Umsetzung der »Volksinitiative gegen Masseneinwanderung«: Inakzeptables Vorgehen

Für die SVP ist der jetzt vom Bundesrat ausgeführte Fahrplan in Sachen Umsetzung

der »Volksinitiative gegen Masseneinwanderung« inakzeptabel. Der Bundesrat kündigt bereits für den Herbst ein Verhandlungsmandat mit der EU an, während eine Vernehmlassung zur konkreten Umsetzung des Verfassungsartikels erst Ende Jahr eröffnet werden soll. Damit bestätigt der Bundesrat, dass er nicht an einer ernsthaften Umsetzung der Verfassungsbestimmung interessiert ist. 

Seriöse Verhandlungen mit der EU können erst nach der Klärung der innenpolitischen Umsetzung der Initiative erfolgen  
Wer nun wie der Bundesrat überstürzt und ohne konsolidierte Vorstellung der Umsetzung mit der EU verhandeln will, ist nicht an einem Ergebnis interessiert. Damit soll bewusst ein Nein aus Brüssel provoziert werden, um danach die Personenfreizügigkeit im Rahmen eines institutionellen Rahmenabkommens wieder vorzulegen. Was das jetzt vorgelegte Umsetzungskonzept betrifft, so hat der Bundesrat bezüglich des darin vorgesehenen Zulassungssystems verschiedene Punkte aus dem Konzept der SVP aufgenommen. Dies ist zwar erfreulich, es gibt aber im Hinblick auf die Vernehmlassungsvorlage dennoch beträchtlichen Nachbesserungsbedarf, z.B. in Bezug auf die zwingend notwendige Beschränkung des Familiennachzugs und des Zugangs zu den Sozialwerken, damit die Verfassungsbestimmung korrekt und wirkungsvoll umgesetzt werden kann. Für die SVP ist klar: Die Zuwanderung ist effektiv zu begrenzen und zu reduzieren.  

Absolut kein Verständnis hat die SVP für den Fahrplan des Bundesrates betreffend das weitere Vorgehen. Während die innenpolitische Umsetzung gemächlich voranschreiten soll, plant der Bundesrat offenbar, mit der EU rasch über eine Anpassung des Freizügigkeitsabkommens mit der EU zu verhandeln. Ohne eine konsolidierte Vorstellung der innenpolitischen Umsetzung ist dies jedoch weder sinnvoll noch seriös. Zudem gibt der Bundesrat leichtfertig Verhandlungstrümpfe aus der Hand. So ist es beispielsweise völlig unverständlich, dass der Bundesrat die Verhandlungen mit der EU über die Unternehmensbesteuerung jetzt abschliessen will: ein Dossier, bei dem die EU Bittstellerin ist. Der Bundesrat nimmt mit seinem Vorgehen - wie von der SVP befürchtet - ein frühzeitiges Scheitern von Verhandlungen über die Personenfreizügigkeit in Kauf. Ziel ist dabei, den Stimmbürgern die Personenfreizügigkeit im Rahmen eines institutionellen Pakets erneut vorzulegen und den Volksentscheid vom 9. Februar wieder rückgängig zu machen. Die SVP wird keinesfalls akzeptieren, dass mit einem solchen Vorgehen die Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung hintertrieben wird. Für diesen Fall hat sie bereits eine Durchsetzungsinitiative angekündigt.  

Der Bundesrat hat sich bei dem von ihm vorgeschlagenen Zulassungssystem in verschiedenen Punkten ganz offensichtlich an dem von der SVP erarbeiteten Umsetzungskonzept orientiert. Trotzdem hat das vom Bundesrat vorgeschlagene System gewichtige Mängel, die es bis zum Vorlegen eines Gesetzesentwurfs zu korrigieren gilt. So fehlen beispielsweise griffige Massnahmen, welche den Familiennachzug beschränken. Dieser ist zudem ebenfalls zu kontingentieren. Ebenso ist die Zuwanderung zum Sozialsystem mit entsprechenden Massnahmen zu erschweren, da die neue Verfassungsbestimmung klar von eigenständiger Existenzgrundlage spricht. Im Weiteren fehlen klare Voraussetzungen für die Integrationsfähigkeit. Diese Punkte sind ebenfalls Bestandteil der von Volk und Ständen angenommenen Verfassungsbestimmung. Ebenso ist zu verhindern, dass der Bildungsbereich und die Zulassung ohne Erwerbstätigkeit zu Umgehungsschienen werden. Die SVP hat zu all diesen Punkten konkrete Vorschläge gemacht, welche der Bundesrat für die Erarbeitung der Gesetzesvorlage ebenfalls berücksichtigen muss. Für die SVP steht bei der Umsetzung der Initiative die Wirkung des angestrebten Ziels im Vordergrund: Die Nettozuwanderung ist spürbar zu reduzieren.   

