Patente statt Bomben - WEM GEHÖRT DEINE SAAT? - von Andreas Bauer

Seit 8500 vor Christus werden einige der wichtigsten Nahrungspflanzen der Menschheit wie Weizen oder Gerste im Gebiet des heutigen Iraks kultiviert. Im Laufe der Jahrhunderte entstanden Tausende verschiedener Sorten, an unterschiedliche Boden- und Klimaverhältnisse angepasst oder mit Resistenzen gegen diverse Krankheiten und Schädlinge. Nach Schätzungen geht ein Großteil der 200.000 heute bekannten Weizensorten auf die Bauern im Zweistromland zurück. Die Eigenschaften dieses Pflanz- und Saatguts sind angesichts des bevorstehenden Klimawandels oder eines möglichen Auftretens neuer Schädlinge von erheblichem Wert für künftige Züchter.

Paul Bremers "Erlass 81"
Der freie Austausch von Saatgut unter den Bauern und das Aufbewahren eines Teils der Ernte zur Wiederaussaat ist die Grundlage einer weitgehend kleinbäuerlich geprägten Landwirtschaft im Irak und darüber hinaus in vielen Entwicklungsländern. Weltweit befinden sich schätzungsweise noch 75 Prozent des Saatgutes in den Händen der Bauern und sind damit der Kontrolle durch die großen multinationalen Agrar-Konzerne entzogen.
 
Nach den Plänen der Bush-Regierung und der US-Agro-Industrie sollen jedoch die traditionellen Sorten, ein freier Saatgutaustausch und die Sortenvielfalt im Irak schon bald der Vergangenheit angehören. Als Paul Bremer, der ehemalige Zivilverwalter, Ende Juni 2004 Bagdad den Rücken kehrte, hinterließ er der irakischen Übergangsregierung eine Reihe neuer Verordnungen und Gesetzesentwürfe, darunter den "Erlass 81", der das irakische Patentrecht von 1970 ersetzt. Der "Erlass über Patente, Industriemuster, unveröffentlichte Informationen, integrierte Schaltkreise und Pflanzensorten" stellt gültiges und bindendes Recht dar und könnte die (Ernährungs-)Souveränität des Landes so nachhaltig beeinträchtigen wie keine andere politische Intervention aus Washington.
 
Das vom irakischen Parlament ratifizierte Gesetz erklärt nämlich die seit Jahrtausenden gepflegte Tradition von Nachbau und Saatgutaustausch faktisch für illegal und forciert das Eindringen multinationaler Saatgutkonzerne in den Irak. Dem ursprünglichen Patentgesetz des Landes wurde deshalb ein Abschnitt über den "Schutz neuer Pflanzensorten" beigefügt, der den Nachbau dieser Sorten strikt verbietet. Wer von den irakischen Landwirten dagegen verstößt, muss mit drakonischen Strafen rechnen. Schließlich wird im "Erlass 81" ausdrücklich der Einsatz von gentechnisch veränderten Pflanzen gestattet.
 
Nach Lesart der US-Besatzer ist das neue Gesetz ein notwendiger Schritt, "um die Versorgung des Iraks mit hochwertigem Getreide zu sichern", den "Wiederaufbau der irakischen Landwirtschaft" voranzutreiben und den Beitritt des Landes zur Welthandelsorganisation WTO zu erleichtern. Tatsächlich aber wird ein System von Monopolrechten an Saatgut und des Privateigentums an biologischen Ressourcen eingeführt, das die irakische Verfassung bislang untersagt hatte. Die darin enthaltenen Sortenschutzrechte werden als eine Art geistiges Eigentumsrecht behandelt, die einem Patent auf Pflanzensorten gleichkommen.
 
Der "Erlass 81" geht weit über bereits bestehende internationale Vereinbarungen wie etwa das Internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen hinaus. Dieses schützt zwar die "geistigen" Eigentumsrechte von Pflanzenzüchtern und legt die Zahlung von Lizenzgebühren bei registrierten Sorten fest. Es erlaubt den Bauern jedoch, von der Ernte Saatgut zu behalten und es im nächsten Jahr ohne neuerliche Zahlung von Lizenzgebühren auszusäen. Außerdem dürfen Landwirte dieses Saatgut auch für Weiterzüchtungen verwenden. Der "Erlass 81" hingegen verbietet explizit, ohne jede Einschränkung, die Wiederaussaat von geschützten Sorten. Produktion, Reproduktion, Verkauf, Export und Import geschützter Pflanzensorten sind danach allein den Saatgutkonzernen vorbehalten.
 
