vernichtungsfeldzug gegen die patriotische Bewegung in Europa - Von Wolfgang Eggert 26.05.2019 18:19
In jedem Schlechten findet sich stets auch etwas Gutes. Der Ibiza-Skandal
ist so ein Fall. Er ist, soweit das Schlechte, eine wohlvorbereitete Katastrophe für die patriotische Freiheitsbewegung. Er könnte aber auch heilsam wirken, denn wir haben es hier mit einer ausgemachten »Verschwörung« zu tun, ein Wort, das innerhalb dieses Politsegments fast niemand gern in den Mund nimmt. Selbst jene tun es nicht die, wie Martin Sellner, selbst Opfer einer komplotthaften Handlung geworden sind. Auch die Freiheitliche Partei Österreichs, die FPÖ, hält sich daran. Es fragt sich, wie lange noch.Martina Salomon, die
Chefredakteurin der als politisch liberal eingestuften überregionalen
österreichischen Tageszeitung ›Der Kurier‹, schreibt in ihrem Blatt zum Strache-Fall unter der
Überschrift ›Politische Bombe‹: »Offenbar ging es um einen
möglichst vernichtenden Schlag gegen das immer
stärker werdende rechte Netzwerk in der EU«. Allerdings »stellt man sich auch Fragen zu den anonym gebliebenen Auftraggebern, die
diese Falle schon vor zwei Jahren aufgestellt haben. Wer steckt
dahinter? Warum wurde das Video nicht schon vor der jüngsten Nationalratswahl
im Oktober 2017 gebracht?«
Würde sich Frau Salomon in die Zeitumstände hineindenken, fiele ihr die
Antwort wahrscheinlich schnell ein: Das
Strache-Video wurde am 24. Juli 2017 aufgenommen. Nur drei Wochen später wurde in Israel der Politikberater
Tal Silberstein festgenommen, der in den zurückliegenden Monaten, von der SPÖ
eingekauft, einen mit geheimdienstlichen Mitteln à la ›COINTELPRO‹ gewürzten Schmutzwahlkampf
gegen das aufkommende Bündnis Strache/Kurz geführt hatte. [Anmerk. Redak.: Das ›COINTELPRO‹, ›COunter
INTELligence PROgram‹, war ein ehemals geheimes Programm der
US-Bundespolizei FBI, das die systematische Überwachung, Unterwanderung und Störung
von politischen Organisationen und politisch aktiven Privatpersonen innerhalb
der USA umfaßte].
Mit Silbersteins Verhaftung
[1] kam der ganze, durch und durch
machiavellistisch-verschwörerische Kreuzzug Silbersteins ans Licht, bei dem die
SPÖ auch nicht davor zurückgeschreckt war, falsche, sich selbst
diskreditierende FPÖ-Gruppen ins Leben zu rufen. Hier finden wir die perfekte
Erklärung dafür, warum man das Strache-Video damals für die Nationalratswahlen
nicht mehr benutzt konnte. In einem Meer von Lügen wäre seine Wirkung verpufft,
schlimmer noch: Die Wirkung des feuchtfröhlichen Ibiza-Mitschnitts hätte sich
gegen die Auftraggeber Silbersteins, die Sozialdemokraten gerichtet. So legte
man das Produkt auf Eis, um es, nachdem Gras über die Wahlkampfaffäre gewachsen
war, für die EU-Wahl wieder aufzutauen.
Dass die politische Linke
Erfahrungen mit wahlbeeinflussenden Schmutzkampagnen
hat, zeigt der ›Fall Barschel‹, der eigentlich ein ›Fall Pfeiffer‹ war, der in die CDU eingeschleuste
Provokateur, welcher dort im Namen Barschels, aber ohne dessen Wissen, mit
Dreck um sich warf. Sowohl SPD-Chef Björn Engholm, der im Verfolg dieser
Cover-Action in der ›Schubladenaffäre‹ zurücktreten mußte, als auch ›Der Spiegel‹ wußten von der verdeckten Operation, bevor sie einseitig
gegen Barschel als Waterkantgate veröffentlicht wurde. Diesen Hintergrund kann
man inzwischen sogar etlichen Beiträgen der sogenannten Qualitätsmedien
entnehmen. Auch, dass die DDR-Stasi ihre Finger mit im Spiel hatte.