Ständerätliche Kommission will kriminelle Ausländer nicht ausschaffen 
Die vorberatende Kommission des Ständerats hat soeben beschlossen, dem Nationalrat nicht zu folgen und die Verfassungsbestimmung zur Ausschaffung krimineller Ausländer nicht gemäss dem Volkswillen umzusetzen. Setzt sich diese Linie durch, wird das Volk mit der Durchsetzungsinitiative der SVP die Möglichkeit erhalten, die Ausschaffung krimineller Ausländer selber durchzusetzen. Vor vier Jahren hatte das Volk Bundesrat und Parlament im November einen klaren Auftrag zur  Ausschaffung krimineller Ausländer erteilt. Aller Versprechen von Seiten Bundesrat und den Mitte-Parteien zum Trotz wird der Volksauftrag zum Schutz der Schweizer Bevölkerung jedoch weiter verschleppt. So hat sich jetzt die staatspolitische Kommission des Ständerats  - statt einer Durchsetzung des Volkswillens zum Durchbruch zu verhelfen -  erneut für einen untauglichen Gegenvorschlag ausgesprochen, analog jenem, der 2010 an der Urne klar gescheitert ist. In der  Frühjahrssession hatte sich der Nationalrat bei der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative auf Gesetzesstufe auf den Wortlaut der Durchsetzungsinitiative der SVP gestützt und damit einen effektiven Lösungsweg aufgezeigt. Die SVP hat klar betont, dass sie keine Lösung akzeptieren wird, welche die Variante des Nationalrats weiter abschwächt. Es scheint den Ständeräten einzig und allein darum zu gehen, Zeit zu gewinnen, damit die Durchsetzungsinitiative nicht im Wahljahr 2015 zur Abstimmung kommt. Den vielen hehren Worten und Versprechungen gegenüber der Stimmbevölkerung, dass man die Umsetzung und den Volkswillen ernst nehmen wird, folgen keine Taten. Und dies obwohl in der Übergangsbestimmung der Verfassung mit Annahme der Ausschaffungsinitiative festgehalten wird, dass der Gesetzgeber innert fünf Jahren »die Tatbestände nach Artikel 121 Absatz 3 zu definieren und zu ergänzen und die Strafbestimmungen bezüglich illegaler Einreise nach Artikel 121 Absatz 6 zu erlassen« hat. Der Ständerat missachtet den Volkswillen in krasser Weise. Kriminelle Ausländer können damit weiterhin nicht konsequent in ihre Heimat ausgeschafft werden. Damit ist offensichtlich eine neue Stufe der Missachtung des Volkswillens erreicht. Spätestens mit der Durchsetzungsinitiative der SVP kann das Volk diesen unhaltbaren Zustand korrigieren. Dabei gilt es zu beachten, dass entgegen jeder Empfehlung von Behörden und Bundesrat eine starke Minderheit der ständerätliche Kommission die Durchsetzungsinitiative gar ohne irgendeine stichhaltige Begründung für ungültig erklären wollte. Diese Ständeräte schwingen sich zu Totengräbern der direkten Demokratie auf.  

Das Konzept der Durchsetzungsinitiative führt zur automatischen Ausschaffung krimineller Ausländer in ihre Heimatländer bei klar definierten Delikten gemäss Strafgesetzbuch; eine Ausschaffung der Täter ist bei schweren Delikten (wie z.B. Mord, Raub, Vergewaltigung etc.) zu vollziehen, unabhängig davon, ob ein Täter vorbestraft war oder nicht. Zudem ist eine Ausschaffung bei notorischen, d.h. nicht belehrbaren Tätern, die bei Delikten, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit in besonderem Masse beeinträchtigen (z.B. Bedrohung von Behörden, Raufhandel, einfache Körperverletzung etc.) wiederholt straffällig werden, vorgesehen. 

