die in Bezug auf die gesundheitliche Freiheits- und Selbstbestimmungsrechte jedes einzelnen Schweizer Bürgers wohl wichtigste Gesetzesvorlage, die es je gegeben hat. Unser erklärtes Ziel ist ein überwiegendes NEIN zum überarbeiteten Epidemiengesetz zu erreichen, um den drohenden Impfzwang - der mit dem neuen EPG leicht auf sämtliche Bewohner der Schweiz ausdehnbar ist - abzuwenden. Um die Abstimmung zu gewinnen, müssen zudem noch sehr viele Bürger auf den wirklichen Sachverhalt aufmerksam gemacht werden. Wenn uns das gelingt, haben wir gute Chancen. Bitte nehmen Sie daher die Chance wahr, »das überarbeitete Epidemiengesetz« abzulehnen,
weil wir sonst einen markanten
Teil unserer Volksrechte an fremde Mächte verlieren. [1] Von »Bürger für Bürger« geht jetzt eine
Abstimmungsbeschwerde gegen das Epidemiengesetz aus, welches am 22. September
zur Abstimmung kommt. Damit wird vor allem das Unrecht deutlich gemacht, wenn
Behörden Bürger in die Irre führen. Wir sind es gewohnt, von ersteren ernst
genommen und über eine Abstimmungsvorlage ehrlich und umfassend orientiert zu
werden. Wir wollen nicht nur hören, welche Vorteile uns ein neues Gesetz
bringt, wir wollen zumindest ebenso genau wissen, was für Nachteile damit verbunden sind. Nur
so können wir uns ein richtiges Bild machen und entscheiden, ob wir Ja oder
Nein stimmen wollen.
»Bürger für Bürger« ist eine Bewegung,
welche sich für die Volkssouveränität einsetzt. Sie erinnert Behörden und
Politiker an ihre Aufgabe und ihre Pflichten, sowie daran,
dass wir mündige Bürger sind. Das entspricht der modernen Demokratie; sie wünscht sich aktive Bürger, die ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen. Das
Motiv, aus dem die Bürgerbewegung entstanden ist, liegt darin, dass es auffiel,
dass die neue Bundesverfassung von
1998, von der Bundesrat und Befürworter stets
behaupteten, sie sei nichts weiter als eine stilistische Nachführung, viele grundlegende und
gewichtige Veränderungen gebracht hat, welche
einem Umbau der Schweiz Tür und Tor geöffnet haben. Empört darüber, derart irregeführt zu werden, haben
sich Bürger in
unserer Bewegung gesammelt, fest dazu entschlossen,
das Recht, von unseren Behörden richtig und umfassend orientiert zu werden,
einzufordern. Diesem Grundsatz ist »Bürger für Bürger« bis heute treu geblieben.
Das zur Abstimmung gelangende
Epidemiengesetz ist bereits zweimal Gegenstand von Artikeln auf politonline
gewesen - siehe
http://www.politonline.ch/index.cfm?content=news&newsid=2129 23. 6. 13
Wir können es schaffen!
http://www.politonline.ch/index.cfm?content=news&newsid=2137 7. 7. 13
Sind die Auswirkungen des Epidemiegesetzes zum Wohl der Bürger?
Wie auch der nachfolgend veröffentlichte Artikel von Urs Paul Engeler ›Bersets Propaganda-Tote‹ zeigt,
sind der Bundesrat und die höheren Beamten eben auch nur Menschen, denen das
eigene Hemd, also ihr Abstimmungserfolg, offensichtlich nähersteht als eine
ehrliche Aufklärung der Bürger. Dies kann man sehr gut anhand der Grafik
mit der Familie in der Hängematte aufzeigen. Eine glückliche Familie, die
im Vertrauen auf die Ehrlichkeit der Behörden den Tag geniesst. Nur wer gut hinschaut sieht, wie ›Gender‹ vom Bundesamt für
Gesundheit, so ziemlich hinterlistig daran ist, den Stamm zu fällen, welcher
der Familie Sicherheit gibt. Alles nur eine nette Kindergeschichte? Leider nicht. Es ist die
brutale Wirklichkeit! Im Bundesbüechli verliert
der Bundesrat kein Wort über die geplante Gender
Sexualumerziehung unserer Kinder und auch im Epidemiengesetz steht nichts
davon, dass damit ausgerechnet im Schulbereich die kantonale Hoheit untergraben
werden soll. Und trotzdem wird mit dem harmlos formulierten Art. 19 EpG dafür
die gesetzliche Grundlage geschaffen. In diesem wird der Bund zwar nur
bevollmächtigt, Bildungseinrichtungen dazu zu verpflichten, Informationen über
die Gefahren übertragbarer Krankheiten und Beratungen zu deren Verhütung und
Bekämpfung anzubieten. Aber das reicht, um unter dem Vorwand, die Gesundheit
der Kinder zu schützen, einen Schulunterricht mit Sexbox und versexter
Genderumerziehung einzuführen. Dies
hat immerhin Bundesrat Burkhalter selbst bestätigt. Hierzu nochmals die
Ärztin und
SVP-Nationalrätin Yvette Estermann: Diese hatte darauf aufmerksam gemacht, dass
das neue Gesetz eine inhaltlich fragwürdige Sexualaufklärung in der Schule möglich
mache, die Arzneimittelindustrie vor Haftung schone und die bisherigen
Kompetenzen der Kantone missachte; obwohl sie dargelegt hatte, dass sich das
bisherige Epidemiengesetz von 1970 bislang bewährt hat und ein neues Gesetz
nicht a priori besser sei, wurde das von EVP-Nationalrätin Maja Ingold
vertretene Gesetz dennoch mit 65 zu 15 Stimmen angenommen.
