Economiesuisse verbreitet Propaganda 09.06.2019 19:33
Angeblich befürworte eine »klare Mehrheit« der Schweizer Wirtschaft
ein Rahmenabkommen mit der EU; dies sagt der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse - gestützt auf eine Umfrage. Das ist reine Propaganda: Die Umfrageergebnisse sind alles andere als klar. Sie können ebenso gut das Gegenteil bedeuten. Economiesuisse stellt sich seit jeher auf den Standpunkt, dass die bilateralen Verträge mit der EU nur mit einem Rahmenabkommen erhalten bleiben könnten. Daher überrascht es nicht, dass der Wirtschaftsdachverband die publizierte Umfrage des Forschungsinstituts ›gfs.bern‹ in diesem Sinne interpretiert. Die Behauptung, die
Mehrheit der Wirtschaft befürworte ein Rahmenabkommen mit der EU, hält jedoch
einer genaueren Betrachtung nicht stand, zumal die Umfrage insgesamt ein
konfuses Bild über die Haltung der Unternehmen abgibt. 50 % der Befragten
bevorzugen oder sind eher für einen EWR-Beitritt, wobei sich gleichzeitig 47 %
für die aktuellen bilateralen Verträge ohne eine Weiterentwicklung aussprechen.
Was die Umfrage auch noch aussagt: Auch in weiteren
Punkten ist das Resultat anders als Economiesuisse glauben machen will:
- 18 % der
befragten Unternehmen stehen den bilateralen Verträgen kritisch gegenüber;
- 33 % der
befragten Unternehmen finden die bilateralen Verträge nicht wichtig oder eher
nicht wichtig;
- 41 % der
Firmen mit weniger als 49 Angestellten finden die Bilateralen überhaupt oder
eher nicht wichtig - im Vergleich zu 53 % 2018;
- 41 % der Finanzdienstleister finden die
Bilateralen überhaupt nicht oder eher nicht wichtig - im Vergleich zu 33 % ein
Jahr zuvor;
- 2019
sagten 69 % der Unternehmen, dass die Rechtssicherheit gegenüber der EU für die
Wirtschaft zentral sei; dies entspricht einer Abnahme von 5 % innerhalb eines
Jahres; die Unsicherheit der Unternehmen hat zwischen 2018 und 2019 zugenommen;
waren 2018 noch 10 % unentschlossen, so hatten 2019 18 % keine Meinung zur
Rechtssicherheit in Bezug auf die EU;
- 55 % der
Unternehmen sagen, dass die bilateralen Beziehungen der Schweiz mit der EU
nicht auf neue Bereiche ausgedehnt werden sollen bzw. sogar reduziert werden
sollen; die Unternehmen, welche für die Ausweitung der Zusammenarbeit mit der
EU sind, sind rückläufig: von 39 % der Unternehmen in 2018 auf 37 % in 2019;
- zwischen
22 % und 38 % der Unternehmen (je nach Branche) finden, dass das InstA nur
einigen Unternehmen und Professoren hilft;
- Bei
Unternehmen mit weniger als 49 Angestellten denken 36 %, dass das InstA ein
Knechtschaftsvertrag zu Gunsten der EU ist, bei derjenigen mit 50 bis 249
Angestellten sind dies noch 33 %;
- Die Rolle
der Economiesuisse als Influencerin nimmt ab, da sie an Glaubwürdigkeit
einbüsst; nur 67 % der Unternehmen fanden 2019, dass sich die Wirtschaft aktiv
in Abstimmungskämpfe einbringen soll - gegenüber 71 % im 2018.
Die SVP ist zwar an guten Wirtschaftsbeziehungen
auch zur EU interessiert. Das vom Bundesrat ausgehandelte Abkommen ist jedoch
aus ihrer Sicht klar abzulehnen: Es höhlt
die direkte Demokratie aus, missachtet die schweizerische Unabhängigkeit, die
Neutralität und den Föderalismus, und gefährdet die Schweizer Wohlfahrt. Die
SVP fordert den Bundesrat deshalb auf, den Vertragsentwurf zurückzuweisen und
der EU unmissverständlich darzulegen, dass die Schweiz an guten bilateralen
Beziehungen auf Augenhöhe interessiert ist, aber keinen Vertrag unterschreiben
kann, der gegen den Zweckartikel der Bundesverfassung verstösst, welcher die
Unabhängigkeit des Landes und die Rechte des Volkes garantiert.
