Kritik an den Corona-Massnahmen

d.a. SVP-Parteipräsident Marco Chiesa »fordert vom Bundesrat die sofortige Öffnung von Läden und Restaurants.

Alle massgeblichen Kennzahlen zum Coronavirus seien gesunken, erklärte er an der Online-Delegiertenversammlung der SVP Schweiz vom 30. Januar. Man dürfe die Wirtschaft nicht vergessen und auch die Schulen sollen geöffnet bleiben. Die Zahl der Infizierten, die Sterberate und der sogenannte Reproduktionswert seien zurückgegangen, doch halte Bundesrat Alain Berset trotz dieses Rückgangs am Shutdown fest, was nicht der richtige Weg sei. Berset sei der »teuerste Bundesrat aller Zeiten«.

»
Allein der aktuelle Lockdown verschlingt pro Stunde 6 Millionen Steuerfranken«. Für die SVP habe der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung Priorität, aber man dürfe die Arbeitsplätze und die Wirtschaft nicht vergessen. Ich setze mich dafür ein, dass der Mittelstand die Zeche nicht doppelt bezahlen muss: Mit Geschäftsschliessungen und Lohneinbussen – und später mit höheren Steuern, versprach Chiesa«.  [1]

Dass diese Forderung ihre Berechtigung hat, ergibt sich auch aus der am
Tag der Amtseinführung des neuen US-Präsidenten erfolgten Mitteilung der WHO, der zufolge die »Epidemische Lage von Nationaler Tragweite« beendet ist.  [2] 

Wie man uns wissen lässt, »hat die Weltgesundheitsorganisation ihre bisherige Leitlinie zur Verwendung von PCR-Tests geändert. Demnach sei ein positives Ergebnis dieses Tests kein Hinweis mehr auf eine Covid-19-Infektion. Vielmehr solle zu deren Feststellung ein zweiter Test samt klinischer Diagnose notwendig sein«. Hierzu stellte Wolfgang Hübner folgende Frage: »Was irritiert mich daran? Erstens der Zeitpunkt: Donald Trump, unter dessen Präsidentschaft die USA der WHO kündigten, hatte das Weiße Haus gerade für einen Nachfolger verlassen müssen, der sofort die Rückkehr in die WHO veranlaßte. Und schon präsentiert  die WHO eine veränderte Leitlinie, die ganz andere Voraussetzungen schafft, so zum Beispiel für Lockdown-Maßnahmen. Diese erlauben es nun dem neuen Präsidenten, mit bestem Gewissen auf solche unpopulären Maßnahmen zu verzichten. Sein Vorgänger hingegen war für seine Resistenz gegen Lockdowns als verantwortungslos gebrandmarkt worden. Sollte das alles tatsächlich ein rein zufälliges Zusammentreffen zweier Ereignisse sein?   

Zweitens irritiert es mich, die Information des WHO-Schwenks in Sachen Tests nicht aus den Hauptstrommedien oder vom Robert-Koch-Institut erlangt zu haben, sondern mal wieder über die sogenannten sozialen Medien. In diesen  gibt es trotz der jüngsten Zensurwelle eben immer noch ein paar Möglichkeiten, an nicht hilfreiche Fakten heranzukommen, die sogar die deutsche Lockdown-Politik zu erschüttern geeignet sind. Denn wenn die massenhaften PCR-Tests kein sicherer Hinweis mehr auf eine Covid-19-Infektion sind, dann brechen die bisherigen Voraussetzungen sowohl für unzählige Quarantänemaßnahmen als  auch für die Verhängung von einschneidenden Zwangsmaßnahmen weitgehend weg«.  [3] 

»Die WHO«, heisst es hierzu auf journalistenwatch, »erklärt faktisch, dass die PCR-Tests als Datengrundlage des Pandemiegeschehens nur sehr eingeschränkt taugen.  [4]  Und ein Weimarer Richter bewertet die gesamte Lockdown-Politik als verfassungswidrige, katastrophale Fehlentscheidung. In einem Land mit intakter, kritisch-differenzierter und bestmöglicher Aufklärung der Öffentlichkeit verpflichteten Medienlandschaft wären beide Meldungen absolutes Hauptthema mit gewaltiger Brisanz, werfen sie doch ein völlig neues Licht auf einen unnatürlichen, schädlichen und historisch einmaligen Ausnahmezustand, der immer mehr Opfer und Kollateralschäden fordert. 

