Toni Brunner: Mein Neujahrswunsch: Endlich Sicherheit schaffen! 08.01.2016 22:19
Liebe SVP-Sympathisanten - Ich wünsche Ihnen alles Gute zum neuen Jahr. Mein Wunsch für 2016 ist eine sichere Schweiz in Freiheit.
Mein Vorsatz ist der volle Einsatz für mehr Sicherheit und damit am 28. Februar 2016 für ein JA zur »Durchsetzungs-Initiative« zur Ausschaffung krimineller Ausländer. Es ist nun einmal Tatsache: Die meisten Gewaltverbrechen in unserem Land werden von Ausländern verübt. 73 % aller Gefängnisinsassen sind ausländischer Herkunft. Damit solche Kriminelle und Gewalttäter endlich rasch und ohne Wenn und Aber ausgeschafft werden können, hat die SVP die »Durchsetzungs-Initiative« lanciert. Diese setzt den Volkswillen endlich um und sorgt für mehr Sicherheit in der Schweiz, denn sie ist nach ihrer Annahme sofort und direkt
anwendbar und ist damit eine konsequente Lösung mit Augenmass:
- Bei schweren
Delikten - wie z.B. Mord, Raub,
Vergewaltigung usw. - sind die Täter
sofort auszuschaffen, unabhängig davon, ob ein Täter vorbestraft war oder
nicht.
- Bei Delikten, welche die
öffentliche Ordnung und Sicherheit in besonderem Masse beeinträchtigen - wie z.B. Körperverletzung, Bedrohung von
Behörden, usw. - werden die Täter erst
im Wiederholungsfall ausgeschafft.
Wie
können Sie die »Durchsetzungs-Initiative« unterstützen? Bestellen Sie ab sofort Flyer zum Verteilen und Plakate in
verschiedenen Grössen auf www.svp.ch
Über die Website www.flyer-ueberall.ch können Sie mit eine
paar wenigen Klicks und einer entsprechenden Online-Spende den Flyer auf einen
Wunschtermin hin direkt in einer Gemeinde nach Ihrem Wunsch verschicken lassen.
Schreiben Sie Leserbriefe
Überzeugen Sie Ihre Nachbarn, Verwandten, Freunde und Kollegen für
ein JA am 28. Februar 2016.
Setzen wir uns gemeinsam für eine sichere Schweiz in Freiheit ein. Ich danke Ihnen - Ihr Toni Brunner
Postadresse: Schweizerische
Volkspartei SVP, Generalsekretariat, Postfach 8252, 3001 Bern Tel.
031 300 58 58 E-Mail:
info@svp.ch http://www.svp.ch/kontakt/
Die
Opfer besser schützen - Kriminelle Ausländer endlich ausschaffen - Von Nationalrat
Adrian Amstutz, Sigriswil (BE)
Die aktuelle Diskussion über die
Durchsetzungs-Initiative zur Ausschaffung krimineller Ausländer findet
abgehoben in den intellektuellen Wolken statt. Es wird darüber philosophiert,
ob nun wirklich ein Ausländer ist, wer keinen Schweizer Pass hat, oder ob man
mit den ›Betroffenen‹ nicht doch zu hart umgeht. Mit den
letzteren sind nicht etwa vergewaltigte Frauen und Mädchen, Angehörige von
Ermordeten, zusammengeschlagene Jugendliche oder ausgeraubte Hausbesitzer
gemeint, sondern deren Peiniger, Mörder, Schläger und Serieneinbrecher. Handelt
es sich dabei um Ausländer, sollen sie nach Verbüssung ihrer Strafe die Schweiz
verlassen müssen und in ihre Heimat zurückkehren. Genau darum geht es bei der
Durchsetzungs-Initiative, um nichts
anderes.
Bei einem Ausländeranteil von über 24 % in der Schweiz gehen 57,7 % der
Tötungsdelikte, 61,3 % der Vergewaltigungen und nicht weniger als 73 % der
Einbruchdiebstähle auf das Konto von ausländischen Kriminellen. Als Folge davon
liegt der Ausländeranteil in den Schweizer Gefängnissen bei 73 %, was für die
Steuerzahler Kosten von über 730 Millionen Franken pro Jahr zur Folge hat. Von dem Leid und der Angst bei den Opfern und
deren Angehörigen ganz zu schweigen. Darüber wollen die Gegner der
Durchsetzungs-Initiative aber auf keinen Fall sprechen. Es ist unglaublich, wie die
Classe politique die kriminellen Ausländer, also die Täter, erneut in Schutz
nimmt. Selbst Teile der Wirtschaft argumentieren, dass das
Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU auch die Kriminellen vor einer
Ausweisung schützen soll. Ist es denn so schlimm, in der EU zu leben?