Dass die pro-EU-europäische
österreichische Tageszeitung ›Die Presse‹ im Fall Strache aufs neue einen Geheimdienst – und
zwar den amerikanischen – als Strippenzieher ins Feld führt, ist durchsichtig.
Sie deckt damit innenpolitisch den naturgegebenen Verdacht gegen die SPÖ ab und
legt zusätzlich Feuer unter die transatlantischen Verbindungen der FPÖ, die mit
ihrer brüsselkritischen Haltung ein Verbündeter Trumps und des Pentagons ist.
Womit ›Die Presse‹ indes richtig liegt, ist ihre die CIA verdächtigende ›Erklärung‹: Dass es auf
Ibiza nämlich mit FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus den Exponenten der blauen
pro-Rußland-Fraktion gleich miterwischte. Warum Putin ihn
nicht warnen ließ, steht auf einem noch ungelesenen Blatt. Der Kreml
sollte Vorkenntnis von dem Treffen auf der Baleareninsel gehabt haben, noch
bevor es stattfand. Wie die Amerikaner, Briten und Israelis haben auch die
Russen ihre Verbindungsleute in den kontinentaleuropäischen Medien und Parteien
– gerade in Österreich, das im Agentengewerbe seit vielen Jahrzehnten ihre
Operationsdrehscheibe bildet.
Die hochwahrscheinliche
Silberstein-Konserve wird, von der EU aufgegriffen, nun niedrig gespielt
werden: Als Witz, der keiner ist. Und die in dieser
Perfektion, wie ›Die Presse‹ richtig bemerkt, auch kaum außerhalb
eines Geheimdienstes ›gefahren‹ werden konnte. Als mutmaßlicher
Drahtzieher in den Ring geworfen hat sich Jan Böhmermann. Der hatte bereits
Mitte April 2019 in einem Video-Grußwort für die Verleihung
des österreichischen Fernsehpreises ›Romy‹ gesagt, er hänge »gerade ziemlich zugekokst
und Red-Bull-betankt mit ein paar FPÖ-Geschäftsfreunden in einer russischen
Oligarchenvilla auf Ibiza« herum und verhandle – das war im Video tatsächlich
Gesprächsgegenstand – über die Übernahme
der ›Kronen‹-Zeitung. Nimmt Böhmermann den Ball wirklich an, dann ist
sowohl die SPÖ als auch die EU-Kamarilla um Merkel aus dem Spiel. Böhmermanns
jüngste Klagen gegen die Kanzlerin können dabei als geschickter Schachzug
gewertet werden. Aussage: Wir zusammen in einem Boot? Niemals! Wer´s glaubt
…...…
Mit
Blick auf die EUrokraten in Brüssel darf man gespannt sein, welche den
Rechtspopulismus belastende Sonderaktionen sonst noch lauern, etwa in
Frankreich, etwa in Italien. Kurz vor Ibiza bekannt geworden und noch
niedrigstufiger als Kontaktschuld gegen Straches FPÖ gespielt, war die Spende des
Neuseeland-Attentäters Brenton Tarrant zugunsten Sellners ›Identitärer Bewegung‹.
Auch der Marine Le Pen zugetane französische Ableger erhielt einen hohen Betrag
aus der Hand Tarrants, dessen Umtriebe in sich rätselhaft erscheinen. Der ›arbeitslose Spekulationsgewinner‹ umreiste in den letzten Jahren
aufregende Krisengebiete in der halben Welt, wobei er sich nach Rechtsaußen
radikalisiert haben soll. Ob das im Urlauberparadies Nordkorea geschah oder auf
dem Balkan, in Israel, in der Türkei, im Iran, in Afghanistan oder in Chinas
Bürgerkriegsregion Xinjiang, lassen die Globalisierungsmedien offen. In
Pakistan, wo der angebliche Rassist und Islamhasser nur fünf Monate vor den
Schüssen von Christchurch ebenfalls weilte, scheint er sich ganz in der Nähe
des umkämpften Kaschmirgebiets sehr wohl gefühlt zu haben. In einem Facebook-Post
lobte er die Einwohner und indirekt auch die Regierung des muslimischen Landes.
