Strafanzeige 17.03.2006 20:57
Was sich aus den Drohungen des iranischen Präsidenten sonst noch entwickelt hat, sei unseren Lesern hiermit bekanntgegeben:
Ervin Eran Shahar, Rechtsanwalt Tel: +972-3- 7541270 +972-544-899877 Address: Ayalon House, 12 Abba Hillel St., Ramat Gan, P.O.B 21795 Tel Aviv 61217 Israel Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Postfach 27 20 76014 Karlsruhe, Deutschland Strafanzeige gegen den Präsidenten der Islamischen Republik Iran, Mahmoud Ahmadinedschad sowie andere Iranische Offizielle, wegen Verbrechen gegen das Jüdische Volk und gegen Einzelpersonen jüdischer Abstammung, unabhängig von ihrem Wohnsitz. Ich gebe hiermit die Kläger wie folgt bekannt: 1/ Ervin Eran Shahar, Rechtsanwalt, jüdischer Abstammung und Israelischer Staatsbürger 2/ The Civil Coalition, vertreten durch ihren Sekretär, Ervin Eran Shahar, Rechtsanwalt Armin Fiand _____________________________________________________________________________________________________ Rechtsanwalt Minsbekweg 4 a 22399 Hamburg Telefon: 040-60849595 Fax: 069-1330-4218 963 e-mail: fiand@arcor.de mobil-telefon: 0174-4651407 Armin Fiand, Minsbekweg 4 a, 22399 Hamburg
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Postfach 2720 76014 Karlsruhe Aktenzeichen: unbekannt 17. März 2006 Sehr geehrte Damen und Herren, der israelische Rechtsanwalt Ervin Eran Shahar aus Tel Aviv hat beim Generalbundesanwalt eine 61 Seiten umfassende Strafanzeige gegen den Präsidenten der Islamischen Republik Iran, Mahmoud Ahmadinedschad, sowie andere iranische Offizielle wegen Verbrechen gegen das jüdische Volk und gegen Einzelpersonen jüdischer Abstammung, unabhängig von ihrem Wohnsitz, eingereicht. Das Datum der Anzeige ist mir nicht bekannt. Auf Seite 10 der Strafanzeige heißt es: Ein Kläger im Namen aller Deutschen Der Ankläger vertritt in seiner Anklage jedes einzelne Mitglied des deutschen Volkes, das sich empört zeigt über die rassistischen, betäubenden und antisemitischen Bemerkungen aus dem Munde des Angeklagten. Ich lege Wert auf die Feststellung, daß Herr Rechtsanwalt Shahar nicht berechtigt ist, in meinem Namen – ich bin Deutscher - zu sprechen. Schon gar nicht ist er ermächtigt, mich zu vertreten. Der Generalbundesanwalt sollte Herrn Rechtsanwalt Shahar kurzerhand folgendes mitteilen: Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil ausländische Staats- und Regierungschefs regelmäßig personale bzw. funktionale Immunität nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts (vgl. Folz/Soppe NStZ 1996, 576 <578> m.w.N.; Kreß, GA 2003, 25 <27>) genießen. Sie unterliegen daher gemäß § 20 Abs. 2 GVG grundsätzlich nicht der deutschen Gerichtsbarkeit (Kissel, Komm. zum GVG, § 20 Rn. 2 m.w.N.). Das entspricht dem Text aus dem Bescheid vom 01. April 2003 in der Sache 3 ARP 16/03-3. Mit diesem Bescheid hat es der Generalbundesanwalt abgelehnt, Ermittlungen gegen den Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika George W. Bush und andere ausländische Staats- und Regierungschefs wegen der Vorbereitung und der Durchführung des völkerrechtswidrigen Krieges gegen den Irak einzuleiten, dem bisher über 100.000 Menschen, vorwiegend Frauen und Kinder, zum Opfer gefallen sind. Herr Rechtsanwalt Shahar erhält eine Kopie dieser Eingabe. Mit freundlichen Grüßen Armin Fiand Armin Fiand _________________________________________________________________________________________________________ Minsbekweg 4 a 22399 Hamburg Telefon: 040 - 608 495 95 Fax: 069 - 1330 - 4218 963 e-mail: fiand@arcor.de mobil-telefon: 0174 - 465 140 7
Armin Fiand, Minsbekweg 4 a, 22399 Hamburg
Herrn Rechtsanwalt Ervin Eran Shahar Ayalon House, 12 Abba Hillel St., Ramat Gan, P.O.B 21795 Tel Aviv 61217 Israel 17. März 2006 Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Shahar, Sie haben beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe/Deutschland eine 61 Seiten umfassende Strafanzeige - das Datum ist mir nicht bekannt - eingereicht, die sich gegen den Präsidenten der Islamischen Republik Iran, Mahmoud Ahmadinedschad, sowie andere Iranische Offizielle wegen Verbrechen gegen das Jüdische Volk und gegen Einzelpersonen jüdischer Abstammung, unabhängig von ihrem Wohnsitz, richtet. Ich habe dem Generalbundesanwalt heute, wie aus der Anlage ersichtlich, geschrieben. Mit freundlichen Grüßen Amin Fiand
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