Das
missratene Epidemiengesetz würde dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) u.a. die
Macht geben, seine fragwürdige Sexual(um)erziehung unserer Jugend
durchzusetzen. Welch schiefen Weg das BAG dabei beschreiten will, macht ›Hotnights‹, das als Comic aufgezogene Schulbuch http://www.zukunft-ch.ch/de/themen/werte_und_gesellschaft/?newsid=1365&offsetnews=10
deutlich. Für dieses versexte Comic-Schulbuch verschleudert das BAG,
Sektion Promotion und Prävention, unsere Steuergelder und verletzt dazu
nebenbei die Schulhoheit der Kantone.
Vor dem Vorwurf der Lüge kann der Bundesrat leider nicht ganz bewahrt
werden; man erinnere sich hier nur an die Lüge, der Verband der Drogistinnen
und Drogisten unterstütze das umstrittene Gesetz. Von dieser bewussten
Falschinformation musste die Landesregierung jedenfalls bereits kleinlaut
zurückkrebsen. Und was ist von einem Bundesbüechli zu halten, das die Unterstellung
der Schweiz unter das Diktat der WHO, also der Weltgesundheitsorganisation,
mit keinem Wort erwähnt, sondern gar noch bestreitet? Ist dies eine ehrliche
und umfassende Orientierung der Stimmbürger? Und warum soll es zulässig sein,
die Bürger mit dem Bundesbüechli über den drohenden Aufbau
einer neuen zentralen Bundesdatenbank zu täuschen? Immerhin einer Datenbank
zur zentralen Überwachung und Fichierung unserer Gesundheits- und Reisedaten.
Als mündige Bürgerinnen und Bürger müssen wir darüber orientiert werden, dass
unsere Aufenthaltsorte, Kontakte
oder die Ergebnisse von medizinischen Untersuchungen über ansteckungsverdächtige
Krankheiten sowie die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe in Zukunft ins
Ausland weitergegeben werden können und dies nicht einmal anonymisiert, sondern
unter Nennung unseres vollen Namens
und unserer Adresse! Nach gängiger Rechtsauffassung werden dadurch
unsere Privatsphäre und der Datenschutz verletzt.
Es kann ohne zu übertreiben gesagt werden: Der Bundesrat hat mit seinem
Kommentar im Bundesbüechli seine Aufgabe und uns Bürger nicht ernst genommen.
Die ehrliche und umfassende Orientierung fehlt. Dies aufzuzeigen hat sich der
Verein »Bürger für Bürger« vorgenommen; diese Irreführung zu stoppen ist
Aufgabe der Abstimmungsbeschwerde.
Für die Bewahrung
unserer Gesundheit, Freiheit und Souveränität
Liebe Schweizerinnen und Schweizer, liebe Freundinnen und
Freunde im Ausland
Wir sind in grosser Sorge um unser Land und unsere
Freiheit. Es geht um die Totalrevision des Epidemiengesetzes (rEpG) - die mit
Abstand wichtigste politische Vorlage der letzten zehn Jahre. Sie können
die Gesetzestexte unter folgenden Links mit der rechten Maustaste anklicken und
als pdf-Dokumente speichern: EpG Revision, EpG in Kraft, Schlussabstimmung Nationalrat, Abstimmungsbüchlein (Quellen: parlament.ch und admin.ch)
Am 17. Januar 2013 haben sieben EpG-Referendum-Komitees
der Bundeskanzlei in Bern rund 80'000 Unterschriften übergeben. Warum?