Der Mann scheint mehrere durchaus widersprüchliche ›Leben‹ gehabt zu haben. Mittlerweise haben wir erfahren,
dass er Mitglied eines rechten Tempelritter-Ordens war, dem es, so schreibt es ›Die Zeit‹ [2], unter anderem darum
geht, »islamistische Gruppen zu infiltrieren, um deren
Terrorpläne den Behörden zu melden«. Wie kommt es nur, dass
man bei dieser Vita an Geheimdienstarbeit denkt? Wie kommt es, dass dieser
Eindruck durch seine rege Reisetätigkeit in das aktivistische Umfeld der
rechtspopulistischen Bewegungen Europas noch verstärkt wird?
Die EU, deren ischiasgeplagter Chef Juncker selbst bekanntermaßen in der Not
auch schmutzig spielt, mag allein über diesen ›Einzel-Player‹ noch
einige Steilpässe ins gegnerische Feld schlagen, indes nicht ohne ein gewisses
Restrisiko. Denn: Anders als im Fall Ibiza, bei dem die Zuschauer ein dreckiges
Spiel gegen einen selbst mit allen Wassern gewaschenen Akteur entschuldigen,
liegen die Dinge im Neuseelandfall völlig anders.
Kommt
heraus, dass Tarrant einen Dienstbezug hatte und von Strippenziehern gezielt
zur Diskreditierung der europäischen Freiheitsbewegungen
eingesetzt wurde, dann verzeiht das angesichts des Blutzolls von Christchurch
niemand! Ein Whistleblowing aus ebendiesen Kreisen, nämlich der
Schlapphut-Community, bräche Brüssel dann das Genick. Israel könnte hier
behilflich sein, würde aber sein Wissen zweifelsohne eher am Medienzirkus
vorbei als Druckmittel gegen die EU einsetzen, um im Handel eine
kriegsoffensive Politik gegen den Iran zu erwirtschaften. Die USA sind durch
die Israel-Lobby und innere Skandale ›gebunden‹. Im EU-abtrünnigen Großbritannien hat
Theresa May, die dieser Tage um ihr politisches Überleben kämpft, andere
Sorgen.
[3]
Die Frage ist einmal mehr: Was macht Putin?
Kommentare
In
besagtem Video wird gezeigt, wie Strache im Jahr 2017 mit einer angeblichen russischen
Millionärin über illegale Parteispenden und Methoden zur Umleitung von
Staatsgeldern in ihre Unternehmen spricht. Zu dem
Video selbst schreibt der linksliberale Wiener ›Standard‹ am 24. Mai: Den Kontakt zwischen dem Ex-FPÖ-Politiker
Johann Gudenus und dem russischen Lockvogel soll ein
Jurist eingefädelt haben. Das Ibiza-Video selbst ist laut dem inzwischen von
allen Funktionen zurückgetretenen Heinz-Christian Strache »unter hohem Kapitaleinsatz und Rechtsbruch« entstanden. Strache habe daher bei der
Staatsanwaltschaft Wien Strafanzeige gegen zumindest drei als mögliche Mittäter
identifizierte Personen eingereicht. Johann Pauer, der Anwalt Straches, hat
dessen Angaben auf Anfrage des ›Standards‹ wie
folgt präzisiert: Es wurden der Wiener Anwalt M., der
Wiener Detektiv Julian H. sowie die vermeintliche Oligarchen-Nichte mit
lettischem Pass
(als
unbekannte Täterin) angezeigt. Für
Pauer ergibt sich der Verdacht auf vier Straftatbestände: Mißbrauch
von Ton- und Abhörgeräten, Urkundenfälschung, Täuschung sowie der Verdacht der
Datenverarbeitung in Gewinn- und Schädigungsabsicht. Basis der Anzeige seien
die Medienberichte der vergangenen Tage. Der Anwalt M. hat laut Gudenus den
Kontakt zwischen ihm, der ›Oligarchen-Nichte‹ und dem Detektiv hergestellt.