Jedoch ist das genaue Gegenteil der Fall

Die WHO-Einschätzung wurde in den Mainstream-Medien erst gar nicht rezipiert, das Weimarer Urteil von manchen Onlinemedien allenfalls unter ferner liefen, dies als eine Art juristischer Einzelmeinung – lange nachdem die freien Medien darüber im Netz schon berichtet hatten und kritische Geister, wie etwa Ex-Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen, dazu hoffnungsfroh Stellung genommen hatten. Was die WHO in ihrer Nutzanwendungsrichtlinie WHO Information Notice for IVD Users 2020/05  [5]  bestätigt, bedeutet nicht weniger als eine Sensation, dass nämlich ein Großteil der gegenwärtig mit Neuinfektionen gleichgesetzten positiven PCR-Tests mutmaßlich gar keine Aussage über eine Corona-Infektion treffen kann –  weil eine zu hohe Zahl an Replikationszyklen beim Labortest (Ct-Wert), wie sie etwa in Deutschland bislang akzeptiert wird, kaum noch zum Nachweis einer echten Sars-CoV2-Infektion taugt. Je höher der Ct-Wert, desto geringer ist die Belastung der Probe mit dem Virus bzw. dessen genetischem Material.

Spektakuläre Zäsur der Pandemiebewertung

Der sich hieraus ergebende Schluß, oder zumindest erhebliche Verdacht, dass  eine unbekannte, womöglich dominante Zahl von als positiv gewerteten Tests überhaupt keine Infektion nachweist, hat weitreichende Konsequenzen: Nicht nur wären damit die Fallzahlen, auf deren Basis die Inzidenzwerte ausschließlich ermittelt werden, wertlos; ebenfalls ist die Epidemische Lage von Nationaler Tragweite, auf deren Grundlage seit über 10 Monaten in Deutschland ausschließlich Politik gemacht wird, hinfällig – und damit auch das auf deren Grundlage in Kraft gesetzte, im November deutlich nachgeschärfte Infektionsschutzgesetz (IfSG), mit dem das Parlament (etwa in Artikel 28) die Regierung zu weitreichenden Vollmachten ermächtigt hat. Dass die WHO mit ihrer nunmehrigen Relativierung des PCR-Verfahrens, das nur in engen Grenzen bis zu bestimmten Ct-Werten aussagekräftig ist, die Rechtfertigungsgrundlage aller Lockdowns auf Grund pandemischer Notlagen praktisch global beseitigt hat,  sollte eigentlich weltweit die spektakulärste Nachricht seit einem Jahr sein – und ein sofortiges Umdenken zur Folge haben«.

»Was unabhängige Geister seit Monaten vortragen«, hält Carlos A. Gebauer fest, »ist nun auch von der Weltgesundheitsorganisation bestätigt, die in ihrer bereits zitierten WHO Information Notice for IVD Users 2020/05 erklärt: Wo das Testresultat nicht mit dem klinischen Befund eines Untersuchten übereinstimmt, hat eine neue Probe genommen und eine weitere Untersuchung vorgenommen zu werden. Mehr noch: Der Ct-Wert eines Testergebnisses verhalte sich umgekehrt proportional zu der erkannten Viruslast bei einer untersuchten Person. Je mehr Replikationszyklen bei einem PCR-Test gefahren werden müssen, um eine (vermeintliche) Kontamination des Untersuchten mit dem Virus (oder Bruchstücken seiner Erbinformation) zu erkennen, desto geringer ist die Belastung des Untersuchten mit dem Virus bzw. dessen genetischem Material.

