Zum Thema Freihandel 10.11.2013 21:07
Wie im Oktober bekannt wurde, hat die EU nach vierjährigen Verhandlungen
ein
Freihandelsabkommen mit Kanada abgeschlossen, das indessen noch vom
Europäischen Parlament und den Mitgliedsstaaten gebilligt werden muss. Beide
Seiten senken ihre Einfuhrzölle. Diesbezüglichen Erwartungen, wie sie
beispielsweise von Kommissionspräsident Barroso gehegt werden, klingen
reichlich euphorisch: Er erwartet allein auf der europäischen Seite ein
jährliches Plus von 12 Milliarden € für das Bruttoinlandsprodukt; laut ihm wird
das Abkommen für Wachstum und Arbeitsplätze sorgen. Beiden Prognosen gilt es
gewissenhaft nachzugehen resp. diese in der Folge genauestens zu überprüfen.
Die
Verhandlungen mit der USA über den Abschluss einer »Transatlantischen Handels-
und Investitionspartnerschaft« (TTIP) stehen hingegen erst am Anfang. Dessen
ungeachtet ist die Ankündigung dieses Schritts in Europa begeistert aufgenommen
worden. EU-Handelskommissar Karel De Gucht schwärmte im Juni von einem neuen
Wirtschaftswachstum und prophezeite einen ungeahnten Job-Boom, wenn es
zustande käme und Philipp Rösler, zu jenem Zeitpunkt noch Wirtschaftsminister,
zeigte sich davon überzeugt, dass eine transatlantische Freihandelszone der EU
und den USA gleichermaßen nutzen werde.
Indessen gibt
es auch andere Sichtweisen, wie sie Lori Wallach in ihrem nachfolgend von uns
veröffentlichten Artikel ›TAFTA - die große Unterwerfung‹ zum
Ausdruck gebracht hat:
Aufgeregte
Politiker von Berlin bis Brüssel sehen durch den NSA-Skandal das Transatlantische
Freihandelsabkommen in Gefahr. Über das, was in dem angestrebten Vertrag stehen
soll, reden sie nicht so gern. Ein Blick auf die ersten Blaupausen läßt ahnen,
was Europas Bürger nicht zu früh erfahren sollen. Bereits vor 15 Jahren
versuchten Großunternehmen bei den Verhandlungen über das Multilaterale
Investitionsabkommen (MAI) ihre Macht heimlich still und leise in
unvorstellbarem Maße auszuweiten. Damals scheiterte das Projekt am hartnäckigen
Widerstand der Öffentlichkeit und der Parlamente. Damit wurde unter anderem
verhindert, daß sich einzelne Konzerne denselben Rechtsstatus wie
Nationalstaaten verschaffen konnten. Das hätte etwa bedeutet, daß Unternehmen
eine Regierung verklagen könnten, ›entgangene
Gewinne‹ mittels Steuergeldern
auszugleichen.
Jetzt aber
kommen diese Pläne erneut auf den Tisch, und zwar in einer deutlich
verschärften Fassung. Der offizielle Name des neuen Projekts lautet ›Transatlantic Trade and Investment
Partnership‹, TTIP. Dieses
transatlantische Handels- und Investitionsabkommen soll, ähnlich wie früher das
MAI, die
Privilegien von Konzernen und Investoren absichern und sie sogar noch
ausweiten. So wollen die EU und die USA ihre jeweiligen Standards in ›nicht handelspolitischen‹ Bereichen vereinheitlichen. Diese
angestrebte Harmonisierung orientiert sich erwartungsgemäß an den Interessen
der Konzerne und Investoren. Werden deren Standards nicht erfüllt, können
zeitlich unbegrenzte Handelssanktionen verhängt werden. Oder es werden
gigantische Entschädigungen für die Unternehmen fällig. Die Verhandlungen über
diese Art Staatsstreich in Zeitlupe haben im Juli dieses Jahres in Washington
begonnen - mit der erklärten Absicht, in zwei Jahren ein Abkommen zu
unterzeichnen, das eine transatlantische Freihandelszone, eine ›Transatlantic Free Trade Area‹ [TAFTA] begründen wird. Das gesamte ›TTIP-TAFTA-Projekt‹ gleicht dem Monster aus einem Horrorfilm, das durch nichts
totzukriegen ist. Denn die Vorteile, die eine solche ›Wirtschafts-NATO‹ den
Unternehmen bieten würde, wären bindend, dauerhaft und praktisch irreversibel,
weil jede einzelne Bestimmung nur mit Zustimmung sämtlicher
Unterzeichnerstaaten geändert werden kann.