Indessen hat Richard Soyer, der Anwalt von M., am 23. 5. gesagt, »dass M. sämtliche Anschuldigungen und Vorwürfe«
entschieden zurückweise. Am Freitagabend, 24. 5., meldete sich Soyer erneut zu
Wort und erklärte die Motivation seines Mandanten: »Es
handelte sich um ein zivilgesellschaftlich motiviertes Projekt, bei dem
investigativ-journalistische Wege beschritten wurden«. Das habe wegen der Reaktionen der betroffenen
Politiker eine Eigendynamik entwickelt. Sein Mandant, der im Rahmen des Projekts
mandatiert gewesen sei, habe »einzig
demokratiepolitische und rechtliche Überlegungen« angestellt. Im Übrigen sei zu dem Video
festzuhalten, dass »ein
verdeckter Kameraeinsatz im Enthüllungsjournalismus zur Aufdeckung von Mißtänden zulässig ist«,
verteidigt Soyer das Vorgehen. [4]
Zu der Frage, wer Strache und Gudenus in die Falle lockte, las man am 23. 5. im ›Standard‹, »dass der mutmaßliche
Drahtzieher des Ibiza-Videos in einer Münchner Anwaltskanzlei Untermieter war«. Hierzu Strache auf seinen
beiden Facebook-Seiten mit insgesamt knapp 850.000 Followern am 22. 5: »Wer sind die Auftraggeber
und wer die Nutznießer dahinter? Ich werde hier nicht lockerlassen. Die
Wahrheit ist eine Tochter der Zeit ... Und die Gerechtigkeit setzt sich auf
Dauer durch«. Antworten
oder Verdächtigungen, so der ›Standard‹ ferner, wer die professionelle Videofalle ausgelegt
haben könnte, lieferte er jedoch nicht. Strache verwies aber auf eine
Wortspende des deutschen Bundestagspräsidenten Wolfgang Schäuble, der ein
Geheimdienstwerk dahinter vermutet.
Gudenus, Straches
Ibiza-Reisegefährte, hatte ausgewählten Medien am 21. Mai seine Sicht der Dinge erklärt. Demnach habe
eine ihm bekannte Immobilienmaklerin den Kontakt zu einem Wiener
Immobilienanwalt mit Büro in der Innenstadt hergestellt, weil Gudenus ein
geerbtes Grundstück im Kremstal veräußern wollte. Dieser Anwalt, nämlich M.,
habe Gudenus erzählt, dass einer seiner Bekannten eine reiche Oligarchen-Nichte
kenne, die an dem Grundstück interessiert sei. Und so sei der Erstkontakt im
März 2017 entstanden: Zwischen Gudenus, dem Anwalt, der Oligarchen-Nichte und
ebenjenem Bekannten des Anwalts, der sich als Vertrauter derselben ausgab – und
mit ihr an jenem verhängnisvollen Abend mit Strache und Gudenus in Ibiza bei
Champagner, Wodka und versteckter Videoaufzeichnung zusammensaß. [5]
Mit seiner Überreaktion,
schreibt Andreas Unterberger, hat Kurz auch die Diskussion vom ersten Verbrechen, das in Ibiza
begangen worden ist, bedauerlicherweise völlig weggebracht: Das war die Mafia-artige Falle, die für Strache
aufgebaut worden war. Dabei steht vor allem die SPÖ unter Verdacht. Und
das Allerschlimmste: So verachtenswert das Verhalten von Strache und Gudenus
auch ist, noch viel gravierender ist der Erfolg der Mafia-artig
inszenierten Falle. Seit auch die sich für anständig ausgebenden Medien
diese Methoden gutgeheißen haben, seit der ›ORF‹ sogar die bloße Frage nach
der Vorgeschichte als Verschwörungstheorie abtut, gehen wir als Ergebnis
in eine schlimme und widerliche Zukunft. Reihum werden jetzt wohl
Sex-Kokain-Alkohol-Bestechungs-Fallen aufgebaut werden – einzig in der
Hoffnung, es könnte jemand darin hängenbleiben. Die neue Wertordnung der linken
Gutmenschen in Mainstream-Medien und Parteien, mit der wir nun konfrontiert
sind, rechtfertigt das Ibiza-Verbrechen damit, dass solche Mafia-Aktionen ja
nur der Aufdeckung eventueller anderer Verbrechen dienten und daher völlig in
Ordnung seien. [6]
Nach meiner festen Überzeugung, legt der Münchner
Blogger und politische Aktivist Michael
Stürzenberger dar, hat Strache, genauso wie alle anderen
Politiker, die sich in der Vergangenheit gravierendes Fehlverhalten leisteten
und trotzdem ein politisches Comeback erlebten, ebenfalls eine zweite Chance
verdient. Aus dem Polizistenschläger Joschka Fischer beispielsweise wurde ein
Außenminister, aus dem Totfahrer Otto Wiesheu gar ein Verkehrsminister und aus
dem Schwarzgeldkoffer-Annehmer Schäuble ein Finanzminister. Strache leistete in
der türkis-blauen Regierung hervorragende Arbeit und setzte Reformen in die Tat
um, die zuvor jahrelang in der rot-schwarzen-Filzkoalition verschleppt worden
waren. [7]
Der deutsche Ex-Verfassungsschutzchef Hans-Georg