Wie einer Meldung zu entnehmen ist, hat nun der Bundesrat
dank dem nachhaltigen Druck der SVP in seiner Sitzung vom 7. Juni davon
abgesehen, das InstA, das vorliegende Institutionelle
Abkommen mit der EU, zu unterzeichnen. Wie es ferner heisst, will der Bundesrat
mit der EU allerdings lediglich für die Schweiz aktuell zu erwartende Konflikte
wie die Unionsbürgerrichtlinie,
staatliche Beihilfen und den Lohnschutz nachverhandeln. Indessen fordert die
SVP, dass endlich die Grundprobleme mit der automatischen Gesetzesübernahme und
den fremden Richtern beseitigt werden.
Keine Knebelverträge mehr Freie demokratische Willenskundgebung statt
Erpressung.
Die Annahme der EU-Waffenrichtlinie überrascht
nicht angesichts der überzogenen Angstkampagne der Befürworter. Diese bringt
nichts ausser mehr Bevormundung, Bürokratie und Unsicherheit. Dass die
Schweizer Stimmbevölkerung der Vorlage trotzdem zugestimmt hat, liegt, wie
gesagt, an der Angstmacherkampagne der Befürworter. Sie malten im Falle einer
Ablehnung den Teufel an die Wand und prophezeiten, dass die Schweiz dann vom
Schengen-Vertrag und damit von allen Fahndungssystemen und Polizeidatenbanken
ausgeschlossen würde. Eine freie Willensäusserung sieht anders aus. Solche
angstgetriebenen Abstimmungsergebnisse wären künftig die Regel, falls der
Bundesrat das Rahmenabkommen mit der EU unterschriebe. Denn dann müssten die Schweizer
ständig mit der Drohung im Nacken abstimmen, dass alle bilateralen Verträge
gekündigt werden, wenn sie eine noch so kleine Anpassung der EU ablehnen.
Mit dem Ja zur Steuer- und AHV-Vorlage war zu
rechnen
Die Annahme des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die
AHV-Finanzierung (STAF) nimmt die SVP zur Kenntnis. Die Delegierten der SVP
Schweiz hatten im Vorfeld der Abstimmung Stimmfreigabe beschlossen. Das im
Ständerat von den anderen Parteien unter Ausschluss der SVP in einer Nacht- und
Nebelaktion geschnürte AHV-Steuerreform-Paket (Staf) wurde von Anfang an von
der SVP-Fraktion kritisiert. Die Verantwortung für dasselbe haben nun die
anderen Regierungsparteien zu tragen. Namentlich von den Linken erwartet die
SVP, dass sie nun die im Zusammenhang mit der Staf in Aussicht gestellten
Steuersenkungen in den Kantonen mittragen. Für die SVP ist zudem klar, dass der
Bundesrat nun unverzüglich die nächsten Schritte zur finanziellen Sicherung der
AHV vorlegen muss. Die SVP verlangt, dass dafür die Entwicklungshilfegelder von
jährlich über 3 Milliarden Franken um mindestens 1 Milliarde Franken gekürzt werden
und dass dieser Betrag zu Gunsten der Menschen in der Schweiz in die AHV
verschoben wird. Ebenfalls verlangt sie, dass eine strukturelle und damit
nachhaltige Sanierung der AHV vorgenommen wird. Im Minimum ist die
unbestrittene Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 (von heute 64)
vorzunehmen.
Umwelt-Projekte
Nur die SVP wehrt sich gegen die Finanzierung intransparenter Umweltprojekte. Für
die Jahre 2019 bis 2022 hat der Bundesrat einen Rahmenkredit in Höhe von
insgesamt 147,83 Millionen Franken zur Unterstützung globaler
Umweltschutzprojekte genehmigt. Konkret soll das Geld in den Globalen
Umweltfonds ›GEF‹ fliessen. Nachdem der Ständerat dem Kredit letzten
November zustimmte, hat die nationalrätlichen Kommission für Umwelt,
Raumplanung und Energie (Urek) dem Geschäft inzwischen ebenfalls zugestimmt. Die
SVP ist über diese Unbekümmertheit im Umgang mit Steuergeldern entsetzt.
Einzig die SVP wehrt sich entschieden gegen den
Rahmenkredit. Dies aus mehreren Gründen. Erstens, weil bei der Verwendung der
Gelder Intransparenz herrscht, denn aus dem Topf des ›GEF‹
fliesst Geld in über 160 Länder und Projekte. Darüber, wie erfolgreich diese
umgesetzt werden, herrscht wenig Klarheit. Zweitens hat der Bundesrat einst
versprochen, von den rund 150 Millionen Franken werde ein Betrag in
zweistelliger Millionenhöhe an innovative Schweizer Firmen und Universitäten
zurückfliessen, die sich auf Umwelttechnik, Ingenieurwissen und Klimaforschung
spezialisiert haben. Ob Geld zurückfliesst und wieviel kann der Bund allerdings
bis heute nicht erklären. Und drittens haben mittlerweile andere Staaten ihre
Zahlungen teilweise oder ganz eingestellt. So beteiligt sich Russland nicht
mehr am ›GEF‹, die
USA haben ihren Beitrag halbiert und China wird nur 22 Millionen $ einzahlen.