Wirtschafts-NATO mit
grenzenlosen Befugnissen Weil die
global operierenden US-Konzerne eine ähnliches Partnerschaftsabkommen für den
pazifischen Raum (Trans-Pacific Partnership oder TPP) anstreben, würden wir auf
ein System zusteuern, das die Herrschaft der mächtigsten Kapitalgruppen über
den Großteil der Welt zementiert und juristisch absichert. Denn auch andere
Staaten wären gezwungen, bei der TTIP oder der TPP anzudocken. Sie müssten sich
also im Handel mit der USA und der EU nach deren Regeln richten. In der USA
reagieren die Wähler, die Präsident Obama dessen Versprechen eines glaubhaften
Wandels abnahmen, teils depressiv, teils wütend. Denn was er ihnen als
Regelwerk für die Weltwirtschaft auf der Höhe des 21. Jahrhunderts verkaufen
will, läuft darauf hinaus, die von den sozialen Bewegungen des 20. Jahrhunderts
durchgesetzten Fortschritte großenteils wieder rückgängig zu machen. Die
Verhandlungen über das ›TTIP-TAFTA-Projekt‹ finden hinter verschlossenen Türen statt.
Damit wird gewährleistet, daß jenseits des geschlossenen Zirkels der
Handelspolitiker niemand beizeiten mitbekommt, was tatsächlich auf dem Spiel
steht. [1] Andererseits haben 600 offizielle Berater der Großkonzerne
privilegierten Zugang zu den Dokumenten und zu den Entscheidungsträgern.
Textentwürfe werden nicht veröffentlicht, die Öffentlichkeit und die Presse
werden außen vor gelassen, bis der endgültige Deal unter Dach und Fach
ist. Der im Juni zurückgetretene US-Handelsminister Ron Kirk hatte im
Mai 2012 in einem Anfall von Aufrichtigkeit erklärt, warum eine solche
Geheimhaltung erforderlich sei: In einem früheren Fall ist der Entwurf für ein
umfassendes Handelsabkommen publiziert worden, und deshalb sei es am Ende
gescheitert. [2] Kirk bezog sich auf den ersten Anlauf zum Nordamerikanischen
Freihandelsabkommen NAFTA, dessen Text 2001 auf die Website der Regierung
gestellt worden war. Die demokratische Senatorin Elizabeth Warren sagte dazu:
Ein Papier, das die Öffentlichkeit scheuen müsse, dürfe gar nicht unterzeichnet
werden. [3]
Für die
Heimlichtuerei gibt es einen einfachen Grund. Ein solches Abkommen würde die
nationalen Regierungen bis hinunter zu den Kommunalverwaltungen dazu verpflichten,
ihre aktuelle und künftige Innenpolitik dem umfangreichen Regelwerk anzupassen.
In diesem Abkommen wären auf diplomatischer Ebene ausgehandelte
Gesetzesvorgaben festgeschrieben, die nach dem Wunsch der Unternehmen auch
viele nicht handelsbezogene Bereiche beträfen: etwa die Sicherheit und
Kennzeichnung von Lebensmitteln, die Grenzwerte chemischer und toxischer
Belastung, das Gesundheitswesen und die Arzneimittelpreise, das Recht auf
Privatsphäre im Internet, Energieversorgung und kulturelle Dienstleistungen,
Patente und Urheberrechte, die Nutzung von Land und Rohstoffen, die Rechte und
die Arbeitsmöglichkeiten von Immigranten, die öffentliche Auftragsvergabe und
vieles andere mehr. Die Unterzeichnerstaaten müssten gewährleisten, daß ihre
Gesetze, Regelwerke und administrativen Verfahren die im Abkommen vereinbarten
Vorgaben einhalten. Im Zweifelsfall würden sie dazu gezwungen: Bei etwaigen
Verstößen gegen den Vertrag müßte sich der jeweilige Staat einem Streitschlichtungsverfahren
unterwerfen, wonach das renitente Land mit Handelssanktionen belegt werden
kann. Daß das nicht übertrieben ist, zeigt ein Blick auf andere Handelsabkommen
mit dem attraktiven Etikett Freihandel: 2012 untersagte die WTO der USA eine
Kennzeichnung für Konserven, die den Schutz von Delphinen garantiert oder die
Herkunft von Fleischprodukten nachweist; und die EU unterlag der WTO im Konflikt
um genveränderte Lebensmittel: sie muß auf WTO-Beschluss zig Millionen Euro Strafe zahlen,
weil sie Wachstumshormone für Schlachttiere verbietet.