Erwerb des schweizerischen Bürgerrechts 
Das Thema Einwanderung leitet direkt zur Frage des Erwerbs des schweizerischen Bürgerrechts über. Zu Beginn der zweiten Sessionswoche der Eidgenössischen Räte hat sich die SVP-Fraktion zu einer vorbereitenden Sitzung getroffen und die Situation bezüglich des Bürgerrechtsgesetzes erörtert. Beim Bürgerrechtsgesetz bekräftigt die SVP-Fraktion ihre konsequente Linie. Sollte sich in der Differenzbereinigung eine Senkung der Mindestaufenthaltsdauer für den Erwerb des schweizerischen Bürgerrechts von heute 12 auf 8 Jahre durchsetzen, wird die Fraktion das Geschäft ablehnen und empfiehlt der Partei das Ergreifen des Referendums, falls die Vorlage dennoch eine Parlamentsmehrheit finden sollte. Setzt sich eine Mindestaufenthaltsdauer von 10 Jahren durch, wird die Fraktion eine Gesamtbeurteilung auch bezüglich der anderen verbleibenden Differenzen vornehmen und darauf basierend entscheiden, wie sie sich bei den abschliessenden Abstimmungen verhalten wird.  

Asyl 
Ebenso wird eine Weiterentwicklung des sogenannten Dublin-Besitzstandes im Asylbereich abgelehnt, da damit der Vollzug massiv behindert wird.  Die erneute Weiterentwicklung des Dublin-Abkommens [Übernahme der Dublin III-Verordnung] darf nach Meinung der SVP-Fraktion nicht hingenommen werden. Durch die neuen Bestimmungen wird das Asylrecht gelockert und der Asylmissbrauch belohnt. So wird die Möglichkeit der Ausschaffungshaft massiv verkürzt. Durch die deutliche Verschlechterung der heutigen rechtlichen Situation  - die Abschaffung der für den Vollzug essentiellen Spezialausschaffungshaft und die Verkürzung der Haftfristen -  werden wohl deutlich weniger Dublin-Fälle überstellt werden können. Das Abkommen wird damit immer mehr zur Farce und die dem Volk vor der Abstimmung zu Schengen/Dublin gemachten Versprechen können noch weniger eingehalten werden als dies heute bereits der Fall ist. Die Übernahme der neuen Dublin-Bestimmungen zeigt auch die immense Problematik einer dynamischen Rechtsübernahme. Die Schweiz liefert sich auf diese Weise der EU-Gesetzgebung aus und kann keine für das Land optimale Lösung mehr eigenständig festlegen. 

Da das obige Thema direkt mit der EU zusammenhängt, fügen wir einige Ausschnitte aus der Rede von a. Nationalrat und a. Bundesrat Christoph Blocher an, die dieser am 20. Juni 2014 an der Veranstaltung im Wägital hielt.

»Nein zum schleichenden EU-Beitritt«     
Dank der siegreichen Abstimmung vom 6. Dezember 1992 ist die Schweiz heute nicht Mitglied der Europäischen Union. Noch stehen wir hier als Bürger eines freien Staates.  Dank der damaligen Ablehnung von Volk und Ständen bei einer Rekordstimmbeteiligung von 78,7 % ist unser Land, all den Drohungen der damaligen Classe Politique zum Trotz, unabhängig, frei und in ansehnlichem Wohlstand geblieben. Im Gegensatz dazu erwies sich die damals von der Classe Politique viel gelobte EU als intellektuelle  Fehlkonstruktion. Wir sehen dort nicht die damals versprochene Vollbeschäftigung, sondern Arbeitslosigkeit, keine blühenden, sondern bankrotte Staaten, keinen Wohlstand, sondern eine tiefe Schuldenkrise. Nicht die damals vorausgesagte Abschottung und Isolation der Schweiz wurde Tatsache. Nein. Vielmehr strömten seither Hunderttausende von Europäern in die Schweiz. Warum? Weil sie Arbeit und bessere Lebensbedingungen vorfanden. Wer nun glaubt, die offizielle Schweiz würde sich jetzt über die erhaltene Freiheit, Unabhängigkeit und Selbständigkeit in dankbarer Bescheidenheit freuen, sieht sich getäuscht. Unsere Regierung und die Mehrheit des Parlamentes wollen sie wieder kaputt machen. 

