Es braucht neue Mehrheiten im Parlament 11.10.2015 22:28
Die letzten vier Jahre waren im eidgenössischen Parlament gekennzeichnet durch eine
Mitte-Links-Mehrheit,
welche vielen Themen ihren Stempel aufdrückte. Die SVP-Fraktion konnte dennoch
verschiedene Akzente setzen. In zentralen Fragen musste das Volk die Richtung
weisen. Für die kommende Legislatur erhofft sich die SVP eine Rückkehr zu
bürgerlichen Mehrheiten.
Die
Legislaturbilanz 2011-2015 fällt durchzogen aus. Leider haben in den letzten
vier Jahren die Mitte-Parteien häufig mit der SP gestimmt. Damit ist
eingetroffen, wovor die SVP am Ende der vergangenen Legislatur gewarnt hatte,
falls das rechtsbürgerliche Lager aus den Wahlen nicht gestärkt hervorgehen
würde. Die Mitte-Links-Mehrheit drückte zahlreichen Themen ihren Stempel auf:
- Keine korrekte bzw. verschleppte Umsetzung
der von Volk und Ständen angenommenen Volksinitiativen [Ausschaffungsinitiative;
Volksinitiative gegen Masseneinwanderung, Volksinitiative ›Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen‹]
- Überstürzte ›Energiewende‹ mit Ausstieg aus der Kernenergie
- Schwächung des Finanzplatzes
- Ausgaben- und Personalwachstum in der
Verwaltung
- Abbau des flexiblen Arbeitsmarktes über die
flankierenden Massnahmen
- Bürokratieausbau in fast allen
Politikbereichen
- Schwächung der produzierenden Landwirtschaft
über eine weitere Extensivierung und Ökologisierung
im Rahmen der Agrarpolitik 2014-17
- Schlendrian im Bereich der Asyl- und
Ausländerpolitik
Richtungswahlen
am 18. Oktober
Würde
eine Mitte-Links-Mehrheit auch die kommende Legislatur dominieren, so werden
weiterhin zentrale Standortvorteile der Schweiz aufgegeben [z.B. im Bereich
Steuern, Gebühren und Abgaben]. Ebenso wird dann das Parlament die Schweiz mit
einem institutionellen Rahmenabkommen an die EU anbinden und die von Volk und
Ständen beschlossene Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung wird nicht
umgesetzt; der Staat breitet sich weiter aus [Ausgaben- und Personalausbau,
mehr Bürokratie] und die Eigenverantwortung wird zurückgedrängt [mehr
Regulierung].
Erfolge
der SVP
Trotz
dieser schwierigen Rahmenbedingungen konnte sich die SVP in den letzten vier
Jahren in wichtigen Bereichen in den Räten oder schliesslich vor dem Souverän
durchsetzen:
- Schaffung der Voraussetzungen für die
Rückgewinnung der Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung (Annahme der
Volksinitiative gegen Masseneinwanderung durch den Souverän am 9. Februar 2014;
- Kontinuierliche Gestaltung der Ausländer- und
Asylpolitik durch zahlreiche Anträge und Vorstösse;
- Verhinderung einer weiteren Verstaatlichung
der Familien; ein entsprechender Verfassungsartikel wurde dank des Widerstands
der SVP am 3. März 2013 abgelehnt; es gibt jedoch bereits wieder Bestrebungen
des Bundesrats, diesen Entscheid zu umgehen;
- Verhinderung der Erhöhung des Preises der Autobahnvignette
auf 100 Franken;
- Die Bevölkerung kann selbst über mehr
Sicherheit bestimmen; dies dank der Durchsetzungsinitiative, welche die
Ausschaffung krimineller Ausländer sicherstellt [Abstimmung 2016];
- Sicherung von Rechtsstaatlichkeit und
Rechtssicherheit, z.B. durch Ablehnung der ›Lex USA‹;
- Beharrlicher Druck der SVP für eine
glaubwürdige Milizarmee mit genügend Mitteln zum Schutz von Land und Leuten [ohne
die SVP wäre die Armee heute quasi ausgehöhlt];