Käme das ›TTIP-TAFTA-Projekt‹ zustände, könnte jeder beliebige Investor, der in einem der
beteiligten Länder engagiert ist, alle möglichen ›nicht handelsbezogenen‹
Bestimmungen unter Beschuß nehmen - genauso, wie es in dem gescheiterten
MAI-Abkommen von 1998 vorgesehen war. Allein dies macht das ›TTIP-TAFTA-Projekt‹ zu einer Bedrohung von völlig neuen Dimensionen. Und da jede
nachträgliche Vertragsänderung der Zustimmung sämtlicher Signatarstaaten
bedarf, wären die reaktionären Inhalte des Abkommens durch demokratische
Kontrollmechanismen wie Wahlen, politische Kampagnen und öffentliche
Protestaktionen nicht mehr angreifbar. Politisch brisant ist auch die Rolle des
Schiedsgerichts, das es einzelnen Konzernen ermöglichen soll, einem Staat
gewissermaßen auf Augenhöhe entgegenzutreten. Die dreiköpfigen Kammern wären
unter Aufsicht der Weltbank und der UNO organisiert und könnten staatliche
Entschädigungszahlungen anordnen, wenn sie befinden, dass die Politik oder bestimmte
Maßnahmen einer Regierung die erwarteten künftigen Profite eines Unternehmens
schmälern. Dieses Schlichtungsregime
macht klar, daß die Rechte von Unternehmen höherwertig sein sollen als die
Souveränität von Staaten. Es würde Unternehmen dazu ermächtigen, die
Regierungen der USA oder eines EU-Staats vor ein außergerichtliches Tribunal zu
zerren. Und zwar mit dem schlichten Argument, daß die Gesundheits-, Finanz-
oder Umwelt oder sonstige Politik dieser Regierung ihre Investorenrechte
beeinträchtigt.
Dieses
System einer extremen Begünstigung der Unternehmensinteressen, das im Fall des
MAI-Abkommens noch gescheitert war, wurde seitdem bereits in mehreren Freihandelsabkommen
der USA verankert. Dadurch flossen mehr als 400 Millionen $ an Steuergeldern an
Unternehmen, die gegen Verbote giftiger Substanzen, Lizenzregeln, Gesetze über
Wasserschutz oder Waldnutzung und andere investitionsfeindliche Regelungen
geklagt hatten. [4] Vor diesen Tribunalen sind derzeit Klagen von Unternehmen
mit einem Streitwert von 14 Milliarden $ anhängig, die sich etwa auf die
Arzneimittelzulassung, auf die Haftung für Umweltschäden oder auf den
Klimaschutz- und die Energiegesetze beziehen.
Das ›TTIP-TAFTA-Projekt‹ würde diesem Drohinstrument der Investoren gegenüber dem Staat
eine ganz neue Reichweite verschaffen. Denn dann könnten Tausende von
Unternehmen, die in der USA wie in der EU Geschäfte machen, alle möglichen
staatlichen Gesetze zum Schutz der Gemeinschaftsinteressen aufs Korn nehmen. 3
300 EU-Unternehmen besitzen mehr als 24 000 Tochterunternehmen in der USA, von
denen jedes sein Investoreninteresse gegenüber dem Staat einklagen könnte.
Umgekehrt könnte auf die EU eine Welle von Investorklagen seitens der 50 800
Tochterfirmen zukommen, die 14 400 US-Unternehmen in den Ländern der
Europäischen Union unterhalten. Insgesamt wären so 75 000 beidseitig
registrierte Unternehmen in der Lage, ein politisches System zu untergraben,
auf das sich die Bürger bislang verlassen haben. Das System einer
Streitschlichtung zwischen Investoren und Staat (Investor-state dispute
settlement, ISDS) wurde angeblich im Hinblick auf Entwicklungsländer ohne
verlässliches Justizsystem ersonnen. Das heißt, Investoren sollten im Fall
einer Enteignung ihrer Fabriken, Bergwerke oder Plantagen gegenüber dem
einheimischen Staat eine Entschädigung durchsetzen können. Nun sind die USA und
die EU keineswegs unterentwickelte Regionen. Und sie verfügen über
Justizsysteme, die zu den stabilsten der Welt gehören; auch von mangelndem
Schutz des Eigentums kann keine Rede sein. Wenn das ISDS-Regime in einem
Abkommen zwischen den USA und der EU auftaucht, ist dies ein klares Indiz
dafür, dass es nicht um besseren Schutz der Investoren, sondern um die Macht
der Unternehmen geht.
Investorenrecht vor
nationalen Gesetzen Die
Schlichtungskammern, die sich mit ihren Entscheidungen über Regierungsmaßnahmen
und staatliche Gesetze hinwegsetzen können, bestehen aus drei Juristen, die
normalerweise für den privaten Sektor arbeiten. [5] Viele von ihnen sind in
ihrem normalen Berufsleben Anwälte von Unternehmen, die gegen Regierungen klagen.
Der exklusive Klub der Richter solcher internationalen Schlichtungskammern wird
von 15 Rechtsanwaltsbüros dominiert, die mit 55 % aller bisherigen
Investitionsklagen gegen Staaten befasst waren. Eine Berufungsmöglichkeit gegen
ihre Entscheidungen gibt es nicht. Die Investorenrechte, die ausländische
Unternehmen nach dem geplanten ›TTIP-TAFTA-Vertrag‹ gegen staatliche Maßnahmen einklagen
können, sind vage und gleichzeitig sehr breit definiert. Die bisherigen
Schlichtungskammern haben diese Rechte tendenziell weit großzügiger
interpretiert, als sie einheimischen Firmen nach nationalem Recht zugestanden
werden. Dabei haben sie etwa das Recht auf einen weit gefaßten Vertrauensschutz
postuliert, was letztlich bedeutet: Das staatliche Regelwerk darf nach
getätigter Investition nicht mehr verändert werden.