Maaßen hat die Videoaufnahmen, über die die österreichische Regierungskoalition
aus ÖVP und der FPÖ zerbrochen ist, verurteilt und als Urheber der Aufnahmen Linksextremisten
vermutet. Was nun die von Strache genannte ›Wortspende‹ des deutschen Bundestagspräsidenten angeht, so hat Wolfgang
Schäuble erklärt: »Mir
kommt bei dieser Affäre auch vieles komisch vor. Da steckt soviel Planung
dahinter – das waren nicht ein paar Lausebengels oder eine Handvoll Hacker«. Die Frage sei auch, »was in den zwei Jahren seit dem Treffen in der
Villa passiert« sei und »ob es zum Beispiel einen Erpressungsversuch
gegeben hat«. Die Umstände der
Videoproduktion änderten »nichts
daran, dass Herr Strache gesagt hat, was er gesagt hat«, so Schäuble ferner; er habe »ja auch nicht eine Sekunde versucht, das zu
bestreiten«. [8]
Unter dem Titel ›Datenschutz,
Meinungsfreiheit und das Strache-Video: der Gesetzgeber muss
handeln‹, führt der Richter am Schleswig-Holsteinischen
Verwaltungsgericht in Schleswig, Dr. Malte Engeler, folgendes aus: Die Veröffentlichung des
Strache-Videos durch den ›Spiegel‹ und die ›Süddeutsche Zeitung‹ hat neben den umwälzenden Folgen für die
österreichische Regierung auch in Deutschland
Diskussionen ausgelöst, unter anderem über die Frage, ob das Video und seine
spätere Veröffentlichung datenschutzrechtliche Vorgaben verletzt. Insbesondere
der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in
Baden-Württemberg äußerte sich zeitnah sehr kritisch mittels Twitter und bekräftige seine Kritik,
jedenfalls was die ursprüngliche heimliche Anfertigung des Videos im Jahr 2017
betrifft - später u.a. erneut auch im Deutschlandfunk.
Diese datenschutzrechtliche Kritik an der
Berichterstattung über das Strache-Video hat kontroverse Reaktionen ausgelöst.
Ein zentraler Kritikpunkt an den Äußerungen der baden-württembergischen
Datenschutzaufsicht ist Ausdruck einer Befürchtung, die seit Inkrafttreten der ›Datenschutz-Grundverordnung‹ ›DSGVO‹ im Mai 2016 im Raum steht:
Das Datenschutzrecht könnte sich hemmend auf die Ausübung der Meinungsfreiheit
auswirken. Dass diese Sorge keineswegs unbegründet ist, zeigt ein Fall aus
Rumänien. Die rumänische Datenschutzaufsicht ordnete im November 2018 gegenüber
ReporterInnen aus dem investigativen ›RISE‹ Projekt an, ihre Quellen
offenzulegen, und drohte mit Bußgeldern. Wie das Verfahren ausgeht, ist, soweit
ersichtlich, bisher noch unklar. Die EU-Kommission warnte die rumänischen
Datenschützer jedenfalls umgehend, ihre Kompetenzen nicht zulasten der Meinungs-
und Pressefreiheit zu mißbrauchen. Der Fall aus Rumänien ist ebenso wie die
jüngste baden-württembergische Kritik an der Berichterstattung von ›Spiegel‹ und ›Süddeutsche
Zeitung‹ Symptom eines Konflikts, der
aus der grundlegenden Regelungssystematik der Datenschutz-Grundverordnung
erwächst. Nach Art. 6 Abs. 1 der ›DSGVO‹ bedürfen grundsätzlich alle
Datenverarbeitungen einer gesetzlichen
Grundlage (oder der Einwilligung der Betroffenen). Der datenschutzrechtliche Gesetzesvorbehalt ist
dabei nicht allein in der ›DSGVO‹ angelegt, sondern folgt
unmittelbar aus Art. 8 Abs. 2 S. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen
Union. In einer digitalisierten Gesellschaft, in der man praktisch kaum noch
seine Freiheitsgrundrechte ausüben kann, ohne personenbezogene Daten zu
verarbeiten, folgt daraus eine immense Ermächtigung derjenigen Behörden, die
die Einhaltung der ›DSGVO‹ überwachen. Kunst,
Wissenschaft und Meinungsfreiheit müssen nunmehr nicht nur rechtfertigen - was sie in der analogen Welt bisher nicht
mußten
- sondern für sie gelten jetzt darüber
hinaus auch alle datenschutzrechtlichen Folgepflichten, insbesondere zu
Transparenz, Dokumentation oder Berichtigung, sowie Zweckbindung und
Datensparsamkeit. Die Datenschutzaufsichtsbehörden kontrollieren und
sanktionieren ihre Einhaltung und werden so zu Regulierern der
Kommunikationsfreiheit. [9]
Bei all der künstlichen Aufregung in Medien und
Politik über die ›unverzeihlichen
Entgleisungen‹ des
Ex-Politikers Heinz-Christian Strache, vermerkt Vera Lengsfeld, wird ein Aspekt
völlig ausgeblendet: Strache redet sich um Kopf und Kragen, hat aber
offensichtlich nichts von dem getan, wovon er privat schwadroniert hat.
