Volksentscheide

Wie der Medienmitteilung der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 21. Februar 2011 zu entnehmen war,

ist zur Einführung der Verfassungsgerichtsbarkeit eine Änderung der Bundesverfassung in die Vernehmlassung geschickt worden. Fasnacht - und prompt geistert das Gespenst eines Verfassungsgerichts durch unsere Lande! Wer kann nur auf eine solch verschrobene Idee kommen? Ein Verfassungsgericht, das gar nicht in unsere freiheitlich republikanische Schweiz passt!
 
Natürlich, das im Faschismus gebeutelte Deutschland, welches sich gegen die Diktatur im eigenen Lande wehren musste, benötigt ein Verfassungsgericht. Aber doch nicht die direktdemokratische Schweiz, in der sich das Volk längst als allerbeste Kontrollinstanz gegen alle Extreme, ob links oder rechts, ob unten oder oben, bewährt hat. Wir Bürgerinnen und Bürger der Schweiz sind doch selber aktiv handelnde Akteure und nicht einfach Konsumenten, die vom Staat überwacht und korrigiert werden müssen. Oder - wer will schon deutsche Verhältnisse bei uns?
 
In Tat und Wahrheit sind es solche, die von der direkten Demokratie nicht allzu viel bis gar nichts halten, und sich über gewisse ihnen nicht genehme Volksentscheide grausam ärgern. Diese sollen, wie sie heuchlerisch behaupten, angeblich Grund- und Menschenrechte verletzen. Mit dieser vorgetragenen Behauptung tarnen sie geschickt ihre Absicht, unsere Volksrechte massiv zu beschneiden, thronten denn Verfassungsrichter über dem Volke. Geflissentlich unterschlagen sie auch, dass in der Schweiz keine Sachfragen ohne Prüfung zur Abstimmung gelangen, welche Grund- oder Menschenrechte verletzen. Diese Prüfung erfolgt nämlich in einem viel früheren Stadium durch Verwaltung, Parlament und schlussendlich durch das Volk selbst, das sich in all den Jahren gegenüber Extremen viel resistenter erwiesen hat als unsere Regierung.
 
Bei uns in der Schweiz ist das Volk der Souverän!
In der schweizerisch-freiheitlichen direkten Demokratie, wo Sachentscheide durch das Volk und die Stände getroffen werden, ist mit Respekt vor dem Souverän bewusst auf ein Verfassungsgericht verzichtet worden. Der Souverän ist oberste Instanz im Lande und es geht nicht an, dass ein Verfassungsgericht sich anmasst, zu beurteilen, ob Sachentscheide des Volkes korrekt und verfassungskonform sind. Das souveräne Volk hat eben auch die Möglichkeit, die Verfassung um- oder neu zu schreiben. Immerhin werden die Entscheide von einer Mehrheit der Stimmberechtigten und der Kantone getroffen. Stimmen Volk und Stände einer Verfassungsvorlage zu, die im Widerspruch zu Teilen der bestehenden Verfassung selbst steht, gilt nach uraltem Gebrauch immer das Neue, während das Alte angepasst wird.
 
Verfassungsrichter, Menschen wie wir, sind weder klüger noch gescheiter als das Volk selbst! Darum: entlarven und stoppen wir das Gespenst eines Verfassungsgerichtes, bevor es zu spät ist!
 
 
VEREIN BÜRGER FÜR BÜRGER
Dr. Markus Erb, Präsiden
Weitere Informationen finden Sie unter www.freie-meinung.ch sowie
http://www.parlament.ch/d/mm/2011/Seiten/mm-rk-n-2011-02-21.aspx