Rechtlich
abgesichert wurde auch der Anspruch auf Entschädigung für ›indirekte Enteignung‹:
Ein Staat muss demnach zahlen, wenn seine neuen Regelungen den Wert der
Investition verringern, selbst dann, wenn diese gleichermaßen für in- und
ausländische Firmen gelten. Diese Garantie würde sich auch auf Neuregelungen
des Erwerbs von Land, Rohstoffvorkommen, Energiequellen, Fabriken und anderen
Investitionsobjekten erstrecken. Mittels solcher privilegierten Regelungen in
den bisherigen Abkommen haben ausländische Investoren schon in den
verschiedensten Fällen eine Entschädigung für ihre ›indirekte Enteignung‹
gefordert: im Hinblick auf Gesundheits- und Sicherheitsstandards von
Konsumgütern, Gesetze über Umweltschutz und Flächennutzung, Entscheidungen bei
der Ausschreibung staatlicher Projekte, Klimaschutz- und energiepolitische
Maßnahmen, Gesetze über Wasserschutz oder Einschränkungen des Rohstoffabbaus. Einige
Beispiele: Die Anhebung der ägyptischen Mindestlöhne und ein peruanisches
Gesetz zur Kontrolle toxischer Emissionen werden derzeit von Unternehmen der
USA wie der EU unter Berufung auf ihre Investorenprivilegien bekämpft. [6] Andere
Firmen klagten unter Berufung auf das NAFTA-Abkommen gegen Garantiepreise für
die Einspeisung erneuerbarer Energie und gegen ein Fracking-Moratorium. Der
Tabakgigant Philip Morris hat ein Schiedsverfahren gegen progressive
Antirauchergesetze in Uruguay und Australien angestrengt, nachdem er es nicht
geschafft hatte, diese Gesetze vor einheimischen Gerichten zu kippen. Ebenso
hat der US-Pharmakonzern Eli Lilly unter Hinweis auf den NAFTA-Vertrag dagegen
geklagt, daß Kanada die Lizenzierung von Arzneimitteln nach eigenen Kriterien
wahrnimmt (um möglichst allen Leuten erschwingliche Medikamente zugänglich zu
machen). Und der schwedische Energiekonzern Vattenfall will von Deutschland
wegen der einschränkenden Bestimmungen für Kohlekraftwerke und der
schrittweisen Stilllegung von Atomkraftwerken eine Entschädigung in
Milliardenhöhe eintreiben.
Bei den
von der Schiedskammer festgelegten Zahlungen an ausländische Konzerne kann es
sich um enorme Summen handeln; in einem der jüngsten Fälle waren es mehr als 2
Milliarden $. [7] Selbst wenn Regierungen gewinnen, müssen sie häufig die
Verfahrenskosten tragen, die im Durchschnitt bei 8 Millionen $ liegen. Ohnehin
werden sie oft allein schon durch eine Beschwerde seitens der Industrie
verschreckt. Das zeigt etwa das Verhalten der kanadischen Regierung, die das
Verbot eines toxischen Zusatzstoffs für Autobenzin zurückgenommen hat.
Monsanto wittert
Morgenluft Die Zahl
der den Schiedsgerichten vorgelegten Fälle ist in den letzten Jahren rasant
gestiegen; nach UNCTAD-Angaben liegt sie heute zehnmal höher als 2000.
Und 2012 wurden mehr Klagen angestrengt als je zuvor. Infolgedessen ist ein
ganz neue juristische Branche entstanden: Heute sind viele spezialisierte
Anwaltsfirmen im Auftrag der Industrie damit beschäftigt, die öffentlichen Kassen mittels solcher Klagen zu plündern. Diese
Wirtschafts-NATO ist seit langem das erklärte Ziel des Transatlantic Business
Dialogues [TABC], der zweimal jährlich im Rahmen des Trans-Atlantic Councils
stattfindet. Gegründet wurde der TABC 1995 auf Initiative des US-Handelsministeriums
und der EU-Kommission; an dem hochoffiziellen Dialog sind außerdem Spitzenunternehmer
und Manager aus der USA und Europa beteiligt. Das Forum bietet also den
Großkonzernen eine Basis für koordinierte Angriffe auf politische Projekte beiderseits
des Atlantiks, die dem Schutz der Konsumenten, der Umwelt, des Weltklimas und
anderer öffentlicher Interessen dienen. Sein erklärtes Interesse ist es, handelspolitische
Störfaktoren [trade irritants] zu beseitigen, damit sie beiderseits des Atlantiks
nach denselben Regeln operieren können - möglichst frei von staatlicher
Einmischung. Der euphemistische Schlüsselbegriff ›regulatorische Konvergenz‹
verdeckt dabei das wichtigste Ziel: Man will die Regierungen im Namen der ›Äquivalenz‹ und der ›wechselseitigen
Anerkennung‹ vergattern, auch solche
Produkte und Dienstleistungen zuzulassen, die den jeweiligen einheimischen
Standards nicht genügen. Die dem öffentlichen Interesse verpflichteten
Standards zu deckeln, ist ein zweites Ziel des ›TTIP-TAFTA-Projekts‹.
