Der zäh verfolgte Plan - Der EU-Beitritt der Schweiz 02.09.2013 00:40
Der Bundesrat, so die SVP, leitet den EU-Beitritt ein. Diese lehnt das vom Bundesrat
jetzt in die Vernehmlassung gegebene Verhandlungsmandat für eine
institutionelle Einbindung in die EU entschieden ab. Der Bundesrat will die
Schweiz in die EU führen und beabsichtigt, diesen Weg mit einer dynamischen
Übernahme von EU-Recht und einer
Unterwerfung unter die EU-Gerichtsbarkeit einzuleiten. Die Schweiz soll
mit der EU einen Kolonialvertrag abschliessen, der sie zu einem Satelliten der
EU macht. Der nächste Schritt ist dann der EU-Beitritt. Die SVP wird mit allen
Mitteln gegen den Abschluss eines solchen Vertrages kämpfen. Der vom Bundesrat vorgelegte Entwurf eines Verhandlungsmandats bedeutet
eine dynamische Übernahme des EU-Rechts in allen wichtigen Bereichen, die Unterwerfung unter fremde Richter,
die Preisgabe einer eigenständigen Rechtsetzung und damit eine massive
Einschränkung der Souveränität und der direkten Demokratie. Dabei spielt es
letztlich keine Rolle, ob sich die Schweiz der Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofs unterwirft, wie der Bundesrat dies beabsichtigt, oder sich der
EFTA-Gerichtsbarkeit unterordnet, wie
sich dies heimatmüde Rechtsprofessoren wünschen. Im einen Fall wird die
EU faktisch direkt zur höchsten Gerichtsinstanz in der Schweiz gemacht, im
anderen Fall wird der Weg des vom Volk abgelehnten EWR gewählt, der auch gemäss
Bundesrat nur eine Vorstufe zum EU-Beitritt sein kann. Beides ist für einen
unabhängigen Staat unmöglich. Die Schweiz ist in keiner Weise auf eine
institutionelle Anbindung an die EU angewiesen. Ganz im Gegenteil: Sie verdankt
ihre freiheitliche Stellung und ihre gute wirtschaftliche Situation nur ihren
eigenständigen Staatssäulen, welche durch das vom Bundesrat vorgeschlagene
Vorgehen zerstört würden. Schliesst die Schweiz einen Vertrag mit der EU gemäss
dem heute in die Vernehmlassung gegebenen Verhandlungsmandat ab, bedeutet dies
eine schleichende Integration in die EU und eine Aufgabe der Eigenständigkeit
der Schweiz. Der Bundesrat möchte
dies gemäss dem von ihm in Auftrag gegebenen Gutachten Thürer sogar ohne
Volksentscheid erreichen. Die SVP wird mit allen Mitteln gegen diese
für unser Land verhängnisvolle Entwicklung kämpfen.
Der Bundesrat verkauft die Schweizer Souveränität Der
Bundesrat leitet mit seiner Entscheidung, ein Verhandlungsmandat für ein
institutionelles Abkommen mit der EU auszuhandeln, den Ausverkauf der Schweizer
Souveränität ein. Am Volk vorbei soll die Schweiz schleichend in
die EU eingegliedert werden, wodurch fremdes Recht übernommen und fremde
Richter über unser Land gestellt werden sollen. Denn ein solches Abkommen
bedeutet die dynamische Anpassung an die Entwicklung des EU-Rechts, die
Regelung von Streitigkeiten, die Überwachung und Auslegung der Verträge bei
fernen Gerichten und Institutionen, welche durch die Schweiz nicht demokratisch
legitimiert sind. Diese institutionelle Einbindung meint eine dynamische oder
auch mechanische, jedoch auf jeden Fall faktisch zwingende Übernahme von EU
Recht. Daher spielt es auch keine Rolle, ob der fremde Europäische Gerichtshof oder
die sehr verbindlichen und autoritativen EFTA/EWR-Strukturen zum Tragen kommen.
