Umsetzung der »Volksinitiative gegen Masseneinwanderung«: Inakzeptables Vorgehen 15.06.2014 16:44
Für die SVP ist der jetzt vom Bundesrat ausgeführte Fahrplan in Sachen Umsetzung
der »Volksinitiative
gegen Masseneinwanderung« inakzeptabel. Der Bundesrat kündigt bereits für den
Herbst ein Verhandlungsmandat mit der EU an, während eine Vernehmlassung zur
konkreten Umsetzung des Verfassungsartikels erst Ende Jahr eröffnet werden
soll. Damit bestätigt der Bundesrat, dass er nicht an einer ernsthaften
Umsetzung der Verfassungsbestimmung interessiert ist. Seriöse Verhandlungen
mit der EU können erst nach der Klärung der innenpolitischen Umsetzung der
Initiative erfolgen Wer nun
wie der Bundesrat überstürzt und ohne konsolidierte Vorstellung der Umsetzung
mit der EU verhandeln will, ist nicht an einem Ergebnis interessiert. Damit
soll bewusst ein ›Nein‹ aus Brüssel provoziert werden, um
danach die Personenfreizügigkeit im Rahmen eines institutionellen Rahmenabkommens
wieder vorzulegen. Was das jetzt vorgelegte Umsetzungskonzept betrifft, so hat
der Bundesrat bezüglich des darin vorgesehenen Zulassungssystems verschiedene
Punkte aus dem Konzept der SVP aufgenommen. Dies ist zwar erfreulich, es gibt
aber im Hinblick auf die Vernehmlassungsvorlage dennoch beträchtlichen
Nachbesserungsbedarf, z.B. in Bezug auf die zwingend notwendige Beschränkung
des Familiennachzugs und des Zugangs zu den Sozialwerken, damit die
Verfassungsbestimmung korrekt und wirkungsvoll umgesetzt werden kann. Für die
SVP ist klar: Die Zuwanderung ist effektiv zu begrenzen und zu reduzieren.
Absolut
kein Verständnis hat die SVP für den Fahrplan des Bundesrates betreffend das
weitere Vorgehen. Während die innenpolitische Umsetzung gemächlich
voranschreiten soll, plant der Bundesrat offenbar, mit der EU rasch über eine
Anpassung des Freizügigkeitsabkommens mit der EU zu verhandeln. Ohne eine
konsolidierte Vorstellung der innenpolitischen Umsetzung ist dies jedoch weder
sinnvoll noch seriös. Zudem gibt der Bundesrat leichtfertig Verhandlungstrümpfe
aus der Hand. So ist es beispielsweise völlig unverständlich, dass der
Bundesrat die Verhandlungen mit der EU über die Unternehmensbesteuerung jetzt
abschliessen will: ein Dossier, bei dem die EU Bittstellerin ist. Der Bundesrat
nimmt mit seinem Vorgehen - wie von der SVP befürchtet - ein frühzeitiges
Scheitern von Verhandlungen über die Personenfreizügigkeit in Kauf. Ziel
ist dabei, den Stimmbürgern die Personenfreizügigkeit im Rahmen eines
institutionellen Pakets erneut vorzulegen und den Volksentscheid vom 9. Februar
wieder rückgängig zu machen. Die SVP wird keinesfalls akzeptieren, dass mit
einem solchen Vorgehen die Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung
hintertrieben wird. Für diesen Fall hat sie bereits eine
Durchsetzungsinitiative angekündigt.
Der
Bundesrat hat sich bei dem von ihm vorgeschlagenen Zulassungssystem in
verschiedenen Punkten ganz offensichtlich an dem von der SVP erarbeiteten
Umsetzungskonzept orientiert. Trotzdem hat das vom Bundesrat vorgeschlagene
System gewichtige Mängel, die es bis zum Vorlegen eines Gesetzesentwurfs zu
korrigieren gilt. So fehlen beispielsweise griffige Massnahmen, welche den
Familiennachzug beschränken. Dieser ist zudem ebenfalls zu kontingentieren.