Bei den Verhandlungen will man neue transatlantische Standards erarbeiten. So
fordern die US-Handelskammer und BusinessEurope, zwei der weltweit größten
Unternehmerverbände, die Repräsentanten der Großindustrie müssten gemeinsam mit
den Regierungen ein neues Regelwerk für die zentralen Zukunftsentscheidungen
entwickeln. Die Unternehmerseite formuliert ihre Ziele bemerkenswert offen, zum
Beispiel beim Streit über die Kennzeichnung gentechnisch veränderter Organismen
(GMO). Während die Hälfte der US-Bundesstaaten derzeit über eine obligatorische
Kennzeichnung genmanipulierter Produkte nachdenkt, die übrigens mehr als 80 % der
einheimischen Verbraucher befürworten, drängen die Gentechnik produzierenden
und verarbeitenden Unternehmen darauf, die GMO-Kennzeichnung über die ›TTIP-TAFTA-Vereinbarungen‹ wieder abzuschaffen. Am heftigsten
beklagt sich der Verband der Biotechnik-Unternehmen (BIO), zu dem auch der
Branchengigant Monsanto gehört, über die signifikante und weiter wachsende
Lücke zwischen der Freigabe neuer Biotechnologie-Produkte in den Vereinigten
Staaten und der Zulassung dieser Produkte in der EU. [8] Monsanto und die
anderen BIO-Unternehmen hoffen, diesen Rückstau bei der Zulassung resp. Verwendung
von genveränderten Produkten im Rahmen einer Transatlantischen Freihandelszone
auflösen zu können. [9]
Ein
zweites wichtiges Thema ist die Nutzung beziehungsweise der Schutz privater
Daten. Eine anonyme Koalition von Internet- und IT-Unternehmen, die sogenannte
Digital Trade Coalition, wünscht, daß die EU-Datenschutzregeln den Abfluß von
persönlichen Daten in die USA nicht behindern. Diese Lobby der Internetbranche
erklärt, die aktuelle Einschätzung der EU, daß die USA keinen angemessenen
Schutz der Privatsphäre gewährleisten würde, sei für sie nicht einsichtig. Angesichts der immer neuen Enthüllungen über
die massive Datenspionage ist eine solche Äußerung besonders aufschlußreich.
Auch der mächtige U.S. Council for International Business (USCIB) mahnt an, das
TAFTA-Abkommen müsse Ausnahmeklauseln im Bereich Sicherheit und Privatsphäre
sehr eng fassen, damit diese nicht als verkappte Handelshindernisse benutzt
werden können. [10] Dazu muss man wissen, dass sie USCIB Unternehmen wie
Verizon angehören, die der NSA massenhaft personenbezogene Daten zugeliefert
haben.
Ein
drittes Angriffsziel ist die Lebensmittelsicherheit. Hier will die
US-Fleischindustrie die Verhandlungen nutzen, um das EU-Verbot für mit Chlor
und anderen Desinfektionsmitteln behandeltes Hähnchenfleisch zu kippen. Während
die strengeren EU-Standards die Gefahr einer Kontaminierung der Produkte
während des Schlacht- und Verarbeitungsprozesses reduzieren, begegnen die
US-Regeln dem Kontaminierungsrisiko durch ein Desinfektionsbad, das Koli- und
andere Bakterien auf den Hähnchenteilen abtöten soll. Also fordert der
Mutterkonzern der Restaurantkette Kentucky Fried-Chicken, das Abkommen müsse
die EU-Standards für Lebensmittelsicherheit so verändern, dass die
Europäer ihre Chlorhähnchen kaufen können. Noch ein weiteres Beispiel: Das
amerikanische Fleischinstitut (AMI) empört sich darüber, daß die Europäische
Union auf ihrem ›ungerechtfertigten‹ Verbot von Fleisch, das unter Einsatz
von Wachstumshormonen erzeugt wurde, bestehe. Diese Mittel, wie etwa
Ractopamin, sind wegen der Gesundheitsrisiken
für Mensch und Tier in 160 Staaten - darunter in allen EU-Ländern, aber auch in
Russland und China - verboten oder eingeschränkt. Auch der Verband der
US-amerikanischen Schweinefleischproduzenten (NPPC) hat seine Wünsche: ›Die US-Schweinefleischproduzenten werden
ein Ergebnis nur dann akzeptieren, wenn es das EU-Verbot für den Einsatz von
Ractopoamin im Produktionsprozess beseitigt.‹ Auf der anderen Seite des Atlantiks bekämpft BusinessEurope, der
größte Unternehmensverband der EU, das US-Gesetz über die Modernisierung der
Lebensmittelsicherheit als eines der zentralen, nicht handelsbezogenen Hindernisse
für EU-Exporte in die USA. Dieses bahnbrechende Gesetz von 2011 ermächtigt die
US-Kontrollbehörde, die Food and Drug Administration, kontaminierte Nahrungsmittel
vom Markt zu nehmen. Dieses Recht wollen die europäischen Unternehmen offenbar
mit Hilfe der TTIP-TAFTA-Vereinbarung abschaffen.