- Mehr Sicherheit auf der Strasse durch die beschlossene
Sanierung des Gotthard-Strassentunnels mit getrennten Gegenfahrspuren
[Volksabstimmung 2016];
- Verhinderung einer weiteren Zentralisierung
und Verstaatlichung der Integration;
- Einflussnahme auf die europapolitische
Diskussion - kontinuierlicher Kampf gegen einen
schleichenden EU-Beitritt;
- Lancierung eines Massnahmenpaketes zur
wirtschaftlichen Deregulierung und zur Sicherung von Arbeitsplätzen;
- Senkung der volkswirtschaftlichen Risiken durch
eine Bankenpleite dank Neustrukturierung der Grossbanken [als Folge von
Interventionen und Vorstössen der SVP];
- Pädophile dürfen nicht mehr mit Kindern
arbeiten; die SVP hat die Vorlage als einzige grosse
Partei unterstützt;
- Diverse Überregulierungen konnten verhindert
oder abgeschwächt werden [Präventionsgesetz, Umweltauflagen usw.];
- Elektronische Abstimmung und mehr Transparenz
im Ständerat dank eines Vorstosses der SVP;
Die
Wahlen vom 18. Oktober werden entscheiden, wie die politischen Weichen für die
kommenden Jahre gestellt werden. Die SVP-Fraktion hofft dabei auf eine Rückkehr
zu bürgerlich geprägten Mehrheiten im eidgenössischen Parlament.
Selbstbestimmung
als Ziel für die neue Legislatur - Von Nationalrat Erich von Siebenthal,
Gstaad (BE)
Die
Volksinitiative ›Schweizer Recht statt fremde Richter‹, die Selbstbestimmungsinitiative, wird in der kommenden
Legislatur dem Souverän zur Abstimmung unterbreitet werden. Aus Sicht der
Volksrechte dürfte dies die zentralste Vorlage der kommenden vier Jahre sein
und einen Wendepunkt in der Bedeutung der Bestimmungen der Schweizerischen
Bundesverfassung einläuten. Mit Beginn der Wintersession 2015 geht Ende
November die 49. Legislatur der Bundesversammlung zu Ende. 41mal konnte der
Souverän in den vergangenen 4 Jahren an der Urne über Volksinitiativen und
Referendumsvorlagen befinden. Die Möglichkeit, Volk und Ständen mittels
Volksinitiative eine Verfassungsänderung vorzulegen, ist in dieser Art auf der
Welt einmalig. Umso wichtiger ist es, dieses Volksrecht in keiner Art und Weise
einzuschränken.
Keine
Einschränkung des Initiativrechts Die
vergangene Legislatur war von verschiedenen Angriffen auf das Initiativrecht
geprägt. Im Sommer 2013 gab der Bundesrat - ausgelöst durch zwei Motionen der
staatspolitischen Kommissionen des National- und Ständerats – eine
entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung. Diese sah verschiedene Massnahmen
zur Eindämmung
der Volksrechte vor:
- Der Initiativtext sollte einer Prüfung der
Vereinbarkeit mit den Bestimmungen des Völkerrechts unterzogen werden;
- auf der Unterschriftenliste sollte ein
Warnhinweis angebracht werden, welcher auf Widersprüche zum Völkerrecht
aufmerksam machen soll;
- die Bundesversammlung sollte eine
Volksinitiative für ungültig erklären können, wenn der Kerngehalt eines
Grundrechts verletzt wird.
Die
SVP wehrt sich konsequent gegen jede Einschränkung der Volksrechte. Was Sinn
und Zweck solcher Verfassungsänderungen wäre, liegt auf der Hand. Bundesbern
geht es einzig und allein darum, unliebsame Volksinitiativen zu verhindern, wie
z.B. die ›Volksinitiative für die Ausschaffung krimineller Ausländer‹, die Volksinitiative ›Gegen Masseneinwanderung‹ oder die ›Durchsetzungs-Initiative zur Ausschaffung
krimineller Ausländer‹ [Abstimmung im Jahr 2016].