Bislang ist man beinahe flächendeckend regelhaft davon ausgegangen, dass ein jeder wie auch immer beschaffener positiver PCR-Test den Nachweis dafür erbringe, der Getestete sei eine akute Gefahr für seine Mitmenschen. Deswegen wurden Menschen massenweise aus dem Verkehr gezogen oder sonstwie voneinander abgesondert, koste es, was es wolle. Die jetzige Mitteilung der WHO berichtigt nun die unzutreffende Alarmprämisse unzweideutig. Richtig ist, zu unterscheiden, ob ein Betroffener kontaminiert, infiziert oder infektiös ist. Eine Kontamination liegt vor, wenn ein Virus (oder ein sonstiger Erreger) mit dem menschlichen Organismus in Kontakt gekommen ist. Eine Kontamination bedeutet zwar eine Verschmutzung, jedoch ist ein verschmutzter Betroffener nicht sogleich auch infiziert. Eine Infektion setzt – jedenfalls nach dem  Wortlaut des Infektionsschutzgesetzes – voraus, dass der von dem menschlichen Organismus aufgenommene Krankheitserreger sich in dem Menschen auch entwickelt oder vermehrt. Das kann er regelhaft nur dann, wenn er überhaupt in einer gewissen Vielzahl in den Organismus einzieht. Hier spricht man von der sogenannten Virenlast. Kommen zu wenige Viren in einem Organismus an, scheitert der Versuch einer Infektion. Wird der Erreger direkt nach der Kontamination vom Immunsystem erkannt und besiegt, kommt es also erst gar nicht zu einer Infektion.

Wer nicht infiziert ist, kann einen anderen Menschen aber auch nicht anstecken. Denn die Infektion ist die Voraussetzung der Infektiosität. Kurz: Wer asymptomatisch durch die Welt läuft, der ist mit an absoluter Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch keine Ansteckungsgefahr für andere. Ihn allein auf der Grundlage eines PCR-Tests abzusondern oder, mehr noch, ihn auch ohne PCR-gestützten Kontaminationsverdacht rein präventiv in Masken zu hüllen, ist rechtlich nicht begründbar. Die WHO hat somit am 20. Januar 2021 allen infektionsschutzrechtlichen Schlußfolgerungen, die allein auf der  (unrichtigen)  Annahme einer Infektiosität bei jedwedem positiven PCR-Test ohne weitere Differentialdiagnostik basieren, den Boden entzogen. Diesen Umstand kann man gar nicht überbewerten. Denn er bedeutet: Jede Quarantäneanordnung gegenüber einer Person auf alleiniger Basis eines nicht näher spezifizierten positiven PCR-Tests entbehrt einer rechtlichen Grundlage. Jede allgemeinverfügende Kontaktbeschränkung, die derartige PCR-Tests singulär in Bezug nimmt, ist gesetzeswidrig. Alle auf der Annahme einer Infektiosität nur wegen irgendeiner positiven PCR-Testung beruhenden Grundrechtsverkürzungen ermangeln einer rechtlichen Grundlage«.  [6]

Das Weimarer Urteil

Wie der Rechtsanwalt und Mitgründer der Stiftung Corona Ausschuss, Dr. Reiner Fuellmich, ausführt, »untersucht die Stiftung  [7]  seit Mitte Juli letzten Jahres in mehrstündigen Live-Sitzungen, warum die Bundes- und Landesregierungen im Rahmen des Coronavirus-Geschehens beispiellose Beschränkungen verhängt haben und welche Folgen diese für die Menschen hatten und haben.

Wie Fuellmich erklärt, habe der Richter am Amtsgerichts Weimar in seinem Ureil vom 11. Januar 2021 genau dargelegt, was im Frühjahr 2020 Aufgabe des deutschen Bundestags gewesen wäre, nämlich Fakten zu überprüfen; er habe ferner detailliert dargelegt, dass die vom Bundestag beschlossene epidemische Lage nationaler Tragweite sowie deren Kern, die drohende Überlastung des Gesundheitssystems, zu keinem Zeitpunkt gegeben waren. Aus diesem Grund sind sämtliche Maßnahmen sowohl rechts-als auch verfassungswidrig und damit nichtig.

Dem Urteil des Amtsgerichts Weimar vom 11. Januar 2021 war eine Geburtstagsfeier im April 2020 vorausgegangen, die von der Polizei beendet worden war. Sie sah darin einen Verstoß gegen die Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 und verhängte Bußgeldbescheide. Einer der Partygäste klagte daraufhin und wurde freigesprochen. 

Das vollständige Urteil mit Aktenzeichen 6OWi-523 Js 202518/20 kann im Internet nachgelesen werden.  [8]

Nachfolgend einige Passagen aus dem Urteil:

RN 21: 
»Es gab keine epidemische Lage von nationaler Tragweite (…), wenngleich dies der Bundestag mit Wirkung ab 28. 3. 2020 festgestellt hat«.