Diese Wolkenschieber in Politik, Wissenschaft und Wirtschaft haben jede
Bodenhaftung verloren. Für die Opfer bedeutet dies Hohn und Spott. Es wird
ununterbrochen von Menschenrechten gefaselt. Wessen Menschenrecht ist denn
höher zu gewichten, dasjenige des Vergewaltigers oder gar Mörders oder
dasjenige des Opfers und dessen Angehörigen? Oder ist gar das Recht des in der
Schweiz belassenen Wiederholungstäters höher zu gewichten als das zweite oder
gar dritte Opfer?
Unsägliche Secondo-Debatte
Die Durchsetzungs-Initiative ist klar: Ausländer, die wegen eindeutig definierter
schwerer Verbrechen wie Mord, Vergewaltigung usw. verurteilt werden, sind auszuweisen. Eine Ausschaffung ist zudem vorgesehen bei Wiederholungstätern als
Folge von Straftaten wie einfache Körperverletzung, Einbruch mit Sachbeschädigung
und weiteren Straftaten, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit in
besonderem Masse beeinträchtigen. Auch Ausländer, die in der Schweiz geboren
sind, haben sich an die Gesetze zu halten. Das tut der überwiegende Teil auch
in vorbildlicher Weise. Wer als Ausländer in der Schweiz kriminell wird, hat
hier jedoch nichts zu suchen und soll in sein Heimatland zurückkehren. Wir
haben mit kriminellen Schweizern, die wir nirgendwohin ausweisen können und um
die wir uns selber zu kümmern haben, bereits mehr als genug am Hals. Schon
gemäss geltendem Recht können Personen, die in der Schweiz geboren sind, aber
nicht über die schweizerische Staatsbürgerschaft verfügen, sogenannte Secondos,
ihre Niederlassungsbewilligung verlieren, wenn sie schwere Straftaten begehen.
Die Secondo-Debatte wurde bereits im Abstimmungskampf zur Ausschaffungs-Initiative
2010 ausgiebig geführt. Volk und Stände haben im vollen Wissen darum der
Initiative zugestimmt. Nun führen wir diese Debatte halt noch einmal. Es
geht hier nicht um unbescholtene Secondos, die sich übrigens problemlos
einbürgern lassen können, wenn sie das wollen. Es geht hier um ausländische
Verbrecher, um Kriminelle, mit denen Secondos in der Regel nichts am Hut haben
wollen.
Keine Bagatellen
Die Durchsetzungs-Initiative wirkt genau richtig. Kein Ausländer wird wegen
eines Bagatelldelikts in seine Heimat ausgewiesen. Diese Lügen, vor denen die
Gegner im vollen Wissen darum nicht zurückschrecken, sind dieselben wie in
2010, und es gilt dies zu entlarven. Entweder geht es um schwerste Verbrechen,
die als Folge einer Verurteilung bei Ausländern zu einer direkten Ausweisung
nach Verbüssung der Strafe führen, oder es geht um schwerwiegende
Wiederholungstaten, welche allesamt keine Bagatellen darstellen. Es gilt den
Deliktkatalog zu lesen. Auch eine Verurteilung wegen Sozialmissbrauchs setzt
betrügerische Absichten und Arglist voraus. Es ist richtig, dass wer
wissentlich unsere Sozialwerke prellt und damit echten Bedürftigen Mittel
entzieht, die Schweiz verlassen soll. Weder Zufälligkeiten noch Versehen und
schon gar nicht Notlagen werden je zu einer Ausschaffung führen.
Zusätzlich muss festgehalten werden, dass heute die Arbeit vieler
Strafrichter darin besteht, Wiederholungstäter wieder und wieder zu verurteilen.
Die
exorbitanten Kosten für den gesamten Justizapparat, aber auch für die
Gefängnisse und sog. Therapien, sind damit noch gar nicht erwähnt.
Wem also der Opferschutz wichtiger als
der Täterschutz ist, wer mehr Sicherheit und weniger Kosten will, der stimmt
mit Überzeugung JA zur Volksinitiative zur Durchsetzung
der Ausschaffung krimineller Ausländer.
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