Das vierte
Ziel ist die Liquidierung der Klimapolitik. Airlines for America, der größte
Verband der US-Flugbranche, publiziert eine Liste unnötiger Vorschriften, die
unsere Branche erheblich behindern- und die man über die transatlantischen
Verhandlungen abschaffen will. An der Spitze dieser Liste steht das wichtigste
Instrument der Europäer in Sachen Klimawandel, das EU-Emissionshandelssystem.
Mittels des Emissionshandels sollen Fluggesellschaften gezwungen werden, für die
von ihnen verursachten CO2-Emissionen
zu zahlen. Airlines for America sieht in diesem System ein
Fortschrittshindernis und will erreichen, dass die Einbeziehung der
Fluggesellschaften von Nicht-EU-Ländern in dieses System, die von der EU
derzeit ausgesetzt ist, endgültig vom Tisch kommt. [11]
Fünftens
geht es auch um die Rücknahme von Kontrollen und einschränkenden Regeln für den
Finanzsektor. Selbst angesichts der globalen Finanzmarktkrise haben sich die
Delegationen der USA und der EU auf einen Rahmen für das Kapitel
Finanzdienstleistungen geeinigt, der nach wie vor auf Liberalisierung und
Deregulierung setzt. Das ausgehandelte Konzept würde nicht nur das Verbot von
riskanten Finanzprodukten und -dienstleistungen ausschließen. Es würde sogar
die Möglichkeit schaffen, einschränkende Gesetze einzelner Staaten anzufechten,
die bestimmte riskante Produkte und Leistungen der Finanzinstitute oder windige
rechtliche Konstruktionen untersagen.
Diese
Rahmenvereinbarungen würden viele Rezepte ausschließen, mit denen die Politik
die Probleme im Finanzsektor in den Griff bekommen könnte. Zu diesen Rezepten
gehören Kontrollen und Beschränkungen für Institute, die als too big to fail
gelten - also als zu groß, um pleitegehen zu können; oder die Konstruktion
einer risikomindernden Firewall innerhalb der Großbanken, die das
Privatkundengeschäft vor den Risiken des Investmentbanking abschotten soll;
oder obligatorische Clearingstellen für den Derivatehandel. Die Vereinbarungen
würden also darauf hinauslaufen, dass bestimmte Arten von gesetzlichen
Regelungen absolut verboten sind; das heißt, die beteiligten Staaten dürften
dann solche Regelungen weder neu einführen noch beibehalten. Was hinter diesen
Plänen steckt, erhellt eine Stellungnahme des Bundesverbands deutscher Banken
(BdB). Darin heißt es, bestimmte regulatorische Vorschläge der US-Finanzaufsichtsbehörde hätten in der EU bei offiziellen wie bei privaten
Institutionen schwerwiegende Bedenken ausgelöst. Deshalb fordert der
Bankenverband in Bezug auf die laufende US-Finanzmarktreform deren Abstimmung
mit den Reformen in der EU und weiteren wichtigen Ländern sowie eine
größtmögliche Anerkennung der Heimatlandregeln für die am US-Markt tätigen
deutschen und europäischen Banken. [12] Bestimmenden
Einfluss im BdB hat die Deutsche Bank, die während der Krise von der
US-Notenbank 8 Milliarden Dollar kassiert hat. [13] Der deutsche Finanzriese
wendet sich vor allem gegen das Herzstück der im Juli 2012 verabschiedeten
US-Finanzmarktreform. Besonders stark kritisiert wird dabei die sogenannte ›Volcker Rule‹. Sie beinhaltet gewisse Restriktionen für hochriskante
Finanzprodukte, die nach Meinung des BdB eine zu schwere Bürde für in der USA
operierende ausländische Banken darstellen. Das European Services Forum, an dem
die Deutsche Bank ebenfalls beteiligt ist, bezeichnet sich selbst als die ›Stimme der europäischen
Dienstleistungswirtschaft in internationalen Handelsgesprächen‹. Diese Stimme erhebt die Forderung,
die TAFTA solle verhindern, daß die US-Regulierungsinstanzen eine in der USA
aktive ausländische Bank als too big to fail einstufen und damit strengeren Anforderungen
unterwerfen als den in ihrem eigenen Land gültigen. Begründung: Es gehe nicht
an, daß ein global operierendes Unternehmen nach ausländischem Recht als systemisch
wichtige Finanzinstitution (Sifi) definiert wird, während es nach einheimischem
Recht nicht als solche gilt.