Ebenso ist die Zuwanderung zum Sozialsystem mit entsprechenden Massnahmen zu
erschweren, da die neue Verfassungsbestimmung klar von eigenständiger
Existenzgrundlage spricht. Im Weiteren fehlen klare Voraussetzungen für die
Integrationsfähigkeit. Diese Punkte sind ebenfalls Bestandteil der von Volk und
Ständen angenommenen Verfassungsbestimmung. Ebenso ist zu verhindern, dass der
Bildungsbereich und die Zulassung ohne Erwerbstätigkeit zu Umgehungsschienen
werden. Die SVP hat zu all diesen Punkten konkrete Vorschläge gemacht, welche
der Bundesrat für die Erarbeitung der Gesetzesvorlage ebenfalls berücksichtigen
muss. Für die SVP steht bei der Umsetzung der Initiative die Wirkung des
angestrebten Ziels im Vordergrund: Die Nettozuwanderung ist spürbar zu
reduzieren.
Ständerätliche
Kommission will kriminelle Ausländer nicht ausschaffen Die vorberatende
Kommission des Ständerats hat soeben beschlossen, dem Nationalrat nicht zu
folgen und die Verfassungsbestimmung zur Ausschaffung krimineller Ausländer
nicht gemäss dem Volkswillen umzusetzen. Setzt sich diese Linie durch, wird das
Volk mit der Durchsetzungsinitiative der SVP die Möglichkeit erhalten, die
Ausschaffung krimineller Ausländer selber durchzusetzen. Vor vier Jahren hatte
das Volk Bundesrat und Parlament im November einen klaren Auftrag zur Ausschaffung krimineller Ausländer erteilt.
Aller Versprechen von Seiten Bundesrat und den Mitte-Parteien zum Trotz wird
der Volksauftrag zum Schutz der Schweizer Bevölkerung jedoch weiter verschleppt.
So hat sich jetzt die staatspolitische Kommission des Ständerats - statt einer Durchsetzung des Volkswillens
zum Durchbruch zu verhelfen - erneut
für einen untauglichen Gegenvorschlag ausgesprochen, analog jenem, der 2010 an
der Urne klar gescheitert ist. In der
Frühjahrssession hatte sich der Nationalrat bei der Umsetzung der
Ausschaffungsinitiative auf Gesetzesstufe auf den Wortlaut der ›Durchsetzungsinitiative‹ der SVP gestützt und damit einen
effektiven Lösungsweg aufgezeigt. Die SVP hat klar betont, dass sie keine
Lösung akzeptieren wird, welche die Variante des Nationalrats weiter
abschwächt. Es scheint den Ständeräten einzig und allein darum zu gehen, Zeit
zu gewinnen, damit die Durchsetzungsinitiative nicht im Wahljahr 2015 zur
Abstimmung kommt. Den vielen hehren Worten und Versprechungen gegenüber der Stimmbevölkerung,
dass man die Umsetzung und den Volkswillen ernst nehmen wird, folgen keine
Taten. Und dies obwohl in der Übergangsbestimmung der Verfassung mit Annahme
der Ausschaffungsinitiative festgehalten wird, dass der Gesetzgeber innert fünf
Jahren »die
Tatbestände nach Artikel 121 Absatz 3 zu definieren und zu ergänzen und die
Strafbestimmungen bezüglich illegaler Einreise nach Artikel 121 Absatz 6 zu
erlassen«
hat. Der
Ständerat missachtet den Volkswillen in krasser Weise. Kriminelle
Ausländer können damit weiterhin nicht konsequent in ihre Heimat ausgeschafft
werden. Damit ist offensichtlich eine neue Stufe der Missachtung des
Volkswillens erreicht. Spätestens mit der Durchsetzungsinitiative der SVP kann
das Volk diesen unhaltbaren Zustand korrigieren. Dabei gilt es zu beachten,
dass entgegen jeder Empfehlung von Behörden und Bundesrat eine starke
Minderheit der ständerätliche Kommission die Durchsetzungsinitiative gar ohne
irgendeine stichhaltige Begründung für ungültig erklären wollte. Diese
Ständeräte schwingen sich zu Totengräbern der direkten Demokratie auf.