RN 29:
»Die Schreckenszenarien, die im Frühjahr die Entscheidungen über den Lockdown maßgeblich beeinflußten, beruhten auch auf falschen Annahmen zur Letalität des Virus (sog. Infection fatality rate = IFR) und zur Frage einer bereits vorhandenen bzw. fehlenden Grundimmunität gegen das Virus in der Bevölkerung«.

RN 31:  »Das allgemeine Kontaktverbot bzw. das Ansammlungsverbot (…) ist aus materiellen Gründen verfassungswidrig, weil es die als unantastbar garantierte Menschenwürde verletzt«.
 
RN 33: 
»Bei einem allgemeinen Kontaktverbot handelt es sich um einen schweren Eingriff in die Bürgerrechte. Es gehört zu den grundlegenden Freiheiten des Menschen in einer freien Gesellschaft, dass er selbst bestimmen kann, mit welchen Menschen (deren Bereitschaft vorausgesetzt) und unter welchen Umständen er in Kontakt tritt. Die freie Begegnung der Menschen untereinander zu den unterschiedlichsten Zwecken ist zugleich die elementare Basis der Gesellschaft. Der Staat hat sich hier grundsätzlich jedes zielgerichteten regulierenden und beschränkenden Eingreifens zu enthalten. Die Frage, wie viele Menschen ein Bürger zu sich nach Hause einlädt oder mit wie vielen Menschen ein Bürger sich im öffentlichen Raum trifft, um spazieren zu gehen, Sport zu treiben, einzukaufen oder auf einer Parkbank zu sitzen, hat den Staat grundsätzlich nicht zu interessieren«.

RN 34: 
»Selbst in der Risikoanalyse Pandemie durch Virus Modi-SARS, die immerhin ein Szenario mit 7,5 Millionen Toten beschrieb, wird ein allgemeines Kontaktverbot (ebenso wie Ausgangssperren und die weitgehende Stilllegung des öffentlichen Lebens) nicht in Erwägung gezogen«.

RN 36:  »Hinzu kommt  - und ist als ein gesondert zu würdigender Aspekt zu beachten -  dass der Staat mit dem allgemeinen Kontaktverbot zum Zwecke des Infektionsschutzes jeden Bürger als potentiellen Gefährder der Gesundheit Dritter behandelt. Wird jeder Bürger als Gefährder betrachtet, vor dem andere geschützt werden müssen, wird ihm zugleich die Möglichkeit genommen, zu entscheiden, welchen Risiken er sich selbst aussetzt, was eine grundlegende Freiheit darstellt«.

RN 49: 
»Der Verordnungsgeber konnte aus den Daten des Robert-Koch-Instituts auch erkennen, dass es keine Hinweise auf die Wirksamkeit des am 22. März beschlossenen Lockdowns gab.«

RN 78:  »Nach dem Gesagten kann kein Zweifel daran bestehen, dass allein die Zahl der Todesfälle, die auf die Maßnahmen der Lockdown-Politik zurückzuführen sind, die Zahl der durch den Lockdown verhinderten Todesfälle um ein Vielfaches übersteigt. Schon aus diesem Grund genügen die hier zu beurteilenden Normen nicht dem Verhältnismäßigkeitsgebot.

Hinzu kommen die unmittelbaren und  mittelbaren Freiheitseinschränkungen, die gigantischen finanziellen Schäden, die immensen gesundheitlichen und die ideellen Schäden. Das Wort
unverhältnismäßigist dabei zu farblos, um die Dimensionen des Geschehens auch nur anzudeuten«. »Bei der von der Landesregierung im Frühjahr (und jetzt erneut) verfolgten Politik des Lockdowns handelt es sich um eine katastrophale politische Fehlentscheidung mit dramatischen Konsequenzen für nahezu alle Lebensbereiche der Menschen, für die Gesellschaft, für den Staat und für die Länder des globalen Südens«.