Das rEpG hat zwei
Gesichter - ein freundlich fürsorgliches, das nur unser Wohl im Auge zu
haben scheint - und ein düsteres im Verborgenen, das gegen unsere Gemeinschaft
gerichtet ist. Das EpG verletzt unsere
Verfassung, sprengt unsere direkt-demokratische Staatsordnung und hat auch
für Sie und Ihre Familie gravierende Konsequenzen: Impfen wird
obligatorisch. Weitreichende
Kompetenzen werden beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) und bei der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
zentralisiert. Wir Bürger werden praktisch entmündigt und fichiert. Für uns alle
fordern wir:
1. Keine Gesundheitsdiktatur internationaler
Organisationen und Konzerne unter dem Vorwand des Bevölkerungsschutzes
Das revidierte Epidemiengesetz (rEpG) soll den Ausbruch und die Verbreitung
übertragbarer Krankheiten verhüten und bekämpfen. Dabei werden die Interessen internationaler
Konzerne über jene der Allgemeinheit gestellt.
2. Keine Entmündigung und totale Machtkonzentration bei
BAG und WHO - wir wollen souveräne Bürger/innen bleiben
Beim Schutz vor übertragbaren Krankheiten haben sich das bestehende
Epidemiengesetz und der föderalistische Weg bestens bewährt. Die Eigenverantwortung
gut vernetzter Bürger/innen, Ärzte/innen, Gemeinden und Kantone schützt uns
wirksamer vor Krankheiten, als es zentralistische Obrigkeiten jemals könnten.
Stattdessen wollen die Befürworter des rEpG nun alle Macht an die Spitze eines
zentralisierten Behördenapparats verlagern (Art. 6-7). Nationale und
internationale Behörden, die eng verflochten mit Weltkonzernen
operieren, sollen über uns Bürger die totalitäre Macht erhalten. Wollen
wir das Risiko von Machtmissbrauch - gestützt auf eine profitorientierte und
manipulierte "Pharma-Wissenschaft" - auf unsere Kosten als
Steuerzahler blind eingehen?
3. Keine obligatorischen Massenimpfungen, Sanktionen und
Zwangsmassnahmen auf Kommando von BAG und WHO
Gemäss rEPG soll uns die Weltgesundheitsorganisation WHO diktieren können, wann
angeblich
wieder eine neue Pandemie ausgebrochen sein soll (Art 6.1.b). Darüber hinaus
verpflichtet sich der Bundesrat, die von der WHO bestimmten obligatorischen
Massnahmen - Zwangsimpfungen
für «Risikogruppen» und «Personen in gewissen Berufen», Pflegepersonal,
Polizei, Armeeangehörige – in unserem
Land durchzusetzen. Das heisst: die WHO stellt eine »besondere Lage« fest,
und schon gehen weitreichende Kompetenzen an sie über! Hier fehlt jegliche
Gewaltentrennung. Interessenkonflikte mahnen zur Vorsicht. Zur Erinnerung: 2009
riefen die WHO und ihre teils von Impfstoff-Herstellern finanzierten Berater
für die Schweinegrippe völlig unnötig die höchste Pandemiestufe aus. Weltweit
beschafften die Behörden für Milliarden an Steuergeldern Impfstoffe, die
dann tonnenweise als Sondermüll entsorgt wurden. Zum Glück für unsere
Bevölkerung gab es 2009 kein nationales Impfobligatorium.
4. Keine Kriminalisierung von Bürger/innen, die
Transparenz fordern und behördliche Aussagen prüfen
Wollen wir als souveräne Bürger die »besondere
Lage« jedoch überprüfen und ohne behördliche Bewilligung
in einem unabhängigem Labor eine mikrobiologische Untersuchung zur »Erkennung übertragbarer Krankheiten« durchführen, so werden wir (bzw. das Labor, welches
keine Bewilligung zur Durchführung der Tests hat) mit einer Busse bestraft
(Art. 16+83). Sollen die Impfstoffhersteller uns via WHO befehlen können, wann
und womit wir Schweizer uns impfen lassen müssen? Die regelmässig von den
Medien geschürte Angst vor Pandemien ist kein Grund, antidemokratischen
Konzernmächten absolute Befehlsgewalt über uns zu geben. Bewahren wir unsere
verfassungsmässigen Grundrechte auf Selbstbestimmung und körperliche
Unversehrtheit!