Das
Konzept der Durchsetzungsinitiative führt zur automatischen Ausschaffung
krimineller Ausländer in ihre Heimatländer bei klar definierten Delikten gemäss
Strafgesetzbuch; eine Ausschaffung der Täter ist bei schweren Delikten (wie
z.B. Mord, Raub, Vergewaltigung etc.) zu vollziehen, unabhängig davon, ob ein
Täter vorbestraft war oder nicht. Zudem ist eine Ausschaffung bei notorischen,
d.h. nicht belehrbaren Tätern, die bei Delikten, welche die öffentliche Ordnung
und Sicherheit in besonderem Masse beeinträchtigen (z.B. Bedrohung von
Behörden, Raufhandel, einfache Körperverletzung etc.) wiederholt straffällig
werden, vorgesehen.
Erwerb des
schweizerischen Bürgerrechts Das Thema
Einwanderung leitet direkt zur Frage des Erwerbs des schweizerischen
Bürgerrechts über. Zu Beginn der zweiten Sessionswoche der Eidgenössischen Räte
hat sich die SVP-Fraktion zu einer vorbereitenden Sitzung getroffen und die
Situation bezüglich des Bürgerrechtsgesetzes erörtert. Beim Bürgerrechtsgesetz
bekräftigt die SVP-Fraktion ihre konsequente Linie. Sollte sich in der
Differenzbereinigung eine Senkung der Mindestaufenthaltsdauer für den Erwerb
des schweizerischen Bürgerrechts von heute 12 auf 8 Jahre durchsetzen, wird die
Fraktion das Geschäft ablehnen und empfiehlt der Partei das Ergreifen des
Referendums, falls die Vorlage dennoch eine Parlamentsmehrheit finden sollte.
Setzt sich eine Mindestaufenthaltsdauer von 10 Jahren durch, wird die Fraktion
eine Gesamtbeurteilung auch bezüglich der anderen verbleibenden Differenzen
vornehmen und darauf basierend entscheiden, wie sie sich bei den abschliessenden
Abstimmungen verhalten wird.
Asyl Ebenso
wird eine Weiterentwicklung des sogenannten Dublin-Besitzstandes im Asylbereich
abgelehnt, da damit der Vollzug massiv behindert wird. Die erneute Weiterentwicklung des
Dublin-Abkommens [Übernahme der Dublin III-Verordnung] darf nach Meinung der
SVP-Fraktion nicht hingenommen werden. Durch die neuen Bestimmungen wird das
Asylrecht gelockert und der Asylmissbrauch belohnt. So wird
die Möglichkeit der Ausschaffungshaft massiv verkürzt. Durch die deutliche
Verschlechterung der heutigen rechtlichen Situation - die Abschaffung der für den Vollzug
essentiellen Spezialausschaffungshaft und die Verkürzung der Haftfristen - werden wohl deutlich weniger Dublin-Fälle
überstellt werden können. Das Abkommen wird damit immer mehr zur Farce und die
dem Volk vor der Abstimmung zu Schengen/Dublin gemachten Versprechen können
noch weniger eingehalten werden als dies heute bereits der Fall ist. Die
Übernahme der neuen Dublin-Bestimmungen zeigt auch die immense Problematik
einer dynamischen Rechtsübernahme. Die Schweiz liefert sich auf diese Weise der
EU-Gesetzgebung aus und kann keine für das Land optimale Lösung mehr
eigenständig festlegen.