Genmanipuliertes Saatgut
Eine solche "Reform" der Agrarwirtschaft wird vor allem von der US-Agentur für internationale Entwicklung (USAID) vorangetrieben, die seit Oktober 2003 ein "Landwirtschaftliches Wiederaufbau- und Entwicklungsprogramm für den Irak" leitet. Das Ziel besteht ganz offenbar darin, die Geschäftsbedingungen für die eigenen Agrar-Unternehmen zu verbessern, indem Märkte für Agrarprodukte und entsprechende Dienstleistungen aus Übersee geschaffen werden. Dieses Agrarprogramm hat nichts mit dem Wiederaufbau innerstaatlicher Wirtschaftsstrukturen und -kapazitäten des Iraks zu tun, sondern unterstützt mit Billigung der Besatzungsmächte die Konzerne dabei, den irakischen Markt zu übernehmen. Insofern sichern Bremers Erlasse, dass die irakische Wirtschaft auch dann von den USA beherrscht werden kann, wenn deren Truppen eines Tages abziehen. Der "Erlass 81" fördert dabei in besonderer Weise den rabiaten neoliberalen Umbau der Ökonomie eines besetzten Staates, von dem allein die großen transnationalen Konzerne profitieren. So wird beispielsweise in einem anderen Bremer-Dekret ("Erlass 39") verfügt, dass ausländische Investoren die gleichen Rechte auf dem irakischen Binnenmarkt besitzen wie die Iraker selbst.
 
Wie nun aber kommen Industriesorten oder genmanipulierte Pflanzen der Agro- und Gentechnikkonzerne in den Irak? Zum einen über die Nahrungsmittelhilfe des UN-Welternährungsprogramms. Dessen Hauptsponsor sind traditionell die USA, die auf diese Weise ihre massiven Agrarüberschüsse  - vor allem genmanipulierter Mais und Soja -   entsorgen, für die es auf dem Weltmarkt keinen Käufer gibt. In Mexiko wurde auf diese Weise in wenigen Jahren ein bedeutender Teil des traditionellen Saatgutes mit Genmais verschmutzt. Diese "Nahrungsmittelhilfe" ist nicht als gentechnisch verändert gekennzeichnet, wenn sie von arglosen Bauern als Saatgut verwendet wird. Patentierte Gentech-Pflanzen und andere geschützte Industriesorten können so überall auf der Welt verbreitet werden.
 
Die gezielte Kontamination wird von der Agro-Industrie als ein entscheidendes Mittel angesehen, den weltweiten Widerstand gegen die Gentechnik zu brechen. Auf einem Gentechnikkongress im Jahr 1999 etwa präsentierte der US-Monsanto-Konzern ein Zukunftsszenario, nach dem binnen 15 bis 20 Jahren sämtliches Saatgut auf der Welt gentechnisch verändert und damit patentiert sein wird. Um dies zu erreichen, müsse der Konzern laut der Unternehmensberatungsfirma Arthur Andersen Einfluss auf die US-Regierung nehmen, die dafür zu sorgen habe, dass genmanipulierte Produkte auf die Weltmärkte kommen, bevor sich Widerstand regt. Mit anderen Worten: Man setzt darauf, dass der Markt mit der Zeit so überschwemmt ist, dass nichts mehr dagegen unternommen wird. Eine weitere Möglichkeit, um mit geschützten oder genmanipulierten Pflanzen im irakischen Ackerbau Fuß zu fassen, ist die sogenannte Anbauhilfe. Ein Beispiel: Im Rahmen eines 107 Millionen Dollar teuren Projektes, das von der texanischen A&M-Universität betrieben wird, sollen irakische Bauern im Anbau geschützter "Hochertragssorten" von Gerste, Erbsen und Weizen unterwiesen werden. Um welche Art von Pflanzen es bei diesem Projekt geht, daran lässt die Selbstbeschreibung der Universität keinen Zweifel. In ihrem Internetauftritt definiert sie sich als weltweit führende Kraft in der agrarischen Biotechnologie, in den USA ein Synonym für Gentechnik. Ohne jeden Zweifel wird es für die irakischen Bauern zunächst großzügige Hilfe oder Kredite für den Kauf von Industriesaatgut und der dazugehörigen Agrarchemikalien geben.
 