Aus diesen Gründen wird die SVP die Vorlage im
Nationalrat entschieden bekämpfen.
Keine Schweizer Entwicklungsbeiträge an die EU !
Die Kohäsionsbeiträge an die EU sind sofort
einzustellen. Wie beim Besuch des polnischen Wirtschaftsministers publik wurde,
ging fast die Hälfte des Geldes, konkret 500 Millionen Franken, an Polen, die
dynamischste Volkswirtschaft Europas, die höhere Wachstumsraten aufweist als
die Schweiz. Anlässlich des Anfang Mai erfolgten Besuchs des
polnischen Ministers jubelte der Bundesrat in einer Mitteilung, Polen sei nicht
nur ein wichtiger Handelspartner der Schweiz, sondern derzeit auch eine der
dynamischsten Volkswirtschaften der Europäischen Union. In der Tat hat Polen
sogar höhere Wachstumsraten als die Schweiz: 2018 waren es 5 % und für 2019
lautet die Wachstumsprognose auf 3,7 %.
Zum Vergleich: Laut dem Staatssekretariat für
Wirtschaft (Seco) wuchs das reale BIP der Schweiz 2018 um 2,5 %. Für 2019 hat
das Seco die Prognose von 1,5 auf 1,1 % korrigiert. Deshalb ist es an Absurdität kaum zu überbieten, dass ausgerechnet Polen mit 500 Millionen Franken
vom grössten Programm des Schweizer EU-Erweiterungsbeitrags von 1,3 Milliarden
Franken profitiert hat.
Angesichts dieser Mittelverwendung der EU fordert
die SVP den Stopp der Milliardenzahlungen an die EU. Diese Steuergelder müssen
im Inland investiert werden und den Schweizer Bürgerinnen und Bürgern zugute
kommen.
Folgen der Personenfreizügigkeit
Nicht nur auf dem Arbeitsmarkt, sondern auch in
vielen anderen Bereichen schadet die Personenfreizügigkeit der Schweiz,
namentlich durch die masslose Zuwanderung; in den letzten 11 Jahren ist eine
Million Menschen eingewandert.
Eine Erwerbslosenstatistik wird seit 1991 geführt. Damals waren noch 79'000
Personen erwerbslos, davon 57'000 Schweizer. Bei Einführung der vollen
Personenfreizügigkeit mit den ersten 15 EU-Staaten im Jahr 2007 gab es bereits
180'000 erwerbslose Personen, davon 105'000 Schweizer. Und jetzt, im ersten
Quartal 2019, zählt das Bundesamt für Statistik bei den 243'000 Erwerbslosen
114'000 Ausländer. 63'000 stammen aus den EU/Efta-Staaten, 51'000 aus
Drittstaaten. Von den In- und Ausländern sind 91'000 seit einem Jahr und mehr
erwerbslos, 125'000 sind nicht in einer Regionalen Arbeitsvermittlung
eingeschrieben. Dabei herrscht noch immer eine wirtschaftliche Hochkonjunktur.
Man kann nur erahnen, wie rasch die Erwerbslosenquote weiter explodieren wird,
sobald sich die wirtschaftliche Situation wieder abkühlt.
Beunruhigend ist, dass im Gegensatz zur gesamthaft
leicht rückläufigen Erwerbslosigkeit im Vergleich mit dem ersten Quartal des
letzten Jahres die Quote bei den 50- bis 64-Jährigen von 4,4 auf 4,6 %
angestiegen ist. Das Problem der ›Ü50‹ ist also durchwegs real. Dies musste auch der
Bundesrat anerkennen; dieser will nun eine Überbrückungsrente für ausgesteuerte
Arbeitslose ab 60 Jahren einführen. In Tat und Wahrheit handelt es sich aber um
eine unwürdige Entlassungsrente, werden doch so die Firmen künftig noch weniger
Skrupel haben, 58-Jährige zu entlassen, um sie für zwei Jahre der
Arbeitslosenkasse und dann der Überbrückungsrente anzuhängen. Insofern verschärft
der Vorschlag des Bundesrates die Probleme anstatt sie zu lösen! Mit dem jetzt
vorgestellten Massnahmenpaket räumt der Bundesrat endlich die grossen Nachteile
ein, die das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU bringt; die SVP lehnt
daher den Lösungsvorschlag einer Überbrückungsrente, die massiv mehr Schaden
als Nutzen brächte, ab und fordert für ältere Schweizer Arbeitnehmende
stattdessen Arbeitsplätze.