Damit ist nun in Deutschland erstmals, inhaltlich in die Tiefe gehend, auf den Kern der Sache bezugnehmend geurteilt worden. »Klug geschriebene Urteile sind deswegen gefährlich«, prophezeit Fuellmich unter Verweis auf das neu gegründete Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte, »weil man sie so gut wie gar nicht aufheben kann. Ich denke, dass die Entscheidung des Amtsgerichts Weimar eine Stange Dynamit ist, die im positiven Sinne hoffentlich auch im Rest der Richterschaft explodieren wird«.   [9]    

Masken

Das RKI, das Robert Koch-Institut, hatte sich zu den FFP2-Masken zunächst wie folgt geäussert: »In den Empfehlungen der BAuA und des ad-Hoc AK Covid-19 des ABAS zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 werden FFP2-Masken nicht zur privaten Nutzung empfohlen«. Diese Feststellung ist inzwischen relativiert worden, so dass es nur noch heisst: »Beim Einsatz bei Personen mit z.B. eingeschränkter Lungenfunktion oder älteren Personen sind gesundheitliche Auswirkungen nicht auszuschließen«.  [10]

Impfung

Wie viele andere mit der Pandemie zusammenhängenden Faktoren ist auch die Impfung hochgradig umstritten. Fakt ist, dass die Parlamentarische Versammlung des Europarats versichert hat, dass die Impfung nicht verpflichtend sein wird und dass niemand diskriminiert werden darf, weil er sich einer solchen nicht unterzogen hat: Die am 27. Januar 2021 vom Europarat veröffentlichte Resolution 2361 mit dem Titel Covid-19-Impfstoffe: Ethische, rechtliche und praktische Erwägungen verfolgt den Zweck, zahlreiche Punkte über Impfstoffe, die bei den europäischen Bürgern Zweifel wecken könnten, und die man unbedingt kennen sollte, klarzustellen. Die Resolution verbietet es den Staaten, die Impfung gegen Covid-19 zwingend vorzuschreiben, oder eine solche zur Diskriminierung von Arbeitnehmern oder allen, die sich nicht impfen lassen, einzusetzen.  [11] 

Nachfolgend ein Auszug aus Punkt 7.0: Es ist sicherzustellen, dass

7.3.1  die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung NICHT verpflichtend ist und dass niemand politisch, sozial oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er dies nicht möchte;

7.3.2  niemand diskriminiert wird, weil er wegen möglicher Gesundheitsrisiken oder weil er nicht geimpft werden möchte, nicht geimpft wurde;

7.3.3  frühzeitige und wirksame Maßnahmen ergriffen werden, um Fehlinformationen, Irrtümern und Zweifeln über Covid-19-Impfstoffe entgegenzuwirken;

7.3.4  transparente Informationen über die Sicherheit und mögliche Nebenwirkungen von Impfstoffen verbreitet werden und mit Social-Media-Plattformen zusammengearbeitet wird, um diese zu regulieren, damit die Verbreitung von Fehlinformationen verhindert wird;

7.3.5  der Inhalt von Verträgen mit Impfstoffherstellern transparent kommuniziert wird und zur parlamentarischen und öffentlichen Einsichtnahme öffentlich zugänglich gemacht wird;

7.3.6  mit Nichtregierungsorganisationen und/oder anderen lokalen Organisationen und Ämtern zusammengearbeitet wird, um Randgruppen zu erreichen;

7.3.7  eine Zusammenarbeit mit lokalen Gemeinden bei der Entwicklung und Umsetzung von maßgeschneiderten Strategien zur Unterstützung der Impfstoffeinnahme erfolgt;

Darüber hinaus fordert der Europäische Rat in Bezug auf die Impfung von Kindern folgendes:

7.4.1  Sicherstellung eines Gleichgewichts zwischen der raschen Entwicklung von Impfungen für Kinder und der angemessenen Berücksichtigung von Sicherheits- und Wirksamkeitsbedenken sowie der Gewährleistung der vollen Sicherheit und Wirksamkeit aller für Kinder verfügbaren Impfstoffe, wobei das Wohl des Kindes im Vordergrund steht, in Übereinstimmung mit den UN-Konventionen über die Rechte des Kindes.

7.4.2  Es ist sicherzustellen, dass die Studien von hoher Qualität sind, unter Berücksichtigung relevanter Sicherheitsvorkehrungen, in Übereinstimmung mit internationalen rechtlichen Standards und Richtlinien, einschließlich einer fairen Verteilung von Nutzen und Risiken für die untersuchten Kinder.

7.4.3  Es ist ferner sicherzustellen, dass die Wünsche von Kindern entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife gebührend berücksichtigt werden; wenn die Zustimmung eines Kindes nicht erteilt werden kann, ist sicherzustellen, dass die Zustimmung in anderer Form erteilt wird und dass sie auf zuverlässigen und altersgerechten Informationen beruht.