Jedenfalls behaupten bisher weder ›Der Spiegel‹ noch die ›Süddeutsche Zeitung‹, dass die Wahlkampf-Millionen
tatsächlich geflossen seien und Strache, seit er in Regierungsverantwortung
war, Staatsaufträge für erhaltene Millionen vergeben hätte. Das Ganze ist also
nichts mehr als eine Luftnummer. Tatsache ist dagegen, dass die Herstellung
dieses Videos eine Straftat war. Das kann man inzwischen bei Juristen, die
Recht und Gesetz noch ernst nehmen, nachlesen. Nicht nur das. Dieses Video ist,
wie einer meiner Leser treffend feststellte, ›ein
ungeheuerlicher Anschlag auf die Privatheit aller Bürger. Ein
Zivilisationsbruch, eine unverhohlene Drohung, es mit jedem so zu halten, der
sich nicht fügt. Terror auf Kaviar – ganz ohne Bombe‹.
Wollen wir das wirklich akzeptieren und in Zukunft
unter solchen Bedingungen leben? Haben die Politiker, die sich heute freudig
dieses kriminellen Videos bedienen, um vom eigenen Versagen abzulenken, in der
hoffentlich trügerischen Hoffnung, die Europawähler davon abzuschrecken, andere
Parteien als diejenigen zu wählen, die für den jämmerlichen Zustand Europas
verantwortlich sind, nicht die leise Furcht, dass sich diese Praktiken auch
einmal gegen sie richten könnten? Soll den Medien tatsächlich ab jetzt
gestattet sein, sich künftig kriminell produzierter Videos problemlos zu
bedienen?
Die Juristen von Haug&Höfer [10] stellen
fest: »Liest man in § 201a StGB
einige Zeilen weiter, stößt man auf die Nummer 3: Mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach den
Nummern 1 oder 2 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person
zugänglich macht und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der
abgebildeten Person verletzt. Das ist hier der Fall. Die Abbildung von Herrn
Strache im Unterhemd mit Kippe und Blondine wurden mittlerweile Hunderttausenden
dritten Personen zugänglich gemacht, die Herr Strache allesamt nicht in diese
Wohnung eingeladen hatte. Weil es womöglich gegen § 201a Absatz 1 Nummer 3 StGB
verstößt, hätte ›Der Spiegel
dies lieber bleiben lassen«.
Dem ›Spiegel‹ und der ›Süddeutschen‹ scheint klar zu sein, dass
sie sich mit der Veröffentlichung eines solchen Videos auf sehr dünnes Eis
begeben haben. Beide Blätter veröffentlichten lange Rechtfertigungen, die aber
nicht überzeugen können. Was ein Mensch privat von sich gibt, hat die
Öffentlichkeit nicht zu interessieren.
Natürlich hat es ein
Interesse an der Veröffentlichung gegeben: Nämlich von allen, die sofort ihr
politisches Süppchen aus diesem Video gekocht haben. Hier wird eines
offensichtlich: Diejenigen, die uns mit allem propagandistischem Nachdruck
immer wieder einhämmern, dass Vergewaltigungen, Messerstechereien, ja sogar
Terrorattentate auf gar keinen Fall verallgemeinert werden dürften, erklären
jetzt gebetsmühlenartig das trunkene Gerede von Strache sei typisch für seine
Partei, für die AfD, ja für alle
Rechtspopulisten Europas.