Auch wäre eine Übergangsrente ein klarer
Widerspruch zur angekündigten AHV-Revision: Man kann nicht ältere
Arbeitnehmende früher in Rente schicken und gleichzeitig das Rentenalter
erhöhen. Die vorgeschlagene Lösung würde zudem schnell und steigend erhebliche
finanzielle Mittel beanspruchen. Es ist zu prüfen, ob die oberflächlichen
Massnahmen des Bundesrats tauglich sind, jedoch kann schon heute gesagt werden,
dass der Vorschlag einer neu zu schaffenden Überbrückungsrente unbrauchbar ist:
Er verkennt das Problem.
Beschönigende Arbeitslosenquote
4,9 % der möglichen Berufstätigen hat in unserem auf 8,6 Millionen Einwohner
angeschwollenen Land keine Arbeit. Soweit die kalte Statistik. Wieviel
Enttäuschung hinter diesen nackten Zahlen stecken, kann man sich wohl kaum
vorstellen. Zu den Erwerbslosen wird jede Person mit ständigem Wohnsitz in der
Schweiz gezählt, die in den vergangenen vier Wochen keine Arbeit hatte, die
eine Stelle sucht und innert kurzer Zeit eine Arbeit antreten könnte. Um einen
internationalen Vergleich zu ermöglichen, wird heute die Berechnungsart der
Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) herangezogen. So macht es
korrekterweise auch das Bundesamt für Statistik, während das Staatssekretariat
für Wirtschaft (Seco) jeweils die Arbeitslosenquoten der bei den regionalen
Arbeitsvermittlungszentren Gemeldeten vorlegt, also die Ausgesteuerten aus der
Statistik verschwinden lässt: Die Seco-Arbeitslosenquote lag zuletzt bei 2,4 %.
Man wird den Verdacht nicht los, dass das Seco so unerfreuliche Tatsachen auf
dem Schweizer Arbeitsmarkt etwas beschönigen möchte.
Wie inzwischen bekannt [1], lehnt der Bundesrat die
Begrenzungsinitiative zur Kündigung der Personenfreizügigkeit mit der EU ab; er
sieht den bilateralen Weg gefährdet. Der Bundesrat hatte den Richtungsentscheid gegen
die Begrenzungsinitiative bereits letzten Herbst gefällt. Am Freitag, 7. 6.,
hat er nun die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet, am selben Tag,
an dem er erklärte, dass er beim Rahmenabkommen mit der EU noch Klärungen
verlangt. Hinter der Begrenzungsinitiative, die Initiative ›für eine massvolle Zuwanderung‹, stehen
die SVP sowie die Auns.
Die demokratisch nicht legitimierte Sozialmigration
muss aufhören!
Das vom Bundesrat verabschiedete Konzept zur
direkten Aufnahme von grösseren Flüchtlingsgruppen ist von der SVP, die
derartige Resettlement-Programme – also Umsiedlungsprogramme – nicht mitträgt, klar abgelehnt worden.
Insofern hatte die SVP in einem Vorstoss gefordert, dass solchen Flüchtlingsgruppen
künftig nur noch das Parlament Asyl gewähren kann, zumal es sich bei den
bislang Aufgenommenen meistens um Wirtschaftsflüchtlinge handelt, die direkt in
unser Sozialsystem einwanderten. Der Grundsatzentscheid, dass sich die Schweiz
weiterhin am Umsiedlungs-Programm des UNHCR beteiligen und im
Zweijahres-Rhythmus bis zu maximal 2000 Flüchtlinge direkt in die Schweiz
einfliegen soll, hatte der Bundesrat letzten November gefällt.
Die SVP lehnt es entschieden ab, diese Zuwanderung
von vornehmlich Armutsmigranten ins Sozialsystem mittels einer Art Luftbrücke
zu fördern. Dass es sich nicht um Flüchtlinge im Sinne des Gesetzes, also um
politisch Verfolgte handelt, hat die vom Staatssekretariat für Migration (Sem)
in Auftrag gegebene Evaluation des Pilotprojekts Resettlement bestätigt. Laut
Schlussbericht wurde »das
Kriterium Schutzbedürfnis überwiegend anhand des Gesundheitszustands, der
Lebensbedingungen im Drittland sowie der vorhandenen sozialen Netzwerke und der
finanzielle Unterstützung der Gesuchstellenden beurteilt«.