Da das
obige Thema direkt mit der EU zusammenhängt, fügen wir einige Ausschnitte aus
der Rede von a. Nationalrat und a. Bundesrat Christoph Blocher an, die dieser
am 20. Juni 2014 an der Veranstaltung im Wägital hielt.
»Nein zum schleichenden EU-Beitritt« Dank der
siegreichen Abstimmung vom 6. Dezember 1992 ist die Schweiz heute nicht
Mitglied der Europäischen Union. Noch stehen wir hier als Bürger eines freien
Staates. Dank der damaligen Ablehnung von
Volk und Ständen bei einer Rekordstimmbeteiligung von 78,7 % ist unser Land, all
den Drohungen der damaligen Classe Politique zum Trotz, unabhängig, frei und in
ansehnlichem Wohlstand geblieben. Im Gegensatz dazu erwies sich die damals von
der Classe Politique viel gelobte EU als intellektuelle Fehlkonstruktion. Wir sehen dort nicht die
damals versprochene Vollbeschäftigung, sondern Arbeitslosigkeit, keine
blühenden, sondern bankrotte Staaten, keinen Wohlstand, sondern eine tiefe
Schuldenkrise. Nicht die damals vorausgesagte Abschottung und Isolation der
Schweiz wurde Tatsache. Nein. Vielmehr strömten seither Hunderttausende von
Europäern in die Schweiz. Warum? Weil sie Arbeit und bessere Lebensbedingungen
vorfanden. Wer nun glaubt, die offizielle Schweiz würde sich jetzt über die
erhaltene Freiheit, Unabhängigkeit und Selbständigkeit in dankbarer
Bescheidenheit freuen, sieht sich getäuscht. Unsere Regierung und die Mehrheit
des Parlamentes wollen sie wieder kaputt machen.
Die Preisgabe der Freiheit als politisches Ziel Darum sind wir heute zusammengekommen, darum stehe ich heute vor Ihnen
als einer, der sein Nationalratsmandat abgegeben hat, und zwar aus einem
einzigen Grund: Um diese Machenschaften gegen die Freiheit, die Sicherheit und
den Wohlstand unseres Landes zu beenden. Die Situation ist für die Schweiz
ausserordentlich ernst. Der Wille der Bürger, die Meinung des betroffenen
Souveräns wird in Bundesbern nicht mehr akzeptiert. Die direkte Demokratie wird
ausgehebelt. Volksentscheide werden nicht umgesetzt. Die vom Volk angenommene Ausschaffungsinitiative
wird nicht vollzogen. Die kriminellen Ausländer sind noch immer da, obwohl der
Souverän vor vier Jahren beschlossen hat, diese auszuweisen. Die
Durchsetzungsinitiative wird ebenfalls auf die lange Bank geschoben. Obwohl am
9. Februar das schweizerische Volk einen entscheidenden Pflock eingeschlagen und
der exorbitanten Massenzuwanderung einen Riegel geschoben hat, wird gegen den
Volkswillen gehandelt. Das internationale Recht – also fremdes Recht – wird eigenmächtig über das geltende
Landesrecht, also eigenes Recht, gesetzt.
Völkerrecht soll mehr gelten als Schweizer Recht. Ausländische
Machthaber sollen über uns herrschen.