Ein
Gegenstück zu dieser Agenda der Europäer ist die Opposition der USA gegen die
Finanztransaktionssteuer, die in Europa als Instrument gegen die Spekulation
ins Auge gefaßt wird. Dabei wollen die US-amerikanischen Finanzinstitutionen
über die ›TTIP-Tafta-Verhandlungen‹ ein Verbot von gesetzlichen
Beschränkungen des freien Kapitalverkehrs erreichen. Inzwischen hat allerdings
auch schon der IWF die EU aufgefordert, die Finanztransaktionssteuer so nicht
einzuführen. Käme in Europa nur eine abgewandelte, mildere Form dieser Steuer,
würde das Thema für die US-Unterhändler wahrscheinlich an Bedeutung verlieren.
[14]
Der
Dienstleistungssektor umfasst jedoch keineswegs nur die Finanzdienstleister.
Unter dem betreffenden Kapitel der transatlantischen Verhandlungen geht es auch
um ärztliche Leistungen oder Bildungsangebote bis hin zur Energieversorgung.
Dabei besteht das Ziel der Unternehmerseite darin, die regulativen Absichten
der Regierungen durch möglichst grob formulierte Parameter zurückzustutzen. Diese
würden sich sowohl auf grenzüberschreitende Dienstleistungen beziehen als auch
auf die Behandlung ausländischer Dienstleister, die auf dem Gebiet des
betreffenden Staats operieren. Und zwar mit dem Ziel, jeden innenpolitischen
Spielraum für die Regulierung von Bereichen wie Transportwesen, Gesundheit,
Energie- und Wasserversorgung bis hin zu den regionalen oder lokalen
Flächennutzungs- und Raumplanungsgesetzen abzuschaffen.
Ein Abkommen, aber
kein Aufschwung In diesen
Verhandlungen würde es sogar um die Immigrations- und Visabestimmungen für
Personen gehen, die eine Dienstleistung anbieten wollen. Wie immer man zum
Grenzregime und zur Immigrationspolitik bestimmter Länder steht: Es ist
offensichtlich eine sehr schlechte Idee, die betreffenden Regeln hinter den
verschlossenen Türen im Rahmen von Verhandlungen über Handelsabkommen
festzulegen. Zumal wenn das Resultat nur noch verändert werden kann, falls alle
beteiligten Parteien zustimmen. Aber warum wird diese Agenda gerade jetzt
vorangetrieben? In Washington hört man dazu die Theorie, die europäischen
Politiker seien verzweifelt darauf aus, irgendetwas vorzuweisen, was sie als
Impulse für das Wirtschaftswachstum ausgeben können. Deshalb demonstrierten sie
jetzt eine neue Flexibilität und seien bereit, für dieses Ziel alle wichtigen
Instrumente zum Schutz der öffentlichen Interessen aus der Hand zu geben. Das
gängige Argument für Freihandelsabkommen lautet, daß diese die Zollschranken
absenken, was wiederum den Handel belebe, so daß alle Leute billigere
Importwaren kaufen können. Dieser Vorteil sei größer als der Nachteil für die
Leute, die ihren Job verlieren. Allerdings liegen die Zolltarife zwischen der
USA und der EU nach Auskunft des Handelsministeriums in Washington bereits
ziemlich niedrig. [15] Die Politiker
beider Seiten, die das TAFTA-Projekt betreiben, räumen auch ohne weiteres ein,
daß es nicht in erster Linie um Zollsenkungen geht, sondern vielmehr um die
Beseitigung, Reduzierung oder Verhinderung unnötiger, nicht tarifärer
Handelshemmnisse [16] - womit alle
Handelsbeschränkungen gemeint sind, die es über Zölle hinaus noch geben mag.
Sprich: es geht um gesetzliche Auflagen für Finanzgeschäfte, gegen
Klimaschutzmaßnahmen, gegen Standards der Lebensmittel- und Produktsicherheit. Das
erklärt auch, warum Studien über die wirtschaftlichen Auswirkungen von
Zollsenkungen die Erfolge als eher dürftig einschätzen. Eine Studie des TAFTA-freundlichen
European Centre for International Political Economy kommt zu dem Befund, dass
das BIP der USA wie das der EU - selbst unter extrem blauäugigen Annahmen - allenfalls
um ein paar Promille wachsen würde, und das ab 2029. [17] Den meisten
bisherigen Prognosen liegt die Annahme zugrunde, daß Zollsenkungen stets eine
starke Wirtschaftsdynamik auslösen - was empirisch längst widerlegt ist.