Die Errichtung von institutionellen Mechanismen zur Anbindung an EU-Recht ist ein
politischer respektive staatspolitischer Prozess und tangiert das Schweizer
Politik-, Staats- und Demokratieverständnis in wesentlicher Weise. Eine
institutionelle Einbindung ist, obwohl stets nur von Recht, Gerichten und funktionalen
Mechanismen gesprochen wird, ein politischer Vorgang und darf nicht nach
juristischen, technischen und funktionalen Argumenten beurteilt werden; er
sollte daher nach staatspolitischen Argumenten beurteilt werden, weil Recht zu
übernehmen, d.h. zu setzen, zu interpretieren, zu überwachen und Recht sprechen
zu dürfen, staatspolitisches Handeln ist.
Es
geht darum, wer Verbote und Gebote, Regeln und letzten Endes auch Steuern
bestimmen und interpretieren darf. Dies ist eine Machttransformationsfrage, die
entscheidend dafür ist, wie das politische Spiel in Zukunft gespielt wird, wer
welche Kompetenzen zugesprochen bekommt. Eine institutionelle Einbindung bedeutet
letztlich auch eine Verlagerung auf der Achse ›Volk-Parlament-Regierung-Verwaltung-Gerichte‹ hin
zu mehr Macht bei Verwaltung und Gerichten und beinhaltet
die grosse Gefahr der Entwicklung eines Richter- und Beamtenstaats,
wobei politisierte Gerichte und eine politisierte Administration, die als
vermeintlich unabhängige und objektive Experteninstitutionen auftreten, politische
Entscheide fällen und legislatorische Kompetenzen übernehmen, die aber dem Volk
und dem Parlament vorenthalten wären.
Heimlich und umfassend werden am Volk - und sogar teilweise am Parlament vorbei - das Schweizer Politiksystem und unser Recht nach
EU-konformen Kriterien umgebaut. Die Folge ist der stetige Verlust der
direktdemokratischen Mitgestaltungsmacht des Volkes, die Aushebelung des
Föderalismus, Zentralisierung und Entparlamentarisierung, die schrittweise
Aufgabe der Vernehmlassungskultur und der Neutralität. So sieht man bei dieser
weitreichenden Annäherung an den EU-Apparat die Übernahme von Demokratie- und
Partizipationsdefiziten der EU, d.h. die Akzeptanz von bürgerfernen,
technokratisch legitimierten, absichtlich von demokratischem Zugriff isolierten
Institutionen, die nur über lange und intransparente Delegationsketten mit dem
Volk verbunden sind.
Schlagworte
wie Rechtstaatlichkeit, Effizienz, Professionalität, Expertise,
Wissenschaftlichkeit oder Objektivität dürfen uns nicht dazu verleiten, durch
pseudowirtschaftliche und funktionale Sachzwänge getrieben, uns immer mehr in
die EU-Technokratie eingliedern zu lassen. Freihandel, Zusammenarbeit und
Austausch ist ohne politische und juristische Einbindung und Vereinheitlichung möglich. Eine politische und
diplomatische Kultur der Vermittlung, der Konsensfindung und der informellen
Konfliktbewältigung sollte bevorzugt werden. Souveränität, Eigenständigkeit und
Selbstbestimmung sind keine veralteten Prinzipien, sondern untrennbarer Teil unseres
Staats- und Demokratieverständnisses, welches uns eine fast einmalige
politische und wirtschaftliche Stabilität beschert hat, sowie Frieden,
Wohlstand und Gleichheit. Freiheit wurde nach aussen im Sinne der Unabhängigkeit
gewahrt und nach innen im Sinne der Mitgestaltung und einer liberalen Staats-
und Wirtschaftsordnung gelebt. Eine institutionelle Einbindung an das EU-Recht,
wie sie zur Zeit vom Bundesrat geplant ist, mit dynamischer Rechtsanpassung und
fremden Richtern, widerspricht der Bundesverfassung und dem
obersten Ziel des Landes, der Wahrung der Souveränität, der Freiheit und der Unabhängigkeit
von Volk und Ständen. Eine ausführliche Analyse zeigt, dass eine
institutionelle Einbindung an die EU aus staatspolitischen Gründen klar
abzulehnen ist und einer eigentlichen Aufgabe der Schweiz, wie wir sie kennen,
gleichkommt. [2]
Zurück zum Absolutismus - Von
Ulrich Schlüer Bundesrat Didier Burkhalter hat sich durchgesetzt: Eine Mehrheit des
Bundesrats will die Schweiz «enger in die EU einbinden», indem unser Land dem
EU-Gerichtshof unterworfen wird. Verträge zwischen Rechtsstaaten, die sich als
gleichberechtigt anerkennen, sahen seit jeher bei gegensätzlicher Auslegung von Vertragsklauseln
eine Streitschlichtung vor; danach soll ein Schiedsgericht in Funktion treten,
an welchem beide Vertrags- bzw. Konfliktparteien – meist unter Vorsitz eines
zuvor ernannten Neutralen – je gleich stark beteiligt sind.