5. Keine Abwälzung der Haftung für Impfschäden von der
Pharmaindustrie auf uns Steuerzahler
Mit unseren Steuergeldern soll der Bund Gesundheitsschäden, die infolge
obligatorischer Massenimpfungen eintreten, übernehmen, doch nur bis maximal Fr.
70'000 pro geschädigte Person (Art. 65). Die Kosten für die langjährige
Betreuung einer geschädigten Person können jedoch in die Tausende gehen.
Fehlende Verantwortlichkeit schafft bei den Herstellern Anreize, unzureichend
getestete Impfstoffe während einer Pandemie direkt an der Bevölkerung zu testen
- mit dem erhöhten Risiko von Impfschäden. Da viele Impfstoffe toxische Zusätze
enthalten, möchten auch Impfbefürworter selbst entscheiden, wann und was geimpft
wird. Unter dem Link Impfentscheidung
finden Sie Hinweise, woran Sie bedenkliche Präparate erkennen. Niemand soll Sie
unter Androhung von Sanktionen unter Druck setzen dürfen, sich Gifte wie
Quecksilber/Thiomersal (Nervengift), Aluminiumhydroxid (Hirnschäden),
Natriumglutamat (Gehirnzerstörer), Formaldehyd (Krebs), Polysorbat (Unfruchtbarkeit),
GVO (bösartige
Tumore), Nanopartikel (ungeklärte Wirkungen) etc., spritzen zu lassen. Unsere
Gesundheit soll nicht zugunsten von Machtinteressen und Pharmaprofiten behördlich
verordnet aufs Spiel gesetzt werden!
6. Keine Fichierung und weltweite Verbreitung unserer
Gesundheitsdaten und Reisegewohnheiten
Soll eine nationale Gesundheitsdatenbank Ihre fichierten Daten (Art.
60+62) auch an ausländische Behörden weitergeben können? Nach dem Bankgeheimnis
wird nun auch das Arztgeheimnis ausgehebelt. Als unbescholtene Bürger/innen
können Sie aufgrund von - eventuell falschen - medizinischen Daten an einem
ausländischen Zoll festgehalten, in Quarantäne genommen und einer
medizinischen Zwangsbehandlung unterzogen werden.
Darum am 22.09.2013 NEIN zum revidierten Epidemiengesetz!
Wir bitten Sie, in Ihrem eigenen Interesse sich
persönlich in die
Abstimmungskampagne einzubringen.
Wir lassen uns von der Propaganda des Herrn Berset nicht verwirren - Wir stimmen NEIN zum Epidemiengesetz!
Bundesrat Bersets
dreiste Irreführung, mit der er Stimmung für sein interventionistisches Gesetz
macht: »2000
Menschen sterben jedes Jahr an Spitalinfektione«. Dies behauptet er in der
Abstimmungsbroschüre zum Epidemiengesetz. Ein Anwalt will nun diese Irreführung
nun stoppen. Hierzu der Artikel von
Paul Engeler - Bersets
Propaganda-Tote
Seine
erste Falschinformation im Abstimmungskampf um das Epidemiengesetz hat der
Bundesrat bereits korrigieren müssen. In den von Bern offiziell versandten
Unterlagen macht er den Bürgern weis, sämtliche Akteure des Gesundheitswesens,
so auch der Verband der Drogistinnen und Drogisten, unterstützten den
umstrittenen Erlass, über den am 22. September abgestimmt wird. Nach der
Intervention der kritischen Organisation musste die Landesregierung kleinlaut
eingestehen, dass gar nicht stimme, was sie schreibe. Die behördliche
Irreführung ist bereits gedruckt und wird verteilt. Der Berner
BDP-Politiker und Drogist Peter Eberhart hat darum eine erste
Abstimmungsbeschwerde eingereicht.