Umsetzung
der Volksentscheide
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Volksinitiativen wurden dem Souverän während der vergangenen Legislatur
vorgelegt. Bei jeder dieser Vorlagen setzte sich das Parlament mit der Frage
auseinander, ob die Volksinitiative nicht einem internationalen Abkommen
widerspreche. Gemäss geltendem Recht muss eine Volksinitiative richtigerweise
auch dann Volk und Ständen vorgelegt werden, wenn dies der Fall sein sollte.
Ausnahme bildet das zwingende Völkerrecht. Mit der lancierten Volksinitiative ›Schweizer Recht statt fremde Richter‹ soll sichergestellt
werden, dass nach der Annahme einer Initiative deren Umsetzung nicht
mit Verweis auf internationale Abkommen behindert werden kann.
Die
Initiative sieht vor, dass die Bundesverfassung die oberste Rechtsquelle der
Schweizerischen Eidgenossenschaft ist und internationalen Vereinbarungen
vorgeht. Eigentlich sollte dies eine Selbstverständlichkeit sein. Da
Bundesbern, Richter und sogenannte Rechtsgelehrte diesbezüglich teilweise eine
andere Rechtsauffassung haben, muss mit der Selbstbestimmungsinitiative
Klarheit geschaffen werden. Von einer Annahme würden alle politischen Lager profitieren.
Die Selbstbestimmungsinitiative setzt die Basis für die Umsetzung aller Bestimmungen
in der Bundesverfassung.
Den
Initianten geht es hier um die Volksrechte und nicht um die Durchsetzung von
Parteiinteressen. Die direkte Demokratie hat die Schweiz zu dem gemacht, was sie
heute ist. Diesem System ist auch in Zukunft Sorge zu tragen.
Somit
den Bogen herunterladen und unterschreiben:
www.selbstbestimmungsinitiative.ch
Die
Schweiz wächst wegen der Migration erneut um fast eine Stadt wie Winterthur
Die
ständige Wohnbevölkerung der Schweiz ist gemäss heutiger Mitteilung des
Bundesamtes für Statistik im Jahr 2014 erneut um 98.035 Personen gewachsen
(+1,2 %), was der Grössenordnung der Stadt Winterthur entspricht. Dieser
Zuwachs ist zu rund 99 % migrationsbedingt. Die Masseneinwanderung geht also
ungebremst weiter. Ende 2014 belief sich die ständige Wohnbevölkerung
der Schweiz auf 8.237.666 Personen. Die Netto-Zuwanderung von Ausländerinnen
und Ausländern betrug im vergangenen Jahr 78.500 Personen, was der
Grössenordnung des Kantons Schaffhausen entspricht. Hinzu kommt ein Geburtenüberschuss
bei den Ausländern von über 18.500 Personen. Der Zuwachs der ständigen
Wohnbevölkerung um 98.035 Personen
stellt den dritthöchsten Wert der letzten 15 Jahre dar.
10-Millionen-Schweiz
um das Jahr 2030 Setzen
sich diese Zahlen fort, wird die Schweiz um das Jahr 2030 die Grenze von 10
Millionen Einwohnern überschreiten. Die Folgen dieser masslosen Entwicklung für
die Infrastruktur, den Wohnraum, die Arbeitsplätze, die Sozialwerke, usw., sind
heute noch nicht absehbar. Das Bevölkerungswachstum ist fast vollumfänglich
migrationsbedingt. Seit Annahme der ›Volksinitiative gegen Masseneinwanderung‹ sind erneut weit über 100.000 Personen zusätzlich in die Schweiz
eingewandert.
Verfassungsauftrag
umsetzen Umso unverständlicher ist
es, dass der Bundesrat die Umsetzung der von Volk und Ständen angenommenen
Verfassungsbestimmung zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung aus
wahltaktischen Gründen verzögert und verschleppt. Die SVP fordert den Bundesrat
auf, die Botschaft zur Umsetzungsgesetzgebung umgehend vorzulegen. Eine
wirkungsvolle Steuerung über Kontingente und Inländervorrang ist endlich
umzusetzen.
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