Vom Vertragspartner zum Untertan Diese Zeiten gegenseitig respektierter Gleichberechtigung sollen für
die Schweiz gegenüber der EU der Vergangenheit angehören. So will es die
Mehrheit des Bundesrats. Entstehen künftig zwischen Bern und Brüssel
Differenzen bezüglich der Auslegung eines beiderseits abgeschlossenen Vertrags,
unterstellt sich die Schweiz vorbehaltlos dem Richterspruch des EU-Gerichts,
dem Entscheid jenes Gerichts, das die Sache der Gegenpartei vertritt. Die Schweiz ist in diesem EU-Gericht
nicht vertreten. Das EU-Gericht wendet Recht an, zu dessen Entstehung
die Schweiz nichts zu sagen hatte und hat. Die Schweiz unterstellt sich nach
Willen einer Bunderats-Mehrheit also einer ›Rechtsprechung‹, bei welcher fremde Richter fremdes Recht gegen
die Schweiz anwenden. Damit wäre das Untertanenverhältnis der Schweiz gegenüber
der EU besiegelt.
Das EU-Gericht ist kein
unabhängiges Gericht Damit nicht genug: Der EU-Gerichtshof kann nach dem in Demokratien
geltenden Massstab der Gewaltentrennung nicht als Gericht bezeichnet werden. In
einer Demokratie werden Richter von den gesetzgebenden Behörden, also von der
Volksvertretung gewählt, in der Schweiz in einzelnen Kantonen sogar vom Volk. Die
Richter des EU-Gerichtshofs werden indessen nicht von einer Legislative
gewählt. Sie werden vielmehr von den der EU angeschlossenen Staaten – in
Wahrheit von den Regierungen dieser Staaten – ernannt. Die EU-Richter sind auch
keine unabhängigen, allein dem Gesetz verpflichteten Richter. Sie unterstehen vielmehr der
ausdrücklichen Verpflichtung, ihre Entscheide so zu treffen, dass damit immer «der
europäische Gedanke», das Zusammenwachsen der Länder Europas gestärkt wird.
Der EU-Gerichtshof gleicht damit in erschreckendem Ausmass den
Gerichten im inzwischen untergegangenen sozialistischen Imperium, also einer
unverblümten Diktatur. Auch die Gerichte der sozialistischen Staaten hatten
nicht – zumindest nicht nur – dem Recht zu dienen. Sie hatten mit ihren
Entscheiden immer in erster Linie ›die Idee des Sozialismus‹ zu stärken, im Sinne der Stärkung der ›Diktatur des Proletariats‹, wie das im Sozialismus hiess. Der EU-Gerichtshof
ist also einer klar politischen Zielsetzung verpflichtet. Er hat mit all seinen
Entscheiden immer einen politischen, ihm
von der EU-Elite vorgeschriebenen Auftrag zu erfüllen. Aber dieses Gericht
soll fortan Recht sprechen, wenn die Schweiz einen Vertrag anders auslegen zu
können glaubt als Brüssel. Die Diener Brüssels haben dann über das Verhalten
der Schweiz gegenüber Brüssel zu urteilen. Wir Schweizer wären, sollte sich die
bundesrätliche Idee künftig vorbehaltloser Anerkennung der vom EU-Gerichtshof
bestimmten Rechtssprechung durchsetzen, zurück
im Absolutismus. Auch damals, als Kaiser und Könige eine absolute, vom
Gottesgnadentum abgeleitete Herrschaft ausübten, existierten Gerichte, die Reichsgerichte.