Mit Rechten sei kein Staat zu machen, tönt es aus der SPD, deren
österreichische Schwester im Burgenland nicht daran denkt, ihre
Regierungskoalition mit der FPÖ zu beenden.
[11]
Zur Causa Strache, hält
Karl-Jürgen Müller fest: Die Behauptung, den ›Spiegel‹ und die ›Süddeutsche Zeitung‹ hätte die politische Moral getrieben, als sie sich
entschieden, das Video aus Ibiza zu veröffentlichen und zu kommentieren, ist nicht glaubwürdig. Sonst müßten beide deutsche Medien ihre sonstigen Positionen
grundsätzlich hinterfragen. Beide Medien stehen mit vielen Beiträgen für eine
Förderung der US-NATO-Kriegspolitik mit Millionen von Opfern, für die
permanente Rußlandhetze sowie für das Streben nach weltpolitischer Hegemonie
des US-EU-Komplexes. Und dass beide Medien Donald Trump scharf kritisieren, hat
ebenfalls wenig mit politischer Moral, sondern mit transatlantischen Netzwerken
zu tun, in denen sich auch die US-Gegner des amtierenden US-Präsidenten
tummeln. Man erkennt dies selbst noch in der Causa Strache. Die ›Veranstalter‹ hätten auch eine
US-amerikanische (oder hiermit engstens verbündete) Milliardärin inszenieren
können. Nein, es mußte die Nichte eines russischen Oligarchen mit
guten Beziehungen zum Kreml sein. [12]
[1] Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Silberstein-Aff%C3%A4re Silberstein-Affäre [2] https://www.zeit.de/politik/ausland/2019-03/tarrant-und-die-rechtsextreme-szene/seite-2 23. 3. 19 Der einsame Wolf und sein digitales Rudel – Von Von Yassin Musharbash und
Holger Stark [3] https://www.anonymousnews.ru/2019/05/18/ibiza-skandal-ein-gezielter-vernichtungsfeldzug-gegen-die-patriotische-bewegung-in-europa/ 18. 5. 19 Ibiza-Skandal:
Ein gezielter Vernichtungsfeldzug gegen die patriotische Bewegung in Europa - von
Wolfgang Eggert [4] https://derstandard.at/2000103774379/Nach-Straches-Anzeige-gegen-moegliche-Ibiza-Drahtzieher-Die-Verbindungen-im 24. 5. 19 [5] https://derstandard.at/2000103643828/Mutmasslicher-Drahtzieher-des-Ibiza-Videos-war-in-Muenchner-Anwaltskanzlei-Untermieter?ref=rec 23. 5. 19 [6] https://www.journalistenwatch.com/2019/05/24/warum-kurz-kurve/ 24. 5. 19 Warum Kurz dringend die Kurve kratzen sollte
(im Eigeninteresse) [7] http://www.pi-news.net/2019/05/video-heinz-christian-strache-geht-in-die-offensive/ 24. 5. 19 [8] https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/schaeuble-nimmt-maassen-bei-ibiza-affaere-in-schutz-mir-kommt-bei-dieser-affaere-auch-vieles-komisch-vor-a2894675.html?meistgelesen=1 23. 5. 19 [9] https://verfassungsblog.de/datenschutz-meinungsfreiheit-und-das-strache-video-der-gesetzgeber-muss-handeln/ 21. 5. 19
Malte Engeler [10] https://haug-hoefer.de/strache-ibiza-und-%C2%A7%C2%A7-201-f-stgb/?fbclid=IwAR2KvomXYj9- C708lhyDhpNd1u3zUuXK7LoGJuj6NFqT63rB93O0EhtXsY0 21. 5. 19 Strache, Ibiza und §§ 201 f. StGB [11] https://vera-lengsfeld.de/2019/05/23/das-strache-video-ist-eine-straftat/ 23. 5. 19 Das
Strache-Video ist eine Straftat! – Von Vera Lengsfeld [12] https://www.seniora.org/wunsch-nach-frieden/der-wunsch-nach-frieden/jetzt-rollt-die-dampfwalze-der-macht-durch-europa 23. 5. 19 Jetzt rollt die Dampfwalze
der Macht durch Europa – Von Karl-Jürgen Müller
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