Die Manipulationen zwei und drei im Abstimmungsbüchlein, das bereits in die
Briefkästen gesteckt wurde, sind noch wesentlich gravierender. In seltener
Frechheit macht Innenminister Alain Berset (SP) auf Seite 18 mit Tausenden von
Toten Stimmung für sein interventionistisches Gesetz: »Ansteckungen
in Spitälern führen in der Schweiz jedes Jahr zu schätzungsweise 2000
Todesfällen und zu Kosten von 240 Millionen Franken. Ausserdem können die
zunehmenden Resistenzen gegen Antibiotika dank den neuen Gesetzesbestimmungen
gezielt überwacht und bekämpft werden.«
Als fest
installierte Lautsprecherin der Berner Behörden verbreitete die Schweizerische Depeschenagentur
Bersets schockierende Botschaft mit einem zusätzlichen Warnruf [»Die Zahl
rüttelt auf«]
und generierte so schweizweit schlimme Schlagzeilen. »«Täglich
sterben sechs Personen an Spitalinfektion«, titelte zum Beispiel die
renommierte Handelszeitung. Sie insinuierte, ganz im Sinne Bersets, mit dem
neuen Gesetz könnte diese Zahl gesenkt werden. Nur: Die offiziell kundgemachten
jährlich 2000 infizierten Spitaltoten, die mit Hilfe des Impfzwang-Gesetzes
gerettet werden sollen, die gibt es gar nicht, auf jeden Fall nicht in der
Schweizer Realität. [Zum Vergleich: Bei Verkehrsunfällen sterben
jährlich sechsmal weniger Menschen]
Der
Bundesrat führt in seiner Propagandaschrift als Beleg für diese Schock-Zahlen
eine Studie an, die der Präventivmediziner Hugo Sax im Jahr 2006 in der
bundeseigenen Publikation ›Die
Volkswirtschaft‹ veröffentlicht hat.
Dort allerdings kann der beflissene Leser, der die drei Seiten des
Originalartikels von Dr. med. Sax [›Qualitätsmanagement: Hygiene in den
Spitälern‹] sogar mehrmals und stets gründlich
durcharbeitet, erstens keinen einzigen Bezug zum umstrittenen Epidemiengesetz erkennen
und vor allem die Zahl von 2000 Toten nirgends auffinden. Sax selbst plädiert auch nicht für ein neues Impfgesetz,
sondern, ganz pragmatisch, für eine konsequentere (Hand-)Hygiene in den Krankenhäusern.
Und er nennt keine Zahl von Todesfällen, wie der Bundesrat die Bürger glauben machen
will. Dies ist die dritte und äusserst geschmacklose behördliche Lüge
im Abstimmungskampf.
Die 2000
Patienten, die jährlich im Spitalbett elendiglich sterben sollen, weil kein
neues Epidemiengesetz
herrscht, entspringen somit allein der tollkühnen Fantasie Bersets und dessen Beamtenschaft. Trotzdem
wiederholt Berset die imaginäre Zahl Interview für Interview; in diesen wirft
er den Gegnern des Erlasses übrigens dauernd vor, nicht mit Fakten zu argumentieren. Auch das Komitee ›Ja zum neuen Epidemiengesetz‹ verbreitet im jüngsten
Communiqué - ausgerechnet unter dem
Slogan ›Fakten statt Emotionen‹! -
die willkürliche Zahl von ›beinahe
2000 Todesfällen‹, die ›um bis zu 30 %» gesenkt werden könnte‹. Was das umstrittene Gesetz dazu beitragen
kann oder soll, geht aus dem Communiqué nicht hervor. Nach
Auskunft von Fachärzten besteht denn auch kein Zusammenhang zwischen
Spitalhygiene und Impfzwang. Das Komitee bezieht sich bei den behaupteten 2000
Toten auf »Schätzungen
der Expertengruppe ›Swissnoso‹«.
Mit dem Segen des
Bundesrats
›Swissnoso‹
ist ein vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) ins Leben gerufener Verein von
Ärzten, der sich mit der Reduktion der Zahl von Spitalinfektionen befasst. Auf
der Website von ›Swissnoso‹ ist die ominöse Zahl allerdings nirgends zu
finden. Auf Nachfrage krebst darum das Komitee zurück und nennt als
einzige Quelle für die plakativ vorgebrachten 2000 Todesfälle nicht mehr ›Swissnoso‹, sondern das nachweislich lügenhafte Bundesbüchlein. Erfunden
hat die 2000 Propaganda-Toten [und die Drogisten-Falschmeldung] eine
Arbeitsgruppe, die unter Federführung des Bundesratssprechers André Simonazzi
das Abstimmungsbüchlein konzipierte und formulierte. Die Bundeskanzlei
präzisiert, sämtliche Sachinformationen würden jeweils vom zuständigen
Departement eingebracht. Das bedeutet, dass das BAG und Bersets
Generalsekretariat für die falschen Zahlen und Zitate verantwortlich sind. In
letzter Instanz hat der Bundesrat das Dokument abgesegnet – offenbar ohne
dessen Inhalt überhaupt zu prüfen. Die dreiste Desinformation der Bevölkerung
durch die Gesundheitsbeamten will der Zürcher Rechtsanwalt Markus Erb kurz vor
dem Urnengang noch stoppen. Er arbeitet derzeit eine weitere Abstimmungsbeschwerde
aus, die er dieser Tage einreichen wird.
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