Auch damals wurde die personelle Zusammensetzung der obersten Gerichte von den
Herrschern bestimmt. Auftrag dieser Gerichte war es, das ausdrücklich als ›heilig‹ erklärte Reich zu
schützen, also die Macht der sich auf das Gottesgnadentum berufenden Herrscher
zu stärken. Nicht unabhängig gesprochenes Recht, vielmehr Stärkung der
Machtfülle der Herrschenden war die Aufgabe dieser von oben ernannten Gerichte.
Die Ähnlichkeit zu der Leitlinie, die das EU-Gericht heute zu befolgen hat, ist
schlicht frappant. Es fehlt in den verweltlichten Herrschaften von heute nur
noch der Bezug aufs Gottesgnadentum.
Entdemokratisierung bereits in Gang Es sind im EU-Raum auch bereits tiefgreifende, in Richtung Diktatur
zielende Veränderungen in der Rechtsauffassung festzustellen: Die für die
Medien verantwortliche EU-Kommissarin hat bekanntlich eine Richtlinie erlassen,
welche die EU-Mitgliedländer dazu verpflichtet, eine Begleitkommission für die
Medien des Landes ins Leben zu rufen. Diese Begleitkommission hat darauf zu
achten, dass die Berichterstattung aller Medien unablässig ›der Idee Europa‹ zudient
sowie die Gemeinschaft der EU-Mitglieder stärkt und fördert. Nun ist eine
derartige Anweisung von oben nichts Neues unter der Sonne. Medienkommissionen
mit gleichem Auftrag gab es in Europa letztmals im sozialistischen Imperium.
Auch damals hatten von den Politikern eingesetzte Funktionäre sicherzustellen,
dass die Medien und die Medienschaffenden die ›Idee des
Sozialismus‹ unablässig stärkten. Wer
sich dieser Zielsetzung widersetzte, wurde sanktioniert. So sieht auch der EU-Medienerlass
vor, dass Medienschaffende, die nach Meinung der Oberen der Idee Europa nicht
genügend dienen, sanktioniert werden sollen, bis hin zum Berufsverbot.
Hat irgend jemand je irgendeine Äusserung eines EU-Richters gehört,
wonach eine Medienlenkung dieser Art durch die herrschende EU-Elite im
Widerspruch zu elementaren Freiheitsrechten, wie sie demokratische Verfassungen
bislang garantiert haben, stünde?
Das EU-Gericht, dem die Schweiz unterworfen werden soll, dient nicht dem Recht, sondern hat,
gemäss dem Auftrag derer, welche die Richter für dieses Gericht ernennen, die ›Idee Europa‹ zu
stärken und die Institutionen Brüssels zu schützen. Wir wären, sollte die
Schweiz einem derartigen Gericht unterstellt werden, tatsächlich zurück im Absolutismus.
Nicht als Bestimmende, sondern als Unterdrückte. [3]
Siehe
auch http://www.politonline.ch/index.cfm?content=news&newsid=2143 21. 7. 13 Europapolitik:
Abgekartetes Spiel [1] http://www.svp.ch/g3.cms/s_page/82880/mID/3543/muuID/6544F633-BBE0-74FE-1BCEFF2CF97FFBDC 21. 8. 13 [2] Editorial und Aufsatz von Urs Vögeli,
wissenschaftlicher Mitarbeiter SVP Schweiz http://www.google.ch/#q=++%22Warum+eine+institutionelle+Einbindung+an+die+EU+aus+staatspolitischen+Gr%C3%BCnden+abzulehnen+ist%22 Der Politikwissenschaftler
Vögeli ist wissenschaftlicher Mitarbeiter der SVP Schweiz voegeli@svp.ch [3] http://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/News/Zurueck_zum_Absolutismus-1261 23. 8. 13 Zurück zum
Absolutismus
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