Weil es einmal mehr die Steuerzahler sind, die für
diese Umsiedlung von vornehmlich Wirtschaftsmigranten aufkommen müssen, hatte
die SVP gefordert, das Asylgesetz (AsylG) entsprechend zu ändern: Es gehe nicht
an, dass der Bundesrat mit einer einfachen Mehrheit eigenmächtig direkt und
ohne demokratische Kontrolle im Zweijahres-Rhythmus Tausende von Ausländern direkt
in die Sozialsysteme der Kantone und Gemeinden einweisen kann. Das widerspreche
unseren demokratischen Prozessen. Zudem belasten die bereits unter der Ägide
von Bundesrätin Sommaruga bis dato Aufgenommenen unser Sozialsystem massiv .
Der Status quo sieht allerdings wie folgt aus Die Parlamentsmehrheit sagt zum Selbstverständlichen ›Nein‹.
Drei von der SVP-Fraktion eingereichte Parlamentarische
Initiativen wollten mit den nachfolgenden Missständen aufräumen und Gesetzesänderungen
fordern, die die Schweiz sicherer gemacht und die Sozialhilfe nicht noch mehr
belastet hätten. Das Parlament hat die Vorstösse jedoch grossmehrheitlich abgelehnt
und den Volkswillen damit einmal mehr missachtet.
1. »Klare Integrationsbestimmungen
bei erleichterten Einbürgerungen«
forderte unter anderem keine Einbürgerung von verurteilten Kriminellen und von
Sozialhilfeempfängern. Klar war auch das Versprechen, das der Bundesrat dem
Stimmvolk 2017 bei der Abstimmung über die erleichterte Einbürgerung von
Personen der dritten Ausländergeneration gegeben hat: »Wer Sozialhilfe bezieht, kann sich nicht einbürgern
lassen«.
Der Ausländeranteil in der Sozialhilfe beträgt
heute 47,8 %. Allein bei den via Asylschiene Zugewanderten beträgt die
Sozialhilfequote je nach Herkunftsland bis über 90 %. Wie der Bundesrat erklärt
hat, kann ein allfälliger Sozialhilfebezug der Eltern nicht den Kindern
angerechnet werden und sei deshalb für diese kein Einbürgerungshindernis.
2. »Kriminelle Ausländer ausschaffen!« Die Forderung der Ausschaffungs-Initiative lautete,
dass diese auch gegenüber EU-Bürgern durchzusetzen ist, und dass die Schweizer
Verfassungsbestimmung dem Personenfreizügigkeits-Abkommen zwischen der Schweiz
und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten sowie den dazugehörigen
Protokollen vorgehen muss; der Auftrag des Volkes ist seit Annahme der
Ausschaffungsinitiative 2010 klar: Verurteilte kriminelle Ausländer sind des
Landes zu verweisen. Indessen scheitert die Ausschaffung krimineller EU-Bürger
an der Personenfreizügigkeit.
3. »Keine direkte Asylgewährung durch den Bundesrat« forderte, wie bereits dargelegt, dass nicht mehr
der Bundesrat im Alleingang, sondern nur noch das Bundesparlament grösseren
Flüchtlingsgruppen Asyl gewähren kann. Dennoch will der Bundesrat über das Resettlement-Programm
alle zwei Jahre bis zu 2000 vornehmliche Sozialmigranten zusätzlich direkt in
die Schweiz einfliegen.
Eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit
sein, dass das Parlament den Volkswillen umsetzt, um solche Missstände zu beheben.
Umso unverständlicher ist es, dass das Parlament in der laufenden Sommersession
alle drei Forderungen grossmehrheitlich abgelehnt hat.
Anmerkung politonline d.a. Die Frage, ob die Parlamentsmehrheit die mit der Ablehnung
der SVP-Forderungen verbundenen Folgen tatsächlich nicht erkennt - oder diese einfach nicht wahrhaben will - bleibt offen. Es hat absolut den Anschein,
als hätten die Befürworter des Bestehenbleibens der Entscheide des Bundesrats
nicht ein einziges Mal den ›Global
Compact for Safe, Orderly and Regular Migration‹, der
in seinem 19. Ziel im Ansatz auch ausländische Parallelgesellschaften vorsieht,
noch den damit einhergehenden ›UNO-Flüchtlingspakt‹ gelesen.
Beide Abkommen drohen, uns einer Überflutung
Europas ausliefern, die sowohl unsere Identiät als auch den Wohlstand der
EU-Mitgliedstaaten für immer zerstören kann.
[1] https://www.bazonline.ch/schweiz/standard/keller-sutter-ein-ja-waere-schweizer-brexit/story/16920627 7. 6. 19
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