Die Preisgabe der Freiheit als politisches Ziel 
Darum sind wir heute zusammengekommen, darum stehe ich heute vor Ihnen als einer, der sein Nationalratsmandat abgegeben hat, und zwar aus einem einzigen Grund: Um diese Machenschaften gegen die Freiheit, die Sicherheit und den Wohlstand unseres Landes zu beenden. Die Situation ist für die Schweiz ausserordentlich ernst. Der Wille der Bürger, die Meinung des betroffenen Souveräns wird in Bundesbern nicht mehr akzeptiert. Die direkte Demokratie wird ausgehebelt. Volksentscheide werden nicht umgesetzt. Die vom Volk angenommene Ausschaffungsinitiative wird nicht vollzogen. Die kriminellen Ausländer sind noch immer da, obwohl der Souverän vor vier Jahren beschlossen hat, diese auszuweisen. Die Durchsetzungsinitiative wird ebenfalls auf die lange Bank geschoben. Obwohl am 9. Februar das schweizerische Volk einen entscheidenden Pflock eingeschlagen und der exorbitanten Massenzuwanderung einen Riegel geschoben hat, wird gegen den Volkswillen gehandelt. Das internationale Recht – also fremdes Recht – wird eigenmächtig über das geltende Landesrecht, also eigenes Recht, gesetzt.  Völkerrecht soll mehr gelten als Schweizer Recht. Ausländische Machthaber sollen über uns herrschen.  

Unterschätzen wir die Situation nicht: Wie 1992 wird man in Bern sagen: »Es geht nur um die Renovierung der bilateralen Verträge.« Keinesfalls wolle man in die EU. Es gehe nur um den bilateralen Weg. Dass dieser in die EU führen wird, wird man selbstverständlich verschweigen oder bestreiten! Darum hat sich rechtzeitig das Komitee NEIN zum schleichenden EU-Beitritt gebildet.  Trotz allen Schönredens, bei allem Verschleiern, bei all dem Verdecken der wahren Absicht, merkt man: Zur Zeit wird die Schweiz in Bundesbern preisgegeben. Es ist das politische Ziel des Bundesrats und der überwiegenden Mehrheit des Parlaments, die schweizerischen Staatssäulen niederzureissen. Jeder Politiker weiss auch, dass der bevorstehende Rahmenvertrag, der in den kommenden Monaten vors Volk kommt, die Schweiz verpflichten wird, fremdes – auch künftiges, heute noch unbekanntes EU-Recht automatisch zu übernehmen und den EU-Gerichtshof als Gerichtsinstanz anzuerkennen. Fremdes Recht und fremde Richter sollen unseren Rechtsraum füllen. Nicht mehr durch den Willen des Volkes, sondern nach dem Willen fremder Staaten soll die Schweiz leben! Damit erfolgt ein Anschluss der Schweiz an die EU – gegen den ausdrücklichen Willen des Volkes.

Bundesrat und Parlament wissen natürlich, dass Volk und Stände einem EU-Beitritt nie zustimmen würden! Darum unternimmt man alles, damit das Volk einen EU-Beitritt nicht verhindern kann.   Deshalb soll die direkte Demokratie abgeschafft werden. Nicht mehr der Bürger soll entscheiden. Verwaltung, Regierung, Parlament und Richter werden sich über die betroffenen Bürger hinwegsetzen: Für schweizerische Verhältnisse heisst dies Diktatur. So hat sich auch unser höchstes Gericht auf diesen Weg begeben: Das Bundesgericht hat unlängst offiziell entschieden, internationales Recht gehe dem Schweizer Recht vor. Ausgerechnet beim ablehnenden Entscheid zur Ausweisung eines mazedonischen Drogenhändlers erhoben die Bundesrichter das nicht zwingende Völkerrecht zum Mass aller Dinge. Sie stellen damit nicht nur das zwingende Völkerrecht wie Verbot von Folter, Genozid, Aufhebung des Sklavenverbotes usw., sondern generell das internationale Recht über das vom Volk genehmigte Landesrecht. Die Stimmbürger können demnach beschliessen, was sie wollen: Es gilt nicht mehr ihr eigenes Recht, sondern das fremde. Dieses Urteil bedeutet einen Verfassungsbruch. Denn Artikel 2 unserer Bundesverfassung verpflichtet auch das Bundesgericht, »die Freiheit und die Rechte des Volkes« ebenso wie die »Unabhängigkeit des Landes« zu wahren. 

Wie war es aber 1999, als man das Schweizer Volk von einer Revision der Bundesverfassung überzeugen musste? In der Botschaft zu jener Abstimmung hiess es, es sei »bewusst darauf verzichtet worden, die Streitfrage betreffend das Verhältnis von Völkerrecht und Bundesrecht im Rahmen der Nachführung zu klären«. Auch sei – so wurde versichert – die neue Bundesverfassung »nicht auf einen Integrationsschritt ausgerichtet« und darum bewusst europaneutral». Wenn nun das Bundesgericht die Europäische Menschenrechtskonvention generell als übergeordnet erklärt, verstösst es gegen die gemachten Versprechen und damit auch gegen Treu und Glauben.