7.4.4  Unterstützung der UNICEF in ihren Bemühungen, Impfstoffe von Herstellern, die Vereinbarungen mit der COVAX-Einrichtung haben, an diejenigen zu liefern, die sie am dringendsten benötigen. 

Siehe hierzu Europäischer Rat: Die Impfung wird NICHT verpflichtend sein und niemand darf diskriminiert werden, weil er sie nicht hat.  [12]

Aber selbst derartige Verordnungen scheinen auf unsere Politiker, die man inzwischen als gegen nicht regierungskonforme Argumente immunisiert betrachten kann, offenbar keinen Einfluss zu haben. So hatte der griechische Premierminister Kyriakos Mitsotakis vor zwei Wochen die Schaffung eines EU-weiten Covid-19-Impfzertifikats gefordert, welches dazu verhelfen sollte, Reisen wieder zu ermöglichen. Die EU reagierte blitzschnell und verabschiedete die Richtlinien für ein Dokument, »ohne das ein Urlaub außerhalb von Deutschland in Zukunft für Ungeimpfte unmöglich sein wird und dessen Leitlinien die Einrichtung eines EU-weit anerkannten Impfpasses für medizinische Zwecke erlauben«.

Hierzu erklärte die EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides der Greek City Times [13] zufolge: »Ich begrüße die Annahme der Richtlinien zum Nachweis von Impfungen für medizinische Zwecke. Wir brauchen einen gemeinsamen Ansatz für Impfbescheinigungen, und ich freue mich darauf, weiterhin mit der WHO zusammenzuarbeiten, um dieses Instrument auf globaler Ebene zu erweitern«. Derartige vollständig kompatible Impfbescheinigungen würden in Zukunft ein wichtiges Instrument auch in  Zeiten nach der Pandemie sein, erklärte sie weiter. 

Es erfolgt indessen keine Präzision, um welche medizinischen Zwecke es sich hier handelt.

Bisher, heisst es ferner, seien Impfdokumente in Papierform üblich, doch die sollen laut EU nun der Vergangenheit angehören. Die geplante digitale Impfbescheinigung mit genauen Angaben zur Impfung  - welche, wann und wie oft -  und zur Person soll den alten gelben Impfpass ablösen.  [14] 

Jedenfalls dürfte abzusehen sein, dass man genügend Wege gangbar machen wird, um die generelle Impfung, also die Zwangsimpfung, indirekt zu erreichen.   [15]

Inzwischen ist die Firma Merck zu gänzlich anderen Einschätzungen gelangt, die so gar nicht in das vorgefertigte Muster passen wollen: Merck hat seine Arbeiten an der Entwicklung eines Impfstoffs gegen den SARS-COV-2 Erreger eingestellt. Stattdessen will das Unternehmen nunmehr Therapeutika entwickeln, die bei der Bekämpfung der Seuche nicht minder wichtige Dienste leisten können. Mit Blick auf die Risiken sind sie erheblich beherrschbarer als ein Impfstoff.  [16]  

Verfolgt man die laufenden behördlichen Anweisungen, sollte es jedermann klar sein, dass, wie wir bereits des öfteren vermerkt haben, gegenteilige Erkenntnisse auf einen sprichwörtlich graniten Boden fallen. Es verstärkt sich auch der Eindruck, dass die jetzt hinzugekommenen Mutationen des Virus einen willkommenen Anlass dazu bieten, zusätzliche Erlasse zu verordnen, so auch in Frankreich, wo ab dem 31. dieses Monats ein Verbot aller Einreisen aus nicht europäischen Ländern herrschen soll.

Zur Frage der mit dem PCR-Corona-Test erzielten Ergebnissen weisen wir insbesondere auf den Artikel  Corona: Fakten  hin. Daneben sind unter dem Stichwort Corona weitere aussagekräftige Analysen zu finden.