Verzichtet man auf diese dubiose Annahme, dann - räumen die Autoren der Studie ein- schrumpft der potentielle
BIP-Zuwachs auf statistisch irrelevante 0,06 %.
Diverse
andere Studien, mit denen Politiker und Unternehmensverbände hausieren gehen,
beschränken sich deshalb auf das zentrale Ziel des transatlantischen Projekts:
die Beseitigung der nicht tarifären Handelshemmnisse, wie sie das Zurückstutzen
aller möglichen Gesetze und Regelungen zum Schutz des öffentlichen Interesses
euphemistisch nennen. Diese Studien basieren samt und sonders auf dem
unbewiesenen Mantra, daß die Abschaffung sozialstaatlicher Errungenschaften
irgendwie ökonomischen Nutzen für alle bringe. Doch selbst mit derart schrägen
Kalkulationen für das TAFTA-Projekt kommen sie nur auf eine sehr dürftige
ökonomische Bilanz. Wobei sie noch die quantifizierbaren Kosten unterschlagen,
die für die Konsumenten wie für die Volkswirtschaft insgesamt anfallen, wenn
alle Errungenschaften im öffentlichen Interesse, vom Gesundheitswesen über den
Umweltschutz bis zum Sozialstaat im weitesten Sinne, wieder rückgängig gemacht
werden.
Aber die
gute Nachricht kommt zum Schluß: Alle bisherigen Versuche, internationale
Handelsabkommen als trojanisches Pferd zum Abbau des Sozialstaats und die
Rückkehr zu einem neoliberalen Nachtwächterstaat zu benutzen, sind jämmerlich
gescheitert. Das wird auch dieses Mal so kommen, wenn die Bürger, die Medien
und auch einige Politiker endlich aufwachen und die klammheimlichen Versuche,
die Demokratie zu untergraben, zum Scheitern bringen.
Quelle: http://www.monde-diplomatique.de/pm/2013/11/08/a0003.text TAFTA -
die große Unterwerfung - von Lori Wallach Le Monde diplomatique Nr. 10255 vom 8. 11. 2013, Seite 1,16-17, 866 Dokumentation,
Lori Wallach; diese leitet die weltweit größte Verbraucherschutzorganisation ›Public Citizen's Global Trade Watch‹ in Washington, D.C.: www.citizen.org Übersetzung
aus dem Englischen von Niels Kadritzke
(1) Die
Regierungskreise, die darüber Bescheid wissen, sind Befürworter dieser Art
Freihandelspolitik. Viele waren schon an den Nafta-Verhandlungen zwischen den USA,
Kanada und Mexiko beteiligt (2) Die
Äußerung bezog sich auf die TPP-Verhandlungen; siehe Reuters, 13. Mai 2012 (3) Siehe Huffington
Post, 19. Juni 2013 (4) Eine
Liste dieser Fälle in: Public Citizen, August 2013: www.citizen.org (5) Andrew Martin, Treaty Disputes Roiled by Bias
Charges, Bloomberg, 10. Juli
2013 (6) Siehe Public
Citizen, 28. November 2012 (7)
Betroffen war in dem Fall Ecuador. Siehe Agence France-Presse, 13. Oktober 2012 (8)
Stellungnahme der BIO vom Mai 2013 (9)
ec.europa.eu (10) Auf
seiner Website führt das USCIB das Motto: The Power to Shape Policy und rühmt
sich eines einzigartigen globalen Netzwerks, das ihm helfe, die Vision in die
Realität umzusetzen (11) Die
Erhebung der Abgabe für Flüge von ausländischen Gesellschaften von und in die
EU wurde von Klimaschutzkommissarin Connie Hedegaard bis zur Konferenz der
internationalen Luftverkehrsgesellschaft ICAO, die in diesem Monat stattfindet,
ausgesetzt (12)
bankenverband.de/themen/fachinformationen/internationales/us-finanzmarktregulierung; siehe auch
die (US-amerikanische) Stellungnahme:
www.federalreserve.gov/SECRS/2013/April/20130426/R-1438/R-1438_042613_111091_571489724316_1.pdf (13) Siehe
Ulrich Schäfer, Herrhausens Erbe, Süddeutsche Zeitung, 30. Oktober 2013 (14) Schon
2010 wurde in einem Memorandum der EU-Kommission davor gewarnt, daß die
Einführung einer Finanztransaktionssteuer mit Verpflichtungen im Rahmen der WTO
kollidieren könnte (15)
Mitteilung an John Boehner, Fraktionschef der Republikaner im
Repräsentantenhaus, 20. März 2013: ec.europa.eu (16) Final Report, High level working group on jobs
and growth, 11. Februar 2013: ec.europa.eu (17) Tafta's Trade Benefit, Public Citizen, 11. Juli 2013
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