Wie der Volksentscheid über die Abschaffung der Personenfreizügigkeit ausgehebelt werden soll  
Das Schweizer Volk hat beschlossen, dass die Schweiz die Zuwanderung wieder eigenständig regelt. Mit jährlichen Kontingenten, einem Vorrang der Inländer auf dem Arbeitsmarkt und weiteren Bestimmungen! Am 9. Februar dieses Jahres hat sich die Schweiz von der bestehenden Personenfreizügigkeit verabschiedet. Gleichzeitig hat der Souverän den Bundesrat verpflichtet, das Ziel der Volksinitiative durch Verhandlungen mit der EU zu erreichen. Solche sieht der mit der EU abgeschlossene Personenfreizügigkeitsvertrag ausdrücklich vor. Nun zeigt sich in Bundesbern aber klar: Man verhandelt in Wirklichkeit gar nicht mit der EU. Man tut nur so. Ziel ist, aus Brüssel möglichst schnell ein schroffes NEIN heimzubringen. Man wird dann sagen: »Wir können den Verfassungsartikel leider wegen Unmöglichkeit nicht verwirklichen!« Das heisst, man will die Massenzuwanderung behalten. Das ist die wahre Absicht des Politbetriebes in Bern.  

Ist es nicht bedenklich, dass die gewählten Volksvertreter heute in Bundesbern nicht mehr für das Volk einstehen? Sie sagen nicht, was sie denken. Sie denken nicht, was sie sagen. Und beim Sagen und Denken, denken sie erst noch nichts! Es sind aber nicht nur Politiker und Beamte, sondern auch einzelne Unternehmer und Manager, denen es bei der Frage der Unabhängigkeit und Selbständigkeit des eigenen Landes an der nötigen Weitsicht fehlt. Um ihre wirtschaftlichen Vorteile für ihre Firmen zu retten, geben sie das Land preis.  Die langfristigen Folgen, zum Beispiel bei der Personenfreizügigkeit, für das Land, für seine Sozialwerke, die Infrastruktur und das politische Klima, sind ihnen egal. Das war eigentlich bislang nicht die Eigenschaft schweizerischer   Unternehmer. Wer ständig mit dem Auswandern und der Verlegung von Arbeitsplätzen ins Ausland droht, ist ein schlechter Unternehmer mit schlechten Produkten oder ein Egoist, der will, dass sich die gesamte Schweizer Rechtsordnung, ja die ganze Schweiz seinen, vielleicht gar nicht wettbewerbsfähigen Erzeugnissen anpasst. Man verfälscht Worte, intrigiert, tut so, als erfülle man den Volkswillen, um das Gegenteil zu tun und spannt mit fremden Mächten zusammen. Statt dem Ausland die Schweiz zu erklären und statt die Schweiz zu verteidigen, entschuldigt man sich für die Volksentscheide. Das muss ein Ende haben. Darum sind alle, die an der Unabhängigkeit der Schweiz, am Selbstbestimmungsrecht der Schweizer, an der direkten Demokratie, am Wohlstand der Schweiz, an all den Grundwerten der schweizerischen Eidgenossenschaft festhalten wollen, dazu aufgerufen, endlich zum Rechten zu sehen! 

Der Bundesrat hat einen der grössten Euroturbos, Professor Daniel Thürer, mit einem Gutachten betraut, das darauf ausgerichtet ist, die Schweiz in die EU zu führen. Die EU stelle eine alles überragende Wertegemeinschaft dar und vertrete darum gemeinsame übergeordnete Werte. Darum stehe das EU-Recht über dem Landesrecht. Auf solch fintenreichen Pfaden wird der Bundesrat der EU willfahren und, wie er sagt, 2016, also nach den eidgenössischen Wahlen, einen Vertrag über institutionelle Bindungen abschliessen. Nochmals: Es geht dabei um die Übernahme von künftigem fremdem Recht und von fremden EU-Richtern, und zwar auf allen Gebieten, in denen wir mit der EU Verträge abgeschlossen haben oder noch abschliessen werden. Wenn das Volk dies akzeptiert, landen wir auf Samtpfoten in der EU.  Darum ergeht an uns der Aufruf und der Weckruf: Seien wir rechtzeitig gewarnt und gewappnet. Sonst erwachen wir eines Morgens in der EU. Schliessen wir die Reihen, lassen wir uns nicht täuschen und nicht überrumpeln. Noch wissen wir nicht genau, wann diese Jahrhundertabstimmung kommt.

Aber wir wissen, dass sie kommt.