Unterschätzen wir die Situation nicht: Wie 1992 wird man in Bern sagen: »Es geht nur um die Renovierung der bilateralen Verträge.« Keinesfalls wolle man in die EU. Es gehe nur um den
bilateralen Weg. Dass dieser in die EU führen wird, wird man selbstverständlich
verschweigen oder bestreiten! Darum hat sich rechtzeitig das ›Komitee NEIN zum schleichenden EU-Beitritt‹ gebildet. Trotz
allen Schönredens, bei allem Verschleiern, bei all dem Verdecken der wahren Absicht,
merkt man: Zur Zeit wird die Schweiz in Bundesbern preisgegeben. Es ist das politische Ziel des Bundesrats und der
überwiegenden Mehrheit des Parlaments, die schweizerischen Staatssäulen
niederzureissen. Jeder Politiker weiss auch, dass der bevorstehende
Rahmenvertrag, der in den kommenden Monaten vors Volk kommt, die Schweiz
verpflichten wird, fremdes – auch künftiges, heute noch unbekanntes EU-Recht automatisch zu übernehmen und
den EU-Gerichtshof als Gerichtsinstanz anzuerkennen. Fremdes Recht und fremde
Richter sollen unseren Rechtsraum füllen. Nicht mehr durch den Willen des
Volkes, sondern nach dem Willen fremder Staaten soll die Schweiz leben! Damit
erfolgt ein Anschluss der Schweiz an die EU – gegen den ausdrücklichen Willen
des Volkes.
Bundesrat und Parlament wissen natürlich, dass Volk und Stände einem
EU-Beitritt nie zustimmen würden! Darum unternimmt man alles, damit das Volk
einen EU-Beitritt nicht verhindern kann. Deshalb soll die direkte Demokratie
abgeschafft werden. Nicht mehr der Bürger soll entscheiden. Verwaltung,
Regierung, Parlament und Richter werden sich über die betroffenen Bürger
hinwegsetzen: Für schweizerische Verhältnisse heisst dies Diktatur. So hat sich
auch unser höchstes Gericht auf diesen Weg begeben: Das Bundesgericht hat
unlängst offiziell entschieden, internationales Recht gehe dem Schweizer Recht
vor. Ausgerechnet beim ablehnenden Entscheid zur Ausweisung eines mazedonischen
Drogenhändlers erhoben die Bundesrichter das nicht zwingende Völkerrecht zum
Mass aller Dinge. Sie stellen damit nicht nur das zwingende Völkerrecht wie
Verbot von Folter, Genozid, Aufhebung des Sklavenverbotes usw., sondern
generell das internationale Recht über das vom Volk genehmigte Landesrecht. Die
Stimmbürger können demnach beschliessen, was sie wollen: Es gilt nicht mehr ihr
eigenes Recht, sondern das fremde. Dieses Urteil bedeutet einen
Verfassungsbruch. Denn Artikel 2 unserer Bundesverfassung verpflichtet auch das
Bundesgericht, »die Freiheit und die Rechte des Volkes« ebenso wie die »Unabhängigkeit
des Landes« zu wahren.
Wie war es aber 1999, als man das Schweizer Volk von einer Revision der Bundesverfassung
überzeugen musste? In der Botschaft zu jener Abstimmung hiess es, es sei »bewusst
darauf verzichtet worden, die Streitfrage betreffend das Verhältnis von
Völkerrecht und Bundesrecht im Rahmen der Nachführung zu klären«. Auch sei – so
wurde versichert – die neue Bundesverfassung »nicht auf einen
Integrationsschritt ausgerichtet« und darum bewusst ›europaneutral‹». Wenn nun das Bundesgericht die Europäische
Menschenrechtskonvention generell als übergeordnet erklärt, verstösst es gegen
die gemachten Versprechen und damit auch gegen ›Treu und
Glauben‹.
Wie der Volksentscheid über die
Abschaffung der Personenfreizügigkeit ausgehebelt werden soll Das Schweizer Volk hat beschlossen, dass die Schweiz die Zuwanderung
wieder eigenständig regelt. Mit jährlichen Kontingenten, einem Vorrang der
Inländer auf dem Arbeitsmarkt und weiteren Bestimmungen! Am 9. Februar dieses
Jahres hat sich die Schweiz von der bestehenden Personenfreizügigkeit
verabschiedet. Gleichzeitig hat der Souverän den Bundesrat verpflichtet, das
Ziel der Volksinitiative durch Verhandlungen mit der EU zu erreichen. Solche
sieht der mit der EU abgeschlossene Personenfreizügigkeitsvertrag ausdrücklich
vor. Nun zeigt sich in Bundesbern aber klar: Man verhandelt in Wirklichkeit gar
nicht mit der EU. Man tut nur so. Ziel ist, aus Brüssel möglichst schnell ein
schroffes NEIN heimzubringen. Man wird dann sagen: »Wir können den Verfassungsartikel
leider wegen Unmöglichkeit nicht verwirklichen!« Das heisst, man will die
Massenzuwanderung behalten. Das ist die wahre Absicht des Politbetriebes in
Bern.