Ich persönlich komme nicht umhin, die gesamte Pandemie weitgehend als Test zu sehen, der dazu dient, festzustellen, wie weit man bei der Repression der Bevölkerung gehen kann.  

d.auerbach@gmx.ch   

  

[1]  https://www.srf.ch/news/schweiz/kritik-an-corona-massnahmen-svp-fordert-sofortige-oeffnung-von-laeden-und-restaurants    30. 1. 21
[2]  https://www.journalistenwatch.com/2021/01/23/corona-daemmerung-who/
23. 1. 21
[3]  http://www.pi-news.net/2021/01/zufaelle-gibt-es-die-vielleicht-gar-keine-sind/
23. 1. 21   
WHO beendet nach Biden-Inauguration Epidemische Lage von Nationaler Tragweite  -  Zufälle gibt es, die vielleicht gar keine sind – Von Wolfgang Hübner
[4] 
https://www.journalistenwatch.com/2021/01/23/corona-daemmerung-who/
23. 1. 21  Corona-Dämmerung: WHO entzieht
epidemischer Notlage den Boden, Gerichte zerlegen verfassungswidrigen Lockdown
[5]  https://www.who.int/news/item/20-01-2021-who-information-notice-for-ivd-users-2020-05    20 January 2021 - Medical product alert - Geneva
WHO Information Notice for IVD Users 2020/05 - Nucleic acid testing (NAT) technologies that use polymerase chain reaction (PCR) for detection of SARS- CoV-2 ; Purpose of this notice: clarify information previously provided by WHO.
This notice supersedes WHO Information Notice for In Vitro Diagnostic Medical Device (IVD) Users 2020/05 version 1, issued 14 December 2020
[6] 
https://vera-lengsfeld.de/2021/01/24/who-beendet-epidemische-lage-von-nationaler-tragweite/?utm_source=mailpoet&utm_medium=email&utm_campaign=NL-Post-Notifications  24. 1. 21 WHO beendet Epidemische Lage von Nationaler Tragweite  Von Carlos A. Gebauer
[7]  https://corona-ausschuss.de/
[8]  https://www.wochenblick.at/wp-content/uploads/2021/01/Freispruch_wg_Kontaktbeschra%CC%88nkung_2021_01_11_AG_Weimar_Beschluss.pdf   11. 1. 2021
[9]  https://www.wochenblick.at/corona-urteil-weimar-eine-stange-dynamit-druck-auf-drosten-pcr-test-steigt/   30. 1. 21  Siri Sanning - Internationale konzertierte Vorgehensweise - Corona-Urteil Weimar: eine Stange Dynamit. Druck auf Drosten-PCR-Test steigt
[10]  https://gilbertbrands.de/blog/2021/01/30/ffp2-und-wieder-luegt-das-rki/
30.
1. 21
[11]  https://pace.coe.int/en/files/29004/html  Resolution 2361 (2021)
Covid-19 vaccines: ethical, legal and practical considerations
Parliamentary Assembly: Assembly debate on 27 January 2021 (5th Sitting) (see Doc. 15212, report of the Committee on Social Affairs, Health and Sustainable Development, rapporteur: Ms Jennifer De Temmerman).
Text adopted by the Assembly on 27 January 2021 (5th Sitting).
Die aktuelle Version der vollständigen Resolution kann auf der Website des Europarats nachgelesen werden.
[12] 
https://uncut-news.ch/europaeischer-rat-die-impfung-wird-nicht-verpflichtend-sein-und-niemand-darf-diskriminiert-werden-weil-er-sie-nicht-hat/  29. 1. 21 Europäischer Rat: Die Impfung wird NICHT verpflichtend sein und niemand darf diskriminiert werden, weil er sie nicht hat
[13]  https://greekcitytimes.com/2021/01/29/eu-covid-19-vaccine-certificate/
EU member states agree on guidelines for ‘Covid-19 vaccination certificate’ resp.
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/MEX_21_283
28. 1. 21  Coronavirus: Member States adopted guidelines on proof of vaccination for medical purposes
[14]  https://ec.europa.eu/health/sites/health/files/ehealth/docs/vaccination-proof_interoperability-guidelines_en.pdf   27. 1. 21
eHealth Network Guidelines on proof of vaccination for medical purposes-basic interoperability elements  V1.1
[15]  https://www.journalistenwatch.com/2021/01/30/also-reisen-zukunft/
30. 1. 21  Also doch: Reisen in Zukunft nur noch mit Impfpass
[16]  https://www.businesswire.com/news/home/20210125005234/en/Merck-Discontinues-Development-of-SARS-CoV-2COVID-19-Vaccine-Candidates-Continues-Development-of-Two-Investigational-Therapeutic-Candidates
25.
1. 21  Merck Discontinues Development of SARS-CoV-2/COVID-19 Vaccine Candidates; Continues Development of Two Investigational Therapeutic Candidates