Rücksichtslose Biopiraterie
Der Geltungsbereich von "Erlass 81" erstreckt sich auch auf solche Pflanzensorten, die gleiche oder ähnliche Charakteristiken wie die geschützten Industriesorten besitzen  - das heißt, damit können auch traditionelle irakische Landsorten unter das Diktat von Pflanzenpatenten fallen. Proben dieser Pflanzensorten wurden seit den siebziger Jahren in der nationalen Genbank in Abu Ghraib vor den Toren Bagdads gesammelt. Wahrscheinlich sind sie alle während der jüngsten Kriege verloren gegangen. Allerdings besitzt das in Syrien ansässige International Centre for Agricultural Research in Dry Areas (Icarda) immer noch Ableger mehrerer irakischer Pflanzensorten. Nun wurde in der Vergangenheit Pflanzenmaterial, das sich im Besitz eines der internationalen Agrarforschungsinstitute befand, unter der Hand immer wieder an Wissenschaftler aus den Industrieländern weitergegeben, die sich aus diesem Material entwickelte Pflanzen dann patentieren ließen. Eine Form von Biopiraterie, durch Gesetze über geistige Eigentumsrechte gefördert, die das traditionelle Wissen von Bauern nicht berücksichtigen und einem Züchter quasi uneingeschränkte Rechte verleihen, wenn er behauptet, auf der Basis des Pflanzenmaterials und des Wissens genau jener Bauern etwas Neues geschaffen zu haben. So ist es Unternehmen möglich, eine Pflanzensorte zu entwickeln, die spezifische Charakteristiken, beispielsweise eine Resistenz gegen eine im Irak vorkommende Pflanzenkrankheit, besitzt. Diese Eigenschaft wird dann patentiert, obwohl es im Irak möglicherweise seit Jahrhunderten Sorten gibt, die eine gleiche Resistenz besitzen.
 
Was bedeutet das für die irakischen Bauern? Das neue Patentrecht, dem sie ausgesetzt sind, macht es irrelevant, ob der Anbau absichtlich oder unabsichtlich, aufgrund von technischer Kontamination oder Auskreuzung stattfindet: Sobald eine Pflanze patentiertes Genmaterial in sich trägt, gehört sie der Firma, die dieses Material patentiert hat. Wenn ein irakischer Bauer also traditionelles Saatgut benutzt und die geschützte oder patentierte Sorte eines Nachbarn bei seinen Pflanzen aufkreuzt, macht er sich strafbar. Eine solche Patentrechtsverletzung kann den Betreffenden möglicherweise um seine Existenz bringen, denn "Erlass 81" sagt dazu: "Das Gericht kann sowohl die Konfiszierung der Ernte als auch der Materialien und Werkzeuge anordnen, die zur Verletzung des Schutzes der Sorte genutzt wurden. Das Gericht kann auch die Vernichtung der Ernte anordnen." Das bedeutet: ein Landwirt, der sich so verhält, wie sich Bauern seit dem Beginn der Zivilisation verhalten, und einen Teil seiner Ernte wieder aussät, kann nicht nur diese und die daraus gewonnenen Produkte (wie Brot) verlieren, sondern auch seinen Traktor, seinen Pflug oder seine Lagermöglichkeiten.
 
Politische Souveränität wird für den Irak noch lange eine Illusion bleiben - sein Recht auf Ernährungssouveränität ist durch die zitierten neuen Regelungen quasi aufgehoben.
 
Andreas Bauer ist Gentechnikexperte am Umweltinstitut München
(www.umweltinstitut.org)
http://www.freitag.de/2005/48/05480301.php

Artikel aus Freitag 45 - Die Ost-West-Zeitung Nr. 48 vom 2.12.05