Ist es
nicht bedenklich, dass die gewählten Volksvertreter heute in Bundesbern nicht
mehr für das Volk einstehen? Sie sagen nicht, was sie denken. Sie denken nicht,
was sie sagen. Und beim Sagen und Denken, denken sie erst noch nichts! Es sind
aber nicht nur Politiker und Beamte, sondern auch einzelne Unternehmer und
Manager, denen es bei der Frage der Unabhängigkeit und Selbständigkeit des eigenen
Landes an der nötigen Weitsicht fehlt. Um ihre wirtschaftlichen Vorteile für ihre
Firmen zu retten, geben sie das Land preis.
Die langfristigen Folgen, zum Beispiel bei der Personenfreizügigkeit,
für das Land, für seine Sozialwerke, die Infrastruktur und das politische Klima,
sind ihnen egal. Das war eigentlich bislang nicht die Eigenschaft
schweizerischer Unternehmer. Wer ständig
mit dem Auswandern und der Verlegung von Arbeitsplätzen ins Ausland droht, ist
ein schlechter Unternehmer mit schlechten Produkten oder ein Egoist, der will,
dass sich die gesamte Schweizer Rechtsordnung, ja die ganze Schweiz seinen, vielleicht
gar nicht wettbewerbsfähigen Erzeugnissen anpasst. Man verfälscht Worte,
intrigiert, tut so, als erfülle man den Volkswillen, um das Gegenteil zu tun
und spannt mit fremden Mächten zusammen. Statt dem Ausland die Schweiz zu
erklären und statt die Schweiz zu verteidigen, entschuldigt man sich für die
Volksentscheide. Das muss ein Ende haben. Darum sind alle, die an der Unabhängigkeit
der Schweiz, am Selbstbestimmungsrecht der Schweizer, an der direkten Demokratie,
am Wohlstand der Schweiz, an all den Grundwerten der schweizerischen
Eidgenossenschaft festhalten wollen, dazu aufgerufen, endlich zum Rechten zu
sehen!
Der
Bundesrat hat einen der grössten Euroturbos, Professor Daniel Thürer, mit einem
Gutachten betraut, das darauf ausgerichtet ist, die Schweiz in die EU zu führen.
Die EU stelle eine alles überragende ›Wertegemeinschaft‹ dar und vertrete darum gemeinsame
übergeordnete Werte. Darum stehe das EU-Recht über dem
Landesrecht. Auf solch fintenreichen Pfaden wird der Bundesrat der EU willfahren
und, wie er sagt, 2016, also nach den eidgenössischen Wahlen, einen Vertrag
über institutionelle Bindungen abschliessen. Nochmals: Es geht dabei
um die Übernahme von künftigem fremdem Recht und von fremden EU-Richtern, und
zwar auf allen Gebieten, in denen wir mit der EU Verträge abgeschlossen haben
oder noch abschliessen werden. Wenn das Volk dies akzeptiert, landen wir auf
Samtpfoten in der EU. Darum ergeht an
uns der Aufruf und der Weckruf: Seien wir rechtzeitig gewarnt und gewappnet.
Sonst erwachen wir eines Morgens in der EU. Schliessen wir die Reihen, lassen
wir uns nicht täuschen und nicht überrumpeln. Noch wissen wir nicht genau, wann
diese Jahrhundertabstimmung kommt.
Aber wir wissen, dass sie kommt.
|